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Ein Beitrag auf www.unbekannter-bergbau.de

  

Der historische Bergbau von Roßwein

Autor: Ulrich Bänsch, Striegistal, Ortsteil Etzdorf, Recherchestand vom September 2023.
Online bei uns ab Oktober 2023.

Sie können diesen Beitrag auf dem Stand Ende 2023 vom Qucosa-Server der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden im PDF-Format herunterladen:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-872735 

  

Unser Beitrag zum Bergbau bei Gersdorf südöstlich von Roßwein
Der Beitrag des Autoren zum Bergbau auf den Fluren des Ritterguts Gersdorf

Einleitung
Zur Geologie

Beginn des Bergbaus im Roßweiner Rau
m
Bergrechtliche Grundlagen

Zum geltenden Bergrecht in der Entstehungszeit des Bergbaus
Bergverwaltung und Umsetzung des Direktionsprinzips
Rechnungslegung
Weiterentwicklung des Bergrechts unter kapitalistischen Bedingungen
Zur Gewinnungstechnologie

Stollnvortrieb
Schachtbetrieb
Abbauverfahren und Abbaumethoden
Beleuchtung unter Tage
Wasserhaltung
Versuch einer historischen Periodisierung des Roßweiner Bergbaues

Erste Periode – Anfang des 16. Jahrhunderts bis 1630
Zweite Periode – etwa 1689 bis 1756
Dritte Periode – 1763 bis 1830
Vierte Periode – 1850 bis 1940
Roßwein als Bergstadt

Beschreibung der Berggebäude

Standorte der wichtigsten Berggebäude
Berggebäude im Wolfstal bei Roßwein
„Wolfstaler Bergbau“
Franziskus Fundgrube (1606-1630)
Wolfstal Erbstolln (1787-1825)

Berggebäude im Stadtgebiet Roßwein

Himmlische Posaune Fundgrube (1582-1600)
Johannes im Jordan Fundgrube (1576-1582)
Obere Himmelfahrter Stollenrösche (1572)
Weiße Taube Erbstollen (1708)
Tiefer Himmelfahrt Christi- Erbstollen (1731-1767)
Kaiser Heinrich Fundgrube (1573-1597 und 1615-1690)
Kaiser Heinrich Erbstolln (1708-1738)
Das Huthaus des Kaiser Heinrich Erbstollns
Augustus Erbstolln (1709-1719 und 1755-1796)
Neue Güte Gottes Erbstolln (1785-1790)
Neue Hilfe Gottes Erbstolln (1763-1767)
Hubertusburger Friede Erbstolln (1764-1768 und 1786-1829)
Neuer Segen Gottes Erbstolln (1708-1721, 1733)
Vereinigte Gesellschaft Gott mit uns Erbstolln (1775-1778)
Beschert Glück Erbstolln (1573 und 1777-1779)
Johannes Erbstolln (1802-1814)
Weißes Roß und Weintraube Erbstolln (1764-1807 und 1821, 1829)
Reicher Schatzkasten Gottes Erbstolln (1787-1792)
Matthäus Fundgrube (1768-1770)
Empfängnis Christi Fundgrube samt einem Erbstolln (1582)
Nachtigall Fundgrube (1614)
Georg Fundgrube (1597)
Grüner Zweig Fundgrube (1602)
Heilige Dreifaltigkeit und Beschert Neuglück Fundgrube (1595)
Tiefer Erbstolln (1617)

Berggebäude bei Etzdorf

Concordia Fundgrube (1874-1882)
Bergsegen Fundgrube (1906-1911)

Friedrich August III. Erbstolln (1764)

Gott Allein die Ehre Erbstolln (1783-1785)

Berggebäude bei Gleisberg
Sankt Elias Erbstollen (1788-1802)
Goldene Aue Erbstollen (1776-1801 und 1854-1861)

Neuglück Stollen (1864-1871) und Neu Glück- Fundgrube (1
856)
Berggebäude bei Grunau
Grubenfeld von Seidels Fundgrube in Grunau bei Roßwein

Sonstige Verleihungen nach 1849/1850

Berthold Erbstolln (1849-1850)

Roßweiner Fundgrube (1891-1892)
Schürffeld Klemens Koch (1905)
Grubenfeld Weißes Roß und Weintraube Stollen (
1906-1908)
Weintraube Stollen vereinigt Feld (1924-1928)
Schürffeld Kaufmann Richard Jorisch einschließlich Gr
ubenfeld Hasensprung (1905-1908)
Hermanns Hoffnung Fundgrube (1873-1878)
Wolfstal- Erbstollen (ab 1925 bis heute)
Sonstige Verleihungen

Berggebäude, über die kein gesondert Buch geführt wurde

Unbenannter Stolln am Troischaufelsen

Unbenannter Stolln am Muldenwehr

Unbenannter Stolln am Gabbrofelsen im Talbad

Bekannte Personen, die im Roßweiner Bergbau tätig waren
Zusammenfassung
Weiterführende Quellen
 

  

 

 

Einleitung

 

Viele Sagen und Legenden entspringen gerade dort, wo eindeutige historische Zeugnisse und Belege fehlen oder der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Frühere Chronisten und „Heimatforscher“ trugen in phantasiereichen Darstellungen ihr Übriges dazu bei. Ihre Veröffentlichungen waren oft sehr widersprüchlich und zeugten teilweise vom Unverständnis der bergmännischen Sprache, ihren Fachausdrücken und bergrechtlichen Zusammenhängen, was oft zu falschen Interpretationen führte. Dabei hätten sie nur in die alten Bergordnungen und Regelungen einzusehen brauchen. Denn die früheren rechtlichen Regelungen bilden eine wichtige Grundlage für das Verständnis dafür, warum Bergwerksanlagen so angelegt wurden, wie wir sie vorgefunden haben und heute teilweise noch vorfinden. So waren Grubenfelder, Fundgruben und deren Bergberechtigungen schon immer genau geregelt und schriftlich festgehalten wurden.

Aber erst die Forschungen und Arbeiten zu den Berggebräuchen, dem historischen Bergrecht und den historischen Bergbau-Technologien, insbesondere von Prof. Ottfried Wagenbreth, und Eberhard Wächtler („Der Freiberger Bergbau - Technische Denkmale und Geschichte“, 1986 und „Bergbau im Erzgebirge“, 1990) bei der Bergakademie Freiberg, trugen entscheidend dazu bei, dass diese wieder bekannt wurden. Es sind wohl die wichtigsten Werke über den Freiberger Bergbau. Die früheren sogenannten Heimatforscher betrachteten in ihrer lokalpatriotischen Einstellung ausschließlich Roßwein, ohne den Blick über die „Stadtmauern“ zu heben und ohne zu beachten, dass der Bergbau keine kommunale Angelegenheit, sondern bei höchsten staatlichen Stellen angebunden war, und dass der Bergbau auf edle Metalle sich ausschließlich im Recht des Landesherrn befand (königliche Regalien). Die Gemeinden und Grundherrn waren zur Duldung verpflichtet. Die Organisationsform des Bergbaues auf der Basis des mittelalterlichen Lehnssystems im Ausgang des Mittelalters, machte ausschließlich den Staat für die Organisation und Kontrolle sowie Abrechnung zur zuständigen Institution. Später entwickelten sich hieraus die staatlichen Bergbehörden mit einer zentralen Lenkung und Leitung des Bergbaues (Direktionsprinzip). Deshalb befinden sich auch alle Dokumente zum Bergbau nicht in den örtlichen, sondern ausschließlich in staatlichen Archiven. Das führte wiederholt zu Aussagen: „dass die Unterlagen alle in früheren Zeiten durch Stadtbrände und Kriegsereignisse vernichtet wurden“ und ähnliche, die aber alle grundfalsch sind.

Das vorliegende Projekt soll einen Überblick über den Stand, der seit mehreren Jahren laufenden Forschungen zum Gangerzbergbau im Roßweiner Gebiet geben. Dieses
Projekt wurde mit dem Ziel durchgeführt, die Geschichte des Gangerzbergbaues im Roßweiner Raum wissenschaftlich aufzuarbeiten, richtigzustellen und von mythischen, sagenumwobenen Vorstellungen zu befreien. Die vorliegende Arbeit erhebt keinen Anspruch auf eine vollumfängliche Darstellung des historischen Bergbaues in Roßwein. Hier sind noch viele Fragen offen. Noch viele Meter Akten und Dokumente in den einschlägigen staatlichen Archiven warten noch auf eine Sichtung und wissenschaftliche, fachgerechte Aufbereitung und Auswertung.

  

Das vorliegende Projekt soll einen Überblick über den Stand, der seit mehreren Jahren laufenden Forschungen zum Gangerzbergbau im Roßweiner Gebiet geben. Dieses
Projekt wurde mit dem Ziel durchgeführt, die Geschichte des Gangerzbergbaues im Roßweiner Raum wissenschaftlich aufzuarbeiten, richtigzustellen und von mythischen, sagenumwobenen Vorstellungen zu befreien. Die vorliegende Arbeit erhebt keinen Anspruch auf eine vollumfängliche Darstellung des historischen Bergbaues in Roßwein. Hier sind noch viele Fragen offen. Noch viele Meter Akten und Dokumente in den einschlägigen staatlichen Archiven warten noch auf eine Sichtung und wissenschaftliche, fachgerechte Aufbereitung und Auswertung.

Zum geschichtlichen Hintergrund und zum Verständnis der weiteren Entwicklung muss man wissen, dass Roßwein zur Zeit der Klostergründung noch nicht zum Klosterbesitz gehörte. Ende des 13. Jahrhundert war Roßwein noch ein kleines gräfliches Amt mit Sitz eines Schössers (Steuereinnehmers – Anm. d. V.) mit Namen Berthold von Rossewin und ist erst am 18. Mai 1293 nach der „Urkunde vom 10. Oktober 1286, des Abtes von Hersfeld vom 23. Juli 1292 und Rochlitz vom 18. Mai 1293“ dem Kloster durch Friedrich dem Freidigen (Reg. 1307 – 1323; ‡ 1257 † 16.11.1323), „zum Seelenheil seiner daselbst beerdigten Gemahlin Agnes und Vergebung seiner eigenen Sünden“ geschenkt worden. (Knauth 1722) Roßwein gehörte von da an bis zur Säkularisation 1540 zum Kernbesitz des Zisterzienserklosters Alt-Zella, ursprünglich „Celle Santa Marie“.

Aber erst nach der Säkularisation, die die Stadt von den katholisch-kirchlichen Zwängen befreite, setzte eine schnelle wirtschaftliche Entwicklung ein, die auch eine neue bergbaulich-umtriebige Zeit mit sich brachte. Sowohl der Bergbau, die sich entwickelnde Handwerkerschaft und die Tuchmachermanufakturen, als auch die im 19. Jahrhundert aufkeimende Industriealisierung bewirkten, dass infolge der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Roßweins die Bevölkerung bis 1871 auf 6.848 Bürger angestiegen war.

   


Die geografische Lage von Roßwein zwischen den Autobahnen BAB 14 und BAB 4 an der Freiberger Mulde südöstlich von Döbeln. Der Verlauf der Freiberger Mulde gliedert in Roßwein das Roßwein- Nossener Revier in die lokalen Abteilungen Roßwein rechtsseitig der Freiberger Mulde und linksseitig die Gersdorfer Abteilung mit der Grube Segen Gottes Erbstolln. Kartenquelle: geoportal.sachsen.de

 

 
 
 

Zur Geologie

  

Im vom Gangerzbergbau geprägtem Gebiet um Roßwein, haben sich die Freiberger Mulde und die Striegis tief in das Plateau des Mittelsächsischen Granulitgebirges eingeschnitten und bilden hier teilweise steil abfallende Talhänge aus, an denen das anstehende Gestein offen zu Tage tritt. Die geologische Entstehungszeit der Schichtungen liegt im Wesentlichen in der Variszischen Ära der Erdgeschichte.

Das Gebirge wird von einem Gebirgskörper gebildet, der in der Draufsicht einer zirka
20 x 50 km großen, elliptischen Fläche und im Querschnitt einem stumpfen Kegel ähnelt. Seine Längsachse reicht etwa von Hohenstein-Ernstthal bis Roßwein. Der Granulit, auch als Weißstein bezeichnet, ist ein sehr altes Tiefengestein, welches innerhalb der sogenannten Granulitellipse geschlossen auftritt und im Gefolge der Variszischen Gebirgsbildung als tektonisch kaum untergliederter Block an die Oberfläche gehoben worden ist.

  


Karte der Geognostischen Gang- und Landesuntersuchung des Oberbergamtes Freiberg, 1798 – 1901, am östlichen Ende des Sächsischen Granulitgebirges, - östlich von Roßwein - (dunkelblau = Gabbro (Flasergabbro), hellblau = Glimmerschiefer, danach (dunkelgelb) = Tonschiefer), Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40003, Nr. I436

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

      

Das Gersdorf-Roßweiner Erzrevier befindet sich in der äußeren, nordöstlichen Zone des Granulitmassivs, welches hier einen sich nach Osten zuspitzenden Sattel von umgekehrt kahnförmiger Gestalt bildet. Diesem Sattel aufgelagert sind zwei in westlicher Richtung streichende Flügel von Flasergabbro, die den Granulitkörper östlich begrenzen und ihrerseits von einem Mantel aus niedriger metamorphen Gesteinen, dem sogenannten Schiefermantel, umgeben sind. Dieser besteht aus Gneisglimmerschiefer, Glimmerschiefer und Phylliten. Der erste Flügel des Gabbros verläuft von Gersdorf, dem Westrand des Hartenberges entlang, nach Etzdorf. Der andere Flügel erstreckt sich bis zur Klinge, Seifersdorf und Haßlau. Beide Flügel vereinigen sich östlich von Roßwein im Muldental und erhalten hier ihre größte Ausdehnung.

Gabbro, früher aufgrund seiner grünlichen Farbe auch als Grünstein bezeichnet, zählt zu den basischen Tiefengesteinen. Die Entstehung der Gabbroschmelzen setzte bereits in der Frühentwicklung der festen Erdkruste ein. Aufgrund seiner Bindung an tiefreichende Spalten war es möglich, dass mineralien- und erzhaltige Schmelzen in den Spalten des Gabbros aufsteigen und unter Druck ausmineralisieren konnten. Damit haben die aus großer Tiefe aufsteigenden Gabbromagmen eine große Bedeutung bei der Bildung von Erzlagerstätten. Nur in den Randbereichen des Granulitmassivs entstanden solche tiefgehende Spalten und Risse, die sich mit Mineralien aus den Magmazonen des Erdinnern auffüllen konnten, und hier vor allem in den Kontaktzonen zu Gabbro und den erzgebirgischen Formationen zu finden sind. Das reichste Erzvorkommen befindet sich genau in der Kontaktzone, d. h. im Gebiet Roßwein – Seifersdorf – Gleisberg – Gersdorf. (Bänsch, 2016)

   


Mittelsächsisches Granulitgebirge (Granulitellipse), im Wesentlichen nach H.-J. Berger et al. 1997a; W. Lorenz & H.-M. Nitzsche, 2000, H.- J. Berger et al. 2008; In: D. Franke „Regionale Geologie von Ostdeutschland“

  

Die wichtigsten Lagerstättenformen im Freiberger Bergbaubezirk sind die Erzgänge, deshalb spricht man hier auch von Gangerzbergbau bzw. kurz von Gangbergbau. Die moderne Geologie definiert die Gänge als Spalten oder Klüfte, deren Entstehung auf tektonische Kräfte zurückzuführen ist, die die anstehenden Gesteine so unter Druck und Spannung setzten, dass es bei Überschreitung der Gesteinsfestigkeit zu Bruch- und Rissbildung kam. Diese Spalten wurden durch Absätze aus aufsteigenden mineralisierten Gasen, Lösungen oder Schmelzen gefüllt.

Man unterscheidet je nach Füllungscharakter:

·        Mineralgänge (Fluonit, Baryt, Siderit, Quarz u. a.)

·        Erzgänge (mit Ag; Cu, Fe u. a.) und

·        Gesteinsgänge (Granitporphyr, Quarzporphyr u. a.).

Diese mineralgefüllten Spalten sind von unterschiedlicher Mächtigkeit (Stärke) von 1 mm bis mehrere Meter. Sie erreichen Längserstreckungen bis zu 10 km, wie z. B. der Kaiser Heinrich Spatgang. Die Spalten reichen mehrere hundert Meter in die Tiefe.

   


Gangrose; Zeichnung: Bänsch, 2002, Die historische Bezeichnung der Gänge erfolgte nach ihrem Streichen, also den Himmelsrichtungen. Für das Verständnis der Bergbaugeschichte ist es wichtig zu wissen, dass die Bergleute früher Erzgänge mit Namen belegten, die immer in Verbindung mit der Bezeichnung der Gangrichtung verwendet wurden. Sie unterscheiden dabei die Gänge hinsichtlich ihrer Streichrichtung, also der Richtung im Grundriss, die in Stunden (lateinisch hora) angegeben wurde. In Ermangelung anderer Vermessungstechnik verwendete man den Kompaß zur Bestimmung der Himmelsrichtung, legte also die magnetische Nordrichtung zugrunde. Heute weiß man, dass der magnetische Pol „wandert“ und abseits des geographischen Pols liegt.

   

Die Gänge sind ausgefüllt mit der sogenannten Gangmasse, die als Träger der Erze auftritt, mit diesen verwachsen ist, und im Gebiet vorrangig aus Quarz, Flußspat (Kalziumfluorid) und Schwerspat (Bariumsulfat) bestehen. Nach neueren Untersuchungen stellen die Gänge ein tektonisch einheitliches, gesetzmäßig gebildetes Spaltensystem dar. Treten sie dabei einigermaßen parallel und sehr eng nebeneinander auf, so spricht man von einem Gangzug. Unterschieden werden die Gänge nach ihrer Entstehung, Füllung, Lagerungsverhältnissen, Anzahl und Häufigkeit. Hervorgerufen durch die Verwitterungsvorgänge waren vor allem in die oberen 50 m, der Oxydationszone, die reichhaltigsten Silbererze konzentriert. Nach der Tiefe hin verarmten die Gänge sehr oft.

Im Territorium sind:

  • Gänge des Ersten Mineralisationszyklus mit Erzgängen der Kiesig- blendigen Bleierzformation (kb) mit vorherrschend Zinkblende und Bleiglanz, sowie der Edlen Braunspat-Formation, charakterisiert durch Pyrit und Bleiglanz (eb),

  • des Zweiten Freiberger Mineralisationszyklusses mit Erzgängen der Eisen- Baryt- Formation mit Bleiglanz und Kupferkies (ba) und

  • der Flour- barytischen Formation mit Kupferkies, Bleiglanz, Pyrit, Fahlerzen (fba) vertreten.

In älterer Literatur wird oft auch die Edle Quarzformation (eq) erwähnt. Untersuchungen ergaben aber, daß es sich hier um einen feinkristallinen Gefügetyp der kb- und eb-Formation handelt, der nur in den Freiberger Randgebieten vorhanden ist und als sogenannte „Randfazis“ bezeichnet wird.

Für diesen Formationstyp sind 3 Abfolgen bekannt:

·        barytische Abfolge mit Quarz, Arsenopyrit, Pyrit, Markasit und wenig gediegen Gold;

·        Zink-Zinn- Kupfer- Abfolge mit Quarz, Sphalerit, Chalkopyrit, Tetraedrit, Chalkosin, Bornit, und Stannin. Lokal kann die Kupfermineralisation stark überwiegen;

·        Blei- Abfolge, mit Galenit und Quarz. kb- Formationen sind überwiegend in Stehenden und Flachen Gänge anzutreffen. Gewonnene Metalle: Pb, Zn, Cu, Ag, Pyrit.

Diese weisen im Vergleich zu den anderen Formationen eine Gangfüllung aus Quarz-, Karbonspäten und feinkörnigen Sulfiden, sowie Silbermineralen auf. Letztere Formation ist vorrangig im Gersdorfer Bereich anzutreffen, während sich im Roßwein- Döbelner Raum die Erzgänge auf die barytische Bleierz- und Silbererz- Formation beschränken, die der Edlen Braunspat- Formation zuzuordnen sind.

  


Flasergabbro, gefunden bei den „Vier Linden“ in Etzdorf (Quelle: Sammlung Bänsch)

  


Flasergabbro, gefunden bei den „Vier Linden“ in Etzdorf, Handstufe im Geologischen Landesamt Leipzig, Foto um 1934. Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

   


Liegende Falte im Serpentinit von Böhrigen im linken Striegistalhang unweit Roßwein, gehörig zum Mittelsächsischen Bergland. Foto: Nowak um 1928.Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

  


Eine Aufnahme der „liegenden Falte“ aus dem Jahr 2015. Das Besondere daran sind auch die Farne in den Spalten. Es handelt sich hier um den Serpentinit-Streifenfarn (Asplenium cuneifolium subspec. cuneifolia) Die Art ist sehr selten, steht in der Roten Liste unter der Gefährdungskategorie 2 (stark gefährdet). Sie kommt nur an Sepetinitfelsen vor und wächst hier in den Spalten sowie auf Serpentinit-Geröllhalden der collinen bis subalpinen Höhenstufe. Foto: U. Bänsch

  


Serpentinit mit Granitadern von Böhrigen im linken Striegistalhang unweit Roßwein, gehörig zum Mittelsächsischen Bergland. Foto: Nowak vor 1930, Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

 


Isoklinalfalte im Granulit mit Hornblendefels und Pyroxengranulit bei Grunau unweit von Roßwein im Mittelsächsischen Bergland. Foto: Nowak vor 1930, Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

  


Kalklinse im Glimmerschiefer, welches von einem benachbarten umfangreichen Kalkvorkommens abgequetscht wurde. Etwa 300 m südlich der Striegisvereinigung bei Berbersdorf südlich von Roßwein. Foto: Nowak vor 1930, Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

  


Granulit (Augengranulit) mit Schwerspateinlagerungen aus dem Randbereich des Granulitkomplexes, gefunden Steinbruch Nonnenberg bei Roßwein. Foto: Sammlung U. Bänsch

  


Kalk-Schwerspat und Fluß-Schwerspat mit Quarz; Gangmaterial aus dem Kaiser-Heinrich Spatgang (fba-Gang), äußere östliche Zone des Granultgebirges, gefunden Steinbruch Wunderburg. Foto: Sammlung U. Bänsch

   


Quarzlinse im Muskovitschiefer, Steinbruch am Neidhard, Roßwein. Foto: Sammlung U. Bänsch

   


Schwerspat und Flußspat mit Quarz, mit kleiner Druse; Ganggestein (fba-Gang), Anschnitt eines unbenannten Flachen Ganges im Bereich des ehemaligen „Neue Güte Gottes Erbstolln“, Steinbruch Baderberg.
Foto: Sammlung U. Bänsch

    


Galenit, Baryt, Quarz; Segen Gottes Erbstolln (Maria Morgengang) Gersdorf b. Roßwein.
Foto: Sammlung U. Bänsch

  

Diese Gangformation ist im Roßweiner Erzgangfeld wiederum überwiegend auf den Spat-Gängen anzutreffen. Zu nennen sind hier der Augustus-Spat, Kaiser-Heinrich-Spat, Johannes-Spat sowie einige nicht näher bezeichnete Gänge, während die edle Quarzformation nur auf den Augustus Stehenden vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es noch einige Gänge ohne bestimmten Formationscharakter (t). Daher wurde in und um Roßwein, wenn überhaupt, im wesentlichen Kupfer gewonnen, während sich die Gewinnung von Silber in sehr beschränktem Umfang hielt. Die einzigen, langfristig auf Silbererz bauwürdigen Gänge befanden sich im Wolfstal. Die Wolfstaler Gänge, die sämtlich der edlen Quarzformation zugerechnet werden können, setzen in der etwa 200 m mächtigen Gabbrozone bis in den darunter liegenden Granulit auf und fallen fast alle in 60° – 80° nach NW ab. Gefüllt sind diese vor allem von derbem Quarz, etwas Kalkspat und Braun-spat mit Körnern und Augen von silberreichen Schwefelkies, Bleiglanz, Zinkblende und in Drusenräumen mit Arsensilberblende, Eugenglanz, Melanglanz und gediegenem Silber. Aus diesen Erzen kam auch der weitaus größte Teil der von der Grube Wolfstal-Erbstollen (Franziskus-Fundgrube) geförderten Silbererze.

Zu nennen sind für das Wolfstal der Leopold Morgengang und der Karl Morgengang, sowie, in eingeschränktem Umfang, der Sankt Franziskus Stehende, der Engelschar Stehende und der Unversehens Glück Flache. Allerdings verlieren die Gänge ihren Erzgehalt rasch in der Tiefe. Alle Gänge, und das trifft neben den Wolfstalern auch auf die Gersdorfer auf der anderen Muldenseite zu, werden in ihrer Erstreckung gegen NO von einer erzleeren Verwerfungsspalte, der sogenannten Faulen Lage, schlagartig abgeschnitten. Diese Verwerfungsspalte ist gefüllt mit zerriebenem Gabbro und Tonschiefer, ist 5 cm bis 80 cm mächtig, und durchzieht das Grubenfeld mit einem Streichen hora 11 und 25-35° östlichem Einfallen. Durch das Einwirken von Feuchtigkeit entstand eine Masse, die sich, zwischen den Fingern zerrieben, wie Schmiere ähnliche Kittmasse anfühlt. Sie tritt gleichzeitig als Gebirgsscheide zwischen dem Gabbro und dem darunter liegenden Granulit gegen den östlich, fast bis Nossen ausgebreiteten Phyllit auf. Daneben treten im Bereich des Hartenberges, des Hasensprunges und des Tuchscherberges Gänge auf, die keiner der oben genannten Formationen zuzuordnen sind und als Mineralspalten eingestuft werden müssen, deren hauptsächlicher Inhalt aus bergmännisch unbedeutenden Biotitgranit (Granitit) besteht. Trotzdem angefahrene Versuchsbaue kamen innerhalb kürzester Zeit wieder zum Erliegen.

In der Literatur wird verschiedentlich von Gangmächtigkeiten von bis 2,0 m gesprochen (Kaufmann,1955, u. a.) Nach Angaben in den Grubenberichten der Zechenregister-Einlagen ist der für das Gebiet bekannteste Gang der Kaiser Heinrich-Spatgang, der von Troischau ausgehend oberhalb Roßweins an der Wunderburg vorbei bis in die Gersdorfer Fluren streicht. Er soll eine Mächtigkeit von 0,20 m bis 2,00 m haben und etwas Kupfererze mit sich führen, entsprach aber in keinem Fall den mit diesem Gang verbundenen Ausbeuteerwartungen. Am 10. November 1938 fand eine Befahrung eines Aufschlusses des NW – SO streichenden Kaiser Heinrich Spat, nördlich der Roßweiner Ziegelei statt. Es wurde festgestellt, dass dieser eine Mächtigkeit von 1,00 bis 2,00 m und eine vollkommen quarzige Entwicklung aufwies und Schwerspat nur in sehr geringer, kaum abbauwürdiger Menge vorhanden war. Dieser Gang hat, in Verkennung des Begriffes „Gang“, zu der Sage geführt, dass ein sogenannter „Unterirdischer Gang“ von Roßwein nach Gersdorf bzw. zum Kloster Alt-Zella führt oder geführt haben soll. 

  

Im Folgenden sind die wichtigsten Erzgänge des Roßwein Gangreviers aufgeführt:

Name des Ganges

Streichen Fallen

Mächtig-keit

[m]

Formation

abgebaut / aufgefahren durch Berggebäude

 

Nach „Bergschadenkundliche
Analyse“ (Autorenkollektiv, 1983)

 

Augustus- Morgengang (westlicher)

 

 

eq

Augustus - Erbstollen

Augustus- Spatgang

(nicht zu verwechseln mit dem Augustus Spatgang im Wolfstal)

 

 

ba

Kaiser Heinrich- Spatgang

110-120°

80°NE

0,10-0,30 (1)

kb (Cu); fba

Weißes Roß und Weintraube- Erb-stollen

Kaiser Heinrich-Erbstollen

Hubertusburger Frieden - Erbstollen

Dorothea- Spatgang

Karl- Spatgang

Bergmanns Hoffnung- Spatgang

 

 

kb (Cu); fba

Trümer des Kaiser Heinrich- Spat-ganges,

Angefahren vom Kaiser Heinrich- Erb-stollen durch Stollenflügelörter

Karl- Spatgang

Bergmanns Hoffnung- Spatgang

 

 

kb (Cu); fba

Angefahren vom Kaiser Heinrich- Erb-stollen durch Stollenflügelörter

Augustus- Morgengang (östlicher)

40-50°
70°NW

0,10-0,30

kb (Cu)

Neuer Segen Gottes Erbstollen

Johannes- Spatgang

 

 

0,30-0,50 (2)

ba

Johannes- Erbstollen

Johannes- Morgengang

 

0,08-0,20 (2)

kb+eb

 

unbenannter Spatgang

 

1,00-2,00

ba

Himmelfahrt Christi- Erbstollen

Augustus - Spatgang

120-130°
80°NE

0,05-0,30

fba

Wolfstal- Erbstollen

Moritz Flacher Gang

 

 

eq

Leopold- Morgengang

35-45°
75°NW

0,10-0,40

kb+eb (eq); fba

Jakob- Spatgang

100-110°
70-75°N

0,05-0,30

kb+eb (eq); fba

Karl- Morgengang

40-50°
75°NW

0,08-0,50

kb+eb (eq); fba

St. Franziskus- Stehender Gang

 

 

eq

Engelschaar- Stehender Gang

 

 

ba

Unversehens Glück- Flacher Gang

 

 

ba

Unbenannter Flacher Gang an der Wolfstalbrücke

125-135°
80-90°N

0,05-0,20

fba

Siegismund Spatgang

135°
45-80° NE

0,05-0,25

fba

 

Goldene Aue Stehender Gang

h.2,4-3,7

65° NW

0,07-0,15

fba

Goldene Aue - Erbstollen

Unbenannter Flacher Gang

 

 

 

Alter Stolln am Troischaufelsen

Anm. d. Verf.: Es gibt zwei Erzgänge mit dem Namen Augustus Morgengang im Roßweiner Gebiet:
1. westlicher am Tuchscherberg und 2. der östliche, südöstlich des Mundloches des Neuen Segen Gottes Erbstolln in der Nähe des Spitzberges.

   


Granulitmatrix mit hochglänzendem Quarz auf Fluorit, Kantenlänge der Fluoritkristalle 11 mm, Größe der Stufe:
130 mm x 70 mm x 55 mm; Augustus Flacher bei Roßwein. Foto: Sammlung Kaufmann.

    


Fluorit, Kantenlänge bis 20 mm, Größe der Stufe: 70 mm x 50 mm x 35 mm; Augustus Flacher bei Roßwein.
Foto: Sammlung Kaufmann.

   


Hochglänzender Quarz auf Fluorit, Größe der Stufe: 80 mm x 50 mm x 40 mm; Augustus Flacher bei Roßwein. Foto: Sammlung Kaufmann.

  


Fluorit xx, Baryt xx, Quarz xx, Pyrit xx; Größe: 10,5 cm X 8,5 cm, Grube Segen Gottes zu Gersdorf, Geowissenschaftliche Sammlung der TU BAF, Inv.-Nr. WeSa103921. Foto: Dipl.-Min. Andreas Massanek

   


Tetraedrit xx, Chalkopyrit xx, Dolomit xx, Bildbreite 6 cm, Grube Segen Gottes zu Gersdorf, Geowissenschaftliche Sammlung der TU BAF, Inv.-Nr. MiSa6365. Foto: Dipl.-Min. Andreas Massanek

   


Fluorit xx, Baryt, Chalkopyrit xx, Größe zirka 16 x 8 cm, Grube Segen Gottes zu Gersdorf, Geowissenschaftliche Sammlung der TU BAF, Inv.-Nr. WeSa103919. Foto: Dipl.-Min. Andreas Massanek

   


gediegen Silber mit Akanthit auf Calcit, Aggregat zirka 3,5 cm hoch, Grube Segen Gottes zu Gersdorf, Geowissenschaftliche Sammlung der TU BAF, Inv.-Nr. MiSa80709. Foto: Dipl.-Min. Andreas Massanek

   

 
 
 

Beginn des Bergbaus im Roßweiner Raum

  

Zur Zeit des Gebietstausches mit dem Kloster Alt-Zella „Celle Santa Marie“, 1185, waren die Erzvorkommen im Gersdorf - Roßweiner Raum noch nicht bekannt, denn sonst wäre höchstwahrscheinlich auch dieses Gebiet mit aus den Besitzungen des Klosters herausgelöst worden. Aber bereits um 1241 kam es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Rat von Freiberg und dem Kloster Alt-Zella über das Mitbaurecht an Grubenfeldern auf dem Klostergebiet.

An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass zum Klosterbesitz auch Berbersdorf gehörte und dort der Ausbiß eines größeren lokalen Kalkvorkommens lag. Der Erwerb der Fortsetzung des Kalkvorkommens mit Kaltofen und Arnsdorf stand immer im Blickwinkel des Klosters und das Gebiet konnte 1297 über einen „Umweg“ in Klosterbesitz gebracht werden. Weiterhin lag auch die Bergbausiedlung „Gerschberg“ im Klostergebiet. (Schwabenicky). Daraus ist zu erkennen, dass auf den Besitzungen des Klosters neben dem Kalk auch Erzvorkommen entdeckt worden sind, und dass das Kloster die Berghoheit für sein Gebiet beanspruchte. Dieser Streit wurde durch Heinrich d. Erlauchten (Reg. 1221 – 1288, *1215, †15.02.1288) geschlichtet und das Ergebnis in einer Urkunde niedergeschrieben, die später als der „Vertrag von Krumm-Hennersdorf“, auch „Krummenhennersdorf“ bezeichnet wurde. Die große Bedeutung dieser Urkunde bestand in der Festschreibung der Rechte, die bei der Entstehung eines Bergwerkes auf dem Grund und Boden des Klosters gelten sollten.

Doch es ist wahrscheinlicher, dass schon Erzbergbau auf dem Klostergebiet stattfand, denn warum sollte sonst so ein Vertrag geschlossen werden?

  

Dieser Vertrag bestand aus einem Pergamentbogen und 3 Siegeln. Zum einen das Siegel des Abtes des Klosters Altzella, das Siegel des Markgrafen Heinrich d. Erlauchten und das Siegel der Consules (Ratsherren) von Freiberg. Letztere beanspruchten Anteile am klösterlichen Bergbau gemäß des allgemein geltenden Bergrechtes. Die originale Urkunde (Nr. 373) befand sich im Landeshauptarchiv und ging durch Kriegseinwirkung verloren. (Kube)

Ausgehend von Christiansdorf dem späteren Freiberg, in dem um 1168 der Bergbau begann, verbreitete er sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte, bis er im 13. Jahrhundert in Gersdorf bei Roßwein in seiner nördlichsten Ausbreitung vorerst endete. Während in Gersdorf eindeutige Zeugnisse dieser Zeit vorhanden sind, gibt es keinen Hinweis auf Bergbau in Roßwein bzw. westwärts im Muldental vor dem 16. Jahrhundert. Die Stadt Roßwein, erstmals in einer Urkunde von 1220 erwähnt, gelangte erst relativ spät in den Besitz der Fluren des Klosters Alt-Zella und war nicht Gegenstand des Gebietstausches von 1185.

Das Städtchen Roßwein ist inmitten der früheren Grenzmark, später Markgrafschaft Meißen im 12. Jahrhundert aus einem altsorbischen Fischerdorf entstanden und im Laufe der Zeit zu einer markgräflich-meißnischen Stadtanlage mit Herrensitz ausgebaut worden. Um 1221 wird Roßwein als „villicus Rosewin“ genannt und geht laut der Ortsnamenforschung auf das altsorbische Wort Rusavin zurück, das vom Namen „Rusava“ abgeleitet ist. Weiterhin ist laut Ortsnamenforschung der Wortstamm „rusy“ – für rötlich, blond und braun darin zu erkennen. (Eichler) Man kann davon ausgehen, dass dieses sorbische Fischerdorf schon sehr früh im Rahmen der sorbisch-slawischen Besiedlung entstand, da es an einer Flußquerung einer Fernhandelsroute, auch Furt genannt, lag. Durch eine Schenkung von Friedrich d. Freidigen (Reg. 1307 – 1323; *1257 †16.11.1323) kam Roßwein am 18. Mai 1293 in den Besitz des Zisterzienserkloster Altzella bei Nossen. (Knauth)

Die erste urkundliche Erwähnung datiert aus dem Jahre 1220 und 1286 wird Roßwein erstmals in einer Urkunde als Stadt, „civitas seu oppidum“, bezeichnet, nachdem sich aus dem Fischerdorf eine landesfürstliche Domäne mit einem Herrenhof entwickelt hatte. Die landesfürstliche Domäne Roßwein verfügte über 8 Hufen (211,8 ha) Flur. Um diese Domäne bildete sich an der Furt durch die Mulde bald ein Marktflecken, der sich später zur Stadt mit einer Stadtmauer, die durch die Bewohner selbst bezahlt und gebaut werden musste, entwickelte. 1293 schenkte Markgraf Friedrich d. Freidige (Reg. 1307 – 1323; *1257, †16.11.1323) Roßwein dem Kloster Alt-Zella „zum Seelenheil seiner daselbst beerdigten Gemahlin Agnes und Vergebung seiner eigenen Sünden“ und als Entschädigung für verschiedene, dem Abt und seinen Vögten angetanen Beeinträchtigungen. Dies wäre sicher nicht geschehen, wenn für dieses Gebiet auch nur geringe bergmännische Hoffnung bestanden hätte.

Zu dieser Zeit befand sich der Freiberger Bergbau bereits in einer tiefen Krise. Der Niedergang begann in seiner vollen Konsequenz um 1350 und betraf nicht nur das Erzgebirge, sondern erstreckte sich über ganz Europa. Die Ursachen, zumindest für das Freiberger Revier, lagen in vielfältigen technischen, gesellschaftlichen und politischen Gründen. Die Krise war so tiefgreifend, dass sie fast den gesamten Freiberger Bergbau in Frage stellte. Die in den folgenden 200 Jahren stattfindende, rückläufige Entwicklung führte zur Aufgabe vieler Bergreviere und Bergflecken, wie zum Beispiel der mittelalterlichen Bergstadt Bleiberg auf dem Treppenhauer bei Frankenberg.

  

Nachfolgend soll noch auf einige Faktoren eingegangen werden, die bisher bei der Betrachtung der Anfänge des Bergbaues im Roßweiner Gebiet vernachlässigt wurden:
  1. Die Erzgänge waren überwiegend Mineralgänge mit geringem Kupferanteil. Das erhoffte Silberausbringen blieb, bis auf wenige Ausnahmen, aus. Im 12. bis 14. Jahrhundert benötigte man hochwertiges bis gediegenes Erz mit Silber oder Kupfer, denn mit den damals bekannten Methoden der Aufbereitung und Verhüttung konnte man andere Erzqualitäten bzw. geringe Silbergehalte noch nicht verarbeiten.

  2. Vom Beginn des Freiberger Bergbaues bis Anfang des 16. Jahrhunderts erfolgte der Abbau in oberflächennahen Bereichen durch das Abteufen kleiner Tagesschächte bis maximal 40 m Tiefe. Im Roßwein Gebiet sind jedoch ausschließlich Berggebäude nachweisbar, die Gänge von der Talseite aus aufschlossen, also mittels eines Stollns und erst späterem Abteufen eines Tagesschachtes, so wie es ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts gängiger Brauch wurde. Hier muss berücksichtigt werden, dass Formulierungen, die sich auf „alte oder uralte Stollen“ beziehen, subjektiv sind, da bereits wenige Jahre im Bergfreien liegende Zechen als „alt“ bezeichnet wurden.

  3. Für den Bergbau wurden umfangreiche finanzielle Mittel benötigt. Im 12. bis 14. Jahrhundert erfolgte der Bergbau aber überwiegend durch Eigenlöhner der ältesten Form des gewerblichen Bergbaus. Ein „Eigenlöhner“ betrieb seine Grube auf eigene Rechnung. Im Gegensatz dazu steht der Bergmann einer Gewerkschaft, der keine Rechte an einer Grube hat und seine Arbeitskraft gegen Lohn verkaufen muß, also ein Lohnarbeiter war. Einen Bergbau ohne Ausbringen, wie er ab dem 16.Jahrhundert durch die Einführung gewerkschaftlich betriebener Zechen und des Kux-Systems, in Form der Zubuß-Zechen möglich wurde, konnte zuvor nicht aufrechterhalten werden.

