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Ein Beitrag von www.unbekannter-bergbau.de   
      Nach einem Manuskript von G. Mühlmann, Ehrenfriedersdorf

Erstellt Dezember 2015, letzte Ergänzung im  August 2020. 

Sie können diesen Beitrag auf dem Recherchestand vom Dezember 2015 vom Qucosa-Server der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden im PDF-Format herunterladen.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-79012

  

 

Der Steinkohlenbergbau bei Hainichen
und Oberberthelsdorf  

 

Geleitwort
Zur Geologie des nordöstlichsten Teils des Erzgebirge-Beckens
Besonderheiten der Aus- und Vorrichtung und des Abbaus
Aus- und Vorrichtung
Gewinnung 
  

Besondere bergrechtliche Regelungen für den Kohlenbergbau
Das „Fürstliche Kohlenmandat“ vom 19. August 1743
Die Mandate über die Gewinnung der Kohlen von 1822 und 1830
Das allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen von 1868 / 1869
Das Gesetz über das staatliche Kohlenbergbaurecht von 1918
   

Die Vermarktung der Steinkohle von Hainichen 
Zur sozialen Lage der Kohlenbergleute 
Die Bergbauunternehmungen bei Hainichen
Die Bergbauunternehmungen in Berthelsdorf
Die Bergbauunternehmungen in Ottendorf und Cunnersdorf
Quellenauswahl 

Ein Nachtrag zur späteren geologischen Erkundung 

  

 

 

Die Entwicklung der Bergbautechnologie in den sächsischen Steinkohlenwerken

  

Es ist anzunehmen, daß der Steinkohleabbau bei Hainichen, wie in anderen Abbaugebieten auch, zuerst in oberflächennahen Bereichen begann. Solche Erdgruben wurden in Verfolgung der Flöze tagebauartig erweitert. Begriffe wie „Kohlloch“ oder „Dachsloch“ weisen in der Regel auf solche Tagebaue hin.

Sobald diese Abbaumethode nicht mehr hinreichend war, wurden diese Kohllöcher nach der Teufe hin erweitert. Da dieser Bergbau in „Privatinitiative“, oft von bergbauunkundigen Grundbesitzern durchgeführt wurde und zunächst nicht bergbehördlicher Kontrolle unterlag, entsprachen diese Grubenbaue auch nicht bergbaulichen Sicherheitserfordernissen und stellten so ein Risiko für Leben und Gesundheit der Bergbautreibenden dar.

Abbau an den Ausbißlinien der Flöze an der Erdoberfläche ist auch um Hainichen zu vermuten. Insbesondere in Berthelsdorf sind Stellen bekannt, wo die ehemals vorhandene Deckschicht bis auf die Kohlenflöze abgetragen und die Kohle damit für jedermann zugriffsbereit war. Um das Jahr 1700 war nachweislich auf Ebersdorfer Flur noch ein Steinkohletagebau in Betrieb. Vermutlich schon vor dem 18. Jahrhundert gab es nördlich und südlich des heutigen Stadtgebietes von Flöha Steinkohlenbergbau, der im Tagebau betrieben wurde.

Die meisten erfolgreichen Kohlegruben des Flöhaer Beckens befanden sich am Nordrand in geringer Tiefe. Die Flöze der oberen Stufe, zwischen Kohlesandstein und Schieferton, waren von mangelhafter Qualität. Sie besaßen eine Mächtigkeit von 5 cm bis 45 cm, anthrazitische Kohle hatten einen 25%igen bis 54%igen Aschegehalt.

Mit dem Fortschreiten des Kohlebergbaus, erkannte man zunehmend auch die Systematik der Lagerung der Flöze, was die Tiefbaumethoden beförderte.

So begann man bereits ab Mitte des 16. Jahrhundert im Raum Zwickau mit Hilfe kleiner Haspelanlagen und Göpel die Kohle auch von untertage zu fördern. Mit fortschreitender Technisierung rückte hier der Abbau weiter nach Nordosten vor, d. h. tiefer in das Becken und damit unter das Deckgebirge.

 


Abteufen eines Steinkohlenschachts in Freital- Burgk. Foto von H. Börner, 1893. Da es vergleichbares Bildmaterial aus der Betriebszeit der Hainichen- Berthelsdorfer Gruben zwischen 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht gibt, müssen wir auf die Bestände der Deutschen Fotothek zu anderen Steinkohlenrevieren zurückgreifen.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001629

   

Trotz der damals im Zwickauer Revier erreichten Förderung von einigen tausend Fuder im Jahr (ein Fuder = 12 bis 16 Zentner) blieb die Betriebsökonomie, die bergbautechnologische Ausrichtung und die bergbautechnische Ausstattung noch lange hinter der im professioneller betriebenen Regalbergbau zurück.

So beurteilte der Bergrat Johann Gottlob Borlach noch Mitte des 18. Jahrhunderts, die sächsischen Steinkohlenbergwerke dahingehend, daß keine der Freitaler Anlagen – weder Stollen noch Schächte oder Kunstgezeuge – zeitgemäßen bergbautechnischen Ansprüchen genüge. Abgesehen von einigen wenigen Vermessungen der Grubenfelder durch fachkundige Markscheider war z. B. kaum ein erfahrener Bergbeamter im Kohlebergbau des Döhlener Becken längere Zeit tätig gewesen – allenfalls war ein erfahrener Steiger beauftragt worden, einen Stollen aufzufahren, wie jener Christian Müller, der 1747 den Burghard‘schen Stollen begann. Dieser Stolln wurde in 8 Jahren 700 m vorgetrieben, nach 18 Betriebsjahren insgesamt 1.296 m.

Gleiche Verhältnisse sind im Steinkohlebergbau bei Hainichen anzunehmen, zumal hier erstmals im Jahre 1705 ein bergtechnisch bewanderter Schichtmeister (D. Flemming aus Freiberg) mit Bergbauversuchen beauftragt wurde.

  


 

Ein Markscheider bei seiner Arbeit im Carola Schacht in Freital, Foto aus dem Nachlaß von P. Schulz, undatiert

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90056715

Da uns der Name P. Schulz auf unserer Suche nach historischen Bilddokumenten immer wieder begegnet und er auf diesem Foto vielleicht selbst einmal zu sehen ist, seien auch ihm an dieser Stelle einige Zeilen gewidmet. Die Fotothek liefert uns zu seiner Person die folgenden Informationen: Dr.-Ing. Paul Schulz wurde am 20.11.1882 in Berlin geboren und war bis 1914 in Berlin, danach in Freiberg und Dresden als Bergingenieur und Markscheider, daneben – wie wir schon wissen – als Fotograf und Dokumentarist des Bergbaus tätig. Am 29.08.1967 ist er in Dresden- Langebrück verstorben.


 

 

 

Aus- und Vorrichtung der Steinkohlenwerke

  

In früherer Zeit war es im Regalbergbau üblich, strikt zwischen Aus- und Vorrichtung der Lagerstätten zu unterscheiden. Die Ausrichtung beinhaltete dabei Arbeiten außerhalb der Lagerstätte und die Vorrichtung Arbeiten innerhalb der Lagerstätte.

In Hainichen und auch in späteren und moderneren Bergbauzeiten verschmelzen diese Teilbereiche. Die Ausrichtung erfolgte durch Stollen, flache Strecken oder Schächte.

Eine Besonderheit des Bergbaus bei Hainichen scheint zu sein, daß eine Vielzahl von Schächten von zuvor getriebenen Stollen ausgehend auf den steil stehenden Kohlenflözen abgeteuft wurde.

So begannen seit 1705 auch Johann Am Ende und später Schichtmeister Daniel Flemming in Hainichen aus bereits gegrabenen Kellern heraus, nördlich vom Kirchhofe, zwischen Krug's Keller und dem Hohlweg 24 m weit auf einem Flöz nach Kohle zu graben.

Erforderlich wurde das Teufen von Schächten dann, wenn die durch Tagebaue erreichbaren erdoberflächennahen Flözlagen abgebaut waren oder wenn diese fehlten und somit das Deckgebirge erst durchfahren werden mußte, ehe man die Flöze erreichte.

So lagen erste Schachtteufen bei Hainichen im Durchschnitt bei 10 m, überschritten selten 20 m. Sie trugen dabei der relativ steilen Lagerung der Flöze von durchschnittlich 70° Rechnung und wurden oft direkt im Fallen der Flöze (tonnlägig) geteuft.

Um 1800 sind es die Schächte des von Einsiedel in Berthelsdorf, die die bisherigen, geringen Teufengrenzen erstmals überschritten. Zunächst ließ er im Berthelsdorfer Striegistal einen Schacht auf 23 m abteufen. Hinter der Restauration von Thum und auf der anderen Seite der Striegis sowie oberhalb Thums Gaststätte wurde Kohle später bis zu einer Teufe von 80 m abgebaut. Die links- und rechtsseitig unter der Striegis liegenden Abbaue wurden durch eine Strecke in 80 m Teufe in Verbindung gesetzt.

Als also auch in Berthelsdorf größere Teufen erreicht werden mußten, durchörterte man zum Beispiel für den so genannten Windmühlenschacht zunächst das Deckgebirge senkrecht bis zum Erreichen der Gerichtsflöze. Nach Erteufung derselben wurde die Schachtröhre im Einfallen des Flözes fortgeteuft, später die tonnlägige Teufe wieder verlassen und senkrecht fortgeführt, wodurch eine mehrfach geknickte Schachtröhre entstand.

Anmerkung: Mit der erst senkrechten Teufe erreicht man eine Durchdringung der tauben Gesteinsschichten auf kürzestem und damit kostengünstigstem Weg. Die nachfolgende tonnlägige Weiterteufe der Schächte auf dem Kohlenflöze gestattete den sofortigen Beginn des Kohleabbaus vom Schacht aus, bei gleichzeitiger Lagerstättenerkundung, insbesondere des weiteren Flözverlaufs und der Flözhöffigkeit, so daß man auch die Ansatzpunkte für den Abbau abschätzen konnte. Darüber hinaus erhielt man bereits beim Teufen ein ungefähres Bild von den zu erwartenden geologischen Bedingungen im Flöz. Die daraus bedingte Schachtförderung „auf der schiefen Ebene” von ca. 70° oder der Einbau eines Kunstgezeuges hatte technologisch keine Schwierigkeiten bereitet, da tonnlägige Schächte mit „geknickter” Förderung auch im Erzbergbau gängige Technik waren. Warum jedoch in größerer Teufe die tonnlägige Neigung im Fallen des Flözes verlassen wurde, ist bisher nicht bekannt.  

Nachdem zwischen 1805 und 1814 der Oederaner Fabrikant Fiedler die Werke und Abbaurechte von Graf von Einsiedel gekauft hatte, teufte er mehrere Schächte, die er Adolph-, Maschinen- und Windschacht benannte, verband diese mit untertägigen Strecken und erreichte damit Abbautiefen von mindestens 52 Lachter (ca. 104 m). Die tiefste Strecke der Fiedler'schen Gruben lag bei 68 Lachter Teufe (136 m).

Der Adolph- oder Maschinenschacht Fiedlers in Berthelsdorf durchsank 1839 von Tag herein 2,5 m Lehm, ungefähr 40 m Rotliegendes und dann Kulm als Deckgebirge, in welchem er die Gerichtsflöze erreichte.

Ende der 1840er Jahre erreichte der Adolphschacht eine Teufe von 125 m. Auch, wenn die Abbausohlen bis ca. 125 m Tiefe vorgedrungen waren, so ist von dort kaum Kohle gefördert worden. Auf Grund fehlender technischer Ausrüstungen für die Förderung aus dieser Teufe, war die Kohle in der Regel nur bis maximal 60 m Tiefe abgebaut worden.

Drei weitere Schächte erreichten eine Teufe zwischen 60 m und 90 m. Der neue Kunst- oder Gassenschacht durchsank von Tag herein 5 m bis 6 m Lehm und ging dann ebenfalls unter einem Winkel von 70° auf dem Hauptflöz nieder. Beide Schächte hatte Fiedler gleich zu Beginn seiner Unternehmungen teufen lassen.

Drei weitere Schächte, Jahre später von Fiedler geteuft, hießen:

  1. Rostschacht oder Neuglück- Tagesschacht auf dem Feld des Gutsbesitzer Rost, 22 m tief,

  2. Ulbrichtschacht, er war 30 m tief, und

  3. Döringschacht, von 10 m Teufe.

Anm.: Daß die Teufen der „späten“ Schächte wieder geringer waren, als die der früher geteuften, kann ein weiterer Beleg dafür sein, daß allein die geologischen und ökonomischen Verhältnisse ausschlaggebend für die Teufen waren und nicht der Stand der technisch- technologischen Entwicklung, zumal im vergleichbaren Kohlenbergbau anderer Reviere und im Erzbergbau in weiter zurückliegender Zeit schon wesentlich größere Teufen bewältigt wurden, als Fiedler's 68 Lachter.  

Die Gesamtlänge des von Fiedler aufgeschlossenen und zum Teil abgebauten Grubenfeldes betrug über 500 m. Die Strecken des Adolph- oder Maschinenschachtes kommunizieren untertage mit denen des Wind- und Kunstschachtes, so daß ein recht großes Grubengebäude entstanden war. 

Die Schächte hatten meist einen rechteckigen Querschnitt von anfangs nicht einmal 1 m x 2 m und standen in Vollschrot- oder Bolzenschrot- Zimmerung mit Bohlenverzug an den Stößen, der aufgrund des relativ lockeren Gebirges im Rotliegenden und in den anderen Sedimentschichten des Erzgebirge- Beckens unerläßlich war.

Seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts wurden allgemein im Kohlenbergbau dann zunehmend größere Schachtquerschnitte genutzt, als zu den vorhergehenden Zeiten, was aufgrund größerer Fördermengen erforderlich wurde.

Wie wichtig der Ausbau der Schächte und der entsprechende Seitenverzug waren, zeigt 1839 das Beispiel des Fiedler'schen Windschachtes, der infolge des Druckes von Seiten des lockeren Rotliegenden unfahrbar wird.

  


Ein durch allseitigen Gebirgsdruck „zerquetschtes“ Stollenprofiil im Carola Schacht in Freital,
Foto von P. Schulz, 1944

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90059348

  


Auch diese Firstkappen hat der Gebirgsdruck wie Streichhölzer zerknickt…
Foto aus den Freital- Burgker Steinkohlengruben von H. Börner, 1893

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001756

   

Zu dieser Zeit war es noch keine gesetzliche Pflicht, ein Berggebäude mit mindestens zwei Schächten zu erschließen, um in einer Havariesituation in einem Schacht den zweiten als Fluchtweg nutzen zu können. Erst der verhängnisvolle Schachtbruch in der „Neuen Fundgrube“ in Lugau vom 1. Juli 1867, bei dem 101 Bergleute den Tod fanden, rückte dieses Erfordernis drängend ins Bewußtsein der Verantwortlichen Sachsens.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts hatten die Schächte im sächsischen Steinkohlenbergbau im Durchschnitt Maße von 14 Fuß Länge, bis 5 Fuß Breite (ungefähr 4,0 m x 1,4 m) und enthielten gewöhnlich drei Abteilungen (Schacht-Trümer):

  1. die mittlere Abteilung diente zur Befahrung,

  2. eine Abteilung diente zur Kohleförderung und

  3. die andere nahm das Kunstgestänge zur Hebung der Grubenwässer auf.

Das Teufen der Schächte erfolgte mit den für die damalige Zeit üblichen konventionellen Methoden vom Schlägel und Bergeisen, Schaufel und Kratze bis hin zur Nutzung von Sprengmitteln, wie eine Aufstellung über den Verbrauch der Gezähe und Hilfsmittel vom 30. November 1838 bis zum 27. Februar 1839 und eine Abrechnung über das Gedinge in den Abteufen zeigt (Archiv der Stadt Hainichen, Archiv-Nr.1014):

  • 311 ½ Kubik Ellen (ca.103 m³) je 5 Groschen bezahlt (=17,17 Taler),

  • für Gezähe, Leder, Zünder und Schwefel je Kubik Elle 8 Pfennige,

  • 5 ½ Lachter in Morgen (Anm.: nach Osten) aufgefahren je 5 Thaler und 16 Groschen,

  • 4 Wochen Lohn für den Steiger = 12 Thaler,

  • die Wasserhaltung im Flachenschacht den Tag 2 Thaler und 15 Groschen.

Aus dem Inhalt der im Stadtarchiv von Hainichen aufgefundenen Material- und Lieferlisten ist zu schlußfolgern, daß zumindest 1838 damit begonnen wurde, den Schacht beim Gottesacker in Hainichen ab der Rasenbank in Steinmauerung zu setzen. Deshalb wurde auch im Jahre 1849 eine Schachtmauerung ab der „K.- Sohle“ (vermutlich die Keller- Sohle) bis zu einer Teufe von ca. 5,7 Lachter vorgefunden und in einem Grubenriß dokumentiert. Über dieser Kellersohle befindet sich ein – nach Erinnerungen des Herrn Bösenberg – zweietagiger Gewölbekeller ebenfalls in Steinmauerung, der gemäß vorgenanntem Riß, insgesamt weitere 3,1 Lachter gemessene Höhe bis zum Erdgeschoßniveau des darüber befindlichen Dampfmaschinen- und Kesselhauses gehabt haben muß.

Auf der Bauzeichnung hat der Schachthals im Fußboden des Maschinenhauses eine Länge von ca. 3,50 m und verändert seine Breite bikonvex („oblong“) von 1,22 m bis 1,70 m.

Im Gutachten des Königlichen Bergmeister und Bergassessor a. D. Dr. Kosmann vom 15. August 1906 wird der Adolph Schacht des Fiedler in Berthelsdorf als 5 m langer Schacht beschrieben, der bis zu etwa 50 m Tiefe in Mauerung gesetzt ist. Er war zum Zeitpunkt des Gutachtens in den „oberen Metern verbühnt und verdeckt“ und über der tiefen Sohle verbrochen. Man hatte ihn offensichtlich also für eine Wiedernutzung vorbereitet und nur im oberen Teil der Schachtröhre verschlossen.

In Berthelsdorf hatte Fiedler 1846 vom alten Kunstschacht aus einen etwa 150 m langen Querschlag bis zu den Neuglückflözen getrieben.

Für die Auffahrung von 2,5 Lachter Querschlag wurden im Rechnungsbuch des Hainichener Steinkohlenbau Vereins am 30. November 1838 Lohnkosten von 16 Thalern und 12 Groschen ausgewiesen.

