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Ein Beitrag von www.unbekannter-bergbau.de   
      Nach einem Manuskript von G. Mühlmann, Ehrenfriedersdorf

Erstellt Dezember 2015,
zuletzt ergänzt im
 Juni 2021.

Sie können diesen Beitrag auf dem Recherchestand vom Dezember 2015 vom Qucosa-Server der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden im PDF-Format herunterladen.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-79012

  

 

Der Steinkohlenbergbau bei Hainichen
und Oberberthelsdorf

 

Geleitwort  
Zur Geologie des nordöstlichsten Teils des Erzgebirge-Beckens
Besonderheiten der Aus- und Vorrichtung und des Abbaus
Besondere bergrechtliche Regelungen für den Kohlenbergbau
Die Vermarktung der Steinkohle von Hainichen 
Zur sozialen Lage der Kohlenbergleute 
Die Bergbauunternehmungen bei Hainichen
Die FLEMMING 'schen Versuche ab 1705
Die Versuche des Bergmanns APPEL seit 1743 
Die Versuche des Friedrich Alexander von SCHÖNBERG 1789 / 1790
Die Versuche des von BERNHARD 1820
Die Gründerzeit in Deutschland und in Hainichen 
Das Wirken des ersten Aktienvereins von 1838 bis 1843
Das Wirken des zweiten Aktienvereins von 1844 bis 1849 
Das Wirken des dritten Aktienvereins von 1849 bis 1854
Weitere Unternehmungen nach 1854
  

Die Bergbauunternehmungen in Berthelsdorf
Die Bergbauunternehmungen in Ottendorf und Cunnersdorf
Quellenauswahl 

Ein Nachtrag zur späteren geologischen Erkundung 

  

 

 

Die FLEMMING 'schen Versuche ab 1705

  

Nach der ersten urkundlichen Erwähnung eines Steinkohlenbruchs und eines „Schwarzer Adler Erbstolln“ auf Christian Berger's Gut zu Altenhain bei Chemnitz sowie der gleichzeitigen Versuche auf Ebersdorfer Flur, bei Ortelsdorf und Flöha, war es dann im Jahre 1705 auch auf Communland der Stadt Hainichen und in der Ortslage von Berthelsdorf so weit, daß hier mit dem Bergbau auf Steinkohle begonnen wurde. Zu dieser Zeit wurden in Deutschland bereits Steinkohlen zum Beheizen von Gießereiflammöfen genutzt.

Auf Commungrund der Stadt Hainichen schloß im Jahre 1705 ein Johann Am Ende mit dem Schichtmeister Daniel Flemming aus Freiberg einen Vertrag zum Abbau von Steinkohle nördlich des Hainichener Gottesackers.

Flemming trieb daraufhin einen Stollen von 24 m Länge zwischen Krug´s Keller und dem Hohlweg „auf dem Kohlenflöze ins Gebirge“. (vgl. „Hainichen als Bergstadt - Kohlengasse und Kohlenstraße erinnern an den Bergbau“ im Gellertstadt-Boten Nr.12/95 nach Pfarrer Otto Külz in seinen „Nachrichten über Hainichen und die nächste Umgebung, eine 1889 erschienene Chronik“).

      


Grundriß von dem Kreller'schen Keller bey Hainichen, aufgenommen mit Schnitten im Quartal Luciae 1791, Carl Gottlob Friedrich Goldberg, Bergfactor. Bildquelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010 (Bergamt Freiberg), Nr. Ü4507, Blatt 1052 der Akte, Gesamtansicht, Norden ist rechts.

    


Ausschnitt aus obigem Grundriß. Die gestrichelte Doppellinie entspricht möglicherweise dem tonnlägigen Fahrschacht, der auch auf einer späteren  Darstellung enthalten ist. Alle diese Versuche fanden demnach an demselben Ort statt. Beiderseits des Fahrschachtes ist hier im Gegensatz zum jüngeren Riß auch eine (grau dargestellte) abgebaute Flözfläche enthalten. Die Bleistiftnotizen sind leider stark verblichen und nicht mehr sicher zu lesen.

  


Eine weitere Ausschnittsvergrößerung aus diesem Grundriß zeigt unterhalb einer angedeuteten Felswand weitere Stolln und Schächte.

  


Auf dem betreffenden Meilenblatt von Sachsen, Nr. 167 des Berliner Exemplars, ist nur ein einziger Kohlenschacht im Stadtgebiet und zwar am Ostrand von Hainichen, am Ausgang des Weges nach Nossen, vermerkt. 

  

Familien mit dem Namen Am Ende sind in Hainichen bereits seit dem 16. Jahrhundert in mehreren Generationen und als honorige Bürger ansässig.

1757 bis 1959 wohnte beispielsweise der Silbermannschüler und Orgelbauer Johann Georg Schöne bei dem Stadtrichter Am Ende in Hainichen. 

Anm.: Die Identität der Person mit dem Namen Johann Am Ende, die den vorgenannten Vertragsschluß initiierte und ob es sich dabei um einen Verantwortlichen der Stadtverwaltung von Hainichen handelte oder um einen Grundbesitzer, muß noch geklärt werden. Andererseits war ein Johann Christian Am Ende in dieser Zeit Diakon in Gräfenhainichen. Er war mit der Pfarrerstochter Anna Dorothea Richter verheiratet. Beide sind Eltern des in Preußen wegen seiner Predigten berühmten und seiner aufrechten Haltung während des Siebenjährigen Krieges bekannten evangelischer Theologen, Pädagogen und Autoren Johann Joachim Gottlob Am Ende, geboren am 16. Mai 1704 in Gräfenhainichen, gestorben am 2. Mai 1777 in Dresden.

Ob eine Identität zu dem o. g. Auftraggeber des Schichtmeisters Flemming besteht, ist ebenfalls noch zu klären. Auch die Identität des Daniel Flemming konnte bisher noch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Erste Recherchen ergaben, daß in besagter Zeit in Freiberg ein Schwarzfärber Namens Daniel Flemming, geboren vor 1670, verstorben am 28.10.1742, gelebt hat.

Der einzige Sohn aus der Ehe des Flemming mit Sophie Schneider, geboren 1671 in Großhartmannsdorf, gestorben am 30.03.1741 in Freiberg, ist der Johann Christoph Flemming, geboren um 1691, Johann Christoph wurde Bergmann und Steiger auf dem Erzengelschacht in Oberpretzschendorf und nahm Johanne Caritas Auerswald zur Frau, die ebenfalls aus Freiberg stammte.

Auch hier ist eine mögliche Namenidentität noch zu klären; sie ist aber unwahrscheinlich, da der Vater Flemming kein Bergmann war und der Sohn Flemming zum Zeitpunkt der Aufnahme des Bergbaus in Hainichen erst 14 bis 15 Jahre alt gewesen sein kann. 

Aus der Angabe über die Anlage des Stollen, „neben Krugs Keller” und aus dem Hinweis auf die Stollnauffahrung auf dem Kohlenflöz ist zu schlußfolgern, daß das Flöz möglicherweise bei der Grabung der Keller angeschnitten und dadurch bekannt wurde. Auf einem undatierten Grubenriß mit der Bezeichnung: „Grundriß von den Kirchhof zu Hainichen mit Angabe über das Verhalten des unter demselben bekannten Kohlenflözes von einen altem Riß copiert“ sind die Keller ebenso eingezeichnet, wie der Ausbiß des Flözes an der Erdoberfläche des Gottesackers.

Die in diesem Riß schwarz eingezeichneten, vier rundbogenförmigen Flächen sind zum Teil heute noch bestehende, zum Teil vermauerte „Keller“- Öffnungen im Konglomerat des Seitentälchens unter dem alten Gottesacker.

 


Das kleine Seitentälchen am heutigen Wintergarten in Hainichen.

  


Eine Gedenktafel erinnert an den Bergbau, ist mal zu überprüfen, da "eiszeitliches Konglomeratgeschiebe" eher nicht dem "Carbon" angehört...

  


Bei einem Blick in das kleine Seitentälchen am Wintergarten findet man die "Keller" noch.

   


Die "Keller" sind heute mit rezenten Ablagerungen halb verschüttet.

    


Neugierige haben Löcher in die Mauerungen gebrochen...

  


...die einen Blick hinein erlauben und ein säuberlich geschlägeltes Profil zeigen (Foto G. Mühlmann 2011)

   

Der Ausbiß des Kohlenflözes befindet sich an der Nordflanke des Gottesackers und kreuzt hier die Keller an der Oederaner Strasse, gegenüber der heutigen Gaststätte Wintergarten. Der Ausbiß verläuft fast parallel zur unteren Gottesackermauer bis zur rechten Friedhofsecke neben dem dortigen ehemaligen Torbogen und könnte so natürlich auch bei andersartigen Schürfarbeiten aufgefunden worden sein. 

Der Versuch des Abbaus von Steinkohle durch Flemming soll noch im Jahre 1706 fortgesetzt worden sein, aber viele Gebietsstreitigkeiten zur Folge gehabt haben. Diese Versuche wurden von Bergmann Appel 1743 fortgesetzt.

  

 

 

Die Versuche des Bergmanns APPEL seit 1745

  

Im Jahre 1743 reagierte die sächsische Staatsregierung auf den akut gewordenen Mangel an verfügbarem Holz. Ursache war der in den einzelnen Bergbauperioden stetig gestiegene Verbrauch von Grubenholz, aber auch von Holz als Brennmaterial in allen gesellschaftlichen Bereichen – bei einem über Jahrhunderte betriebenen Raubbau und bei extensiver Bewirtschaftung der Wälder.

Deshalb erließ der Kurfürst von Sachsen im besagten Jahre 1743 das erste „Steinkohlenmandat“, das zum einen eine nochmals offizielle Distanzierung des Staates von der Regalität des Steinkohlenbergbaus beinhaltete und zum anderen auch eine intensivere Ausbeutung und Nutzung der Kohlen als Brennstoff zum Ziel hatte.

Dieses „Kurfürstliche Kohlenmandat“ schuf eine Rechtsordnung auf der Basis des bereits praktizierten Grundeigentümerbergbaus, die u. a. die Behinderung der Entwicklung des Kohlenbergbaus durch „störrische“ Grundbesitzer verhindern sollte.

In der Folge führte dieses Mandat tatsächlich zu einer weiteren Belebung des Steinkohlenbergbaus in Sachsen, die seit dem Jahre 1745 auch beim Kohlenbergbau auf dem Commungrund von Hainichen spürbar werden sollte.

In eben diesem Jahr erbat der Bergmann Appel aus Braunsdorf vom Rate der Stadt Hainichen die Konzession zum Abbau der von ihm bloßgelegten Steinkohle unter dem Hinweis auf die „…seit 40 und mehr Jahren entdeckten 2 Steinkohlenbrüche ... auf Communland...“ (Sächs.HStA, Loc. 41848)  

Anmerkung: Die „zwei Brüche“ sind darin nicht näher definiert. Es ist aber offensichtlich, daß neben dem Bruch des Flemming schon ein weiterer Bruch existiert haben muß. Vermutlich handelt es sich dabei um den Schacht am südwestlichen Rand des Gottesackers, der später als Talschacht bezeichnet wird. Es deutet alles darauf hin, daß dieser Schacht zuerst von dem Ottendorfer Grundbesitzer von Tümpling geteuft worden war, was dann später zu Rechtsstreitigkeiten mit dem von Schönberg geführt haben könnte.  

Die Aktivitäten des Bergmanns Appel waren ein weiterer Versuch eines noch immer technisch und technologisch unterentwickelten Eigentümerbergbaus, der in keiner Weise Vergleichen mit dem traditionellen und moderneren, durch das Direktionsprinzip organisierten Erzbergbau in Sachsen standhielt. 

Sie sollten von 1789 von Friedrich Alexander von Schönberg fortgesetzt werden.

 

 

 

Die Bergbauversuche des Friedrich Alexander von SCHÖNBERG in Hainichen von 1789 bis nach 1790

  

Trotz der staatlichen Gegensteuerung bestand der Zustand der zunehmenden Verknappung traditioneller Holzressourcen in Sachsen weiter fort. Das führte im Jahre 1788 endlich dazu, daß die sächsische Regierung eine planmäßige geognostische Untersuchung unter anderem zur verstärkten Suche nach Ersatzbrennstoffen, insbesondere nach Steinkohle, veranlaßte.

Gleichzeitig kam eine rege Investitionstätigkeit in diesem Bergbauzweig in Gang. Der einflußreiche Adel konkurrierte dabei noch immer erfolgreich mit aufstrebenden bürgerlichen Kräften, wobei den Angehörigen der Familiendynastie derer von Schönberg eine besondere Rolle zukommen sollte.

So gehörte bis zum Konkurs der Herrschaft Purschenstein im Jahre 1651 der Ort Zauckerode, gelegen in einem sich herausbildenden sächsischen Zentrum des Steinkohlenbergbaus, dem Caspar Heinrich von Schönberg. Anverwandte und Vettern übernahmen zum Teil aus dessen Konkurs Güter. Das Freihaus in Freiberg erwarb beispielsweise 1679 sein Vetter, der Oberberghauptmann Abraham von Schönberg. 

Die Gemahlin des Oberst von Polenz, Magdalena Isabella geborene von Schönberg hatte 1718 die Planitzschen Güter Döhlen und Zauckerode gekauft und dort auch noch nach dem Tode ihres Gatten einen mehr oder weniger erfolgreichen Kohlenbergbau betrieben. Nach dem Tode der Vorgenannten kaufte 1769 der Major Alexander Christoph von Schönberg die von Polenz‘schen Güter und führte den Bergbau darauf fort. Nach dessen Tode 1801 setzte sein Sohn Kammerjunker August Friedrich Christoph von Schönberg die väterlichen Unternehmungen fort und versuchte, ihn zu intensivieren. Am 26. Dezember 1804 bietet er die Rittergüter Döhlen und Zauckerode, nebst Bergbaugerechtigkeiten, der eigenen Bergbaubemühungen „müde“, dem Kurfürsten zum Kauf an, der am 1. Januar 1806 für 425.000 Taler von Kurfürst Friedrich August besiegelt wird. (nach: Dr. Helmut Wilsdorf: Denkschrift zur Feier des hundertjährigen Bestehens des Königlichen Steinkohlenwerks Zauckerode, verfaßt von Bergassessor Heinrich Hartung, Königl. Bergverwalter)  

Der weitverzweigte Stammbaum derer von Schönberg, reicht wahrscheinlich bis ins 12. Jahrhundert zurück. Seit dieser Zeit ist das europaweite Wirken von Angehörigen dieser Familie Bestandteil der weltlichen und kirchlichen Geschichte des Meißnischen und Thüringer Raumes, einschließlich des Vatikans in Rom. Ihre Zugehörigkeit bzw. ihr Zugang zu den Höfen der Wettiner, ihr großes, u. a. aus dem Bergbau gewonnenes Vermögen und ihr umfangreicher Land- und Lehensbesitz bestimmten ihre herausragende gesellschaftliche Stellung in Sachsen, der sie durch entsprechende Leistungen über Jahrhunderte überwiegend gerecht wurden. Aus diesem Familienverband gingen Ritter, Hofmeister, Äbte, Bischöfe, ein Kardinal, Marschälle, Berghauptleute und Minister hervor, die noch heute sichtbare Spuren in Sachsen hinterließen. Eine einzige Generation dieser Familie zählte häufig hunderte Glieder. 

Dem Sachsenburger Hauptzweig der Familie von Schönberg, dem auch die Familie des im folgenden erwähnten Friedrich Alexander von Schönberg angehörte, gehörte seit 1477 die Herrschaft Sachsenburg mit den Städten Frankenberg und Hainichen. Sitze der Familie waren zunächst Thammenhain und Niederzwönitz. Die Herrschaft Sachsenburg, mit Hainichen und dem Gut Neusorge, war 1489 an Wolf und Caspar von Schönberg (Nr.95 der Ahnenfolge) gefallen. Wolf wird herzoglicher Rat und Amtmann von Meißen, zugleich Oberhauptmann der Schönburg‘schen Lande. Gleichzeitig war er Bauherr des Neubaus von Schloß Sachsenburg mit einer maßgeblich vom berühmten Baumeister der Meißner Albrechtsburg, Arnold von Westfalen und dessen Werkmeister Hans Reynhart geprägten Renaissance- Architektur. 1538 erwirbt er Limbach, Ober- und Niederfrohna, Reichenbrand, Grüna und Wolperndorf.   