  4. Es ist auch zu bedenken, dass das hier behandelte Gebiet seit 1293 bis zur Säkularisation zum Kernbesitz des Klosters Alt-Zella gehörte und damit dem Bergmeister des Klosters in Oberhoheit des Bischofs von Meißen unterstand. Aus der Klosterzeit gibt es eine Reihe von Verträgen zwischen dem Kloster und der Stadt Roßwein. In keiner dieser Urkunden ist auch nur der geringste Hinweis auf Bergbau erkennbar. Gerade in den Verträgen, welche die Gerichtsbarkeit betreffen, hätten entsprechende Hinweise zu finden sein müssen, denn das Bergrecht war zur damaligen Zeit eine der fundamentalsten Größen. Die damit verbundenen Rechte hätte sich das Kloster nie nehmen lassen, sondern sie in Verträgen unbedingt festgeschrieben.

  5. Es wird heute nicht nur angenommen, sondern auch durch neuzeitliche Forschungen (Schwabenicky) belegt, dass, als sich der Bergbau im Zentralrevier im 12. Jahrhundert auf dem „Hauptstollngang Stehenden“ im Freiberger Zentralrevier entwickelte, es auch zu bergbaulichen Aktivitäten im Muldental um Gersdorf und Roßwein kam. Bei Roßwein kann hier in den frühen Jahrzehnten noch nicht von einem Bergbau gesprochen werden. Zur damaligen Zeit, Ende des 12. Jahrhun-derts fand der Abbau auf oberflächennahen Erzvorkommen unmittelbar in der Nähe des Rittergutes Gersdorf, also der näheren Umgebung von Roßwein statt und ist durch archäologische Ausgrabungsarbeiten von W. Schwabenicky schon in den 1980er Jahren belegt worden.

   

Nach der Auflösung des Klosters Altzella 1540 wurde Roßwein aus dessen Grundbesitz herausgelöst und als selbständige freie Stadt mit „Stadtrecht“ unter direkter hoheitlicher Verwaltung des sächsischen Kurfürsten gestellt, wo es bis Mitte des 19. Jahrhunderts verblieb. Zu dieser Zeit lebten in Roßwein 259 „besessene Mann“, welche 29 Hufen je 40 Scheffel besaßen, und 360 „Inwohner“. Bis 1748 stieg die Einwohnerzahl auf 477 „besessene“ Bürger und wurde 1791 verwaltungsmäßig als „accisebare Stadt“ benannt (Zeuzsch, 1791). Er schreibt:

Roßwein od. Rüspen, acc.|Gebürgskreis | Amt Nossen

Ein AC Städtchen zwischen Freiberg und Döbeln, an der Mulde bey Altenzelle,

1 Mühle mit 9 Gängen.

Die Churfürstl. Amptsmühle von 9 Gäng. ingl. Die besondere Walkmühle zu Roßwein sind in Erbpacht ausgethan, und geh. nebst der Scharfrichterey unter die Jurisd. des Amts; Dahingegen sind 2 dasige Huthhäuser zum Kaiser Heinrich genannt, der Jurisd. des Bergamts Freyberg unterworfen.“

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts hatte die Krise des freibergisch- erzgebirgischen Bergbaues einen solchen Stand erreicht, dass der Markgraf wie auch der Bischof von Meißen ernsthaft um ihre Einnahmen fürchteten und sich gezwungen sahen, aktiv einzugreifen. Neue gesetzliche Bestimmungen beförderten nun das Montanwesen. Zeitgleich wollten vermögende Handelshäuser ihr Kapital im Bergbau anlegen. Die sächsischen Landesherren förderten diese Entwicklung. So wurden ab 1525 Schürfprämien nach dem Auffinden neuer Erzgänge und ab 1533 Prämien für das Auffinden versetzter und verstürzter Erze ausgereicht. Daraufhin erfolgte in den Freiberger Bergrevieren eine intensive Suche nach neuen Erzgängen. Infolge dieser Festlegung setzte auch in Roßweiner Gebirge eine umfangreiche Erzgangsuche und Erschürfung ein, die auch zur Eröffnung neuer Berggebäude, vor allem in den 70iger und 80iger Jahren des 16. Jahrhunderts, führte.

Weiteres Kapital wurde durch die Einführung des gewerkschaftlichen Bergbaubetriebes erschlossen, durch die Herausgabe und Verkauf von „Kuxen“ (Anteilscheine), früher auch als Stamm oder Schicht bezeichnet. Gewerkschaften waren ursprünglich Zusammen-schlüsse einzelner Bergbautreibender zu einer Art „Genossenschaft“. Hieraus bildeten sich, durch den Zufluss fremden Kapitals, aus der Vereinigung selbstständig arbeitender Bergleute, die Kux-Gesellschaften. Diese bergbaulichen Kapitalvereinigungen hießen bis ins 20. Jahrhundert: „Gewerkschaften“. Die Gewerkschaften teilten das Grubeneigentum ideell anfangs in 32 Kuxe, später wurde die Zahl auf 128 erhöht. Diese konnten noch geteilt oder mehrfach verkauft werden. Der Handel mit den Kuxen wurde durch den Kuxkränzler beim Bergamt geregelt. Der Begriff „Kux“ wurde abgeleitet von dem in den älteren Bergrechten genannten ideellen Bodenrechten an einem Bergwerk oder Erbstolln und hatte damit rechtlich gesehen die Eigenschaft von unbeweglichen Sachen. Die verkauften Kuxe wurden im Gegenbuch des Bergamtes durch den Bergschreiber eingetragen.

Die Gewerkschaften können heute als die erste Form einer Kapitalgesellschaft angesehen werden. Im Unterschied zu den später eingeführten, für den im Kapitalismus typischen, Aktiengesellschaften musste der Kuxeninhaber aber ständig (vierteljählich) zuzahlen, wenn die Grube mit Verlust arbeitete. Hielt er sich nicht daran, ging er seiner Kuxe verlustig, auch wenn die Grube später vielleicht wieder Gewinn erwirtschaftete. Da ein Gewerke (Mitglied einer Gewerkschaft) das nicht riskieren wollte, zahlte er in der Hoffnung auf spätere Ausbeute meist weiter, soweit er sich das erlauben konnte. Ergab sich aber über Jahre kein Erfolg bzw. war kein Erfolg absehbar, stellten die Gewerke nach und nach ihre Zubußzahlungen ein (Bergbauunlust) und die Gruben mussten dann wegen fehlender finanzieller Mittel ihren Betrieb einstellen, wie es in Roßwein bei der Mehrzahl der Gruben der Fall war. Das Eintreiben der Zubuße und das Verteilen eines eventuellen Gewinnes erfolgte durch den Zubußboten unter Regie der staatlichen Bergbeamten. Der Wert eines Kuxscheines hing vom jeweiligen Zustand des Bergwerkes ab und wurde vom Oberbergamt / Bergamt festgelegt. Die Zubußverpflichtung der Gewerken wurde vom Bergamt konsequent kontrolliert. Bei Nichtzahlung, aus welchen Gründen auch immer, wurde der Kux mit Beginn der 5. Woche ins Retardat gesetzt, d. h. durch den Bergschreiber als nicht bezahlte Zubuße in das Gegenbuch eingetragen. Konnte oder war der Kuxinhaber nicht willig zu zahlen, wurde sein Kux-Anteil caduciert, d. h. an die übrigen zahlenden Gewerken aufgeteilt oder, wenn kein Interesse daran bestand, auch liegen gelassen und im darauffolgenden Quartal vom Kuxkränzler wieder mit angeboten.

  

In diesem Zeitraum erfolgten auch wichtige Erfindungen. Insbesondere die Methoden der Wasserlösung, Wasserhebung und der Förderung wurden verbessert. Der Schichtmeister als Vorsitzender des Vorstandes wurde von den Gewerken gewählt und vom Bergmeister betätigt. Dafür musste der Schichtmeister beim Bergamt eine Kaution hinterlegen und einen Eid ablegen. Vom direkten Produktionsprozess ausgeschlossen, führte er die organisatorische und wirtschaftliche Leitung des bergbaulichen Betriebes aus. Oft unterstanden ihm auch mehrere Gruben.

Nach der Krise des Freiberger Bergbaues begannen Bergbauversuche im Roßweiner Muldengebiet. Die ältesten schriftlichen Nachweise über einen Bergbau im Wolfstal stammen aus dem 16. Jahrhundert. In den klösterlichen Dorfgebieten, wie Gersdorf, Etzdorf und Böhrigen, ging nachweisbar aber bereits seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bergbau um, wie archäologische Funde von Scherben und Schlacken belegen.

  


Historisches Meilenblatt, Roßwein vor 1843 (Foto: Rapp, Günter). Quelle: Deutsche Fotothek.

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Bergrechtliche Grundlagen
  
Zum geltenden Bergrecht in der Entstehungszeit des Bergbaus

  

Generell gilt für den Bergbau in der Zeit des 12. Jahrhunderts, dass nur wenige Nachrichten erhalten sind, die sich auf den meißnisch- sächsischen Bergbau beziehen. Der Bergbau dieser Zeit wurde durch eine Art Gewohnheitsrecht geprägt, dass sich in keiner Niederschrift fixiert findet und nur als Bruchstücke aus verschiedensten Urkunden hervorgeht. Erst in späterer Zeit ist dieses Gewohnheitsrecht als Sammlung im Freiberger Bergrecht A und B zusammengefasst worden. Damit unterscheidet sich dieses Bergrecht sehr deutlich von den später erlassenen Bergordnungen, die versuchten, fehlerhafte Zustände zu beheben. (Clauss)

Eine wichtige bergrechtliche Nachricht zum Bergbau war der 1185 erfolgte Gebietsaustausch aufgrund des Silberfundes in Christiansdorf, dem späteren Freiberg und weiterer zu erwartender Silberfunde auf dem Gebiet der 1162 von Markgraf von Meißen, Otto der Reiche, gestifteten Abtei. Christiansdorf lag im Klostergebiet am rechten Ufer des Münzbachs. Es waren insgesamt 118 Hufen Land (55,46 km²), die der Markgraf gegen andere Güter aus seinem Besitz herauslöste. Am 02.08.1185 wurde in Chulmice (Collm) bei Oschatz dieser Rechtsakt vollzogen und beurkundet. (Gross) Beim Gebietsaustausch sind die in der Nähe von Christiansdorf liegenden Dörfer Tuttendorf und Berthelsdorf, zweireihige Waldhufendörfer mit eingetauscht worden. Damit entstand ein Areal, welches das spätere Zentralrevier von Freiberg mit einschloss. (Schwabenicky)

Generell gilt das der Landesherr über das Bergregal im Auftrag des Königs wacht, der die Mark Meißen als Lehen an die Markgrafen gegeben hat. Der Landesherr, also der Markgraf, hat einen Anspruch auf das geförderte Münzmetall und der König auf den vereinbarten Teil als Einkunft aus der Mark Meißen. (Kube)

  

In der älteren Primärliteratur beziehen sich Historiker auf die Ronkalische Konstitution von Kaiser Friedrich I. (Reg. 1155 – 1190; *1122, †10.06.1190) das eigene Recht am Bergregal (Constitutio de regalibus) und für die Münzprägung schriftlich zu fixieren. Damit sollte die Gewinnung von Bodenschätzen dem Grundeigentümer entzogen werden. Obwohl die Ronkalische Konstitution nur für Oberitalien galt und keine Rechtskraft erlangte, ist sie der Auslöser der Trennung an Grund und Boden vom Eigentum an Bodenschätzen bis in unsere Zeit hinein. So soll 1185 auch Kaiser Friedrich I. dem Markgraf von Meißen, Otto der Reiche,  (Reg. 1156 – 1190, *1125, †1190) das Privileg des Berg- und Münzregals, also das Recht zum Abbau der Erze und deren Vermünzung (Silber) in der Mark Meißen und wohl auch seiner klösterlichen Stiftung übereignet haben. (Wagenbreth) Es ist wohl eher anzunehmen, dass die Markgrafen, also die Landesherren, das Recht am Bergregal nur „gewohnheitsmäßig“ ausübten, wie auch das gesamte Bergrecht dieser Zeit ein manifestiertes Gewohnheitsrecht darstellt.

Erst 1356 wurde anhand der „Goldenen Bulle“ von Kaiser Karl IV. (Reg. 1346– 1378; *14.05.1316, †29.11.1378) endgültig festgeschrieben, dass nicht der Kaiser, sondern nur die sieben Kurfürsten, also die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf vom Rhein, der Herzog von Sachsen, und der Markgraf von Brandenburg als Landesherren das Bergregal innehatten. Somit ist das von den Landesherren bisher illegal praktizierte Recht, eher ein Gewohnheitsrecht, resultierend aus der Schwäche und Machtlosigkeit römischer Könige und Kaiser, ihr Recht am Bergregal durchzusetzen, nun in ein Recht der Landesherren festgeschrieben worden. (Gross)

  

Unter dem Bergregal verstehen wir folgendes: Der Bergbau auf edle Metalle, wie Gold, Silber, Salz, und Fossilien, zu letzteren gehörten auch die Edelsteine, oblag dem Landesherrn, wie den Markgrafen von Meißen usw., auch als „hohes Bergregal“ in der Literatur bekannt. Das Recht auf die Gewinnung der niederen Metalle, wie Kupfer und Eisen, aber auch Kohle, Kalk, Steine und Erden oblag dem Grundherrn, also dem Dienstadel der Mark Meißen. Letzteres wurde auch als „niederes Bergregal“ bezeichnet. Damit war auch deutlich der Besitz an Grund und Boden von den Bodenschätzen getrennt. Der Bauer mit erblichen Besitz an Grund und Boden war der Leidtragende, da ihm das Land nicht gehörte. Er musste den Bergbau mit allen Nachteilen über sich ergehen lassen. Als Schadensausgleich stand ihm maximal ein Frei- Kux zu, der ihn aber nur im Fall von Ausbeute der jeweiligen Grube entschädigen würde.

Ähnlich verhielt es sich mit dem Ankauf von den Metallerzen des hohen Bergregals. Münzmetalle wie Silber sind zu vom Landesherrn festgelegten Konditionen unter der Festlegung der jeweiligen Schmelzhütte oder Münzstätte angekauft worden. Auch Edelsteine, damals auch als „Fossilien“ bezeichnet, sind zu festen Preisen aufgekauft worden. Auch mit Farberden verhielt es sich so. Das begehrte Barockgelb für die Schlösser und Burgen der Landesherrn, auch gelber Ocker, zählte damals zu den „Fossilien“ und somit zum hohen Bergregal und durfte nicht frei verhandelt werden. Selbst im 18. Jhd. war dieser Umstand noch vorhanden.

Die „Erze“ des niederen Bergregals, wie Eisen, Kalk, Steine und Erden, waren zwar frei verkäuflich zu vom Markt oder Grundherrn bestimmten Preis, aber mit Abgaben von diversen Zinsen, eher einer Steuer ähnlich, an den Grundherrn und auch Landesherrn versehen. Jedoch gab es Ausnahmen: Wenn das hohe Interesse des Landesherrn im Spiel war, konnten auch die „Erze“ des niederen Bergregals anders bewertet werden und im landesherrlichen Interesse stehen. So war zum Beispiel in der Mark Hermsdorf, gemeint ist Hermsdorf bei Frauenstein, der dortige Kalkstein nicht grundherrschaftlich, sondern landesherrschaftlich aufgrund des Erwerbs eines Rittersitzes durch Kursachsen und somit das Regalrecht am Kalkstein zum „Staat“ gekommen. Dies führte zu langwierigen komplizierten Rechtsstreiten über Zeiträume von mehreren Generationen.

  

Unter Otto d. Reichen erfolgte die Ausbildung einer markgräflich- grundherrschaftlichen Bergvogtei mit der Person eines Bergvogt. Als Bergvogt verstehen wir heute einen Vertreter des Landesherrn, welcher über dem Bergmeister stand und aus gehobener Gesellschaft oder dem Dienstadel stammte. Der Bergvogt war der Vorgänger des späteren Bergbeamten. Die Bergvogtei beinhaltete die Schürf- und Bergbaufreiheit auf dem gefreiten Berg – auch ius Freibergense – mit dem Recht des Finders von Silbererz und der Verleihung einer Fundgrube von 7 Lehen Größe. Dem Markgrafen stand der Fronteil als Mitbaurecht zur Verfügung. (Kube)

In der Zeit des 12./13. Jhd. war der Bergmann „frei“, aber kein freier Bürger. Er war mit Sonderrechten außerhalb der dörflichen Gemeinschaften und auch außerhalb der Städte, die als Nahhandelszentren in der ländlichen Umgebung fungierten, auch gegenüber einem Bauern oder Handwerker versehen. Es konnte jedermann, nicht nur ein Bergmann, nach Erzen schürfen und sich bei Erfolg eine „Grube“ vom Bergmeister verleihen lassen. Der Grundeigentümer durfte diese Tätigkeit nicht behindern. Meistens wurden die Schürfe oder auch Gruben von Bergleuten alleine betrieben. Es handelte sich dabei um sogenannte Eigenlöhner, welcher Besitzer des Bergwerks war, in dem er auch arbeitete, rechtlich gesehen sein eigener Lohnherr war, ähnlich einem Handwerker, der auf eigene Rechnung arbeitete. In den frühen Bergbausiedlungen des 12. Jhd. in der Mark Meißen sind die Gruben auch durch Familienverbände betrieben worden. Eine weitere Form war der Zusammenschluss mehrerer Eigenlöhner zu einer Gesellschaft, auch Eigenlöhnergesellschaft oder „gesellenweise bauende Eigenlöhner“ bekannt. Zu so einer Gesellschaft konnten noch 7 weiter Bergleute gehören, von denen wenigstens 4 noch mitarbeiten mussten. Der Eigenlöhnerbergbau ist somit die älteste Form des gewerblich betriebenen Bergbaus. In der Literatur wird auch vielmals anstelle von Eigenlöhner „Eigenlehner“ geschrieben. Dies ist nicht richtig und auch in den Bergrechtssammlungen so nicht verzeichnet.

In den vom Bergbau tangierten Gemeinden des Freiberger Amtsbezirkes waren Bergmeister (lat. Magister montium) vom Landesherrn eingesetzt. Der Bergmeister war nach den älteren Bergrechtssammlungen und auch frühen Bergordnungen ein vom Landesherrn eingesetzter „Beamter“, der von diesem beauftragt war, den Bergbau in einer Berggemeinde oder auch Bergstadt zu überwachen und das Bergrecht auszuüben. Diese hatten die Aufgabe, die Vergabe von Schürfen zu überwachen, bei Fündigwerden der Gruben die Verleihung der Grubenfelder vorzunehmen, Grubenfelder zu vermessen, um Streitfälle zu verhindern, auch in bergbaulichen Streitfällen und kleineren zivilen Vergehen Recht zu sprechen und Sorge zu tragen, das dass geförderte Münzmetall auch wirklich in die Münzstätte des Landesherrn geliefert wurde. Überhaupt war aber der Freiberger Richter (Vogt), dem die Bergmeister unterstanden, im Auftrag des Landesherrn für alle Bergwerke in der Mark Meißen für die Berggerichtsbarkeit zuständig. In späteren Zeiten sind diese Aufgaben aufgrund von Menge und besserer Überschaubarkeit dem sich entwickelnden Berggerichtswesen übertragen worden. Alle anderen Rechtssachen sind durch den Erbrichter, Stadtrichter oder Vogt des jeweiligen Ortes, Stadt oder durch die Rechtsprechung des Grundherrn geregelt worden. Im Laufe der Zeit erfolgte am Ende des Hochmittelalters eine generelle Auftrennung der Gerichtsbarkeiten in ziviles Recht, zum Beispiel Freiberger Stadtrecht und einer anfänglichen eigenständigen Berggerichtsbarkeit. (Schwabenicky et al.)

Schon von sehr früh an war der Beginn eines „Bergbaus“ durch eine Reihenfolge von Rechtshandlungen wie Schürfen, Muten und Verleihen als Bestandteil des Bergregals und der Bergbaufreiheit gekennzeichnet. Das bergmännische Recht, aus heutiger Sicht eher ein Gewohnheitsrecht, beinhaltete geregelte, überlieferte und so auch manifestierte Vorgänge und Abläufe vom Muten bis hin zum Schmelzen der Erze. Ein solcher Vorgang ist auch die Aufnahme eines Schurfes für die Auffindung eines Erzganges, der ja nicht immer an der Tagesoberfläche sichtbar war. Dies bezeichnete man als „Muthen“. Mitunter war an einer offenen Felsstruktur ein Gang sichtbar und dessen Verlauf war gut zu vermuten. Hier entfiel dann der Schurf zur eigentlichen Auffindung des Ganges. Hatte der Bergmann dann einen Gang gefunden, konnte er beim Bergmeister, dem markgräflichen Vertreter des Landesherrn in Sachen Bergbau, diesen melden – muten, muthen – somit ein Abbaurecht beantragen. Dem Bergmann wurde ein sogenannter „Neufang“ vom Bergmeister verliehen. Hier konnten dann diverse Erschließungs- und Aufsuchungsarbeiten für ein „maßwürdiges“, also abbauwürdiges Erzvorkommen durchgeführt werden. War letztere Bedingung erfüllt, verlieh der Bergmeister dem Bergmann ein Grubenfeld von 7 Lehen in der Form von 7 quadratischen Feldern im Verlauf des Ganges. Der Bergmann hatte nun das Recht und auch die Pflicht, innerhalb von 3 Tagen mit dem Abbau zu beginnen. Verwirkte er diese Frist, so verfiel sein Recht an dieser Stelle und der Bergmeister konnte es erneut an einen anderen Bergmann verleihen. Im Vordergrund standen immer die Einnahmen des Markgrafen aus dem Bergbau, den die jeweiligen Bergmeister gegenüber dem Bergvolk vertraten. Der Bergmann, welcher das Erz der jeweiligen Grube abbaute, war verpflichtet, ein Drittel des Gesamtertrages als Fronteil dem Markgrafen – als „Inhaber“ des Bergregals – zu entrichten.

  

Eine erste Änderung der Grubenfeldgröße erfolgte unter Markgraf Dietrich d. Bedrängten (Reg. 1197 – 1221, *1162, †1221) und ist wohl dem Geldbedarf des Markgrafen und seinem Gefolge und dem sich ergebenden Verwaltungsaufwand geschuldet. Auch hatte man gelernt, dass die Gänge im Freiberger Revier sich in der Regel über viel größere Längen erstreckten, als die verliehenen Grubenfelder von 7 Lehen. Nunmehr kam an die Fundgrube von 7 Lehen Größe je ein Block Nebenlehen beiderseits der Fundgrube hinzu. Die Fundgrube wird zum 21 Lehenfeld. Diese umfassten jeweils ein Lehen für den Markgraf, der Markgräfin, dem Marschall, dem Truchsess, dem Kämmerer, dem Rat der Stadt als Bürgerlehn und für den Bergmeister. (Kube)

Markgraf Heinrich d. Erlauchte (Reg. 1221 – 1288, *1215, †15.02.1288) stellt das Bergregal in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Münzregal/Münzordnung. Für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Bergbaus bei wassernötigen Gruben wird als Investitionsanreiz und Sicherheit das Erbbereiten/Erbvermessen in großem Umfang angewandt. Dieses Erbbereiten/Erbvermessen hat ebenfalls seinen Ursprung im Gewohnheitsrecht der Bergleute und des Bergbaus selber. Bei Lehmann finden wir folgende Passage:

„Der Endzweck vom Erbbereiten ist dieser, dass dadurch derjenigen Ausbeuth-Zeche, so erblich beritten worden, ganzes belehntes Feld an Fundgruben und Maasen in Richtigkeit gesetzet, i. e. die Gränzen richtig gesetzet und ausgemachet, und dadurch aller Streit, Unordnung und Processe vermieden werden. Denn wann eine Zeche fündig wird, so wird am meisten nach derer Maasen und Grenzen Richtigkeit gefraget, und will ein jeder Feld-Nachbar auch etwas davon haben. Hat er nun die geringste Wahrscheinlichkeit vor sich, so gehet gleich der Krieg und Streit an, und geschiehet oft denen Gewercken der Aufbeuth-Zeche grosses Nachtheil und Schade, darum ist auch im Berg-Rechten heilsam verordnet, das solche fündige gute Gebäude durch das Erbbereiten müssen in Richtigkeit gesetzet werden.“

Der Grundstock der Rechtshandlung „Erbbereiten“ war die Zeugenschaft einer großen Menschenmenge, bestehend aus Stadtbürgern, der Bauernschaft und den Bergleuten, sowie den Vertretern der Obrigkeit und dem Bergmeister. Das Erbbereiten hatte in seiner ursprünglichen Form auch den Anschein eines großen Festes mit der Reichung von Speisung und Trank, sowie Almosen für das anwesende Volk, zumindest früher im Freiberger Revier. Das Ereignis des Erbbereitens eines Bergwerkes sollte im Geiste und der Erzählung von Generation zu Generation weitergegeben, somit unvergessen bleiben und über jegliche Zweifel Dritter erhaben sein. War jedoch niemand der anwesenden Zeugen eines Erbbereitens erreichbar, weil z. B. mittlerweile aufgrund eines langen Zeitraumes alle verstorben, konnten Dritte ihre Rechte an dieser erbvermessenen Grube doch wieder geltend machen, auch entgegen von Gewerken, die via mündlicher oder später schriftlicher Überlieferung über das einstige Erbbereiten Kenntnis hatten. Das Erbbereiten diente auch dazu, den Bergbau einer Region, wie früher in Freiberg, am „laufen“ zu halten und dem Landesherrn seine Einnahmen zu erhalten. Dabei werden die grundherrlichen Bergvogteien in ihren Rechten beschnitten und die Stadt Freiberg erhält Funktionen der beginnenden gliedernden Organisation des Bergbaus zugestanden. Die Stadt beansprucht nunmehr Rechte, die ihr nur innerhalb der Vogtei zufielen, für die ganze Markgrafschaft Meißen, wo die Stadt die Rechte des Markgrafen, also Hoheitsrechte, vertritt. (Kube)

  

Das erste schriftlich fixierte Bergrecht, keine Bergordnung, sondern eine Sammlung des bisher praktizierten Bergrechts wird 1307 als „Freiberger Bergrecht A“, auch als „älteres Bergrecht“ bekannt, in Schriftform festgehalten. Wobei die Jahreszahl 1307 nur als wahrscheinlich anzusehen ist, da das eigentliche Original wohl zum Stadtbrand 1375 verloren ging und nur eine spätere Kopie noch erhalten ist. Es handelt sich um eine Sammlung wohl viel älterer Gesetzestexte zum damals bisher praktizierten Bergrecht. (Jaschick)

Eine weitere Bergrechtssammlung geht auf das Jahr 1382 zurück. Es handelt sich dabei um das sogenannte „Freiberger Bergrecht B“, auch als „jüngeres Freiberger Bergrecht“ bekannt. Diese Textsammlung bestehend aus dem „Freiberger Bergrecht A“, vermischt mit einer deutschen Version des „Iglauer Bergrechtes“ (Jura civium et montanorum) und war die erste umfassende Niederschrift vom bergrechtlichen Gewohnheitsrecht mit Gesetzescharakter. Erstmals wird sehr detailliert in 43 Paragraphen das Bergrecht in umfangreichen Vorschriften schriftlich fixiert und bildet so die Grundlage für alle zukünftigen Bergordnungen für Kursachsen.

  


Eine Seite aus dem Freiberger Bergrecht aus dem 14. Jahrhundert. Aus: Work-Shop: „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krusnohori – Auf dem Weg zum Welterbe“, Riesa 27.10.2016 (Foto: J.Kugler)

  

Kursachsen entstand bekanntlich erst am 06.01.1423 mit der Belehnung Markgrafen Friedrich IV. d. Streitbaren (Reg. 1381 – 1428; *11.04.1370, †04.01.1428) mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg durch König Sigmund (*15.02.1368, †09.12.1437; römisch-deutscher König seit 1411, König von Böhmen seit 1419 und römisch-deutscher Kaiser von 1433), womit die Übertragung der Kurwürde an den Markgrafen von Meißen einherging. Damit stiegen die Wettiner in den Kreis der ranghöchsten deutschen Reichsfürsten auf.

Eine Bergordnung wurde durch Kurfürst Ernst (Reg. 1464 – 1486; *24.03.1441, †26.08.1486) und Herzog Albrecht III. d. Beherzten (Reg. 1464 – 1486; *31.07.1443, †12.09.1550) erlassen. Es handelt sich dabei um eine Bergordnung für Bergwerke außerhalb der Pflege Freibergs vom 14. April 1466. Diese Bergordnung umfasst in 6 Artikeln die Rechte und Pflichten des Bergmeisters, des Bergschreibers sowie des Zehntners. Dabei werden namentlich in der Bergordnung Hans Kluge als Bergmeister, Caspar Ludewig als Bergschreiber und Nickel Friedrich als Zehntner erwähnt. Diese Bergordnung stellt aber auch eine Besonderheit dar, denn erstmals wird der Versuch der Landesherrn sichtbar, Einfluss auf die bergbauliche Gewinnung von Rohstoffen zu nehmen, die eindeutig dem niederen Bergregal angehören und als „unedle Metalle“ galten, wie Zinn und Kupfer. Die Landesherren forderten ihren Anteil in Form des Zehenten. (Jaschick)

Die erste „richtige“ Bergordnung wird durch Kurfürst Friedrich II. d. Sanftmütigen (Reg. 1428 – 1464; *22.08.1412, †07.09.1464) am 1.Juli 1448 zur Regulierung des Zinnbergbaus bei Bärenstein (Altenberg) erlassen und bildete den Anfang für eine ganze Reihe von Bergordnungen in den nachfolgenden Jahrhunderten für die einzelnen Bergreviere des wettinischen Ständestaates. In der 2. Hälfte des 15. Jhd. beginnt der weitere Ausbau der Bergverwaltung für Kursachsen. Der Personalbestand der Bergämter wurde erheblich erhöht, um die umfangreiche Verwaltungsarbeit bewältigen zu können. Zu den bisherigen Verwaltungsbeamten wie Bergmeister, Bergschreiber, Recessschreiber und Zehntner kamen noch die Stellvertreter (Vice) und Berggeschworene hinzu. (Claus)

Da das bisher praktizierte Bergrecht den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen ab dem 16. Jahrhundert, besonders nach dem Auffinden immer neuer Lagerstätten, nicht mehr genügte und größere rechtliche Probleme in Form von Streitigkeiten von Gewerken und Bergleuten in den verschiedenen Revieren auftraten, erließ Kurfürst August I. (Reg. 1553 – 1586; *31.07.1526, †11.02.1586) 1554 die erste Bergordnung, die im gesamten, damaligen Kurfürstentum Sachsen Gültigkeit besaß.

Diese Bergordnung gilt als erster Schritt zum Beginn der Einführung des „Direktionsprinzips“ im sächsischen Bergbau. Von nun an wurde der Bergbau staatlich gelenkt, zumindest so, wie es der wettinische Ständestaat des Kurfürstentums Sachsen überhaupt zuließ. Es war aber noch ein weiter Weg bis zu einer richtigen staatlichen Überwachung für den Regalbergbau unter dem Begriff „Direktionsprinzip“. Die Überwachung und Kontrolle der Gruben erstreckte sich zwar bis in die Details des Abbauvorganges, der Arbeitsfunktionen und des sozialen Umfelds, welche durch die Berggeschworenen als Vertreter des Bergmeisters wahrgenommen wurde. Im Vordergrund stand jedoch immer die Geldeinnahme für den Landesherrn. Ein wesentlicher Unterschied zur späteren Zeit ist noch die schriftliche Dokumentation der Bergverwaltung.

  

Für die Bergverwaltung wurde von den Bergwerken Gelder erhoben: Das sogenannte Quatembergeld wie auch das Recessgeld berechnete sich aus einem Gebietsgrundwert, multipliziert mit den Feldeinheiten der vollständigen Belehnung. Gezahlt wurde dieses Geld quartalsweise, also zu Beginn eines neuen Quartals, egal, ob die Grube in Betrieb war oder nicht, und diente zur Besoldung der Bergbeamten und der Finanzierung der Bergverwaltung.

Ebenso wurde die Grubenfeldverleihung schon zu Beginn des 16. Jhd. wieder verändert. Das bis dahin angewandte Prinzip des 21 Lehen Grubenfeldes verschwand allmählich. Dies hatte seinen Grund. Generell wurde der Bergbau in den tieferen Regionen einer Lagerstätte durch Wasserhaltungen, aufwendigen Stollnbetrieb und Förderung von tauben Bergen, um überhaupt bauwürdige Grubenteile zu erschließen, immer kostspieliger. Um überhaupt noch den Bergbau gewinnbringend ausrichten zu können, sind der Markgraf und allen Mitbauenden nun nicht mehr am Ertrag des Roherzes, welchen die Nebenlehen zusicherten, sondern ausschließlich am geschmolzenen Silber beteiligt. Damit rückte der Hüttengewinn und der „Schlagschatz“ aus der Vermünzung des Silbers in den Vordergrund und stellte weiterhin eine lukrative Einnahmequelle des Landesherrn dar. Für die Veränderung der Grubenfeldgrößen und deren Aufbau war auch der Übergang von einer Naturalwirtschaft zu einer reinen Geldwirtschaft von Bedeutung.

Mitte 16. Jhd. beginnt der Aufbau einer eigenständigen mittleren Bergverwaltung unter Kurfürst Moritz von Sachsen (Reg. 1541– 1553; *21.03.1521, †11.07.1553) mit dem Einsatz von sogenannten Amtsverwesern in den Bergstädten Annaberg, Marienberg und Schneeberg. Der Amtsverweser Hans Röhling wurde 1545 Bergamtsverwalter und Simon Bogner Freiberger Bergmeister. Zusammen hatten sie die Aufsicht über den gesamten Bergbau in den albertinischen Landen. Nach Erlass der Kanzleiordung für Sachsen vom 05.08.1547 entwickelte sich auch das sächsische Oberbergamt. Seit 1555 bestand dann die Bergverwaltung mit Bergmeister und Oberbergamt in Freiberg, den unterstellten Bergämtern im Gebirge und einer zugehörigen Finanzverwaltung in Form des „Geheimen Rates“ seit 1574 als oberste kollegialisch organisierte Zentralbehörde. (Gross)

Agricola (1556) schreibt hierzu: „Nächst dem Berghauptmann hat der Bergmeister höchste Gewalt, denn er hat die Gerichtsbarkeit über alle Bergleute mit wenigen Ausnahmen, nämlich den Zehntner, den Rechnungsführer, den Silberbrenner, den Münzmeister sowie die Münze selbst. Weiterhin ist sein Amt, denen, die darum nachsuchen, das Bergbaurecht zu verleihen und dieses Recht zu bestätigen, die Grubenfelder zuvermessen und ihre Grenzen festzulegen und Fürsorge zu treffen, daß keine unnötigen Strecken getrieben werden.“

Im letzten Viertel des 16. Jhd. setzte auch die Förderung des Eisenerzbergbaus im Erzgebirge durch die Gründung von neuen Eisenhämmern auf Initiative von Kurfürst August I. (Reg. 1553 – 1586; *31.07.1526, †11.02.1586) ein. Die eingerichtete „Eisenkammer“ in Pirna an einer Nord- Süd- verlaufenden Fernhandelsroute war ein wichtiges Handelskontor. Ebenso ist der Eisenerzbergbau unter bergamtliche Aufsicht gestellt worden. Auch weitere Bergordnungen wurden durch Kurfürst August I. erlassen. Die Verwaltung des sächsischen Bergbaus nahm bei wichtigen Rohstoffen eine umfangreiche Position ein. Jedoch waren Kohle und Kalk noch immer außen vor und generell nur grundherrschaftlich geregelt. Eine Bergordnung für diese fehlte. (Gross)

   

Eine weitere Veränderung in der bergbaulichen Verwaltung war die schrittweise Einführung der schriftlichen Dokumentation. Die bisher nur mündlich vorgenommene Reihenfolge von Rechtshandlungen wie Schürfen, Muten und Verleihen als Bestandteil des Bergregals erfolgte ursprünglich nur mit Handschlag unter Hinzuziehung einer Zeugenschaft. Im Jahre 1511 wurde mit dem Beginn der Führung von „Bergbelehnungsbüchern“ im Bergamt Freiberg und damit der schriftlichen Überlieferung der Grubenbetreiber begonnen. Damit finden wir heutzutage die ältesten schriftlichen Belege einer bergamtlichen Verwaltung für das Freiberger Grubenrevier. Außerhalb von Freiberg begann die schriftliche Dokumentation erst später. Im Jahre 1530 wurde durch Georg d. Bärtigen v. Sachsen (Reg. 1500 – 1539; *27.08.1471, †17.04.1539) das Amt eines Gegenschreibers eingeführt. Der Gegenschreiber hatte im Gegenbuch als Rechtsgrundlage ein Verzeichnis aller Verleihungen sowie der Grubenbetreiber und ihrer Anteile zu führen.

   


Titelseite der Ersten Bergordnung des Kurfürsten August I. von 1554. Quelle: Sächs. Landes- und Universitätsbibliothek Dresden

  

Mit der schriftlichen Dokumentation durch das Bergamt und später auch durch das Oberbergamt veränderte sich auch die Administration eines Bergwerkes. Egal, ob eine Grube durch eine Gewerkschaft oder durch Eigenlöhner betrieben wurde, gab es nunmehr einen „Ansprechpartner“, der auch schriftkundig sein musste. Zum einen kristallisierte sich beim gewerkschaftlichen Bergbau der Schichtmeister als Vorsteher der Grube heraus, während im Eigenlöhnerbergbau der Lehnträger diese Funktion innehatte. Für beide Personen galt, dass sie Kenntnisse und Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen besaßen. Dies galt auch für die Position des Steigers. Beim Eigenlöhnerbergbau traten vielmals Steiger als Lehnträger auf.

Agricola (1556) schreibt über die Aufgabe des Schichtmeisters; „Dieser theilet die Schichten in die Arbeiter, und hat fleißige Achtung, daß ein jeder sein Ampt ordentlich und treulich ausrichte.“

Jene Schichtmeister oder Lehnträger mussten ferner „Zechenregister“ führen. Dabei handelte es sich um kleine broschürenähnliche Heftchen, besser halbierte Folio- Bögen, die in zweifacher Ausführung von der Grube geführt werden mussten. Dabei verblieb immer ein Exemplar auf dem Bergamt und wurde zur Befahrung durch den Berggeschworenen mitgebracht. Damit wurde betrügerischen Ambitionen im Vorfeld vorgebeugt. Inhalt dieser Register waren die Lage und der Name der Grube, die volle Belehnungsformel, die Namen der Bergleute und der Administration, die Zubußen der Anteilseigner, Abrechnung der Grubenkosten und Erzverkäufe und Inventarlisten.

Seit 1479 sind Nachrichten über die Führung dieser Register bekannt. In der Bergordnung von Kurfürst August I. von 1574 wird eine vorgeschriebene Form festgehalten. Mit mehrfachen Veränderungen hatten diese Zechenregister bis zur Einführung des Gesetzes über den Regalbergbau vom 22. Mai 1851 Bestand. Heute sind für die sächsische Montanforschung die Zechenregister eine der wichtigsten Quellen für die Rekonstruktion von Bergbauanlagen.

  

Eine weitere Bezeichnung für den Lehnträger und Schichtmeister als „Hutmann“ ist wohl eine Erfindung des Historismus vergangener Zeiten. Diese bezieht sich auf den im Huthaus wohnenden Steiger oder einem Bergmann, der neben dem Ausschank von Bier und Branntwein auf den Gebäuden des Erzbergbaus auch noch weitere Aufgaben zu erfüllen hatte, wie die Aufbewahrung des Gezähes und Kontrolle von technischen Einrichtungen.

Im 1589 veröffentlichten Werk von Petrus Albinus „Meißnische Land- und Bergchronik ...“ tauchte erstmals die Bezeichnung „Erzgebirge“ auf. Der alte Name für dieses Gebirge lautete „Soudeta ore“ (Wildschweinberge) und geht auf den griechischen Geograph Claudius Ptolemäus zurück. Dieser hatte um das Jahr 150 n. Chr. den Begriff für den Gebirgszug in einer Darstellung verwendet.