Anmerkung: Die Anlage von Querschlägen wurde dem Gangerzbergbau entlehnt. Diese Technologie kann sowohl zu den Ausrichtungs- als auch zu den Vorrichtungsarbeiten gezählt werden, bei denen die Lagerstätte erreicht, aber auch aufgeteilt werden kann. Diese Technologie war in Berthelsdorf deshalb sinnvoll, weil der Flözabbau auf Grund der steilen Lagerung der Flöze sehr stark dem Firstenbau im Gangerzabbau ähnelte. Die Querschläge gewährleisteten aber auch eine untertägige Lagerstättenerkundung bei gleichzeitiger Erschließung der Abbauorte bzw. Ausrichtung der Abbaustrecken.

Von solchen Querschlägen (Auffahrungen quer zur vermuteten Lagerstätte) aus konnte diese Lagerstätte erkundet werden, aber auch der Abbau direkt erfolgen, wie das Beispiel im Schacht auf des Bauern Ludwig Feld zeigt, wo bei 8 m südwestlicher Auslängung ein Querschlag 14 m ins Liegende gefahren wurde, welcher zuerst einige 2 cm bis 3 cm starke Flözchen und dann ein 10 bis 25 cm starkes Flöz guter Kohle durchfuhr und auf letzterem hatte man einige Meter gegen NO. und 26 m gegen SW ausgelängt.

 


Noch ein Foto von H. Börner aus den Freital- Burgker Steinkohlenwerken vom Streckenvortrieb mit einfachsten „händischen“ Mitteln im Jahr 1893. Immerhin gab es hier offensichtlich schon Gebläse und Lutten, die frische Wetter bis vor Ort leiteten.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001366

  

   

 

Gewinnung der Steinkohle

  

In schriftlichen Überlieferungen zum Kohlenbergbau bei Hainichen gibt es viele Hinweise auf die angewandten Abbaumethoden; wenn sie auch nicht direkt beschrieben werden, lassen sie aber durchaus Schlußfolgerungen zu.

So gab es unter den kleinen Kohlengruben und Versuchsbauen um Hainichen mehrere, die nur über Entwässerungsstollen angefahren wurden oder aus lediglich einem Schacht geringerer Teufe bestanden. In diesen Gruben erfolgte der Abbau der Kohle direkt vor Ort im Ortsbetrieb, dort, wo die Flöze angetroffen wurden. Wurden die Kohlen in Schachtnähe angetroffen, konnte dieser Abbau bis zu einer Entfernung von ca. 30 m von der Schachtröhre erfolgen, weil so weit die Wetter reichten. Für künstliche Bewetterung, um diesen Bereich auszuweiten, wurden bisher keine Belege gefunden.

Beispiel dafür ist der Schacht auf des Bauern Ludwig Feld, wo bei der zweiten Fahrt (etwa 14 m Teufe) beiderseits ebenfalls mehrere Meter ausgelängt worden waren.

Über eine Auffahrung des Ottendorfer Steinkohlenbauverein heißt es bei Rothpletz weiter: „Das mit dem Schacht durchsunkene, 15 cm starke Flöz wurde 57 m weit in südöstlicher Richtung durch eine Strecke abgebaut, bis es durch eine Verwerfungskluft abgeschnitten war. Das weist auf eine Abbautechnologie hin, die von einer Strecke aus erfolgte, welche parallel zum oder im Flöz verläuft und nach unten in die Sohle der Strecke, möglicherweise über ein Gesenk, als sogenannter Strossenbau oder / und nach oben in die Firste, möglicherweise über einen Auf- oder Hochbruch als Firstenbau, durchgeführt wurde.

Die steile Lagerung der Flöze, erforderte geradezu einen Firstenbau (oder auch Fürstenbau oder Förstenstöße in alter Schreibweise), der dem im Gangerzabbau stark ähnelte. Das wird durch die Erwähnung des Firstenbaus bei Rothpletz und anderen Quellen unterlegt.

A. Rothpletz hatte zu dieser Abbaumethode geschrieben: „Das bedeutend steile Fallen der Flöze, verbunden mit deren geringen Mächtigkeit, machte eine eigentümliche Abbaumethode erforderlich, die starke Ähnlichkeit mit dem Firstenbau auf Erzgruben hatte.”

   


Eine Vorstellung vom Abbau in steil aufgerichteten Flözen vermitteln folgende Fotos von F. Stoedtner aus den Oberschlesischen Borsig-Werken in Biskupitz/Biskupice, heute Stadtteil von Hindenburg/Zabrze, aus dem Jahr 1900.

Die Borsigwerke sind eigentlich als 1837 in Berlin als Eisengießerei gegründetes und später erfolgreiches Maschinenbauunternehmen (vor allem Lokomotivbau) bekannt. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung wurden von Borsig bereits 1854 Kohlenfelder in Schlesien gekauft. Mit etwas Guhgeln ist weiter herauszufinden, daß F. von Friedländer-Fuld 1890 die Oberschlesische Kokswerke und Chemische Fabriken AG gründete, welche 1922 mit den Borsigwerken fusionierte. Daraus ging in den 1930er Jahren die Borsig Kokswerke AG hervor. In Zabrze - etwa 150 km südlich von Breslau gelegen - gibt es heute ein Besucherbergwerk, den Guido- Schacht.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/87114251

   


Dabei entstanden sehr hohe Abbauhohlräume, was aufwendigen Sicherungsausbau erforderlich machte
(Foto: F. Stoedtner aus den Oberschlesischen Borsig-Werken aus dem Jahr 1900).

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/87117489

   


Diese Art der Gewinnung erscheint uns heute gelinde gesagt „waghalsig“… Man beachte das Arbeiten übereinander. (Foto: H. Börner, Freital- Burgker Steinkohlenwerke, 1893)

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70000882

   

Auch im Rechnungsbuch des „Steinkohlenbau- Vereins Haynichen” findet sich unter dem 30. November 1838 der Hinweis auf Arbeiten im „Fürstenbau” im Saiger- und im Flachenschacht. 

Bergverwalter H. Ritter notierte 1856 / 57: „Von selbigem (gemeint ist der neue Schacht des Kuntze in Berthelsdorf, d. A.) fuhr man in 36 und 84 Ellen Tiefe Querschlagsweise gegen Nord die schon erwähnten so genannten Neuglücker Flötze an, von welchen das eine nicht weiter in Betracht zu ziehende 12 Zoll, das andere aber 36 Zoll mächtig ist. Nur auf letztem hat man den Ortsbetrieb und Abbau eröffnet, das Erstere als zu gering mächtig unverritzt gelassen. Am 3. Mai l. J. (letzten Jahres , also 1855, d. A.) fuhr man ein 3. Flötz ebenfalls von 36 Zoll Mächtigkeit in der 84 Ellen Strecke im Hängenden des in Abbau stehenden an. Die Belegung beträgt zur Zeit 12 bis 16 Mann, welche durch den Betrieb von 4 Kohlenörtern und 6 Förstenstößen ein jährliches Kohlenquantum von 14.000 Scheffel producieren.“

Der Firstenbau bei Hainichen und  teilweise in Ebersdorf erfolgte nach folgendem, u. a. durch Kohlenwerksdirektor Koettig 1861 bzw. den königlichen Bergamtsrat Börchers beschriebenem Schema (vgl. Stadtarchiv Hainichen, Archiv-Nr. 219: „Kohlenfelder", darin u. a.: Nom. 944, S.14 – 16: Der Bauausschuß der Stadt Hainichen veranlaßte ein Gegengutachten durch den Bergamtsrat Börchers vom 9. März 1912, um gegebenenfalls bei der mittlerweile auf den 14. Mai 1912 angeordneten Zwangsversteigerung des im Grundbuch für Berthelsdorf, unter Blatt 143 auf den Namen Auguste Selma verwitwete Engler, geb. Teichmann in Dresden eingetragene Bergbaurecht, mitbieten zu können.).

1. Im Streichen des Flözes wurde eine Strecke aufgefahren, auch als Grundstrecke oder Förderstrecke bezeichnet. Dazu wurde sie, je nach Bedarf und Standhaftigkeit des Gebirges, mit Türstockausbau  mit Seitenverzug oder Kappenausbau versehen. Die Streckenauffahrungen in den Flözen erforderten zumeist besonders aufwendige Ausbauten mit durchgehender Türstockzimmerung. Dazu wurde in der Regel aber nur Holz von 8-10 Zoll Stärke (22-28 cm) verwendet. „Förste und Hangendes“ wurden mit gewöhnlichen Schwarten verzogen. (Durch Gebirgsdruck zerstörte Kappen eines Türstockausbaues zeigten schon in den Fotos oben die Notwendigkeit stetigen Umbaues von Strecken.)

Alle 8 bis 10 Lachter Erlängung dieser Strecken  wurde ein Aufhaun oder Überhaun von 6 Ellen Höhe angesetzt, ein schachtartiger Grubenbau meist im Flöz, dessen Stöße (Försten- oder Firstenstöße) mit Arbeitern besetzt wurden. Das Überhaun diente mit seinen Einbauten u. a. zur Fahrung und zum Material- bzw. Gezähetransport, teilweise auch der Abförderung von Kohlen oder taubem Material.

Zu diesem Zweck wurde in der Regel über der unteren Strecke, am oder im Aufhaun ein Kohlenkasten angebracht, an dem von den Fördermännern die abgebaute und darin gebunkerte Kohle abgezogen werden konnte. Solche Kohlenkästen, von Koettig als „schräg stehende Schieber“ beschrieben, waren in Abständen auch zwischen den einzelnen Überhaun angebracht. Sie schlossen hier sogenannte Rollen oder Rollöcher nach unten ab, die von Arbeitern in der Versatzmasse ausgespart, in der Regel auch in Zimmerung gesetzt und zur Abförderung mit Kohlen gefüllt wurden.

2. Der Angriff des Flözes begann entweder an der Front des Aufhauns, nahe der unteren Strecke (Grundstrecke), nahe der unteren Strecke (Grundstrecke), teilweise sicher auch über dem Firstverzug dieser Grundstrecke unter Einhaltung einer Bergfeste.

Man führte über den Ortsstoß einen tiefen Schram (eine möglichst tiefe Kerbe) in die Kohlenfront, worauf man anschließend den Kohlenüberhang über dem Schram und danach die unter dem Schram stehengebliebene sogenannte Kohlenstrosse mittels Schlägel und Eisen, Flügeleisen oder gar durch Einsatz von  Sprengmitteln (Hereinschießen) gewann.

3. Mit dem Abbau des unteren Stoßes wurde Versatzmaterial, das aus dem beim Abbau mit anfallenden tauben Gebirge gewonnen worden war, planiert und darauf stehend nachfolgend der darüber liegende Stoß in Angriff genommen. Das Versatzmaterial stammte offensichtlich auch aus dem beim Abbau der Kohle mit gewonnenen tauben Material aus dem Hangenden und Liegenden des Flözes. Um den Abbau in den geringmächtigen Flözen zu bewerkstelligen, mußte der Bergmann natürlich durch die freigelegten Räume zumindest hindurchpassen und auch noch arbeiten können, so daß er sich im Hangenden und Liegenden Platz verschaffen und taubes Gestein abbauen mußte. Dieses taube Gestein war als Versatzmaterial nutzbar oder wurde nur bei Überschuß abgefördert.

4. Auf diesem Versatzmaterial stehend kann der nächste Hauer mit der Arbeit an dem über dem unteren Stoß und auf Grund des Abbaufortschrittes des ersten Hauers dahinter liegenden Stoß, beginnen. In gleicher Weise können weitere Hauer folgen, so daß in der Abbaufront eine „umgekehrte Treppe“ entsteht. Bei Hainichen- Ebersdorf wurden in der Praxis bis zu vier Firstenstöße übereinander ausgerichtet, so daß (4 x 6 Ellen) eine Abbauhöhe im Firstenbau von 24 Ellen erreicht wurde. Der Versatz ermöglichte auch eine Reduzierung des Ausbauaufwandes im Firstenbau durch einzelne Stempel, bzw. nach Erfordernis Unterzüge und Deckholz.

    


Abbildung aus Koettig 1861. a… Rollöcher, b… „Schieber“ (Rollen), c… Grundstrecke im Streichen des Flözes.

  

Doch das „gebräche Gebirge“ bei Hainichen erforderte bei dieser Abbaumethode die Verwahrung des Hangenden. Dazu wurden, wandrutenartig Schwarten angelegt und mittels etwa 4 Zoll (zirka 10 cm) starker Stangenstücke abgespreizt. Auf 6 Ellen (zirka 3,40 m) rechnete man vor einem auch 6 Ellen hohen Stoße in der Regel fünf Schwarten, welche meistens nicht wieder gewonnen werden konnten, also im Berg verbleiben. Die Spreizen wurden zum Teil beim Nachziehen des Versatzes wieder gewonnen.

5. Die gebrochene Kohle fiel auf die zur schiefen Ebene geformten Versatzmasse und rutschte hier, der Schwerkraft gehorchend, von selbst oder auf Brettern oder Rutschen, nach unten zu einem Transportbehältnis oder wurde gezielt in die Rollen verschüttet und so einem Kohlenkasten zugeführt. Von den Förderleuten, manchmal auch von den Hauern selbst, wurde die Kohle in ungarische Hunte, aber auch in andere Transportbehältnisse, wie Schiebekarren, Schleif- oder Tragekörbe, abgefüllt und zum Schachtfüllort gebracht, wo sie in Fördergefäße umgeladen oder direkt an die Haspelseile angeschlagen und nach Übertage verbracht wurden.

Wie der Abbau in den nur flach geneigten, oft welligen Flözen bei Flöha funktionierte, kann man bei uns in diesem Beitrag nachlesen.

  


Eine Rollenschnauze, unter der die Hunte gefüllt wurden, auf einem Foto von F. Stoedtner, 1900, keine genaue Angabe zum Ort, aber vermutlich wieder in Oberschlesien.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/87117494

   


Auch in diesem leicht fallenden Flöz in Freital- Burgk muß hier gerade der Ausbau erneuert werden. Foto H. Börner, 1893.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001044

  


Noch brauchbares Holz wird dabei beraubt und wanderte nicht selten in Öfen der Bergarbeiterfamilien. Foto H. Börner, 1893.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70000881

      

Die steile Lagerung der Kohlenflöze bei Bertheldorf, für moderne Abbautechnologien ein Hemmnis, wird vom Bergverwalter H. Ritter als Vorteil gepriesen, „da unmittelbar vom Tage weg eine ansehnliche Kohlengewinnung zu erlangen“ sei. Man hätte eine tiefe Schachtanlage erst gar nicht nötig, sondern man könne die Schächte „successive”, wie es der Betrieb verlange, niederbringen. „Ebenso gestatten das saigere oder wenigstens tonnlägige Fallen der Flötze einen ebenso bequemen als wenig kostspieligen Abbau, der in Verbindung mit dem Umstande, daß mehrere von einem Schachte aus zu beherrschende Flötze vorhanden sind, eine durch die verhältnismäßig geringe Mächtigkeit der Kohlenlager hervorgerufene Bedenklichkeit gewiß vollständig aufhebt.” 

Anm.: Auf die Möglichkeit eines sogenannten Strossenbaus wurde bereits hingewiesen. Dabei wird bei einer steilen Flözlage von einer oberen Strecke (Kopfstrecke) oder an der Front eines Abhauen beginnend, stufenförmig nach unten abgebaut und der Bergeversatz auf sogenanntem Stempelschlag mit Verzug über den Köpfen der Bergleute abgelagert oder aber abgefördert. Neben diversen anderen Nachteilen muß hier der Transport der Kohle im Abbau nach oben erfolgen oder der Bergmann arbeitet auf einer Strosse, während die Abförderung der Kohle über eine direkt angrenzende Rolle eines Aufhauens bzw. eines angrenzenden Schachtes in saigerer Richtung nach unten erfolgt.

Eine Bestätigung dieser Abbaumethode bei Hainichen gibt es bisher nicht. Sie war dennoch, selbst im moderneren Bergbau des 20. Jahrhundert, noch gebräuchlich. 

Bergwerksdirektor Fritz Feller erwähnt dabei für das ausgehende 18. und den Verlauf des 19. Jahrhunderts noch den Einsatz von „allerprimitivsten Mitteln“.

In der Schriftenreihe des Bergbaumuseums Karl-Liebknecht-Schacht Oelsnitz/Erzgebirge wird von Helmut Scheibner aus dem Album der Sächsischen Industrie, Band I., Verlag Louis Oeser, Neusalza, 1856 - 1858, S. 108 f eine weitere Abbautechnologie beschrieben:

Es arbeiten zwei Häuer in zwölfstündiger Arbeitszeit an einem Ort und müssen bei dem Schein ihrer Grubenlichter ihre Arbeit verrichten“ und weiter, daß „...mit dem Flügeleisen die Kohle gebrochen wurde ... oder durch ...das Schrämen, wo der Häuer mit seinem spitzen Kohleneisen am Fuße des Kohlenstockes eine möglichst tiefe Kerbe führt. ...Worauf das Schlitzen folgt (eine Kerbe, die senkrecht zur Schräm-Kerbe ausgehauen wird). Der Kohlenstock ist somit auf drei Seiten losgearbeitet ...Der Gebirgsdruck presst die Kohle in Richtung der Schräm- Kerbe, wodurch der Kohlenstock zerspringt und sich teilweise ablöst …, wobei die Kohle knistert und prasselt, als wolle sie in Flammen ausbrechen“.

Aber selten wartet der Häuer, bis der Kohlenstock sich selbst löst ...und hilft mit Pulver und Eisen nach. Die Pulversprengung erleichtert die Arbeit und lockert gleichzeitig wieder die nächste Umgebung auch ohne Schrämung. ...Ist ein Teil des Kohlenflözes abgebaut ...werden die stützenden Feiler angegriffen und abgebaut. ...danach Stempel und Holzwerk bis auf wenige herausgerissen (geraubt), ...wonach die ungeheuere Deckenlast herabstürzt und die Trümmer den abgebauten Raum (mehr oder weniger) ausfüllen.” 

Kennzeichnend für diese Gewinnungsmethode waren hohe Abbauverluste, unkontrollierbare Zusammenbrüche und die Unmöglichkeit einer Mechanisierung.

Anm.: Der um Mitte des 19. Jahrhunderts in Sachsen übliche Pfeilerbau, bei welchem in das Kohlenflöz Strecken getrieben und zur Stützung des Grubenbaues Pfeiler stehengelassen werden, war bei Hainichen kaum anwendbar, da die angetroffenen Flöze, wie schon mehrfach erwähnt, meist nur geringmächtig und von extrem steiler Lagerung waren.