Dessen Sohn, Wolf von Schönberg (1518-1584), Begründer der später ausgestorbenen Hauptlinie Neusorga, ist 1558 der erste in einer langen Reihe von Oberberghauptleuten „der Erzgebirge“, die es danach immer wieder im Familienverband geben sollte.

Rund 200 Jahre folgen in dieses, für Sachsen außerordentlich wichtige und 1542 von Herzog Moritz geschaffene Amt ein von Schönberg dem anderen. Damit waren die von Schönbergs maßgeblich verantwortlich für den Erlaß wichtiger Berggesetze und Motor der bergbaulichen Entwicklung; auch nach Jahren der Stagnation im Bergbau, wie dem Dreißigjährigen Krieg.

Wolfs Sohn Christoph (1554 bis 1608) wird Berghauptmann, sein Enkel Wolf Christoph (1591 bis 1634) Vizeberghauptmann. Der Enkel Georgs (Nr.128 der Ahnenfolge), auf Limbach, Grüna, Reichenbrand, Wolperndorf, Ober- und Mittelfrohna sowie Sachsenburg, der Georg Friedrich von Schönberg (1586 bis 1650) wird 1622 Berghauptmann und folgt 1629 seinem Vetter Caspar Rudolph auf Wilsdruff als Oberberghauptmann der Erzgebirge.

Georg Friedrich von Schönberg steht bei den Bergleuten und allen Ständen in höchstem Ansehen. Freiberg feiert ihn, gemeinsam mit Bürgermeister Schönlebe und Befehlshaber von Schweidnitz als Retter vor den Schweden.

Sein Nachfolger im Amt des Berghauptmannes wird sein Sohn Caspar von Schönberg (1621 bis 1676).

Während die Familie von Schönberg im 16.Jahrhundert eine dominierende Stellung in der Verwaltung der kursächsische Ämter und Kreise einnahm, war sie im 17. und 18.Jahrhundert kaum noch in den Verwaltungsbehörden anzutreffen. Eine Ausnahme war u. a. jener Adam Friedrich von Schönberg (1654-1707), der im Jahre 1694 Amtmann zu Wolkenstein war und sein Enkel Heinrich Wilhelm (1723-1763), der Vizekreishauptmann des Erzgebirgischen Kreises war.

Der Curt Alexander von Schönberg (auf Linda und mit Anteil auf Wingendorf – in Linda nahm er auch Wohnsitz) war von 1734 bis zu seinem Tode, im Alter von 58 Jahren im Jahre 1761, der letzte Oberberghauptmann der Familie. Zwischenzeitlich war er von 1732-1745 nach Russland abgeordnet und hier als Russischer Generalbergdirektor tätig, wo er seine privaten Investitionen in den dortigen Bergbau verlustig ging. 

Zuvor und danach hatte er die Leitung des Freiberger Oberbergamtes inne und galt als „Mann von umfassendem Wissen im Bergbaufache und vorzüglicher Befähigung“. Sein Gehalt betrug 1.800 Taler pro Jahr.

Die Oberberghauptleute Sachsens galten allgemein als Verwaltungsfachleute mit wenig politischer Gestaltungsmacht, hatten aber auf Grund der Bedeutung des Bergbaus in diesem Land ein hohes gesellschaftliches Ansehen. Sie kannten sich mit dem Bergbau aus, waren aber keine Bergleute. Die praktische Arbeit verrichteten die nachgeordneten Bergämter. Das Freiberger Oberbergamt beaufsichtigte die Rechnungsführung der unteren Bergämter, überwachte die Einhaltung der Bergordnung und prüfte neue Methoden des Berg- und Hüttenwesens. Oberstes Gremium war der Geheime Rat mit zwei Kammer- und Bergräten sowie dem Oberberghauptmann und dem Berghauptmann, die Beratungsfunktionen in rechtlichen und technischen Fragen hatten. Der Sitz des Geheimen Rates war in Dresden. Die eigentliche Verwaltungsarbeit im Oberbergamt mit Sitz in Freiberg erledigten bürgerliche Fachleute.

Die Herrschaft Sachsenburg, die Stadt Frankenberg und das Gut Neusorge gehen 1610 an den Kurfürsten verloren, der eine Überschuldung nutzt, um das Bergregal und die Waidgerechtigkeit zu erhalten. Börnichen, Wingendorf und die Stadt Hainichen blieben den Nachkommen von Moritz von Schönberg (1522 bis 1595, Nr.124) und werden zunächst von Caspar, dem ältesten Sohn von Hans, übernommen.
 

Der Hauptzweig Sachsenburg spaltete sich u. a. in den Nebenzweig Oberschöna, Linie Auerswalde, Haus Börnichen auf, wobei die Rittergüter Börnichen und Wingendorf immer zusammen vererbt wurden und die Herrschaft über die Stadt Hainichen beinhaltete. Damit hatten die Rittergutsbesitzer die Patrimonialgerichtsbarkeit über ihre Untertanen, als auch die Kirchenpatronatsrechte über die Dorf- und Stadtkirchen, mit der Verpflichtung für den Unterhalt der Kirchengebäude zu sorgen, und die Kollaturrechte für Kirche und Schule, mit der Genehmigung zur Ernennung von Pfarrern und Lehrern .Wingendorf war von den von Schönberg‘s in den Jahren 1764 bis 1773 belehnt worden.

In eben dieser Zeit, in der auch die Zahl der Geschlechtsmitglieder, die als Räte und Richter am Dresdner Hofe tätig waren, merklich abnahm, war er noch einer der Mitglieder des Geheimen Rates.

Die Rittergüter Börnichen, Oberschöna, Wingendorf, Wiesa, Neundorf und Meineweh vererbte er an seine 4 Söhne, „ ... die dann den Besitz aufteilten.

  • Johann Dam erhielt einen Geldanteil (kauft Neundorf und Wiesa bei Annaberg),
  • Adam Friedrich das Rittergut Börnichen (kauft Meineweh und Schleinitz bei Zeitz),
  • der bereits erwähnte Curt Alexander erhielt Oberschöna und einen Anteil von Wingendorf und Linda – in Linda nahm er auch Wohnsitz,
  • Friedrich August einen Anteil von Wingendorf und Linda (kaufte dann Wegefahrth)

Curt Alexander und sein Bruder Friedrich August (1704-1757), die beide Wingendorf beerbt hatten, hatten zeitweilig gemeinsam die Patrimonialgerichtsbarkeit für Hainichen inne.

Einer dieser Brüder, der Adam Friedrich von Schönberg (1688-1751), hatte im Jahre 1713, nach Abschluß seines Studiums an der Universität Leipzig, eine Stelle als Supernumerar-, Hof- und Justizrat erhalten. Im April 1714 bekam er einen „Permissions-Schein“  dass er „ein Jahr lang zu reisen und fremde Länder besehen möge“ und somit eine standesgemäß übliche Kavalierstour durchführen konnte. Er gehörte später dem Geheimen Consilium an, das unter Verlust von Kompetenzen aus dem geheimen Rat hervor gegangen war. Seit der Mitte des 18.Jahrhunderts trugen die Mitglieder  des Geheimen Consiliums den Titel Konferenzminister.

Unter den beiden Kurfürsten, die zur Zeit des 18. Jahrhunderts herrschten, waren, gegenüber zurückliegenden Jahrhunderten, nur noch wenige Angehörige der Familie von Schönberg in höheren Verwaltungsposten des Hofstaates, wenn auch noch im Verhältnis zu den übrigen Adelsgeschlechtern verhältnismäßig viele, was der veränderten Politik der beiden Fürsten geschuldet war, die sich als Träger der polnischen Königskrone mehr auf auswärtige Beamte stützten. Den Eintritt in den Verwaltungsdienst betrachteten die von Schönberg‘s, wie auch andere Angehörige der Adelsgeschlechter als Ehre, obwohl sie sich jahrelang mit unbezahlten Stellungen hoch dienen mußten, ehe sie Besoldung erhielten. Sie waren entweder entsprechend vermögend oder wurden erforderlichen Falls von der Geschlechtskasse gestützt. Ein Wohnsitz in der Residenzstadt war dabei aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit durch den Fürsten unerläßlich.

Der Adam Friedrich von Schönberg (1688-1751) wird darüber hinaus von der Ritterschaft in das Obersteuerkollegium zur Einnahme der Land- und Tranksteuer gewählt. Am 12. November 1716 heiratete er die Wilhelmine Ernestine von Einsiedel. Der zuvor geschlossene Ehevertrag läßt Rückschlüsse auf die Vermögensverhältnisse der sich hier vereinigenden adeligen Familien zu. Die Braut brachte allein 2000 Taler und das Leibgedinge in die Ehe ein. Sie sollte für die Geburt eines Sohnes mit 1000 Talern belohnt werden und erhielt eine detaillierte „Versicherung“ für den möglichen Witwenstand sowie einen jährlichen Leibzins von 400 Talern. Ein erfolgreich bestrittener 29 Jahre andauernder Gerichtsprozess, der „Purschensteiner Successionsstreit“, zu einem Erbschaftsstreit unter Angehörigen des Familiengeschlechts der von Schönberg sollte einen weiteren Vermögenszuwachs für die Rittergutsbesitzer auf Börnichen, Wingendorf u.a. bringen.

Anm.: Das beantwortet, neben dem ererbten Vermögen, den laufenden Einkünften als Staatsbeamter und aus der Bewirtschaftung der Rittergüter, auch die letzte Frage nach dem für eine Investitionen im Bergbau erforderlichen Kapital der Familie. Trotzdem sah er sich, wie schon sein gleichnamiger Vater, wegen übermäßiger und unberechtigter Fronbelastungen und des übergebührlichen Gesindezwanges mehrfach gerichtlichen Klagen seiner Untertanen ausgesetzt.

Der Adam Friedrich wird nachfolgend zwischen (höchstwahrscheinlich im Zeitraum von 1743 und 1751 – d. A.) mit der Absicht auf Bergbauaktivitäten bei Börnichen und Hainichen genannt. Matthias Donath schreibt in seinem 2015 in der 2. Auflage erschienenen Buch: „Rotgrüne Löwen, die Familie von Schönberg in Sachsen“ auf S.147 dazu: „Auch auf der Flur des Ritterguts von Börnichen wurde Steinkohle entdeckt. … Der Stadtrat von Hainichen nutzte diese Regelung aus und legte zwei Kohlenbrüche an. Adam Friedrich von Schönberg auf Börnichen versuchte vergeblich, seine Rechte gegen den Stadtrat durchzusetzen. … Der Stadtrat von Hainichen nutzte diese Regelung (das Steinkohlenmandat von 1743) aus und legte zwei Steinkohlenbrüche an. …“  

Anm.: Um welche Rechte es sich dabei handelte, wieso Hainichen jetzt mit der Flur des Rittergutes Börnichen in Beziehung stehen sollte, Hainichen war doch eher Exklave des Rittergutes Wingendorf, das nie zum Besitz des Adam Friedrich gehörte, wer die Aktivitäten des Adam Friedrich initiierte und welche Rolle sein Bruder Oberberghauptmann Curt Alexander von Schönberg (1703-1761) dabei spielte, dazu liegen zur Zeit keine bestätigenden oder konkretisierende Fakten beim Verfasser selbst vor.

Fakt ist, dass 1745  der Bergmann Appel aus Braunsdorf vom Rate der Stadt Hainichen die Konzession zum Abbau der von „ihm” bloßgelegten Steinkohle unter dem Hinweis auf die „seit 40 und mehr Jahren entdeckten 2 Steinkohlenbrüche ... auf Communland ...“ erbat und offensichtlich auch erhielt.

Fakt ist auch, daß diese „zwei Brüche“ offensichtlich von Personen aufgefahren wurden, die nicht in Beziehung zu Adam Friedrich von Schönberg standen und dazu u.a. um Erlaubnis beim Stadtrat direkt ersuchten. Auch, dass die Stadt selbst im Bergbau aktiv wurde, ist bisher so nicht bestätigt.

Der Mitkläger im Purschensteiner Successionsstreit Friedrich August (1704-1757), der offensichtlich noch Anteilseigner der Rittergüter Wingendorf und Linda war und Wegefahrth gekauft hatte, vererbte die Rittergüter an seinen Sohn, den Hof- und Justizrat sowie Kreishauptmann Heinrich Wilhelm von Schönberg (1723-1763).

Vorgenannter vererbte nach seinem Tode 1763 seinen Besitz in Börnichen und Wingendorf an seinen damals noch unmündigen Sohn, den späteren Kammerherr und Ober-Steuer-Direktor Friedrich Alexander von Schönberg (1754-1803), welcher auch Oberschöna erneut in Besitz bekam, es jedoch auch wieder verkaufte.

Inwieweit die Erbteile des Curt Alexander von Schönberg auch an den Friedrich Alexander fielen, ist noch zu klären.

Der Familiensitz war Börnichen, während das Haus Wingendorf unbewohnt blieb.

Der unmündige Erbe, Friedrich Alexander von Schönberg, wurde so auch einer der Nutznießer aus dem Gewinn des oben erwähnten Purschensteiner Successionsstreites, indem wesentliche Anteile am Purschensteiner Grundbesitz den Nachkommen der Kläger zu gesprochen wurden. Friedrich Alexander von Schönberg konnte sein fünftel Anteil vom Streitwert für 38.000 Taler an den späteren Besitzer von Purschenstein im Hause Maxen, Adam Rudolf von Schönberg, veräußern.

Die laufenden Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft der Rittergüter erbrachten jedoch den größten Ertrag zur Vermehrung des ererbten beträchtlichen Vermögens, während Erbzinsen der Untertanen und die Erträge aus der Gerichtsbarkeit allgemein seit dem 16.Jahrhundert nur wenig zu den Einnahmen beitrugen, anders als in den Jahrhunderten zuvor. Der auf Bauerndiensten beruhende „Eigenbetrieb“ machte oftmals mehr als 60% der jährlichen Einnahmen von Rittergütern aus. Dass die Erlöse auch für ein luxeriöses Leben reichten und selbst Zeiten großer Belastungen durch Kriege und Besetzung durch fremde Armeen überstehen ließen, wie im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) geschehen, belegen die Rechnungen der Rittergüter Börnichen, Wingendorf und Wegefahrt, auch in Zeiten der Vormundschaft für Friedrich Alexander von Schönberg. So wurden zwischen 1756 und 1764 allein Naturalien im Werte von 20.804 Talern und Kontributionen in Höhe von 9.476 Talern in Bar für die preußischen Besatzungstruppen aufgebracht.

Friedrich Alexander von Schönberg (1754-1803) auf Börnichen erhielt, ebenso wie sein Großvater seinerzeit, das Vertrauen der Ritterschaft in Sachsen und wurde von dieser als Obersteuerdirektor in das Obersteuerkollegium zur Einnahme der Land- und Tranksteuer gewählt, die zwar unter Kontrolle der Ständeversammlung stand, in aller Regel aber an den Landesfürsten weitergeleitet werden mußte. In dieser Funktion befand er sich also in der Tradition des Adam Friedrich von Schönberg (1654-1707) und dessen 2. Sohnes und damit seines Oheims Adam Friedrich von Schönberg (1688-1751), alle auf Oberschöna, Börnichen, Wingendorf und Linda, und war zugleich direkter Vorgesetzter seines viel älteren Onkels Carl August von Schönberg (1725-1806).

Der soeben erwähnte Friedrich Alexander von Schönberg, lt. Börnichener Heimatverein auch „1755 bis 1804, Herr auf Börnichen, Wingendorf, Wegefahrth und Oberschöna“ ist es dann, der mehrere Bergbauversuche auf Hainichener und Ottendorfer Flur unternahm.