   

 
 
 

Bergverwaltung und Umsetzung des Direktionsprinzips

  

Aus den bergrechtlichen Gewohnheiten entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte die zentral geleitete Bergverwaltung mit ihren Bergordnungen. Ab dem 17.Jahrhundert bildete sich verstärkt das Organisationsprinzip eines bürokratischen Systems der staatlichen Lenkung und Leitung der Bergwerksbetriebe heraus. Grundlagen waren die Bergordnung von Annaberg aus dem Jahr 1509 und die Bergordnungen St. Joachimsthal aus den Jahren 1541 und 1548. Als Bergordnung wurde im hochmittelalterlichen Bergbau eine Gesetzessammlung bezeichnet, die als Ergänzung zum geltenden Bergrecht die Rechte und Pflichten der am Bergbau Beteiligten regelte. Meistens wurde eine solche Bergordnung bei auftretenden Problemen mit der Umsetzung von Recht und Ordnung erlassen.

Durch die wirtschaftliche Bedeutung des Bergbaues für den wettinischen Ständestaat war das Interesse an einem gewinnbringenden Bergbau sehr groß. Innerhalb des Finanzkollegiums als oberster Aufsichthsbehörde wurde daher in Dresden eine eigenständige Kommission gebildet, das „Berggemach“. Es stand unter Vorsitz des Kammerpräsidenten und des Vize- Kammerpeäsidenten, denen daneben

  • Geheime Cammer- und Bergräthe

  • ein Berg- und Münz-Secretarius

  • ein Secretarius Supernummerarius

  • eine Berggemachs-Registratur

  • ein Calculator Ordinarius und

  • ein Calculatur Extraordinarius

beigeordnet waren.

   

Als Vertreter des Landesherrn war das Oberbergamt, seit Mitte des 16. Jahrhundert mit Sitz in Freiberg, für die ihm nachgeordneten, territorial zuständigen Bergämter sowie letztlich für alle (Regal-) Bergbaubetriebe überhaupt entstanden. Dort setzten ein Oberbergmeister, später Berg- bzw. Oberberghauptmann, unterstützt durch Bergrichter, Markscheider, Zehntner, Hütten-, Kunst- und Maschinenbaudirektoren, Archivare und Schreiber die Anweisungen des Landesherren um. Das Oberbergamt war u. a. zuständig für

  • die Bergämter der einzelnen Reviere mit deren Bergbeamten,

  • die Bergwerke mit ihren Offizianten und Bergleuten,

  • das Hüttenwesen mit Offizianten und Hüttenleuten,

  • den Bergprozess, die Bergpolizei und die Berggerichte, sowie für

  • das Münzwesen (sofern das Bergregal mit einem Münzregal Dritter verbunden war).

  

Dem Oberbergamt unterstanden die Bergämter der einzelnen Reviere, in denen Bergmeister, früher auch der Bergvogt, Berg- und Gegenbuch- Schreiber sowie Geschworene über die einzelnen Bergbauwerke wachten. Durch die Bergämter wurde die fachlich- technische und finanzielle Überwachungsfunktion gegenüber den Bergbautreibenden tatsächlich ausgeübt. Die Bergämter taxierten die Verkaufspreise für ausgebrachtes Erz, ermittelten den Verkaufspreis, den der Kränzler für einen Kux verlangen durfte und konnten Vorschläge für die Ernennung von Schichtmeistern, Steigern und anderen Offizianten machen, die dann aber vom Oberbergamt selbst in ihre jeweiligen Funktionen berufen wurden.

   

1710 wurde durch Kurfürst Friedrich August, den Starken (als August I. König von Polen) ein weiterer Schritt der Zentralisation umgesetzt, indem er die „General-schmelzadministration“ für das fiskalische Freiberger Hüttenwesen schuf. Dorthin musste jede Grube das gewonnene, silberhaltige Erz abliefern. Hier erfolgte auch die Bezahlung der Gruben, wobei gleichzeitig der Betrag, der dem Staat zustand, sowie alle offenen Gebühren abgezogen wurden. In dieses Abrechnungssystem wurden damit nun auch die Hüttenbetriebe einbezogen.

 

Um nun Berggebrechen, wie Absaufen von Gruben, Einstürze von Gruben durch fehlerhaften Aus- und Abbau usw. vorzubeugen, war es eine wesentliche Aufgabe der Bergämter auch, eine „Bergaufsicht“ zur Durchsetzung technischer Sicherheitsanforderungen, aber auch der Gewinnträchtigkeit des umgehenden Bergbaus wahrzunehmen. Hierzu gehörte unter anderem das regelmäßige Befahren der Gruben und, sich über alle Vorkommnisse auf diesen zu unterrichten, sowie die finanzielle Abrechnung der Gruben zu prüfen. Dazu gehörten ferner Entscheidungen über die etwaige Neuanlage von Gruben, über Grubenerweiterungen, Wasserhaltung, usw. zu treffen. Diese zentrale, staatliche Aufsicht, Lenkung und Leitung des Bergbaues, wird als Direktionsprinzip bezeichnet.

Dazu gehörte auch weiterhin, wenn ein neues Vorkommen (Gang) entdeckt wurde, dass sich der Interessierte das Schürfrecht beim Bergamt offiziell sichern musste. Es galt wie eh und je das Schürfen, Muten und Verleihen als Beginn eines neuen Bergwerkes. Dazu legte der Interessent beim Bergamt die sogenannte „Muthung“, in neuerer Zeit nur noch Mutung, ein. Daraufhin überprüfte der Berggeschworene die Angaben des Muters vor Ort, und bestimmte Maße und Lage der Grube. Nach abgeschlossener Prüfung durch den Berggeschworenen wurde der Name der Grube durch den Lehnträger oder Schichtmeister festgelegt und in das Lehn- bzw. Verleihbuch eingetragen. Durch die Eintragung und deren Bescheinigung an den Muter war die „offizielle“ Belehnung (Verleihung) in Kraft getreten. Durch diese Verleihung blieben die Grundeigentümer. Grundbesitzer, Gemeinden usw., außen vor und hatten Duldungspflicht.

Für diesen Vorgang wurde natürlich eine Gebühr erhoben. War das alles erledigt, konnte der Abbau durch den Grubenbetreiber, als Eigenlöhner oder als Gewerkschaft, rechtlich zulässig erfolgen.

  


Die Sächsische Bergverwaltung im 18. und 19.Jahrhundert (Zeichnung: Bänsch, 2020)

  

 
 
 

Rechnungslegung

  

Seit Beginn des Bergbaues in der Markgrafschaft Meißen und nach dem alten Bergrecht nahm der Zehntner des jeweiligen Bergamtes oder Verwaltungsbezirkes (es gab für die „obergebirgischen Reviere“ zeitweise ein zentrales Zehntamt) die Abgaben der Gruben entgegen. In der Bergordnung von Kurfürst August I. von 1574 wurde dann nochmals verbindlich festgesetzt, dass die Abrechnungen der Bergwerke quartalsweise schriftlich und mit allen Einlagen als „Einlege-“ oder „Zechenregister“ beim Bergamt, wo sie der zuständige Geschworene entgegennahm, prüfte und gegenzeichnete, erfolgen sollten. Wohl gab es Probleme mit der pünktlichen Abrechnung der fiskalischen Forderungen. Denn generell waren alle Eigenlöhner oder die Schichtmeister schon immer verpflichtet, so auch im alten Bergrecht festgelegt, für jede Grube vierteljährlich zu den kirchlich bezeichneten Terminen Reminiscere, Trinitatis, Crucis und Luciae dem Bergamt eine Betriebsabrechnung in Schriftform vorzulegen.

Die Bergquartale entsprachen in etwa den uns heute bekannten Quartalen. Der Abrechnungsnachweis erfolgte mittels der schon seit dem 15. Jahrhundert bekannten Zechen-register. Es handelt sich dabei um kurze Quartalsberichte über den Betrieb der jeweiligen Grube, die eingegangenen Einnahmen und notwendigen Ausgaben, die von dem zuständigen Schichtmeister oder dem Eigenlöhner an einem festgelegten Tag zum Ende des Quartals im Bergamt vorgelegt werden mussten.

Schon seit 1479 gab es Vorschriften über ihre Ausfertigung. 1529 erfolgte erstmals die Ausgabe gedruckter Ausbeutebögen. Diese konnten von den Betreibern, von Bergbauinteressierten oder auch potentiellen Investoren beim Oberbergamt käuflich erworben werden, es war aber für die Grubenbesitzer keine Pflicht. Die meisten Schichtmeister kleinerer Gruben verzichteten gewöhnlich auf diese zusätzliche Ausgabe und blieben bei der bisherigen handschriftlichen Form auf halbierten Foliobögen Bis zum 7. Januar 1764 erfolgte die Berichtsvorlage im halben Folioformat, die bis zu 110 Seiten enthalten konnten, im vorgedruckten vollen Folioformat. In dieser Form erfolgte die Berichtserstattung noch bis 1851 und wurde erst durch das Gesetz über den Regalbergbau vom 22. Mai 1851 abgeschafft. In den ab 1827 erschienenen Kalendern für den Bergmann bzw. seit 1870 Jahrbüchern für das Berg- und Hüttenwesen im Königreiche Sachsen sind diese statistischen Angaben auch zusammenfassend abgedruckt.

Abgegeben werden mussten diese Abrechnungen in zweifacher Ausfertigung – die zweite wurde im Bergamt durch die Berggeschworenen aufbewahrt (daher auch „Einlege- Register“). In den Registern wurden die gesamten Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufgerechnet. Im Roßweiner Gebiet bestanden die Einnahmen allerdings fast ausschließlich aus der Zubuße und Zuschüssen von Bergwerkskassen.

 

Nach einer Weisung des Landesherrn von 1524 mußten aus den Einlegeregistern sowohl die Einnahmen und Ausgaben, die Zubußzahlungen und die Entwicklung des Zubußverlages, die Beschäftigten und ihre getätigten Schichten und gezahlten Löhne, als auch die Inventarien hervorgehen, ebenso das genaue Silberausbringen dokumentiert werden. Auch die seit 1535 anbefohlene Entrichtung von Pflichtbeiträgen der Bergleute zur Knappschaftskasse (Sozialversicherung) in Höhe von 3 Pfennigen vom Wochenlohn (auch als „Büchsenpfennige“ bezeichnet) wurde darin gegenüber der Bergbehörde mit abgerechnet. Den Abschluss bildete ein Grubenbericht, aus dem die im jeweiligen Quartal durchgeführten Arbeiten ersichtlich waren.

Zum Thema der zentralen Grubenabrechnung und Zechenregister wird in der Erstausgabe des sächsischen Bergwerkskalenders unter dem Titel: „Chursächsischer Bergwerks-Calender, auf das 1773. Jahr nach Christi Geburt mit dem ganzen Sächsischen Bergwerksstaate den gangbaren Gruben und anderen nützlichen Beilagen“ im Abschnitt „Allgemeine Nachricht von der Eintheilung der Zeit bey dem Bergbaue“ folgendes berichtet (Freiberg 1773):

„Das 1773. Jahr ist ein gemein Jahr von 365 Tagen oder 52 Wochen. Bis 1529 wurden die Rechnungen der Schichtmeister wöchentlich geschlossen gelohnet, Ausbeute gegeben und Zubuße angeschlagen.

Von 1529 an wurden Bergrechnungen, Zubußen und Ausbeuten auf 3 Termine angesetzt, nämlich auf Pauli Bekehrung, St. Vitii und St. Matthaii. Hernach hat man mehrerer Bequemlichkeit wegen von 1551 an vier Quartale angeordnet, nämlich Reminiscere, Trinitatis, Crucis und Luciae.

Der Name der Quartale war schon vorher im Hofstile gewöhnlich, und bedeutet gemeiniglich einen virteljährigen Zins. Daher war er sehr bequem, bey Bergbaue die vierteljährigen Abgaben, Zubußen und Ausbeuten zu bezeichnen.

Die Quartale fielen damals allemal in März, Junius, September und December den Quatembern oder vierteljährigen Weichfasten parallel.“     
(SLUB-Dresden Hist.Sax.M.395-1773; Sammlung Saxonica).

  

Als Beispiel für eine Grubenabrechnung, wie sie im Bergarchiv Freiberg im Zechenregister vorliegt, soll eine Abrechnung des Johannes Erbstollens herangezogen werden (s. auch dort).

Einnahme – Ausgabe – Berechnung für das 4. Quartal Lucia 1805 (und damit gleichzeitig Jahresabrechnung für 1805)

Einnahmen aus Zubuße:                                                                 33 Th. 16 Gr. 0 Pf.

Zuschuß aus  Gnadengroschenkasse:                                            2 Th. 15 Gr. 0 Pf

Gesamteinnahme :                                                                          36 Th.   7 Gr. 0 Pf.

________________________________________________________________________

abzügl. Ausgaben für Löhne und Material:                                    44 Th.  4 Gr. 4 Pf.

abzügl. Grubenschuld aus vorhergehendem Quartal:                182 Th. 21 Gr. 11 Pf

________________________________________________________________________

Betriebsergebnis (reale Grubenschuld):                                     190 Th. 19 Gr. 3 Pf 

  

Parallel zu der Eingabe – Ausgabe – Verrechnung erfolgte eine Verrechnung des Zubußverlages, d. h. eine Aufrechnung der von den Anteilseignern quartalsmäßig eingezahlten Zubußen. Diese Gelder (Zubuße) sind von den Gewerken (Anteilseignern) der jeweiligen Grube zur Verfügung gestellt worden, um ihren Betrieb weiterhin aufrecht halten zu können, auch wenn kein Ausbringen von Erzmitteln möglich war.

Dabei wurden die im Quartal neu eingegangene Zubuße der Gewerken mit der in den vorherigen Quartalen eingegangenen Zubuße addiert und als „Receß“ aufgelistet. Die Gewerken hatten das Recht, sofern die Grube Ausbeute brachte, sich also im Verlag befand, die im Receß stehende Zubuße wieder zurückzufordern, also erstattet zu bekommen.

Demgegenüber wurde die nicht eingegangenen Zubußen, die eigentlich hätten im Quartal von den Gewerken bezahlt werden müssen, gegenübergestellt. Neben der Berechnung der im Receß stehenden Zubußen (regulär und ordentlich gezahlte Zubußen) erfolgte auch die Berechnung dieser, „im Retardat“ stehenden, Zubußen.

Beim Retardat (lat. retardatio), auch Drangsal genannt, handelt es sich um einen bergrechtlichen Vorgang im frühen bis spätneuzeitlichen Bergbau. Wenn Kuxe im Retardat lagen, also ein Kuxinhaber nicht (oder nicht mehr) zahlungswillig war, konnten nach Ablauf einer Frist seine Anteile von Amts wegen eingezogen werden. Diese im Retardat stehenden Gewerken konnten dem Grubenbetrieb gefährlich werden, denn wenn zu viele der Gewerken die Zahlung ihrer Zubuße einschränkten oder ganz aufgaben und dadurch die Grube keinen Zufluss von finanziellen Mitteln mehr hatte, führte das gewöhnlich schnell zur Einstellung des Grubenbetriebes.

Wenn der Grubenbetrieb eingestellt werden musste und sich noch erhebliche Mittel im Receß der jeweiligen Grube befanden, dann haftete prinzipiell der Schichtmeister für die Rückzahlung der eingezahlten Zubußen der Gewerken, die im Receß stehen, zuzüglich noch offener Rechnungen aus dem laufenden, jetzt aber eingestellten, Grubenbetrieb. War der Schichtmeister aber nicht in der Lage, die im Receß stehenden Beträge zurückzuzahlen, verloren die Gewerken ihr eingezahltes Kapital.

  

Beispiel: Johannes Erbstolln, Lucia (4.Quartal) 1805

Zubußschuld aus vorigem Quartal:                                                          2.173 Th. 20 Gr.  0 Pf. 

Eingekommene Zubuße in diesem Quartal:                                                 33 Th. 16 Gr. 0 Pf. 

________________________________________________________________________

Receß (Grubenschuld, welche die Gewerke fordern durften):              2.207 Th. 12 Gr. 0 Pf

Beschäftig waren:

·        1 Steiger mit einem Wochenlohn von 1 Taler, 6 Groschen und 10 Pfennige,

·        ein Häuer mit 8 Groschen je ledigen Schichten und

·        zwei Knechte, mit je 20 Groschen und 6 Pfennigen Wochenlohn.

Der Steiger erhielt für Schießarbeiten zusätzlich 8 Groschen in der Woche. Er musste dafür 12 Schüsse mit 2 Pfund Pulver bringen.

Im 1. Quartal 1806 befuhr ein Geschworener vom Bergamt Freiberg zweimal das Grubengebäude und erhielt dafür vom Schichtmeister 9 Groschen Aufwandsentschädigung.

Aus den Inventarverzeichnissen des Zechenregisters ist der Bestand an Betriebs- und Arbeitsmitteln einschließlich Lagerbeständen an Baumaterial ersichtlich. So war zum Beispiel im Quartal Crucis 1807 auf dem Johannes-Erbstolln folgendes Inventar vorhanden:

9 Lachter Fahrten

36 Stück Bergeisen

2 Stieleisen

9 Lachter Tonnenfach

31 Stück Eisenanlagen

2 beschlagene Kübel,

1 Rundbaum

2 Handfeustel

1 beschlagener Stollenkarren

1 hölzerner Haspel

1 einmännischer Stampfer

1 beschlagenes Karrenrad,

1 Band

1 kupferne Raumnadel

1 Keilhaue

1 Riegel

6 ¼ lb Schießpulver

½ lb Spundnägel

5 Bergkörbe

1 Kratze

½ lb Kübelschindel

15 lb Stahl

10 Lachter Bergseile,

2 Markscheiderrisse

 Anm. d. Verf.: lb = libra, das Pfund

  

Aus obiger Abrechnung werden die ständigen Probleme bei der Finanzierung der Bergbauanlagen offensichtlich. Diese führten über kurz oder lang immer zur Aufgabe der Grube, da die Gewerken oft nach einiger Zeit nicht mehr bereit waren, ihre gesamte Zubuße, die sich aus der Anzahl der erworbenen Kuxe ergab, zu bezahlen, ohne dass absehbar wurde, jemals einen der versprochenen Ausbeute- Anteile zu erhalten, wenn es selbst nach Jahren kein Ausbringen und damit keine Ausbeute gab. Das führte verständlicherweise zu „Bergbauunlust“, die speziell für Roßwein immer wieder von Seiten der Bergbehörde beklagt wurde.

Als Beispiel soll der „Neue Hilfe Gottes Erbstollen“ dienen (s. dort), dessen finanzielle Entwicklung in einer Grafik erkennbar ist. Die Rechnung ließe sich analog auf alle anderen Grubengebäude gleichermaßen durchführen. Auffällig ist, dass bei den meisten Abrechnungen der Grubengebäude im Areal die realen Ausgaben immer genau den Einnahmen aus Zubuße und dem Zuschuss aus der Gnadengroschenkasse entsprechen. Mehrausgaben, die die verfügbaren Kapitalien überstiegen, wie hier, traten selten auf.

 


Die ursprüngliche Brücke über die Freiberger Mulde im Wolfstal (Silberwäsche) nach einer Ansichtskarte von 1903 (n. Erh.) Die Brücke, einschließlich der Mittelpfeiler, wurde zum Hochwasser 2002 vollständig zerstört und musste abgerissen werden. An ihrer Stelle wurde ein paar Meter unterhalb eine neue, moderne Brücke ohne Mittelpfeiler aus Tropenholz erbaut. Foto: Brück und Sohn, 1903. Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

 

 
 
 

Weiterentwicklung des Bergrechts unter kapitalistischen Bedingungen

  

Eine Weiterentwicklung des  Direktionsprinzips erfolgte 1817, als der damalige Berg-kommissions- Rat Sigismund August Wolfgang von Herder (*1776, †1838, seit 1826 sächsischer Oberberghauptmann) mit Unterstützung des amtierenden Oberberghauptmannes Friedrich Wilhelm von Trebra (*1740, †1819, seit 1801 sächsischer Oberberghauptmann)für das Freiberger Revier Fünfjahrpläne einführte. Die Pläne waren in sich selbst und aufeinander abgestimmt, erreichten über Jahre gültige Funktionalität und sollten den wirtschaftlichen Erfolg des erzgebirgischen Bergbaues absichern. Auch, wenn in späteren Jahrzehnten neue Bergverordnungen und Dekrete erschienen, so galt die Rechtsauffassung des Freiberger Bergrechts und der Annaberger Bergordnung im Wesentlichen noch bis 1868.

Zur gleichen Zeit, um die Mitte des 19. Jahrhunderts, wurden die Berggerichte aufgelöst. Diese Frage muss jedoch differenziert beachtet werden. Während sich die bergrechtlichen Zuständigkeiten während der vergangenen Jahrhunderte des öfteren änderten, so war zur Wende des 18. zum 19. Jahrhunderts für Belange des „Allgemeinen Bergrechtes“ das Oberste Geheime Finanz- Direktorium und für Bergkriminelle Vergehen und Streitigkeiten das Appellationsgericht in Dresden zuständig (Anonym, 1833). Allerdings wurden kleinere Vergehen der Einfachheit halber durch die örtlichen Gerichte verhandelt, was oft zu einer Willkürlichkeit der Urteile führte.

   

Nachdem sich Mitte des 19. Jahrhunderts die feudalistischen bergbaulich- wirtschaftlichen Strukturen als Hemmnisse für die weitere Entwicklung der Produktionsverhältnisse auswirkten und man das erkannt hatte, versuchte man, um die Mitte des Jahrhunderts durch das „Gesetz über den Regalbergbau im Königreich Sachsen“ (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1851, Seite 199) vom 22. Mai 1851, die Bergbauorganisation in Sachsen zu modernisieren. Ein erster Schritt hierzu war damit getan. Da dies aber nur halbherzig erfolgte, denn viele Festlegungen wurden aus früheren Zeiten übernommen, machte sich alsbald eine Überarbeitung notwendig. So wurde noch vom Regalbergbau ausgegangen, das Hüttenwesen gar nicht mit berücksichtigt usw.

  

Erst nach dem Inkrafttreten (ab 1869 ) des „Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen“ vom 16. Juni 1868 änderte es sich grundlegend. Eine wesentliche Veränderung, die damals viele Diskussionen hervorrief, war die Änderung des bisher gebräuchlichen Begriffes „Regalbergbau“ in den Begriff „Erzbergbau“, da die sachlichen Voraussetzungen für einen Regalbergbau durch das neue Gesetz verändert bzw. ganz aufgehoben wurden. Die Aufgaben der Bergbehörden erstreckten sich ab jetzt nicht nur auf die Rechtspflege und der Aufrechterhaltung der Ordnung, sondern auch auf Fragen der Einhaltung der Sicherheit in den Bergbaubetrieben und den Verhaltenscodex der Bergleute (Krug, 1904).

Mit dem § 55 „Bergpolizei“ (Seite 76) und § 65 „Aufsicht des Bergamtes“ (Seite 332) des Berggesetzes von 1868 wurde die gesetzliche Bestimmung festgelegt, die den königlichen Behörden das Recht verleiht und die Pflicht auferlegt, die Bergpolizei auszuüben und die Berggerichtsbarkeit beim Oberbergamt anzulegen. Unter „Bergpolizei“ ist die Aufgabe und Pflicht des Staates zu verstehen, die Gefahren des Bergbaues, die infolge und aufgrund des dem Grundeigentümers entzogenen Verfügungsrechtes auf die Mineralien den einzelnen bedrohen könnten, zu verhüten und zu beseitigen. Diese Aufgaben wurden zuvor durch die Bergämter bzw. das Oberbergamt wahrgenommen. Ab 1869 war dafür das anstelle des Oberbergamtes geschaffene sächsische Landesbergamt und die diesem nachgeordneten, territorial oder fachlich (etwa für die Kohlenwerke) zuständigen Berginspektionen zuständig.

Aufgrund des §§ 55 und 65 des Allgemeinen Berggesetzes und im Bezug der §§ 55, 76 und 151 der zugehörigen Ausführungsverordnung, wurden auch die „Allgemeinen Bergpolizei- Vorschriften für das Königreich Sachsen“ vom 2. Januar 1901 (Kretschmar, 1901) erlassen. Hierbei bezieht sich § 65, Anmerkung 4, auf die Abgrenzung der „eigentlichen Bergpolizei“ von der allgemeinen Polizei auf „Bergwerksräumen“. Nun darf man sich die Bergpolizei nicht als eine gesonderte, uniformierte Truppe vorstellen, sondern die hieraus abzuleitenden Aufgaben wurden durch die Beamten des Landesbergamtes wahrgenommen.

Diese auf Sicherheit bezogene Überwachung von Bergwerksunternehmen wurde schon ab 1857 schrittweise und langsam, besonders bei Kalkwerken, aber auch auf die anderen grundeigenen Rohstoffe wie Steine und Erden und damit die gewerblichen Gruben ausgedehnt. Als Gründe dafür werden die mittlerweile verbotene Kinderarbeit im deutschen Reich und besonders Unfälle angeführt.

  

Bergordnungen / Berggesetze für das Freiberger Revier:  

 Jahr

Titel

Bemerkung

1248

Iglauer Bergrecht

erstmaliges schriftliches Festhalten von bergbaulichen Gewohnheitsrechten als Privilegium A und Privilegium B; Vorbild für das Freiberger Bergrecht; Grundlage für den Bergkodex „Ius regale montanorum“ von König Wenzel II.

um 1250

Freiberger Bergrecht

in Schriftform ab 1307 als Freiberger Bergrecht A, ab 1346 als Freiberger Bergrecht B

1466

Ordnung für die Bergwerke“ außerhalb Freibergs

erste für das Kurfürstentum Sachsen geltende Bergordnung

1529

Freiberger Bergordnung
von Herzog Georg dem Bärtigen

entspricht der Annaberger Bergordnung von 1509

1554

„Erste Bergordnung“
 von Kurfürst August I.

 

23. April 1571

„Zweite Bergordnung“
 von Kurfürst August I.

 

1575

„Dritte Bergordnung“
von Kurfürst August I.

 

12. Juni 1589

„Kursächsische Bergordnung“
 von Kurfürst Christian I.

Außerkraft getreten am 5. Januar 1852

22.Mai 1851

„Gesetz den Regalbergbau betreffend“
König Friedrich August von Sachsen

 

16. Juni 1868

Allgemeines Berggesetz für das Königreich Sachsen“ von König Johann von Sachsen

 

   

Hier sei noch anzumerken, dass die Annaberger Bergordnung von 1509, von Herzog Georg dem Bärtigen (Reg. 1500 – 1539; +27.08.1471, †17.04.1539) als die erste umfassende Bergordnung in Deutschland gilt und ab 1511 für das gesamte Herzogtum Sachsen Gültigkeit hatte; sie war außerdem Vorbild für weitere Bergordnungen in anderen europäischen Bergbaurevieren.

Mit dem Allgemeinen Berggesetz für das Königreich Sachsen von 1869 entstand nicht nur eine einheitliche bergrechtliche Grundlage, die für das ganze damalige Königreich Sachsen Geltung besaß. Das Direktionsprinzip und die Regalrechte des Landesherrn wurden damit praktisch aufgehoben und durch das Inspektionsprinzip ersetzt. Das heißt, der Staat behielt zwar die Rechte an den vorkommenden Bodenschätzen und seine Inspektionsfunktion, jedoch unter weitgehender finanzieller und investorischer Entscheidungsfreiheit der Grubenbesitzer. Die Bodenschätze konnten nach wie vor nicht erworben werden, sondern Abbaurechte begründeten sich auch weiterhin auf eine Verleihung durch den Staat. An dieser Rechtsgrundlage hat sich trotz verschiedener neuerer und modernerer Berggesetze nichts geändert und sie gilt de facto bis heute.

 

 
 
 

Zur Gewinnungstechnologie
  
Stollnvortrieb

  

An untertägigen Anlagen unterscheiden die Bergleute im wesentlichen Stollen, Schächte, Strecken und Abbaue. Stollen werden von Tälern aus fast waagerecht mit geringem Ansteigen, entweder im Gang oder im Nebengestein, vorgetrieben. Stollnähnliche Grubenbaue, die nicht vom Tage sondern untertage von einem Schacht aus vorgetrieben werden, heißen „Strecken“, während das vorläufige Ende eine Strecke als „Streckenort“ bzw. das Ende eines Stollns als „Stollnort“ bezeichnet wird. Die Anlage der untertägigen Grubenbaue erfolgte im Roßwein- Döbelner Raum immer nach dem gleichen Verfahren. Nachdem man den Gang, erkundet hatte, erfolgte vom Talhang aus der Vortrieb eines Stollens. Dies geschah teilweise im Gang selbst (Kaiser Heinrich- Erbstolln) oder querschlägig bis zum Erreichen des Ganges, worauf dieser dann rechts und links in Verhieb genommen wurde (Weißes Roß und Weintraube Erbstolln). Die dabei aufgefahrene Stollnhöhe schwankte ursprünglich zwischen 1,2 m und 1,5 m. Für Erbstolln wurde vom Oberbergamt generell eine Profilhöhe von 1 Lachter und ½ Lachter Breite gefordert. Bei der Erzgewinnung erhielt der entstehende Hohlraum (der „Abbau“) eine durch die Form des Erzganges bedingte Gestalt.

Der Vortrieb und der Abbau erfolgten bis Ende des Mittelalters mit Schlägel und Eisen. Etwa nach 1680 setzte allmählich und zunächst nur vereinzelt die Anwendung der Bohr- und Schießarbeit mit Schwarzpulver ein, was eine wesentliche Arbeitserleichterung brachte. Solange der Stollenvortrieb im anstehenden festen Gestein erfolgte, konnte meist auf einen Ausbau verzichtet werden. Anders sah es in brüchigen (wandelbaren) Bereichen aus, insbesondere auch im Bereich des Mundloches, das naturgemäß innerhalb der Verwitterungsdecke ansetzte. Hier musste ein Ausbau erfolgen. Soweit aus den Zechenregistern zu entnehmen ist, erfolgte im betrachteten Arbeitsgebiet ausschließlich Holzausbau, meist in Türstockzimmerung, und die Verwahrung der Stöße und Firste mit Schwartenbrettern. Eine Ausmauerung der Stollen und Strecken, wie sie im Wolfstal oder in Gersdorf bei Segen Gottes Erbstolln gefertigt wurde, ist für die bei Roßwein gelegenen Gruben nicht bekannt. Verschiedentlich wurde aber nur der Mundlochbereich in Natursteinmauerung gefasst. Bedingt durch den kurzlebigen Holzausbau ist es verständlich, dass ein Stolln nach seinem Freifallen in kürzester Zeit verfiel. Nachmuther mussten erst hohe Aufwendungen unternehmen, um das Stollnort wieder zu erreichen und erneut belegen zu können.

Ein Stolln wurde im Gelände idealerweise so hoch angesetzt, dass der Abfluss des Wassers sowie ein Haldensturz gewährleistet war. Der primäre Vortrieb eines Stollens hatte den Vorteil, auftretendes Wasser auf einfache Art abführen zu können, um die Grube insgesamt trocken zu halten. Jedoch dauerte es mitunter relativ lange, bis der Stolln den in Abbau stehenden Gang erreichte und es konnte sehr teuer werden. So wurde beim Weißen Roß und Weintraube Stollen erst nach 130 m der Spatgang überfahren. Bitter und teuer war es für den Grubenbetreiber, wenn nach jahrelanger Arbeit festgestellt werden musste, dass der erreichte Gang nicht die erhoffte Ausbeute brachte.

  


Arbeit im Stolln zu Agricolas Zeiten. Aus: Georg Agricola (1556) „De Re Metallica Libri XII“, Nachdruck Fourierverlag, Berlin 1928, S. 80 und 94

   

 
 
 

Schachtbetrieb

  

Wenn der Stollen so weit vorgetrieben war, dass der Abtransport des tauben Gesteins und des Erzes, zu mühselig und der Weg zum Mundloch zu lang wurde oder wenn tiefere Schichten abgebaut werden sollten, teufte man Schächte von der Oberfläche zum Stollen ab. Dies war bei größeren Stollenlängen auch notwendig, um die Bewetterung am Stolln-ort zu sichern.

Je nach ihrer zugeordneten Funktion trugen die Schächte die Bezeichnung:

  • der Treibeschacht zur Förderung,
  • der Kunstschacht für die Wasserhaltung,
  • der Fahrschacht zum Ein- und Ausfahren der Bergleute,
  • die Lichtlöcher als Hilfsschächte zum Stolln- oder Röschenvortrieb.

  

Berggebäude mit Schächten waren im Roßweiner Raum:

·        der Kaiser-Heinrich-Erbstolln mit: 2 Lichtlöchern und 1 Kunstschacht (unvollendet)

·        der  Augustus-Erbstolln mit 2 Treibeschächten

·        der Johannis-Erbstolln mit 1 Treibeschacht

·        der Hilfe Gottes-Erbstolln mit 1 Treibeschacht

·        die Roßweiner Fundgrube mit 1 Treibeschacht

·        der Neue Segen Gottes Erbstolln mit 1 unvollendeten Schacht

·        der Wolfstaler-Erbstolln mit 1 Kunst- und Treibeschacht (Waltherschacht) und 1 Wetterschacht (Blauschacht), sowie einen zweiten heute nicht mehr existenten Lichtloch.

  

 
Links: Drei saigere Schächte: 1. Schacht, der noch nicht zur Stollnsohle geteuft ist, 2. Schacht, der den Stolln erreicht hat, 3. Schacht, bis zu dem der Stolln noch nicht vorgetrieben ist. Rechts: Mittelalterlicher, saiger angelegter Schacht in Holzrahmenzimmerung. Beide Abbildungen aus: Georg Agricola (1556) „De Re Metallica Libri XII“, Nachdruck Fourierverlag, Berlin 1928, S. 80 und 94

   

 
 
 

Abbauverfahren und Abbaumethoden

  

Mit dem Erreichen eines Ganges nahmen ihn die Bergleute in Verhieb und Abbau. Dies geschah ursprünglich im „Strossenbau“ und später im „Firstenbau“.

Der Strossenbau gehört zu den ältesten Abbauverfahren überhaupt. Bei ihm wird von oben nach unten abgebaut. Der Verhieb erfolgt in der Strosse, d. h. von der Sohle aus in Streichrichtung und treppenförmig mit abgesetzten, von oben nach unten kürzer werdenden Stößen. Das taube Gestein wurde entweder durch eine Stempelreihe getragen, als fremde Berge an anderem Ort versetzt oder ausgefördert und über Halde verstürzt. Im Ergebnis entstehen die oft sehr langen Gesenke auf Feldortstrecken. Diese Abbaumethode lässt sich zum Beispiel beim Kaiser Heinrich- Erbstollen nachweisen. Grubenberichten verweisen wiederholt auf die Abgewältigung von 6 m bis 7 m langen Gesenken, in deren Folge man wieder auf Erz stieß.

Im Gegensatz zum Strossenbau erfolgt im Firstenbau der Abbau von unten nach oben. Der Firstenbau fand vor allem bei relativ steil einfallenden Ganglagerstätten Verbreitung. Nach Auffüllung der in Abbau stehenden Hohlräume mit Bergen nahmen die Bergleute von der entstandenen Versatzsohle aus die nächsten Firste in Verhieb. Das geschah entweder bis zum Durchschlagen in die darüber liegende Gangförderstrecke oder bis zum Erreichen der Erdoberfläche.

Dabei war es möglich, die Feldortstrecke als Gangstrecke direkt im anstehenden Gang am Liegenden aufzufahren. Allerdings mussten die zur Vorrichtung des Abbaus im Streichen des Ganges aufgefahrenen Feldortstrecken dann so ausgebaut werden, dass sie später den Versatz tragen konnten. Dagegen benötigten die im möglichst harten Nebengestein angelegten Förderstrecken oftmals gar keinen Ausbau, da bei gutem Zustand des Nebengesteines der Berg problemlos in der Lage war, sich selbst zu tragen. Die abgebauten Gangabschnitte wurden dagegen oftmals gänzlich mit tauben Bergen ausgesetzt. Diese Abbaumethode wurde im Weißen Roß und Weintraube- Erbstollen angewendet. Nachdem mit dem Hauptstollenort nach 130 m vom Mundloch der Kaiser Heinrich Spat überfahren wurden war, schlug man querschlägig zum Hautstollen den Gang im Quergestein an und überfuhr diesen mehrmals, so dass der Gang streckenweise vom nördlichen (mitternächtlichen) bzw. vom südlichen (mittäglichen) Stoß aus in Verhieb genommen werden konnte.

  

Der Hauptarbeitsprozess im Bergbau ist das „Gewinnen“, d. h. das Lösen des Gesteines und der Minerale aus ihrem natürlichen Verband. Dem Bergmann standen dazu unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Loses, leicht lösbares und mürbes Gestein gewann er mittels Keilen oder brach es mit der Keilhaue heraus. Zum Lösen von festem und hartem Gestein kamen Schlägel (Fäustel) und Eisen (Meißel) zum Einsatz. Beide Werkzeuge überkreuzt gelten als Symbol für den Bergbau allgemein. Die Technik des Lösens mit Schlägel und Eisen war noch bis ins 19. Jahrhundert üblich.

1643 kam erstmals Schwarzpulver zum Sprengen („Schießen“) im Freiberger Bergbau zur Anwendung. Der umfassende Einsatz der Sprengarbeit erfolgte aber erst mit Beginn des 18. Jahrhunderts und ist heute noch gängige Praxis in einer freilich stark veränderten Anwendung. Das Schießen erleichterte die Arbeit, jedoch mussten die Sprenglöcher nach wie vor von Hand geschlagen werden. Dazu benutzte der Bergmann drei, maximal 60 cm lange Bohrer, die nach jedem Schlag mit einem etwa 7 kg schweren Fäustel gedreht wurden. Für ein etwa 50 cm tiefes Loch benötigte er 2 bis 3 Stunden.

Anfallendes Gestein wurde in Lederbeuteln oder in kleinen Karren aus den Stollen gezogen bzw. gestoßen oder mittels einer Handhaspel nach oben ausgefördert. Diese reine Muskel- und Handarbeit kam als Aufgabe den Bergknechten zu bzw. war diese meist Aufgabe der Bergknechte oder wurde in ledigen Schichten, also nach der regulären Schichtzeit bewältigt. Wasser- oder dampfgetriebene Fördermaschinen kamen im Roßweiner Raum nicht zum Einsatz. Ob nun auch zumindest in den früheren Jahren das sogenannte Feuersetzen zur Anwendung kam, ist eher unwahrscheinlich, da sich im Gangerzbergbau das eigentliche Ganggestein oft deutlich besser, als das Nebengestein, lösen lässt.

  


Dargestellt sind 2 Stolln auf unterschiedlichem Höhenniveau und 8 Schächte auf den beiden Erzgängen. Stolln 1 gewährleistete für Erzgang 1 & 2 und die da zugehörigen 8 Schächte den Wasserabfluß im Status eines Erbstolln. Der neue Stolln 2 ist tiefer angelegt und enterbt Stolln 1 im Bereich der Schächte 1 – 4 und erschließt den bis dahin noch unbekannten Erzgang 3 mitsamt dem Abbaurecht.
Quelle: Freie Nachzeichnung nach einer Vorlage von O. Wagenbreth

  


Die typischen Abbauverfahren im Freiberger Bergrevier,
Quelle: Freie Nachzeichnung nach einer Vorlage von O. Wagenbreth

  

 
 
 

Beleuchtung unter Tage

  

Als Beleuchtung dienten für Untertage ursprünglich Kienspäne, später das „Froschlicht“. In diesem flachrandigen Behältnis befand sich Unschlitt, mit einem eingelassenen Docht. mittels eines beweglichen Hakens konnte die Lampe im Gestein verankert werden. Da es sich um ein offenes Licht handelte, ist gut vorstellbar, dass der Bergmann beim kleinsten Luftzug im Finstern stand. Die Helligkeit dieser rußenden, stinkenden Lampen ist bedeutend geringer anzusetzen als die eines Teelichtes.

Später kam dann die „Freiberger Blende“ zum Einsatz. Diese bestand aus einem oben abgerundeten Holzbehälter mit in vereinfachter Miniform eingebauter Lampe, dessen
Innenseiten mit glänzenden Metallblättern (meist Messing) ausgeschlagen waren, die das Licht nach vorn reflektierten. Die ursprünglich offene Vorderseite, wurde später durch eine Glasscheibe geschlossen.

  


Drei Generationen Geleucht des Freiberger Bergreviers. Ganz links ein tönerner Frosch, der später auch aus Metall mit Steinhaken versehen gegen Ende des 16. Jahrhundert und bis weit in das 19. Jahrhundert gebräuchlich war und erst durch die „Freiberger Blende“ (Bildmitte) abgelöst wurde. Rechts ein Karbidgeleucht der englischen Firma Premier das an den Lederhelm, Hut oder Kappe gesteckt werden konnte. Letzteres spiegelt die letzte Betriebsperiode des Freiberger Bergbau ab etwa 1935 wider. Foto: L. Mitka

  

 
 
 

Wasserhaltung

  

In die Gruben eindringendes Wasser bereitete den Bergleuten stets die größten Probleme. Mit der Anlage von Stolln konnte zumindest der Teil der Grube zwischen Stolln und Tagesoberfläche dauerhaft wasserfrei gehalten werden.