Plastisch schilderte ein Ruhrpott- Kumpel die Schwere der Arbeit, aber auch die Gefahren und Widrigkeiten beim Abbau in einem Steinkohlenstreb mit steiler Lagerung von nahezu 90° im Jahre 1947. Auch, wenn hier mit einer gegenüber der Hainichener Bergbauzeit schon moderneren Technologie und anderem Gezähe, wie dem Abbauhammer, gearbeitet wurde, macht es die Schwere der Arbeit in steiler Flözlage in einer Art Firstenbau deutlich:

Im Flöz „Mausegatt“ steht das Flöz praktisch auf dem Kopf und du stehst nur auf Holzstempeln im freien Raum. Wenn du deine Grubenlampe fallen lässt, stehst du im Dunkeln und bei dem ohrenbetäubenden Lärm im Streb hört niemand dein Rufen. Wenn du einmal auf den Holzstempeln ausrutschen solltest, fällst du einige Meter tief und du brichst dir alle Knochen. Die Angst hat mich einfach blockiert. Ich stand allein vor der Kohlenwand. Über mir dröhnten zwei Abbauhämmer und hinter meinem Rücken fielen die Kohlenmengen meiner Kollegen in die Tiefe. Unter mir lärmten zehn Abbauhämmer und schickten ihren Kohlenstaub nach oben.

Ich stand auf meiner Arbeitsbühne und konnte vor lauter Staub meine Grubenlampe nicht mehr sehen. Da sollte ich nun ein Kohlenfeld von einem Meter Breite und siebeneinhalb Metern Tiefe herausarbeiten und mit Holz verbauen.... Das Flöz steht senkrecht im Gebirge. Was du fallen lässt, ist weg. Und wenn du deinen Ausbau nicht richtig setzt, dann liegst du bei Zeiten mit dem Arsch unterm Bruch. ....hier oben (das) ist der Bahnknapp.“

Anm.: Knapp = Arbeitsplatz im Flöz, dessen Größe nach Länge und Breite vorgegeben ist. Der Bergmann wird deshalb auch als Knappe bezeichnet).

Ich bin unter ihm. Und du bist unter mir. ... Von unten aus dem Streb und oben von der Bahn her dröhnten die ersten Presslufthämmer. Kohlenstaub mit Ölgeruch vermischt zog von unten herauf. ... Zuerst wurde mit dem Abbauhammer die Firste frei gelegt... der Holzausbau eingebracht, dann der Knapp heruntergedrückt und zum Schluß das Feld ausgebaut. Die Firstenstempel mussten "auf Druck" gesetzt werden, d.h., wenn die Kohle über dir zu schieben anfängt, müssen die Stempel festziehen... dann konnte nichts passieren. Die Stempel waren bankrecht einzubringen.“

Anm.: Bankrecht = Senkrechte Richtung zum Einfallen des Kohlenflözes.

„...Die Kohle war hart wie Stein ...der Preßlufthammer drückte bei einem ungelernten Bergmann nur kleine Stücke heraus ... erst wenn er die Gleitflächen in der Kohle beachtete und ausnutzte, die die Natur in den Millionen Jahren durch Druck in der Kohle entstehen ließ, und er dort seinen Abbauhammer hineinstach, konnte er mehr und leichter Kohle herausbrechen.

Man schreckte öfter zusammen, wenn sich größere Kohlenmengen aus dem Flöz lösten und unter Gepolter und großer Staubentwicklung nach unten fielen. Die Nasenlöcher setzten sich zu und die Grubenlampe, die über mir hing, leuchtete nur noch wie ein Glühwürmchen. ... Frühschicht. Die Kohlenhauer ... saßen auf der Kopfstrecke und „butterten“ (aßen ihr Pausenbrot). ... Eine wohltuende Ruhe. Ab und zu knisterte es im Holzausbau, wenn der Gebirgsdruck sich meldete. Hinter dem Verzug kratzten die Ratten, um sich am Frühstück der Bergleute zu beteiligen. Aus dem Streb kam ein frischer, kühler Wetterzug von der 4. Sohle empor. ... lautes Schimpfen... zwei Hauer der Nachtschicht waren verantwortlich, daß der von den Kohlenhauern hinterlassene Hohlraum mit Waschbergen verfüllt wird.“

Anm.: in der über Tage befindlichen Aufbereitungsanlage wird durch Waschen die Kohle von taubem Gestein gereinigt. Letzteres wird in der Grube zum Verfüllen / Versatz von Hohlräumen benutzt – in dem Fall handelt es sich um Fremdversatz für den Abbau.

Habt ihr Kohlenaffen ...unseren Bergeverschlag geöffnet und die Kohle mit unseren Waschbergen abgezogen (vermischt) ... um das Gemisch als Kohle zu verkaufen?!! Grinsen... Verneinung! ...wieder im Streb... zieh den Kopf ein, ich steche durch! ...poltern der Kohle ...der Kopf vom Knappen über mir sah durch die Firste.

...Eines Tages: ...wir haben einen Strebbruch! ...Der Bahnknapp und die oberen beiden Knäppe sind ausgelaufen und das Liegende und das Hangende sind nachgebrochen. Von den Holztransporteuren der Nachtschicht sind zwei Mann schwer verletzt unter den Bruch gekommen ... und der dritte fehlt noch...!  Kein Wetterzug im Streb, ...stickig und heiß...! Große Kohlen- und Steinbrocken müssen zerkleinert, alles vorsichtig abgefördert werden… um den Verschütteten freizulegen...!

(aus: Carl Lembke „Schwarze Diamanten“)

  


Auch im neuzeitlichen Steinkohlenbergbau waren bei geringen Flözmächtigkeiten oder stark verworfener Flözlage die Arbeitsbedingungen äußerst schwer. Zu dieser Aufnahme in der Sammlung der Deutschen Fotothek gibt es leider keine Angaben zu Bildautor, Ort und Datum.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70000877

  


Dieses Foto von F. Stoedtner aus dem Jahr 1900 zeigt schon den Einbau eines Kettenschrappers in einem Streb, illustriert aber auch die Enge vor Ort, die das Arbeiten natürlich nicht erleichterte...

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/87117491

   

Das Ende dieser Abbauverfahren war um 1880 gekommen. In der Folgezeit wurden neue Abbaumethoden entwickelt, wie

  • der „Stoßbau“, ein Abbauverfahren auf kurzer Front;

  • der „Strebbruchbau“, ein Abbauverfahren, in langer Front, wobei der ausgekohlte Raum planmäßig zu Bruch geworfen wird;

  • der „Strebbau mit Versatz“, ein Abbauverfahren, bei dem der Hohlraum mit eingebrachter Berge versetzt wird, einerseits Spülversatz schon ab 1903, andererseits Blasversatz ab 1924;

  • der „Mehrscheibenabbau“, ein Abbauverfahren besonders mächtiger Flöze in parallelen Scheiben.

Diese Verfahren hätten in Berthelsdorf aufgrund der geologischen Verhältnisse, besonders der  steilen Lagerung der Flöze, kaum angewandt werden können.

 


In flachliegenden Flözen wurde erst im 20. Jahrhunderts sogenannter „Strebbau“ angewandt. Dieses Foto schoß P. Schulz 1944 in einem Streb auf dem Hauptflöz auf der ½ 18. Sohle im Carola Schacht in Freital. Die Sicherung des Hangenden erforderte einen ganzen Wald von Ausbauholz…

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90059343

    

 

 

Besondere bergrechtliche Regelungen für den Kohlenbergbau

  

Das „Fürstliche Kohlenmandat“ vom 19. August 1743
Die Mandate über die Gewinnung der Kohlen von 1822 und 1830
Das allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen von 1868 / 1869
Das Gesetz über das staatliche Kohlenbergbaurecht von 1918

  

Eine kurze Vorgeschichte…

  

U. a. von den sächsischen Fürsten bereits seit dem 16. Jahrhundert praktizierte, merkantilistische Prinzipien beinhalteten eine stetig steigende Generierung von Einnahmen, auch durch die Vergabe von Unternehmungen, unterschiedslos sowohl an adlige als auch an bürgerliche Unternehmer, so daß diese den Interessen beider Stände, als auch den absolutistischen Fürsten gleichermaßen dienten.

Das bedeutete nicht, daß die Fürsten ihren Untertanen nicht auch neideten, wenn letztere dabei besondere Profite erarbeiteten. Das führte zum Beispiel beim Steinkohlenbergbau zu fürstlichen Bestrebungen, diesen dem Grundeigentümerrecht zu entziehen, ohne vordergründig selbst Bergbau betreiben zu müssen.

So sind mehrfache Versuche der Landesfürsten Sachsens dokumentiert, die ihre Absicht belegen, den Kohlenbergbau ihrem Regal zu unterstellen oder über die „Hintertür” des seit dem späten Mittelalter praktizierten und noch bis 1856 wirkenden Direktionsprinzips im Sinne der Regalität zu beeinflussen. Stets mit dem Ziel, mehr als nur die Einkünfte des Zehnten sowie aus Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Kohlenbergbau zu erzielen.

Dabei nutzten sie rechtsfreie Räume und Gesetzeslücken, die erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, mit mehreren Rechtsprechungen endgültig zu Gunsten des Grundeigentümerbergbaus, geschlossen wurden. Einen Präzedenzfall der Begehrlichkeiten auf den Steinkohlenbergbau schuf Kurfürst August, indem er am 3. März 1563 den Befehl erteilte, den sich entwickelnden Kohlenbergbau kurzerhand dem Bergregal zu unterstellen.

Er hatte Oberbergmeister Martin Planer befohlen, die Steinkohle in das Bergregal aufzunehmen bzw. die Steinkohlengewinnung als „echten Bergbau“ einstufen zu lassen, um so de facto die „Regalhoheit“ zu erlangen, was ihm, zeitweilig im Döhlener Becken mehr, im Zwickauer Raum wegen des Widerstands der Grundeigentümer dagegen kaum, gelang.

Diesem fürstlichen Ansinnen handelten der Georg Brendel und weitere Grundeigentümer auch im Plauenschen Grund zuwider, die seit 1574 in Kohlsdorf, ermutigt durch die erfolgversprechenden Bergbauaktivitäten des Hans Biener, einen Bergbau auf eigenem Grundeigentum begannen, ohne beim Bergamt zu muten und damit ohne bergamtliche Verleihung.

Diesen „Eigenmächtigkeiten seiner Untertanen“ versuchte der Kurfürst mit dem neuerlichen Befehl vom 16. März 1577 zu begegnen, in dem er Oberbergmeister Planer und Bergmeister Andreas Hoffmann zur Aussage: „…aller Steinkohl, der sich zwischen Freibergk und Dreßden ereignen und angetroffen werden möchte, zum Besten des Landesherrn aufgenommen“, veranlaßte.

Diese und weitere Versuche landesfürstlicher Einflußnahme stießen immer wieder auf den entschiedenen Widerstand der Grundherrschaften und führten, aufgrund unterschiedlicher Rechtsauslegungen, zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit mit vielen langwierigen Rechtsstreitigkeiten auch vor den Bergschöppenstühlen.

Zunächst blieb die Anrufung des Bergschöppenstuhl Freiberg durch die Grundbesitzer um Hans Biener noch ohne Erfolg, so daß letztere dem Kurfürsten ihre Bergbaurechte zum Kauf anboten.

Erst die Sprüche des Bergschöppenstuhls zu Joachimsthal vom 12. Juni 1612 und zu Freiberg vom 17. Juli 1612 sollten diese landesfürstliche Rechtsauffassung etwas korrigieren. In seiner Veröffentlichung zum Steinkohlenbergbau aus dem Jahre 1636 nimmt Bergjurist Sebastian Span Bezug auf diese Urteile und schreibt, daß die Steinkohle seit alters her und „nach Herkommen“ kein Mineral des Bergregals, also der Bergbaufreiheit sei und der Bergschöppenstuhl deshalb die landesfürstlichen Ansprüche abgewiesen habe. (Dr. Helmut Wilsdorf und S. Span: Sechshundert Bergk Urtheil, Zwickau 1636, zum andernmal gedruckt 1673)

Doch diese Richtersprüche hielten die Landesfürsten auch künftig nicht ab, auf Ihrem Standpunkt zu beharren und nach rechtsfreien Räumen in ihrem Sinne zu suchen, wie die nachfolgenden zwei Befehle belegen:

1. der Befehl vom 31. März 1682 an den damaligen Zehntner zu Annaberg zu seiner Anfrage zur Verleihung der Abbaugenehmigung auf Kohlen für den Bock bei Zwickau „…weil wir nun gleich unseren Vorfahren die Steinkohlen eben wie andere aufgenommen, verliehen und bestätigt wissen wollen.“

2. der Befehl vom 12. Juni 1682, wonach es die Durchlaucht „…eben wie mit anderen Bergwerken traktiert wissen wollten, das Bergamt denjenigen Einwohnern, welche die Kohlenwerke auf ihren Gütern hätten oder künftig noch treffen möchten, selbe gewöhnlichermaßen muten lassen, auch solche Bergwerke gleich den Flötzen nach geviertem Feld verleihen und vermessen sollte.

Die Zwiespältigkeit dieser Rechtsauslegung zeigte sich dabei insbesondere in der Handhabung der Mutung von Steinkohlengruben sowie in damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Abbaugerechtigkeit.

Im Regalbergbau ist, wie bekannt, die Verfahrensweise zur Mutung, als schriftliche Erklärung des Muters vor dem Bergamt, ein Grubenfeld bergmännisch nutzen zu wollen, langjährig rechtliche Praxis. Das heißt, der Finder eines Minerals beantragte damit beim Regalinhaber, der zumeist der Landesherr war, das Bergwerkseigentum in einem Grubenfeld von gesetzlich festgelegter Größe, das dann vom Bergamt vermessen und im Namen des Regalinhabers an den Muter verliehen wurde. Mit diesem „Akt” wurde das Bergwerkseigentum dem Grundeigentümer entzogen. (vgl. Dr. Helmut Wilsdorf in „Dokumente zur Geschichte des Steinkohlenbergbaus“ im Haus der Heimat 1542-1882, 2. durchgesehene Auflage)

Obwohl bis zum Ende des 19. Jahrhunderts auch die Kohle zu den Mineralien gezählt wurde, fiel aber die Steinkohle, wie ebenfalls schon erwähnt, nicht unter das Bergregal, so daß das Abbaurecht demnach dem Grundeigentümer erhalten blieb und es dem Grundeigentümer vorbehalten gewesen wäre, die Steinkohle selbst, wenn auch unter Aufsicht der Behörden, abzubauen, ohne eine eigentliche Mutung im regalrechtlichen Sinne vornehmen zu müssen.

Dieser Sonderstellung des Bergbaus auf Kohlen hinsichtlich der fehlenden Mutungsverpflichtung wurde aber von Anfang an nicht immer Rechnung getragen, sondern es sind Mutungen im Steinkohlenbergbau entsprechend allgemein geltendem Bergregalrecht überliefert, wie das Beispiel der Mutung von Hofmeister Bock (oder Bork?) beim Bergamt Marienberg im Jahre 1683 für die Fundgrube auf Kohle in Niederlichtenau zeigt. Die Fundgrube des Bock wurde damals dergestalt vom Bergamt vermessen, daß „…zwar die Länge jeder Fundgrube bei der im Obergebirge (Erzbergbau d. A.) gewöhnlichen Lachterzahl verbleibe, die Vierung aber auf 28 Lachter, als 14 Lachter zur Hand und 14 Lachter überm Arm gestreckt, und von jeder solchen Fundgrube soviel Bestätigungs- und Quatembergeld (Steuereinnahmen, vierteljährlich) als sonst von 4 Fundgruben bräuchlich, entrichtet werde.“  Bergbau auf Flözen, wie sie die Steinkohlenlager darstellen, wurde in diesem Beispiel also nach dem Geviertfeld verliehen.

Im 19. Jahrhundert ging man dann auch von den entlang der Erzgänge gestreckten Feldern zu diskordanten Feldformen über.

Die endlosen Streitereien im 17. Jahrhundert über die Frage der Regalität des Steinkohlenbergbaus sowie die Folgen des Dreißigjährigen Krieges ließen u. a. den Bergbau im Plauenschen Grund nicht „zur Blüte bringen“.

Ein Ende des 17. Jahrhunderts einsetzender Aufschwung hielt am Anfang des 18. Jahrhunderts im Plauenschen Grund an. In diese Zeit fiel mit dem Jahr 1705 auch der (belegbare) Beginn bergbaulicher Aktivitäten auf Steinkohlen bei Hainichen.

Diesen Aufschwung zu unterstützen und zu verstärken erließ der Kurfürst am 18. August 1743 für Sachsen das erste „Kohlen-Mandat“.

   

 

 

Das „Fürstliche Kohlenmandat“ vom 19. August 1743

 

Die ersten Kohlenwerke bei Hainichen wurden um 1705 durch den Schichtmeister Daniel Flemming im Auftrage von Johann am Ende bzw. durch den Erbgerichtsbesitzer von Berthelsdorf betrieben. Schon nach kurzer Betriebszeit scheinen die Werke aber wieder eingestellt worden zu sein bzw. gingen in den Werken anderen Betreiber auf.

Solche zwar ernstgemeinten, aber eher „halbherzig“ erscheinenden Versuche sind auch aus anderen Zentren des Steinkohlenbergbaus Sachsens bekannt und wurden für spätere Zeiträume bei Hainichen fast typisch. Darin widerspiegelt sich eine der Schwächen des Grundeigentümerbergbaus, die mangelnde Kapitalausstattung, wider. Noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein hinkte daher die materiell-technische Ausstattung im Steinkohlenbergbau der des Erzbergbaus hinterher, von fehlenden geologischen und lagerstättenkundlichen Kenntnissen ganz zu schweigen.

Der kurfürstliche Staat mußte sich zunächst, gewollt oder ungewollt (respektive aus Rücksicht auf die Staatsfinanzen), mehr oder weniger freiwillig, einer eigenständigen Kapitalanlage im Steinkohlenbergbau enthalten und letzteren der zumeist schwachen Initiative der Grundeigentümer überantworten. Um diese Widersprüche im Sinne einer ökonomischen Weiterentwicklung des Staates zu lösen, machte der Landesherr seine Einflußnahme über den Erlaß eines kurfürstlichen Kohlenmandates geltend.

Auch die zunehmende Verknappung sächsischer Ressourcen an verfügbarem Holz, unter den Bedingungen eines gleichzeitig stetig wachsenden Bedarfs an Bau- und Brennholz, insbesondere auch für das Bergbau- und Hüttenwesen, führte zu dieser Besinnung der Staatsregierung auf Maßnahmen zur Substitution von Holz als Brennmaterial, vorallem durch Kohle. In diesem Zusammenhang bildete dieses erste Fürstliche Kohlenmandat wegen Entdeckung derer im Lande befindlicher Steinkohlenbrüche und wie sich bei deren Aufnahme und Fortbau zu verhalten“ (Codex Augusteus Forts. II. Teil, S. 1379), vom 19. August 1743 einen staatlichen Versuch zur Forcierung des Grundeigentümerbergbaus von Steinkohlen.