Anm.:  Er wird aufgrund seiner Unabdingbarkeit am Hofe bzw. in der Residenz und seiner sonstigen umfangreichen ökonomischen Unternehmungen als Rittergutsbesitzer kaum selbst in der Lage gewesen sein, persönliches Engagement im Steinkohlenbergbau zu zeigen. Wen er damit beauftragt hatte, wie er die Kontrolle gewährleistete, muss noch untersucht werden. Sein Onkel, den er persönlich nicht kennen gelernt haben kann, da der vor der Geburt des Friedrich Alexander im Jahre 1754, bereits im Jahre 1751 verstorben war. Der könnte ihn jedoch dazu inspiriert haben, den Bergbau bei Hainichen zu versuchen, wenn das stimmt, was dazu zu Adam Friedrich von Schönberg weiter oben im Text beschrieben wurde.

Hainichen, obwohl mit dem Stadtrecht versehen, unterstand der patrimonialen Gerichtsherrschaft der von Schönberg mit Sitz in Wingendorf. In der Vergangenheit war es Hainichen, wie mehreren sächsischen Städten, aufgrund ökonomischer Schwäche nicht gelungen, sich von dieser Gerichtsherrschaft frei zu kaufen.

Dennoch mußte Friedrich Alexander die Grundherrschaft der Stadt berücksichtigen und erbat im Jahre 1789 vom Stadtrat der Stadt Hainichen die Konzession auf den Steinkohlenabbau in den Hainichener und Ottendorfer Fluren. Er akzeptierte die Auflage, für jede verkaufte, 4 Kübel fassende Tonne Kohle, ohne Unterschied der Qualität, 6 Pfennige an die Grundbesitzer zu zahlen.  

Er begann bei den schon bekannten Brüchen beim Kirchhofe, auf einem N. 85° O. streichenden und 45° nach S. fallenden Flöz, „welches durch einen der dort in den Felsen gebrochenen Keller setzt und besonders in dem gleich linker Hand neben der Straße gelegenen und allda mit der Straße sich vereinigenden alten Hohlwege zu Tage ausstreicht“. Nachdem das Stollort gegen Osten getrieben war, verschmälerte sich aber das Flöz, so daß dieser Versuchsbau, nachdem man bereits „eine ziemliche Quantität gute Steinkohle zum Verkauf“ gewonnen und gefördert hatte, schon vor 1790 einging.

Anm.: Dabei handelt es sich offensichtlich um die Fortführung der durch Flemming und Appel Jahre zuvor unternommenen Bergbauversuche.

Im gleichen Jahr 1790 führte Alexander von Schönberg mit dem Herrn Adolf Friedrich Gotthelf von Tümpling (ihm unterstand die Gerichtsbarkeit der unmittelbar angrenzenden Ottendorfer Flure, die durch den u. a. nach Osten getriebenen Abbau berührt wurden) mehrere Rechtsstreitigkeiten im Grundeigentümerrecht. Gemäß eines Schreibens des Gerichtsdirektor des von Schönberg´schen Patrimonialgerichts an den „Hochwohlgeborenen Herrn Wolf Friedrich Gotthelf von Tümpling“, Arnsdorf, hatte sich letzterer offensichtlich gegen einen Bergbau des von Schönberg auf Ottendorfer Flur ausgelassen und unter anderem von einem „Verbrechen” gesprochen. Der Gerichtsdirektor versuchte offensichtlich einen Vergleich anzustreben und wies die Anschuldigungen mit Verweis auf § 6 des Steinkohlenmandats zurück.  

Von Tümpling hatte offensichtlich ebenfalls schon vor den Aktivitäten des von Schönberg Bergbauversuche beim alten Kirchhof unternommen. Diese These wird mit der Aussage untermauert, wonach zum Ende der Versuchsbaue des von Schönberg am Kirchhof der schon früher durch von Tümpling geteufte Schacht, hundert Schritt vom Ausstrich des Flözes zwischen altem Hohlweg und Kirchhofmauer, bereits voll unter Wasser stand.

Zur Bewältigung der Wasser des 2. Versuchsbaus ? (oder 2. Bruchs ?) mußte von Schönberg ein „kostbares Kunstgezeug mit Feldgestänge“ erbauen, das aber bereits 1790 aus Mangel an Aufschlagwasser zum Stehen kam.

 


Grundriß der Steinkohlengrube zu Haynichen, abgezogen im Dezember 1838 von August Leschner. Da der Markscheider ein ziemlich großes Blatt verwendet hat, war der Riß wohl "auf Zuwachs" ausgelegt. Die Zeichnung zeigt zwei Schächte und den Keller, möglicherweise der in Rede stehende Keller auf Krug's Anwesen. Der Saigerriß unten auf dem Blatt ist nicht ganz einleuchtend, stellt zwar zwei Schächte dar, jedoch parallel. Reproduktion mit freundlicher Genehmigung des Sächsischen Staatsarchivs, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40042 (Fiskalische Risse zum Steinkohlenbergbau), Archivnr. K13737.

  


Ausschnitt mit dem Grundriß des Grubengebäudes aus dem Grund- und Saigerriß oben. Blau dargestellt ist hierin die "Keller-Sohle", rot die Strecke im Flözstreichen. Offenbar wurde ein flach tonnlägiger Schacht im Flözfallen aus dem Keller heraus und ein Blindschacht direkt daneben geteuft und letzterer durch die zwei kurzen Querschläge "oben" und "unten" angeschlagen. Auf der Strecke ist östlich des Schachtes noch ein Gesenk angedeutet.

Eine ältere  Darstellung entstammt dem Jahr 1791. Auf dieser gab es den "Ziehschacht" noch nicht.

   


Weil sich diese Zeichnung wirklich nicht jedem auf den ersten Blick erschließt, hier zur Erläuterung eine kleine Skizze, wie man sie verstehen muß. Unklar ist hier, wo der Zugang zum Keller lag - ein Zugang ist hier nicht angerissen - vermutlich aber über den alten Flemming'schen Stolln von der Straße vor der Friedhofsmauer aus. Die Deutung des tonnlägigen als Fahrschacht liegt nahe, denn im Grundriß ist in diesem Schacht Fahrung dargestellt.

    

Ein weiterer Versuchsschacht wurde durch von Schönberg unmittelbar neben dem Bette der Kleinen Striegis beim Neubau in Hainichen angelegt. Der Schacht war 9 m tief und brachte lediglich bituminöse Schiefertone mit Pflanzenresten.

Anm.: Es ist zu vermuten, daß von Schönberg seine Bergbauaktivitäten in Hainichen wegen Erfolglosigkeit bzw. fehlendem Gewinn daraus einstellte.

  

 

 

Die von BERNHARD´schen Bergbauversuche beim Gottesacker von Hainichen

 

Im Jahre 1820 gibt es erneut Nachrichten über Bergbauaktivitäten im Stadtgebiet von Hainichen.

Am 9. Juli 1820 unterzeichnen ein Friedrich August von Bernhard (oder Bernhardt) aus Burgk, Kohlenherr auf Unter-Posterwitz und Pottschappler Flur und der Grundherr Friedrich Gottlieb Höpner senior eine Vertragsurkunde über die „Veräußerung, Untersuchung und Benutzung der an dem Gemeinde Fleck beym Gottesacker anstoßenden Höpner´schen Fluren …, daß Er (Bernhard) entschlossen sey, die alten Versuchsbaue auf Steinkohlen nochmals wieder ...zu beleben…”, wofür der Grundherr 9 Pfennige pro (Tonne?) bekommt, (und) wenn 20 Mann Kohlenhäuer eingesetzt werden, „einen guten Groschen“

Der Grundherr Friedrich Gottlieb Höpner erklärt sich daraufhin bereit, seine an diese alten Kohlen-Versuchsbaue anstoßenden Fluren mit untersuchen und gegebenenfalls abbauen zu lassen. „Er überläßt für sich und seine Erben das Eigentum seiner etwaigen Steinkohlen unter den besagten Gärten und Bergkellern dem Friedrich August Bernhard und dessen Erben zum Abbau und Nutzen.“ Bernhard verkauft die Steinkohle, so Bedarf besteht, zuerst an die Hainichener Einwohner, entschädigt den Grundherrn auch für die Benutzung der Wege und Stege und hat die Schürfen und Schächte bei Ende der Nutzung wieder in den alten Stand zu versetzen. (Vertragsurkunde- Original im Archiv der Stadt Hainichen, Archiv-Nr.: 1013)  

Ein Friedrich Gottlob Höpner wurde am 22. März 1841 (erste Zusagen bereits am 8. Dezember 1839) als Gemeindevorstand und Ortsrichter zu Cunnersdorf im Zusammenhang mit einem Abtretungsvertrag über die Befugnis zum Steinkohlenbergbau auf seinem Grundstück durch den Steinkohlenbergbauverein Meding und Gen. aktenkundig. Am 18.September 1828 wird ein Bernhardt, Aug. von F. G. Lehmann aus Hainichen in seinem Tagebuch als Kontaktpartner für gemeinsame Freizeit genannt.

Am 11. Juni 1829 vermerkt Lehmann in eben diesem Tagebuch einen tödlichen Unfall in Bernhardts Göpel. Der Knabe Namens Schmidt sei „in Bernhardt´s Göpel untern Schwengel oder Schwegel gekommen und getötet herausgezogen worden“. (Lehmanns Tagebücher 1826-1830, S.216)  

Anm.: Der Veröffentlicher der Lehmann´schen Tagebücher ordnet diesen Göpel einer Antriebsanlage eines Textilbetriebes zu. Unter Beachtung unserer Kenntnisse über den Steinkohlenbergbau könnte es sich aber auch um einen Göpel als Teil der Förderanlage des Bernhard´schen Schachtes gehandelt haben, zumal derartige Unfälle von anderen Schachtanlagen bekannt sind. Der Schwengel oder Schwegel müßte dabei der Teil der Förderanlage gewesen sein, an dem die Pferde oder andere Zugtiere angeschirrt wurden und der durch kreisförmige Drehung der Welle, auf der die Seilkörbe mit den Förderseilen angebracht waren, die Förderkörbe bewegte. Durch eine ungleiche Lastverteilung der Förderkörbe oder durch fehlerhafte Handhabung der Anlage konnte dieser Schwengel selbsttätig in Gang gesetzt werden, insbesondere dann, wenn keine Zugtiere angeschirrt waren und so keine Gegenkraft ausüben konnten. Durch die „selbsttätige“ Bewegung des Schwegels war es möglich, daß die im Wege stehenden Personen angestoßen oder im Kreis geschleudert wurden, zumal diese oftmals auch während des Fördertriebes auf diesem Schwengel saßen und von da aus die Zugtiere lenkten.

Sollte sich diese These bewahrheiten, wäre zumindest im Jahre 1829 der Bergbau beim Gottesacker noch im Gange gewesen.

 

 

 

Die Gründerzeit in Deutschland und ihre Widerspiegelung im bergbaulichen Geschehen bei Hainichen

  

Im Schlepptau der Julirevolution in Frankreich begannen im Herbst 1830 auch in Sachsen Unruhen. Diese richteten sich vor allem gegen die überkommene ständische Verfassung. Am 13. September 1830 trat deshalb das Kabinett um Graf Detlev von Einsiedel zurück. Bernhard von Lindenau folgte ihm nach. Da das Volk einen jüngeren Regenten wünschte, willigte Anton ein, seinen Neffen Friedrich August zum Prinz-Mitregenten zu ernennen. Als weitere Folge der Unruhen wurde 1831 eine neue Verfassung verabschiedet, die am 4. September in Kraft trat. Damit wurde Sachsen zur konstitutionellen Monarchie. Es ist auch die Periode sächsischer Geschichte, in der sich die absolutistischen merkantilistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsverhältnisse Sachsens in bürgerliche kapitalistische wandeln.

Sachsens tritt 1834 dem Deutschen Zollverein bei, was Handel, Industrie und Verkehr weiter aufblühen ließ.

Anton folgte seinem Bruder König Friedrich August I., der ohne einen männlichen Erben gestorben war. In den Regierungsgeschäften war der 71-jährige gänzlich unerfahren, deshalb hatte er nicht die Absicht, tiefgreifende Veränderungen durchzusetzen (Dressel und Domschke, 2013).

Es beginnt das industrielle Zeitalter Deutschland, jedoch noch unter den Bedingungen der Kleinstaaterei, aber auch dem drängenden Verlangen nach nationalstaatlicher Vereinigung, verbunden mit einer Phase der euphorischen Gründerzeit.

In diesen zeitlichen Konsens eingebettet, schufen die Bergakademie Freiberg und die geognostische Landesuntersuchung die wissenschaftliche Basis für die Entwicklung der modernen Montan- und Grundstoffindustrie in Sachsen und war darüber hinaus deutschlandweit vorbildhaft.

Während die Gründung des Zollvereins (1834), die erste deutsche Industrieausstellung in Mainz (1842) und die Vereinheitlichung des Münzwesens (1871) noch Schritte im Selbstfindungsprozeß einer durch Kleinstaaterei zerrissenen deutschen Nation waren, setzte in diesem Zeitraum mit der Entwicklung der Montanindustrie und weiterer Industriebranchen ein Gründungsboom ein, der Deutschland an die Spitze der europäischen Industriestaaten katapultieren sollte. 

Fortschrittsbegeisterte Unternehmer trieben Industriegründungen voran und wurden dabei von einer sich rasch entwickelnden Infrastruktur, durch den Bau von Eisenbahnen und die Einführung der Telegraphie und Telephonie unterstützt.

Dieser Prozeß bedurfte, neben einem fortschrittlichen Unternehmertum, eines stetig zunehmenden Heeres von Industriearbeitern, ständig rekrutiert aus einer beispiellosen Landflucht von mittellosen Landarbeitern, die einem noch immer wirksamen feudalistischen Fronsystem entrinnen wollten. Damit entstand aber zugleich ein selbstbewußtes Proletariat, das in Mietskasernen und Elendsquartieren vegetierend, weiter am Existenzminimum lebend, den Antagonismus einer kapitalistischen Zeit charakterisierte und das zum ersten Mal die soziale Frage stellte. Das Verhältnis von Kapital und Arbeit mußte neu definiert werden.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war Deutschland ursprünglich als Summe seiner selbständigen Länder weitgehend eine „verspätete Industrienation“, die keinen Vergleich mit England und Frankreich aushielt. So arbeiteten in Deutschland 1837 erst 419 Dampfmaschinen. Bis 1849 hatte sich deren Zahl gerade einmal auf 1.444 verdreifacht. Von 245 Lokomotiven, die 1842 fuhren, stammten nur 38 aus deutscher Produktion. Dieser wirtschaftliche Rückstand gegenüber vergleichbaren europäischen Industrienationen konnte jedoch zwischen 1848 und 1870 durch eine forcierte Industrialisierung weitestgehend ausgeglichen werden.

Das Walzstahlwerk von Krupp war bereits 1811 und die Maschinenfabrik von Borsig 1837 gegründet worden, Siemens & Halske begannen 1847 ihre Unternehmungen und die vier Chemiefirmen, die später als IG Farben zwiespältigen Ruhm erwarben – Bayer, Hoechst, Kalle und BASF – entstanden 1863 bis 1865.

Bei dieser Entwicklung spielte die Eisenbahn eine wichtige Rolle. Das deutsche Schienennetz wuchs von 549 Kilometern im Jahre 1840 innerhalb von nur 10 Jahren auf das Zehnfache und erreichte 1870 die Länge von 19.575 Kilometern. 

Die enorme Nachfrage nach Stahl für den Industrialisierungsprozeß, zu dessen Herstellung Kohlenkoks unerläßlich war, führte zur „Hochzeit von Kohle und Stahl“, zur Montanindustrie, wozu unter anderen auch sächsische Unternehmer, wie etwa der bürgerliche Offizier Carl Friedrich August Krebß, später Freiherr Dathe von Burgk im Döhlener Becken, Graf von Einsiedel in Lauchhammer und Berthelsdorf, aber auch Lehnrichter Johann Georg Schippahn in Gemeinschaft mit dem Grafen von Vitzthum von Lichtenwalde und mit Unterstützung des Berghauptmanns von Oppel, gewollt oder unbewußt, Pionierarbeiten geleistet hatten. 

   


Hainichen von Werner's Park aus nach der Natur aufgenommen von C. W. Arldt, Lithographie 1860. Die Zeichnung zeigt uns eine für ihre Zeit typische und noch ziemlich provinzielle Kleinstadt.