Bei Grubenbauen unter der Stollnsohle traten erneut die Probleme einer notwendigen Wasserhaltung auf, z. B. beim Wolfstaler Erbstolln und dem Kaiser Heinrich Erbstolln. Wurde anfangs das Wasser manuell mit Eimern und Kübeln bis in Stollnniveau gehoben, so setzte der Bergbau seit dem 16. Jahrhundert auch technische Anlagen zur Wasser-hebung ein. Mit Hilfe von Feldgestängen konnte die Energie von den Standorten der Wasserräder zu den Punkten gebracht werden, an denen mit Pumpen die Wasserhebung betrieben werden sollte. Verwendung fanden sowohl einfache als auch doppelte Feldgestänge. Die Kunsträder hatten Durchmesser bis zu 12 m. Zum Betreiben der Kunsträder dienten sowohl bereits vorhandene als auch künstlich angelegte Wasserläufe. In Speicher-teichen, so im Wolfstal, standen kleine Wasser- Reserven zur Verfügung.

   


Realistisches Funktionsmodell einer Wasserkunst kombiniert mit einer Fahrkunst auf der 3. Sohle des Besucherbergwerks Reiche Zeche in Freiberg um 1995. Foto: J. Piller

  


Ein am originalen Standort erhaltenes Handpumpenkunstgezeug im Tiefen Börnichen Erbstolln (Freiberger Nordrevier) der Roßwein – Nossener Revierabteilung. Foto: L. Mitka

  

 
 
 

Versuch einer historischen Periodisierung des Roßweiner Bergbaues
  
Erste Periode – Anfang des 16. Jahrhunderts bis 1630

  

Die bergbauliche Entwicklung im Roßweiner Raum lässt sich in vier Perioden einteilen. Anhand der ab 1511 beim Oberbergamt in Freiberg geführten Belehnungs-/ Verleihbücher und der ab 1524 geführten Zechenregister ist es heute möglich, die bergbaulichen Aktivitäten der vergangenen 500 Jahre gut zu rekonstruieren.

  

Die erste Eintragung einer verliehenen Fundgrube im Wolfstal vom 28. August 1572 bezeugt, dass die Gewerke „auf dem Jordan“ die Fundgrube Neugeborenes Kindl verliehen bekamen und das ein Franz Kaltofen als Schichtmeister tätig war. Es könnte sich um ein später als Nachtigall Fundgrube zusammengefasstes Grubengebäude gehandelt haben, denn am 28.09.1572 wurde den Nachtigaller Gewerken die Gottesgabe Fundgrube einschließlich oberer und unterer Maßen zugesprochen und am 06.02.1574 hat Franz Kaltofen „...die vntter 2.3.Maß nach Der Nachtigall samptt eyner fundttgrube...“ als Lehn verliehen bekommen. Nach einem Bergbericht von 1858 soll aber bereits 1513 Kaltofen für seine Gewerkschaft ein Stolln im Wolfstal gereicht worden sein. Fest steht, dass Mitte bis Ende des 16. Jahrhunderts laut Berglehnbuch fünf Fundgruben im Wolfstal verliehen waren.

Besonders die Engelschaar Fundgrube, hatte für die weitere Entwicklung des Bergbaues im Wolfstal Bedeutung. Ihr Name wird bis heute auf einen S-SW bis O-NO streichenden und seinerseits als erfolgreich eingeschätzten Gang, den „Engelschaar Stehenden“, angewandt, der in der Zeit des Wolfstaler Erbstolln in Abbau stand. Der Gang wurde als erfolgreich eingeschätzt. Die Engelschaar Fundgrube wurde um 1606 der seit 1583 existierenden Franciscus Fundgrube zugeordnet und ab 1607 als Franziskus Fundgrube samt Engelschaar Fundgrube geführt.

Die Rechte für die im Wolfstal vorhandenen (Aufschlag-) Wasser wurden über die Vergabe von Wassernutzungsrechten geregelt und im Verleihbuch der Jahre 1572 – 1577 einem Melchior Merten in Vertretung der Gewerkschaft der Himmlischen Heer Fundgrube zugesprochen.

Wasservorkommen, denn Quellen und oberirdisches Wasser gehörten zu den Regalien des Markgrafen, wurde in dieser Zeit zugunsten des Bergbaues im Wolfstal geordnet. Somit konnten die im Wolfstal vorhandenen Tageswässer für die bergbauliche Nutzung durch die ansässigen Gruben verwendet werden. Auch der Bau der beiden Kunstteiche im Wolfstal, die rund 350 Jahre später zum jetzigen Freibad umgebaut wurden, sowie der Bau des Wolfstaler Wasserlösestollns, der heute noch die Grubenbaue des Wolfstaler Erbstollens entwässert, sind in diese Zeit einzuordnen. Dieser Stolln wurde 1573 an die Gewerken der Nachtigall Fundgrube verliehen und löste das Grundwasserproblem der Nachtigall Fundgrube und der Gottesgabe Fundgrube.

  

Hier tritt auch erstmals der Begriff des Erbstolln für das Roßweiner Gebiet auf. Die Bezeichnung Erbstolln leitet sich ab vom Stollnrecht ab, dass 1320 als bergrechtliche Neuerung in einer Urkunde des Landgrafen Friedrich von Thüringen (*1257, †1323) erwähnt und später auch 1749 in der kursächsischen Stollenordnung verankert wurde.

Der Erbstolln stellte aufgrund seines Ansatzpunktes als tiefster Stolln in einem Grubenfeld oder eines ganzen Bergreviers und mit der Aufgabe der Wasser- und Wetterlösung für mehrere Bergwerke betraut, eine besonders bedeutsame Auffahrung dar. Deshalb war er mit verschiedenen Privilegien gegenüber den von ihm gelösten Gruben versehen.

  

 
 
 

Zweite Periode – etwa 1689 bis 1756

  

Der 30jährige Krieg endete 1648 und hinterließ ein zerstörtes, wirtschaftlich zerrüttetes Kurfürstentum Sachsen. Not, Elend, Korruption und Missstände in allen Bereichen waren die Folgen. Aber Sachsen erholte sich, bedingt durch das umsichtige Handeln des Kurfürsten Johann Georg II. (Reg. Ab 1656; *1613, †1680) nach dem Krieg schneller als andere Länder. Neue Manufakturen und neue Handwerke entstanden. Für die Entwicklung Sachsens hatte der Bergbau entscheidenden Anteil. Um den Bergbau wieder in Gang zu bringen, erließ Kurfürst Johann Georg II. 1659 das „Dekret gegen Missstände im Bergbau“.

In diesem Zusammenhang ordnete der Markgraf nach dem 30jährigen Krieg das Oberbergamt in Freiberg an, eine Generalbefahrung aller bisher bekannten Gruben durchzuführen, um eine Möglichkeit der Wiederaufnahme zu prüfen. Diese Befahrung soll in Roßwein im Juni 1689 stattgefunden haben:

„Im Junio ward auch zu Roßwein das uralte Bergwerk hinter der Ziegelei- Scheune, der Kayser Heinrich genannt, durch die Freibergischen Bergbeamten besichtigt, sodann wieder aufgenommen, beräumet und der Stollen erneuert, nachdem über 50 Jahre wüst gelegen. Als ersten Schichtmeister ward damals Paul Zschoche gesetzt“ (zitiert nach Knauth aus Edlich, 1934)

  

Auf der Basis des Dekretes von 1659 und unter dem Bestreben, den Bergbau schnell wieder zu einem leistungsfähigen Wirtschaftszweig zu entwickeln, erließ der Kurfürst eine Festlegung zur Förderung des Bergbaues. Danach konnten bergbautreibende Städte die Bergfreiheit verliehen bekommen, was wiederum mit dem Recht verbunden war, sich „Bergstadt“ nennen zu dürfen. Die Bezeichnung „Bergstadt“ (auch Bergort) ist eine rein auf den Bergbau bezogene Benennung einer Stadt, die ihre Existenz vorzugsweise einem florierenden Bergbau verdankt, verschiedene Privilegien erteilt bekam und hat nichts mit einer „auf einem Berg stehenden Stadt“ zu tun.

Diese Bergfreiheit berechtigte z. B. Städte, nur die Hälfte der anfallenden Trunk-, Salz- und Landsteuer an den Fiskus abzuführen. Die andere Hälfte musste allerdings dem Bergbau innerhalb der städtischen Fluren zugutekommen bzw. genutzt werden, um auftretende Schäden, die durch die bergbauliche Tätigkeit entstanden sind, auszugleichen.

  

 
 
 

Dritte Periode – 1763 bis 1830

  

Im Februar 1763 endete der Siebenjährige Krieg. In Sachsen setzte danach eine Zeit relativer Ruhe und Stabilität ein, in der, gegenüber anderen Ländern, die Kriegsschäden schnell beseitigt werden konnten und die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen wieder zu einem führenden Staat werden ließ. Das Bürgertum in den Städten gewann verstärkt an ökonomischen Einfluss und wollte sein Kapital möglichst gewinnbringend anlegen.

Die gesellschaftliche Entwicklung hatte Einfluss auf den Bergbau in allen Ländern des Deutschen Reiches, aber insbesondere auf den erzgebirgischen Erzbergbau, der als wirtschaftliches Fundament die Entwicklung Sachsens vorantreiben sollte. Die Einführung neuer moderner Technologien und Techniken führte zu einer schnellen Intensivierung der bergbaulichen Produktion und optimistischer Initiativen.

In dieser Periode waren im Roßweiner Gebiet die intensivsten bergbaulichen Aktivitäten zu verzeichnen. Jedoch kamen die meisten Gruben kaum über das Stadium des Schürfens bzw. des Beginnens von Aufgewältigungsarbeiten hinaus und wurden nach spätestens vier bis fünf Jahren wieder aufgegeben.

  

 
 
 

Vierte Periode – 1850 bis 1940

  

In der 4. Periode hatten, die überwiegend auf Stollnbetrieb ausgerichtet kleine Gruben, keinen Bestand mehr. Die allgemeine bergbauliche Entwicklung war geprägt durch eine Konzentration der Arbeit auf große Zechen mit einem weiträumigen Abbaufeld. Entsprechend diesem Entwicklungsprozess kam es in den Jahren 1856 bis etwa 1940 im östlichen Teil des mittelsächsischen Granulitgebirges zur Mutung und Verleihung großer Abbaufelder, die oft mehrere der alten kleineren Gruben in sich einschlossen.

Die Entwicklung zu modernen Bergbaubetrieben blieb im Roßweiner Gebiet, aufgrund kaum zu erwartender Ausbeute, aus. In den Jahren 1891/1892 wurde noch einmal aktiver Bergbau in Roßwein betrieben. Der Bürgermeister Dr. Rudolf Rüder bekam das Grubenfeld Roßweiner Fundgrube auf der „Oberen Neuen Sorge“ unweit der „Wettinhöhe“ am 12.03.1891 verliehen. Rüder hatte drei Bergleute für einen Tagelohn von 3,50 Mark ausgeliehen und ließ auf der „Oberen Neuen Sorge“ einen Schacht abteufen. Schon am 30.05.1891 stellte Rüder die Bitte um Aufhebung der Mutung an das Amtsgericht Roßwein mit der Begründung „...da sich dies mit meiner amtlichen Stellung als Bürgermeister nicht verträgt...“ Im März 1892 erlosch das Bergbaurecht auf der Roßweiner Fundgrube.

  

Erst 1938 fanden auf Initiative der Firma Naumann Terrazzowerke Waldheim durch Obersteiger Möcke und den Inhaber der Firma Befahrungen zweier fast parallel liegender Schwerspatgänge oberhalb des jetzigen Penny Marktes und südlich der Wettinhöhe statt. Auf diesen zwei Gängen konnte abbauwürdiger Schwerspat nachgewiesen werden. Zum Aufschluss der Gänge war beabsichtigt, ausgehend vom leerstehenden großen Brauereikeller, einen Stolln mit einem Streichen von WNW-OSO aufzufahren und die Gänge in einer Entfernung von 20 bis 30 m anzufahren. Da diese Gänge aber im staatlichen Grubenfeld lagen, gab es erhebliche verfahrens- und genehmigungsrechtliche Probleme. Bereits Anfang der 30er Jahre war dieses Grubenfeld zur Sicherstellung der Grundstoffversorgung in Vorbereitung des Krieges, durch den Staat gemutet wurden. Der Beginn des 2. Weltkrieges stoppte diese Pläne.

  

 
 
 

Roßwein als Bergstadt

  

Eine Stadt durfte sich nur „Bergstadt“ nennen, wenn sie die „Bergfreiheit“, d. h. die ,Priviliegierung des Communbergbaues´ erhalten hatte. Eine Bergstadt hatte auch das Recht, erhebliche Steuervergünstigungen und andere geldliche Zuflüsse vom Staat zu erhalten. Diese „eingesparten“ Steuergelder sollten dazu genutzt werden, Bergschäden, die duch den Bergbau auf den Flächen der Grundeigentümer entstanden, auszugleichen und die Zubußen für diejenigen Kuxe zu bezahlen, welche den „bergbegnadigten“ Kommunen gehören.

Diese vorstehend genannte „Bergfreiheit“ wurde vom Stadtrat Roßwein beantragt und „vermögens allergnädigsten Befehls vom 7. Decemb. 1708 erhalten“. Voraussetzung war, dass die Stadt einen Communbergbau mit den entsprechenden Zechen betrieb. Die Vergünstigungen beinhalteten die Befreiung von der „halben Land- und Tranksteuer“. Voraussetzung dafür war, dass die Bürgerschaft der Stadt (die Besitzer der Grundstücke nebst Hausgenossen) einen Betrag, in diesem Fall die Hälfte der eingenommenen „Land- und Tranksteuer“, in den Communbergbau der Stadt investierten. Die Bürgerschaften nutzten dieses Angebot zwar gern und rege als Steuersparmodell, unterstützen den Bergbau aber umgekehrt nur sehr widerwillig.

  

Vom Bergamt Freiberg waren hierfür die Roßweiner Gruben Kaiser Heinrich Erbstolln, Neuer Segen Gottes Erbstolln, Augustus Erbstolln und Himmelfahrt Christi benannt, wobei zur damaligen Zeit nur der Kaiser Heinrich in Betrieb stand und die drei anderen noch fündig gemacht werden sollten. Dafür war es notwendig, dass sich die Bürgergemeinschaft zu den als Commungruben (-zechen) ihrer Gemeinde bekennen und diese gemeinschaftlich betreiben.

Das bedeutete wiederum aber nicht, dass die Einwohner sich mit körperlichen Eimsatz an den Bergbetrieb beteiligten, sondern durch Kauf von Anteilen (Kuxen) den Betrieb der Gruben sichern sollten. Die mit dem Communbergbau verbundene Steuerminderung durch die Befreiung von der „halben Land- und Tranksteuer“ wurde durch die Roßweiner Bürger gern und umfänglich genutzt. Allerdings beachteten sie nicht, dass eine langfristige Sicherung der Steuerermäßigung nur durch tatsächliche Erzanbrüche sichergestellt werden konnte und dass mit Überprüfungen der Verwendung der Mittel zu rechnen war. Der ursprünglichen Euphorie folgte alsbald die Ernüchterung, die sogenannte Bergbauunlust, da die Bürger der Stadt aufgrund ausbleibender Erfolge, die mit dem Besitz der Kuxe verbundenen Kosten für den Betrieb der Gruben, nicht mehr aufbringen wollten oder konnten. Infolgedessen waren die Gruben nicht mehr belegt und konnten auch nicht bebaut werden, was letztlich zu Betriebseinstellungen und zu Problemen mit der bewilligten „Bergfreiheit“ führte.

Im Zusammenhang mit der Privilegierung wurde ein Aufstand, eine bergamtlich dokumen-tierte Befahrung in Schriftform, zum Oktober 1718 über die Berggebäude angefertigt, der eine genaue Beschreibung des Zustandes der Gebäude enthielt.

  


Die erste Seite des Aufstandes über die zum Kommunbergbau vorgesehenen Bergwerke der Stadt Roßwein vom Oktober 1718. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40174, Nr. 844. Kopie im Besitz des Autoren.

   

Im Jahre 1711 erhielt die Stadt Roßwein das Privilegierungsschreiben der Landesregierung. Es umfasste mehrere Seiten und in 21 Punkten wurden die damit verbundenen Verpflichtungen aufgelistet (Bestand 40174, Nr. 844, Seite 93 ff).

Nach einigen Jahren wurden die Bewilligungen auf Zutrefflichkeit „dass ihnen das in verflossenen Jahren erübrigte gleichfalls zum Bergbau anwenden sollen“ überprüft. Diese Überprüfung fand für Roßwein 1733 statt. Anlaß war ein Schreiben des Oberbergamtes vom 6. Dezember 1732 an die Landesregierung, worin mitgeteilt wird:

„derer Einwohner beym Städtlein Roßwein von ao: 1709 an, biß mit Barthel und Crucis 1732 genoßenen Bergfreiheit in der halben Land- und Trunksteuer, allergnädigst resolvizet und anbefohlen,

„sich die Einwohner damit säumig erwiesen, es muß zustehender Verfügung zu melden, wie nicht weniger war, itzo umständlicher und zuverläßlicher Nachsicht aufs baldigste Zuerteilen, ob und was war bergmänniche Bestimmung vorhanden, bey den zu Roßwein bauenden Bergwerken etwas nützliches ausrichten, damit nicht die eine ansehnlich betragende Steuer Begnadigung vergeblich angewendet werden,“ (Bestand 40010, Nr. 3020, Seite 111)

   

Nach einem bergamtlichen Protokoll aus dem Jahre 1733 hatte Roßwein ab 1708 eine Steuerermäßigung von 11.035 Talern erhalten, wovon jedoch 924 Taler nicht dem Bergbau zugeführt worden waren. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass

1.    die Anlage von drei neu fündig zu machenden Gruben Neuer Segen Gottes, Vertrau auf Gott und Himmelfahrt Christi nach kurzer Zeit wieder eingestellt und nur ein Bergbaubetrieb auf dem Kaiser Heinrich erfolgte,

2.    dass „bey dem Kayser Heinrich nur wenige Einwohner mit 91 Kux beteiligt, hingegen 32 Kux in Retarde stehen..., deshalb bei der Roßweiner Bevölkerung eine Bergbau-Unlust bestand und

3.    dass die geschätzten und angegebenen Bergschäden auf den Feldern und Grundstücken der Roßweiner Bürger, hervorgerufen durch den Grubenbetrieb, nicht bestanden.

4.    die Menge des gebrauten Bieres wesentlich übertrieben und man schlussfolgerte, dass der Steueranteil für bloßen Eigennutz, nicht für den Bergbau verwendet wurde.

   

Der Geheime Rat und Obersteuerdirektor Centurius von Miltitz wurde mit der „Überprüfung der Zutrefflichkeit und Billigkeit der Bergfreiheit“ der Stadt Roßwein beauftragt. Nach Verlesung seines Berichtes erging aus Dresden am 27. Oktober 1733 folgende Anweisung des Kurfürsten Friedrich August (Bestand 40010, Nr. 3020; S. 113):

„Friedrich August König und s. Churfürst.

Bester und lieber getreuer, Welchergestallt die Einwohner des Städtleins Roßwein seither erlangten Concession der Berg-Freiheit nehmlich Laetare und Quasimodogeniti  1709 ließ mit Barthol. und Crucis 1732 an solcher Steuer Beneficio nur allein 924 Thl. 14 gl., 6/72 pf. ohne was ihnen bey der General Accise zu gute gegangen Lucrizet; solches haben wir aus eurem unterm 20. Juny a.c. mit Einsendung hierbey zurückkommenden Vol: Acto erstatteten untertänigsten Berichte in unserem verlesen gehöret; Worauf hiermit Unser gnädigsten Bergherren, ihr wollet gedachten Einwohner bedürftenden falls anhalten, daß ihn das im verflossenen Jahren erübrigte gleichfalls zum Bergbau verwenden sollen.

 

Wenn aber der Orthen keine bergmännische Hoffnungen vorhanden sind Wir diesfalls eines untertänigsten Berichtes forderlichst gewärtig und mit nach Befinden mit Resolution zu versehen gemeinet. Daran geschehe unser Wille und unsere Meinung.

Datum, Dresden den 27. Octobris 1733.“

  

Zu dem Volumen zurückgehender Acta gehörte auch Herrn Centurius von Miltitz‘ Bericht „Erinnerungen bey des Städtleins Roßwein genießender Bergfreiheit zur halben Steuer“, dem Folgendes zu entnehmen ist (Bestand 40010, Nr. 3020; S. 114-116):

„Quad 1) bey dem kaiser Heinrich nur einige Einwohner mit 91 ⅜ Kuxe interissiret sind hingegen 32 ⅝ ... Kux in Retard stehen ... mithin nicht einmal eine einzige Zeche war voll vergewerkschaftet.

Quad 2) aber die aufgenommenen drei neuen Zechen bald nach ausgesprochener Concession wieder liegen blieben und darauf aller Bau eingestellt wurden, mithin

Quad 3) die vorgefundenen Bergschäden gänzlich ceshizet (? … unleserlich), auch allenfalls bei der einzigen Zeche den Kaiser Heinrich die anstehenden wenigen Berg (-schäden) Wege und Stangen machen können. worauf also keine sonderliche Reflexion zu machen sein wird. Diesem nach will es hieraus das Ansehen gewinnen, daß Roßwein bey einer noch dazu nicht völlig vergewerkschafteten Zeche schwerlich von einer Bergstadt zu achten und ihr füglich das Beneficium der halben Land- und Trunksteuer nicht wieder zu Partizipation.

Anm. d. Verf.:

·        Laetare: Rosensonntag, ist der 4. Fastensonntag in der römisch-katholischen Tradition.

·        Quasimodogeniti: Der Name des Sonntags Quasimodogeniti leitet sich vom Beginn der früheren lateinischen Antiphon ab: Quasi modo geniti infantes, Halleluja, rationabile, sine dolo lac concupiscite.

·        Beneficio: Wohltat

  

Im nächsten Punkt des Berichtes führt Herr von Miltiz die Abrechnung der erhaltenen Steuervergünstigung und ihre Verwendung aus. Centurius von Miltitz schlußfolgerte danach:

            „Und bey diesen Umständen entsteht die Vermuthung, daß bey dergl. ashectizitum Berg Bau nicht sowohl in Beförderung des Bergwerks an an sich selbsten in Cujius remunerationem doch, das halbe Steuer beneficium alß eine Ergötzlichkeit
ursprunglich geordnet ist, daß vielmehr der bloße Eigennutz und profit durch Erlangung der Übermaße an der halben Steuer und Accise gesehet wurden. Welches aber zu großen Nachtheil und Verkürzung des Steuer Eravii gereichet, und förder nicht zu gestatten sein will, zumahl binnen so gewonnener Zeit bey dortigem Berg-Bau noch nichts nützliches ausgerichtet worden, und nicht ... noch dargehtan ward, vor Bergmännich wahrscheinliche Hoffnung bey Fortsetzung des Bauens auf künftige Zeit zumachen seyn dürffte.“

Infolge dessen wurde für Roßwein die Bergfreiheit und die damit verbundenen Steuervorteile, als auch die Bezeichnung „Bergstadt“ aberkannt. Sie durfte sich fortan nicht mehr Bergstadt nennen.

 

Diese Angelegenheit dürfte für Roßwein wahrscheinlich noch ein Nachspiel gehabt haben. Man versuchte, unangenehme Folgen abzuwenden, denn im Jahr 1731 wurde der Bergbaubetrieb auf dem Himmelfahrt Christi Erbstolln, der bereits 1708 angefahren, aber nach einem Jahr liegen blieb, wieder aufgenommen. Auch der Bergbetrieb auf dem Kaiser Heinrich Erbstolln wurde wieder aufgenommen. Das geschah in einer Zeit, in der in Roßwein die höchste bergbauliche Tätigkeit nach dem 30igjährigen Krieg zu verzeichnen hatte.

Unklar bleibt die Bezeichnung Vertrau auf Gott Fundgrube. Der Name ist nirgends für ein Berggebäude im Roßweiner Raum zu finden. Es könnte sich um eine Verwechslung oder eine vorübergehende Bezeichnung für den Augustus Erbstolln gehandelt haben, (die aber nie aktenkundig geworden ist), denn dieser wurde ebenfalls 1708/1709 wieder in Aufgewältigung und in Vortrieb genommen, findet jedoch als solcher in den Unterlagen zu der vorstehenden Problematik keine Erwähnung.

   


Prospect von Roßwein um 1800. Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

   

 
 
 

Beschreibung der Berggebäude
  
Standorte der wichtigsten Berggebäude

  


Standorte der historischen Berggebäude im Raum Roßwein. Hintergrundkarte: Topographische Karte 1 : 25 000, Blattnr. 4945 Roßwein, Landesvermessungsamt Sachsen

  

Hierin bedeuten:

1 = Weißes Roß und Weintraube
      Erbstolln

2 = Augustus Erbstolln – Älteres
      Mundloch

3 = Augustus Erbstolln – Jüngeres
      Mundloch

4 = Kaiser Heinrich Erbstolln

5 = Matheus Fundgrube

6 = Johannes Erbstolln

7 = Neue Hilfe Gottes Erbstolln

8 = Himmelfahrt Christi Erbstolln

 

9 =   Neue Güte Gottes Erbstolln

10 = Roßweiner Fundgrube

11 = Hubertusburger Friede Erbstolln

12 = Neuer Segen Gottes Erbstolln

13 = Reicher Schatzasten Gottes Erbstolln

14 = Berthold Erbstolln

15 = Tiefer Wolfstaler Wasserlösestolln
         Mundloch

16 = Wolfstaler Erbstolln, Waltherschacht

 

 

  

 
 
 

Berggebäude im Wolfstal bei Roßwein
  
Wolfstaler Bergbau“

  

Unter der Bezeichnung „Wolfsthal´sches Bergwerk“ wurden in lokaler Mundart mehrere im Wolfstal gelegene Gruben zusammengefasst, über die nur sehr spärliche Nachrichten vorliegen.

Die Zeit der ersten Aufnahme des Bergbaues im Wolfstal kann wegen fehlender Unterlagen nicht eindeutig nachgewiesen werden. Nach den heutigen Erkenntnissen wurden wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mehrere Gewerkschaften und Eigenlöhner, die verschiedene Fundgruben, welche später um obere und untere Maaße erweitert wurden, betrieben. Gesichert ist, dass im Jahre 1513 einem gewissen Blasig Kaltofen für seine Gewerkschaft im Wolfstal ein Erbstolln in Lehn gereicht wurde. Wahrscheinlich handelt es sich um den heute noch aktiven „Tiefen Wasserlösestolln“, den die Alten auf dem tauben Gang, dem „Wolfstal Stehenden“, 200 Lachter weit ins leicht ansteigende Gebirge getrieben haben. Da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass die damaligen Bergleute einen Stolln auf 200 Lachter (400 m) unbegründet in einem tauben Gang anlegten, muss schon vorher die Bauwürdigkeit der vorliegenden Gänge nachgewiesen oder doch zumindest bekannt gewesen sein. Infolge erhielt 1573 die Gewerkschaft „uff der Nachtigall“ die Berechtigung zu einem Erbstollen mit der Bezeichnung „Wolfstaler Erb-stolln“ und seinen Gerechtigkeiten, der „nach der Nachtigall und der Gottesgabe Fundgrube“ getrieben worden sein soll. Bei beiden Belehnungen kann es sich um den gleichen Stolln gehandelt haben.

Die Bezeichnung „Wolfstaler Erbstolln“ ist bis heute gültig und wurde später bis heute als Bezeichnung für das im Wolfstal ansässige „vereinigte“ Bergwerk verwendet, welches ab 1781 umtriebig war.

 

Nach den vorhandenen Unterlagen ist anzunehmen, dass die Gottesgabe Fundgrube einschließlich der Nachtigall Fundgrube, die ertragreichsten gewesen sein dürften, denn diese bekamen einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeiten nachweisbar verliehen. Beide Fundgruben konnten nun ihr Grundwasser über einen Stollen, der beide Fundgruben bediente, entsorgen. Es ist anzunehmen, dass in dieser Zeit auch der Bau der im Wolfstal befindlichen Schächte erfolgte. Davon profitiert haben dürften auch die anderen im Gebiet ansässige Fundgruben, denn eine Voraussetzung für einen Erbstolln war, dass alle Gruben im Gebiet von diesem bedient werden.

Soweit heute bekannt ist, gab es im Wolfstal im 16.Jahrhundert folgende Fundgruben:  

Fundgrube

Erste schriftliche Belehnung
(s. auch Tabelle weiter unten)

Nachtigall Fundgrube

06.02.1574

Segen Gottes Fundgrube

?

Gottesgabe Fundgrube

28.09.1572

Engelschaar Fundgrube

28.08.1572

Himmlisch Heer Fundgrube

05.11.1575

Himmelskrone Fundgrube

 

Franziskus Fundgrube

1581 /1583

Wolfstaler Erbstolln

28.11.1573

  

Es liegen hierzu von folgenden der damaligen Gruben schriftliche Belehnungen vor:

1572

„Engelschaar Fundgrube“

Bestand 40010, Nr. 3020; Seite 72b und 40010, Nr. 4410, Bibo 311150, Seite 69

 

Frantzs Kaltofen

28. Aug. 1572

Eyne fundttgrube / vffm Newgeborn Kindell / Welcher eine fundttgrube vffm schwartzen flachen gange / vff der Engelschaar genannt / Den gewercken vffm Jordan Zw gutt / Welches er durch den Geschworenen Christoff fischern hatt frey gemachtt / gelegen Zw Roswen In Wolffsthall.
(Engelschaar)

 

1672

„Gottes Gabe Fundgrube”

Bestand 40010, Nr. 4410; Seite 72a und 40010, Nr. 4410, Bibo 311151, Seite 2

 

 

Nachtigall gewercken

28. Sept. 1572

Anno bey. Des 72. J. den 28. Septembris habe Ich Anders hoffmann B.M. vorlihen schöpra / Eyne fundttgrube / vnnd ober negster mas / vff der gotts gabe genannt / obbemeltten gewercken Zw gutt / Welcher sie durch den geschworenen Christoff fischern haben frey gemacht / gelegen Zw Roswen / Inn Wolffsthall. (Nachtigall)

 

1573

„Wolfstaler Erbstolln”

Bestand 40010, Nr. 4410; Seite 63b

gewercken vff der Nachtigall

28. Nov. 1573

Anno bey des 73. den 28 Honömb habe Ich Anders hoffmann B.M. borlihen schöpra / Eynen Erbstollen welcher nach der Nachtigall samd der gottgabe getrieben / gelegen Zw Roswen.

1574

„2.,3. Maas der Nachtigall Fundgrube“

Bestand 40010, Nr. 4410; Seite 71b und 40010, Nr. 4410 Bibo 311150, Seite 68

Franszs Kaltoffen

6. Febr. 1574

Anno bey des 74. den 6. Februar habe Ich Anders hoffmann B.M. verlihen schöpra / Die vntter 2.3. mas nach Der Nachtigall / samptt eyner fundttgrube / vffm Segen gottes genantt / gelegen Zw Roswen / Inn Wolffsthall. (Nachtigall)



 

1574

Wasser auf “Himmlisch Heer Fundgrube“

Bestand 40010, Nr. 4410; Seite 72b und 40010, Nr. 4410 Bibo 311150, Seite 69

Melchior Mertten

16. Febr. 1574

Anno bey des 74., den 16. Febr. Habe Ich Andres hoffmann B.M. borlihen schöpra / Das wasser Im Wolffs thall / mit allen seynen quellen vnd zwgengen / bis an Die Mulda Heruntter / Den gewercken vffm Himmlischen Heer Zw gutte / gelegen Zw Roswen Im Wolffsthall.
(Himmlisch Heer)

 

1575

“3. Mas auf Himmlisch Heer Fundgrube“

Bestand 40010, Nr. 4410; Seite 166b

Benedix Pfleshorn

5. Nov. 1575

Die vnetter ander / Dritte mas nach dem Himmlischen Heer / Gelegen Zw Roswen / Im Wolffsthall / vff Blasius Zschochens güttern.
(Himmlisch Heer)

1585

„Himmelskrone Fundgrube“

Bestand 40186, Nr. 29155 und 29556

 

Zwei Einlegeregister für Luciae 1585 und Luciae 1587 vorhanden

1606

„Engelschaar Fundgrube”

Bestand 40010, Nr. 4413; Seite 166b und 40010, Nr. 4410 Bibo 31150

Peter Hermann

20. Dez. 1606

1 Fdgr. Auf sth. Und fl. Gang. Im Wolfstal auf Heinrichs Schmiedts Gütern. Engelschaar genannt. Oberhalb Roßwein.

NB: Zum Franzisco geschlagen Lit. 0. Fol: 90

„Obere und untere 1. Maß der Engelschaar Fundgrube“

Bestand 40010, Nr. 4413, Seite 99b und 40010, Nr. 4410 Bibo 311151II

Georg Müller

Engelschaar ob. und unt. 1. Maß auf fl. Gang. Den Gew. Der Engelschaar zu gute. Im Wolfstal obig Roßwein auf Heinrichs Schmiedts güttern gelegen.

NB: Zum Franzisco geschlagen Huiy. Lib. Fol. 90

1796

Wolfstal als Beilehn zu SGE Gersdorf,

Bestand 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 4421 Blatt 359 a

A.D. 1796 No. 9te W. Luc. den 30ten Nov: habe ich Christian Wilhelm Friedrich Schmid, Ober Bergmeister, bestätiget an Herrn Schichtmeister Christian Heinrich Engelschall, Wolfstal Erbstolln zu Gersdorf, als Beilehn nach Seegen Gottes Erbstolln zu Gersdorf zum Besten. Eine Fundgrube, Ober 1te Unter 1te Maaß auf einen MorgenGange, Leopold genannt welcher in ...Wolfsthaler Stollntraufe mit dem 8 Ltr: von Blauschachte in Morgen in 20 Ltr: von Carl Morgen Gange in Mitternacht getriebenen Querschlag überfahren worden, an welchen Uiberfahrungs Punkte auf das Mittel und Anhaltens der Fundgrube. halb nebst der Obern Maaße in Morgen stehen soll zunehmen ist. Ward gemuthet den 24ten August 1796 bestätiget, Freiberg uts. Christian Wilhelm Friedrich Schmid Ober= Bergmeister

   

Nachgewiesen ist, dass 1513 ein Blasig Kaltofen einen Stolln als Lehn und das am 28. November 1573 die Gewerken der Nachtigall-Fundgrube einen Erbstollen mit allen Erbstollengerechtigkeiten gereicht bekam. In diese Zeit fällt auch die Anlage der Wolfstaler Bergwerksteiche.

  


Grund- und Saigerriß über die in Wolfstal befindlichen zwei Teiche, welche wahrscheinlich von den Vorfahren zu den dasigen Bergbau sind erbauet und gebrauchet worden. Abgezogen den Monat Juny 1806 von August Jonas Oehlschlegel, Markscheider.“ Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. I5080, Kopie im Besitz des Autoren.  

      

Da es unwahrscheinlich ist, dass die Alten einen Stollen auf einem tauben Gang, dem Wolfstal Stehenden, 400 m ins Gebirge getrieben haben, müssen also Erzvorkommen bereits vorher in lohnender Höhe nachgewiesen wurden sein. Die im 16. Jahrhundert für das Wolfstal genannten Fundgruben, aber auch das Vorhandensein von Spuren weiterer Stollen oberhalb im Gelände bestärken diese Annahme. Nach den vorhandenen Unterlagen ist anzunehmen, dass die Gottesgabe Fundgrube einschließlich der Nachtigall Fundgrube die ertragreichsten gewesen sein dürften, denn diese bekamen am 28. November 1573 einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeiten verliehen, d. h. beide Fundgruben konnten nun ihr Grundwasser über einen Stollen, der beide Fundgruben löste, ableiten. Davon profitiert haben dürften aber auch die anderen im Gebiet ansässigen Fundgruben, wenn Flügelörter des Stollns bis an diese Gruben herangetrieben wurden.

Alle Hinweise sprechen dafür, dass nach Aufschluss der Gänge, diese über der Stollensohle abgebaut wurden. Als keine Erzmittel in diesen Bereich mehr zu erwarten waren und man aufgrund des starken Grundwasseraufkommens einen Abbau unter der Stollensohle nicht verrichten konnte, wurden alle Gruben des Wolfstaler Bergbaues gegen 1588 auflässig.

  

Ab Anfang des 17. Jahrhunderts wurden diese unter der Bezeichnung Franziskus Fundgrube als einheitliche Grube neu gemutet und verliehen. Die Franziskus Fundgrube gehörte zur damaligen Zeit zu den bedeutendsten Gruben im Wolfstaler Revier. (Bestand 40174, Nr. 84, S. 38 - 77 und Nr. 844, S. 99 - 118)

  


Kopie eines Abschnittes aus  dem Verleihbuch:

Anno dm. des 73. (1573) den 28 Honömb habe Ich Anders hoffmann B.M. vorlihen schöpra Eynen Erbstollen welcher nach der Nachtigall samd der gottsgabe getrieben ... gelegen Zw Roswen.“

Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4410, S. 63 b
und Nr. 4410 Bibo 311150, Seite 2, Kopie im Besitz des Autoren. 

  

 
 
 

Franziskus Fundgrube (1606-1630)

  

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Wolfstal bei Roßwein
Ausbringen bis 1626:   66,166 kg Feinsilber und 28,767 kg Garkupfer
Schächte:  1 Alter Kunstschacht, 1 Kunst- und Treibeschacht „Walter-Schacht“ (Tiefe: rund 28,50 m); Wetter-Schacht „Blau-Schacht“; mehrere Lichtlöcher
Quelle:   Bestand 40174, Nr. 843 S. 99-118

    

Die Franziskus Fundgrube gehörte zur damaligen Zeit zu den bedeutendsten Gruben im Wolfstaler Revier. Bei Gründung wurden ihr alle anderen, bis dahin existierenden Gruben zugeschlagen.

1606 gründete sich erneut eine Gewerkschaft der Franziskus Fundgrube, die ungewöhnlich hohe Summen für den Bau einer Wasserkunst einsetzte, um ertragreiche tiefere Baue erschließen zu können. Da das Radkunstgezeug, welches mit Muldenwasser beaufschlagt wurde, sehr störanfällig gewesen sein muss und auch nur sporadisch mit Aufschlagwasser versorgt werden konnte, gelang es nicht, unter die 1. Gezeugstrecke niederzukommen. Die ständigen Reparaturen und der mehrfach notwendige Austausch der Wasserkunst verschlangen einen Großteil der vorhandenen finanziellen Mittel der Gewerkschaft.

Die Bergleute verstanden unter einer „Gezeugstrecke“ eine Strecke, die unterhalb des Stollns getrieben wurde und von welcher die zudringenden Wasser daher bis auf die Stollnsohle gehoben werden müssen (1te Gezeugstrecke, 2te Gezeugstrecke usw.)

Als „Halbe Gezeugstrecke“ wurde eine im Mittel zwischen zwei Gezeugstrecken neu getriebene Strecke (½1te Gezeugstrecke, ½2te Gezeugstrecke usw.) bezeichnet. Der Abstand zwischen zwei ganzen Gezeugstrecken betrug gewöhnlich 40 m.

  

Als Kunstschacht wurde ein 66 m (33 Lachter) vom Stollenmundloch entfernter Schacht (Alter Kunstschacht) aufgewältigt und neu hergerichtet. Er war zu damaliger Zeit verbühnt. Bei der Aufgewältigung fand man eine Radstube von 7 Ellen Höhe vor.

Aber trotz aller Anstrengungen gelang es nicht, eine konstante Wasserhaltung zu sichern und unter die 1. Gezeugstrecke niederzukommen. Sicherlich auch durch die um 1630/35 im Gebiet herrschenden Kriegsereignisse beschleunigt, wurde 1630 das Bergbaurecht wieder aufgegeben. Danach lag das Berggebäude mehrere Jahrzehnte im Freien, soweit dies aus den vorhandenen Unterlagen zu erkennen ist.