So sind Wir, auf untertänigstes Suppliciren verschiedener Unserer Unterthanen, und besonders zum Besten des Publici, auch zu Nutz des, an nötigem Feuer-Holz, Gebruch leidenden Armuths, allen bey dieser heilsamen und gemeinnützigen Sache, bisher entstandenen Inconvenienzien abhelfliche Maaße zu geben, aus Landes- Väterlicher Sorgfalt gnädigst gesonnen.“ (Codex Augusteus oder neuvermehrtes Corpus Iuris Saxonici. Leipzig 1724)

Ziel war eine wesentliche Steigerung der Kohlengewinnung im Grundeigentümerbergbau und die Überwindung der – auch aus der Rechtsunsicherheit resultierenden – unternehmerischen Lethargie der Grundbesitzer. So sollte das Mandat den verstärkten Kohlenbergbau mit der Verfügung fördern, wonach innerhalb von Jahresfrist der Anspruch des Eigentümers auf Kohlen unter seinem Acker erlosch, wenn er nicht in diesem Zeitraum selbst mit dem Abbau begann.

Das Mandat begünstigte also die Grundbesitzer, insbesondere die Rittergutsbesitzer, nicht ausdrücklich, veranlaßte sie aber, Kohlen unter ihrem Grundbesitz zu suchen und abzubauen, nur, um nicht Dritten die Abbaurechte überlassen zu müssen. Dazu war der einzelne Grundeigentümer offensichtlich aber selten genug in der Lage. Investitionssummen von 74.000 Taler, wie wir sie beispielsweise im Falle des Detlev Graf von Einsiedel in Berthelsdorf feststellen, waren schließlich nicht von jedem dieser Grundbesitzer aufzubringen.

Darüber hinaus stand es ja jedermann frei, nach eingeholter Konzession Bergbau auf Steinkohlen zu betreiben. Nach Erteilung der Konzession und gutem Betriebsergebnis sollten die Gutsbesitzer für den erlittenen Schaden an Grund und Boden eine Ausgleichszahlung oder einen Anteil am Bergwerk erhalten. Denjenigen, die Kohlen bereits vor dem Erlaß dieses Mandats abbauten, die Gruben noch besaßen und abbauten oder Kohlen erschürft hatten und abbauen würden, wurde die Befreiung von Abgaben, außer Akzise und Geleit, in Aussicht gestellt.

Eine weitere, für die sächsische Wirtschaft bedeutsame Verordnung war, daß Steinkohlen nicht außer Landes gebracht werden durften, wodurch sie dem inländischen Verbrauch entzogen gewesen wären.

Im Hainichener Bergbau dieser Zeit widerspiegelt sich die Rechtslage des Grundeigentümerbergbaus und die Folgen des ersten Kohlen- Mandats in folgenden Beispielen von Rechtskonstruktionen:

Der von einem Grundeigentümer „einem dritten überlassene Bergbau” wurde auch bei Hainichen praktiziert: So beispielsweise 1789 von Oberforstmeister von Schirnding aus Dobrilugk (Niederlausitz) auf Cunnersdorfer Flur, auf der Bauern (Anm.: der Grundeigentümer) Ludwig und Lang Feld u. a. an der Ottendorfer Flurgrenze und auf der Berthelsdorfer Flur bei des Bauern Schubert und auf des Bauern Berthold Grund in Oberberthelsdorf zwischen Mühlgraben und der Striegis.

Es gab aber auch das Beispiel, wo die Absicht von Schirnding's zur Ausdehnung seiner Abbauversuche u. a. durch benachbarte Grundbesitzer vereitelt wurde, indem diese ihre Einwilligung verweigerten.

Neben dem Mutungsgesuch beim Bergamt wurde bei Hainichen mehrfach die Einwilligung des und die vertragliche Einigung mit dem Grundeigentümer dokumentiert. Es gab vertragliche Regelungen zwischen Kohlenherr und Grundherr, wie zum Beispiel zwischen Friedrich August Bernhard, Kohlenherr auf Unter-Posterwitz und Pottschappler Flur, und Grundherr Friedrich Gottlieb Höpner sen. am 9. Juli 1820. Beide unterzeichneten eine Vertragsurkunde über die „Veräußerung, Untersuchung und Benutzung der an dem Gemeinde Fleck beym Gottesacker anstoßenden Höpnerschen Fluren ... daß Er entschlossen sey, die alten Versuchsbaue auf Steinkohlen nochmals wieder ... zu beleben ..., wofür der Grundherr 9 Pfennige (pro Tonne?) bekommt, und wenn 20 Mann Kohlenhäuer eingesetzt werden einen guten Groschen.”

Der Grundherr Friedrich Gottlieb Höpner erklärt sich bereit, seine an diese alten Kohlen-Versuchsbaue anstoßenden Fluren mit untersuchen und abbauen zu lassen. Er überließ für sich und seine Erben das Eigentum seiner etwaigen Steinkohlen unter den besagten Gärten und Bergkellern an Friedrich August Bernhard und dessen Erben zum Abbau und Nutzen.

Bernhard verkaufe die Steinkohlen, so Bedarf bestehe, zuerst an die Hainichener Einwohner, entschädigte den Grundherrn auch für die Benutzung der Wege und Stege und hatte die Schürfen und Schächte bei Ende der Nutzung wieder in den alten Stand zu versetzen. (Original des Vertrags unter Archiv der Stadt Hainichen Archiv-Nr.: 1013)

Auch im Falle der bergbaulichen Aktivitäten des Alexander von Schönberg auf Börnichen und Wingendorf gab es im Jahre 1789 eine vertragliche Vereinbarung mit den Hainichener und Ottendorfer Grundbesitzern zur Zahlung von für jede verkaufte, 4 Kübel fassende Tonne Kohle, ohne Unterschied der Qualität von 6 Pfennigen.

Graf von Einsiedel entschädigte beispielsweise Ende des 18. Jahrhunderts die Grundherren mit 6 Pfennigen, respektive 1 Groschen pro verkauften Scheffel Kohle.

Adolf Gottlob Fiedler verpflichtete sich als Nachfolger der Bergbaurechte des von Einsiedel zu Beginn seiner Unternehmungen 12 Pfennige für die Tonne ( 15,4 Pfennige pro Scheffel) guter Kohle und 9 Pfennige für die Tonne klarer Kohle zu zahlen.

Trotz des kurfürstlichen Mandats führte der darauf beruhende Bergbau auf dem Grundeigentum Dritter auch zu Rechtsstreitigkeiten, wie am Beispiel von Friedrich Alexander von Schönberg und Wolf Friedrich Gotthelf von Tümpling im Jahre 1790 zu sehen war. Der Gerichtsdirektor des von Schönberg ´schen Patrimonialgerichts versuchte den Konflikt auf Ottendorfer Flur durch einen Vergleich unter Verweis auf § 6 des Steinkohlenmandats zu lösen. 

Anm.: Leider konnte bisher keine dokumentierte Reaktion des von Tümpling festgestellt werden. (StA-L, 20335 Rittergut Arnsdorf bei Hainichen, Bestand 08.3 Brauerei und Nebenbetriebe, Bestellsignatur: 544, Titel : Abbau von Steinkohle in der Ottendorfer Flur, Laufzeit 1790)

Hainichen als Ackerbürgerstadt gehörte zur Kategorie der in Sachsen am meisten vertretenen, 82 Städte und 13 „Flecken“. In diesen Kleinstädten hatte die Landwirtschaft noch immer gegenüber dem Handel und Gewerbe das Übergewicht. Zahlreiche dieser Orte gehörten zu adligen Grundherrschaften. Oft wurde handwerkliche neben landwirtschaftlicher Arbeit betrieben. Handwerksbetriebe als Familienunternehmen, Kleinhandel sowie Nahmarktbeziehungen herrschten vor, aber es gab auch Wochen- und Jahrmärkte. Die Brauerei betrieb man entweder in Verbindung mit der Landwirtschaft oder mit dem Handwerk. Hier stellten Ackerbürger die soziale Oberschicht.

Zünfte existierten zumeist nur in den großen Städten. Die bürgerliche Mittelschicht rekrutierte sich aus Kaufleuten und Handwerkern, meist die überwiegende Mehrheit des Bürgertums umfassend, mit geringem oder gar keinem Grundbesitz. Hausgenossen und Gesinde stellten den Großteil der Stadtbevölkerung, die plebejische Schicht.

In den kleinen Städten und Flecken war die Sozialstruktur weniger vielschichtig. Da überwogen landwirtschaftliche- und handwerkliche Gewerbetreibende. Meist mussten alle Mitglieder der Gemeinde an den Grund- und Landesherrn Frondienste und Abgaben leisten.

Ererbter Grundbesitz war üblich, doch objektiv waren alle Bürger, die einen Überschuß aus ihrer Arbeit oder Tätigkeit erzielen konnten, auch in der Lage, Grundbesitz zu erwerben oder zu erweitern.

Auch die Stadt Hainichen war offensichtlich selbst Grundeigentümer in diesem Sinne, oder hatte zumindest ein Mitsprache- bzw. Genehmigungsrecht. Jedenfalls war sie in die Vertragsgestaltung ihrer als Grundbesitzer agierenden Bürger mit eingebunden.

Fakt ist, daß angehende Bergbauunternehmer, die im Stadtgebiet von Hainichen tätig werden wollten, das Einverständnis des Stadtrates einholten. In diesem Zusammenhang liegen aus dem Jahre 1745 in Hainichen erstmals Anhaltspunkte vor, daß in die Mutung die Zustimmung der Stadtverwaltung einbezogen werden mußte: Der Bergmann Appel aus Braunsdorf hatte zu dieser Zeit beim Rat der Stadt Hainichen um Konzession zum Abbau von ihm bloßgelegter Steinkohle nachgesucht.

Selbst Friedrich Alexander von Schönberg, dem als Rittergutsbesitzer Wingendorf gehörte und dem auch die Gerichtsbarkeit über Hainichen oblag, mußte sich im Jahre 1789 die Konzession auf den Steinkohlenabbau in den Hainichener und Ottendorfer Fluren vom Stadtrat der Stadt Hainichen bestätigen lassen und reichte dort sein Mutungsgesuch beim Stadtrat Hainichen ein. (Acten: „Die bei dem Städlein Haynichen befindlichen Steinkohlenbrüche und zu Bebauung derselben verschiedentlich gesuchte Conceßsiones betr." aus SHSTAD, Loc. 41848)

Am 6. September 1797 wandte sich Christian Gottfried Wedekind über Advokat Liebich an den Kurfürsten, weil die Stadt Hainichen auf seinen Antrag zur Konzessionserteilung für den Steinkohlenabbau nicht geantwortet hatte.

Abbaurechte Dritter wurden bei Hainichen aber auch von Grubenherr zu Grubenherr weiter verkauft, wie das Beispiel des Graf von Einsiedel zeigt, der die Abbaurechte Ende des 18. Jahrhunderts von Oberforst- und Wildmeister von Schirnding erwarb und sie später an den Tuchfabrikanten Adolf Gottlob Fiedler aus Oederan weiter veräußerte.

Die zur Forcierung des Kohlenbergbaus gedachte Festlegung des Kurfürstlichen Kohlenmandats, wonach ein Gutsherr bei wissentlicher Inaktivität fürchten mußte, sein Abbaurecht an einen Fremden zu verlieren, hatte aber auch eine negative Nebenwirkung. So manches Mal begannen solche Grundherren selbst mit dem Bergbau, wenn auch nur, um dadurch den Anschein zu erwecken, als sei von ihnen eine besondere Initiative ausgegangen.

Die gesetzgeberische Absicht, mit dem Kohlen- Mandat zur Forcierung des Steinkohlenbergbaus beizutragen, wurde jedoch von einer allgemein noch immer nur schwachen unternehmerischen Initiative der Grundbesitzer geschmälert. Ausdruck dessen waren die innungsgemäßen Beschränkungen der Reihen- und Truhenladung im Zwickauer Kohlenbergbau, die erst mit der beginnenden Industrialisierung in Sachsen aufgehoben wurde, sowie der zum Erzbergbau vergleichsweise unterentwickelte Stand der maschinellen Ausstattung des sächsischen Steinkohlenbergbau, die noch bis um das Jahr 1800 praktisch gar nicht vorhanden war.

   

Doch der sächsische Staat beließ es nicht nur bei administrativer Gesetzgebung zur Forcierung des Kohlenbergbaus, sondern stellte den Grundeigentümern gezielt Ergebnisse der zwischenzeitlich von ihm initiierten und begonnen geognostischen Untersuchung Sachsens zur Verfügung. Diese wissenschaftlich fundierte, systematische Suche nach Lagerstätten, u. a. von Steinkohlen, unter Mithilfe der neu gegründeten Bergakademie Freiberg, wurde unter Leitung von Abraham Gottlob Werner begonnen und nach dessen Tod von Carl Amandus Kühn fortgeführt. Viele bekannte Geologen dieser Zeit wirkten dabei mit, u. a. Sigismund Wolfgang August von Herder, Johann Carl Freiesleben, Wilhelm Gottlob Ernst Becker, Johann Wilhelm Otto Freiesleben, Friedrich Constantin Freiherr von Beust, Richard Freiherr von Friesen, Carl Christian Martini, Friedrich Gotthold Oehlschlägel, Carl Gustav Adelbert von Weißenbach und August Breithaupt (StAFg, 40003, Bestandserläuterungen).

Die späteren Professoren Carl Friedrich Naumann, Hanns Bruno Geinitz und Friedrich August Rothpletz, setzten sie in der Region Hainichen-Berthelsdorf fort und eigentlich ist sie bis heute noch nicht vollendet.

Gleichzeitig wies der Kurfürst seine Beamten auch zu einer „gelegentlichen” Berichterstattung über den Umgang mit den entsprechenden Informationen an.

So liegt aus dem Jahre 1803 beispielsweise im Staatsarchiv Leipzig eine Order des „Verordneten der Commission von Burgesdorf” an das Patrimonialgericht Arnsdorf (von Wolf Friedrich Gotthelf von Tümpling - d. A.) über die „Vorkommen von Torflagern in den Dörfern des Gutsbezirkes Arnsdorf” vor, die die Torflager in jenem Gutsbezirk genau beschreibt und Hinweise für deren Gewinnung gibt. Sie wären „mit Vorteil zu benutzen und nach Befinden selbst zu betreiben… (durch) die Wohllöblichen Gerichts- Obrigkeiten von Zeit zu Zeit zu Communicieren… und entsprechende Verträge anzuzeigen“. (StA-L, 20335 Rittergut Arnsdorf bei Hainichen, Bestand 08.3 Brauerei und Nebenbetriebe, Bestellsignatur: 545, Titel: Torflager im Gebiet der Gerichtsherrschaft, Laufzeit: 1803)

  

Darüber hinaus wurde auch die private Suche nach Steinkohlen vom Kursächsischen Staatsfiskus befördert, etwa durch die Auslobung von Preisen für das Auffinden von Steinkohlenlagern. So vermeldete das Bergmännische Journal, eine von Alexander Wilhelm Köhler, seines Zeichens Sekretär beim Oberbergamt und Lehrer der Bergrechte an der Bergakademie in Freiberg herausgegebene Zeitschrift, im Jahr 1788 unter

V. Kurze bergmännische Nachrichten.

b. Preisaufgaben.

„Auf allerhöchsten Befehl Sr. Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen sind von der Churfürstl. Landesökonomie, Manufaktur- und Commercien- Deputation, zur Aufmunterung des Nahrungsstandes unter anderem auch nachstehende in die Bergbaukunde einschlagende Preisaufgaben auf das gegenwärtige und die folgenden Jahre 1789, 1790 und 1791, ausgesetzt worden.“

Die ausgelobten Prämien erhielt unter anderem, „Wer außer den Gegenden von Dresden und Zwickau, wo schon jetzo Steinkohlenbrüche vorhanden sind, gute Steinkohlenbrüche neu entdeckt; erhält, auf davon beschehene Anzeige und von der Güte der Kohlen sowohl als der Beträchtlichkeit des Kohlenbruchs beygebrachte Zeugnisse in der nächst darauffolgenden Oster- oder Michaelmesse, 50 Thaler.

Diejenige Societät oder Gewerkschaft, welche aus einem an dergleichen Orten unentdeckten Steinkohlenbruche Steinkohlen auf ihre Kosten fördert, erhält für die ersten 100 Tonnen auf diesfalls beygebrachtes gerichtliches Verzeichnis 50 Thaler. Und wenn deshalb ein Stolln zu führen nöthig gewesen, für jedes 50 Lachter 100 Thaler.

Diejenigen, welche beim Bierbrauen, Brandwein- und Ziegelbrennen bisher blos mit Holze gefeuert haben, erhalten, wenn sie ein Jahr lang bey ihren Feuerungen sich der Steinkohlen mit gutem Erfolge bedient, und die behörige Vorrichtung dazu gemacht haben, auch solches fernerhin schwunghaft fortsetzen zu wollen, durch gerichtliche Attestate erweisen können, nach Beschaffenheit des dadurch bewirkten Holzersparnisses, 10 bis 50 Thaler.

Wer eine Torfgräberei anlegt, und in einem Jahre wenigstens 20.000 Stück absetzt, oder selbst in der im folgenden § bestimmten Maße verbraucht zu haben beybnbringt, erhält 30 Thaler. Wenn solcher Absatz fortdauert, nach Verlauf von sechs Jahren 50 Thaler.

Wer beim Bierbrauen, Brandwein-, Kalk- und Ziegelbrennen, auch Schmieden, anstatt der vorher gebrauchten Holz- und Holzkohlenfeuerung sich erkauften Torfes ein Jahr lang bedient zu haben bescheinigt, erhält nach Beschaffenheit des dadurch bewirkten Holz- und Kohlenersparnisses 10 bis 50 Thaler...