Digitalisat der Deutschen Fotothek.
http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/70400708

   

Diesen Prozeß beförderten sowohl die auch im Bergbau bei Hainichen unternehmerisch tätigen Angehörigen des Adels, als auch die dem aufstrebenden Bürgertum zuzurechnenden Personen. Sie wurden begleitet von Abenteurern und „Trittbrettfahrern“. Damit waren sie alle eingebunden in diesen, sich abzeichnenden deutschlandweiten Trend; ja, sie bestimmten zu Anfang Teile dieses Gründerbooms mit und gingen dabei neue, für Deutschland damals noch gar nicht selbstverständliche Wege der Kapitalbeschaffung und Kapitalbündelung.

Die Wachstumseuphorie der industriellen Gründerzeit dauerte über die Gründung des Deutschen Reiches 1871 hinaus, die die deutsche Kleinstaaterei überwand, und endete im Jahre 1873 in einem Börsenkrach, der eine neue Phase der wirtschaftlichen Stagnation einleitete. Damit wurde ein weiteres Beispiel dafür geliefert, daß eine überhitzte industrielle Entwicklung nicht nur in eine wirtschaftliche Sackgasse führt, sondern auch zur Verelendung der Massen. Selbst kleine Handwerker und Geschäftsleute wurden von dem psychologischen Fieber des sozialen Abstiegs erfaßt. Die Gründerzeit führte aber auch zu neuen ästhetischen Herausforderungen, unter anderem der Selbstdarstellung des aufstrebenden Bürgertums in Architektur und Kunst bis hin zum Pomp. 

Wesentliche Impulse erhielt die Mechanisierung durch die beschleunigt vordringende Dampfmaschine. Von 1830 bis 1846 stieg deren Zahl von 24 auf 197. Aber noch überwog die billigere Wasserkraft; so auch im Bergbau.

Noch schwach entwickelt war die Rohstoffbasis für die Schwerindustrie. Die Eisenproduktion in Sachsen betrug 1848 3%, die Stahl- und Eisenproduktion aus Hochöfen sogar nur 1% der Erzeugung aller Zollvereinsstaaten. Der erste sächsische Kokshochofen wurde erst Anfang der 1840er Jahre im Eisenwerk Potschappel im Döhlener Steinkohlenrevier errichtet. Noch 1843 gab es in Sachsen nur zwei moderne Puddelöfen. Somit war der Bau von Sachsens damals größtem Hüttenwerk, der Königin- Marien- Hütte in Cainsdorf bei Zwickau, ein bedeutender Schritt zur Verringerung dieses Rückstandes. Bedingung dafür war eine kontinuierliche Produktion von Steinkohle bzw. Steinkohlenkoks, auch durch die Suche und Erschließung neuer Abbaugebiete.

So beginnt 13 Jahre nach der Entdeckung im Jahre 1844 der Abbau aus ca. 10 m tiefen Schächten in Niederwürschnitz und Neuoelsnitz. Ab 1852 dehnte sich dieser Bergbau bis nach Lugau aus. Allmählich erreichte der Bergbau das eigentliche Lugau- Oelsnitzer Becken. 

Das Industrieproletariat stieg von im Jahre 1830 12.000 Personen bis 1850 zunächst nur auf 30.000 Personen und damit infolge der noch immer dominierenden Hausindustrie vorerst nur relativ langsam. In Hainichen entwickelt sich in dieser Zeit die Woll-, Baumwoll- und Leinenspinnerei sowie Putzwarenherstellung, Gerberei und Wollhandel. Hainichen wird zu einer europaweit für die Qualität seiner Flanell- und Fliesstoffe geachteten Amts- und Fabrikstadt. Dies zog einen Bevölkerungszuwachs von 2.406 Bewohnern im Jahre 1806 auf 6.140 Bewohner im Jahre 1859 und 8.331 im Jahre 1871 nach sich.

In den Jahren 1837 bis 1867 hatten in Zwickau unternehmerische Aktivitäten des Freiberger Bergkommissionsrates Kühn, bekannt auch als Leiter der Geognostischen Landesuntersuchung, des Freiberger Professors Breithaupt und des Leipziger Bankhauses Harkort, unter Beachtung der geologischen Untersuchungen von August von Gutbiers im Jahre 1834, Prof. Dr. Carl Friedrich Naumanns bis 1845, Prof. Hanns Bruno Geinitz' 1854 / 1855 und Prof. W. Steins, ab 1856 zur Gründung größerer Aktiengesellschaften im Steinkohlenbergbau geführt. Das war eine der maßgeblichen Voraussetzungen für die Steigerung der Steinkohleförderung von 62.400 t im Jahr 1840 auf 1.843.000 t jährlich im Jahr 1870.

Diese damals herrschende Aufbruchstimmung und Euphorie, die auch Kapital außerhalb der Banken generierte, beschrieb Prof. Dr. Hannes Bruno Geinitz im Jahre 1856 so: „…da schon jetzt wenige Gutachten und Zeitungsnachrichten ohne eine speziellere Begründung genügt haben, über fünf Millionen Thaler zur Ausbeutung der vermutheten Schätze aufzubringen”

So auch bei Hainichen, wo bereits am 20. November 1838 der Herr Direktor E. A. Hoepner und die Aktionäre August Wilhelm Kirbach und August Leonhardt, Fabrikant in Hainichen, die Gründung des Steinkohlenbau-Vereins daselbst, erklären, der modifiziert bis gegen das Jahr 1850 Bestand hat.

1839 wird Meding und Kons. eine Roßweiner Aktiengesellschaft (Pfarrer Külz spricht in seiner Chronik von 1889 von Meding und Genossen) gegründet, die die Abbaurechte von Kaufmann Herfurth in Cunnersdorf, auf des Bauern Hähner Feld, also im weiteren östlichen Verlaufe der Oberberthelsdorfer Flöze, kaufte, die dieser wiederum von von Oppel erworben hatte.

Der Tischlermeister Heyne erwirkt 1844 die Erlaubnis auf Bohrversuche an der Hainichener Flurgrenze gegen Berthelsdorf auf der Aue rechts der Striegis. Er wird damit zum „Strohmann“ des A. G. Fiedler, der so versucht, seine Bergbauaktivitäten auf die Stadt Hainichen auszudehnen.

In Berthelsdorf wurden, teils nacheinander, teils zeitgleich, ein Schmied Kuntze und ein Bergwerksdirektor Engler wenig erfolgreiche Käufer der Erbmasse des Bergwerksunternehmers A. G. Fiedler. In den Jahren 1871 bis 1873 begannen ein H. Pöland und ein Reinhard aus Chemnitz, ein F. A. Oschatz aus Schönheida, ein E. Schildbach aus Greiz und ein H. Werner aus Kirchberg mit weiteren, insgesamt aber erfolglosen Bergbauversuchen. 

Da aber die ungünstigen Erfahrungen auf der Hainichener Flur auch die kühnste Unternehmungslust daniederdrücken mußten und die Ober-Berthelsdorfer Kohlenfelder unter dem "Banne eines gerichtlichen Urteils" lagen, so waren es nur die Nieder-Berthelsdorfer, Cunnersdorfer und Ottendorfer Fluren, welche dieses Mal ins Auge gefaßt werden konnten.” schreibt Geinitz dazu.  

Die Bemühungen unternehmerischer Personen, bei Hainichen einen Beitrag zur Entwicklung der Montanindustrie zu leisten, mußten an den hiesigen Lagerstättenbedingungen scheitern. Und doch sind auch sie eine erinnernswerte Episode der sächsischen Geschichte auf dem Weg zum deutschen Nationalstaat.

  

 

 

Das Wirken des ersten Actienvereins von 1838 bis 1843 im Steinkohlen- Bergbau in Hainichen

  

Die fortschreitende Konzentration der Produktion durch den nicht immer freiwilligen Zusammenschluß ehemals konkurrierender Unternehmen einerseits, sowie der enorme Kapitalbedarf zum Aufschluß weiterer Kohlenwerke sowie zu deren extensiven und intensiven Produktionserweiterung andererseits führte deutschlandweit zwischen den Jahren 1836 und 1867 zu einem Prozeß der Gründung neuer, moderner Unternehmensformen.

Der Freiberger Bergkommissionsrat C. A. Kühn, u. a. Leiter der Geognostischen Landesuntersuchung, der Freiberger Professor Breithaupt und das Leipziger Bankhaus Harkort leisteten dazu wesentliche theoretische und organisatorische Vorarbeit, indem sie abwogen, welche Gesellschaften in der Lage wären, am ehesten die künftig erforderlichen großen Geldmittel für den Steinkohlenbergbau aufzubringen. Sowohl Offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung aber auch Aktiengesellschaften sollten dazu in der Lage sein.

Die erste „echte“ Actiengesellschaft Deutschlands war die im Jahre 1719 in Wien gegründete Orientalische Compagnie. 1765 folgte die Assecuranzcompagnie, 1809 die saarländische Dillinger Hütte nach dem allgemeingültigen Vorbild der holländischen bzw. Vereinigten Ostindischen Companie und schließlich in den Jahren von 1821 bis 1832 die Preußische Rheinisch- Westindische- Compagnie mit Bedeutung für den Welthandel.

Im Jahre 1836 wurde im Döhlener Becken der erste Steinkohlenbau-Verein gegründet. Schon im Juni 1838 folgte man auch in Hainichen dem sich nicht nur deutschlandweit entwickelnden Trend zur Gründung von Aktienvereinen zur Kapitalbeschaffung für den Bergbau auf Steinkohlen im Stadtgebiet. Der Zeitpunkt ist umso bemerkenswerter, als damals in Deutschland und in Sachsen eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Aktienrecht noch fehlte.

Im Königreich Sachsen war im Jahre 1852 lediglich eine gesetzliche Regelung geplant, die aber offensichtlich nie realisiert wurde. Erst mit dem einheitlichen Reichsgesetz vom 11.Juni 1870 erfolgte eine Ablösung der vielfältigen kleinstaatlichen Regelungen.

Später wird man einschätzen, daß sich Aktiengesellschaften für große Bergwerksunternehmungen mit einer größeren Anzahl von Anlagen besonders eigneten, weil sich so die einzelnen Betriebsrisiken ausgleichen oder mindern ließen. Darüber hinaus lohnten sie sich aber auch für Einzelwerke mit kleiner Grundlage und bei geringem Risiko, wie zum Beispiel bei gut erkundeten Grubenfeldern.

Im Gegensatz zu den aus dem Regalbergbau bekannten, aber auch im Steinkohlenbergbau durchaus nicht unüblichen Gewerkschaften war ihnen die Idee gemeinsam, in einem Actien-Verein die gemeinschaftlichen Mittel Mehrerer und zum Nutzen der Beteiligten im Verhältnisse eben dieser Beteiligung, zu nutzen, ohne daß die einzelnen Genossen hierbei in die Lage kommen könnten, ihr gesamtes Vermögen einzubüßen und ohne daß sie sogar unmittelbar, wenn auch nur in beschränktem Maße von den Gläubigern der Gesellschaft angesprochen werden können.

Die Mitgliedschaft wurde nicht allein eine vererbliche, sondern auch eine ihrem Wesen nach frei veräußerliche, und in der Veräußerung, hier des Aktienrechts, dort des Kuxes, wird den Genossen das Mittel geboten, sich wegen der in das Unternehmen eingebrachten Beträge zu erholen, möglicherweise mit einer gewissen Einbuße, möglicherweise aber auch unter Realisierung eines Gewinns.
 

Unter der Vereinbarung des zuvor genannten Grundkonsenses konstituierte sich am 20. November 1838 der Provisorische Vorstand des Steinkohlenbau-(Actien-) Vereins Hainichen:

  • Director: E. A. Hoepner,

  • Actionairs: August Wilhelm Kirbach und August Leonhardt, Fabrikant in Hainichen,

  • Kassierer: Vom 1. Dezember 1838, ein Sonnabend, bis zum 15. Mai 1839 der Apotheker Opitz.

Anm.: Ein Grundherr Friedrich Gottlieb (oder Gottlob) Hoepner veräußerte im Jahre 1820 seine Bergbaurechte beim Gottesacker von Hainichen an den von Bernhard aus Burgk. Eine Familienidentität wäre noch zu prüfen.

Ein Opitz wird als Freund des F. G. Lehmann auch in dessen Tagebuch erwähnt und am 12. April 1829 zum Pharmaziestudium nach Jena verabschiedet. Im Jahre 1843 ist er auch als Rathmann Opitz aktenkundig. Nach einem Vermerk des Museums Hainichen übernimmt ein Ernst Ludwig Opitz am 19.12.1834 die Apotheke Markt 13 in Pacht und wird bis 1874 hier genannt. (vgl. Lehmanns Tagebücher 1826-1830, S.180 und Datensatz im Museum Hainichen)  

Beginnend mit dem 1. September 1839 liegen dann im Stadtarchiv Hainichen Gründungsunterlagen des „Actienvereins Steinkohlenbau-Verein in Haynichen“ vor.  

Nach halbjährigem Bestand war diese Aktiengesellschaft, eigenen Bekundungen zu folge, „zu recht guten Ergebnissen gekommen” und schaltete deshalb ab Dezember 1839 Annoncen in Tageszeitungen, in denen weiter für den Kauf von Aktien für den Hainichener Steinkohlenbau-Verein geworben wurde.

Neu zum Directorio des Steinkohlenbau-Vereins gehörten inzwischen: der Berggeschworene Hoffmann aus Freiberg, sowie A. Heyne, W. Heyne, W. Becher (Beamte, Aufseher).   

U. a. unter der Rubrik „Bekanntmachung“ begründeten sie in den erwähnten Annoncen ihre Erfolgsaussichten im Steinkohlenbergbau bei Hainichen mit dem Ergebnis des Gutachtens des „durch die Königlich Hohe Staatsregierung dem Vereine zugeordneten Sachverständigen, Herrn Berggeschworenen Hoffmann zu Freiberg”. Das Gutachten habe das Steinkohlenvorkommen „…für völlig bauwürdig anempfohlen” und bei der hiesigen Fabrikgegend „…eine ungemein große Konsumtion (Bedarf) von Brennmaterial festgestellt“ sowie auf bereits reiche Ausbeute durch die Adolph Fiedler'schen Steinkohlen Gruben in Berthelsdorf hingewiesen.

Deshalb und um den Bau mit mehr Erfolg betreiben zu können, beabsichtigte man, „die zeither nur 200 Actien des Steinkohlenbau Verein ... bis längstens Weihnachten d. J. noch um 1.000 Actien” zu erweitern. Interimsscheine für 2 Thaler wären zu erhalten bei Herrn Stadtmühlenbesitzer Ferdinand Neubert und Herrn Apotheker Opitz.”   

Das Statut vom 1. September 1839 (Druck zur Gründung) des Steinkohlenbau-Vereins regelt darüber hinaus im Wesentlichen:  

I. Allgemeine Bestimmungen:
§1
Zweck der Gesellschaft
Aufsuchung und Abbauung von Steinkohlen auf dem Weichbilde der Stadt Haynichen und den daran grenzenden Revieren

§2
Höhe des Capitals der zusammengebrachten Actien 12.000 Taler, durch 1.200 Actien von Nr.1-1200, jede auf Zehn Taler au porteur und im Einundzwanzigsten Gulden-Fuße lautend;

§12
Verwendung des Nutzertrages.
So lange als der Nutzertrag oder Erlös aus den vom Vereine abgebauten und gewonnenen Steinkohlen den Betrag des Bau- und sonst erforderlichen Aufwandes beim Schlusse eines Rechnungsjahres (s. § 27 und 32 d. und e.) nicht übersteigt, so lange wird auch derselbe noch neben dem Betrag der Einzahlungen in den Geschäftsbetrieb des Vereines selbst verwendet, und nur dann, wenn das letztere dahin gediehen ist, daß es einen Reinertrag wirklich gewähret, kommt dieser unter die Actionairs zur Verteilung;

§§13, 14, 15:
Zinsen (4%) und Dividende (nach Abzug eines Reservefonds von 50% bis 4.000 Thaler wird der Rest nach Höhe der Einzahlung verteilt);

….