  

 
 
 

Wolfstal Erbstolln (1787-1825)

  

Besitzer:  Gewerkschaft (oft wechselnd zwischen eigener und der des Segen Gottes Erbstollns zu Gersdorf)
Standort:   Wolfstal bei Roßwein, das Mundloch des Wasserlösestollns befindet sich rechtsseitig an der Mulde nahe der Brücke.
Ausbringen 1792 bis 1821: 272,201 kg Feinsilber (1.163 Mark, 4 Lot, 0 Quent Feinsilber)
Quelle(n):   Bestand 40174, Nr. 1431
Bestand 40174, Nr. 843, S. 230, 843;
Walter Schacht betr. S. 138, 141b, 162, 200-201, 227-231,
Bestand 40174, Nr. 844
Bestand 40024, Nr. 22-839, S. 12-179, Nr. 10-987, S. 117

    

Angeschlagene bzw. bebaute petrographische Gänge:

Augustus Spat-Gang

Der Augustus Spat bildet mit dem Leopold Morgengang das Gangkreuz. Er fällt seiger ein und ist 10 – 15 Zoll mächtig und besteht aus Quarz, Fluss- und Kalkspat sowie eingesprengten Bleiglanz und Kupferkiese. Mit denen auf ihm von seinen Anfahrungspunkte aus, nach Ost und West verflügelten Gangstreckenorten sind mehrere von den Vorfahren angelegte Abbauorte angetroffen worden.

Carl Morgengang

Der Carl Morgengang wurde mit dem Moritz Flachen auf dem Stolln bei 17 Lachter (34 m) vom Hauptschacht in NW überfahren. Er wurde durch zwei Querschläge ausgerichtet. Er wurde bei 116 Lachter Stolln verflügelt. Der 10 – 14 Zoll mächtige und saiger einfallende Gang besteht aus Quarz, Kalkspat, Schwefelkies, Weißerz sowie Glas- und Rotgüldigerz und gediegen Silber.

Auf ihm sind nach Fahrberichten „unter dem Stolln östlich vom Blauschacht nicht unbedeutende Erzlieferungen gewonnen wurden.“ Auf ihm ist 20 Lachter (40 m) nordöstlich vom Walterschacht der Blauschacht abgesenkt wurden. Er wurde auf einer Länge von rund 50 Lachter (100 m) bis zur 1. Gezeugstrecke nieder abgebaut. Er zeigte sich aber besonders im Bereich der 1. Gezeugstrecke sehr brüchig, so dass die Gezeugstrecken-örter neben dem Gang im Nebengestein geführt werden mussten.

Daniel Spat-Gang

Der Gang ist bei 64 Lachter (128 m) mit dem Wolfstal Stollort überfahren wurden. Er zeigte sich nicht abbauwürdig. Auf ihm ist keine Bebauung erfolgt.

Heinrich Morgengang

Der ebenfalls nicht abbauwürdige Gang ist bei 94 Lachter (188 m) Entfernung vom Mundloch angefahren wurden. Auf ihm fand ebenfalls kein Abbau statt.

Jacob Spat-Gang

Der Spatgang wurde mit einem unbenannten Morgengang 22 ½ Lachter (45 m) nordöstlich vom Walterschacht überfahren. Er fällt seiger ein und führt bei einer 0,25 – 1 Lachter wechselnder Mächtigkeit Quarz, Schwer- und drüsigen Flussspat mit eingesprengtem und derbem Bleiglanz, Fahlerz und Kupferkies. Der Gang hat sich besonders bauwürdig gezeigt.

Leopold Morgengang

Der Gang ist durch einen 7 Lachter (14 m) östlich vom Blauschacht angesetzten und 20 Lachter (40 m) nördlich getriebenen Querschlag auf der Wolfstaler-Stollensohle ausgerichtet worden. Das Gangstreckenort ist auf ihm 50 ½ Lachter (101 m) nach NO getrieben wurden. Die Gangausbildung entspricht dem Carl Morgengang.

Moritz Flacher Gang

Wurde bei 200 Lachter (400 m) vom Mundloch überfahren. Der sich mit dem Wolfstahl Stehenden Gang auf einige Lachter schleppende Gang fällt mit 74° ein. Er zeigt sich
4-8 Zoll mächtig und besteht aus Quarz, Kalkspat und Schwefelkies. Auf ihm ist der
Walter- bzw. Kunstschacht bis zur ½ 2 Gezeugstrecke abgeteuft. Die betreffende Gangstrecke ist auf der Wolfstal-Stollnsohle auf 54 Lachter in NW- Richtung gewältigt worden.

Wolfstal Stehender Gang

Fällt seiger ein und führt aufgelösten Grünstein (Gabbro) und Quarz bei 6-8 Zoll Mächtigkeit. Auf ihm wurde der Tiefe Stolln vorgetrieben von der Mulde bis zum Walter-Schacht.

  

Betriebsperiode 1781 – 1797 [Wolfstal Erbstolln als Beilehn zu Segen Gottes Gersdorf]

1781 mutete der Segen Gottes Erbstollen zu Gersdorf die Grubenbaue der alten Franziskus Fundgrube unter der Bezeichnung Wolfstal- Erbstollen als Beilehn. Die Bezeichnung Wolfstal Erbstolln hat aber nichts mit dem Wolfstaler Erbstolln von 1573 gemein. Es handelt sich hier lediglich um eine freie Übernahme des Namens des Tiefen Stollns auf die gesamte neue bergbauliche Betriebsstätte.

Die Stollenflügel, der Walter- und der Blauschacht wurden aufgewältigt und fahrbar gemacht. Der Abbau begann auf dem Carl Morgengang von dem im Querschlag gegen Nord ein ertragreicher Firstenbau eingerichtet werden konnte. Weitere Arbeiten konnten aber nicht durchgeführt werden, denn Ende des 18. Jahrhunderts geriet die Grube Segen Gottes Erbstollen nach dem Verbruch des Puschschachtes in finanzielle Schwierigkeiten und war gezwungen, 1797 die Wolfstaler Zeche aufzugeben und ins Freie zu setzen.

Die Leitung des Segens Gottes Erbstollen zu Gersdorf betrachtete aber immer den Wolfs-taler Erbstollen als Konkurrenten und war stets bemüht, diesen als Beilehn sich wieder zuzuordnen, um sein eigenes Abbaufeld zu erweitern. Diese Bestrebungen führten, nach der Bildung einer eigenständigen Gewerkschaft „Wolfstaler Erbstolln“, in den folgenden Jahrzehnten wiederholt zu Auseinandersetzungen und Behinderungen seitens des Gersdorfer Bergwerkes. Insbesondere zeigte es sich darin, dass der Segen Gottes dem Wolfs-taler Berggebäude das benötigte Aufschlagwasser für ihr Kunstrad im Muldental entzog und so den Grubenbetrieb mehrmals empfindlich störte, was letztlich zur Aufgabe des Bergbetriebes führte. Schichtmeister von Gersdorf war immer noch Engelschall, der 1797 Wolfstal aufgeben musste, dieses Berggebäude aber für Gersdorf wieder zurückhaben wollte.

 


Erzgänge des Wolfstaler Erbstolln um 1810, Ausschnitt und Vergrößerung aus der Freiberger Gangkarte des Bergamtes Freiberg (Weinhold´sche Gangkarte 1866), Leider beinhaltet die Karte nicht alle Gänge. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044. Nr. 2-k7.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

Betriebsperiode 1798 – 1821 [Gewerkschaft  Wolfstal Erbstolln]

Nach der Freistellung des Wolfstaler Erbstolln gründete sich 1798 eine gesonderte Gewerkschaft unter dem Schichtmeister Christian Heinrich Engelschall, die die im Freien liegenden und durch das Gersdorfer Bergwerk funktionsfähig hergerichteten Grubenbaue übernahm und den Betrieb fortführte. Als erstes wurde vergeblich versucht, die Gänge unter der Stollensohle, in der man reichhaltige Erzmittel vermutete, zu erschließen und zu bebauen. Wiederum verursachte das Grundwasser die größten Probleme, welches mit 2 l/sec. zudrang.

So entschloss man sich zum Bau eines neuen Kunstgezeuges. In den Wäscheabzugsgraben des Segen Gottes Erbstollens wurde hierzu ein rund 4,50 m weites Schiffsmühlenrad eingehängt, an das man ein 428 m langes Feldgestänge anhängte und den Walter-Schacht als Kunstschacht ausbaute. Jetzt war es möglich den Jacobs Spat bis zur 1. Gezeugstrecke (ca. 40 m in Teufe) abzugewältigen. Hier stieß man auf silberhaltige Bleierze. 1807 kam das Kunstgezeug aufgrund technischer Probleme zum Erliegen und die Tiefbaue soffen daraufhin schnell ab.

  


Kopie der Belehnungseintragung von 1796 im Bergbelehnungsbuch, betreffs der Belehnung des Schichtmeisters Engelschall mit dem Wolfstal Erbstolln als Beilehn zum Segen Gottes Erbstolln von Gersdorf. Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4411, Bl. 359 a. Kopie im Besitz des Autoren.

 

Der Text lautet:

„A.D. 1796 No. 9te W. Luc. den 30ten Nov: habe ich Christian Wilhelm Friedrich Schmid, Ober Bergmeister, bestätiget an Herrn Schichtmeister Christian Heinrich Engelschall, Wolfstal Erbstolln zu Gersdorf, als Beilehn nach Seegen Gottes Erbstolln zu Gersdorf zum Besten.

Eine Fundgrube, Ober 1te Unter 1te Maaß auf einen MorgenGange, Leopold genannt welcher in ...Wolfsthaler Stollntraufe mit dem 8 Ltr: von Blauschachte in Morgen in 20 Ltr: von Carl Morgen Gange in Mitternacht getriebenen Querschlag überfahren worden, an welchen Uiberfahrungs Punkte auf das Mittel und Anhaltens der Fundgrube dieshalb nebst der Obern Maaße in Morgen stehen soll zunehmen ist.

Ward gemuthet den 24ten August 1796 bestätiget, Freiberg uts.
Christian Friedrich Wilhelm Schmid, Ober- Bergmeister. 

 

1810 wurde dann damit begonnen, eine neue Wasserhaltungsvorrichtung zu erbauen. Dazu hängte man in den Wäsche-Abzugsgraben von Segen Gottes ein unterschlächtiges Kunstrad von 20 Ellen (rund 10 m) hohes Kunstrad ein. Das im Walter-Schacht eingebaute Kunstgezeug wurde durch ein 214 Lachter langes, doppeltes Feldgestänge angetrieben. 1812 wurde die Wasserhaltungsmaschine angeschützt und die Tiefbaue in kurzer Zeit gesümpft. Im 3. Quartal 1810 wurde der Umtrieb in den Tiefbauen wieder in Angriff genommen. (Bestand 40174, Nr. 843)

  


Prinzipzeichnung des Wasserhaltungskunstgezeuges

  


„Anlagezeichnung
zu einem Kunstgezeug. welches mit doppelten 213 Lachter langen Feldgestänge und einem 20 Ellen hohen unterschlächtigen Rade auf Wolfstal Erbstollen bey Roswen erbaut werden soll. Gefertigt im Monat April 1811; C. G. Röhling. Werkmeister.“
Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. b5085.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

1812 wurde die neue Wasserhaltungseinrichtung angeschützt. Jetzt konnte man auch die tieferen Baue unter der Stollensohle wieder in Bau nehmen, so dass in den Jahren 1812 bis 1814 auf der ½ 1ten Gezeugstrecke mehrere Abbaue eingerichtet werde konnten, ohne diese kostentragend gestalten zu können. Es wurde damit begonnen, das östliche und westliche ½ 1.Gezeugstreckenort in Betrieb zu nehmen und man fuhr den Carl Morgengang querschlägig an und man untersuchte diesen ohne auf die erhofften Erzmittel zu finden. So konzentrierte man sich gegen Ende des 2. Quartals 1815 auf den westlichen ½ 1. Gezeugstreckenort. Hier stieß man etwa 20 Lachter vor der Gebirgsscheide zum Tonschiefer, auf Erze mit derbem Bleiglanz.

  

Da die finanziellen Mittel der Grube aber nicht ausreichten, stellte der Schichtmeister am 15. Januar 1812 folgendes Gesuch an das Oberbergamt:

„15. Januar 1812

Gehorsamstes Gesuch

Bei dem Berggebäude Wolfstal Erbstollen zu Roßwein ist mit dem allergnädigsten Befehl vom 26. Juli 1910 verwilligten 1500 Taler Vorschuß aus der Gnaden-Groschenkasse und den im heurigen Jahre vermögen allergnädigsten Befehl vom 5. April verwilligten 8000 Taler und aus der königlichen Genera- Schmelz-Administartionskasse, also in Summa 9500 Taler der hohen und höchsten Orts genehmigte Betriebsplan zur Wiederabgewältigung der Tiefbaue unternommen und hiervon

der Walterschacht bis Stollen als Kunst- und Treibeschacht vorgerichtet und in Mauerung genommen, ingl.

das Kunstgezeug mit allen Zubehör wie solches wie beigefügte Berechnung aus der speziellen Ausführung jeden Baues und was er gekostet hat zu ersehen ist, hergestellt worden.

Die vielen Schwierigkeiten mit welchen man bei Abtreibung und in Mauer des Kunst- und Treibeschachtes zu Sümpfen hatte, als man selbigen in die alte Kunstradstube kam, waren groß, und sind E. Wohllöbl. Bergamte bestens bekannt. Die Abtreibung dieses Schachtes übersteigt daher schon die Kosten des Überschlages und die dabei getroffenen großen Hindernisse machen noch einen Aufwand von 1.337 Talern 6 Groschen 11 Pfennigen zur gründlichen Ausführung. So ergehet daher an E. Wohllöbl. Bergamt die gehorsamste Bitte der Gewerkschaft im Wolfstal Erbstollen einen anderweitigen Vorschuß von 2000 Talern aus der königl. General-Schmelz-Administartionskasse gegen Restitution mit einem Groschen pro Taler Erzbezahlung auf Rechnung der alter Vorschriften hohen und höchsten Orts geneigt auszuwirken geruhen.

Der ich mit der vollkommensten Hochachtung verbleibe

Freiberg mit Jahres Schluß 1811

Christian Heinrich Engelschall“    

   

Es folgt:

„Tabellarische Übersicht der bei der Vorrichtung des Treibeschachtes und Erbauung des Kunstgezeuges bei Wolfstal Erbstollen erforderlichen Kosten“

Zusammenfassung der einzeln aufgeschlüsselten Positionen:

Kosten so veranschlagt worden:                                      7.930 Thl. 19 gr. 6 pf.

Kosten so nicht veranschlagt worden:                             1.631 Thl.   3 gr. 0 pf

                                _______________________________

total Summa:                                                                      9.561 Thl. 22 gr. 6 pf

  

Da das Bergamt vom Erfolg überzeugt war, erhielt die Gewerkschaft hierzu den erwünschten Vorschuss. Aber bereits 1815 sah man sich gezwungen, nochmals ein Gesuch zur Unterstützung des Baues des Kunstgezeuges an das Oberbergamt mit folgender Benennung zu stellen.  

„Kosten, welche bei Vermauerung der Brücke über die Mulde und über den Pochwerks-abzugsgraben bei Wolfstal Erbstollen (Crucis 1810):

370 Taler, 22 Groschen, 4 Pfennige

Kosten, welche bei Abtreibung des Kunst- oder Walter-Schachtes bei Wolfstal Erbstollen verwendet worden (Luciae 1810):

375 Taler, 23 Groschen, 4 Pfennige

____________________________

              Summe                        746 Taler, 21 Groschen, 8 Pfennige“

   

Auch diesem wurde entsprochen und am 7 April 1815 ein Vorschuss von 700 Talern genehmigt:

„(...) des zum schwunghaften Betriebe der halbzweiten Gezeugstreckenörter auf dem Jacob Spatgange im Morgen und Abend, ingleichen zur Weiterabsinkung des Walter-Schachtes unter die halbzweite Gezeugstreckensohle bewilligten allergnädigsten Vorschuß an 700 Talern lt. allergnädigsten Befehl vom 7. April 1815.“ (BA-F/ 40174 Gr.-A., 842, Seite 33)

  


Riss der Silberwäsche/Wolfstal, aus dem die Situation der Kunstradstuben an der Mulde zu erkennen ist. Zu beachten ist hier die Verdrehung der Karte im Unterschied zu der heute üblichen Angabe der Himmelsrichtungen; Hier: oben = Süden, unten = Norden. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40036, Nr. b12491 (Ausschnitt).

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

   

In einem Bericht von 1815 zum Wolfstaler Bergwerk hieß es:

Verwendung des zum schwunghaften Betriebe der halbzweiten Gezeugstreckenörter auf dem Jacob Spatgange im Morgen und Abend ingleichen zur Weiterabsinkung des Walter-schachtes unter die halbzweite Gezeugstreckensohle bewirkigten allergnädigsten Vorschuß an 700 Taler lt. allergnädigsten Befehl vom 7. April 1815“

Angefügt war eine tabellarische Kostenübersicht, nach der sich die Gesamtsumme der Kosten auf 763 Taler, 0 Groschen 7 Pfennige beliefen (Bestand 40174, Nr. 843).

Aber bereits ein Jahr später, im September 1816, äußerte sich das Bergamt Freiberg enttäuscht über die Aufschlußergebnisse auf dem Jacob Spat, da diese in keiner Weise den in weniger Tiefe gemachten Bleierz- Lieferungen entsprachen und letztlich auch nicht den Bau einer neuen Wasserhaltungsmaschine gerechtfertigt hätten.

Anfang 1818 schien es, als würde sich das Blatt ändern. Reminiscere 1818 traf man vor dem östlichen ½ 2. Gezeugstreckenort auf ein Bleiglanzvorkommen. Die Bauwürdigkeit des Jacob Spat zeigte sich in der nachfolgenden Zeit auch vor dem 1.Gezeugstreckenort in Ost zukunftsträchtig. Damit konnte ein etwa 170 Lachter (340 m) großes Abbaufeld first- und sohlweise erschlossen und in Angriff genommen werden.

  


Auszug aus einem Grundriss des Jacob Spats des Wolfstaler Erbstolln, angefertigt September 1818 von Markscheider A. J. Oehlschlegel, Freiberg, Nachzeichnung: U. Bänsch

  

Das Abbaufeld auf dem Jakob-Spat hätte wahrscheinlich die finanziellen Probleme der Grube weitestgehend lösen können. Trotz der positiven Aussichten musste der Schichtmeister am 27. April 1821 die Einstellung des Betriebes beim Oberbergamt beantragen. Grund dafür war, dass kurz nach dem Bekanntwerden der Ausbeuteaussichten der Segen Gottes Erbstolln wiederum das Aufschlagwasser für das Kunstrad entzog, das Gestänge zum Erliegen kam, die Baue abermals absoffen und teilweise verbrachen. Die durchschnittliche Stärke des Grundwasserzuflusses wird für die im Wolfstal befindliche Grube 1821 mit 16 Kubikfuß pro Minute angegeben. Wiedereinrichtung und Ausbau hätten die Möglichkeiten der Grube weit überstiegen. Das Oberbergamt genehmigte am 26.05.1821 die Aufgabe der Grube, setzte diese in Frist und willigte nach umfangreichen Untersuchungen des Roßweiner Gebirges in die Betriebsverlegung in den Weißen Roß und Weintraube Stolln ein. (Bestand 40174, Nr. 843, Seite 230)

Vor Ablauf der Fristsetzung, übernahm der Segen Gottes Erbstolln zu Gersdorf erneut die Zeche Wolfstaler Erbstolln mit dem Ziel, die abgesoffenen Tiefbaue auszusumpfen und in Abbau zu nehmen, sowie weitere Tiefenuntersuchungen vorzunehmen, was aber durch fehlende finanzielle Mittel bald aufgegeben wurde. 1825 wurde dann die Zeche ins Bergfreie zurückgegeben.

   


„Grund- und Saigerriß über das Berggebäude Wolfstal Erbstolln zu Rosswein gelegen, woraus zu ersehen ist, wie weit dieser Stolln ins Feld gebracht ist. Abgezogen im März 1791 von August Jonas Oelschlägel, Markscheider“; Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. k5077.

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Vergrößerter Ausschnitt aus einem Grundriss des Wolfstaler Erbstolln vom Jacob Spat (aus obigem Riss)

  

Wolfstal Erbstolln, Wassernachnutzung als Trinkwasser

Am 16. Januar 1888 wird durch das Bergamt der Stadtverwaltung Roßwein das Wolfstaler Stollen- Wasser für die städtische Nutzung verliehen, die die Zuständigkeit an die Roßweiner Stadtwerke übergab. Im August 1909 wurde der Walter-Schacht geöffnet, untersucht und in einem sehr guten Zustand vorgefunden. Der Schacht wurde mit 4 Holz-Bühnen bis zur Stollensohle verbühnt und 1910 eine Wasserpumpe eingehängt. Nach vielfältigen Aufgewältigungsarbeiten insbesondere am Tiefen Stolln und verschiedenen auf dem Stolln stehenden Tagesschächten, die heute alle nicht mehr sichtbar sind, konnte dann 1910 in den Walter- Schacht eine Wasserpumpe eingehängt und der Schacht seitdem durch die städtische Wasserversorgung genutzt werden.

Bei einer Überprüfung 1946 wurde festgestellt, dass auf der 1. Gezeugstrecke ein großes Gewölbestück herausgebrochen ist und sich bei 45 m Teufe verklemmt hatte, so dass die Pumpen nicht mehr tiefer gehängt werden konnten. Durch das Oberbergamt wurde festgestellt, dass ein Füllortgewölbe der 1. Gezeugstrecke eingestürzt ist.

Später diente der Walter- Schacht dem VEB WAB Leipzig-BT Döbeln, zur Wassernutzung. 1993 wurde das auf dem Schacht um 1910 errichtete Pumpenhaus durch einen umfallenden Baum zerstört. Das Haus wurde abgerissen und das Gewölbefirst durch eine Betonplatte, die mit einer Einstiegsluke versehen ist, gesichert. Der Schacht wird noch heute durch die Wasserwirtschaft Döbeln weiter als Wassersammler betrieben. (Bestand 40024, Nr. 22-839, S. 12-21, 33 ff, 41, 49, 51, 53, 73, 77, 78; Nr. 1-53, S. 179 ff und Nr. 10-1003 S. 1 und 17)

  


Alte Muldenbrücke im Wolfstal bei Roßwein; rechts: das Mundloch des Tiefen Wolfstaler Wasserlösestollns.
Foto: Paul Schulz, 1944, Quelle: Deutsche Fotothek.

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Im Wolfstaler Revier vorhandene Schächte:

Die im Wolfstal vorhandenen Schachte gehen alle bis in das 16. / 17. Jahrhundert zurück. Sie wurden durch die damals existierenden Gewerkschaften abgeteuft. Wann diese Schächte genau und durch wen abgeteuft wurden, kann heute aufgrund fehlender bzw. lückenhafter Unterlagen nicht mehr belegt werden.

Eines steht jedenfalls fest, wenn auch die Betreiber wechselten, die Schächte blieben, wenn diese auch heute, bis auf den Walter Schacht, verbrochen sind oder verfüllt wurden. Beachtenswert ist auch, dass die drei Schächte über die Jahrhunderte genutzt und keine neuen Schächte geteuft wurden. Man passte immer wieder diese alten Schächte den jeweiligen bergbaulichen Produktionsbedingungen technisch an.

Das Absinken der Schächte, insbesondere des Walter-Schachtes, erfolgte über einen sehr langen Zeitraum. In dieser langen Zeit, wechselten oft die Eigentümer und Betreiber der bergbaulichen Anlagen und so war immer wieder eine Aufgewältigung notwendig geworden. Die Aufgewältigung nach erneuter Muthung und Wiederaufnahme der bergbaulichen Tätigkeit durch neue Gewerkschaften, wurden immer für einen weiteren Ausbau genutzt, entsprechend der in der Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten. (Bestand 40174, Nr. 841, S. 4 ff)

  

Erster alter Kunstschacht (nicht erh.)

Dieser Schacht befand sich 33 Lachter (66 m) vom Mundloch des Tiefen Stollns entfernt. Zum Zeitpunkt der Befahrung war er verbühnt. In seinem Bereich hatte man eine Radstube von 7 Ellen gefunden.

Zweiter alter Kunstschacht, auch als Walterschacht bezeichnet (erh., aber verwahrt)

Er kam mit 7 ¾ Lachter von der Hängebank herein bis auf den Stolln. Bei der Aufgewältigung stieß man auf zwei nebeneinander liegende Kunstradstuben und auf zwei Stangenschächte sowie auf Bruchstücken von Rädern von 7 bis 14 Ellen Größe. Über deren Einbau und Funktion ist nichts bekannt.

Im 16. Jahrhundert bis auf die 1te Gezeugstrecke abgeteuft, wurde er Ende des 18. Jahrhunderts als Kunstschacht hergerichtet. Der leicht tonnenlägige Schacht steht auf dem saiger bzw. steil einfallenden Moritz Flachen bei einer Teufe von 52 m, bis 2 m unter die ½ 2. Gezeugstrecke, der eine mürbe tonschieferartige Gesteinsformation zum Nebengestein hat. Insgesamt zeigte er sich 1809 in einem sehr wandelbaren Zustand. In den Jahren 1810 bis 1812 erfolgte eine Rekonstruktion des Schachtes, verbunden mit dem Ausbau als Kunst- und Treibeschacht. Probleme bereiteten hierbei die zwei Stangenschächte, auf die man unerwartet stieß, die äußerst instabil waren und einen komplizierten Schacht-ausbau bedingten. 1810 begann man den 3,96 m x 2,83 m (7 x 3 Ellen) im Profil messenden Schacht auf eine Weite von 6,23 m x 2,83 m (11 Ellen Länge und 5 Ellen Weite) abzutreiben bzw. nachzureißen, wobei er eine für die Mauerung notwendige Länge von 6,79 m bis 11,32 m und eine Weite von 4,53 m bis 9,06 m erhielt. Durch die Schachtmauerung in Bögen und dem Einbau von Widerlagern hat der Schacht nach Fertigstellung unterschiedliche Weiten. Die Schachtlänge beträgt im Lichten 4,40 m, während die Schachtweite verschieden ist, da die zwei langen Stöße bogenförmig gemauert wurden. So beträgt die Weite im Lichten im Mittel 2 m.

In einem Fahrprotokoll vom 23. Juli 1811 wird ausführlich der Ausbau des Schachtes beschrieben (Bestand 40174, Nr. 842, S.200):

„Nachdem man diesen zur Mauerung abgetrieben, dadurch er eine Länge von 12 bis 20 Ellen und eine Weite von 8 bis 16 Ellen bekommen, wurden unmittelbar über den Stolln in beyden Schachtstößen Hauptbögen geschloßen und auf diese der liegende hangende Hauptbogen aufgesetzt. Der Hauptbogen im südlichem Stoß hat 1 ½ Ellen Höhe 2 ½ Ellen Breite und überhaupt 3 Ellen 12 Zoll Zirkel. Die Länge der Sehne des Bogens beträgt 8 Ellen 6 Zoll. Der Hauptbogen im nördlichen Schachtstoße hat ebenfalls 1 ½ Ellen Höhe aber 3 Ellen 18 Zoll Breite, und 4 Ellen 2 Zoll Zirkel. Die Bogensehne hat 9 Ellen 8 Zoll Länge. Der hangende und liegende Bogen hat 5/4 Ellen Höhe, die Länge der Bogensehne beträgt 7 Ellen 18 Zoll und der Zirkel 1 Elle 6 Zoll.

Ihre Breite ist am nördlichen Stoße 4 Ellen, nimmt aber dergestalt ab, daß sie am südlichen Stoße wegen des im Hangenden und liegenden hervortretenden Gesteins, in welchem diese Bögen zum Teil ihre Widerlager haben, nicht mehr als 2 Ellen Breite hat. Auf diese Hauptbögen nun ist die aus Scheibenmauerung bestehende Schachtmauer mit 27 Zoll Stärke excl. der hinter solcher befindlichen Ausschlagmauer, die 1 bis 5 Ellen Stärke hat, bereits 2 Fahrten hoch ausgeführt...

Die Schachtlänge beträgt im Lichten 7 Ellen 10 Zoll. Die Weite des Schachtes ist verschieden, da die beiden langen Stöße bogenförmig gemauert sind. Zunächst den beiden kurzen Stößen beträgt sie 1 Elle 18 Zoll und im Mittel im Mittel 1 Lachter im Lichten.“

   

Nach Fertigstellung stehen die Schachtstöße vollständig bis zur Hängebank in Bruchstein-Mauerung auf vier Hauptbögen in der Stollensohle, die wiederum durch mehrere darunter befindliche hängende und liegende Nebenbögen gesichert sind. Der Füllort der ½ 2. Gezeugstrecke wurde ausgeschossen und ebenfalls mit Bogenmauerungen versehen. Die Kunstradstube wird mit 4 - 8 m angegeben und der tiefe Stollen kommt bei einer Teufe von 15,50 m herein, wobei es aufgrund der wandelbaren Gebirgsverhältnisse notwendig wurde, den Stollen, ausgehend von der Radstube, mehrere Meter in den Stolln hinein in Mauerung (3 Lachter in Süd und 4 Lachter Länge in Nord) zu setzen. Erschwerend für die damalige Sanierung und Rekonstruktion des Schachtes war der Umstand, daß beim Nachreißen des nördlichen Schachtstoßes ein „alter Stangenschacht“ angetroffen wurden war in welchem das Gestein hochgradig „flüchtig“ war. Dieser wurde mit einer „guten tüchtigen Ausschlagmauer“ verwahrt. (Bestand 40174, Nr. 842; S. 201 bis 231)

  


Blick in den Walterschacht. (Foto: U. Bänsch)

   

Die Kosten für Vorrichtung des Schachtes als Kunst- und Treibeschacht einschließlich des Baues des notwendigen Kunstgezeuges von der Mulde herauf, 1810 bis 1812, waren mit 7.930 Taler laut bestätigten Betriebsplan, veranschlagt worden. Es zeigte sich aber während der Ausführung, dass man damit nicht auskommen würde und so wurde dieser Betrag 1810 um 1.631 Taler erhöht. Die Gewerkschaft erhielt hierzu am 26. Juli 1810 einen Vorschuss aus der Gnadengroschenkasse in Höhe von 1.500 Talern und am 5. April 1811 einen weiteren Vorschuss in Höhe von 8.000 Talern aus der königlichen Zentral- Schmelz- Administrationskasse. Als man aber beim Abtreiben des Schachtes in die alte Kunstradstube kam und hier auf einen alten Stangenschacht traf, der das Gebirge sehr „flüchtig“ machte, traten erneut erhebliche Schwierigkeiten auf, wie aus einem Gesuch vom Ende 1811 des Schichtmeisters Christian Heinrich Engelschall an das Bergamt hervorgeht, und in dem er nochmals um einen Vorschuß von 2.000 Talern bittet:

So ergehet daher an E. Wohllöbl. Bergamt die gehorsamste Bitte der Gewerkschaft in Wolfstal Erbstollen einen anderweitigen Vorschuß von 2000 Talern aus der königl. General-Schmelz-Administartionskasse gegen Restitution mit einem Groschen pro Taler Erzbezahlung auf Rechnung deralter Vorschriften hohen und höchsten Ortes geneigt auszuwirken geruhen.“ (Bestand 40174, Nr. 842; S. 174-192) Diesem wurde mit Genehmigung vom 22. März 1812 entsprochen und diese 2.000 Taler der Gewerkschaft zur Verfügung gestellt. (Bestand 40001, Nr. 1293 und 885, S. 224-225). Die Gesamtrekonstruktion des Schachtes einschließlich aller Baumaßnahmen zur Errichtung des Kunstgezeuges erforderte einen Kostenaufwand von 10.898 Taler. 1812 wurde der Schacht weiter bis zur ½ 2. Gezeugstrecke von der Stollensohle niedergebracht, hier ein Füllort ausgeschossen. Der Schacht einschließlich dem Füllort wurden ausgemauert, wobei im Schacht der nördliche Schachtstoß eine vollständige (20,40 m) und der südliche nur in den obersten Metern eine Mauerung erhielt. (Bestand 40174, Nr. 842, S. 201)

1835/1836 ist der Walter-Schacht durch Bergleute des Segen Gottes Erbstollen überwölbt worden und um 1910/1912 erhielt der Schacht ein neues Schachtgebäude zur Sicherung der eingebauten Trinkwasseranlagen.

 


Walter-Schacht, Zustand 2015. Der Schacht ist mit einer Betonplatte abgedeckt. Im Hintergrund ist das ehemalige Verwaltungs- und Aufbereitungshaus (Wäsche- und Pochstätte) sichtbar. (Foto: U. Bänsch)

   


Kopie einer Anlagezeichnung zum Walter-Schacht im Wolfstal, 1910. Quelle: Stadtbauamt Roßwein,
Kopie im Besitz des Autoren. 

  


Rechts das um 1910 erbaute Schachthaus auf dem Walther-Schacht, links im Sockelbereich befindet sich der Zugang zu dem Schachtgewölbe und der ehemaligen Hängebank [n. erh.] Im Hintergrund das Wäsche- und Pochhaus (Foto: Foto-Hanisch, Roßwein, Kopie im Besitz des Autoren)

  


Gebäude am Schachtkopf des Walterschachts mit Brücke im Wolfstal bei Roßwein. Foto: Günter Hanisch,
Quelle: Deutsche Fotothek.

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Blauschacht

Früher auch als blauer Schacht bezeichnet, steht auf dem Carl Morgengang und hat eine Teufe von etwa 28,40 m. Weitere Aufzeichnungen über diesen Schacht fehlen.

  


Pinge des Blauschachtes, ca. 40 m nordöstlich des Waltherschachtes, unweit des Wolfstaler Weges
(Foto: U. Bänsch)

  

Tiefer Stolln

Der Wolfstal-Erbstolln wurde bereits im 16. Jahrhundert begonnen, wahrscheinlich um 1573, wie die Belehnungen aussagen. Er ist auf dem tauben Wolfstal Stehenden 400 m bis zum Walter-Schacht vorgetrieben wurden und kommt hier in einer Teufe von 15,50 m ein. Die Überdeckung beträgt durchschnittlich 15 m. Er steht auf 49 m vom Mundloch in Bruchsteinmauerung. Etwa 66 m vom Mundloch entfernt befindet sich eine Radstube mit 4 m Höhe, von der aus ein Kunstschacht nach Übertage führte. Neben dem alten Kunstschacht befinden sich noch zwei Lichtlöcher auf dem Stollen.

Nach der Verleihung an die Stadtverwaltung Roßwein wurde der Stolln 1888/1893 auf eine Länge von 120 m aufgewältigt und seitlich ein Wasserfasser eingebaut, von dem aus der Wasserentzug erfolgte. Mit dem Einbau der Pumpen in den Walter-Schacht 1910 wurde der Stolln für die Wassernutzung hinfällig.

  


Mundloch des Tiefen Wolfstaler Wasserhaltestollns in originaler Ausführung; jetzt verbaut.
(Foto: U. Bänsch,1965)

  


Tiefer Wolfstaler Erbstolln nach einem Saigerriß (Nachzeichnung: U. Bänsch)

   


Grundriss über das Berggebäude Wolfsthaler Erbstolln zu Rohswein gelegen, Copiert von dem im Bergamts Riss Archiv befindlichen ao. 1791 gefertigten Markscheider Riss, im Monat July 1793 Johann Michael Boehme", Nachgebracht im Monat Oktober 1796 J. A. Goldberg, nachgebracht im Monat September 1797 von Johann Jacob Graff, nachgebracht im Monat Juni 1816, April 1819, März 1820 von Gottlob Friedrich Dittrich, Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. k5086.

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Befahrung des Tiefen Wolfstaler Wasserlösestolln und des Walterschachts

  


Blick vom Füllort des Walterschachtes auf dem Wolfstaler Stolln hoch zur Hängebank. Foto: S. Kuckling

   


Die vom Wasserwerk eingebaute Fahrung hat schon die besten Tage erlebt, ist aber noch benutzbar. Vermutlich ist zu dieser Zeit auch die in Bruchstein gesetzte Schachtröhre „verputzt“ worden.
Foto: S. Kuckling

   


Ansatz der Tragbögen der Schachtröhre und dahinter die Bögen des Füllortes. Rechts die ankommende Fahrt und links die in die Tiefe führende Fahrt.
Foto: S. Kuckling

  


Mächtiger aus Bruchstein gesetzter Tragbogen der Schachtröhre im Bereich des Füllortes Wolfstaler Stolln.
Foto: S. Kuckling

  


Der Blick zur mit wassergefüllten Schachtröhre zu den Tiefbauen des Wolfstaler Berggebäudes.
Foto: S. Kuckling

  


Die Bühne für das einkommende Fahrtentrum ist ebenfalls straff „gealtert“, aber noch benutzbar.
Foto: S. Kuckling

  


Ansicht des Wolfstaler Stolln in einem nicht mit Spritzbeton gesicherten Bereich. Da der Stolln viele Jahre unter Wasser stand, ist alles mit Schlamm überzogen. Foto: S. Kuckling

  


Zugang vom gemauerten Schachtfüllort zum Wolfstaler Stolln.
Foto: S. Kuckling

   

 
 
 

Berggebäude im Stadtgebiet Roßwein
 
Himmlische Posaune Fundgrube (1582-1600)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Am Hartenberg vom Tiefen Grund aus
Schichtmeister: 1589 Paul Schumann
Ausbringen: keines
Quelle(n):   Bestand 40186, Nr. 29231 (1582) - 82937 (1600);
Nr. 29239 (1590)

    

1582 gründete sich eine Gewerkschaft, die 32 Kuxen herausgegeben hatte, in die sich 11 Gewerken teilten und von denen Paul Schumann den Hauptanteil besaß. Für den Betrieb der Zeche erhielt die Gewerkschaft insgesamt 37 Taler, 7 Groschen und 2 Pfennige als Einnahme aus der Zubuße. 1600 besaß dieser Paul Schumann 29 Kuxe von den 32 und war damit mehrheitlicher Eigentümer. Die vorhandenen Kapitalien reichten sicher nicht aus, denn ab dem 3. Quartal 1600 gibt es keine Hinweise mehr auf dieses Berggebäude.

Erst 1629 hat es in den Quartalen Trinitatis und Crucis nochmals Versuche gegeben, denn für diese beiden Quartale sind Zubußen aus der Gnadengroschenkasse benannt. Dieser Versuch muss ebenfalls fehlgeschlagen sein, denn aus späterer Zeit existieren keine Nachweise mehr.

  

Die letzte Belehnung bezog sich auf:

Himmlische Posaune Fundgrube sampt obere nechsten 2. und 3 Maaßen
(verliehen: Trinitatis 1582) und

Himmlische Posaune Fundgrube obere 3. und 4. Maaßen
(verliehen: Reminiscere 1590)

Wo sich das Berggebäude ehemals befunden hat, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Der „Tiefe Grund“ erstreckte sich ursprünglich, ausgehend von der sogenannten steinernen Brücke, entlang der Bahnhofstraße, der unteren Etzdorfer Straße bis kurz oberhalb der Böhrigener Straße, bog dann in südwestlicher Richtung bei der ehemaligen Gärtnerei ab, querte die Bergstraße und verlief entsprechend der heutigen Grundstraße bis zum „Grundwäldchen“ am Hartenberg. Der „Tiefe Grund“ ist Mitte des 19. Jahrhunderts verrohrt und im Rahmen des Baues der Etzdorfer Straße 1864 stark verfüllt worden, so dass heute nichts mehr an ein ehemaliges Bergbachtal erinnert. Im heutigem „Grundwäldchen“ befindet sich aber noch heute die Öffnung der Röhrenfahrt bis zur Mulde, mit einer kleinen Staumauer gesichert.

  


Vergrößerter Ausschnitt aus den Meilenblättern von Sachsen, Berliner Exemplar, Blatt 158: Roßwein, Etzdorf, Gleisberg, Haßlau, Seifersdorf, Wetterwitz, datiert um 1800. Norden ist rechts oben, Bezeichnung mit Pfeil, in Rot, vom Autor eingezeichnet. Quelle: Deutsche Fotothek.

Link zum Digitalisat  deutschefotothek.de

 


Kopie aus der Beilage zum Zechenregister mit der Belehnungsbeschreibung und der Auflistung der
Gewerken (Kuxenbesitzer) aus dem Quartal Lucia 1589. Die Originalgöße einer Seite der Quartalsberichte
beträgt 100 mm x 325 mm. Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40186, Nr. 82934-82939. Kopie im Besitz des Autoren.