Alle churfürstl. Unterthanen in jedem Kreise… auch Ausländer, so sich in selbigen niederlassen, haben die Freyheit, bei diesen Prämien zu concurriren, …auch denjenigen, welche sich des landesherrlichen höchsten Wohlgefallens besonders würdig gezeigt, nach Befinden noch über die gesetzten Summen, Prämien- Medaillen ertheilt werden.“

(Bergmännisches Journal, Zweyter Band, Achtes Stück, in der Grazischen Buchhandlung, Freiberg, November 1788, S. 777ff)

  

 

 

Die Mandate über die Gewinnung der Stein-, Braun-, Schwefel- und Erdkohlen und des Torfes von 1822 und 1830

  

Da sich die Grundsituation im Steinkohlenbergbau seit dem Kohlenmandat von 1743 und insbesondere seit dem Jahrhundertwechsel nicht wesentlich verändert hatte und da dieser Bergbau weiter hinter den gesellschaftlichen Erfordernissen hinterher hinkte, fühlte sich der König am 10. September 1822 bzw. 11. September 1822 und 2. April 1830 (letzteres Datum das Markgrafentum Oberlausitz betreffend) erneut veranlaßt, ein weiteres „Mandat über die Gewinnung der Stein-, Braun-, Schwefel- und Erdkohlen und des Torfes” zu erlassen.

Die Staatsregierung von Sachsen, präzisierte damit das Königliche Mandat zum Kohlenbergbau von 1743. Dieses neue Kohlenmandat fiel in eine Zeit, in der Sachsen nach dem Wiener Kongreß große Territorien an Preußen abgegeben und politische Macht in Europa eingebüßt hatte. Zugleich wandelten sich die absolutistischen, merkantilistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsverhältnisse Sachsens in bürgerliche, kapitalistische. Zunehmend galt es, das bestehende Manufakturwesen in eine industrielle Produktion zu überführen, in welchem sich die Bedeutung der Kohle für diesen Prozeß international abzeichnete.

In dem Mandat wurde ausdrücklich erklärt, daß das Kohlenabbaurecht als „Ausfluß” des Grundeigentums anzusehen sei. War Kohle gefunden, dann stand nunmehr dem Grundeigentümer längstens innerhalb eines Jahres die Entscheidung offen, selbst zu bauen. Wollte oder konnte er nicht bauen, dann war er gehalten, sein Recht an einen Bewerber abzutreten. Dafür standen ihm 1/10 der gewonnenen „Mineralien” und die Schadensregulierung zu.

Im Weigerungsfalle war das Geheime Finanzkollegium in Dresden berechtigt, die Konzession einem (Mit-) Bewerber zu übertragen. Nachteilig hatte das zur Folge, daß auf vielen kleineren Grundstücken Schächte entstanden und nur einige 10 m entfernt auf einem anderen weitere. Die Fülle der Schächte verschiedener Grubenherren auf engstem Raum in Berthelsdorf kann dafür ein Beispiel sein.

Neu beinhaltete das Mandat auch „Vorschriften über die Anlegung und Beschaffenheit der Stolln“ sowie „Befugnisse und Obliegenheiten der Stöllner, den Grundeigentümern, Kohlengewerken und andern Stöllnern gegenüber, sowie Gebührnisse und Vortheile der Besitzer von Dampf- und andern Maschinen behufs der Grubenentwässerung und die Verhältnisse der Gewerkschaften nebst den gegenseitigen Verbindlichkeiten der Gewerken.“ Auch befreite es den Kohlenbergbau von allen Quatember- und Fristgeldern und allen übrigen, beim Kohlenbergbau bisher üblichen Abgaben. Endlich bestimmte das neue Kohlenmandat in den §§ 22 bis 28 auch die „Ressortverhältnisse beim Steinkohlenbergbau“. Oberste Behörde in Angelegenheiten des Kohlenbaues sollte das Geheime Finanzkollegium nebst Justizkollegien sein. Als Unterbehörden fungierten die betreffenden Bezirksbergämter und Ortsobrigkeiten. Die Bergämter sollten die bergpolizeiliche Aufsicht über die Kohlenwerke ihres Bezirkes führen und dieselben jährlich mindestens einmal besichtigen.

Es folgten weitere Reformen im Ergebnis der revolutionären Bewegung im Jahre 1830. 1832 kam es zur Einführung einer Städteverfassung.

Im Rechtsverkehr der Stadtverwaltung Hainichen zeigte sich deren gestärktes Selbstbewußtsein ebenfalls: Sie erteilte nunmehr, nach Beratung und Beschlußfassung des Stadtrates, Mutungszustimmungen für weitere Bergbauwillige unter Commungrund und knüpfte sie zunehmend an Bedingungen.

Anm.: Man hatte aus der Vergangenheit offensichtlich gelernt, daß endlose Verhandlungen mit Mittelsmännern, die zum Teil über den Weiterverkauf erteilter Konzessionen ihren Schnitt machen wollten, keinen Pfennig in die Stadtkasse spülten.

So unterbreitete der Stadtrat am 1. August 1855 den Herren Abmuter Walther bzw. Steiger Brückner auf deren Gesuch die „Muthungsbestätigung” und einen Vertragsentwurf. Der Entwurf wird am 8. September 1855 an Herrn Brückner übergeben.

Kaufmann Walther aus Leipzig erklärt sich im November / Dezember 1855 mit dem Vertragsentwurf im Wesentlichen einverstanden, feilscht aber um den Kohlenzins. Dazu hält er dem Stadtrat, nach vorheriger Erkundigung in Berthelsdorf durch Herrn Kühnel aus Rochlitz, den dortigen Zins unter dem Hinweis vor, daß „...in den Nachbarfluren die Kohle Zwickauer und Würschnitzer Qualität“ erreiche. Der Stadtrat senkt daraufhin den Zins von 3 auf 2 Thaler pro Scheffel (1 Scheffel = 65 kg Kohle).

Nach wie vor gab es regen Handel mit den Bergbaurechten auf Steinkohlen. Die Erben des Fiedler konnten ihre Rechte nach 1855 an Schmied Kuntze und dieser 1858 an Karl Friedrich Engler weiter verkaufen. Die jeweils neuen Grubenherren gingen in der Regel weiterhin direkte Verträge mit den Grundherren ein, unter deren Grundbesitz sie ihre Kohle abzubauen gedachten.

Seit 1838 treten auch bei Hainichen neue Rechtsformen von Bergbaugesellschaften als Betreiber der Kohlenwerke auf, die Aktienvereine. Auch diese hatten jedoch das Grundeigentümerrecht im Kohlenbergbau zu respektieren.

  

 

 

Das allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen von 1868 / 1869

  

Am 16. Juni 1868 erfuhr der Grundeigentümerbergbau eine neuerliche Modifizierung durch die Inkraftsetzung des ersten Allgemeinen Berggesetzes (A. B. G.) in Sachsen. Damit erfolgten die Aufhebung des Direktionsprinzips im sächsischen Regalbergbau und die grundsätzliche Änderung der Bergverwaltung, bis hin zum Ausscheiden des damit letzten Oberberghauptmanns.

In der Begründung zum Entwurf des Allgemeinen Berggesetzes wird im Jahre 1863 nochmals besonders hervorgehoben, daß der Steinkohlenbergbau in Sachsen dem Bergregale niemals unterworfen gewesen ist. Im § 4 Abs.1 A. B.G. heißt es dazu: „Das Bergbaurecht hinsichtlich der Stein- und Braunkohlen ist ein Ausfluß des Grundeigentums”. Außerdem wurden mit dem Gesetzeswerk die Kohlen völlig der freien Verfügung des Grundeigentümers überantwortet, „der darüber nach Willkür und Gutdünken schalten und walten” könne.

Im neuen Gesetz wird also am Grundeigentümerbergbau festgehalten und dem Grundbesitzer die Ausübung des Abbaurechtes erneut freigestellt, dagegen war der in den Mandaten von 1743 und 1822 noch auferlegte Zwang zum Abbau damit de facto aufgehoben. Der Eigentümer wurde jetzt lediglich gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bergamt Mitteilung über eventuelle Kohlenfunde zu machen.

Neu war ebenfalls, nicht wie bisher nur die Eintragung des Abbaurechtes auf dem Grundbuchblatt, sondern: „Nach dem Willen des Grundeigentümers wird das Recht zum Abbau der Kohle durch Abschreibung vom Grundbuchblatte des Oberflächengrundstücks vom Grundeigentum abgetrennt und durch Eintragung auf ein gesondertes Grundbuchblatt wird es zu einem selbständigen Rechte, das den sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts unterworfen ist, also gleichwie ein Grundstück veräußert und mit Hypotheken und anderen Rechten belastet werden kann.” (s. a. §§ 64, 65 A.B.G.)

Das bedeutete, daß das Abbaurecht vom Eigentum an der Oberfläche getrennt wurde, so daß größere Grubenfelder gebildet werden konnten, ohne die Oberfläche erwerben zu müssen. Deren Kauf hatte die meisten Unternehmen zumindest zu Beginn ihrer Bergbautätigkeit zu stark belastet. Nun konnte sich der kapitalkräftige Dritte, etwa Kohlengewerkschaften oder Aktienvereine, aber auch Einzelunternehmer, das Abbaurecht über größere, zusammenhängende Felder sichern.

Bei der juristischen Auseinandersetzung zur Erlangung der Abbaurechte durch den H. Pöland in Berthelsdorf in den Jahren 1871 / 73 wird diese neue Gesetzeslage dokumentiert. Kohlenwerksinspector Kühn kam dabei zu der Einschätzung, „...daß das Steinkohlenabbaurecht auf den in dem vorstehenden Vertrage aufgeführten Grundstücken in Berthelsdorf nach Inhalt der betreffenden Folien in dem Grund- und Hypothekenbuche und den angezognen Acten von den früheren Grundstücksbesitzern zwar veräußert, aber nicht, wie in Gemäßheit § 14 des Hypothekengesetz vom 6. November 1843 und § 124 der provisorischen Gerichtsordnung vom 9. Januar 1865 (irto oder itzo) § 48 des Berggesetzes vom 16. Juni 1868 vorgeschrieben, auf einem besonderem Folium des Grund- und Hypothekenbuchs für Berthelsdorf eingetragen worden ist.

Auch sind die von Julius Paul Robert Winkelmann bei 16. und 55. (unter diesen Ziffern sind die Grundeigentümer eingetragen) und Carl Friedrich Engler und Johann Friedrich Kunze bei 169. 179. gestellten Anträge auf Anlegung eines besonderen Foliums bei 58. 65b. 81. 110. 211. und 235 flg. abgewiesen worden, weil sie die erforderliche Legitimation derjenigen, von welchen sie das Kohlenabbaurecht erworben, überhaupt die Zustimmung aller aus den Documenten und sonst aus den Acten sich ergebenden Zwischeninhaber dieser Abbaurechte nicht beigebracht haben.

Wenn nun der Antragsteller Pöland laut des im Originale und in Abschrift beigebrachten, jedoch nur als Privaturkunde anzusehenden, Kaufvertrages die dem Schmiedemeister Kunze an den betr. Grundstücken zugestandenen Kohlenabbaurechte käuflich an sich gebracht hat, so hat er, bevor ein Folium für dieselben angelegt worden waren, den obigen Erfordernissen gleichfalls zu entsprechen; hierzu aber den Mitverkäufer Engler durch eine Auflage anzuhalten, ist nicht statthaft, da das zwischen Pöland und demselben bestehende Verhältnis ein Vertragsverhältnis ist und die § 92. der provisorischen Gerichtsordnung vom 9. Januar 1865 getroffenen Bestimmung hier offenbar nicht einschlägt; vielmehr wird es Pölanden nur freistehen, auf Erfüllung des Vertrags und seiner sonstigen Ansprüche gegen Engler Klage anzustellen. Es wird daher Pöland mit dem laut. A. gestellten An...“ 

Anm.: Leider endet die Kopie der Stellungnahme des Herrn Kühn an dieser Stelle, ihr Ende muß noch gesucht werden... 

Die tatsächlichen Rechte der Engler, Kuntze und Richter waren also zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen mit Pöland bergbaujuristisch nicht unumstritten.

Diese Rechtsauffassung war vom Bergamt erstmalig im Zusammenhang mit dem Kohlenschachtsturz vom 21.12.1867, 6 Ellen vom ehemaligen Huthaus entfernt, auf dem Grund des nunmehrigen Erbgerichtsbesitzer Gustav Adolf Voigts ereignet hatte, geäußert, der auch zu Gebäudesenkungen u. a. des Kretzschmann´schen Hauses geführt hatte und zu dem eine Schadensregulierung im Januar 1870 noch immer nicht erfolgt war.

Bergwerksdirektor Fritz Feller hatte noch vor dem Jahre 1908 die nunmehr geänderte Rechtslage des Steinkohlenbergbaurechts am Beispiel der Bergbauaktivitäten des Friedrich Engler in Berthelsdorf so kommentiert: „Wie bekannt, werden (wurden bis 1868 d. A.) im Königreich Sachsen keine Muthungen verliehen, vielmehr gehört das Unterirdische dem Besitzer des Oberirdischen und man kann sich dadurch einen Begriff machen, welche Arbeit und Kosten dazu gehört haben, ehe man ein Kohlenfeld … zusammen bekommt. Die hier (durch Karl Friedrich Engler in Berthelsdorf erkauften) Abbaugerechtigkeiten basieren auf den in den Jahren 1795 bis 1802 von dem kurfürstlich sächsischen Konferenzminister Grafen von Einsiedel und dem Oberforstmeister von Schirnding mit dem damaligen Grundstücksbesitzer geschlossenen Erbpachtverträgen. Diese Abbaugerechtigkeiten auf Grund der Erbpachtverträge sind jetzt zu einem besonderen Folium des Grundbuches vereint, eingetragen …”

Also … „Beim Abbau der Kohlen unterliegen der Grundeigentümer und der Kohlenbergbauberechtigte … keinerlei Schranken mehr, mit Ausnahme der für den Betrieb aller Bergwerke geltenden bergpolizeilichen Sicherheitsvorschriften.”

Zu dieser Zeit zwang ein perspektivisch in Sachsen übermächtiger Konkurrent des Steinkohlenbergbaus zu neuen Überlegungen hinsichtlich effektiverer und zur gesetzlichen Gegensteuerung gegen überholter Produktionsverhältnisse – der Braunkohlenbergbau.

Die enorme Verteuerung der Steinkohlen am Markt und das Inkrafttreten des Aktiengesetzes im Jahre 1870 hatten zwischenzeitlich die erforderlichen „geistigen und wirtschaftlichen Grundlagen für den Übergang zu einer neuen Entwicklungsperiode (auch) für den Braunkohlenbergbau geschaffen und beispielsweise um Borna bei Leipzig die Bildung von Abbaugesellschaften erheblich beschleunigt.”

Anm.: Diese Entwicklung beeinflußte auch die Abwägung, ob der Steinkohlenbergbau in solchen begrenzten Revieren, wie dem von Hainichen- Berthelsdorf, noch ökonomisch vertretbar war.

Im Geiseltal, im Merseburger Land, wo die Braunkohle nachweislich schon seit dem Jahre 1458 abgebaut wurde, ging man erst kurz vor 1800 und dann, auf Grund des geringen Heizwertes der Rohkohle, nur zögernd zur Braunkohlenfeuerung über. Das Problem war erst gelöst, als man im Jahre 1865 auf den Gedanken kam, die klare Kohle nach Art von Ziegelsteinen zu Naßpreßsteinen zu formen – die so genannten Torfsteine. Sie waren auf Torfplätzen und in Torfschuppen getrocknet worden, die erstmalig im Jahre 1795 schriftlich erwähnt wurden.

Noch später als in den Revieren der Preußischen Provinzen und in Thüringen setzte der Braunkohlenbergbau im späteren Bornaer und Leipziger Revier ein und erreichte erst 1865 mit kostengünstigeren Transportbedingungen überregionale Bedeutung.

Noch im Jahre 1878 wurden von der sächsischen Staatseisenbahn 55% Steinkohlen, 37% Braunkohlen aus Böhmen und nur 8,7% Braunkohlen aus dem Herzogtum Sachsen-Altenburg bzw. 0,3% Braunkohlen aus dem Königreich Sachsen selbst befördert.

Die erste Brikettfabrik Sachsens nahm 1883 in dem isolierten Braunkohlenbecken in Arntitz westlich von Lommatzsch ihre Produktion auf, nachdem 1870 ein neues Verfahren der Trockenbrikettierung erfunden worden war, so daß 1888 mit der industriellen Kohletrocknung und Brikettierung begonnen werden konnte. Bis zum Braunkohlenkoks war es da jedoch noch ein weiter Weg.

Auch das Freiberger Oberbergamt nahm zu Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den sich vollziehenden Bedeutungswandel des Braunkohlenbergbaus zunehmend war und veröffentlichte seit dem Jahr 1868 jährlich umfangreiche Statistiken zur Entwicklung des gesamten Braunkohlenbergbaus in Sachsen.

Dieser gesamte politische Prozeß wurde, wie schon dargestellt, auch vom Steinkohlenbergbau bei Hainichen inhaltlich begleitet und teilweise aktiv befördert. Er schuf die Grundlagen dafür, daß der Steinkohlenbergbau Sachsens für die Erfordernisse des Industriezeitalters gerüstet wurde. Die Tragik der Geschichte: Hainichen konnte diese Industrialisierung des Bergbaues nicht mehr selbst mitgestalten, da die Lagerstättengegebenheiten der Konkurrenz der großen, stetig prosperierenden Abbaugebiete und der der Braunkohle, besonders unter den neuen Transportbedingungen der Eisenbahn, nicht mehr gewachsen war. So kann man durchaus fragen: Hat hier bei Hainichen die Geschichte lediglich geübt ?

 

 

 

Das Gesetz über das staatliche Kohlenbergbaurecht von 1918

  

Doch erst zum Ende des Ersten Weltkrieges entzieht der 1871 unter Preußens Führung entstandene deutsche Nationalstaat, dem das Königreich Sachsen nun eingegliedert war, mit dem „Gesetz über das staatliche Kohlenbergbaurecht” vom 14. Juni 1918 den Stein- und Braunkohlenbergbau endgültig dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers und stellt den Kohlenbergbau unter Staatsvorbehalt. Das bedeutete, daß das ausschließliche Recht, Kohlen aufzusuchen und zu gewinnen, unter Wahrung der Interessen der Grundeigentümer und unter Bekämpfung aller spekulativen Rechtsgeschäfte, beim Staat lag.