§23
Gerichtsstand
...vor dem Adel. Schönberg'schen Gerichte zu Wingendorf mit Hainichen Recht zu leiden. Die nächste administrative Aufsicht auf solchen steht dem Stadtrathe Hainichen zu.“

Im Archiv der Stadt Hainichen findet sich unter der Archiv-Nr. 1014 ein Original eines „Interimscheines für eine Actie des Königlich priv. Kohlenbau-Vereins Haynichen” am 20. Nov. 1838 unterschrieben von „Prov. Directorium und Comite´ des Steinkohlenbau-Vereins daselbst von E. A. Hoepner, Vorsitzender”.  

Die Versuchsarbeiten waren zuerst vom Steiger Weinhold geleitet worden. Als Arbeiter wurden aufgelistet:
Albrecht, Alwani, Baumgard, Bernd, Bernhardt, Borstendorf, Fischer (Häuer und Bergmann), Franke, Glöckner, Gust, Hälzig, Heidenreich, Höpner, Irmscher, John, Köhler (Tagelöhner), Kithner oder Küttner, Krumpfer, Kummer, Lehmann, Mathes, Morgenstern (zweimal), Mühlgerg oder Mühlberg, Müller aus Gersdorf und Schlegel, Pones, Pulver, Rößger, Rost, Schmidt, Schulze (Handarbeiter) Sterrl oder Strell, Trübe, Ufer, Uhlig, Ulbricht, Wilde sen. und jun., Winkler, Wolf, Wüstner (Zimmerling) – wenn wir richtig zählen, also 42 Arbeiter.  

Im August 1839 überträgt das Directorium des Vereins die Funktion des Steigers dem Haubold von Schönerstadt für einen Wochenlohn von 12 Groschen. 

Der Aktienverein öffnete zunächst die alten Strecken unter den Kirchhofskellern und setzte damit die bereits Ende des 18. Jahrhunderts erfolglosen Flemming´schen, von Schönberg´schen und die 1820 von Bernhardt aus Burgk unternommenen Versuche fort.  

Im Rechnungs-Buch des „Haynichener Steinkohlenbau-Vereins“ (Stadtarchiv Hainichen, Nr.: 904: Steinkohlenbau Verein) steht unter dem 30. November 1838, daß von „insgesamt 31 Mann Belegschaft im Seigerschacht 

  • 7 Mann im Fürstenbau,

  • 7 Mann im Flachenschacht im Ort...(betrieb?) und 

  • 11 Mann zur Wasserhaltung eingesetzt“ waren.

Anm.: Das deutet zugleich darauf hin, daß neben den Vortriebsarbeiten zur Erschließung des Flözes vom so genannten Flachenschacht aus, bereits Abbauarbeiten von Kohle im Firstenbau sowie vom Seigerschacht aus durchgeführt wurden. Als Flachenschacht oder Flacher Schacht wird auf dem Querprofil des Hainichener Kohlenwerkes von 1849 der tonnlägige Schacht an der nördlichen Grenze des alten Gottesackers und als Thalschacht der saigere Schacht am westlichen Rand des alten Gottesacker bezeichnet, an dem die Straße im Thale und die spätere Kohlengasse vorbei führte.  

Im Jahre 1838 wurden dabei beispielhaft folgende Lohnkosten verrechnet:

  • Steiger Weinhold für 3 Wochen 9 Thaler,

  • Zimmerling Meißner für 30 Schichten zu je 5 Groschen  = 6 Thaler, 6 Gr.,

  • Hauer Fischer für 16 Schichten zu je 6 Groschen, 6 Pfennige = 11 Thaler, 3 Gr.,

  • Borstendorfer für 6 Schichten zu je 6 Groschen, 6 Pfennigen = 8 Thaler, 15 Gr.,

  • Ufer für 6 Schichten zu je 5 Groschen und für14 Schichten zu je 6 Groschen, 6 Pfennigen = 5 Thaler, 8 Gr.,

  • Wolf für 6 Schichten zu je 7 Groschen, 6 Pfennigen = 5 Thaler, 8 Gr.

Demgegenüber standen Honorare für die Aufseherbesoldung vom 20. Juni, 7.Juli, und 28.Juli 1838.

  • Der W. Heyne erhielt für 4 Wochen 8 Thaler,

  • der W. Becher für 6Wochen 6 Thaler,

  • der A. Heyne für 2 Wochen je 4 Thaler.

Für das Jahr 1838 wird konstatiert, daß es zu Gesamtausgaben von 3.184 Thalern, 80 Groschen, 88 Pfennigen kam. 

Darüber hinaus wird erstmals vom Fahrschacht zum Scheuner, Gottesacker Schacht, Langenschacht, und Schacht „Bin neuer Hoffnung“ geschrieben, leider jedoch ohne deren konkrete Lage und Bestimmung anzugeben.  

Vom August 1839 liegen Baukostenvoranschläge für den Bau eines Pferdegöpels mit angebautem Pferdestall, der 8 Ellen lang und 7 Ellen tief sein soll, vor, bestehend aus 8 steinernen Pfeilern, jeder Pfeiler 6/4 Ellen lang und 5/4 Ellen stark. (Bergarchiv Freiberg Akte: Bildung eines Steinkohlenbau-Vereins zu Hainichen, dat. 1838-1840)

Anm.: Inwieweit es zur Realisierung diese Projektes kam ist bisher noch nicht bekannt. 

Aus den Belegen und Rechnungen des Steinkohlenbau-Verein zu Hainichen vom 8. Juni 1838 bis 12. Juni 1839, Nr. 1 bis 163 geht auch hervor, welchen Nutzen Handwerk und Gewerbe der Stadt und der Umgebung von „Haynichen” aus den kommerziellen Beziehungen mit dem Steinkohlenbau-Verein zogen bzw. welche Bedeutung der Bergbau zeitweilig für die ansässigen Geschäftsleute hatte. Es partizipierten:

  • Adam, Ernst Ludwig (Buchbinder),

  • Barth (Nägel),

  • Becher, Christian Friedrich Wilhelm (Zimmermeister),

  • Böttcher, Carl Friedrich (Stellmacher),

  • Busch, Carl Friedrich (Glasblenden, Nägel),

  • Freund, Friedrich Ernst (Kupferschmiedemeister),

  • Friedrich, Carl Edward (Buchbinder),

  • Haase, Ludwig (Gastwirt zum Deutschen Haus),

  • Hachenberger (Sattlermeister),

  • Hedwig, Wilhelm (Schmiedemeister),

  • Heinze, Gottfried (Röhrmeister),

  • Hertwig, J. Gottlob (Botengänge),

  • Hilbig, David (Schmiedemeister),

  • Hübler, Friedrich August (Steinfuhre),

  • Hoffmann (Schmiedearbeiten und Gezähefertigung),

  • Krause, Franz Ottomar (Holzgelder-Einnehmer und Postverwalter),

  • Krug, Friedrich (Böttcher),

  • Lange, Friedrich (Lohnfuhren),

  • Lembke, Heinrich Wilhelm (Schneiderei),

  • Liebscher, Carl (Schlosserarbeiten),

  • Lindner, Carl Friedrich (Seilermeister),

  • Linke, Johann Gottlieb (Hutmacher),

  • Loesner, C. G. (Leinwandlieferung),

  • Müller, Johann Gottfried (Seilerarbeiten),

  • Neubert, J. B. (Leinwandlieferung),

  • Opitz, L. (Schreibmaterial geliefert),

  • Richter, F. B. (Stempel- und Petschaftfertigung),

  • Richter, Ehrenfried August (Gerichtsdiener),

  • Rößger (Töpfer),

  • Schaal, Karl Wilhelm (Wagner),

  • Seidel, Gottlob ( Holzlieferung),

  • Seifert, Gottlob ( Steinlieferung),

  • Seydel, F. A. (Schlossermeister),

  • Werner (Schuhmacher),

  • Zeidler, Theodor Emi (Ratsregistrator),

  • Zimmer, J. C. oder Johanne Christiane (Holzfuhren).

Der Umfang dieser Auflistung illustriert gut den Ursprung des geflügelten Wortes „Alles kommt vom Bergwerk her. 

Der bereits vorhandene, auf Krug's Keller angesetzte, tonnlägige Schacht wurde bis zum Jahre 1840 auf 20 m und der andere, neben der westlichen Begrenzungsmauer des Kirchhofes gelegene Thalschacht, bis gegen 30 m tief abgeteuft, was 3.600 Mk. kostete.

Nach der Aufgabe des Thalschachtes wegen Nichtbeherrschung der Wasser, teufte man auf der Westseite der Stadt zwischen den Scheunen an der Frankenberger Straße und der Ziegelei einen Schacht ab. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um den schon erwähnten Schacht „Bin neuer Hoffnung”, zu dem noch wenig Erkenntnisse vorliegen. Auf dem Meilenblatt ist ein „Kohlen Schacht“ neben der mit „Ziegel Scheune“ bezeichneten Lehmgrube südwestlich von Hainichen eingezeichnet. Ob dies auch ein Ursprung der Bezeichnung „Fahrschacht zum Scheuner“ sein kann, ist nicht bekannt.

Aus den alten Strecken unter den Kirchhofskellern wurden von 1838 bis 1840 1.077 Scheffel Kohle im Wert von 1.518 Mk. mit einem Betriebsaufwand von 6.000 Mk. gefördert.  

1842 beschließt deshalb der Steinkohlenbau-Verein, „nachdem alle Unternehmungen fruchtlos geblieben waren“, seine Auflösung. 

 


Das Tor des einstigen "Gottesackers" im Jahr 2011, Foto G. Mühlmann

 


Auf dem "Gottesacker" erinnert heute nichts mehr an den umgegangenen Bergbau, Foto im Jahr 2011, G. Mühlmann

  


In diesem Ausschnitt aus der Topographischen Karte in der Ausgabe 1843, Blatt 9, Section Freyberg, sind eine "St. Kohlen Gr." neben der Ziegelei südwestlich von "Haynichen" sowie die Steinkohlenschächte bei Cunnersdorf eingezeichnet.

  


Auch auf dem Meilenblatt No. 167, Section Haynichen, ist ein Kohlenschacht neben der "Ziegel Scheune" südwestlich von Hainichen eingezeichnet. Am unteren Bildrand findet man von Schirndings Schacht bei Cunnersdorf und am Stadtrand von Hainichen erkennt man den alten "Gottesacker" neben dem "Kohlen Schacht".

  

Bereits aus dem Jahre 1844 liegen neuerliche Meldungen über Aktivitäten weiterer Aktien-Vereine vor. So stellte die Meding und Kons. AG (oder Meding und Genossen), eine Roßweiner Aktiengesellschaft in Cunnersdorf, auf des Bauern Hähner Feld, ihre Tätigkeit ein. Sie hatte die Abbaurechte 1839 von Kaufmann Herfurth aus Hainichen erworben, die dieser von Herrn von Oppel abgekauft hatte. 

Anm.: Lt. der Akte Nr. 4340 des Sächsischen Staatsarchiv Leipzig, Amtshauptmannschaft Döbeln, existierte noch 1867 in Cunnersdorf unter der Brandkatasternummer 38 ein Wilhelm Heinrich Hähner. Eine Recherche im März 2003 im Stadtarchiv Roßwein durch Frau Richter erbrachte aber, daß in diesem Archivbestand  keine Dokumente zur Aktiengesellschaft vorhanden sind.

  

 

 

Das Wirken des zweiten Actienvereins unter Hainichener Communland in den Jahren 1844 bis 1849

  

Vom 26. August 1844 gibt es ein Schreiben des (ehemaligen) Steigers Heydrich an die „Kirchen- Inspection“, das mit einem mündlichen Antrag bei der Superindentur Meißen am 19. November 1844 bekräftigt wird. Darin bewirbt er sich um den Abbau von Steinkohlen unter dem Gottesacker von Hainichen. Der frühere Bau dort „...sei nach Auskunft des Stadtrathes wegen ungehörigen (Anm.: mangelhaften, fehlerhaften) Betriebes liegen geblieben…“  

Etwaige Bedenken zur Störung der Friedhofsruhe zerstreute er damit, daß der Abbau ungefährlich sei, sich mindestens 12 Ellen unter der Dammerde und in Gängen von höchstens 24 Zoll Durchmesser vollziehen würde und damit ohne Gefahr von Senkungen ablaufen werde.

Der Stadtrat von Hainichen erklärte am 25. November 1844, für einen Vertragsabschluß mit Heydrich keine Bedenken zu haben. Er fordert 1 Groschen für jeden Scheffel Kalkkohle, 1 Groschen und 5 Pfennige für jeden Scheffel Stückkohle, 2 Groschen für jeden Scheffel Schmiedekohle.

Gleichzeitig wird das Bergamt Freiberg über den beabsichtigten Vertragsabschluß durch die Superintentur informiert. (Stadtarchiv Hainichen, Nr.: 488: „Acta das Aufsuchen eines Steinkohlenlager auf den Grundstücken der Stadtgemeinde Haynichen betr.“ - HA 451, Band II)  

Ab dem 13. Dezember 1844 erbittet der als „zeithöriger Obersteiger” benannte Johann Gotthilf Heydrich zu Freyberg von der Stadt Haynichen, zugleich im Namen einer Gewerkschaft von „zur Zeit 200 Actionärs, die auf 300 Actionäre der Gewerkschaft ansteigen soll“, die Erteilung der Abbaurechte unter dem Gottesacker und Genehmigung des Stadtrathes zur Benutzung von Communland unter anderem zur Haldenstürzung und zur Nutzung der Straßen zum Transport. Von den Kircheninstitutionen hätte er bereits mündliche Zusage zur Mutung.

So benötige er:

  1. „...den hinter dem Gottesacker, an der Freiberger Straße befindlichen Commun- Grund - Hanggehänge für Stolleneinschlag und Ortsbetrieb als auch zum einstweiligen Ausstürzen der Berge und Kohlen...“ und
  2. „...die Mitbenutzung der Freiberger Straße zum Transport...“

Darüber hinaus macht er die Bemerkung, daß sich auch unterhalb der Stadt Hainichen selbst, wiewohl in bedeutender Teufe, wie sich aus den von ihm angestellten geognostischen und markscheiderischen Untersuchungen ergeben hätte, gleichfalls bedeutende Kohlenlager auffinden lassen, deren Abbau, „falls sonst unsere Hoffnungen auf Abbau der unter Kirchengebiet gemutheten Lager sich bestätigen sollten, wiewohl auch in späteren Zeiten und danach möglich werden kann und indem wir uns erlauben, auch diese mit Muthung zu belegen…“  

Mit dem Schreiben des interimistischen Direktoriums vom 9. Februar 1845 wird der Hinweis des Obersteigers Heydrich auf die Gründung eines „Actien- Steinkohlenbau- Verein“ bestätigt, der unter dem Communland von Hainichen bergbaulich aktiv werden wolle.

Darin werden, unterschrieben von

  • Gottlob Herklotz,
  • Carl Eduard Ebigt,
  • Moritz Sieghardt und
  • Gottlob Wilhelm Clauß,

die Vorteile einer Genehmigung ihres Vorhabens für die Stadt Hainichen herausgestellt. Am 17. März 1845 wurde vom Stadtrat daraufhin der Beschluß gefaßt, sämtliche Abbaurechte unter Commun-Grund dem Aktienverein zu überlassen.

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Frenzel, enthält sich der Abstimmung, da er mittlerweile selbst Mitglied des Kohlenbau- Vereins geworden war.  

Zu dieser Zeit, erstmals am 23. Januar 1845, wendet sich auch der Adolf Gottlob Fiedler sen. persönlich an den Stadtrat von Hainichen, um die Konditionen eines Steinkohlenabbaus unter Communland zu erfragen. Fiedler ist zu dieser Zeit längst erfolgreicher Bergwerksbesitzer im benachbarten Berthelsdorfer Revier. Unter Berufung auf § 2 des Steinkohle-Mandats vom Jahre 1822 richtet er ein Gesuch zum Abbau von Steinkohlen an die Stadt und bittet um die dazu vonseiten der Stadt zu erwartenden Bedingungen.