   

Der Text im oberen Teil lautet:

Himmlische Posaune, eine Fundgrube uff einem gange, die, Fr., sampt der ober nechsten ... maß nach der Himmlischen Posaune uff einem gange, Zum Hartenberg zu Roßwein gelegen.“

  

 
 
 

Johannes im Jordan Fundgrube (1576-1582)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Am Mummenberg, auf Lauterbachs Gütern
Schichtmeister: Georg Gemperleyn (bestätigt am 22.02.1576)
Ausbringen: keines
Quelle(n):   Bestand 40186, Nr. 29540-29550

    

Der sogenannte Mummenberg befindet sich längs des Südufers der Freiberger Mulde, etwa beginnend an der Brücke „Am Stollen/Bahnübergang“ und erstreckte sich vom Siechengraben (ursprünglich ein mäßiger Geländeeinschnitt, in dessen oberem Bereich sich die Rodenbahn befindet) bis zum Beginn des Tiefen Grundes, heute etwa in Höhe des jetzigen Penny-Marktes. Durch umfangreiche geländeverändernde Maßnahmen, wie Aufschüttungen Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts bedingt, ist dieser heute kaum noch zu erkennen. Der größte Teil der südlich der Mulde liegenden Fluren einschließlich Hartenberg, gehörten mit allen Gerechtigkeiten zum Eigentum des Rittergutes.

1576 hatte sich eine Gewerkschaft gebildet, die einen stehenden Gang bergbaulich erschließen wollte. Nachfolgende Belehnungen vom 14. April 1582 und vom 17. Juli 1582 lassen vermuten, dass es sich um einen frühen Bergbauversuch des späteren Johannes Erbstollens handelt. Nähere Angaben sind nicht bekannt. Wahrscheinlich war es der erste bergbauliche Umgang auf dem späteren Johannes Erbstollen.

   

 
 
 

Obere Himmelfahrter Stollenrösche (1572)

   

Besitzer:  unbekannt
Standort:   Am Baderberg, oberhalb des jetzigen Penny- Marktes
Schichtmeister: Jeronimus Brettschneider (bestätigt: 05.09.1572)
Ausbringen: unbekannt
Quelle(n):   Bestand 40010, Nr. 4412, S. 4b

    

Jeronimus Brettschneyder 

5. Sept. 1572

Eyne fundttgrube / samptt der Ober negsten mas vff eynem stehendem gange/Mehr eine fundttgrube vff eynem spatt gange/ Der In der Himmelfahrtt Christi vberkomptt / vff der Himmelfahrtt Christi genant / gelegen vffm freyen / Welches er durch den geschworenen Christoff fischern hatt frey gemacht. (Himmelfahrt Christi)

(Bestand 40010, Nr. 4417, Bl. 4b; und BA-F/ Bibo 311152, S. 4)

  

 
 
 

Weiße Taube Erbstollen (1708)

   

Besitzer:  Gewerkschaft (Der Gewerkschaft der Himmelfahrt Christi zu Gute)
Standort:   Am Hasensprung, oberhalb des jetzigen Penny- Marktes und oberhalb des Himmelfahrt Christi Erbstollens oder desgleichen.
Schichtmeister: Johann Christoph Dietrich (bestätigt: 28.07.1708)
Ausbringen: unbekannt
Quelle(n):   Bestand 40010, Nr. 4417, Bl. 432a

    

1708 erfolgte die Verleihung eines Erbstollens mit der Bezeichnung „Weiße Taube“ dem Himmelfahrt Christi Erbstolln zu Gute.

Hr. Johann Christoph Dietrich

28. Juli 1708 etc.

Einen Erbstollen mit seiner gerechtigkeit nebst Einer Fundgrube sambt Ober und unt: nehste Maaß. Die Weiße taube genannt. Der HimmelFahrt Christi Erbstollen zu Roßwein zu Gutte, alles auf denen Gerßdorffischen Feldern bey Roßwein gelegen. (Weiße Taube Erbstollen)“ (Bestand 40010, Nr. 4420 Bl. 432 a und Bl. 560)

Die Standortbeschreibung der Verleihungseintragung entspricht etwa der Lage des Himmelfahrt Christi Erbstollens. Ob es sich hierbei um den Tiefen Himmelfahrt Erbstolln oder um die sog. Obere Himmelfahrt Stollenrösche gehandelt hat, ist nicht erkennbar. Wahrscheinlich ist, dass zwar eine Erbstolln- Verleihung, aber nie ein Einschlag erfolgte und die Verleihung damit nach drei Tagen hinfällig geworden ist. Weitere Angaben fehlen.

  

 
 
 

Tiefer Himmelfahrt Christi- Erbstollen (1731-1767)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Am Hasensprung, oberhalb des jetzigen Penny- Marktes
Schichtmeister: Johann Georg Bäzel (bestätigt: 20.04.1731)
Ausbringen: keines
Verlag auf einen Kux: 10 Groschen Zubuße
Quelle(n):   Bestand 40001, Nr. 1293, 883;
Bestand 40010, Nr. 4417, Bl. 4b;  4418 Bl. 200A;
Bestand 40186, Nr. 80317 etc.

    

Im Lehn- und Verleihbüchern des Bergamtes Freiberg finden sich folgende Eintragungen:

1. an Jeronimus Brettschneyder

5. Sept. 1572

Eyne fundttgrube / samptt der Ober negsten mas vff eynem stehendem gange/Mehr eine fundttgrube vff eynem spatt gange/ Der In der Himmelfahrtt Christi vberkomptt / vff der Himmelfahrtt Christi genant / gelegen vffm freyen / Welches er durch den geschworenen Christoff fischern hatt frey gemacht.“ (Himmelfahrt Christi)

(Bestand 40010, Nr. 3020,  Bl. 4b  und Bibo 311150, S. 4)

2. an Hr. Johann Christoph Dietrich

28. Juli 1708 etc.

Einen Erbstollen mit seiner gerechtigkeit nebst Einer Fundgrube sambt Ober und unt: nehste Maaß. Die Weiße taube genannt. Der HimmelFahrt Christi Erbstollen zu Roßwein zu Gutte, alles auf denen Gerßdorffischen Feldern bey Roßwein gelegen.“ (Weiße Taube Erbstollen)

(Bestand 40010, Nr. 4420, Bl. 432 a und Bibo 311152, Teil 3, S. 560)

3. in No. 7te Woche Crucis an Johann Georg Bäzel

15. Aug. 1731

einen tieffen Erbstollen Himmelfahrth genannt, ingl. Eine Fundgrube nebst oberer und unterer nechste 2. Maaß auf einen Spaad Gange so mit gedachten Stollen überfahren, gleichen Namens, auf Hn. Stadt Richter Heynens Grundstücke bey Roßwein gelegen. Ward gemuthet den 20. April c. a. Frey Kux 1. Kux Berg-Knappschaft, 1. Kux Erbtheil, 2. Kuxe gemeine Stadt“ (Himmelfarth)

(Bestand 40010, Nr. 4418)

  

Er wird auch oft als Christi Himmelfahrt oder als Tiefer Himmelfahrt Stolln bezeichnet. Über dieses Berggebäude haben sich nur spärliche und widersprüchliche Nachrichten erhalten. Einzig und allein die Einlagen zum Zechenregister von 1731 bis 1767, ein Aufstand von 1718, sowie ein Befahrungsbericht von 1764 geben etwas Auskunft.

Nach dem genannten Aufstand von 1718 war er „unter der Stadt Roßwein gegen Abend gelegen und ist vor einigen Jahren nach Etzdorf zu, biß an Ort aufgewältigt, worinnen ein Spaatgang in schlechter Teuffe des Gebirges mit etwas einzeln einbrechenden Kupfer Erze gefunden“ Auf diesem Gang soll 2 ½ Fahrten (15 m) tief abgeteuft wurden sein. Hier fand man auf Klüfften einen Kupfererz- Anflug. Allerdings konnten die eindringenden Wasser nicht beherrscht werden, so dass man den Stollen alsbald aufgab (Bestand 40174, Nr. 3020, S. 3)

Um 1730 erfolgte wiederum der Versuch einer Aufgewältigung; eines alten Stollns, Himmelfahrter Stolln, genannt. Nach dem oberbergamtlichen Bericht von 1764, soll der Stolln etwa 6 m unter der sogenannten „Oberen Himmelfahrter Stollenrösche“ in Richtung eines gegen Süd vorliegenden Spatganges vorgetrieben worden sein. Da mit der damals bereits verbrochenen „Oberen Himmelfahrter Stollenrösche“ in einer Entfernung von etwa 16 m vom Mundloch der vorliegende Spatgang überfahren worden war und auf diesem Spatgang ein Blindschacht auf rund 21 m abgeteuft gewesen sein soll, beabsichtigte man, diesen Schacht durch einen Tiefen Stollen zu lösen, zumal man davon ausging, dass in diesem Schacht bei einer Teufe von 14 m ein Feldort in Strossen, 16 m in West, von den Vorfahren aufgefahren worden war und der angeschlagene Gang Schwefelkies und Silber enthalten haben soll. Ob nun dieser Schacht erreicht und gelöst wurde, oder ob es diesen Schacht überhaupt gegeben hat, da sich der Bericht in diesem Zusammenhang auf „alte Nachrichten“ beruft, konnte bis jetzt noch nicht eindeutig geklärt werden.

1764 war dieser Schacht noch nicht erreicht, denn die eingefahrenen Bergbeamten sprachen sich eindeutig für eine Fortsetzung des Betriebs mit dem Ziel aus, „daß mit Betrieb dieses tiefen Stollns zu continieren und selbigen an vorerwehnten Spaat, worauf die Vorfahren abgeteufft, zu bringen, getreibet werden soll.“ Fest steht, dass auf diesem Gang ein Abteufen auf 17 m erfolgte und man hier auf Klüfte stieß, die einen Anflug von Kupfer- Erz zeigten, welcher aber einen Abbau nicht lohnte.

   

Bei diesem Berggebäude wurden 10 Groschen Zubuße auf einen Kux berechnet und die Gewerkschaft hatte sich fast ausschließlich aus Bürgern der Stadt Roßwein gebildet. Hintergrund war, daß man, angespornt durch die Überlieferung, in diesem angefahrenen Spatgang gute bergmännische Hoffnung zu haben, bei Erfolg auch die Bergfreiheit für die Stadt wieder erlangen könnte. Im vorstehend genannten Fahrbericht des Oberbergamtes steht dazu (Bestand 40001, Nr. 1293, Nr. 883):

und selbige (die Bürgerschaft von Roßwein, Anm. d. Verf.) bemühet ist, die Berg Befreyung diserhalb zu erhalten, womit ihnen dann auch in Ansehung der von disem Gebürge sich machenden guten Hoffnung nicht zu entstehen seyn dürfte, ...“

Sie verpflichteten sich auch, sicher in Erfahrung aus den Vorgängen, die einige Jahre vorher zur Aberkennung der Bergfreiheit für die Stadt führten,

„(...) den sämtlichen Betrag solcher zu genüßenden Befreyhung hineriderum lediglich auf dieses Gebäude zu verwenden.“

   

Trotz aller Vorsätze und Hoffnungen musste das Berggebäude 1767 aufgrund des aus den Klüften zudringenden, nicht beherrschbaren Bergwassers und der Erfolglosigkeit, denn alle alten Nachrichten und Überlieferungen hielten nicht, was sie versprachen, 1767 wieder aufgelassen und ins Bergfreie zurückgegeben werden. Das Mundloch ist heute nicht mehr auffindbar und die Lage des Berggebäudes nur annäherungsweise bekannt.

   


Grund- und Saigerriß von Himmelfahrt Christi Erbstolln am Hasensprunge zu Rosswein, um zu erfahren
1. wie mit den neu angegangenen Stollen ins (?) einbau, das man gegen den alten Stollen von mehreren Kluffte einbringet 2. was von Gänge damit zu überfahren und entblößet wurden.
Abgezogen, den 7. Juni nacherlediget den 1. August anno 1764, Karl Gottlieb Schilling“

Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. c2718.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

 
 
 

Kaiser Heinrich Fundgrube (1573-1597 und 1615-1690)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Unter der Felsenburg, auf Gemeinde Grund und Boden
Schichtmeister: Gregor Jaebel (best. 03.09.1587)
Andreas Raue (best. 14.03.1615)
Johann Christian Rudeln (best. 21. Dez. 1684)
Friedrich Rüdigern (best. 15. Mai 1685)
Georg Martinen (best. 22. Juni 1689)
Paul Zschoche (best. 22. Sept. 1690)
Ausbringen: 1. Quartal 1571 bis 1. Quartal 1574:
110 ½ Zentner 7 Pfund Garkupfer und 41 Mark 12 Lot ¼ Quent Feinsilber oder 5.171,361 kg Garkupfer und 9,770 kg Feinsilber,
1.Quartal 1618 bis 4.Quartal 1622 einschl. 1.Quartal 1692 bis 1. Quartal 1699:
27 ¼ Zentner 3 ½ Pfund Garkupfer mit 13 Mark 6 Lot 1 ½ Quent Feinsilber oder 1.276,120 kg Garkupfer und 3,135 kg Feinsilber
Quelle(n):   Bestand 40010, Nr. 3020, S. 4, 30-31
Bestand 40174, Nr. 843, S. 185-195 
Bestand 40186, Nr. K 1 Nr. 17-Luciae 1619

    

Die Kaiser Heinrich Fundgrube, der spätere Kaiser Heinrich Erbstolln, ist das bekannteste und urkundlich älteste Berggebäude auf den Fluren von Roßwein. Erste schriftliche Aufzeichnungen liegen in Form einer Verleihungseintragung ins Belehnungsbuch aus dem Jahr 1573 vor:

10. Januar 1573

Eyne Fundttgrube / vnd ober negste mas auff eynem gange samt einem Erbstollen / welcher In Der Burgk / vntter den birken gelegen / Den gewercken uffn Keyser Heinrich Zu gutt / gelegen Zw Roswen. (Bestand 40010, Nr. 4410, Bl. 2a und Bibo 311150, S. 2)

  


Belehnungseintragung im Berglehnbuch von 1587, darin heißt es: „Anno am das 87.Jahres, den 3. Septemb. Habe ich Martin Nestler, B.M. verliehen Schöpra, Eine fündig 1. feinen stehendengang, so einen Lehen uf dem Kayser Heinrich genannt, gelegen zum Felsenburg uf der ... der gemuthete Gregor Jaebel“
Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4412, Bl. 256. Kopie im Besitz des Autoren.

  

Gemutet wurde der Kaiser Heinrich zunächst als Fundgrube, wie es den damaligen Rechtsgebräuchen entsprach. Am 3. September 1587 übernahm dann Gregor Jaebel als Schichtmeister die Fundgrube.

Die schriftlichen Überlieferungen aus dieser Periode sind sehr dürftig. Die ersten schriftlichen Verleihungsaufzeichnungen stammen vom 10. Januar 1573. Allerdings muss die Zeche schon einige Jahre vorher belegt gewesen sein, denn aus dem 2.Quartal liegen erste Ausbeuteaufzeichnungen vor. Sein Mundloch befand sich in der Nähe der Mulde am unteren Gebirgsfuß, an einem Platz der später die Bezeichnung „Am Stollen“ erhielt.

Nach einer Rechnung vom 4.Quartal 1619 wurde mit einem Kostenaufwand von 282 Gulden 5 Groschen 3 Pfennigen der Bau eines Kunstgezeuges begonnen, aber durch die Einwirkungen des 30jährigen Krieges nicht vollendet, denn ab 1622 ist vorerst keine Belegung der Zeche mehr nachweisbar. Die Betriebsaufgabe erfolgte 1621 mit Außenständen von 626 Gulden, 10 Groschen und ½ Pfennig.

Die Stollnlänge musste zur damaligen Zeit, wie die spätere Wiederaufgewältigung ergab, stehend- und spatgangweise ca. 400 m betragen haben. Auf dem Stolln sind drei Lichtlöcher niedergebracht worden. Erste verwertbare Zahlen stammen aus dem Jahr 1597. Zu entnehmen ist, dass in diesem Jahr Zubußen für die Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebes in Höhe von 373 Gulden, 4 Groschen und 3 Pfennige benötigt wurden. Danach hat der Betrieb eine längere Zeit geruht und ist erst 1615 wieder aufgenommen, dann aber bis 1621 durchgängig fortgeführt worden, allerdings ohne Ausbeute.

  

1615 trat ein Andreas Raue (Bestand 40010, Nr. 4414, Bl. 79b) als Lehner der Fundgrube auf. Er erhielt die Kaiser Heinrich Fundgrube laut Eintragung ins Lehnbuch am 14.03.1615. In der Hoffnung, den misslichen Zustand zu verändern, fand nach 1615 eine Intensivierung des bergbaulichen Betriebes statt, denn 1619 werden der Augustus Erbstollen und der Hubertusburger Friede Erbstolln als Beilehn zur Kaiser Heinrich Fundgrube gehörig genannt.

Die Kosten konnten ebenfalls nur über Zubuße gedeckt werden, wenn auch die gezahlten Beträge als Verlag und eine Art Kredit der Gewerken zu verstehen ist, die bei einer Ausbeute hätte zurückerstattet werden müssen. Die Betriebsaufgabe 1621 erfolgte mit Außenständen von 626 Gulden, 10 Groschen und ½ Pfennig, worauf die Gewerken vielleicht Anspruchsberechtigungen geltend gemacht, es aber sicher nie zurückerhalten haben. Das war eine sehr hohe Summe, wenn gegenübergestellt wird, dass ein Steiger auf dem Kaiser Heinrich Erbstollen 1 Gulden und 9 Groschen, ein Häuer 1 Gulden und 6 Groschen und ein Bergknecht 20 Groschen in der Woche verdiente. (Bestand 40186, Nr. 97452)

Ab den Jahren 1627 – 1630 kam es infolge des 30jährigen Krieges zum Einzug der schwedischen Truppen in das Freiberger Gebiet, nachdem der Kurfürst Sachsen für das schwedische Heer geöffnet hatte. Ab dieser Zeit kam die gesamte bergbauliche Tätigkeit zum Erliegen. Danach befand sich die Kaiser Heinrich Fundgrube mehrere Jahrzehnte im Freien.

 

 
 
 

Kaiser Heinrich Erbstolln (1708-1738)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Im Burggraben unterhalb der Wunderburg. Das Mundloch befand sich in der Nähe des Mühlengrabens bei der Straße „Am Stollen“
Schichtmeister: Christoph Müllern (bestätigt 12. Jan. 1700)
Hanns Heinrich Hörnig (bestätigt: 25.01.1708)
Jonas Riedel (bestätigt: 16.01.1732)´
Ausbringen: unbekannt
Quelle(n):   Bestand 40010, Nr.  3020. S. 30 f;
Bibo 311150, S. 2; Nr. 4417, S. 2A, S. 417;
Bestand 40174, Nr. 1431, S. 17; Nr. 3049, S.  65
Bestand 40186, Nr. 97405, 97452

    

Angeschlagene und bebaute Gänge:

Kaiser Heinrich Spatgang

Der Kaiser Heinrich Spatgang erstreckt sich ausgehend vom Troischau nördlich am Stadtzentrum von Roßwein vorbei zur Wunderburg und von da bis Gersdorf und hat eine Mächtigkeit von 0,2 m bis 2m.

Karl-Spatgang,

Nebentrum des Kaiser Heinrich Spatganges,

Dorothea –Spatgang

Wie vorstehend genannt, Trum des Kaiser Heinrich Spatganges

Bergmanns Hoffnung Spatgang

Wie vorstehend genannt, Trum des Kaiser Heinrich Spatganges

Schächte: 1 Kunst- und Treibeschacht,
                  3 Lichtlöcher,
                  1 Anfang des 19.Jahrhundert angelegter Kunst Schacht, aber nicht vollendet.

Erst ab Ende des 17. Jahrhunderts setzte sich der Name Kaiser Heinrich Erbstolln durch, so wie er noch heute verwendet wird. Was nun die Problematik der Namensgebung anbelangt, wurden in der Vergangenheit verschiedene Thesen veröffentlicht und man hat allein vom Namen ausgehend, den Zeitpunkt des Beginnes des Bergbaues abgeleitet. Das ist so nicht haltbar. Wahrscheinlicher ist, dass der Erzgang bereits wesentlich früher gefunden wurde und den Namen Kaiser Heinrich Spathgang erhielt, aber noch nicht in Abbau genommen wurde. Erst als die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben waren, begann man mit dem Abbau des Ganges und dieser gab dann der entstehenden Fundgrube den Namen. Das entsprach durchaus der im Freiberger Bergrevier üblichen und gängigen Praxis. Allerdings ist die Grube „Kaiser Heinrich“ in Roßwein nicht die einzige im Freiberger Bergrevier, die diesen Namen zu dieser Zeit trug. Zu nennen wären hier zum Beispiel die Gruben Kaiser Heinrich Fundgrube bei Erbisdorf (1625-1707) und Kaiser Heinrich Fundgrube bei St. Michaelis (1578-1581).

  


Grund- und Saigerriß des Kaiser Heinrich Erbstolln – erster Riß des Bergbaues in Roßwein und einziger Riß des Kaiser Heinrich Erbstolln überhaupt. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. II E 50 Johann Berger (1693): „Freiberga subterranea“, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Schichtmeister war ab 1700 ein Christoph Müller mit folgender Belehnung

12. Jan. 1700

Einen Erbstolln mit seiner Gerechtigkeit, v. darauff eine Fundgr. V. Ober Negster 2. 3. v. Unter Negste 2. 3. Maas, uf einem spaatgange. Der Kayser Heinrich genannt. Alles Zu Roßwein uf Christians Ziegers Güthern gelegen“

(Bestand 40010, Nr. 4417, Blatt 347b. mit Verweis Bibo 311152-311154, Seite 443)

  

Der Spatgang wurde in der Hoffnung auf Ausbeute durch verschiedene Stollen aus unterschiedlichen Richtungen angefahren und in Abbau genommen und vom Burggraben aus, wo es der Überlieferung nach zwei Mundlöcher, ein oberes und ein unteres Mundloch, gegeben haben soll, erschlossen. Diese beiden Mundlöcher konnten aber bisher nicht nachgewiesen werden.

Eindeutig nachweisen lässt sich allerdings, dass der Kaiser Heinrich Erbstolln zwei Lichtlöcher besaß, ein oberes und ein unteres Lichtloch. Lichtlöcher sind kleinere Tages-schächte, die in erster Linie der Bewetterung dienten, aber auch zur Förderung genutzt werden konnten. Aus Unkenntnis bergbaulicher Realitäten der Chronisten vergangener Zeiten kann es hier zu Verwechslungen zwischen Lichtlöchern und Mundlöchern gekom-men sein. Dafür spricht auch die Behauptung, dass bei den Roßweiner Berggebäuden kein Schachtbetrieb stattgefunden hat, was so nicht stimmt, da für mehrere Gebäude Schachtbetrieb nachgewiesen wurde. Das Mundloch des Kaiser Heinrich Erbstollns befand sich im Burggraben, unweit des späteren Huthauses.

  


„Grund Riß des alten Kaiser Hainrich Erbst. in Rohswein nach dem in der bergischen Rißsammlung
Bl. 383/1 bis 386 enthaltenen Originale copiert.“
Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 31435, Bl. 179, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Anmerkungen Bergers unten links im vorstehenden Riß:

a. Vom Mundloch ist der Stolln bis an das Erste Lichtloch der geraden Linie…
an die 73 Lachter lang getrieben. Weihle kein Tragwerk geschlagen und sehr niedrig ist, hat man wegen wasserschlämme an diesen Orthe nicht sicher können. Wieder ist der Stolln uf einen Flachengange von den Alten nach den Ober Gebäuden getrieben worden und gehet solcher Stolln durchaus hinaus im frischen Gestein.

b. Der Tagesschacht E ist vom Tage 7 Lachter bis uf den Stoll nieder. Der Tageschacht F bey Rohswein gehet von Tage bis auf den Stolln 11½ Lachter 1 Zoll Sayger nieder. Der Neueschacht ist gleichfals 17½ Lachter von der Hengebank bis ufn Stolln nieder.

c. Bei diesen Keyser Henrich weren unterm Stolln mächtige Kupfrige gänge auszurichten, wenn mann vorhero einen Wassergraben Gersdorf bis nach Rohswein herunter hohoeten nachmals eine Röche uf den Spade wo wie itzund bauen hinein oder nach genauer von den Gebäuden heraus trieben, damit die ... höhen honeingeleitet werden. Alsdann könnte mann mit bestande unterm Stolln bauen, solches muhs aber vorhere ganz genau herunter abgezogen werden.

   

1708 nahm der Schichtmeister Hans Heinrich Hörnig die Grube wieder in Betrieb. Er hatte diese am 25.01.1708 als Lehn bekommen:

Hanns Heinrich Hörnig

Ao. Dni. 1708, den 25. Januar habe ich Johannis Süße, BM. verliehen an uts. Einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeit und darauff eine Fundgrube samt Oberste 2.3.4. mas uff einen stehenden gange der Kayser Heinrich genannt Uff E. E. Raths zu Roßwein güther gelegen.“  (Bestand 40010, Nr. 4417, Bl. 417)

Im Grubenbericht des Quartals Reminiscere 1708 steht, dass der Stollen neu aufgewältigt und gesäubert wurde und mit einem Steiger Christoff Müller und 2 Knechten belegt war:

„(...) von der 8ten Woche mit dem Steiger und 2 Knechten gebauet und von Ihnen der Stollen von der Mulde an biß an dessen Mundloch 7 Lachter  gesäubert, halbe Türstöcke gesetzt, dahinter mit Schwarten verwahret von diesem Mundloch aber biß an das 1te Lichtloch 18 Lachter gesäubert, ganze Türstöcke gesetzt und dahinter mit Schwarten Hölzern verwahret, auch die Berge zu tage ausgefördert worden.“

Diesem Grubenbericht ist zu entnehmen, dass sich etwa 36 m nach dem Mundloch das 1. Lichtloch befunden hat und dass der Stollen mit Türstöcken ausgebaut war, die in den Stößen mit Schwartenbrettern verbaut und gesichert wurden. Ein weiterer Bericht vom Ende des Jahres 1708 gibt Auskunft darüber, dass es noch ein zweites Lichtloch ca. 60 m hinter dem Mundloch gegeben hat, die beide mit Holzzimmerung ausgebaut waren: „stehende Gangtiefe an die 30 Lachter ein Lichtloch von ¾ Ltr. und das letzte Lichtloch 3½ Ltr. tief aufgewältigt und beide Lichtlöcher nebst den Stollen mit aufwendiger Zimmerung versehen...“

  

Weitere Grubenberichte geben Auskunft über die Höhe des Stollens. So ist „das Stollort auf einem Spaatgange 7 Lachter lang und ¾ Lachter hoch aufgefahren worden.“, das heißt, der Stollen hatte eine Höhe von rund 1,50 m. Diese Angabe wird in späteren Berichten mehrmals bestätigt.

Im ersten Jahr der neuen Betriebsaufnahme ist der Stollen insgesamt auf eine Länge von rund 146 m wieder aufgewältigt, gesäubert und weite Strecken mit Türstöcken und Schwartenholz neu ausgebaut wurden. 1709 ist dann im Zechenregister folgende Eintragung nachzulesen: „hoffte man, auf einen Gang zu stoßen, den der Rutengänger schon angezeigt haben soll und man hoffte und wartetet schon die vorhergehenden Quartale darauf.“

Man musste aber noch bis 1717 warten, um auf Anbrüche zu stoßen.

Aber 1711 stieß man in dem einen Meter mächtigen Spatgang dann erstmalig auf Kupfererz „dabei ½ Ltr. mächtiger Spathiger Gänge, in welchen noch einige derbe Nieren Fahl- und Kupfererz stehen“, das allerdings zu wenig oder nicht verwertbar war, denn in den Unterlagen erscheint keine Abgabe- Rechnung von Erz nach Freiberg.

Mit Schluß des Jahres 1711 schreibt Hörnig in der Einlage zum Zechenregister des Quartals Lucia, dass 1.710 Taler, 20 Groschen und 4 Pfennige in Schuld verblieben sind.

  

1717 brach dann für den Kaiser Heinrich Erbstollen ein „Sternenjahr“ an, in dem auch das Huthaus, gegen den Willen der Stadträte, auf Befehl des Bergamtes gebaut wurde. Folgt man den Beschreibungen der Grubenberichte, so ist im Quartal Reminiscere 1717 der Stolln „aufn Spath unterm Stollen ½ Fahrt tief und 3 Lachter lang abgesunken nun auch mit benötigter Zimmerung versehen worden. Dabey brechen ¼ Ltr. mächtige Späthiger Gänge, in welchen sich … Kupfererz [befindet]“. Das heißt, dass auf eine Länge von 6 m und einer Tiefe von ½ Fahrt, das sind rund 3 m, ein Strossenbau aufgefahren worden ist, in dem man auf Kupfererz stieß.

Im Grubenbericht des Quartales Trinitatis von 1717 wird dann berichtet, daß der „Stollen 80 Lachter lang gesäubert... (und)... bis an den sogenannten flachen Schacht geschlagen, ingleichen erwähnter Schacht ausgezimmert und ein alt Gesenke unter diesem Schacht, in welchen sich nach alten Anschlägen noch Kupfer- Erz befinden soll, ¾ Lachter [1,50 m] tief von Schlämmen und Bergen abgewältigt wurde.“ Der Schacht befand sich auf dem Fußweg von Roßwein nach Seifersdorf unterhalb der sogenannten Finkenburg. Dieser wurde beim Bau des Weges später verschüttet und ist heute nicht mehr sichtbar. Unter diesem befand sich ein Gesenk, welches ursprünglich den Schacht in der Tiefe verlängern sollte, um tiefer liegende Schichten zu erschließen. Da späterhin neben einem Tagesschacht auch ein Stollenschacht erwähnt wird, ist anzunehmen, dass ausgehend von einem dieser Gesenke, welches man weiterhin als Blindschacht ausgebaut hat, eine weitere unter dem Stollen liegende Strecke aufgefahren wurde. Eindeutige Nachweise zu vorstehender These fehlen gegenwärtig noch.

Diese intensiven Arbeiten führten schließlich dazu, dass im Quartal Crucis 1717 eine größere Erzlieferung von 31¾ Zentner Erz mit 15 Loth, 2 Quent Silbergehalt, im Werte von 94 Talern, 1 Groschen und 11 Pfennigen an die Generalschmelzadministration in Freiberg möglich wurde. Diese Lieferung bestand aus:

3¼ Ztr. Kupfrig- Blend- und Spätig Erz, der Ztr. von ½ Loth Silber und 28 Pfund Gaarkupfer,
16¼ Ztr. dergleichen, von ½ Loth Silber und 17 Pfund Kupfer,
12¼ Ztr. dergleichen von 29 Pfund Gaarkupfer und bestenfalls ½ Loth Silber Gehalt.“

  

Aufgrund der erfolgten Erzlieferung schrieb der Schichtmeister Hoernig für dieses und das nächste Quartal vom Oberbergamt 3 Taler „zur fortführung des Stollortes und außzimmerung des Tages und Stollenschachtes. So von E. hochlöblichen Bergamte erhalten“.

In diesem Jahr (1717) waren auf Kaiser Heinrich 1 Steiger, 4 Häuer sowie 3 bis 11 Knechte beschäftigt. Während der Namen des Steigers und der Häuer über mehrere Jahre genannt werden, wechselten die Knechte oftmals von Woche zu Woche. Letztere wurden demzufolge je nach Arbeitsanfall wochenweise beschäftigt.

Als Steiger und Häuer waren auf dem Kaiser Heinrich beschäftigt:

Steiger:          Christian Gutwasser            wöchentlicher Verdienst: 1 Taler 9 Groschen

Häuer:            Georg Schubert                    wöchentlicher Verdienst: 1 Taler 6 Groschen

                        Georg Dreßler                      wöchentlicher Verdienst: 1 Taler 6 Groschen

Lehrhäuer:     Georg Petzoldt                     wöchentlicher Verdienst: 1 Taler 1 Groschen

                        Christoph Rösiger               wöchentlicher Verdienst: 1 Taler 1 Groschen,

Die Bergknechte, die bei Bedarf angestellt wurden, verdienten alle durchweg 20 Groschen Lohn in der Woche.

  

Gegen Ende Crucis 1717 fand eine Generalbefahrung durch Beamte des Oberbergamtes Freiberg im Zusammenhang mit dem Commun- Bergbau in Roßwein, und in diesem Zusammenhang auch eine Befahrung des Kaiser Heinrich Erbstollns durch Beamte des Freiberge Bergamtes statt. Der dazu verfasste Bericht ist Bestandteil eines zusammen-fassenden Generalbefahrungsberichts über mehrere Berggebäude.

  


Kopie des ersten Blattes des Generalbefahrungsberichtes vom 27.September 1717;
Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40001, Nr. 352, Bl. 223, Kopie im Besitz des Autoren.

   

In dem Bericht über diese Befahrung ist die auf dem Stolln vorgefundene Situation recht umständlich und oft schwer verständlich beschrieben. Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem mehrere Seiten umfassenden Schriftsatz (Bestand 40002, Nr. 352; Blatt 223 ff):

Keyser Heinrich Erbstolln
samt allen Zugehörungen in
deßen ausw. Ref.zu Roßwein
gelegen.

„Allda ist das Stollnorth stehend gangweise von der Stadt mit  1. Str. 2. Hr. nachmals beständig wie zu vor bis zum Gipfel des Gebürges und etwas zu dessen folgender Ebene /: nachdem es wieder gefallen :/ fortgetrieben und mit solchen von Gängen so die Ruthengänger angegeben nichts erbrochen worden.

Nach diesen damit nichts weiter vor zunehmen gewesen und die altägliche Saage gegangen, daß die alten Gewerke ausdauern darunter bey enden Spathgange gute reichhaltige Erzreste gehabt haben sollen und selbe unterm Stolln darin Wasser wegen nicht ablassen zu können (...) nicht hinlänglich gewesen, ist zufuhr wohl dass ein Kunstgezeug zu verbauen und zuvor der Markscheider, ob von der Mulde bey deren Gersdorffschern Poch, Wasch und Hüttenwehr her die Wasser daraus zu führen abzweigen sollen. des nun dasselbe erwünschte und durch dessen Angaben eine (...) langer führen des Grabens in (...) über die Felder weg, mit großen Unkosten sich hervor gethan (...) ist dasselbe zu vorbringen von deren Herren Beamten nicht war rathsam, sondern (...) verkannt worden (...) noch die alten Gebäude untern Stolln mit Meschenhänden tags als nachts abzugewältigen zu (...) ob dasselbe mergleichen und zu verfahren, ob die alte Sage wahr sei und eintreffen möge. Auff dießes ist die Gewältigung ruiniert. Alten Gesenkes 3½ Lr. unter tage vom Stolln 2¼  Lr. bis (...) die Sohle (...) darinnen aber nichts von Anbrüchen als einen Spathigten Gang mit starke Wasser sich spüren lassen, daß darin kein (...) Stollen. Was nun weiter hierbey zu thun haben die Herren Beamten nachgehalten der Bestätigung allenthalben an den alten Gebäuten und am Tage reifferer Überlegung war billig gehalten

1. den aufgewältigten Schacht untern Stolln gänzlich ruhen zu lassen und die Schwarten mit den (...) Hölzern und Brettern heraus zu nehmen

2. aus den anderen Spathgange 18.Lr. über den vorigen des gewältigten Schachtes in (...), das darauf niedergehende Gesenke auch vollends zu gewältigen, wird vorraussichtlich Erzt darinnen vorhanden und nach demselben abgeteuffet worden, Da wird darüber auf den mächtigen Spathgange wo Erzt und drin Augen scheinnoch nie (?) weiße gebrochen ausgehauen (...) zu befinden

3. Nach diesen, es möchte Erzt zu finden sein oder nicht, das Gesenke weiter abzuteuffen Und darinnen auszubrinngen zu (...) ob Erzt zu Bedürfnis eines Kunstgezeuges vorhanden oder auszuweitern und

4. Worin / dasselbe bauwürdig sich vorzeigen möchte, (darzu einen ?) Kunstgezeug mit Hengung des Rades beim Wehr an der Mulde unterm Mühlgraben und führendes gestänge bis zum ersten Spathschachte zu Erffahren das sehr weit führenden Grabens / zu erbauen voraussichtlich auch

5. das Stollorth uf dem 2ten Spathgange ins Gebirge nach (...) bey den kuwehr vorliegenden Morgengang zu treiben ob vielleicht in diesen Gebirge (...) wird länger und breiter denn das (...) ist etwas gute Anbrüche zu einen guten Baue auszurichten (…)“

   

Im weiteren ging es darum, dass das zudringende Wasser jede weitere Aufgewältigung „ruinierte“ und ein Kunstgezeug Abhilfe schaffen könne und deshalb auch nötig ist. „Was nun weiter hierbey zu tun, haben die Herren Beamten nachgehalten.“ Nach „ihrer Bestätigung in den alten Gebäuden und am tage reiffer Überlegung“ wurde der Vorschlag unterbreitet, dass ein Markscheider prüfen soll „ob von der Mulde bey deren Gerdorffschen Poch-, Wasch- und Hüttenwehr her, das Wasser daraus zu führen,“ ein Kunstgraben herangeführt werden könne. Es wurde festgestellt, dass die „Heranführung eines Grabens über die Felder weg großen unkosten her war getan,“ wonach man sich dazu entschied, „einen Kunstgezeug mit Hengung des Rades beim Wehr an der Mulde unterm Mühlgraben und führendes Gestänge bis zum ersten Spathschachte zu erfahren“ und auf den „sehr weit zu erbauenden Graben“ zu verzichten.

Gleichzeitig wurden Sparmaßnahmen festgelegt, wie: das alte Gesenk „3½ Lachter unter tage vom Stolln 2¼ Lachter bis auf die Sohle, darinnen nichts von Anbrüchen, als einen Spathigen Gang mit viel Wasser, sich spüren ließ, nicht weiter abzugewältigen“ und den „Schacht untern Stolln gänzlich ruhen zu lassen und die Schwarten mit den Hölzern und Bretter heraus zu nehmen“, stattdessen „18 Lachter über den vorigsten des gewältigten Schachtes das dereinst niedergehende Gesenke auch vollendst zu gewältigen“. Durch die Beamten wurde weiter festgelegt: „das Stollort ins Gebirge auf dem oberen Spathgang nach den quer vorliegenden Morgengang zu treiben, um vielleicht in diesem Gebirge ... gute Anbrüche zu einem guten Bau“ vorzufinden (Bestand 40001, Nr. 352, Bl. 223).

  

1717 erfolgte in dem der Befahrung nachfolgendem Quartal Lucia eine Erweiterung des Vortriebes. Die Belehnungsbeschreibung des Zechenregisters weist darauf hin:

Einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeit auf einen stehenden Gang und demnechst eine Fundgrube sampt obere nechste 2., 3., 4. maaß auf einen Spatgang die Bergmanns Hoffnung genannt zu Roßwein gelegen“ (Bestand 40010, Nr. 4417, siehe Lucia 1717)

Dazu ist zu bemerken, dass es sich bei den vorgenannten Gängen, Karl Spatgang, Dorothea Spatgang und Bergmanns Hoffnung Spatgang, um sich fortsetzende Trümer des Kaiser Heinrich Spatganges handelt.

Im Grubenbericht aus dem Quartal Luciae 1717 werden die hierzu durchgeführten Arbeiten näher beschrieben:

Diese nunmehr mit Gott wiederum zurückgelegte Quartal Luciae 1717 ist mit dem Steiger und sämtliche vorher angeführten Arbeiter, der Bergschaft auf dem sogenannten Bergmanns Hoffnung Spatgang abgewältigt und durchgehend mit benötigter Zimmerung versehen, nun auch auf angrenzenden Spatgang ein Gesenk ¾ Lachter tief unterm Stollen ebenfalls aufgewältigt und soviel wie möglich ausgezimmert worden.“

Obwohl 1717 Silbererz ausgebracht wurde, reichte dessen Bezahlung bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken, die Grube von einer Zubuß- Zeche zu einer Ausbeute- Zeche zu bringen und den Gewerken die von ihnen verauslagte und in den Jahren angesammelte Zubuße zurückzuerstatten oder gar Ausbeute auszuzahlen. Die Abrechnung mit Schluss 1717 weist eingegangene Zubußen von insgesamt 4.855 Talern, 14 Groschen und 7 Pfennigen aus, die als Grubenschuld festgeschrieben wurden. Für die nächsten Jahre kann kein weiteres Ausbringen mehr nachgewiesen werden.