Das Gesetz galt rückwirkend seit dem 18. Oktober 1916. Seit diesem Datum war eine Sperrfrist für die bzw. ein vorläufiges Verbot der Veräußerung von Kohlenbergbaurechten und einiger hiermit zusammenhängender Handlungen ausgesprochen worden. Damit wollte der Staat folgende Nachteile und Gefahren aus dem Grundeigentümerbergbau für die Allgemeinheit mindern:

  1. Die Kohle ist unersetzlich, möglicher ungezügelter Raubbau durch die Grundeigentümer mindert zukünftige Ressourcen;
  2. Überproduktion führt zu einer Verschleuderung der Kohlenschätze;
  3. Die inländische Preisbildung zugunsten der Verbraucher könnte durch Export der Kohle und Zusammenschlüsse der Bergwerksunternehmer gestört werden;
  4. Die Ruhe und Stetigkeit der Kohlenpreise könnte durch unmäßige Preispolitik verhindert werden; 

Schon seit dem Jahre 1912 hatte der Staat mit Genehmigung der Ständeversammlung, unter Aufwendung beträchtlicher Geldmittel, umfangreiche Braunkohlenfelder im Osten und Westen angekauft, um sie in staatseigenen Eisenbahnbetrieben und Elektrizitätswerken im Interesse der Allgemeinheit und zur Minderung vorgenannter „Nachteile und Gefahren für die Allgemeinheit” dienstbar zu machen.  

Bei der Einführung des Gesetzes über das staatliche Kohlenbaurecht gab es drei Ausnahmen:

  1. Es galt nicht, soweit das Kohlenunterirdische schon am 18. Oktober 1916 zum Grubenfeld eines bereits in Betrieb befindlichen Kohlenwerkes gehörte.
  2. Ein Grundeigentümer durfte auch nach dem 18. Oktober 1916 auf seinem Grund und Boden Kohlen auf seine Kosten und auf seinen Namen aufsuchen, vorausgesetzt ihm gehörte das Grundstück schon zehn Jahre lang.
  3. Die Aufsuchung und Gewinnung von Kohle durch den Staat wurde durch das Gesetz nicht berührt.

Aber da gab es den Bergbau bei Hainichen schon nicht mehr. Auch Bergwerksunternehmer Friedrich Engler und Nachfolger hatten zum bezeichneten Jahr 1916 bei Hainichen keinen Bergbau mehr aktiv in Betrieb, obwohl sie zu der Zeit möglicherweise noch im Besitz zuvor gültiger Bergbaurechte waren. Diese waren somit jetzt de facto erloschen.  

Man kann also konstatieren, daß bei Hainichen, ebenso wie im Flöhaer Becken und in den anderen kohlebauenden Gebieten Sachsens, sowohl der Landesfürst, bzw. Angehörige des Adels, als auch das Bürgertum sowie anderweitige Grundbesitzer auf ihrem Grund und Boden als Kohlenunternehmer in Erscheinung traten; oft auch auf fremden Grund und Boden bergbaulich aktiv wurden. Sie alle gestalteten so die Geschichte des Steinkohlenbergbaus Sachsens bis zu einem gewissen Punkt mit, konnten der montanindustriellen Entwicklung dann aber nicht mehr genügen.

 

 

 

Die Vermarktung der Kohle

  

Obwohl es zu Notzeiten bis weit in die Neuzeit hinein immer wieder Überlegungen zur Belebung des Bergbaus auf Steinkohlen bei Hainichen gab, bleibt dieses wohl eine Illusion, die derzeitiger Vorstellung einer ökonomischen Rohstoffgewinnung widerspricht.

Die größten Hindernisse für die Vermarktung der Hainichener Kohle waren offensichtlich die Grenzen, die der Bedarf, das Ausbringen und der Transport setzten.

Anm.: Eine in Zwickau seit 1488 übliche zunftgemäße Reihen- oder Truhenladung, dort eingeführt unter dem Vorsitz des Abtes von Grünhain, bei der der Käufer der Kohle reihum an die einzelnen Bauern verwiesen wurde, die Kohle zu verkaufen hatten, waren unter den bei Hainichen herrschenden Bedingungen sicher nicht erforderlich, da die relativ geringe Anzahl der gleichzeitig Kohle zum Verkauf anbietenden Betriebe eine solche Ordnung schlicht nicht erforderte. Sie ist aus Hainichen und Berthelsdorf bisher auch nicht belegt.

Rentabilitätsverluste der Bergbaubetriebe entstanden eher durch Schwankungen im Absatz und zeitweiligen Bedarfsmangel, wie das Beispiel der Fiedler‘schen Werke zeigte.

Wie schon dargelegt, gab es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in Sachsen sowohl in der Industrie als auch als Hausbrand keinen massenhaften Gebrauch von Kohlen, da die traditionelle „Holzkohlentechnik“ bei der Verhüttung von Erzen und der Weiterverarbeitung der Hüttenprodukte als hinreichend und „nicht ersetzbar“ galt und in Hainichen das Holz den traditionellen Hausbrand darstellte. Lange hielten sich darüber hinaus Vorbehalte, wonach die Steinkohleverbrennung als für die Gesundheit gefährdend und zudem übel riechend galt.

Weitere Abnehmer der Kohle von Berthelsdorf waren die nahe liegenden Kalköfen von Memmendorf, Kaltofen usw., teils die Fabriken von Hainichen, Frankenberg und Oederan, sicher auch der Eigenbedarf der Fiedler‘schen Unternehmungen um Oederan, wozu auch seine Kalkwerke gehört haben.

Eine Produktion nur für den Eigenbedarf der Bergbauunternehmer, die oft zugleich Gewerbe und Betriebe anderer Industrien betrieben, konnten vorgenannte Hemmnisse offensichtlich nicht ausgleichen, zumal in diesen Gewerben oft das Wasser noch die vorherrschende Antriebsenergie lieferte.

In den späten Jahren des Kohlebergbaus bei Hainichen, u. a. in den Jahren von ca. 1857 bis 1864 sollen die Dampfmaschinen auf den Schächten der Grube „Alte Hoffnung Erbstollen” in Schönborn-Dreiwerden-Seifersbach mit Steinkohle aus dem „Hainichener Revier” befeuert worden sein. In den Jahren zuvor hatten sich der Dampfmaschineneinsatz in Sachsen und damit der Einsatz von Steinkohle zur Befeuerung nur zögerlich entwickelt.

  


Die Streckenförderung dürfte auch in Hainichen bei weitem überwiegend noch mittels Handkarre erfolgt sein, wie sie in diesem Foto zu sehen ist. Aufnahme von H. Börner, 1893, in Freital- Burgk.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001764

  


Zumindest Untertage hatte sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts aber bereits gleisgebundene Streckenförderung – noch aber werden die Hunte von Hand geschoben – durchgesetzt. Foto wieder von H. Börner, 1893 aus den Freital- Burgker Steinkohlengruben.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001448

  


Davon gibt es noch ein Foto von H. Börner, 1893 aus den Freital- Burgker Steinkohlengruben.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70001762

  


  Nur in größeren Gruben konnten Zugtiere im Transport eingesetzt werden, so wie hier in Freital- Burgk, Foto von H. Börner, 1893.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/33025543

    

Die meisten Bergbaubetriebe, insbesondere die kleinen mit entsprechend geringem Ausbringen, konnten sich keinen eigenen Fuhrpark leisten, der auch größere Distanzen unter ökonomischen Gesichtspunkten überwinden konnte. So war die „einmännige” Schubkarre genauso gebräuchlich, wie auch Handwagen oder Gespannfuhrwerke vielfältiger Art. Die Art des Transportmittels bestimmte den Radius der Lieferentfernungen und die Liefermengen.

Also hieß die Devise: Je kürzer der Transportweg zum Verbraucher, desto kostengünstiger konnte die Kohle vermarktet werden.

Dieser vermeintliche transportbedingte Nachteil für die Vermarktung war aber zugleich auch die entscheidende Bedingung dafür, daß sich der Abbau und die Vermarktung für „kleine” Bergbaubetriebe überhaupt lohnte, denn er hielt unliebsame Konkurrenten aus anderen, unter weitaus günstigeren Bedingungen Steinkohle bauenden Gebieten Sachsens vom Absatzgebiet ab. Nur deshalb war es ökonomisch vertretbar, die Kohle unter solchen ungünstigen geologischen Bedingungen, wie in Berthelsdorf und Hainichen, über einen relativ langen Zeitraum nahezu konkurrenzlos zu fördern.

Für den Transport von Kohle mittels Fuhrwerken benötigte man Straßen. So folgte dem Ausbau der Reviere unter Tage der Ausbau der Straßen Übertage – die alten „Kohlwege” wurden zu „Chausseen”. So geschehen auch durch Fiedler, der einen Anschluß von Berthelsdorf zur Frankenberg- Hainichener Chaussee ausbaute, der dann z. B. den Transport nach Schönborn- Dreiwerden, dem Standort des Bergwerkes „Alte Hoffnung Erbstollen”, aber auch zu den Abnehmern um Frankenberg und Mittweida, erleichterte.

Dafür soll Fiedler laut Bergwerksdirektor und Gutachter des Bertheldorfer Steinkohlenbergbaus, Fritz Feller, sage und schreibe 90.000 Taler aufgewendet haben. Die Straße wird noch heute im Stadtplan von Hainichen als Kohlenstraße bezeichnet.

Desweiteren gibt es in Richtung Eulendorf und im Nordwesten von Oederan noch heute mehrere sogenannte Kohlenstraßen, deren Namensursprung bisher dem Autor nicht bekannt ist. Sie könnten durchaus vom „Vertriebssystem” Fiedlers genutzt worden sein, ihren Namenursprung aber auch vom „Vertrieb” der Holzköhler erhalten haben.

Darüber hinaus erhielt der kürzeste Verbindungsweg von Berthelsdorf nach Obermühlbach in südlicher Richtung die Bezeichnung „Kohlenstraße” – offensichtlich weil er hauptsächlich für den Kohlentransport genutzt wurde. Es könnten sich hier in Obermühlbach die Transporte auf der Landstraße nach Frankenberg und in die entgegengesetzte Richtung über Langenstriegis, nach Oederan oder über Frankenstein nach Memmendorf geteilt haben.

Ein ökonomisch vertretbarer Abbau gelingt bei Hainichen also nur so lange, wie effektivere Transportmöglichkeiten, wie die mit der Eisenbahn, in Sachsen noch nicht verfügbar sind. Gleichartige Probleme sind auch aus anderen deutschen Bergbaugebieten bekannt. Im Ruhrgebiet trugen Pferde oder andere Haustiere die Kohle auf ihrem Rücken, insbesondere in für Fuhrwerke unwegsamen Gebieten zum Endverbraucher oder zum Umschlagplatz auf andere Transportmittel.

Nicht nur die Eisenbahn wird den Kohletransport anderenorts effektiveren, auch die Nutzung und der gezielte Ausbau der Wasserwege wurden diesem Ziel untergeordnet. So ordnete König Friedrich Wilhelm von Preußen an, die Ruhr zu einem schiffbaren Strom auszubauen. Es entstand mit der Zeit eine ganze Flotte von Ruhrschiffen. Um diesen weiter zunehmenden Schiffsverkehr zu ordnen, erließ Friedrich der Große am 10. Mai 1781 die „Königlich Preußische Wasser- und Uferordnung für Preußen”.

Gleiche Tendenzen sind im Plauenschen Grund in Sachsen feststellbar, wo man bis 1836 den Elbe- Stollen zum Kohletransport bis zum Elbufer bei Dresden trieb, auf Kähnen die Kohle untertage bis zum Umladeplatz auf größere Elbfrachtkähne beförderte, um sie von dort aus zu verschiffen.

1810 / 1820 führt der Königliche Faktor Ernst Friedrich Lindig unter Bergrat von Oppel im staatlichen Werk eine wesentliche Neuerung ein, die im gesamten europäischen Steinkohlenbergbau Einzug fand: die Kohlenwaschanlage. Sie ermöglichte eine Sortierung bergehaltiger Kohle nach Qualität sowie ein Reinigen der Kohle von Bergen durch Einstauchen von Körben mit Kohle in Wasser (unter Ausnutzung unterschiedlicher Auftriebswerte). Das waren gleichzeitig die Anfänge einer industriellen Kohlenaufbereitung, bei der die Förderkohle durch Klassieren und Sortieren zu verwertbaren Verkaufsprodukten verarbeitet wird.

Bei Hainichen war aber vorrangig die manuelle Sortierung gebräuchlich. Sortiert und verkauft wurde nach:

 

1790
SCHIRNDING
(pro Tonne)

Ende 18. Jhdt.
EINSIEDEL
(pro Tonne)

um 1835
KRASSELT
(pro Scheffel)

um 1838
FIEDLER
(pro Scheffel)

Schmiede- oder Pechkohle
 

8 Gr.
(1 Mk.)

12 Gr.
(1 Mk. 50 Pf.)

15 Gr.
(1 Mk. 88 Pf.)

 1 Mk. 90 Pf.
 

Stück-, Fabrik-, Schiefer- oder Blätterkohle

-

-

10 Gr.
(1 Mk. 25 Pf.)

 
1 Mk.

Kalkkohle oder klare Kohle
 

4 Gr.
(50 Pf.)

5 Gr.
(63 Pf.)

7 Gr.
(88 Pf.)

 
90 Pf.

Der Freiberger Professor Abraham Gottlob Werner unterteilte dabei die Ausbeute der von Schirnding in Berthelsdorf betriebenen Grube lediglich nach Blätterkohle (Schmiedekohle) und einen Rest aus Schieferkohle, Kohlenschiefer und Brandschiefer (Kalkkohle), welche lediglich aus nur ¼ bis 1/3 Blätterkohle bestanden haben soll.

Geinitz schreibt, daß nach Naumann in Fiedlers Werk aus den drei unteren abbauwürdigen Flözen eine mehr oder weniger reine Schieferkohle, welche sich nach getroffener Auswahl teilweise recht gut für Schmiede- und Stubenfeuerung eignete, gefördert wurde, während die andere füglich nur zur Kesselfeuerung und als Kalkkohle benutzt werden konnte.

Die SDAG Wismut konstatierte, daß bei Berthelsdorf bereits im vorigen Jahrhundert mehrere geringmächtige Flöze anthrazitischer Kohle erkundet und teilweise abgebaut wurden.

Die Stückkohle wurde nur von Druckern, Färbern und Bleichern der Umgegend gesucht, während die Kalkkohle höchstwahrscheinlich in Memmendorfer, Pappendorfer und Erdmannsdorfer Kalköfen verbrannt wurde.

Im Jahre 1857 wird im vorläufigen Statut respektive im Prospectus für die Gründung des Bertheldorfer Steinkohlenbergbau- Verein „die Consumtion der genannten Kohlen durch Veranlassung gewerblicher Unternehmungen, sowie überhaupt durch alle gesetzlich zulässige Maßregeln zu befördern” als ein Zweck des Vereins ausgeschrieben, bzw. eingeschätzt, „daß diese Kohlen in der Umgebung so gesucht wären, daß die beste Sorte mit 16 Ngr., die mittlere mit 12 Ngr. und die klare Kohle, auch Kalkkohle genannt, mit 8 Ngr. bezahlt“ würde. Die Fabrikstädte Hainichen und Frankenberg und die Bergstadt Freiberg böten ein dauerndes Absatzfeld. Bis zur Chemnitz- Riesaer Eisenbahn wären es auch nur 3 Wegstunden Entfernung. Es wurde für diesen Verein eine Abbaumenge zwischen 20.000 und 72.000 Scheffel Kohle prognostiziert. Bei 12.000 Thaler Produktionskosten ergäben sich minimal 12.000 Thaler Reingewinn.

Anm.: Ob es zu dem vom Aktienverein geplanten Vertrieb kam, ist zu bezweifeln, zumal auch dieser Verein lediglich drei bis vier Jahre produzierte. Fakt ist, daß Engler einige Jahre mit kleiner Belegschaft arbeiten ließ und „unter ungünstigsten Verhältnissen, d. h. mit bloßer Menschenkraft, auf sehr kleinem Raume und ohne weiteres Anlagecapital, als die vorhandenen einfachen Berggebäude repräsentieren, täglich mindestens 60 Dresdener Scheffel Kohle…“ förderte.

 

 

 

Zur sozialen Lage der Kohlenbergleute bei Hainichen

  

Der Steinkohlenbergbau bei Hainichen begann im Jahre 1705 in einer Zeit des Wiederaufbaus Sachsens und Europas nach dem Dreißigjährigen Krieg, die allgemein für einen Zeitraum von 1650 bis 1730 angegeben wird. Die Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges hatten den Bergbau in Sachsen zum Erliegen gebracht und Adel, inklusive die Kurfürsten, versuchten die Kriegslasten, die durch Steuern, Leistungen für Einquartierungen von Soldaten usw. angehäuft waren, auf die Landesbevölkerung abzuwälzen und dabei recht schnell eigene Belastungen, auch durch die Ankurbelung der gewerblichen Produktion, insbesondere wieder des Bergbaus, einem traditionellen Schatzbringer in Sachsen, auszugleichen.

Diese Zeit wird zugleich das „Augusteische Zeitalter“ (1694 – 1763) bezeichnet, da sie in die Regierungszeiten der Kurfürsten Friedrich August I., genannt der Starke, bis 1733, und dessen Sohn und Nachfolger Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen bis 1763 fielen. Gemäß sächsischer Geschichtsschreibung bildete sie sowohl den Höhepunkt, charakterisiert durch den Aufstieg zur europäischen Großmacht, verbunden mit der polnischen Königswürde. Verbunden auch mit der Weiterentwicklung der Hof- und Festkultur und von überragenden Leistungen in Architektur, Plastik und Kunsthandwerk, der Erhebung der Kunstsammlungen zu internationalem Rang. Die Prachtentfaltung war auch verbunden mit einem Niedergang sächsischer Geschichte im Spätfeudalismus.

Die sozialökonomischen Grundlagen für dieses Zeitalter bildete der Aufschwung der sächsischen Wirtschaft, insbesondere der Manufakturen und der Leipziger Messe in dieser Zeit.

Erstmalig wurden auch Teile des Adels zur Steuerpflicht herangezogen. Zunächst hatten die Landstände eine starke Position und bestanden aus drei Kurien, die im Widerstreit mit dem Landesherrn, in langwierigen und kostspieligen Landtagssitzungen, durchaus eine Reihe Vorteile für Adel, Ritterschaft und die Städte erringen konnten.

Ohne Ständebewilligung setzte August, der Starke für seiner häufige Abwesenheit von Sachsen als König von Polen und Litauen, einen Statthalter für Sachsen ein, der noch dazu ein Katholik und Ausländer war, den Anton Egon von Fürstenberg. Von Fürstenberg zog tüchtige Beamte heran, empfahl merkantilistische Maßnahmen und setzte absolutistische Regierungsmethoden durch.