Anm.: Es ist nicht ersichtlich, ob der Fiedler die Abbaurechte nur erwerben will, um die sich anbahnende Konkurrenz der sich erneut gründenden Aktiengesellschaft abzuwehren – solche Überlegungen gehen offensichtlich auch im Stadtrat um. 

Vom 17. Februar bis zum 17. Mai 1845 berät der Stadtrat von Hainichen über die Mutungsgesuche des Adolf Gottlob Fiedler und der sich gründenden Aktiengesellschaft.

Es gibt auch Überlegungen zur territorialen Teilung der Abbaugebiete mit konkreten Grenzvorschlägen auf übertägigem Terrain. Da man aber „keinen alsbaldigen Gewinn für die Stadt“ sah, wurde diese Teilung nicht beschlossen, sondern vielmehr am 17. März 1845 der Beschluß gefaßt, sämtliche Abbaurechte unter Commun- Grund dem Aktienverein zu überlassen.

Dafür sollte ein Grundzins von einem Neugroschen und 3 Pfennigen an die Stadtkasse erhoben werden, mit folgenden Auflagen. Unter Berufung auf § 3 des „allerhöchsten Mandats vom 10.September 1822“ ist:

  • der Grundzins in Münzsorten des 14 Thaler Münzfußes in vierteljährlichen Raten zu zahlen, ...
  • mit den Arbeiten spätestens 1 Jahr nach Contractabschluß zu beginnen...
  • gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten...
  • eine Caution zu hinterlegen, die im Bedarfsfall als Regreß einbehalten wird.

Doch Adolf Fiedler kämpft weiter, spricht nach dem 13. April 1845 persönlich vor, macht neue Vorschläge und bietet der Stadtkasse 3.000 Thaler, sollte sich eine Flözmächtigkeit von 3 Ellen einstellen.

Die endgültige Ablehnung der Fiedler ´schen Anfrage durch den Stadtrat vom 9. Mai 1845 erfährt Fiedler aus dem Schreiben vom 17. Mai 1845. 

Nachdem es Steiger Heydrich gelang, so zu lesen bei A. Rothpletz, Mittel für die Aktiengesellschaft zu erlangen, teufte er einen Schacht auf einem schwachen Flöz ungefähr 18 m tief, den sogenannten „Saigerschacht in Krug's Keller“.  

Anm.: Ob es sich dabei um einen neuen Schacht handelt, oder ob der bestehende 20 m tiefe Talschacht um weitere 18 m abgeteuft wurde, ist noch nicht eindeutig klar, zumal bereits vom vorherigen, 1838 gegründeten Aktien- Verein von einem Saigerschacht geschrieben wurde, auch vordem immer von den zwei Brüchen gesprochen wird und der Talschacht 1849 eine Teufe von 19 Lachter = ca. 38 m aufwies, was o. g. Teufenmaß entsprechen würde. Um die saigere Weiterteufe des Flachenschachtes kann es sich auch kaum gehandelt haben, da der gemäß dem Querprofil von1849 aus Haase's Keller heraus geteuft wurde.

Die Begriffe „an, auf, oder bei Krug´s Keller“ werden von mehreren Quellen benutzt, ohne die konkrete Lage dieses Kellers zu benennen. Bisher ist lediglich bekannt, daß ein Böttcher Friedrich Krug 1838 / 39 in Hainichen im Zusammenhang mit dem Steinkohlenbau- Verein und 1849 erneut ein Friedrich Krug als Mitglied des Ausschusses des Hainichener Steinkohlenbau- Vereins genannt wurden. Bekannt sind auch ein Traugott Friedrich Krug, Schankwirt, im Jahre 1851, und ein Karl Moritz Krug, Restaurateur (am 12.08.1864 als Besitzer des Flurstücks Nr. neu 543, Brandkataster-Nr. 350 B vor 1851, 346 nach 1851, Ortslisten-Nr.: 414, Grundbuchblatt: 782 auf denen die „zwei Brüche” verzeichnet sind) eingetragen waren. Auf einer von Eduard Nitzschke handgezeichneten Postkarte von Hainichen wird darüber hinaus Krug´s Garten als Turnplatz dargestellt. Ob es sich um den späteren Gasthof Wintergarten handelte, ist noch zu klären. Fakt ist, daß sich nach Sonja Voigt in „einigen Grundstücken, wie der (späteren) Kohlengasse 9 und 13, Felsenkeller unterhalb des alten Friedhofes befanden.” (vgl. Beiträge aus dem Gellert-Museum, Nr.10/2000)  

Bereits im Jahre 1846 wurde der von Steiger Heydrich geteufte Schacht in Krugs Keller aber wieder auflässig. 

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass 1854 auch H. B. Geinitz in seiner Darstellung der Flora des Hainichen- Ebersdorfer Kohlenbassins etc. auf „Fundstücke eines Sphenophyllum - Stengel aus dem Kohlenausbiß an einem Keller bei Berthelsdorf und Hainichen” verweist.  

Am 17. Juli 1845 erscheint der Hainichener Kaufmann Karl Gustav Frenzel bei der Stadt und zeigt im Namen des hiesigen Steinkohlenbau-Vereins an, Bohrversuche „im Keller beim Gottesacker” auf Steinkohle vornehmen zu wollen und bittet außerdem um Genehmigung der Verstürzung zu Tage geförderten Gebirges bei der Kaue.

Daraufhin erfolgt am 15. Juli eine Ortsbegehung mit Bürgermeister Lechla und Stadtrath Gette, die danach eine unbedenkliche Erlaubnis erteilen, da

  • Platz unterhalb der alten Kaue am Fuße des Berges gelegen, vorhanden sei,
  • bereits früher derartiges Gebirge aufgeschüttet ist sowie
  • das zu Tage geförderte Gebirge zur Auffüllung des Gottesackers mit verwendet werden könne.  

Die nächste Information über den Steinkohlenbauverein liegt aus dem Jahre 1847 vor. Am 16. November wurde ein Lieferschein des Bruchbesitzer Heinrich Ernst aus Dittersbach ausgefertigt, der Quader zum Steinkohlenschachtbau geliefert hatte.

Anm.: Inwieweit diese Lieferungen für die Mauerung der Schachtröhre des Saigerschachtes verwandt worden ist oder ob sie im Zusammenhang mit der im gleichen Jahr erfolgten Antragstellung des Mühlenbesitzer Ferdinand Neubert, im Namen des Steinkohlenbau Vereins, zum Bau eines Dampfmaschinengebäudes unterhalb des Gottesackers auf freiem Platz erfolgte, ist nicht bekannt.

Fakt ist, daß die zwei übereinander liegenden Keller und die Schachtröhre des nachfolgend beschriebenen Kohlenwerkes bis zu einer Teufe von 5,7 Lachter (= 11,3 m) in Bruchsteinmauerung ausgeführt waren.

Der heutige Besitzer des Grundstückes, Herr Manfred Bösenberg, berichtete von einer Gelegenheit, den unter dem eigentlichen Keller liegenden Gewölberaum aufzusuchen, von dem er vermutet, daß es sich um die Rasenbank des Schachtes handele. Er konnte eine feine, exakt gearbeitete Bruchsteinmauerung feststellen.  

 


Von E. Nitzschke handgezeichnete Postkarte von Hainichen, Kopie im Besitz des Autors.

   


Vergößerung der in der Mitte dargestellten Stadtansicht. Hier ist der qualmende Schornstein des Steinkohlenwerks zu erkennen.

  


Der Zeichner hielt auch das Steinkohlenwerk selbst für darstellenswert (zweite Zeichnung von oben am linken Rand der Postkarte) und überliefert uns damit einen Eindruck vom Schachtgebäude auf dem Talschacht.

  

Aus der Personenbewegung auf einer Abbildung des Kohlenwerkes auf der Postkarte von Hainichen ist zu schlußfolgern, daß die Hauptförderung der Kohle aus dem unter dem Maschinenhaus befindlichen Keller und von da über das Mundloch im Erdhang zum Kohlenschuppen erfolgte und somit kein weiterer Höhenunterschied überwunden werden mußte.

Die Sohle des Mundloches unter dem Maschinengebäude, als direktem Zugang zur Rasensohle des Schachtes, befand sich 3,1 Lachter (= 6,1 m) unter der Sohle des Maschinenhauses.

Der Kohlenschuppen war Lagerplatz und Ort des Weiterverkaufs der Kohle.

Die für die Dampfmaschine benötigte Kohle wurde offensichtlich bis zu der über dem Keller liegenden Ebene des Maschinenhauses gefördert und von dort per Radkarre vor dem Gebäude auf schiefer Ebene oder im Gebäude durch den Maschinenraum zum Heizraum gebracht.

Es bestand noch ein zweiter Entwurf für diesen Zweck, der offensichtlich aus brandschutztechnischen Einwänden nicht zur Realisierung kam.  

Eine Information „den Herren Actionärs zur Kenntnis“ beinhaltet eine „Summarische Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Hainichener Steinkohlenwerkes“ im Zeitraum vom 15. Oktober 1844 bis zum Ende des Monats September 1849. Darin wird u. a. ausgeführt, daß „die Summe der, über die zu dem ausgeführten Baue des Maschinenhauses und der Schachtausmauerung angelieferten Materialien und der aufgestellten Dampfmaschine, an bisher eingegangenen und unbezahlt gebliebenen Belegen 3.211 Thaler ... beträgt”, daß die Dampfmaschine auf dem Thalschacht stehe und beabsichtigt sei, in 70 Ellen Tiefe einen Querschlag zum Kohlenflöz zu treiben, um von da die Kohlen für die Heizung des Dampfkessels zu gewinnen. Davon wären bereits 49 Ellen erlängt und somit noch 24 Ellen erforderlich.

Danach solle der Schacht noch „um ca. 50 Ellen (= 28 m = 14 Lachter) bis auf das daselbst erbohrte Kohlenflöz abgesunken werden, wo selbst man den Zweck des Unternehmens erreicht zu haben hofft“. (Archiv der Stadt Hainichen, Nr.: 1013: Anhang zum Dekret über die Statuten des Hainichener Steinkohlenbau-Verein)  

Vom 20. Dezember 1850 liegt ein Rekognitions- Schein (Anm.: die Bescheinigung der Vornahme eines gerichtlichen Aktes, z. B. des Eintrags einer Hypothek) vor, auf dem der Baupreis des Treibe- und Maschinenhauses mit Steigerwohnung, Kesselhaus am linken Giebel und Dampfesse am linken Giebel mit 2.000 Thaler angegeben ist. Die Versicherungssumme für selbige plus Arbeitsschuppengebäude und Dampfmaschine betrage 3.000 Thaler, so daß sich die finanzielle Belastung für den Verein auf insgesamt 5.350 Thaler belaufe.  

Am 24. Januar 1848 bittet das Direktorium des Steinkohlenbau- Vereins um Genehmigung zur Ausstürzung eines nicht mehr genutzten Hohlweges in der Nähe des sog. Straßenschachtes. Der Stadtrat erhebt Bedenken und bemängelt darüber hinaus, daß der Steinkohlenbau-Verein keinen Zins für die für den Eigenverbrauch geförderte Kohle zahlte. Und daß der Mutungskontrakt vom 15. Juli 1845 noch nicht vom Verein bestätigt zurückgesandt worden sei !  In der Antwort des Vereins vom 16.02.1848 wird dafür die Entschuldigung ausgesprochen, man habe auf die Bestätigung durch die Staatsregierung mit der Unterschrift von Christian Heinrich Schwamkrug gewartet.  

Anm.: Dieser C. H. Schwamkrug ist in den Statuten des dritten Steinkohlenbau- Vereins als Vorsitzender des Vereins ausgewiesen.  

Zu den aktuellen Bergarbeiten wird angefügt, daß seit kurzem die Arbeiten bei gedachtem Werke im Thalschacht eingestellt sind, dagegen wurde der Betrieb in den Teufschacht behufs dessen weiterer Absinkung verlegt. 

Anm.: Bei dem Teufschacht könnte es sich um den Schacht „Bin guter Hoffnung” oder „Bin neuer Hoffnung” bei der westlich vom Bahnhof gelegenen Ziegelei auf der heutigen Äußeren Gerichtsstraße handeln, oder es sind mehrere Schächte in der Nähe des alten Gottesackers getrieben worden.

Wann und warum dieser Aktien- Verein seine Geschäftstätigkeit einstellte, ist zur Zeit noch nicht eindeutig klar. Es ist jedoch zu vermuten, daß es aufgrund der veränderten politischen Lage, als unmittelbare Folge der revolutionären Ereignisse von 1848, begünstigt durch nach wie vor fehlende einheitliche gesetzliche Regelungen für die Bildung von Aktien- Vereinen, zu rechtsfreien Regelungen gekommen war, die dann von einzelnen Aktionären, aber insbesondere von der Staatsregierung angefochten wurden und somit auch eine Neugründung des Vereins erforderlich machten. Dem würde ein Bearbeitungsvermerk vom 28. März 1849 im Zusammenhang mit der Bestätigung der neuen Statuten entsprechen. Danach war das Direktorium des Vereins vom Königlichen Ministerium beauflagt worden, neue genehmigte Aktienscheine auszugeben und bisher verauslagte alte Scheine, zwischenzeitlich veränderte, wieder einzuziehen – eine bloße Korrektur der ersteren sei unstatthaft gewesen.

Die Neuordnung und Überarbeitung des Statutes des Steinkohlenbau-Vereins sei erforderlich geworden, weil „Ordnungswidrigkeiten der Legitimation von Actien und der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch den Stadtrath zu Haynichen zu korrigieren waren.

In diesem Kontext scheinen auch die kurzen Übergangsfristen zwischen der offensichtlichen Auflösung des zweiten Aktienvereins und der Neugründung des dritten Aktienvereins erklärbar, zumal die an die Aktionäre gerichtete „Summarische Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Hainichener Steinkohlenwerkes” im Zeitraum vom 15. Oktober 1844 bis zum Ende des Monats September 1849 existiert und sich das Enddatum dieser Übersicht mit dem Gründungsdatum des neuen Vereins überschneiden würde.

Darüber hinaus verblieben eine Reihe von Personen des vorherigen Vorstandes weiterhin im Vorstand des dritten Aktienvereins.

 

 

 

Das Wirken des dritten Steinkohlenbau- Actienvereins auf Commungrund Hainichens von 1849 - 1853/54 (oder auch schon ab 1847 und bis 1853)

  

Nach A. Rothpletz gründete sich bereits Ende der 1840er Jahre in Hainichen erneut ein „Steinkohlenbau- Actienverein . Auch eine Notiz im Bergarchiv nennt für das Jahr 1849 eine neuerliche Gründung eines Steinkohlen- Aktienvereins.

Am 10. September 1849 kommt es dazu im Stadtrat durch die Stadtverordneten von Hainichen, in Person von Bürgermeister Polycarp Wilhelm Lechla, zur Übergabe der Urkunde, in der die Stadt „den Mitgliedern des Steinkohlen- Actienvereins … zu Haynichen und anderen Teile … gemäß:

§1 - die Abbaurechte unterhalb der Commune ...einräumt, ... die Senkung von Schächten, ... die Erbauung von Kauen, ...in einem Contract gestattet;

§2 - vom Verein fordert ... von jedem Scheffel Steinkohle ... Grundzins von einem Neugroschen und 3 Pfennigen ...in Münzsorten ...in vierteljährlichen Raten; ...

§5 - androht ... bei Nichteinhaltung der Bestimmungen oder sonst die im allerhöchsten Mandate vom 10.September 1822 über die Gewinnung der Stein-, Braun- und Erdkohlen und des Torfs enthaltenen Vorschriften - das in §1 dem Verein erteilte Recht ...erlöschen zu lassen, die Schächte … zu verstürzen, Anlagen … abzubauen, Kaution … in Regreß zu überführen und den früheren Stand wieder herzustellen.   

Nach Prüfung der Statuten vorgenannten Vereins per Dekret beim Ministerium des Innern und Justizministerium und deren regierungsamtliche Beurkundung, gehören am 16. März 1849 zum Direktorium des dritten Steinkohlen- Vereins Hainichen:

  • Christian Heinrich Schwamkrug als Vorsitzender;
  • Carl Ernst Petzschel;
  • Johann Gottlieb Backofen;
  • Ludwig Schlegel;
  • Carl Gottlieb Köhler;
  • Carl Adolph Höpner, alle als Stellvertreter des Vorsitzenden;
  • Carl Gustav Frenzel, als Ausschußvorsitzender; Anm.: Letzterer war bereits 1838/39 Vorsitzender des damaligen Aktien - Vereins.