 


Zwei Seiten des Zechenregisters des Kayser-Heinrich-Erbstolln von 1717:
 
„Ausgaben-Abrechnung der 6ten und 7ten Woche des Quartals Crucis, Anno 1717“, Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40186, Nr. 97452 / 58.

Erste Spalte = Taler, zweite Spalte = Groschen, dritte Spalte = Pfennige.

Die Abrechnung beginnt mit dem in der Woche beschäftigten Steiger „Christian Gutwasser“ mit einem Wochenlohn von 1 Gulden und 9 Groschen, danach folgen 4 Häuer: George Schubert, George Drechsler, George Petzoldt und Christoph Rösiger mit einem Wochenlohn von 1 Gulden und 6 Groschen und 3 Knechte mit einem Wochenlohn jeweils von 20 Groschen. Die Anzahl der Knechte schwankte im Quartal je Woche zwischen 1 Knecht (4. Woche) und 11 Knechten (11. Woche). Die bleistiftähnlichen Striche unterhalb der Gesamtsummen sind die Kontrollzeichen der auf Richtigkeit der Rechnung überprüfenden Beamten des Bergamtes. Die Originalgöße einer Seite beträgt: 100mm x 325 mm. Kopie im Besitz des Autoren.

  


Wahrscheinlicher Standort des Mundloches von Kaiser Heinrich Erbstolln, an der Straße „Zur Wunderburg“ beim ehemaligen Geschäft Albert Patzschke, Am Stollen 11; befindet sich am Abzweig der Straße „Zur Wunderburg“ von der Straße „Am Stolln“. Nach einer gelaufenen historischen Postkarte von 1930, abgestempelt am 23.10 1930, Postamt Roßwein. (Fotograf und Herausgeber unbekannt)

  

Da es immer am Kaiser Heinrich große Probleme mit dem Bergwasser gab, entschloss man sich 1718 abermals, den Anfang zur Erbauung eines Kunstgezeuges zu machen. Das Kunstrad mit dem angehängtem Gestänge sollte nach Knauth (1724) in der Mulde „bei des Stollens-Mundloche unterm Mühlengraben“ eingehängt werden. Dazu hatte man an der Wunderburg eine Rösche bis an den Kunstschacht aufgefahren, durch die das Kunstgestänge bis an den Kunstschacht herangeführt werden sollte. Diese Rösche führte wohl auch dazu, dass in späteren Literaturangaben von zwei Mundlöchern des Kaiser Heinrich gesprochen wurde.

Bei dem Kunstschacht handelte es sich wahrscheinlich um das 4. Lichtloch, das man etwa um 1717 auf 23,60 m niedergebracht hatte und zu diesem Zweck als Kunstschacht erweitert wurde. Man erhoffte sich, durch die Wasserkunst, die etwa 7 m unter der Stollensohle angetroffenen Erze bald abbauen zu können. Nach der Aufgewältigung trieb man das Stollort zunächst „spatweise“ gegen Ost bis zu einer Länge von 290 m und an-schließend 190 m „stehenderweise“ gegen Nord weiter, so dass 1717 eine Stollen-gesamtlänge von 880 m mit 4 Lichtlöchern erreicht wurde. Dabei stieß man auch auf Gesenke auf dem Bergmanns Hoffnung Spat, die in der 1. Betriebsperiode abgebaut wurden, in denen man kupfer- und silberhaltige Erze feststellte. Ein Abbau war aber auch diesmal durch den starken Wasserzufluss nicht möglich.

Bedingt durch die Querelen, die mit der Aberkennung der Bergbaufreiheit für Roßwein einhergingen und den damit verbundenen Wegfall von Steuermitteln, konnte das Projekt eines Kunstgezeuges nicht mehr realisiert werden und die Gewerkschaft hat sich dann alsbald aufgelöst, denn die Außenstände der Gewerkschaft waren erheblich geworden.

Am 16.01.1732 bekam Jonas Riedel den Kaiser Heinrich Erbstolln verliehen. Unter seiner Leitung wurde der Bergbetrieb auf dem Kaiser Heinrich Erbstolln noch bis 1738 aufrechterhalten, aber ohne wieder auf abbauwürdige Erze zu stoßen. Noch im gleichen Jahr wurde er wegen Erfolglosigkeit für immer eingestellt.

  

Allerdings gab es im Nachhinein noch zwei Versuche, doch noch an die Erzmittel des Kaiser Heinrich zu gelangen. Da die Lösung des Bergwassers durch ein Kunstgezeug gescheitert war, versuchte man ab 1770 durch das Heranholen eines tiefen Stollnortes, dem Weißen Roß und Weintraube Stolln, der durch einen Eigenlehner begonnen wurde (Karl Gottfried Schneider, 1764 -1765), das Roßweiner Gebirge zentral zu entwässern. Da sich aber das untertägige Gestein härter als erwartet zeigte, verzögerte sich der Vortrieb erheblich, auch fehlten bald die finanziellen Mittel, so dass auch dieser Versuch wieder aufgegeben werden musste.

Einen weiteren Versuch gab es vermutlich mit einer Auffahrung im 19 Jahrhundert, indem ein 2 – 3 m tiefer Schacht westlich der Wunderburg abgesenkt wurde, der später als unvollendeter Kunstschacht des Kaiser Heinrich bezeichnet wurde. Es ist hier die These möglich, dass das Abteufen des Schachtes mit Untersuchungsarbeiten verbunden war, welche die Gewerkschaft des Wolfstaler Erbstollns 1821, im Zuge der Aufgabe des Wolfstaler Berggebäudes unternahm, um sich in ein anderes Gebäude einzulegen. Dabei überprüfte am auch, ob es sich wohl lohnen könne, den Kaiser Heinrich Erbstollen wieder zu öffnen, aufzugewältigen und den Spatgang in Abbau zu nehmen.

Aus einem Bergbericht von Karl Gottlob Schüller vom 13. Mai 1821 geht hervor, dass umfangreiche Untersuchungen zwar stattfanden, man sich aber dann aber aus Kosten- und bergmännischen praktischen Aufwandsgründen, die zur Aufgewältigung des seit 100 Jahren unbebaut gestandenen Berggebäudes notwendig gewesenen wären, entschlossen habe, sich in den relativ gut erhaltenen Weißen Roß und Weintraubestollen einzulegen, um von hier aus den „Kaiser Heinrich Spat“ anzufahren und zu untersuchen. (Bestand 40174, Nr. 843; S. 184-195).

Aus der Aktenlage ist erkennbar, dass 1834 durch die Grube Segen Gottes Erbstollen zu Gersdorf ein Tagesschacht mit einem Kostenaufwand von 10 Talern verfüllt wurde. Ob es sich hierbei um den 1. Kunstschacht (4. Lichtloch) oder um den 2. Kunstschacht gehandelt hat, ist nicht nachvollziehbar. Fest steht, dass seit 1738 auf der Kaiser Heinrich Fundgrube selbst nachweislich kein bergbaulicher Umtrieb mehr erfolgte. Die von Kaufmann (1955) genannten Kaiser Karl Stolln, Dorothea Stolln sowie Bergmanns Hoffnung Stolln sind das Ergebnis von Bergbauversuchen aufgrund diverser Mutungen. Eine Ausnahme bildete hier wahrscheinlich der Bergmanns Hoffnung Spat, auf dem nach einem Grubenbericht tatsächlich ein Schacht geteuft worden sein soll.

  

Der sogenannte „Kaiser Karl Stolln“ wurde durch die Bergsicherung bei einer Überprüfung 1983 als Kellerbauwerk, der im II. Weltkrieg zum Luftschutzraum ausgebaut werden sollte, eingestuft.

  


Der sogenannte Karl-Stolln oder Kaiser Karl Stolln in Roßwein hinter den Scheunen. Nach Untersuchungen der Bergsicherung Dresden (1983) handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um ein bergbauliches Gebäude, sondern um ein begonnenes Kellerbauwerk, welches wahrscheinlich im II. Weltkrieg als eine Luftschutzeinrichtung geschaffen wurde und unvollendet blieb. (Foto: U. Bänsch)

  

Kaufmann schlussfolgerte in Unkenntnis der geologisch- bergmännischen Bezeichnungen, ausgehend von den in der Belehnungsbeschreibungen des Zechenregisters von 1619 u. a. getroffenen Aussagen „nechster 2. mas auf einen liegenden Spath auf Keiser Carol genannt (...), obernechste anderer mas Auf St. Dorothea genannt,...“ (BA-F/ 40186/ ZR/ 97405 ff), dass es sich hier um verschiedene Stollengebäude handelte. Richtig ist aber, dass es sich hierbei um liegende und hangende Trümer des Kaiser Heinrich Spatgangs handelte.

In folgenden Quartalen wurde in dieser Betriebsperiode Erz im Kaiser Heinrich Erbstolln ausgebracht:

Quartal & Jahr

Erzausbringen

Kupfergehalt je
Zentner Erz

Silbergehalt je
Zentner Erz

Reminiscere 1717

3 ¼ Zentner

170,2 kg

28 Pfund

13,07 kg

½ Lot

0,073 kg

Trinitatis
1717

16 ¼ Zentner

851,01 kg

17 Pfund

7,93 kg

½ Lot

0,073 kg

Crucis
1717

12 ¼ Zentner

641,53 kg

29 Pfund

13,54 kg

½ Lot

0,073 kg

Gesamt

31 ¾ Zentner

1.662,01 kg

13 Zentner
18 ½ Pfund

689,44 kg

15 Lot
2 Quent

0,219 kg

Crucis
1733

14 ¾ Zentner

772,45 kg

 

2 Mark 1 Lot
2 Quent

0,490 kg

Anm. d. Verf.: Gerechnet wurde mit dem Bergzentner von 112 Pfund und 52,37 kg, das Pfund zu 467,58 Gramm.

  

 
 
 

Das Huthaus des Kaiser Heinrich Erbstollns

   

Standort:   Am Burggraben 27
Größe des Gebäudes: 8,15 m x 5,10 m x (5,05 m x 3,20 m / 2)
Außenwände: Sockelbereich: Bruchstein; Obergeschoß: Fachwerk (überputzt)
Zwischenwände: Fachwerk
Decken: Holzbalkendecken
Dach: Sparrendach, Lattung, Hartdach 
Keller: Nicht unterkellert
Quelle(n): Stadtverwaltung von Roßwein: Bauarchiv- Akte –Nr.: 143/4 (Begonnen: 1878)
Bestand 40010, Nr. 3980, 3981 & 3982; 40010, Nr. 10

    

Im Jahre 1711 erhielt der einfahrende Bergmann Georg Schubart den Auftrag, ein Huthaus zu erbauen, um den ein- und ausfahrenden Berggesellen die Möglichkeit einzuräumen ihrer, durch Kurfürst Christian II. 1595 verfügte Pflicht zur Abhaltung von Andachten vor dem Einfahren und nach dem Ausfahren nachzukommen und gleichzeitig die Möglichkeit zur ordungsgemäßen Unterbringung von Gezähe und Materialien einzuräumen. (Bestand 40010-1, Nr. 10, Registratura vom 8. Juni 1711)

Nach dem von dem Bergamte Georg Schubart, anfahrender Bergmann bey Roßwein, ein Hut und Zechenhaus in Ansehung man ... zu dem nicht weit davon gelegenen Berggebäude aufn Kayser Heinrich Erbstolln genannt, zum Aus- und Eingang der die alle anfahrenden BergPursche, sonderlich einheitlichen zum Gebeth auch das Gezehe und Vorräte bey zuhalten und zu verwahren allerdings benöthiget aufzubauendes gestattet werden.“

Das stieß jedoch auf den Widerstand der Räthe der Stadt Roßwein. Diese befürchteten, dass der Stadt einerseits Nachteile bei der Bergfreiheit entstehen und andererseits unvorhergesehen Kosten entstehen könnten, oder dass die Stadt am Ende auf den Kosten sitzenbleiben würde. Das führte zu wiederholten Störungen bis zum Verbot des Weiterbaues und der Androhung, die Baumaterialien, insbesonders das Bauholz, wegzunehmen. Diese Maßnahmen wurden als Eingriffe in die Zuständigkeit der Bergamtes Freiberg verstanden, was wiederum zu einem regen Briefwechsel führte. In diesem Zusammenhang schrieb Schubart an das Oberbergamt (40010-1, Nr. 10):

Und aber der Rath und Gerichten daselbst sich unterstanden auf die Bergfreiheit durch einige …ihres Mitels erst bey solch Gebrauch ...solches gänzlich zu verbieten und zu bedrohen, daß sie ihm das  Zubereiteholz wegnehmen laßen wollten.“

Dem Bergamt stand die berghoheitliche Administration zu und so setzte es auch den Bau des Huthauses durch. Das Huthaus wurde gebaut; denn alles, was den Bergbau betraf, unterlag der Administration des (Ober-) Bergamtes.

   

Das Huthaus stand aber auch weiterhin unter keinem günstigen Stern, denn am 19. November 1835 brannte das Huthaus fast vollständig ab. Kurz vorher hatte der damals 29jährige Tagemaurer Gottlob Beilig das Huthaus vom Bergamt gekauft. Es war schnell der Verdacht da, dass es sich um vorsätzliche Brandstiftung handeln könnte. Dies bestätigte sich dann auch durch die Anzeige eines Christian Gottlob Schubert, der wegen Kirchenraub und mehrfachen Diebstahls sich mit seinen Enkel Christian Friedrich Wilhelm Schubert in Haft in Roßweiner Verwahrung befand. Zum 15. Dezember 1835 wurde ein Vernehmungsprotokoll, welches mehrere Seiten umfasst, angefertigt. Nachfolgend ein Zitat aus dieser Vernehmung (40010, Nr. 3980, Blatt 108):

Solchem dato den inhaftierten Christian Gottlob Schubert durch unter anderem zu Beilig welcher sich an Amtswachtmeister Rößler hatt angezeiget laßen, daß er etwas vorzubringen habe, so ist Schubert aus der Frohnstraße Haftstelle an Amtsstelle vorgeführt, zur Wahrheit und einer eidesgemäßer Aussage anermahnt worden und hat hier folgendes angezeigt:

Als er ist vorrigen Jahr mit dem Hausbesigtzer Gottlob Beilig von Roßwein beym Bürgermeister Rüder daselbst mit Kleberei beschäftigt gewesen, habe er unter anderem zu Beilig, welcher sich kurz vorher erst ein Haus welches untern des Bergamte Freiberg Jurisdiktion gehöre gekauft habe, gefragt:

Das alte Haus hätte ich mir nicht gekauft da hast du tagtäglich zu bauen daran und hast auch noch zwei Zuzügler darinnen.

Da ihm nun Beilig darauf zur Antwort gegeben:

Das ist meine Sorge und habe ich mir´s lange überlegt, wie ich es machen will.

  


Huthaus des Kaiser Heinrich Erbstolln, Treppenaufgang zur Wunderburg, Burggraben 27, erbaut
wahrscheinlich 1711 (Zeichnung: F. Uhlig, 1924). Nach der Aufgabe der bergbaulichen Funktion wurde
das Gebäude als Wohnhaus genutzt.

   

In einem weiteren Dokument wurde attestiert (Bestand 40010, Nr. 3980, Blatt 155):

„(...) hat den wegen Kirchenraub und mehrfachen Diebstahls sich mit seinen Enkel Christian Friedrich Wilhelm Schubert hier in behördlicher Haft und Unterführung befindlichen Christian Gottlob Schubert aus Roßwein wider der Hausbrandstiftung Gottlob Breilig daselbst angezeiget, daß dieser ihn aufgefordert habe, sein, Beiligs Haus, anzubrennen und hat Christian Friedrich Schubert soweit diese Anzeige ihn betrifft, ist der Hauptsache bestätigt,“

In einem Gutachten (40010-1, Nr. 3982, Blatt 180) wird folgendes attestiert:

Daß der Bau des am 18. November 1835 durch des Zechenhauses Kaiser Heinrich durch Mauerungsgeselle Carl Gottlob Breiling allhier, gehörig ... gänzlich vollbracht ist, der auch schon bewacht wird…

Daß der Bau des dem Maurergesellen Carl Gottlob Beilig zugehörigen am 19. Nov. 1835 abgebrannten Huthauses, daß nicht nur die Bedachung aufgelegt, sondern auch beide Giebel und sämtliche Umfassungen soweit gediehen ist im 1ten und 2ten Stock im bewohnbaren Zustand sich befindet und vollkommen anders gebaut sind, wird nach vorangegangener Besichtigung durch Ertheilung gegenwärtigen Attestates unterm Hand und Siegel pflichtmäßig bezeuget Roßwein, am 11. September 1837“

Insgesamt dauerte der Vorgang bis 1838 und umfasst drei umfangreiche Aktenbände, allein der 2.Band umfasst 194 Seiten. Der dritte Band, Bestand 40010, Nr. 3981, ist aufgrund seines schlechten Zustandes von der Einsichtnahme gesperrt und der Vorgang konnte deshalb nicht weiter verfolgt werden.

  


„Zeichnung zu Essen ein und Umbau für den Haubesitzer Herrn Kirchhübel“,
Grundriß des Erdgeschosses (unten) und 1. Stockwerkes (oben), vor 1878

  


 

Auf den beiden Bildern ist der morsche, nicht mehr sanierungsfähige Zustand des Gebäudes, des ehemaligen Huthauses des Kaiser Heinrich Erbstolln, zu erkennen.
(Fotos: Stadtverwaltung Roßwein, Akten des Bauamtes)

  

 
 
 

Augustus Erbstolln (1709-1719 und 1755-1796)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Westlich von Roßwein am Tuchscherberg gegenüber des letzten Hauses auf der Goldbornstraße.
Schichtmeister bzw. Eigenlehner:

I/1709 bis I/1715      
Hanns (Johannes) Heinrich Hörnig (ab II/1710 Schichtmeister)
II/1715 bis III/1715   
Johann Gottfried Eichler (Eigenlehner)
IV/1715 bis I/1717   
Johann Gottfried Ritter (Schichtmeister)
II/1717 bis III/1719   
Hanns (Johannes) Heinrich Hörnig (Schichtmeister)
II/1755 bis IV/1766  
Carl Gottfried Schneider (Schichtmeister)
IV/1769 bis I/1770   
David Benjamin Gotthelf Schütze (Schichtmeister)
I/1788 bis II/1796     
Johann Christian Lößer (Eigenlehner)

Ausbringen: 1717 im Wert von 1 Taler, 19 Groschen, 10 Pfennigen
Schächte: 2 unbenannte Tages- bzw. Treibeschächte
Stolln: Stollnhöhe: 1,50 m
Stollnlänge 1796:  270 m
Quelle(n): Bestand 40010, Nr. 3020, S. 7, 22, 32;
Bestand 40186, Nr. 97452, 53133;
Bestand 40174, Nr. 1, S. 24 ff;

Bestand 40001, Nr. 1293, Nr. 886, S. 25-26

    

Angeschlagene bzw. abgebaute Gänge:

            a) Augustus Spat;

            b) Augustus Morgengang (westlicher)

 

Betriebsperiode etwa 1616 – 1620:

Wann der Stollen erstmals angeschlagen wurde, ist nicht bekannt. Erste schriftliche Aufzeichnungen datieren auf das Jahr 1616. In den früheren Jahren wurde der Augustus Stolln als Beilehn zum Kaiser Heinrich benannt. Genaue Angaben sind gegenwärtig nicht bekannt.

   

Betriebsperiode 1709 – 1719:

Im Jahre 1708 wurde ein Hanns Heinrich Hörnig als Eigenlöhner mit dem Augustus Stolln in Roßwein belehnt, Der ursprünglich als Eigenlehner Grube geführte Bergbetrieb wurde später in eine gewerkschaftlich geführte Grube umgewandelt.

Die Belehnungseintragung lautet wie folgt:

4. Juni 1708 etc.    Hanns Heinrich Hörnig

einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeit und darauff eine Fundgrube sambt Ober nechster Maß, meinem, des OberEinfahrers, Befinden nach auf einen Morgengange. Der Augustus genannt. Auf der Roßweiner Stadt Fluren am Tuchscherberge gelegen“ (Augustus Erbstolln)

(Bestand 40010, Bibo 311152-311154, S. 433b)

  

Hörnig ließ das ehemalige Beilehn des Kaiser Heinrich Erbstollns, den alten Tiefen Augustus Stolln, wieder öffnen, aufgewältigen und unter der Bezeichnung Augustus Erbstolln in Schlag nahmen.

Im Quartal Trinitatis 1710 gründete sich eine Gewerkschaft unter dem Schichtmeister H. H. Hörnig, Ab 1714 ist dann eine Belegung mit kurzen Unterbrechungen bis 1719 nachweisbar. Dabei stieß man beim Überfahren eines Spatganges auf ein altes Gesenk, welches zwar 9 m tief aufgewältigt wurde, aber, aufgrund des starken Wasserzuflusses, wieder aufgegeben werden musste. Darin fand man aber nur arme kupferhaltige Erze, welche einen Abbau nicht gerechtfertigten.

Interessant ist in diesem Zeitraum auch, dass die Umwandlung der bisher als Eigenlehner geführten Grube in eine gewerkschaftliche Grube im Quartal Trinitatis 1710 erfolgte und sich ausschließlich Döbelner Bürger als Gewerken (Anteilseigner) einlegten. Hintergrund war, dass die Döbelner Bürger sich dadurch die Bergfreiheit für ihre Stadt erhofften, was sich aber nicht realisieren ließ. So verweigerten sie bereits ab 1711 die Zubuße auf ihre Kuxe, und der Schichtmeister Hörnig blieb auf den Receß- Kosten sitzen.

 

In den ersten beiden Quartalen nach der Betriebsaufnahme sah die Belegung wie folgt aus:

 

Bergarbeiter

 

Lohn

T./Gr./Pf.

Anzahl Schichten

Quartal

Woche

Quelle

Christoph Rößger

1 / 15 / -

12

Trinitatis 1708

Nr. 1. bis 13.

Bestand 40186, Nr. 53133

Christoff Gründel

1 / 6 / -

9

Georg Haubold

1 / 6 / -

9

Michael Rößger

1 / 3 / -

8

Samuel Rößger

- /15 / -

5

Hans Gottfried Erler

4 / 8 / -

30

Crucis 1708

Nr. 1. bis 13.

Bestand 40186, Nr. 52315

Samuel Rößger

3 / 9 / -

24

Christop Schneider

3 / 9 / -

16

Trinitatis 1709

Nr. 1. bis 13.

Bestand 40186, Nr. 53133

Michael Rößger

2 / 6 / -

16

Hans Georg Haubold

2 / 6 / -

16

Anm. d. Verf.: Schreibweise Taler / Groschen / Pfennig

  

So schrieb er bereits 1711 in der Einlage zum Zechenregister:

So haben zu fordern und vorgeschoßen 70 fl, 3gr, - pf sämbtliche bauende Herren Gewerken an angelegten Verlag so bezahlen sollen aber nicht erfolget auf voriges Quartal Trinitatis zu verrechnen geblieben.“ (Bestand 40186, Nr. 52323)

Und im Quartal Lucia 1712 schrieb er dann folgendes:

71 fl., 6 gr., - pf., mit Schluß Crucis ao. 1712 haben abstellen sollen weil aber sämbtliche Gewerke in Döbelnschen Bürgern bestanden, und dieselben nur die Bergfreiheit Sublicizet aber nicht erhalten können, also haben sie auch keine Zubuße abgeführt, sondern ihre Kuxe in Retard wieder vorstehen laßen.“ (Bestand 40186, Nr. 52327)

Die Receß- Schuld im Quartal Crucis 1714 von 469 Taler 6 Groschen 4 Pfennigen verteilte sich wie folgt (49186, Nr. 52333):

  • von den Gewerken abgestatteter Verlag –             35 / 9 / -
  • H. Johann Ernst Pönisch                             -          136 / - / -
  • Christoph Müller                                          -              23 / 57 10
  • Anna Elisabeth Müllerin                              -                3 / 9 / -
  • Anna Margaretha Müllerin                          -                4 / 12 / -
  • Michael Rößiger                                          -                2 / 16 / -
  • Christoph Händel                                        -                1 / - / -
  • Christian ???                                               -                3 / 17 / -
  • Georg Hauboldt                                           -                4 / 11 / -
  • Samuel Rößiger                                          -                2 / - / -
  • David Erdmann                                           -                 - / 15 / -
  • Andreas Eichler                                           -                - / 8 / -
  • Hans Heinrich Hörnig                                  -             44 / 14 / 10
  • Johann Gottfried Eichler & Creditores      -           201 / 17 / 8

  

Im Quartal Trinitatis 1716 gab dann der Schichtmeister Hörnig das Berggebäude vorerst mit einer Receß-Schuld von 754 fl, 15 gr, 3 pf auf und der bis dahin beschäftigte Steiger Johann Gottfried Ritter übernahm im 4. Quartal 1715 den Posten als Schichtmeister und führte die Gewerkschaft bis Ende 1716. Ab Anfang 1717 tritt dann der Schichtmeister Hannß Heinrich Hörnig in den Unterlagen wieder auf. Er führte den Grubenbetrieb bis zum Quartal Crucis 1719.

Bis 1718 wurde das Hauptstollenort bis auf 210 m vom Mundloch fortgebracht. Bereits im Quartal Crucis 1709 wurde ein Lichtloch abgeteuft, das am Quartalsende eine Teufe von 2 m erreicht hatte. Danach wurde das Berggebäude aufgegeben und befand sich mehrere Jahrzehnte im Freien.

  

Betriebsperiode 1755 – 1796

1755 wurde durch eine Gewerkschaft, die 16 Groschen auf einen Kux Zubuße angeschlagen hatte, die Aufgewältigung des Stollens wieder aufgenommen. Nach einem Befahrungsbericht vom Montag, den 16. Juli 1764 war zu diesem Zeitpunkt der Stollen mit einem Doppel- und einem Lehrhäuer belegt und stand im Vortrieb. Weiter heißt es:

„(...) und das tiefe Stollort deßen Mundloch der hier vorbey fließenden Mulde gegen Mitternacht ausgeführt, von denen Vorfahren an die 126. La: stehend Gangweise gegen Mittag, hor. 9. getrieben, womit 9. fahrten Teuffe eingebracht wird.“

D. h., der Stollen war bereits von den Vorfahren bis zu einer Länge von 252 m in südlicher Richtung aufgefahren wurden und das Mundloch befindet sich nordwärts gerichtet an der Mulde.

Am 16.Juli 1764 fand eine Befahrung durch das Oberbergamt statt. Nachfolgend der Befahrungsbericht (Bestand 40001, Nr. 1293; Nr.886):

  


Erste Seite der „General- Befahrungs- Registratura (1764),
gehalten Montag, den 16ten July, 3te Woche Crucis ao. 1764 auf Augustus Erbstollen zu Roßwein
“,
Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40001, Nr. 1293 S. 25. Kopie im Besitz des Autoren.

  

General Befahrungs=
Registratura,
gehalten
Montag, den 16ten July
No: 3te Woche Crucis
ao: 1764
auf
Augustus Erbst: zu
Roßwein,

ist belehnt wie das Berg, und Gegenbuch besaget

belegt mit

  • 1 Doppel- Häuer
  • 1 Lehr -Häuer

Welcher ist der Zeit 16 Groschen – Zubuße auf jeden Kux angeschlagen; und iso das tiefe Stollort deßen Mundloch an der hier vorbey fließenden Mulde gegen Mitternacht ausgehet, von denen Vorfahren an die 126 La: stehende gangweise gegen Mittag, hor: 9. getrieben, womit 9 fahrten Teuffe eingebracht wird.

Man erhoffet in Betrieb dieses bald in 5 La: einen vorliegenden Spaat zu überfahren dergleichen man bereits vorhin in 38 La: Länge vom Mundloch hinein überfahren und auf welchen das Stollort 6. La: gegen Morgen an gesäubert worden.

Allhier ist ein Abteufen unterm Stolln an 5. Ellen tiefes Gesenk befindlich welches man abgewältiget hat. Gewesen daselbst Gänge ¼ La: mächtig, von Quarz, Gruß mit Glanz.

(…) wäre bey diesem Gebäude deren Herrn Beamten Erachten nach, etwas anders nicht zu als daß das tiefe Stollort nach dem vorliegendem Spaat ferner fortgetrieben werde. Daß dann, wenn dieser Spaat überfahren worden, ferner Anweisung geschehen solle.

Wobey noch zu bedenken, daß die Commun zu Roßwein diesen Stolln besonders wegen der zu hoffenden BergBefreyhung zu bauen rehowiret (?) ist, und solchen bisanhero wirklich gebauet hat.

Welches also nachrichtl: anhero registrieret; ut supra

                                                           Friedrich Gottlieb Voigt“ 

  

In der Einlage zum Zechenregister in Abrechnung des Quartal Reminiscere 1756 schreibt der Schichtmeister Karl Gottfried Schneider zur Belehnungs- Beschreibung (Bestand 40186, Nr. 53133 ff)):

Tiefer Erbstolln ingl. Eine Fundgrube Obere und Untere nächster Maaß auf einem stehenden Gang zu Roßwein gelegen, zur Rechnung Reminiscere 1756 auf das Grubenfeld, 31.Marty d.a.“

Bis 1796 erreichte man im Vortrieb einer Stollnlänge von 270 m bei einer durchschnittlichen Stollnhöhe von 1,50 m mit zwei Lichtlöchern. Die Gebirgsüberdeckung beträgt 40 bis 50 m. Der Stolln stand im festen Gestein, so dass ein Ausbau nicht notwendig war.

Man beabsichtigte, ebenso wie mit dem nur wenig höher angesetzten Neuen Güte Gottes Erbstolln, einen voraus liegenden flachen Gang anzufahren und aufzuschließen. Dieser Grubenbetrieb musste aber später auf Befehl des Oberbergamtes seinen Betrieb einstellen.

  


Augustus Erbstolln 1792, Tiefer Wasserlösestolln; Nachzeichnung durch U. Bänsch, nach den Fiskalischen Rissen zum Erzbergbau, Bestand 40040, Nr. K1053 und B1052

  


Grundriß von Augustus Erbstolln zu Rosswein; Copiert von dem in Berg-Amts-Archiv befindlichen ao. 1792 gefertigten Markscheider Rihs im Monat Sept. 1792, Friedrich August Goldberg, Markscheider, Anmerkungen: Die Seigere Höhe des Gebirges sind der Figur in Lachter und Zollen beigesetzt.“ Originalgröße: 42 x 95 cm. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. k1053.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

   

Finanzielle Situation:

Der Betrieb hatte wiederholt unter Geldmangel zu leiten, was öfters Unterbrechungen notwendig machte und letztlich 1796 zur Aufgabe führte.

Obwohl mehrere Eigenlehner oder Schichtmeister in Folge sich am Augustus Erbstolln mit einer Gewerkschaft einlegten, war die wirtschaftliche Situation ständig angespannt. Als Eigenlehner mussten die Betreiber die Kosten alle selbst aufbringen. In den Jahren, in denen das Berggebäude durch eine Gewerkschaft unter einem Schichtmeister betrieben wurde, konnte durch die eingehende Zubuße auf die verkauften Kux der Betrieb vorerst gut geführt werden. Nachdem aber über Jahre hinweg die erhoffte Ausbeute ausblieb, verweigerten zunehmend die Kuxinhaber die fällige Zubuße, so dass die Grube immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten geriet und schließlich aufgegeben werden musste.

Im 1. Quartal 1715 stieß man erstmalig auf abbauwürdiges Erz. 1717 wurden von dem in der St. Erasmushütte im Münzbachtal bei Freiberg abgeliefertem Erz Einnahmen von 1 Taler, 19 Groschen, 10 Pfennigen erzielt werden. Dieser Betrag war aber viel zu gering, um die finanziellen Probleme des Berggebäudes auf Dauer lösen zu können.

  


Entwicklung der Zubußzahlungen 1755 – 1766 nach Quartalsabrechnungen des Schichtmeisters Schneider (Auswertung: U. Bänsch. 2020)

  

Die Grafik zeigt, wie die Zubußen, mit der der Schichtmeister normalerweise rechnen konnte. im Laufe der Zeit allerdings von Quartal zu Quartal abgenommen haben. Diese Entwicklung kann auch im Zeitraum 1716 bis 1719, in dem das Berggebäude ebenfalls von einer Gewerkschaft geführt wurde, nachgewiesen werden. Deutlicher wird es noch, wenn die ausgebliebene Zubuße betrachtet wird, d. h. der Gesamtwert der fehlenden (durch die Gewerke nicht gezahlten) Zubuße steigt kontinuierlich an, bis der Fehlbetrag so hoch wird, dass ein umgehender Bergbetrieb nicht mehr möglich war. (Bestand 40186, Nr. 52363 bis 52380) 

  


Grafik der Zubußreste, 1792 – 1796, nach den Quartalsabrechnungen durch Schichtmeister Lößer
(Auswertung: U. Bänsch, 2020)

Anm. d. Verf.: die Quartale wurden nummeriert

  

Folgende Abschrift des Schuldregisters und die tabellarische Darstellung erfolgte auf Basis der Zechenregister Bestand 40186, Nr. 52366, 52370, 52374, 52378 und 52380.

  

Gläubiger

an rückständiger Schuld

darauf bezahlt

verbleibt Rest

auf voriges Quartal

auf jetziges Quartal

 

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

 

Quartal Lucia 1792 (Bestand 40186, Nr. 52366)  

Vorschuß aus der Gnadengroschenkasse für die Anfertigung eines Markscheiderrisses

 

 

 

17

9

6

 

 

 

17

9

Johann Christian Löser zu fordern

54

16

6

1

1

4

 

 

 

55

17

Summa

54

16

6

18

10

10

 

 

 

73

3

 

Quartal Lucia 1793 (Bestand 40186, Nr. 52370)  

Vorschuß aus der Gnadengroschenkasse für die Anfertigung eines Markscheiderrisses

17

9

6

 

 

 

 

 

 

17

9

Johann Christian Löser zu fordern

62

14

4

7

8

10

 

 

 

64

9

Summa

79

23

10

2

8

10

 

 

 

82

8

 

Quartal Lucia 1794 (Bestand 40186, Nr. 52374)  

Vorschuß aus der Gnadengroschenkasse für die Anfertigung eines Markscheiderrisses

17

9

6

 

 

 

 

 

 

17

9

Johann Christian Löser zu fordern

72

14

8

2

12

10

 

 

 

75

3

Summa

90

-

2

2

12

10

 

 

 

92

13

 

Quartal Luciae 1795 (Bestand 40186, Nr. 52378)  

Gläubiger

auf voriges Quartal

auf jetziges Quartal

verbleibt Rest

Vorschuß aus der Gnadengroschenkasse für die Anfertigung eines Markscheiderrisses

17

9

6

 

 

 

 

 

 

17

9

Johann Christian Löser zu fordern

82

6

-

2

1

4

 

 

 

83

7

Summa

99

15

6

1

1

4

 

 

 

100

16

 

Quartal Luciae 1796 (Bestand 40186, Nr. 52380)  

Vorschuß aus der Gnadengroschenkasse für die Anfertigung eines Markscheiderrisses

17

9

6

 

 

 

 

 

 

17

9

Johann Christian Löser zu fordern

84

8

8

2

8

10

 

 

 

86

17

Summa

101

18

2

2

8

10

 

 

 

104

3

    


Augustus Erbstolln: wahrscheinlicher Standort einer der ehemaligen Schächte.
Foto: U. Bänsch

  

Die Lokalität befindet sich am westlichen Gehänge des Tuchscherberges auf halber Höhe. Die runde Fläche wurde in den Hang eingelassen und eingeebnet. Rechts und im Hintergrund, die Erhebungen, sind Reste der ehemaligen Halde. Sie bestehen aus zerschlagenen Schiefergesteinen, wie bei solchen Halden üblich. Zu erreichen ist dieser Fleck durch einen ehemaligen Weg, der noch in Relikten vorhanden ist, und von hier in östlicher Richtung ebenfalls in halber Höhe entlang des nördlichen Gehänges des Tuchscherberges, des Hasensprunges und des Baderberges, vorbei am Steinbruch des Baderberges, bis zur Straße „Oberneusorge“ sich erstreckt.

  


Augustus Morgengang, Feldspat-Stück aus dem Ausbiss des Ganges. Quelle: Sammlung Bänsch 

 

Ausbiß des Augustus Morgengang am Tuchscherberg, gegenüber des letzten Hauses auf der Goldbornstraße, über dem Eisenbahndamm. Diese Stelle ist mittlerweile durch einen Bergrutsch verschüttet. Foto: U. Bänsch  Der Augustus Morgengang im Detail.
Foto: U. Bänsch
 

 
 
 

Neue Güte Gottes Erbstolln (1785-1790)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Der Stolln befand sich am Baderberg (Hasensprung ?) und     
erstreckte sich in Richtung Etzdorf. In halber Höhe, an einem nach Etzdorf führenden Fahrweg.
Schichtmeister Gottfried Siegismund Stolmeister
Ausbringen: unbekannt
Stolln: Stollnlänge 1790:  38 Lachter ≈ 76 m
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 97452, S. 227; Nr. 113331 ff

    

Eine Eintragung im Berg-, Lehns- und Verleibuch (1785 bis 1801) besagt (Bestand 40010, Nr. 4421, S. 176):

Anno Domini 1785, 8. Woche Luciae, den 23. November habe ich Christian Wilhelm Friedrich Schmid, Bergobermeister, bestätigt den Muther Gottfried Siegismund Stolmeister, einen tiefen Erbstollen, Neue Güte Gottes genannt, am Baderberg auf Roßweiner Grund und Boden gelegen, das Mundloch gegen Mitternacht ... ausgeführt.

Wurde gemuthet, den 8. September 1785 betätigt.

Freiberg, uts
Christian Wilhelm Friedrich Schmid
Bergobermeister“

  

Der Stolln war ab Lucia 1785 belegt. Er sollte einen erschürften, 1 m mächtigen, aus Schwerspat und Quarz bestehenden, in SW verlaufenden flachen Gang aufschließen.

Hierzu steht im Grubenbericht in der Abschlussrechnung des Quartales Reminiscere 1786 (Bestand 40186, Nr. 113331 ff):

„Das tiefe Stollort dessen Mundloch Morgengangweise gegen Mitternacht Morgen an den sogenannten Baterberge bei Roßwein ausgehet, wird Morgengangweise gegen Mittag Abend betrieben, vor solchen ist in diesem Quartale nichts gethan wurden (...) stehet bei 5½ Lachter Erlangung an. Glück auf dem Grubenbau attestiert. Gottfried Siegmund Stolmeister“

Laut Grubenbericht vom 3. Quartal 1790 war der Stollen zu diesem Zeitpunkt 76 m ins  anstehende Gebirge vorgetrieben. Im Grubenbericht vom Quartal Crucis 1790 schreibt der Schichtmeister in der Einlage zum Zechenregister (Bestand 40186, Nr. 113331 ff):

„Dieses Gebäude ist durch gestellte Schichten folgender maßen betrieben wurden als:

Das tiefe Stollort außen Mundloch morgengangwise gegen Mitternacht Morgen an den sogenannten Paterberge ausgeführt, wird morgengangweise gegen Mittag und Abend getrieben, von solchen ist diesem Quartal nichtts geschehen, beträgt sämtliche Länge vom Mundloche 38 Lachter. Hingegen ist die Stroße 1½ Lachter lang mit ¼ Lachter Höhe nachgerissen wurden.“

Es war der letzte Bericht über das Berggebäude. In einem Oberbergamtsbericht vom 14. Juli 1789 wird empfohlen, die Arbeit auf dem „Neue Güte Gottes“ einzustellen und die Kräfte beider Gesellschaften (Gewerkschaft Neue Güte Gottes und Gewerkschaft Augustus Erbstolln) auf den weiteren Vortrieb des Augustus Erbstollns zu konzentrieren. Wo sich der Neue Güte Gottes Erbstolln genau befand, ist gegenwärtig nicht mehr feststellbar. Aus den Beschreibungen heraus ist anzunehmen, dass sich sein Mundloch in der Nähe der heutigen Böhrigener Straße befunden haben muss und dass der Stollen in südwestlicher Richtung vorgetrieben wurde.

   

Nachstehende Tabelle zeigt die Berechnung der Außenstände an Zubußen von 1785 bis 1790. (Bestand 40186, Nr.113331 ff) Bei Einstellung des Betriebes im Quartal Trinitatis 1790 bestanden Außenstände von 282 Talern, 10 Groschen und 2 Pfennigen.  