August´s ständiges Streben nach Geldmitteln ließ ihn auch nicht vor Verfassungsbruch und Tabubruch zurückschrecken, etwa bei der Durchsetzung des von Angehörigen des Bürgertums ausgearbeiteten Steuerrezesses, einer Finanz- und Steuerkontrolle des Landesherrn, von der auch Ständemitglieder und Hofaristokratie betroffen waren. Auf Grund des Widerstandes der Stände war August zu einer teilweisen Kurskorrektur und Entschädigungszahlung gezwungen.

Die Augusteische Zeit war darüber hinaus geprägt von Kriegen, wie dem Nordischen Krieg (1700 trat Sachsen in diesen Krieg ein und er dauerte bis 1719) oder schließlich dem Siebenjährigen Krieg mit Preußen (1756 bis 1763). Auch diese verschärften die Staatskrisen in Kursachsen. Umfassende Wandlungen innerhalb des  Staates und der Verwaltung und eine Neuorientierung in der Außenpolitik wurden erforderlich. Erneut kamen wesentliche Reformvorschläge, auch der Zurückdrängung und Beschränkung der Adelsherrschaft und der eigenverantwortlichen Verwaltung der Städte durch die Stadtbehörden auch von bürgerlichen Kreisen. Sowohl in seinem Memoiren-Fragment wie auch in den Ermahnungen an seine Nachfolger äußerte August seine geänderte Haltung zum Adel: Dieser sei der Grund für die Ohnmacht der Fürsten !  Deshalb sollte man den Adel zum Staatsdienst zwingen. Die Behörden sollten je zur Hälfte mit Adligen und Bürgerlichen besetzt werden. Adlige erhielten dann Bevorzugung, wenn sie sich als tüchtig erwiesen hatten. Auch die Geistlichkeit müsse in ihrer weltlichen Macht stark beschränkt werden. Das provozierte natürlich die Opposition der Betroffenen und Kompromisse des Landesfürsten und 1717/18 eine der schon erwähnten Staatskrisen.

In den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts vermied es August, eine weitere zu provozieren. 1727 erhielt der Adel seinen, bereits länger geforderten Ahnennachweis bestätigt, um Neuadel insbesondere aus dem Bürgertum weiterhin verhindern zu können. Somit verhinderte letztendlich auch der Adel die konsequente Ausbreitung des Augusteischen Absolutismus.

 

Die Verwicklung Kursachsens in den Siebenjährigen Krieg von 1756 bis 1763 bedeutete erneut beträchtliche Zerstörungen und bewirkte einen Rückgang der Bevölkerung um ca. 140.000 Personen. – ca. 8% der Gesamtbevölkerung – und Kriegskosten in Höhe von 250 bis 300 Millionen Taler. Doch die soziale Not der sächsischen Bevölkerung mochte der König in Warschau nicht zur Kenntnis nehmen.

Nach dem Friedensschluß von Hubertusburg am 15.02.1763 begann für Sachsen wieder einmal ein Wiederaufbau zu Lasten des Bürgertums und der Bauernschaft. Infolge der verfehlten Finanzpolitik des von Brühl mußten nach dem Krieg ca. 65% der Gesamtsteuereinnahmen dafür aufgewendet werden, um Zinsen und Amortisationen für die riesige Steuerschuld zu begleichen. Eine Staatsreform zur Beseitigung der Kriegsfolgen nach dem Siebenjährigen Krieg, die bis ins 19. Jahrhundert hinein wirken sollte, war dringend erforderlich.

Eine noch vom von Brühl einberufene Restaurationskommission, der dem Großbürgertum zuzurechnende Personen unter Leitung von Thomas von Fritsch angehörten, erarbeitete Vorschläge und Grundprinzipien des erforderlichen wirtschaftlichen Wiederaufbaus mit Denkschriften, die nahezu alle Bereiche der Gesellschaft, Landwirtschaft, Städte, Handel, Manufakturen, Straßen und Verkehrswege erfaßten. Sie waren von den Vorstellungen des aufgeklärten Absolutismus geprägt und standen in geistiger Verwandtschaft mit den französischen Enzyklopädisten sowie zum Herrnhuter und Hallischen Pietismus. Sie waren auf Toleranz in Religionssachen ausgerichtet und forderten eine ordentliche Staatshaushaltführung und keine überzogene Belastung der „Untertanen“, eine geordnete Justiz und Polizei und ein den Möglichkeiten des Staates angemessenes Militärwesen. Unter der Überwachung und Statistikführung durch die neu gegründete Landesökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation wurden die Reformen angegangen.

In diese Zeit fallen auch die einschneidenden politischen Maßnahmen zur Forcierung des Bergbaus, insbesondere des Steinkohlenbergbaus, mit dem Erlass des kurfürstlichen Kohlenmandats im Jahre 1743, der Gründung der Bergakademie in Freiberg 1765 und des Erlasses zur geognostischen Landesuntersuchung im Jahre 1788.

Das Augusteische Zeitalter  war aber auch von einem tiefen Gegensatz von arm und reich geprägt. Armut wurde zur Massenerscheinung. Sozial entwurzelte Menschen durchströmten das Land wie nie in der Vergangenheit. Die schlechten Ernten von 1770 und 1771 führten zu einer Teuerungswelle. Menschen und Vieh hungerten. Der Kartoffelanbau, erst seit wenigen Jahren in Sachsen praktiziert, konnte noch keinen ausreichenden Ernährungsersatz bieten. 1771 bis 1772 werden mit Getreidelieferungen aus Holland die Hungerjahre nach dem Siebenjährigen Krieg im Erzgebirge, speziell in der Bergstadt Marienberg gemindert.

Aus dieser Zeit liegen dem Autor kaum Informationen über die soziale Lage der Bergarbeiter bei Hainichen vor. Deren soziale Lage wird sich aber nicht wesentlich von der allgemeinen sozialen Lage der Bevölkerung unterschieden haben. Da die Bergarbeiten in den Kohlenwerken teilweise noch in kurzzeitigen Produktionsperioden bestanden, wird dementsprechend auch kein kontinuierliches Arbeitseinkommen zu erreichen gewesen sein. Nach der Erholung Sachsens von den Kriegswirren des Dreißigjährigen Krieges, war für die Bergknappen Sachsens die Fünftagewoche mit Achtstundenschicht üblich. Dennoch arbeiteten viele von ihnen 12 Stunden, um den Unterhalt für die Familien zu verdienen. Noch 1861 wird von Kohlenwerksdirektor R. F. Koettig eine durchschnittliche Schichtdauer von 8 bis 12 Stunden konstatiert. Auch Nebenverdienste, vor allem der Familienmitglieder, wie Spitzenklöppeln und Holzarbeiten, waren dafür erforderlich. Darüber hinaus half ein Garten oder ein kleines Feld, den Hunger der oft kinderreichen Bergarbeiterfamilien zu stillen.

Bergarbeiten unter (feudalen) Fronbedingungen wären lediglich für die noch nicht entgültig bestätigten Bergbauversuche des Rittergutes Arnsdorf unter von Tümpling auf Ottendorfer Flur denkbar, aber nicht belegt. Auch zu den anderen Bergbauterritorien bei Hainichen ist keine Frondienstabhängigkeit im Zusammenhang mit den Bergarbeiten bekannt geworden. Selbst von Schönberg, Rittergutsbesitzer auf Börnichen und Wingendorf war gezwungen, persönlich beim Stadtrat von Hainichen um Mutungserlaubnis für seine Bergbauaktivitäten im Stadtgebiet von Hainichen zu ersuchen, obwohl ihm die Patrimonialgerichtsbarkeit über Hainichen oblag.

An die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wird der Beginn der ersten Phase der Industriellen Revolution in Kursachsen datiert: Die Entwicklung der Manufaktur zur Fabrik – jener Betriebsform, in der sich (nach R. Forberger: Industrielle Revolution, Berlin, 1982) „die Revolution der Produktionsweise primär und konkret vollzogen hat, in der die materiell-technische Revolution für den Industriekapitalismus und die bürgerliche Gesellschaft geschaffen wurde.“ Für die Fabrik, „als arbeitsteilige Kooperation mit nicht vom Menschen angetriebenen, sondern motorisierten Arbeitsmaschinen“ wurde vor allem die Ersetzung des Werkzeugs durch die Maschine und deren kombinierter Einsatz in ganzen Maschinensystemen charakteristisch.

Das brachte zunehmend qualitative Veränderungen im ökonomischen, sozialen, politischen und geistig- kulturellen Bereich mit sich.

Die Industrielle Revolution wirkte sich zunehmend auf die Bevölkerung, ihre Entwicklung, ihre räumliche Verteilung und soziale Differenzierung aus. Bei einer Gesamtbevölkerung von 1.178.000 Einwohnern gab es nach dem Wiener Kongreß 1815 in Sachsen 42 Städte, 82 Städtchen und 13 so genannte „Flecken“. (Die ernestinischen Gebiete hatten im Vergleich dazu 62 Städte und das Herzogtum Bayern 34 Städte und 90 gefreite Märkte.) Man unterschied verschiedene Stadttypen, wie Handels-, Gewerbe-, oder Ackerbürgerstädte mit speziellen Eigenheiten u. a. in ihrer sozialen Struktur, aber auch landesherrliche Stadtgemeinden mit einer mehr oder weniger beschränkten politischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Selbstverwaltung und Grundherren- oder Mediat- Städte mit kaum wirksamen Selbstverwaltungsrechten.

Eine besondere Städtedichte fand man im erzgebirgischen Bergbaugebiet sowie im Osterz- und Elbsandsteingebirge. Residenzstädte waren: Dresden, Colditz, Grimma, Nossen und Pirna. Bischofsresidenz war neben Meißen auch Wurzen. Die meisten der 82 Städte und 13 Flecken sind Ackerbürgerstädte. Hier hatte die Landwirtschaft gegenüber dem Handel und Gewerbe das Übergewicht, außer in den Bergstädtchen. Zahlreiche dieser Kleinstädte gehörten zu adligen Grundherrschaften. Oft wurde handwerkliche neben landwirtschaftlicher Arbeit betrieben. Ein-Mann-Handwerksbetriebe, Kleinhandel sowie Nahmarktbeziehungen herrschten vor. Aber es gab auch Wochen- und Jahrmärkte und die Brauerei betrieb man entweder in Verbindung mit der Landwirtschaft oder mit einem Handwerk. Zünfte existierten nur mancherorts. Ackerbürger stellten die soziale Oberschicht. Mittelbürger waren vorwiegend Handwerker mit geringem oder gar keinem Bodenbesitz. Hausgenossen und Gesinde stellten die plebejische Schicht. Meist mußten alle Mitglieder der Gemeinde an den Grund- und Landesherrn Frondienste und Abgaben leisten.

Die Spitze der städtischen Sozialstruktur in den großen Städten bildete eine dünne Oberschicht aus frühkapitalistischen Unternehmern und Großkaufleuten, die oft persönliche Beziehungen zum Landesherrn oder seinen Beratern unterhielten und diese in wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Fragen berieten. Dabei versuchten sie Anregungen aus den zwischenzeitlich führenden kapitalistischen Staaten, wie den Niederlanden, England und Frankreich, unter den Bedingungen des deutschen Territorialstaates einzubringen und scheiterten dabei auch oft. Manche von ihnen bestimmten als Bürgermeister oder Ratsmitglieder die Stadtpolitik entscheidend mit. Die bürgerliche Mittelschicht rekrutierte sich aus Kaufleuten und Handwerkern, meist die Mehrheit des Bürgertums umfassend. Den Großteil der Stadtbevölkerung stellten die plebejischen Schichten.

In den kleinen Städten und Flecken war die Sozialstruktur weniger vielschichtig. Hier überwogen landwirtschaftlich und handwerklich Gewerbetreibende.

Bekannt wurden politische oder religiöse Auseinandersetzungen innerhalb der Bürger und Einwohnerschaften sowie Abwehrkämpfe der bürgerlichen Opposition, oft gemeinsam mit plebejischen Schichten, gegen territoriale Unterordnungspolitik auch der Ratsoligarchie. Es gab Interessenkämpfe innerhalb der bürgerlichen Ober- und Mittelschichten.

Im Jahre 1830 waren es bereits wieder 1,4 Mio. Einwohner bei einer jährlichen Steigerung um 1,3%. Ein erforderlicher Zuwachs von Arbeitskräften, denn gerade in Sachsen stützte sich die Industrialisierung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch weitgehend auf Arbeiter, die zwar dem Beschäftigungsverhältnis nach freie Lohnarbeiter, ihrer sozialen Stellung nach aber auch noch Hausbesitzer waren. Auch die Einwohnerzahl von Hainichen verdoppelte sich im Zeitraum von 1750 bis 1840.

Auch der expandierende Steinkohlenbergbau erforderte im für Hainichen relevanten Zeitraum von 1705 bis1855 einen zunehmenden Arbeitskräftebedarf, der hier offensichtlich konjunkturell stark schwankte. Das schlechte Image des Steinkohlenbergbaus als „schmutziger Bergbau“, der zeitweilig hohe Eigenbedarf des Regalbergbaus in näherer Umgebung und die teilweise staatliche Bevorzugung des Regalbergbaus führten dazu, daß Bergleute auch aus außersächsischen Territorien requiriert werden mußten.

So holte von Einsiedel noch um 1790 „alle seine Bergleute aus Eisleben” nach Berthelsdorf.

Anm.: Deren soziale Lage, Unterbringung und Integrierung in die Gemeinschaften der Stadt und der umliegenden Dörfer ist noch nicht untersucht.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erlebte der Steinkohlenbergbau im Döhlener Becken eine sprunghafte Entwicklung. Der Umfang der Belegschaften wuchs zwischen 1806 und 1856 von 405 auf 3.636 Mann.

Ein ausgeprägtes Wohnungselend und soziale Spannungen mit der altansässigen Bevölkerung, verursacht durch das „Nichtheimatberechtigtsein”, waren die Folge. Erst 1816 konnte das Königliche Steinkohlenwerk Zauckerode von den benachbarten Orten die Aufnahme von Bergleuten erzwingen.

Die Gemeinden im Döhlener Becken hatten sich gesträubt, den „besitzlosen Bergarbeitern” Zuzug zu gewähren, weil diese damit bei Erwerbsunfähigkeit Armenrechte zu Lasten der Gemeinden erlangen konnten. Selbst der Parzellenverkauf an Bergleute für Kartoffelanbau und Kleinviehhaltung wurde von den Gemeinden behindert, obwohl der aufgrund der Mittellosigkeit der meisten Bergleute selten war.

Eher waren die Gutsherren bereit, Land gegen Fronverpflichtungen abzugeben – und so sind noch zu Beginn des kapitalistischen Zeitalters reine Lohnarbeiter in ein völlig unzeitgemäßes „Lehnsverhältnis” geraten.

Darüber hinaus verboten die Gutsherren in Burgk und Potschappel (bis 1810) ihren „Untertanen” die Aufnahme von Mietern, die nicht auf deren Steinkohlenwerken arbeiten wollten.

Welche Hürden bei der Einbürgerung in Hainichen zu überwinden waren, zeigen folgende Beispiele, die außerhalb bergbaulicher Bezüge bekannt wurden:

Das Hainichener Bürgerrecht zu behalten, war für den Textilfabrikanten F. G. Lehmann um 1832 keine bloße sentimentale Frage. Es kostete ihn zwar einen Taler jährlich für die städtischen Unterstützungskassen, aber es bot ihm, seiner Frau und seinen Kindern auch eine Reihe von Vorteilen und Ansprüchen. Nicht nur die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Vorkaufsrechte bei Haus- und Güterkäufen, Heiratsberechtigung, Inanspruchnahme öffentlicher Weiden usw. war damit verbunden, sondern vor allem auch der Anspruch auf Unterstützung in der Not (Brotabgaben, Geldzuweisungen, Armenhaus und anderes).

Nichtbürgern konnte es ergehen, wie der Haushälterin des Beutler Schulze: Hier entschied der Stadtrat Hainichen folgendes: „Um das Übel, die in der Stadt eingeschlichenen Personen ohne ein Recht zum Aufenthalte zu haben, betreffend nicht noch größer werden zu lassen, finden wir es für zweckmäßig anzuzeigen, daß beim Beutler Schulze eine Haushälterin ist, die bald entbunden werden wird; da der Commune dieses Kind, wenn es geboren wird, zur Last fallen könnte, so wünschen wir, daß diese Person, ehe dieses Verhältnis eintritt, von hier entfernt wird… 

Demgegenüber kam... „der Webergeselle (Altgeselle) Naumann um Erlaubnis des Bürgerrechts ein, weil er zuvor das Meisterrecht nicht erwerben könne und heiraten wolle, deshalb wolle er als Zeugarbeiter das Bürgerrecht erlangen. Er erhielt es, „weil er sonst eine ungesetzliche Verbindung fortsetzen werde", als Handarbeiter, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß er „die Weberprofession als Geselle fernerhin nicht mehr betreibe." (Eberhard Keil: Lehmanns Dorf 1830 bis 1869, BIK Buchverlag Irmgard Keil S.34f )  

Knappschaften gerieten unter den Einfluß der Grubenherrn, was zur Abhängigkeit der Bergarbeiter führte. Gefährliche Arbeitsbedingungen, geringe Entlohnung und damit verbundene Armut waren die Ursachen für zunehmende soziale Unruhen. Aus diesem Gebiet ist auch bekannt, daß die Regierung Sachsens im Jahre 1821 zur Lösung der immer prekärer werdenden unsozialen Lebensverhältnisse zuziehender Arbeitskräfte, die frühe Bergarbeiterkolonie Unterweißig ins Leben rief.

Zunehmend erregte auch das soziale Gefälle in der damaligen sächsischen Gesellschaft Unmutsäußerungen:

  • Im Frühjahr 1827 hinterließ König Friedrich August I. bei seinem Tode ein Privatvermögen von 40 bis 50 Millionen Taler;
  • Der junge von Schönberg verkaufte um 1806 sein Rittergut samt Bergbaurechten und Anlagen im Döhlener Becken für 425.000 Taler an den Bergbaufiskus;
  • Graf von Einsiedel ist in der Lage, in Berthelsdorf in den Steinkohlenbergbau 74.000 Taler zu investieren;
  • Julius Herrmann Werner, (geb.1819, gest.1860), vermögender Bürger Hainichens, wurde von Lehmann kurz so charakterisiert:  „bekam 1/3 Millionen, ward verrückt...";
  • Für etwa 13 Acker Land, das sind 8,376 ha, mußte im Juli 1836 an den „Königlich Sächsischen Oberschenk Herrn Heinrich Grafen von Einsiedel auf Gersdorf und Roßwein" eine Kaufsumme von 2.300 Talern entrichtet werden, das entsprach dem Wert eines stattlichen Bürgerhauses in Hainichen, wie die Eltern des Textilfabrikanten F. G. Lehmann es besaßen: Der Verkauf des elterlichen Anwesen Lehmanns 1849 an Gottlob August Oeser, Gasthofbesitzer in Hainichen, erbrachte 3.465 Taler.