Ferner gehörten dem Ausschuß als Mitglieder an:

  • David Friedrich Heyne;
    Anm.: Ein A. Heyne und ein W. Heyne wurden im September 1838 als Beamte bzw. Aufseher des Vereins genannt, eine verwandtschaftliche Bindung ist bisher nicht bekannt;
  • Friedrich Hermann Rau;
  • Julius Hofmann;
  • Johann Samuel Ehregott Kühn;
  • August Flotter;
  • Carl-Gottfried Hartwig;
  • Heinrich Eduard Franke;
  • Carl August Günther;
    Anm.: Ein Karl August Günther war bereits 1838 Vorsitzender des Ausschusses des damaligen Steinkohlenbau - Vereins;
  • Ferdinand Neubert;
    Anm.: Ferdinand Neubert, Stadtmühlenbesitzer wurde bereits im September 1839 als Stellvertreter des Vorsitzenden des Direktoriums und später des Ausschusses des damaligen Steinkohlenbau - Verein genannt. Lt. einem Vermerk im Museum Hainichen hat ein Ferdinand Neubert seit 15.10.1829 Bürgerrecht und wohnte An der Mühle 1, ab 27.7.1881 erfolgte ein Besitzerwechsel. Neubert war auch im Vorgängerverein im Vorstand aktiv;
  • Friedrich Krug;
    Anm.: Ein Böttcher dieses Namens ist bereits 1838/1839 als einer der Personen bekannt geworden, die Aufträge für ihr Gewerbe vom Aktien - Verein erhielten und ein Traugott Friedrich Krug ist 1851 als Schankwirt Besitzer des Flurstücks auf dem die zwei Brüche liegen.
  • Carl-Gottfried Teichmann;
  • Carl Schröter.

Während der Zweck der unter dem Namen Haynichener Steinkohlenbau- Verein gegründeten Aktiengesellschaft, nach §1: „...zum Aufsuchen und Abbau von Steinkohlen auf dem Weichbilde der Stadt Haynichen und den angrenzenden Revieren...“ im Wesentlichen mit dem zuvor existierender Vereine übereinstimmt, gab es neben zum Teil neuen Vorstands- und Ausschußmitgliedern auch einige Statutenänderungen:

So bestimmt §2 die Höhe des Kapitals und der Aktien zu jetzt „20.000 Thaler durch 2.000 Stück Actien...“;

§ 19 regelt die Verteilung: „... Übersteigt der zur Vertheilung gelangende Reinerlös des Geschäftes 4% des gesamten Actienkapitals, wird die Hälfte des Mehrbetrages zur Bildung eines Reservefonds zurückgelegt, bis dieser die Höhe von 3.000 Thalern erreicht hat. Der übrige Teil … des Erlöses ... wird nach Actienanteilen ... verteilt.“  

Stellt man die Statuten von 1839 und 1849 gegenüber, so gibt es auch Unterschiede in den Rechtsverhältnissen. Im Abschnitt III des Statuts von 1839 wird unter dem § 23 der Gerichtsstand bei dem Adeligen Schönbergischen Gerichte und unter §§ 24 und 25 die Schlichtung von Streitigkeiten wie folgt geregelt:

„...über Rechte und Verbindlichkeiten zwischen Mitgliedern des Vereins untereinander... und mit dem Verein, zwischen Directorio und dem Ausschusse... dürfen, dafern sie sich auf Actien, auf den Actienverein und dessen Verwaltung, auf Prüfung und Erledigung von Rechnungen beziehen, nicht im Wege des ordentlichen Prozesses, sondern, wenn eine, zuvorderst vom Directorio, nach Befinden unter Zuziehung des Ausschusses oder einzelner Mitglieder desselben zu versuchende, gütliche Ausgleichung nicht möglich ist, nur durch Schiedsrichter entschieden werden.... Auch kann von dritten Personen.... das ...schiedsrichterliche Verfahren... provoziert werden... Antrag zur Eröffnung beim Directorio... oder, wenn er Beteiligter ist, Aufsichtsbehörde (Adelige Schönberg´sche Gerichte)...Einräumung einer “Präclusivfrist” von 14 Tagen zur Ernennung des Schiedsrichters pro und von den Parteien... Vorlage eines schriftlichen Document über den Streit durch die Parteien... Entscheidung der Schiedsrichter nach Stimmenmehrheit... es kann der einen oder anderen Partei ein Beweis auferlegt werden, zu dessen Führung die Partheien unter Bestimmung des Beweisthemas und einer Frist, binnen welcher er einzureichen ist, an das in § 23 genannte Civilgericht verwiesen werden... nach dessen Entscheidung erfolgt die Hauptentscheidung durch die zuständigen Schiedsgerichte und eines Obmanns. ...Gegen Schiedsrichterentscheid und Gerichtsbescheid... findet irgend ein Rechtmittel nicht statt ... die Vollstreckung des Schiedsurteils gehört vor den ordentlichen Richter, welchem zu diesem Behufe ... zuzustellen ist ... nach Beglaubigung durch Directorium, oder Stadtrat Haynichen …“ 

Wie bereits erwähnt, wurde in der Information „den Herren Actionärs zur Kenntnis“ eine „Summarische Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Hainichener Steinkohlenwerkes” im Zeitraum vom 15. Oktober 1844 bis Ende September 1849 gegeben. Sie hatte zum wesentlichen Inhalt:

  • geplant:                        2.000 Actien a 10 Thaler;
  • untergebracht:             1.541 Stück,
  • Einnahmen:               14.411 Thaler,
  • Ausgaben:                 15.170 Thaler,

     =   Mehrausgaben:              759 Thaler,

die durch Vorschüsse von Direktions- und Vorstandsmitgliedern sowie durch den Verpflegungsfond gedeckt wären. 

Vom Thalschacht, wo die Dampfmaschine stehe, sei in 70 Ellen Tiefe ein Querschlag zum Kohlenflöz zu treiben, um von da die Kohlen für die Heizung des Dampfkessels zu gewinnen. Davon wären 49 Ellen erlängt, 24 Ellen noch erforderlich.

Nach diesem soll der Schacht noch ca. 50 Ellen bis auf das daselbst erbohrte Kohlenflöz abgesunken werden, wo selbst man den Zweck des Unternehmens erreicht zu haben hofft.

Vom 7. Januar 1850 liegt die Meldung des Direktoriums des Steinkohlenbauvereins Hainichen vor, daß das erhoffte Steinkohlenflöz angefahren wurde (Anm.: Vermutlich über besagten Querschlag bei 18 Lachter Teufe) und daß die nun geförderte Steinkohle zunächst für den Betrieb der Dampfmaschine verwendet werde. Unterschrieben ist diese Meldung vom Vorsitzenden Gramp, von A. Lindner und J. G. Backofen.  

Die zuvor genannte Meldung, insbesondere hinsichtlich ihres Zeitpunktes, scheint offensichtlich mit dem Zeitpunkt der nachfolgenden Meldung zu kollidieren:

Im Jahre 1849 war der Talschacht bis auf 38 m geteuft und darüber hinaus um 53,5 m erbohrt, so daß eine Gesamtteufe von 91 m erreicht wurde, ohne neue abbauwürdige Kohlenflöze zu finden.

Fakt jedoch ist, daß es bereits um das Jahr 1850 wegen der offensichtlichen finanziellen Engpässe im Steinkohlenbau- Verein Überlegungen gab, bis zur Erstellung eines Communzinsgutachtens, die vom Stadtrat angemahnten Zinsschulden für den Eigenverbrauch der Kohle stunden zu lassen. 

Am 18. Februar 1850 werden der Steiger, Johann David Heinig, 30 Jahre alt, aus Lippersdorf, der Dampfmaschinenwärter Herr Friedrich Gottlob Seiler sowie der Heizer Herr Johann Gottfried Richter außergerichtlich vom Stadtrat Hainichen vereidigt. Dabei erhielten sie eine entsprechende Geschäftsanweisung bzw. Instruktion ausgehändigt. Die Geschäftsanweisung für den Steiger Johann David Heinig beinhaltete:

§ 1 - Allgemeine Dienstpflichten:
Dem ...Direktor und Stellvertreter.... Gehorsamkeit, für die ... Gewerkschaft ...das Beste,
Das ... Eigenthum zu wahren, Sich ...sittlichem Betragens zu befleißigen, ...bescheiden gegen Vorgesetzte, ...ohne Widerwillen gewünschten Bericht zu erstellen;

§ 2 - Ausführung der ihm übergebenen Aufträge;

§ 3 - Einführung neuer Anstalten;

§ 4 - Anwesenheit in der Grube und Beaufsichtigung der Arbeiter, ...Schichten gewissenhaft beobachten, ...wenn Noth und Gefahr sich bei Tag und Nacht bei den Werken gegenwärtig zu sein, ...die Arbeiter anzuhalten, daß sie volle Schichten verfahren, ...die Gedinge- und Quartalsstufen richtig vermessen und darauf sehen, daß die Gedinge ohne Betrug ausgeschlagen werden;

§ 5 - ...Enthaltung aller unerlaubten Begünstigungen ... von Lieferanten und Fuhrleuten ...von ihm untergebenen Arbeitern ...aller Geschenke, Gefälligkeiten, Dienstleistungen, Erbieten..., solche Versuche ...dem Vorsitzenden des Direktoriums anzuzeigen;

§ 6 - (eigene) Urlaubsgesuche:
...Urlaub bis 3 Tage ...kann ...er vom Vorsitzenden erbitten, ...längerer Urlaub nur, wenn sich in der Direktorialversammlung dafür ausgesprochen wird;

§ 7 - Inventarium betreffend:
...bei den Werken ...Inventur 1x im Rechnungsjahr ...ansonsten gewissenhaftes Verzeichnis führen;

§ 8 - Verhalten gegen Arbeiter:
...gehörig anzuweisen, ...Fleiß und Pünktlichkeit achten, ...die jüngeren gehörig angestrengt (zur Arbeit und Disziplin) anhalten, ...die älteren oder ungesunden Bergleute soweit als tunlich …(ist, sollten) … geschont werden, ...die sämtlichen Arbeiter aber ... auf Gefahr aufmerksam zu machen, ...nötigen Unterricht zu geben, wie die Löcher zum Schießen mit Vortheil angelegt werden und wie die Besetzung derselben mit Vorsicht geschehen kann. Ein unwirtschaftlicher Verbrauch des Pulvers ist nicht nachzulassen;

§ 9 - Annahme eines Arbeiters:
...nur nach Einwilligung des "Branchen-Direktors";

§ 10 - Beurlaubung von Arbeitern:
...jedem...3 Tage (in Eigenverantwortung), ...längerer Urlaub (nur durch) ...betrieblichen Direktor;

§ 11 - Das Anfahren fremder Personen betreffend:
...Niemand befugt, die Grube zu befahren, wenn nicht Erlaubnisschein von der Direktion oder … Werksbeamten;

§ 12 - Verschreibung der Materialien:
...nur nach Kontrolle durch Direktion angeliefertes Material verarbeiten;

§ 13 - Nachweis über den Versand der Materialien:
...in Umfang im Register oder in den Rechnungen eine Übersicht zu welchen Gewerken dieselben verbraucht worden sind;

§ 14 - Bestellung der Materialien und (Kontrolle?):
...in Zeiten (gemeint ist = rechtzeitig)...damit zweckmäßig ...Betriebsmaterialien ...von dem geschäftsführenden Beamten ...bestellt (werden können) ...sind auf Schein (zu) beglaubigen;

§ 15 - Haltung der Register:
...wichtig, ...reinlich ...jeden Lohntag Kosten von Löhnen und Materialien und anderen Ausgaben ...verschreiben ...jeder Arbeiter darf wöchentlich nicht mehr als 9 Schichten verfahren, ...überzählige Schichten sind beim ...Direktor zu beantragen ...gaffirlich(?) zu machen;

§ 16 - Durchsicht der Register:
...jährlich 2x ...beim Vorsitzenden am 2. Januar und am 1. Juni;

§ 17 - Schema der Register:
… nach dem ...dem Steiger auszuhändigenden Schema;

§ 18 - Lohnbegleichung und Entlohnung:
...Alle 14 Tage und zwar Freitags früh soll der Lohn gehoben und Mittags an die Arbeiter ausgezahlt werden. Die Schichttabelle ...Rechnung jederzeit Sonnabends vorher abzuschließen ...mindestens 3 Tage vorher das...Register an Cassierer ...An Entlohnungstagen hat ...Steiger selbst ...Geld beim Cassirer (ab zu) holen und abzulohnen;

§ 19 - Controlieren des Auslohnens:
...Direktor soll von Zeit zu Zeit beiwohnen;

§ 20 - Schichten- und Lohntabelle:
...Steiger ...täglich ...Formular aus Schichtentabelle wird Lohn geschrieben;

§ 21 - ...damit Arbeiter sich überzeugen können ...Lohntabelle ...aushängen ...nach Bestätigung durch den Direktor;

§ 22 - Das Register:
...Lohntabelle, angelieferte Materialien, Inventarium und eine Abschrift über verbrauchte Materialien...;

§ 23 - Aufbewahrung der Register:
...sorgfältig;

§ 24 - ...ingleichen der Direktorialverfügungen...;

§ 25 - Kohlenförderung:
In ...möglichst großen Stücken ...nach Qualität schon in der Grube bestimmt ...sortiert ...über geförderte Kohlen ...gesondertes Manualführen ...attestiert von Beamten;

§ 26 - Verkauf der Kohlen:
...nur gegen bare Bezahlung den Käufern zu verabfolgen, außerdem hat dies der Steiger zu vertreten...;

§ 27 - Betriebsbericht:
...von 14 Tagen zu 14 Tagen ...an Vorsitzenden des Direktoriums...kurzen ...übersichtlichen Betriebsbericht;

§ 28 Kleidung (des Steigers):
...Über und Untertage ...stets in der Freiberger Revier üblichen Tracht zu zeigen ...bei Versammlungen der Direktion, Generalversammlungen ...in solider Kleidung und zwar in schwarzem Kittel, Leder und schwarzen Beinkleidern, unbenommen (der eigenen Entscheidung) sich eines schwarzen Uniformrockes mit weißen Schlägel - und Eisenknöpfen zu bedienen;

§ 29 - Kündigung:
...monatlich ...durch Direktorio ...oder durch Steiger ...schriftlich;

§ 30 - Änderung der Geschäftsanweisung:
...durch Vereinsdirektorium, …(Form ist) schriftlich…

  

Die Instruktion für den Heizer und Dampfmaschinenwärter beim Steinkohlenwerk zu Hainichen wurde, wie im vorgenannten Fall, bei der außergerichtlichen Vereidigung beim Stadtrat zu Hainichen am 18. Februar 1850 an den Herrn Friedrich Gottlob Seiler, Heizer und den Dampfmaschinenwärter, Herrn Johann Gottfried Richter übergeben.

Grundlage für die Instruktion war die Verordnung vom 13. September 1849 über die Beaufsichtigung der Dampfkessel, die den Heizern ebenfalls als Druck ausgehändigt wurden. Die Instruktion beinhaltete, daß:

1. ...Heizer und Dampfmaschinenwärter ...gegen alle Mitarbeiter und Untergebenen ein vertrauens- und achtungswürdiges, friedfertiges Betragen halten und sich selbst eines ...ordentlichen Lebenswandels befleißigen, sollten;

2. (beide) sollten …mindestens 1/4 Stunde vor Beginn der Schicht im Maschinenhaus sein ...und als Letzte gehen;

3. die ...Reinhaltung der Maschinen gewährleisten, … Verfahren zur Kesselheizung einhalten; ...den Satzkästen, Gerinnen- und Wasserbehältern des Maschinen-und Kesselhauses instand halten; … als auch für den guten, festen und anzahlmäßigen Stand und Gang aller Mashinenteile besorgt zu sein; ...deshalb alle Theile fleißig und genau zu untersuchen, etwa schadhaftgewordene oder durch Abnutzung, ...wieder instand zu setzen und.. Reparaturen zu erbringen; ...Die Wechsel der Dampfleitungs- und Speisewasserröhren durchführen; … die Dampfkolben, die Dampfschieber, Stopfbüchsen und Sätze, welche die Speisewasser zu Tage heben, immer gehörig abzudichten und abgelidert zu erhalten; … auch die Dampfkolben und Stopfbüchsen gut in Schmierung zu halten, überhaupt alle sich reibenden Theile als: Zapfen, Lager, Radzähne, Bolzen, mit hinreichender und geeigneter Schmiere zu versehen;

4. ...die Feuerung... weder zu schwach noch zu stark ...unterhalten ...Manometer (Druckmesser) kontrollieren...;

5. ...die Register gehörig stellen (um) ...Kohlenverbrauch zu senken...;

6. (von der) ...Beweglichkeit der Sicherheitsventile auf den Kesseln des Rauchregisters und der Thätigkeit des Manometers und des über der Anlage angebrachten Wasserstandszeigers ...überzeugen ...zu lüften, ...zu prüfen, bei ...zu wenig Wasser (bestehe Gefahr, dass) ...Kessel springt, bei ...zu viel Wasser, ...kein Reserveraum für Dampf (vorhanden), ...Folge = ungleicher Gang der Maschine...;

7. ...wenn zufällig gläserne Wasserstandsanzeiger zerspringen, den ...darüber befindlichen Loshahn (oder Nothahn?) schließen, ...Wassernachnahme kontrollieren...;

8. ...Kessel gut beobachten...;

9. ...nicht erlauben, an Sicherheitsventilen, Manometern und Wasserstandsanzeigern Veränderungen vorzunehmen...;

10. Das ...Kohlen - Verbrauch - Verzeichnis zu führen, ...bei gleichförmigem Maschinenbetrieb zur Haltung der Grubenwasser (beizutragen)...;

11. ...Verschluß aller Ersatztheile und Schmierstoffe (gegen Zugriff Dritter sichern)...;

12. ...Niemals ...einem Anderen, unverpflichteten, die Anlage überlassen, ...nicht entfernen, sonst ...Gefahr durch Unglücke...;

13. ...Wasserbassin immer gefüllt ...halten;

14. ...alle Gefahr und Nachtheile für die Maschine ...verhüten, ...Störfälle ...melden...;

15. ...für Schäden und Störfälle, ...durch Vernachlässigung, ist... (Regreß gefordert) mit Lohn und sonstigem Vermögen einzutreten...

 

Im Jahre 1851 wurde in Dresden die erste Kohlenwerksinspektion gegründet. Sie war ein Ergebnis des Steinkohlenmandats von 1822 und u. a. beauftragt mit einer jährlichen Befahrung der Kohlenwerke sowie mit der Untersuchung von Unfallursachen. Eine gleiche Institution des Ministeriums des Innern wurde 1853 in Zwickau eingerichtet, die Kohlenwerksinspektion Zwickau.

Im Ergebnis der Gründung der Kohlenwerksinspektion setzte am 4. April 1851 das Bergamt Freiberg den Bergwerkskandidaten Herrn Richard Friedrich Köttig als Assessor für die Hainichener Bergwerke ein. Er sollte sie u. a. auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Mandat vom 18. September 1822 kontrollieren und „...in dringlichen Fällen, namentlich bei vorgekommenen Unglücksfällen...“ dem Bergamt berichten. Dazu habe er Fahrbücher zur Kontrolle anzulegen und zu führen.  

Der neue, nunmehr dritte Aktienverein, setzte das Teufen des Talschachtes fort. Rothpletz schreibt dazu: „Da anfänglich das Abteufen nur von den Bürgern selbst geschah, so ging das Werk nur langsam von statten.” Die größte erreichte Teufe betrug etwa 60 bis 65 m. 

Anm.: Das wären 107 bis 116 Ellen oder 30 bis 35 Lachter und würde bedeuten, daß das vermutete, im Querprofil von 1849 eingezeichnete und wahrscheinlich auch erbohrte Flöz tatsächlich durch die Schachtteufe erreicht worden ist, doch... „Man durchsank Sandstein, Schieferton und Konglomerate mit einzelnen Schieferblöcken, deren Durchmesser 2,0 bis 2,5 m betrug. Bei 58 m Teufe traf man auf ein 36 cm starkes Kohlennest, das aber nur 6 m weit aushielt. Da man außer ihm keine abbauwürdige Kohle fand, so wurden die Arbeiten erneut eingestellt.“   

 
 
Diesem Ort und diesem Verein ist offensichtlich auch die von H. B. Geinitz geschilderte Sachlage zuzuordnen: „In einem von einem Actienverein im östlichen Theile der Stadt Hainichen angelegten Schachte hatte man1853 bei 101 Ellen Teufe ein nur 14 Zoll mächtiges Kohlenflötz angefahren, unter welchem angeblich noch 3 Ellen 12 Zoll Schieferthon durchschnitten wurden…“ , was von ihm jedoch als wenig erfolgreicher Versuch gewertet wurde.

Fakt jedoch ist, daß von 1849 bis 1874 immer auch der Steinkohlenbau- Verein in den Grundbüchern neben nachfolgenden Personen als Eigentümer des Gebäudes eingetragen war:

  • 1851 Traugott Friedrich Krug, Schankwirt,
  • 23.02.1855 Gottlob Oeser, Gastwirt,
  • 10.09.1856 Johann Friedrich Roßbach, Eisenwarenhändler,
  • 12.08.1864 Karl Moritz Krug, Restaurateur,
  • 29.07.1869 Johann Friedrich Albert, Kunstgärtner.

Für den 15. Oktober 1853 wird zum ersten Mal die Auflösung des Haynichener Steinkohlen- Actienvereins angedroht, wenn nicht die erforderlichen zusätzlichen Gelder aufgebracht würden. (Bergarchiv Freiberg, Akte: Verhandlungen des Steinkohlenbauactienvereins zu Haynichen betreffend, ergangen 1853)  

Anm.: Diese Auflösung muß dann im Zeitraum vom Oktober 1853 bis zum Juni 1855 tatsächlich erfolgt sein, da am 26. Juni 1855 der Steiger Friedrich Brückner aus Altenbauchlingen in Thüringen, beim Stadtrat Hainichen vorsprach und im Auftrag von Hugo Walther, Kaufmann aus Leipzig, auf Steinkohle muten wollte, wozu sich am 3. Juli der Rath kontraktbereit erklärte, aber eine ausreichende Vollmacht mit richterlicher Bestätigung forderte.  

Im Nachhinein gibt es sowohl vom Oederaner Kaufmann Fiedler Forderungen über ausstehende Zahlungen für Kohlenlieferungen. Auch der Maschinenbaufabrikant Richard Hartmann aus Chemnitz mahnte nach der Auflösung des Vereins ausstehende Zahlungen für die Lieferung einer Dampfmaschine an.  

Anm.: Es ist daraus aber nicht ersichtlich, ob Fiedler vielleicht Kohlen für den Betrieb der Dampfmaschine lieferte, da das Kohlenwerk anfangs nicht zur Eigenversorgung in der Lage war oder, ob Fiedler Kohle für den Steinkohlenbauverein vermarkten sollte. Dabei scheint ersteres als die wahrscheinlichere These.

Der Hinweis auf ausstehende Zahlungen für die Lieferung einer Dampfmaschine findet sich in den Akten des Bergarchivs Freiberg aus dem Zeitraum 31.12.1900 bis 31.12.1901. Aufgrund des langen Zeitraums seit der Installation bzw. des Kaufs der Dampfmaschine besteht daher die Vermutung, daß es sich nicht um vorgenannten Steinkohlenbauverein handelt, sondern eventuell um den Engler´schen oder einen weiteren, bisher nicht bekannten Verein.  

Erst am 24. August 1870 wurde der Bergbau unter Communland von Hainichen erneut aktenkundig.

Ein Herr Schueffer fragte beim Stadtrat an und bat um Auskunft über den Aktien- Verein für Steinkohle, da in einem Nachlaß Aktien davon aufgetaucht wären. Er erhielt die Rückantwort von der Ungültigkeit der Aktien und der Auflösung des Steinkohlenbau-Vereins Hainichen.  

Zum Standort des Kohlenwerkes schreibt Frau Sonja Voigt in dem Artikel „Die Kohlengasse  in den Beiträgen aus dem Gellertmuseum:

Die Kohlengasse 1 in Hainichen bildete früher mit der Friedhofgasse 4 eine Einheit. Die Bezeichnung „Kohlengasse“ erhielt die von der Friedhofsgasse abgehende Gasse, unterhalb des alten Friedhofs und des Mausoleums im Jahre 1856, also nach dem Ende des 3. Steinkohlenbauvereins. Vor 1856 waren dafür die Bezeichnungen „Weg nach Bertheldorf" oder „im Thale" gebräuchlich.“

Anm.: Daraus ist offensichtlich auch die Bezeichnung „Thalschacht” für den dort ansetzigen Schacht des Kohlenbauvereins entstanden.  

Die Frau von Töpfermeister Rößger, Maria Magdalena besaß diese beiden Grundstücke ebenso, wie die 1839 erbauten Gebäude der Kohlengasse 3. Die nachfolgenden Gebäude Nr. 5 bis Nr. 15 entstanden in den Jahren 1823 bis 1830. Besitzer dieser kleinen, später durch Anbauten und Hintergebäude erweiterten Häuser waren Tuchmacher, Weber und Handarbeiter. 

Eines der interessantesten Gebäude in der Kohlengasse war das 1848 durch die Steinkohlenbau-Gesellschaft errichtete „Dampfmaschinengebäude unterhalb des Gottesackers auf einem freien Platz“, 1851 erfaßt als „Treibe und Maschinengebäude mit Wohnung für den Steiger, Kesselgebäude mit angebautem Schornstein und Arbeitsschuppen“.

Nach 10 Jahren Nutzung für den Bergbau wechselte das Gebäude ständig den Besitzer.

Der Steinkohlenbau-Verein verkaufte an den Gastwirt Oeser, dieser an den Eisenwarenhändler Roßbach, danach folgte der Gastwirt Moritz Krug, bis es 1869 der Kunstgärtner Johann Friedrich Albert erwarb. Seit dieser Zeit wurde es als Gärtnerei genutzt, zuletzt durch die GPG „Chrysantheme“.

1982 ließ man das ehemalige, als Wohnhaus umgebaute, seit mehreren Jahren unbewohnte „Kohlenhaus“ abbrechen.

  


Fotographie der einstigen Gärtnerei aus der Zeit um 1906, Kopie im Besitz des Autors.

  


Eine weitere Fotographie des Geländes, Kopie im Besitz des Autors.

  


Die Kohlengasse ist heute eine schmucke Anliegerstraße, in der heute nichts mehr an den einst umgegangenen Bergbau erinnert.

  

In einigen Grundstücken, wie der Kohlengasse 9 und 13 befanden sich Felsenkeller unterhalb des alten Friedhofes. Heute erinnert nichts mehr an diese Zeiten.  

Anm.: Letzterem scheint zu widersprechen, daß die Mauerreste noch heute die Lage und Größenverhältnisse der Grundfläche des Gebäudes nachvollziehen lassen. Der Keller ist noch komplett vorhanden, aber nicht ohne weiteres begehbar, zum Teil mit Schutt verfüllt. Die darunterliegenden Gewölbe der Bergwerksanlage dürften noch unversehrt und über diesen Keller befahrbar sein.  

Das Flurstück 543, in der Kohlengasse von Hainichen, auf dem sich der Thalschacht befand, ging 1931 also von der Gärtnerei Dittrich in den Besitz der Familie Bösenberg über und wurde von dieser als Wohnhaus genutzt.

Herr Manfred Bösenberg hatte dabei die Gelegenheit, den unter dem eigentlichen Keller liegenden Gewölberaum aufzusuchen, von dem er vermutet, dass es sich um die Rasenbank des Schachtes handelte. Er konnte eine „feine, exakt gearbeitete“ Bruchsteinmauerung feststellen. Dabei bemerkte er auch das zwischenzeitlich verschlossene Mundloch mit seiner Bogenmauerung, das auf der bekannten Postkartenansicht des Schachtgebäudes auf der linken Seite und unterhalb des Gebäudekomplexes abgebildet ist. Dieses ist noch heute, offensichtlich im Zusammenhang der Verwahrung des Grubengebäudes, übertägig verschlossen und unter Schutt liegend. Bei diesem Augenschein war von ihm die Lage der Schachtröhre bzw. der Schachthals nicht feststellbar.

Das Gewölbe erschien lediglich als abgeschlossener rechteckiger Raum.

Obwohl teilweise einsturzgefährdet werden drei Räume des zeitweilig unbewohnten Huthauses des ehemaligen Bergwerkes nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1946 mit sogenannten Umsiedlern belegt.

Herr Manfred Bösenberg war auch am Abriß der Gebäude beteiligt, wobei er feststellen konnte, daß die eingezogenen Trennwände der Wohnräume von der Außenbausubstanz losgelöst und nicht tragend ausgeführt waren.

   

 

 

Die Versuche weiterer Unternehmungen nach 1853/54 unter dem Commungrund von Hainichen bzw. in dessen unmittelbarer Nähe nach Kohle zu graben

  

Dem zuvor bereits erwähnten Herrn Abmuther Walther wird über den Steiger Brückner vom Stadtrat Hainichen am 8. September 1855 an Herrn Brückner ein Vertragsentwurf übergeben, der vom 1. August 1855 datiert ist und folgende Regelungen enthält:
  • ... Muthungszins 1 Neugroschen drei Pfennige in Münzsorten des 14 Thalerfußes in vierteljährlichen Raten von jedem Scheffel geförderter Kohle;
  • ...bei nicht sofortigem Beginn ... wird ein Wartegeld von 50 Thalern ...eine Caution... zu hinterlegen;
  • ...Einhaltung des allerhöchsten Mandates vom 10. September 1822 gefordert.  

Kaufmann Walther aus Leipzig erklärt sich im November/Dezember 1855 mit dem Vertragsentwurf im Wesentlichen einverstanden, feilscht aber um den Kohlenzins, wozu er in Berthelsdorf u. a. bei Frau Kuntzen über Herrn Kühnel aus Rochlitz Erkundigung eingezogen habe. Der Stadtrat senkt daraufhin den Zins von 3 auf 2 Thaler pro Scheffel.  

Anm.: Das ist der bisher letzte belegte Hinweis auf eine neue Bergbauaktivität im Weichbild der Stadt Hainichen. Verlauf und Ausgang ist noch unerforscht. Damit wäre aber auch die bereits erwähnte Aussage der Frau Voigt, wonach das Bergwerk in der Kohlengasse nach dem Bau des Maschinen- und Kesselhauses im Jahre 1848/49 noch 10 Jahre in Betrieb war, weiter unbestätigt.  

Bruno Geinitz schreibt um 1856 dazu: „In einem von einem Actienverein im östlichen Theile der Stadt Hainichen angelegten Schachte hatte man 1853 bei 101 Ellen Teufe ein nur 14 Zoll mächtiges Kohlenflöz angefahren, unter welchem angeblich noch 3 Ellen 12 Zoll Schieferthon durchschnitten wurden. In einem nach Ottendorf gehörigen, nahe Kunnersdorf gelegenen Schachte, welcher jedoch 1852 schon wieder verfallen war, ist man nicht glücklicher gewesen, und selbst noch in dem nach Berthelsdorf gehörigen Crasselt´schen Steinbruche südlich von Hainichen haben sich neben einem festeren, an rötlichen Feldspatkörnern reichen, arkoseartigen Sandsteine, nur Spuren von Kohleflötzen gezeigt, welche im Schieferthone zwischen Kohlensandsteine eingebettet sind.“   

 


Die 1908 erschienene Auflage der geologischen Karte weist in Hainichen keine Kohlengruben mehr aus. Der Kreis markiert die Lage der alten „Keller“ am Wintergarten. Nur bei Cunnersdorf ist noch ein Flözzug (Pfeile) und die Standorte der letzten bekannten Schächte des Ottendorfer Steinkohlenbauvereins (graue Rechtecke) eingetragen.