Dafür hätte eine Weberfamilie bei einem damals üblichen Wocheneinkommen von etwa 2 Taler gut 20 Jahre arbeiten müssen, ohne aber etwas zu konsumieren. 

  • Das Lehmann´sche Geschäftskapitals betrug zu dieser Zeit ca. 750 Taler, also 1/3 der o. g. an von Einsiedel gezahlten Summe (er hatte das Geschäft seiner Eltern übernommen und arbeitete mit einem Angestellten).
  • Am 23. Juni 1829 erhielt der Textilarbeiter G. Günther für seine Arbeit an 7 Tagen von F. G. Lehmann in Hainichen 1 Thaler 16 ½ Groschen, sei damit nicht zufrieden und forderte 2 Thaler. Das wäre ein Tageslohn von 6,64 Gr. und somit weit über dem Bergmannsschichtlohn.
  • Bei der Inventur des Geschäftsjahres 1845 führte besagter F. G. Lehmann an, daß er allein um Bürger von Haynichen werden zu können und seine Meisteranerkennung zu erhalten, 100 Thaler ausgeben mußte;
  • 1845 zahlte F. G. Lehmann, nun schon als Industrieller, die „üblichen Löhne“: einem Spinner und Facharbeiter 2 2/3  bis 3 Taler Wochenlohn, an Andreher, Aufpasser und Hilfskräfte deutlich weniger.

(vgl. Lehmann´s Tagebücher 1826-1830, S.206 und Lehmann´s Dorf 1830-1868, S.33, S.51, S.56)  

Seit dem Beginn des 19.Jahrhunderts ist auch im Steinkohlenbergbau die Zunahme von Lohnarbeit festzustellen. Dieser Prozeß setzt sich über das 19. bis ins 20. Jahrhundert fort.

  • Um 1790 zahlte von Schirnding einem Bergmann in Berthelsdorf für eine achtstündige Schicht 4 Groschen Lohn.
    Anm.: 24 Groschen waren zu dieser Zeit 1 Taler, was wiederum einem Wochenlohn von 1 Taler entsprach. Im 18. Jahrhundert galt noch immer das Lohnreglement von 1625, also aus den Anfangsjahren des Dreißigjährigen Krieges;
Am 5. Oktober 1838 sind im „Rechnungs- Buch des Haynichener Steinkohlenbau Vereins” folgende Lohnkosten durch Steiger Weinhold aufgeführt:
  • für 3 Wochen erhielt Steiger Weinhold 9 Taler,
  • für 30 Schichten a 5 Groschen erhielt Zimmerling Meißner 6 Taler und 6 Groschen,
  • zu Hauer Borstendorfer sind 6 Schichten a 6 Groschen und 6 Pfennige,
  • zu Bergarbeiter Ufer 6 Schichten a 5 Groschen und 14 Schichten a 6 Groschen und 6 Pfennigen ausgewiesen;
  • für die Aufseher A. und W. Heyne werden am 7. Juli für den Zeitraum von 4 Wochen von Juni bis 7. Juli 10 Taler,

  • am 20. Juni für die Besoldung des Herrn W. Becher für 6 Wochen 6 Taler,
  • am 7.Juli für 2 Wochen Besoldung für A. Heyne 4 Taler und
  • am 28. Juli für 2 Wochen Besoldung für W. Heyne 8 Taler verrechnet;
  • im Februar 1839 sind den Bergarbeitern vom Steinkohlenbau Verein Haynichen bei der Gebirgsförderung Schichtlöhne von 7 Groschen je verfahrene Schicht gezahlt worden;

Rechnet man die unterschiedlichen Verdienstfälle auf Schichtlöhne herunter, so ergibt sich für den Steinkohlenbau- Verein Hainichen, daß Aufseher 5 bis 20 Groschen pro Tag bzw. Schicht, der Steiger 15 Groschen pro Tag bzw. Schicht und Bergarbeiter von 5 Groschen bis 7 Groschen pro Tag bzw. Schicht verdienten, wobei letztere zum Teil täglich im Werk neu angelegt wurden und damit der Arbeitsplatz und die Verdienstmöglichkeit nicht gesichert war.

Bergarbeiter des Steinkohlenbau- Vereins Hainichen wurden am 30. November 1838 für die Auffahrung von 4 ½ Lachter Morgenort (gen Osten) mit je 8 Thaler, 13 Groschen pro Lachter, also 36 Thaler, 7 Groschen, 3 Pfennige entlohnt.

Die Auffahrung von 3 ½ Lachter Abendort kostete den Steinkohlenbau- Verein je Lachter 8 Thaler, 9 Groschen, was demzufolge mit 29 Thaler, 7 Groschen, 6 Pfennige zu Buche stand.

Damit verdienten die Kohlenbergleute das Doppelte bis Dreifache des Erzbergmannes von Freiberg, hatten aber auch höhere Lebenshaltungskosten, bei längerer durchschnittlicher Arbeitszeit und Arbeitsintensität.

Beispiele für Lebenshaltungskosten aus dem Jahr 1831 im Plauenschen Grund seien die folgenden Preise bzw. Aufwendungen:

  • für 1Scheffel Kartoffel: 1 Taler bis 1 Taler, 8Groschen;
  • für 1 Scheffel Roggen: 2 Taler, 20 Groschen;

Eine Bergarbeiterfamilie (2 Erwachsene, 2 Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren) verbrauchte unter anderem wöchentlich ¼ Scheffel Roggen für 20 Groschen, ¼ Scheffel Kartoffeln für 7,5 Groschen bis 9,5 Groschen, ½ Kannen Butter zu mehr als 15 Groschen, 3 Kannen Milch zu mehr als 4 Groschen, Seife für 2 Groschen, Holz und Kohlen für 8 Groschen, Hauszins (Miete für 1 Stube und 1 Kammer) 10-14 Taler jährlich (wöchentlich ca.5 Groschen, 5 Pfennige), Gemeindegeld 9,6 Pfennige, Schutzgeld 21 Groschen jährlich (4,8 Pfennige wöchentlich), um nur einige zu nennen. (Aus der Festschrift „Hundert Jahre Königliches Steinkohlenwerk Zauckerode“ im Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen im Königreich Sachsen Jahrgang 1906)

Anm.: 1 Kanne = ca. 0,9 l; 1 Scheffel = ca.104 l   

Eine scheinbar zeitweilig bessere Bezahlung der Hainichener Bergleute gegenüber denen des Plauenschen Grundes ist sicher der Statistik und damit dem Vergleich von Einzelverdiensten einerseits mit Durchschnittsverdiensten andererseits geschuldet. 

Nicht unerwähnt soll hier bleiben, daß die Arbeitssicherheit offensichtlich im Kohlenbergbau weit geringer war als im Regalbergbau. Eine dazu vergleichende Statistik, veröffentliche von Oberbergamtsassessor a. D. W. von Herder im Kalender für den Sächsischen Berg- und Hüttenmann der Jahre 1850, S.232f. und 1851, S.227f., sagt aus, daß in den 10 Jahren von 1837 bis 1846, bezogen auf je 1.000 Beschäftigte, in den Sächsischen Kohlenwerken 2,5 mal so viele tödliche Unfälle zu verzeichnen waren, wie im Regalbergbau. Danach waren insgesamt 113 Bergleute getötet worden:

  • 39 durch Hereingehen des Dachsgesteins (Steinschlag),
  • 30 durch Hineinstürzen in den Schacht,
  • 10 durch schlagende Wetter (Entzündung brennbarer Grubengase),
  • 9 durch in den Schacht gefallene Gegenstände,
  • 8 durch Brüche (Verbrüche im Gebirge),
  • 6 durch böse Wetter (giftige Gase),
  • 3 durch Einsturz der Zimmerung (des Ausbaus),
  • 3 durch Zerquetschung von der Maschinerie,
  • 3 durch anderweitige Unglücksfälle/Ursachen,
  • 1 durch die Tonne zerdrückt (Fördertonne),
  • 1 beim Bohren und Schießen (Bohr- und Sprengarbeit).

In besagtem Zeitraum fuhren im Kohlenbergbau durchschnittlich 5.687,4 Mann an, wovon 55 Mann tödlich verunfallten. Das bezeichnet W. v. Herder angesichts der sehr oft noch mangelhaften Beaufsichtigung vornehmlich der kleineren Kohlenwerke als „ein noch günstiges Ergebnis”.  
 

Unbestritten jedoch ist, daß die Erfolgsgeschichte „Gründerzeit” seit ca. 1840 auch eine dunkle Seite hatte.

Mit der Industrialisierung war eine Landflucht von Landarbeitern in allen deutschen Territorialstaaten in die Städte verbunden. Städte, wie Berlin, Chemnitz, Zwickau, aber auch Industriereviere, wie das Ruhrgebiet, das Freitaler, das Oelsnitzer und das Zwickauer Steinkohlenrevier mußten einen ungeheuren Zustrom von Arbeitern und Arbeitssuchenden verkraften. So entstanden Elendsquartiere, Mietskasernen, waren „Schlafburschen”, die sich kein eigenes Zimmer leisten konnten, keine Seltenheit.

Die Löhne entsprachen gerade mal dem Existenzminimum. Georg Weerth schreibt 1845 von der Industrie als „Göttin unserer Tage”, die aber „Menschen opfernd” dastehe.

Das barg sozialen Zündstoff, zu dessen Entschärfung es in Sachsen wieder einmal eines Anstoßes aus dem Ausland bedurfte. In den Folgejahren von 1830 hatte die Pariser Julirevolution zunächst auch in Sachsen für Unruhen gesorgt und dann bedeutende politische Veränderungen initiiert.

Zwar war Sachsen schon seit der Napoleonischen Kontinentalsperre auf dem Gebiet der industriellen Fertigung von Textilien und Textilmaschinen in eine deutsche Vorreiterrolle geraten  andere Industrien besaßen noch kein vergleichbares Gewicht aber politisch verharrte es nach dem Wiener Kongreß 1815 unter dem Ministerium des Grafen Detlev von Einsiedel in tiefster Reaktion.

Im Rahmen der „gemäßigten Revolution” erhielt das Land 1830 / 31 und auch in der Folgezeit unter Bernhard August von Lindenau einen Schub liberaler Modernisierung:

  • eine Verfassung (an der Ausarbeitung der Verfassung hatte später auch der von F. G. Lehmann geschätzte König Johann wesentlichen Anteil),
  • die Trennung der Finanzen,
  • die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber dem Landtag,
  • die Verwaltungseinheitlichkeit durch Beseitigung territorialer Sonderrechte,
  • Stadtverordnetenversammlungen,
  • Entfeudalisierung der ländlichen Verhältnisse (mit Ausnahme der patrimonialen Gerichtsbarkeit) und
  • 1835 eine vernünftige Schulgesetzgebung.

Bis aber auch die alten Zunftbeschränkungen fielen, mußten noch einmal fünf Jahre vergehen. Dennoch ist das Jahrfünft nach der Julirevolution eine Zeit erkennbaren Fortschritts. 

Von 1840 bis 1871 erfolgte ein verstärkter Zuzug von Schneeberger Bergarbeitern ins Zwickauer und Oelsnitzer Steinkohlenrevier. Auslöser war ein erhöhter Arbeitskräftebedarf des Steinkohlenbergbaus bei gleichzeitig rückläufigem im Erzrevier. Ansiedlungen erfolgten u. a. in Bockwa und Hohndorf, was dort zu einer Zunahme der Bevölkerung auf das Sechsfache führte.

Aufgrund der schweren und restriktiven Arbeitsbedingungen bei niedrigen Löhnen und katastrophalen Wohnverhältnissen kam es erneut zu sozialen Spannungen und Aktionen der Bergarbeiter, woraus sich eine gewerkschaftliche und Arbeiterbewegung entwickelte.

Als Beispiel für die Restriktionen im Arbeitsrecht gilt eine Arbeitsordnung von 1833, die u. a. vielfältige Strafen und Rücksichtslosigkeiten aller Art in der Behandlung der Bergarbeiter androhte, wenn diese sich nach Meinung des Grubenherrn unbotmäßig verhielten.  

Im Jahre 1849 wird zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der Bergleute im Zwickauer und Oelsnitzer Revier berichtet:

Zu dieser Zeit gingen die Bergleute nach der Schicht „schwarz” nach Hause, weil es auf den sächsischen Kohlebergwerken noch keine Waschgelegenheiten gab. Sie aßen mit ihren Familien Pellkartoffeln mit Salz, vielleicht auch einen Hering dazu oder wenigstens Heringslauge, in die sie Kartoffelstücken eintauchen konnten. Der Lohn sicherte nicht einmal das Existenzminimum. Der Schichtlohn betrug für Kohlenhäuer 12 bis 13 Neugroschen, für Förderleute 8 bis 10 Neugroschen.  

Ein hoher Ausbeutungsgrad des sächsischen Kohlebergmanns und seine überaus schlechte soziale Lage zu dieser Zeit sind, wie schon erwähnt, wesentliche Ursachen einer beginnenden Arbeiterbewegung und damit Gegenstand der kritischen und auf die Beseitigung dieser Zustände in Sachsen zielenden Aktivitäten von Wilhelm Liebknechts und August Bebels sowie anderer. Sie waren auch Inhalt des Briefwechsels Lugauer Kohlekumpel mit dem Generalrat der Internationalen Arbeiter- Association in London in Person von Karl Marx bzw. einer daraus folgenden Untersuchung durch Friedrich Engels.

Selbst der Schriftsteller Karl May war in seiner Erzählung „Das Buschgespenst” um 1865 veranlaßt, auf diese Mißstände hinzuweisen. 

Mitte des 19. Jahrhunderts gründeten sich die ersten Knappschaften im Steinkohlenbergbau. Diese bergmännischen Verbände hatten sich zuerst im mittelalterlichen Erzbergbau herausgebildet. Sie waren ursprünglich Ausdruck der Rechte und Freiheiten der Bergleute in den erzgebirgischen Erzbergwerken, gerieten aber zunehmend unter den Einfluß der Grubenherren und wurden auch zur Disziplinierung der Arbeiterschaft mißbraucht.

Militärisch organisiert und entsprechend der sozialen Gruppierung unterschiedlich uniformiert, waren die Mitglieder einer Knappschaft verpflichtet, an Bergfesten, Paraden und Kirchgängen teilzunehmen.

   


Der Fotograf Paul Schulz überlieferte uns in der Deutschen Fotothek diesen Eindruck einer Bergparade anläßlich des Bergbier- Festes am 9. Juli 1938 in Freital-Zauckerode.

http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90059313

  

Friedrich Engels dazu am 21.Februar 1869: „Diese aus dem Mittelalter überkommenen Knappschaften – der mittelalterliche Humbug klebt ihnen noch an in den Einkleidungs- und Paradedienstordnungen, Bergfesten und Kirchenparaden – gelten in allen deutschen Bergwerken.

So hatte bereits 1819 der bürgerliche Offizier Carl Friedrich August Krebß die Dathe'schen Werke Burgk geerbt, fühlte sich hier nach wie vor als „Befehlshaber” und führte den Uniformzwang (erlosch erst 1918) und die Bergparade aus festlichem Anlaß im Kohlenbergbau ein. Die Uniformierung entsprach den Vorschriften für den sächsischen Erzbergbau von 1768.

Die staatlichen Werke im Döhlener Becken fühlten sich veranlaßt, in dieser Beziehung nachzuziehen.

Im Hainichener Kohlenbergbau sind solche Tendenzen bisher nicht bekannt geworden. Es gibt lediglich vom 11. Februar 1850 den Hinweis auf eine Kleiderordnung des Steigers Heinig im § 28 der Geschäfts- Anordnung: Danach habe er sich Über- und Untertage stets in der für das „Freiberger Refier” üblichen Tracht zu zeigen, bei Versammlungen der Direktion „in solider Kleidung und zwar in schwarzem Kittel, Leder und schwarzen Beinkleidern, unbenommen (der eigenen Entscheidung) sich eines schwarzen Uniformrockes mit weißen Schlägel- und Eisen- Knöpfen zu bedienen.“  

Im Rechnungsbuch des Steinkohlenbau Verein Hainichen befindet sich darüber hinaus vom Juni / Juli 1838 die Abrechnung für

  • Filzmützen der Fa. Gottl. Lange a 13 Groschen im Wert von 2 Thaler und 4 Groschen,
  • 2 Bergleder vom Sattlermeister Hachenberger von 2 Thaler und 6 Groschen und
  • 2 Bergkittel a 12 Groschen = 1 Thaler von der Schneiderei Lemke,

die auf eine Uniformierung hinweisen, aber auch nur die Breitstellung von typischer Arbeitskleidung der Bergarbeiter darstellen kann. Filzmützen dienten beispielsweise als „Arbeitsschutzkopfbedeckung“.  

Relativiert wird die Einschätzung zur sozialen Lage durch den Ruhrbergmann Carl Lembke in einer vielleicht auch idealisierenden Darstellung der Zustände im Rückblick auf Zeiten, die er selbst nicht mehr erlebt haben kann:

Aus den Kohlengräbern von damals wurden die eingesessenen westfälischen Bergleute von heute mit Berufstradition und Berufsstolz, der auch durch Zuwanderung weniger traditionsbewusster berufsfremder und anderen Nationen angehörender Bergleute nicht gestört werden konnte. ...Den elenden, armseligen Bergmann, wie er aus Oberschlesien geschildert wurde, hat es an der Ruhr nie gegeben... Mag durch die überstürzte Entwicklung manch unerfreulicher Zustand herbeigeführt worden sein, bei Grubenherren und Aufsichtspersonen war hier stets ein Rest der patriarchalischen Tradition eines sauberen Verhältnisses von Mensch zu Mensch lebendig.

Der Bauer hat Jahrhunderte lang für seinen Grundbesitzer gefront, der Industriearbeiter der Frühzeit konnte das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden und entrechtet zu sein, (doch) der Bergmann war eine geschätzte Arbeitskraft, die als solche behandelt wurde.

So stark hat sich das Bewusstsein der Gewerkschaft, nämlich einer Gemeinschaft von Schaffenden am gemeinsamen Werk, bis heute erhalten, dass die Berufszugehörigkeit noch immer den letzten Bergmann mit dem Berghauptmann verbindet, von der engen Verbundenheit der Mitglieder einer Zeche überhaupt zu schweigen…

(aus: Carl Lembke „Schwarze Diamanten - Der Ruhrbergbau von seinen Anfängen bis zum endgültigen Ende“)