Jahr

Quartal

Zubuße aus vorigem Quartal

in bar eingekommene Zubuße

in Receß verblieben

 

 

Taler

Groschen

Pfennige

Taler

Groschen

Pfennige

Taler

Groschen

1785

Lucia

 

 

 

16

1

10

16

1

1786

Reminiscere

16

1

10

-

13

8

16

15

Trinitatis

16

15

6

-

18

8

17

5

Crucis

17

5

2

22

-

9

39

5

Lucia

39

5

11

5

10

3

44

16

1787

Reminiscere

44

16

2

19

-

-

63

16

Trinitatis

63

16

2

27

8

-

88

-

Crucis

88

-

2

19

16

-

107

16

Lucia

107

16

2

17

8

-

125

-

1788

Reminiscere

125

-

-

21

8

-

146

8

Trinitatis

146

8

2

14

16

-

161

-

Crucis

161

-

2

22

16

-

183

16

Lucia

183

16

2

17

17

-

201

4

1789

Reminiscere

201

4

2

16

8

-

217

12

Trinitatis

217

12

2

20

10

-

237

22

Crucis

237

22

2

14

4

-

252

2

Lucia

252

2

2

12

2

-

264

14

1790

Reminiscere

264

14

2

10

20

-

275

10

Trinitatis

275

10

2

5

8

-

282

10

   

 
 
 

Neue Hilfe Gottes Erbstolln (1763-1767)
(einschließlich Hubertusburger Friede Erbstolln als Beilehn)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   An der Etzdorfer Straße gegenüber dem Penny Markt. Er erstreckte sich in Richtung des Kleinen Hartenberg; heute Grundstück der Familie Gruber. Das Mundloch befand sich   oberhalb des unteren Ausganges des früheren Tiefen Grundes.
Schichtmeister Carl Gottlob Grafe (bestätigt: 12.10.1763)
Ausbringen: keines
Zubuß-Verlag je Kux: 18 Groschen
Schächte: 2 unbenannte Tages- bzw. Treibeschächte:
Unterer Schacht: Quartal Reminiscere 1765 abgesenkt, Quartal Lucia 1765 Durchschlag zur Stollnsohle
Oberer Schacht: Quartal Crucis 1765 Absenkung des
Schachtes bis auf 6 m, Reminiscere 1766 bis zu einer Teufe
von 10 m
Stolln: Stollnlänge: 116½ Lachter ≈ 233 m;
auf den ersten 28 m ausgemauert
Stollnhöhe: ¾ Lachter bis 1 Lachter (1,50 bis 2 m)
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 109796 ff und
Bestand 40001, Nr.1293, Nr. 884, S. 23

    

Ein alter Stolln am Tiefen Grund (war es die Himmlische Posaune ?) wurde nach einer Mutung von Carl Gottlob Grafe an eine Gewerkschaft verliehen und ab Quartal Lucia 1763 in Aufwältigung genommen. Auf jeden Kux wurden 18 Groschen Zubuße berechnet.

  


Verleihungseintragung des Neue Hilfe Gottes Erbstolln vom 19. Oktober 1763. Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4420, S. 29, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Das Transkript lautet:

 „A. d. 1763, 3. W. Luciae den 19.Oct. Habe ich Johann Samuel Köhler, Bergmeistr, bestätigt an den Lehnträger Herrn Steuereinnehmer Carl Gottlob Gräfe zu Roßwein, einen Erbstolln, der sein Mundloch an den sogennanten kleinen Hartenberg ohnweit der steinernen Bänke gegen Abend ausgeführt die Neue Hilfe Gottes genannt. Dann Eine Fundgrube auf einen Spaat Gange gleichen Namens welche ihr Zuhaltens wo der Spaat mit den Stolln ausgerichtet worden nehmen soll, benebst Oberen 1., 2., 3. Maase gegen Morgen ins anstehende Gebirge sich streckend.

Alles auf Roßweiner Gemeinde Grund und Boden gelegen. Ward gemuthet den 12.Oktober 1763 bestätigt uts. Jedoch werden darauf frei verbauet

  • 1 Kux Erbtheil

  • 2 Kuxe Stadt

  • 1 Kux Knappschaft

Johann Samuel Köhler“     

   

Bereits Ende des Quartals hatte man den Stollen auf eine Länge von 28 m und einer Höhe von 2 m aufgewältigt und diese 28 m ausgemauert. Später wurde der Stollen bei Notwendigkeit mit einer Türstockauszimmerung versehen. Im Quartal Lucia 1764 war bereits eine Stollenlänge von 166 m erreicht und Ende des Quartals Reminiscere 1765 senkte man einen Tagesschacht (unterer Schacht) auf eine Fahrt (ca. 7 m Teufe) ab und erreichte im Quartal Crucis den Durchschlag zur Stollensohle. Es ist anzunehmen, dass sich bei einer Stollenlänge von mehr als 100 m die Wetter vor Ort so verschlechterten, dass ein weiterer Vortrieb sicher nicht mehr möglich war. Durch den 1. Schacht (unterer Schacht), er stand etwa 160 m vom Mundloch auf den Stollen, gewann man eine wesentliche Wetterbesserung. So konnte man den Vortrieb fortsetzen und erreichte Ende Trinitatis 1765 eine Stollnlänge von 220 m.

Bereits im Crucis 1765 senkte man den zweiten Schacht (oberer Schacht) auf 6 m ab. Der obere Schacht hatte Ende Reminiscere 1766 eine Teufe von 10 m. In diesem Quartal hängte man auch in den unteren Schacht zwei halbe Fahrten ein. Entsprechend den Grubenberichten kann angenommen werden, dass der obere Schacht in einer Entfernung von rund 217 m vom Mundloch stand. Genaue Angaben hinsichtlich der Entfernung der Schächte zum Mundloch sind nicht vorhanden, aber aufgrund der Angaben zum Stollenvortrieb können die vorstehenden Entfernungen schätzungsweise angenommen werden. Ob ein Durchschlag des oberen Schachtes auf die Stollensohle erfolgte, ist gegenwärtig nicht bekannt. Beide Schächte wurden mit einer Holzzimmerung versehen.

Ab 1764 hatte die Gewerkschaft den Hubertusburger Friede Erbstolln im Beilehn und ihn Ende des Jahres 12 m mit 1 m Höhe auf einen flachen Gang gegen Süd aufgefahren. Das Beilehn wurde bis zum Quartal Reminiscere 1766 in Betrieb gehalten, aber bei einer erreichten Stollenlänge von 22 m Trinitatis 1766 wieder aufgegeben.

Im 1. Quartal 1764 schlug man auf dem Neuen Hilfe Gottes in einen Morgengang ein und hat das Stollort (sicher als Flügelort – Anm. d. Verf.) morgengangweise bis auf eine Länge von 32 m mit einer Höhe von 1,50 m vorgetrieben und ihn mit Zimmerung und Türstöcken versehen.

Nach einem Befahrungsbericht des Oberbergamtes vom 16. Juli 1764 beabsichtigte man „(...) mit solchen Stollorte edle vorliegende Gänge in 8 bis 10 Lachter zu überfahren.“ und auf „selbigen weiter in das vorliegende sanft ansteigende Gebürge fortzugehen.“ (Bestand 40001, Nr. 1293, Nr. 884)

Der Stolln hatte bei Betriebsaufgabe eine Länge vom Mundloch aus von 233 m bei einer Höhe zwischen 1,5 bis 2 m und war auf den ersten 28 m ausgemauert. Der Rest des Stollns stand im anstehenden festen Gestein und war bei Notwendigkeit mit Türstöcken und Zimmerung versehen. Die Schächte waren in „Kastenzimmerung“ ausgebaut und jeweils mit einer Handhaspel zur Förderung versehen.

  

Im Juli 1764 fand in Roßwein eine Generalbefahrung der Berggebäude durch das Oberbergamt Freiberg statt, unter andrem auch im Neue Hilfe Gottes am Hartenberg. Nachfolgend der Text des Befahrungs-Protokolls (Bestand 40001, Nr.1293, Nr.884):

General- Befahrungs- Registratura;
Gehalten, Montags, den 16ten July, No. 3te Woche Crucis, ao: 1764
auf Neue Hülff Gottes Erbst: zu Roßwein
Ist belehnt, wie das Berg- und Gegenbuch bestätigt:
Belegt, mit Steiger und Lehr-Häuern.  

Diese Stollns Mundloch gehet an den sogenannten Hartenberge gegen Abend aus, und ist der Stolln an die 45 La: spatweise gegen Morgen getrieben.

Man erhoffet mit solchen Stollorte edle vorliegende Gänge in 8 bis 10. La: zu überfahren welche zu Tage aussezen und zu Hauung Berges Hoffnung versprechen.

Da nun mit fernern Betrieb dieses Orts bis an die Gänge zu continuieren, und so lange dann auf selbigen weiter in das vorliegende sanft ansteigende Gebürge fortzugehen und mehrere Kraft einzubringen, von fahrenden Beamten einstimmig angerathen worden, als wozu der von Seiten der Gewerkschaft angewandeten Zubuß Verlag, welcher gegenwärtig auf jede Kux 18 gr. beträgt, nicht ohne Nutzen sein würde.

            Welches also Nachichtlich an hero anzumerken gewesen, at supra,

            Friedrich Gottlieb Voigt       
            Obbamts=Actura“     

   

Als Steiger war Johann Heinrich Schüller von 1763 bis zum Ende Trinitatis 1765 beschäftigt. Danach übernahm Johann Gottfried Böhme die Funktion, der diese bis zur 11. Woche Quartal Lucia 1765 ausübte und ab der 12. Woche Lucia 1766 war kein Steiger mehr auf der Zeche beschäftigt. Seine Aufgaben wurden durch einen Steigerdienst- Versorger, Gottlob Friedrich Siegel und später durch Johann Adam Erfurt wahrgenommen.

Die Bergeberäumung und Ausförderung erfolgten ab 1763 durch den Lehrhäuer, Johann Christoph Schüller und dem Bergknecht Johann Gottfried Eyfrig, die ab Lucial 1764 durch Christian Gottlob Gutwasser verstärkt wurden. Letzterer war drei Quartale als Bergknecht beschäftigt und arbeitete danach bis zur Grubenschließung als Lehrhäuer, aber mit dem Lohn eines Bergknechtes. Ab Crucis 1764 war Gutwasser allein auf der Grube.

  

Finanzielle Situation:

Die finanzielle Situation des Berggebäudes war anfangs zufriedenstellend. Zu Beginn des bergbaulichen Betriebes auf dem Neuen Hilfe Gottes Erbstolln Ende des Jahres 1763 lagen die Einnahmen noch, wenn auch geringfügig, über den Ausgaben, wobei im 1. Quartal 1764 ein Aufschwung in den Zubußzahlungen der Gewerken auftrat, der sicher dem Enthusiasmus während des Beginns der neuen Stollnauffahrung geschuldet war. Danach setzte aber ein starker Rückgang der Zahlungen ein. Erst nach der Befahrung am 16. Juli 1764 mit den positiven Einschätzungen durch die Beamten des Bergamtes stiegen die Zubußzahlungen bis Ende 1764 wieder an, um danach kontinuierlich bis 1767 abzunehmen. Bis zum Quartal Crucis 1765 war es möglich, die Betriebsausgaben den Einnahmen gleichzusetzen. Erst als mit Beginn des Jahres 1766 die Einnahmen rapide abnahmen, waren die Ausgaben nicht mehr zu decken und die Differenz zwischen Einnahme und Ausgabe entwickelte sich katastrophal. Im Quartal Reminiscere 1767 sanken die Einnahmen auf null, so dass der Grubenbetrieb auf dem Neuen Hilfe Gottes Erbstollen Ende des Quartales aufgrund nicht eingehender Zubußzahlungen in Frist gesetzt und das Berggebäude im Quartal Trinitatis 1767 ins Bergfreie zurückgegeben werden musste (vergl. hierzu auch die nachfolgenden Grafik).

  


Grafik zur Kostenabrechnung Neue Hilfe Gottes Erbstolln samt Hubertusburger Friede Erbstolln 1763 – 1767 (U. Bänsch, 2020)

  

Zusammenstellung der Betriebsergebnisse des Neuen Hilfe Gottes Erbstollen zu Roßwein aus den Jahren 1763 bis 1767 in tabellarischer Form (Bestand 40186, Nr. 109796 ff):

 

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Jahr

Quartal

Kassen- bestand aus vorig. Quartal

Bar- Eingang (Zubuße)

Gnaden- groschen-kasse

Betrag  zur Auf-rech-nung

Summe  der Ein-nahme

Schuld vom vorig. Quartal

Aus-gaben dieses Quartal

verblei-bendes Bargeld

Sum-me der Aus-gaben

1763

L

 

70/9/0

 

2/15/0

 

 

73/0/0

 

 

2/9/7

70/14/5

1764

R

2/9/7

87/14/2

 

5/22/6

 

 

93/22/3

 

80/7/5

13/14/10

93/22/3

1764

T

13/14/10

70/9/10

 

2/15/0

 

 

86/15/8

 

69/0/1

17/15/7

86/15/8

1764

C

17/15/7

60/3/0

 

2/15/0

 

 

83/0/7

1/33/2

15/5/1

5/20/4

83/0/7

1764

L

5/20/4

68/23/0

 

2/15/0

 

 

80/1/4

 

78/9/2

1/15/9

80/1/4

1765

(4)

R

1/15/9

72/2/0

 

2/15/0

 

0/6/0

79/5/9

 

76/22/11

2/6/3

79/579

1765

(1)

T

2/6/3

63/20/0

 

10/12/0

 

0/1/6

76/15/9

 

74/10/1

1/20/8

76/15/9

1765

(1)

C

1/20/8

49/8/6

 

10/12/0

 

 

61/17/2

 

57/23/8

3/17/6

61/17/2

1765

(1)

L

3/17/6

44/7/6

 

10/12/0

 

 

58/12/0

 

58/11/12

0/0/1

58/12/0

1766

(2)

R

0/0/1

42/3/0

 

13/3/0

 

0/1/0

55/7/1

 

61/0/4

 

61/4/4

1766

T

 

25/2/0

 

2/15/0

 

2/16/0

30/9/6

5/21/3

32/18/3

 

38/15/6

1766

C

 

7/19/0

 

2/15/0

 

 

10/11/0

8/6/0

22/7/5

 

30/13/5

1766

L

 

9/0/0

 

1/7/6

 

 

10/7/6

20/2/5

16/20/10

 

37/0/3

1767

(3)

R

 

1/21/0

 

1/7/6

 

 

3/6/6

26/16/9

10/8/8

 

37/1/5

1767

T

 

1/13/0

 

1/8/0

 

 

2/21/0

 

 

 

2/21/0

 2/9/7  alte Schreibweise von Geldangaben: 2 Taler, 9 Groschen, 7 Pfennige

(1) Gesambetrag Zuschuss Gnadengroschenkasse für den Betrieb von zwei Stollnörter, zum einen dem Neuen Hilfe Gottes Erbstolln und zum anderen dem Hubertusburger Friede Erbstolln

(2) ebenda

(3) Gesamtbetrag der eigentlich zu zahlenden Zubuße: 391/1/6

(4) Gesamtbetrag der eigentlich zu zahlenden Zubuße: 197/13/-,
     real bar eingegangen: 72/2/-;
     fehlende Zubuße durch losgesagte Kuxe: 18/9/-;
     verbleibender Rest: 107/2/0

  

Auswertung zur Belegung und Entlohnung bei Neuen Hilfe Gottes Erbstolln (1763 – 1767): Danach sah der Verdienst je Woche, der auf der Grube Beschäftigten, wie folgt aus:

Steiger:                                    Johann Heinrich Schiller: 1 Taler und 6 Groschen

Lehrheuer:                             Johann Christoph Schiller: 1 Taler
                                          Christian Gottlob Gutwasser:  20 Groschen später 23 Groschen

Bergknechte.                              Johann Gottlieb Eyfrig:  18 Groschen später 20 Groschen

  

Im 2. Quartal 1767 wurde der Neue Hilfe Gottes Erbstollen mit einer Grubenschuld von 35 Talern 1 Groschen und 7 Pfennigen sowie einem Zubuße- Rezess von 673 Talern, 18 Groschen und 8 Pfennigen ins Bergfreie zurückgegeben Der Schichtmeister schrieb im letzten Grubenbericht vom 2. Quartal 1767:

Dieses Berg und Grubengebäude hat wegen säumiger Zahlungen der Gewerke nicht weiter mit Frist betrieben werden müssen“ (Bestand 40186, Nr. 113350)

   


Grafik zur Betriebsabrechnung der Erbstolln: Neue Hilfe Gottes und Hubertusburger Friede (als Beilehn) der Jahre 1763 bis 1767 (U. Bänsch, 2020)

  

 
 
 

Hubertusburger Friede Erbstolln (1764-1768 und 1786-1829)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   gegenüber des Hauptgebäudes des ehemaligen
VEB Jugendmode auf der anderen Muldenseite.
Schichtmeister Karl Gottlieb Schneider (bestätigt. 30.12.1763)
Ausbringen: keines
Quelle(n): Bestand 40174, Nr. 144, S.1-4, 9

    

Der Stolln verlief in Richtung Weggabelung Gersdorfer Straße – Weg zur Alten Mühle. Das Mundloch wurde beim Bau der Eisenbahn beseitigt und befindet sich mehrere Meter unter dem Bahnkörper.

Nachdem, auf Initiative der Gewerkschaft des Neuen Hilfe Gottes Erbstolln, der Stolln ab 1664 als Beilehn in dem steil aufsteigenden Gebirge in südlicher Richtung aufgefahren und aus finanziellen Gründen 1766 wieder aufgegeben wurde, lag der Stolln rund 20 Jahre im Bergfreien. 1786 gründete sich nach der Mutung durch Karl Gottlieb Schneider eine eigene Gewerkschaft, die die Grube wieder gangbar machen und als einfachen Stollnbetrieb betreiben ließ. Schneider war außerdem zur Zeit der Mutung des Hubertusburger Friede Erbstollens Schichtmeister auf dem Weißen Roß und Weintraube Erbstolln (bestätigt 23.04.1763) und davor Schichtmeister des Augustus Erbstollns (bestätigt: 1753).

Der Hubertusburger Friede Erbstolln war auf einem flachen Gang 1789 bis 90 m in Richtung des Großen Hartenberges vorgetrieben. Der etwa 30 cm mächtige Gang soll nur aus Quarz und Schwerspat bestanden haben. Ziel war es, den in weiteren 90 m verlaufenden östlichen Augustus Morgengang zu überfahren. Diesen Gang hatte man übertägig erschürft und er sollte Kupferkies enthalten. Der Stolln wurde 1813 kurzfristig außer Belegung gesetzt, da durch die Kriegsereignisse (Befreiungskrieg) eine Einbringung von Zubußzahlungen nicht mehr möglich war. Nach dem Krieg wurde der Betrieb wieder aufgenommen; die Grube 1829 wegen Erfolglosigkeit aber ins Freie zurück gegeben Der Stolln hatte bei Betriebsaufgabe eine Länge von 245 m erreicht.

  


Belehnungseintragung des Hubertusburger Friede Erbstolln, Kopie aus dem Lehn- und Verleihbuch von 1764. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4420, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Das Transkript des Textes lautet:

A. D. 1764, No 4. Woche Reminiscere: den 25 Januar

hab ich Johann Samuel Köhler, Bergmeister, bestätigt an den Lehnsträger Karl Gottlieb ... einen Tiefen Erbstollen, der Hubertusburger Friede genannt, daß sein Mundloch an dem großen Hartenberge unweit dem alten Muldenwehre gegen Mitternacht ausgehet, dem eine Fundgrube auf einen flachen Gange, gleichen Namens, darin anhalten am Mundloch sein soll, hierzu die Ob. 1. 2. 3. Maaße gegen Mittag, allen aus der Commune in Roßwein Grund und Boden gelegen.

Was gemuthet den 30. Dezember 1763, bestätigt uts., Jedoche unterst daraus frei verbaut:

  • 1 Kux Erbteil,

  • 2 Kuxe Gremium Stadt;

  • 1 Kux Knappschaft,

                        Johann Samuel Köhler,      
Bergmeister“ 
   

  


„Grund- und Saigerriß Hubertusburger Friede Erbstollen, abgezogen im Monat August 1792 von Johann Friedrich Freiesleben, Markscheider, Nachgebracht den 16. Juni 1800 August Jonas Oehlschlegel vice Markscheider.“
Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. k3047.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

   

Anmerkungen des Markscheiders auf dem Riss:

1. Der Hubertusburger Friede tiefe Stollen ist von seinem Mundloche bis vor anstehenden Stollnort Punkt A auf Klufften getrieben.

2. Die Entfernung des Punktes A bis Streichungslinie des Augustus Morgenganges Punkt B beträgt 19¾ Lachter, 3 Zoll, S. 11.4.7/8 (123,75 Lachter = 245,025 m Gesamtstollenlänge)

  


Lage von Neuer Seegen Gottes, Hubertusburger Frieden und Johannes Erbstolln zueinander, Ausschnitt aus einem fiskalischen Riss vom Dezember 1826. Der gesamte Riss betrifft die Gegend von Gersdorf und Roßwein mit den dort befindlichen Grubenbauen. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. c5670. Zur Beachtung: Entgegen unserer heutigen Vorstellung von topographischen Kartendarstellungen sind hier die Himmelsrichtungen verdreht: Norden ist unten; Süden oben; Osten links und Westen rechts.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

 
 
 

Neuer Segen Gottes Erbstolln (1708-1721, 1733)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Etwa 90 m östlich vom Hubertusburger Friede Erbstollen linksseitig der Mulde. Oberhalb des Wehres.
Schichtmeister Johannes Riedel (bestätigt: 22.02.1708)
Johann Christian Gutwasser (bestätigt: 07.07.1733)
Ausbringen: keines
Quelle(n): Bestand 40010, Nr. 3020, S. 6, 31;
Nr. 4420, S. 235b;
Nr. 4417, S. 418

    

Bei diesem Berggebäude bestehen noch erhebliche Unklarheiten. Der Stolln wird neben der einfachen Bezeichnung Neuer Segen Gottes auch unter den Bezeichnungen Neuer Segen Gottes am Muldenberg und Neuer Segen Gottes zu Gersdorf genannt.

Aus der Aktenlage ergibt sich, dass dieser Stolln von fast der gleichen Stelle aus zweimal angeschlagen wurde. Im 2. bis 4. Quartal 1706 wurde der Stollen angesetzt und ins steil einfallende Gebirge vorgetrieben. Nachdem er dann aber zwei Jahre unbelegt gestanden hatte, erhielt ein Johannes Riedel am 22. Februar 1708 den Stolln als Lehn zugesprochen.

  


„Grund- und Saigerriß vom Neuen Segen Gottes Erbstolln zu Rosswein oberhalb Roßweins nach Gersdorf gelegen. So abgemaßen und befunden worden, dass dieser Stollen bey dem am Tage zu sinken angefangenen Schacht 36 7/8 Lachter Saiger Tieffe einbringet auf vermutlich der Stollen vor dem Orthe also es ... im hangendem aus der Förste hereingebrochen ist noch weiter auf dem... und mächtigen Spat fort gehet, So geschehen den 28. Dez. Anno 1717“ Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. h3929, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Im Berg- Lehns- und Verleihbuch der Jahre 1671-1720 steht folgende Eintragung (Bestand 40010, Nr. 4417, S. 418):

Johannes Riedel

Ao. Dni. 1708, den 22. Februar habe ich Joh. Süße, BM, verliehen an uts. Einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeit und darauff eine Fundgrube samt derern 2. maas auf einen Spathgange, der Neue Segen Gottes genannt ... uff Stadt Roßwein güther gelegen.“

Johannes Riedel war nicht nur Schichtmeister auf dem Kaiser Heinrich Erbstolln, sondern an 1708 auch Schichtmeister auf dem Neuen Segen Gottes Erbstolln.

Der Stolln hatte bereits 1717 eine Erlängung von 160 m erreicht. Die Gesteinsfestigkeit muss an vielen Stellen sehr schlecht gewesen sein, denn es machten sich viele aufwendige Holzauszimmerungen notwendig. Da keine Erzanbrüche angefahren wurden, erfolgte alsbald die Aufgabe des Stolln. Bei der ersten Auffahrung könnte es sich um den Stolln gehandelt haben, dessen Mundloch in verschiedenen Rissen, ca. 20 m oberhalb des späteren „Tiefen Stollens“, auf dem Augustus Morgengang (östlicher) eingezeichnet ist. Dieser Stolln wurde im 1. Quartal 1719 an die Grube Segen Gottes Erbstollen übergeben. Hierzu befindet sich im Zechenregister folgender Eintrag: „(...) den gesamten verrechneten Verlag (…) sodann in Segen Gottes Erbstollen nach Görßdorff mit deren Zufriedenheit verlegt worden.“ (Bestand 40010, Nr. 4417, Reminiscere 1719 und Bestand 40001, Nr. 352)

Entsprechend einer oberbergamtlichen Verordnung wurde ein Stolln an dessen Stelle unter gleichem Namen auf einem „mächtigen Spatgang“ (Kaiser Heinrich Spatgang) als Tiefer Stollen aufgewältigt, der von den Alten bereits 98 m ins Gebirge vorgetrieben wurden war.

   

Am 27. September 1717 fand in Roßwein an verschiedenen Gruben eine Generalbefahrung statt. wobei auch eine Befahrung des „Neuen Segen Gottes Erbstolln“ erfolgte. Das Befahrungsprotokoll besagt folgendes (Bestand 40001, Nr. 352 Blatt 223):

Samt allen Zugehörh. In der Fr. äu. refier zu Roßwein gelegen.

Solcher Stolln ist bis dato vom Mundloche an der Mulde diesseits, bis  vor (...) ganzes Orth 80 Lachter lang mit einen tageschachte Spathweise ins steigende Gebürge ufgewältiget und als der tageschacht bis aufn Stolln nicht niedergegangen, die Firste über ¾ Lachter hoch im ganzen Stolln nachgerißen und tagwerts darinnen zu weiteren Fortbringung derer Wetter geschlagen worden, daß dessen Forttrieb mit der guten Fordernis noch weiter fort Stelln sein mögen. Vor solchen angetroffenen Orthe haben sich viele Berg- Klüffte ereignet und zu endegegangen und das Spathtrum, darauf der Stolln fortgegangen, (...) daher nicht zu wissen ob es im ganzen oder alten Mann streichen darffe. Solches brauchet  aldaweil 36 7/8 Lachter Saigere täuffe vom tage rein, und hat nach des Markscheiders Abriß unterschiedliche edle Gänge sind (...) daran keines (...) gegen Gersdorf und dessen bergend Gänge Zugehet daß es mit der Zeit (...) es nicht  (...) bleiben sollte selbigen mit tieferer Einbringung gegen dessen Einzigen Stollns große Hilffe Geben und Nutzen schaffen wird."

  

Im Mai 1719 soll dieser Stolln bereits eine Länge von 200 m gehabt haben. 1721 erfolgte dann die Betriebsaufgabe wegen Erfolglosigkeit und der Grubenschuld von 3.138 Thalern, 13 Groschen, 0 Pfennigen aus in Recess stehenden Zubußen. Es waren, wie damals üblich, 128 Kuxen herausgegeben worden, wobei vom Oberbergamt zunächst eine Zubuße von 12 Groschen auf jeden Kux festgelegt war. In finanziellen Rückstand (Retardat) bei Betriebsaufgabe standen 121½ Kuxe, die verblei-benden Kuxe teilen sich in folgende Gewerke auf:
  • Christian Gutwasser (Steiger) 1 Kux;
  • Christiana Dorothea Riedel ½ Kux;
  • Christoph Müller (Steiger) 1 Kux sowie
  • die Erbkux auf das Erbtheil 1 Kux,
  • für Gremium Stadt 2 Kux und
  • für die Kanppschaft 1 Kux.

Bei der Wertung muss beachtet werden, dass die Erbkuxe zubußfrei gestellt waren. Die in Retardat stehenden 121½ Kuxe verteilten sich auf 23 Gewerken. Hierzu schreibt der Schichtmeister bei Schließung des Zechenregisters Ende des 1. Quartals 1721:

Hiervon sind wegen in Retardat verstandene Kuxen an angeleget und nicht eingekommene um Zubuße abzunehmen, 10 Personen teilweise mehrere Quartale und der vorrangegangenen Jahre keine Zubuße bezahlt.“

Was letztlich einen weiteren Betrieb unmöglich machte und zur Grubenaufgabe führte.

  

Im Juli 1729 (1733) bekam der ehemals als Steiger auf dem Kaiser Heinrich Stolln tätig gewesene Johann Christian Gutwasser, der 1728 wegen einer Schlägerei mit einem Musketier fristlos entlassen worden war („Steiger Christian Gutwasser“ In Roßweiner Familienkalender von 1928), die Zeche als Eigenlehner mit folgenden Eintragungen ins Lehnbuch aus den Jahren 1721 bis 1742, verliehen:

Steiger Christian Gutwasser

30.Aug. 1730

Einen tiefen Erbstolln mit seiner Gerechtigkeit. Der Neue Segen Gottes, ingleichen eine Fundgrube nebst der ersten Maase auff einen Spaath Gange, worauff gemeldter Stolln getrieben wird, Glück auff! Genannt, auf welchem in Ein Hundert Lachter von dessen Mundloch, der Fundgruben Anhaltens genommen werden, undt das ganze Feld ins Gebirge hinaus erstrecken soll. Auff denen Görßdorffschen Fluhren bey Roßwein gelegen. Wardt gemuthet am 12. Novembris Anno 1729“

(Bestand 40010, Nr. 4428)  

Christian Gutwasser

30. Sept. 1733

einen tieffen Erbstollen Neuer Segen Gottes genannt, in gleichen eine Fundgrube, nebst ober nechster Maaß, auf einen Spat Gange gleichen Namens, nimmt das Anhalten 120 Lachter von Stollen Mundloche, und strecket das Feld gänzlich ins Gebirge hinaus, in Gegengebirge Roßwein, auf Gersdorffer Güthern gelegen, ward gemuthet den 7. July a.c. Frei Kuxe 2 gemeine Stadt, 1 Knappschaft 1 Erbtheil“

(Bestand 40010, Nr. 4418, S. 235b und Bibo 311157-311159 Seite 216)

  

Danach dürfte kein wesentlicher Betrieb auf diesem Berggebäude stattgefunden haben. Wahrscheinlich ist Gutwasser alsbald verstorben (nach Auskunft der Kirchenverwaltung Roßwein), aber auf jeden Fall vor 1742, dem Jahr der wiederbeginnenden Führung der Kirchenkataster.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die finanzielle Situation des Berggebäudes im Zeitraum von 1708 bis 1721 (Bestand 40186, Nr. 239 1708-1721). Es ist der Zeitraum, in dem der Schichtmeister Johannes Riedel die Leitung des Bergwerkes innehatte. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass der Grubenbetrieb fast ausschließlich über Zubuße, die die Gewerken (Anteilseigner) zu erbringen hatten, finanziert wurde.

   

Tabelle Einnahme – Ausgabe – Berechnung nach den Zechenregister vom II. Quartal 1708 bis II. Quartal 1721:
  

 

 

 

Einnahme

     Ausgabe

(Taler/ Groschen/ Pfennige)

Jahr

Quartal

Nr.
Fuß-zeile

Zubuße

Gnaden- steuer

Zinsgewinn
(insgemein)

Gesamt

 

1708

Reminiscere

 

 

 

 

 

 

Trinitatis

 

141/ 15/ -

 

 

141/ 15/ -

135/ 14/ 7

Crucis

 

141/ 15/ -

 

 

141/ 14/ -

92/ 12/ 7

 

Luciae

 

141/ 15/ -

 

 

141/ 15/ -

77/ 9/ 1

1709

Reminiscere

 

103/ -/ -

 

 

103/ -/ -

92/ -/ 10

Trinitatis

 

103/ -/ -

 

 

103/ -/ -

99/ 9/ 4

Crucis

 

92/ 10/ 6

 

 

92/ 10/ 6

96/ 10/ 4

Lucia

 

84/ 10/ 6

 

4/ -/ -

88/ 10/ 6

110/ 2/ 9

1710

Reminiscere

 

100/ 10/ 6

 

2/ -/ -

102/ 10/ 6

104/ 11/ 03

Trinitatis

 

112/ -/ -

 

2/ -/ -

114/ -/ -

109/ 1/ 10

Crucis

 

106/ 8/ -

 

 

106/ 8/ -

116 / 5/ 4

Lucia

 

106/ 18/ -

 

 

106/ 18/ -

101/ 9/ 6

1711

Reminiscere

1

97/ 3/ -

 

2/ 6/ -

99/ 9/ -

62/ 11/ 1

Trinitatis

 

93/ 15/ -

 

 

93/ 15/ -

69/ 10/ 4

Crucis

 

93/ 15/ -

 

 

93/ 15/ -

71/ 15/ 10

Lucia

 

93/ 5/ -

 

 

93/ 5/ -

80/ 15/ 1

1712

Reminiscere

 

80/ -/ -

 

 

80/ -/ -

69/ 11/ 10

Trinitatis

 

80/ -/ -

3/ -/ -

 

83/ -/ -

74/ 11/ 4

Crucis

 

75/ 9/ -

3/ -/ -

 

78/ 9/ -

74/ 10/ 5

Lucia

 

73/ 3/ -

3/ -/ -

-/ -/ 9

76/ 3/ 9

72/ 20/ 1

1713

Reminiscere

 

65/ 3/ -

3/ -/ -

 

68/ 3/ -

63/ 9/ 10

Trinitatis

 

62/ 18/ -

3/ -/ -

-/ 3/ 3

68/ 3/ -

61/ 19/ 2

Crucis

 

66/ 6/ -

3/ -/ -

4/ -/ -

73/ 18/ -

53/ 20/ -

Lucia

 

66/ 6/ -

3/ -/ -

-/ -/ 7

69/ 6/ 7

56/ 3/ 6

1714

Reminiscere

 

67/ 9/ -

3/ -/ -

-/ -/ 7

70/ 9/ 7

56/ 3/ 9

Trinitatis

 

67/ 9/ -

3/ -/ -

 

70/ 3/ 9

65/ 3/ -

Crucis

 

67/ 9/ -

3/ -/ -

 

70/ 9/ 7

61/ 18/ 6

Lucia

 

68/ 12/ -

3/ -/ -

 

71/ 12/ -

57/ 14/ 9

1715

Reminiscere

 

62/ 6/ -

3/ -/ -

-/ -/ 7

65/ 6/ 7

62/ 19/ 11

Trinitatis

 

62/ 6/ -

3/ -/ -

-/ -/ 9

65/ 6/ 9

78/ 3/ 9

Crucis

 

36/ 6/ -

3/ -/ -

 

39/ 6/ -

66/ 16/ 10

Lucia

 

43/ 15/ -

6/ -/ -

 

49/ 15/ -

56/ 18/ 6

1716

Reminiscere

 

47/ 3/ -

6/ -/ -

 

53/ 3/ -

54/ 17/ 10

Trinitatis

 

59/ 9/ -

6/ -/ -

 

65/ 9/ -

53/ -/ -

Crucis

 

44/ 12/ -

3/ -/ -

 

47/ 12/ -

53/ 7/ 3

Lucia

 

47/ 9/ -

3/ -/ -

 

50/ 9/ -

56/ 20/ 7

1717

Reminiscere

 

48/ -/ -

3/ -/ -

 

51/ -/ -

52/ 14/ -

Trinitatis

 

48/ -/ -

3/ -/ -

 

51/ -/ -

50/ 2/ 10

Crucis

 

46/ 18/ -

3/ -/ -

 

49/ 18/ -

53/ 4/ 6

Lucia

 

49/ 15/ -

3/ -/ -

 

52/ 15/ -

62/ 10/ 6

1718

Reminiscere

 

56/ -/ -

3/ -/ -

 

59/ -/ -

54/ 10/ -

Trinitatis

 

51/ 9/-

3/ -/ -

 

54/ 9/ -

50/ 8/ 6

Crucis

 

50/ 6/ -

3/ -/ -

 

53/ 6/ -

49/ 13/ 3

Lucia

 

2/ 6/ -

 

 

2/ 6/ -

48/ 18/ 9

1719

Reminiscere

 

146/ 12/ -

 

-/ -/ 8

146/ 12/ 8

46/ 1/ 3

Trinitatis

 

52/ 18/ -

 

 

52/ 18/ -

39/ 15/ 8

Crucis

 

35/ 15/ -

 

 

35/ 15/ -

31/ 3/ 2

Lucia

 

35/ 15/ -

3/ -/ -

 

38/ 18/ 2

30/ 18/ 2

1720

Reminiscere

2

35/ 15/ -

3/ -/ -

 

38/ 15/ -

29/ 7/ 2

Trinitatis

 

18/ 12/ -

3/ -/ -

 

21/ 12/ -

25/ 19/ 7

Crucis

 

18/ 1/ -

3/ -/ -

 

21/ 12/ -

27/ 16/ 5

Lucia

 

1/ 9/ -

3/ -/ -

 

4/ 9/ -

28/ 5/ 8

 

 

 

 

 

 

 

 

1721

Reminiscere

3

1/ 9/ -

3/ -/ -

 

4/ 9/ -

17/ 17/ 4

Trinitatis

 

 

3/ -/ -

 

3/ -/ -

1/ 15/ 6

Crucis

 

 

 

 

 

 

Luciae

 

 

 

 

 

 

   

„Rote Zahlen“ entstanden immer dann, wenn die Zahlung der notwendigen Zubuße ausblieb, welche die Gewerken zu erbringen hatten. Die Gewerken aber hatten nach Jahren der Zahlung von Zubuße, ohne jeweils eine Dividende oder Ausgleich derselben zu erhalten, das Interesse daran verloren. Das Oberbergamt spricht in den Bergakten zu Roßwein von einer „Bergbauunlust“ der Bevölkerung von Roßwein.

Im Zusammenhang mit der vorstehenden Tabelle ist auch die Berechnung des Zubuß-Verlages von Bedeutung, wie aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist:

   

Berechnung der Rezeßschulden nach den Zechenregister vom II. Quartal 1708
bis II. Quartal 1721: 
  

Jahr

Quartal

Ausgabe

dazu aus vorigem Quartal verbliebene Recess-Schuld

Zusammen

Recess-Schuld

Summe Recess, was die Gewerken zu fordern haben

Be-mer-kung

 

 

Thl-

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

 

1708

Trinitatis

135

14

7

141

15

-

13

14

7

 

 

 

1)

 

Crucis

135

14

7

228

6,

2

2551

2

0

 

 

 

 

 

Luciae

77

9

 1

228

6

 2

306

4

 3

369

15

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1709

Reminiscere

92

10

-

306

4

3

398

5

1

349

15

-

 

 

Trinitatis

99

9

4

398

5

1

497

14

5

361

5

8

 

 

Crucis

96

10

4

497

14

5

594

3

9

818

13

9

 

 

Luciae

110,

2

9

594

3

9

704

6

6

 

 

 

 

1710

Reminiscere

103,

11

4

704

6

6

807

17

10

 

 

 

 

 

Trinitatis

109

 1

10

807

17

10

916

19

8

 

 

 

 

 

Crucis

116

 5

4

916

19

8

1033

4

-

1033

4

-

 

 

Luciae

101

 9

6

1033

 4

-

1134

13

6

1134

13

6

 

1711

Reminiscere

1134

13

6

 

 

 

1197

3

7

1216

11

7

 

Trinitatis

1197

3

7

93

15

-

1199

4

-

1266

13

11

 

Crucis

1266

13

11

93

15

-

1292

19

-

1292

19

-

 

Luciae

1292

19

-

93

15

-

1386

13

-

1388

8

9

 

1712

Reminiscere

1361

5

-

870

-

-

1441

5

-

1444

5

-

 

Trinitatis

1441

5

-

80

-

-

1521

5

-

1521

5

-

 

Crucis

1521

5

-

75

9

-

1596

14

-

1596

14

-

 

Luciae

1596

14

-

73

3

-

1669

17

-

1648

2

-

 

1713

Reminiscere

1648

2

7

65

3

-

1713

5

-

1708

14

-

 

Trinitatis

1708

14

-

62

18

-

1771

11

-

1771

11

-

 

Crucis

1721

11

-

70

18

-

1842

8

-

1840

2

-

 

Luciae

1840

2

-

66

6

-

1906

8

-

1902

20

-

 

1714

Reminiscere

1902

20

-

61

9

-

1970

8

-

1969

5

-

2)

Trinitatis

1969

5

-

61

9

-

2036

14

-

2036

36

-

 

Crucis

2036

14

-

67

9

-

2104

2

-

2092

14

-

 

Luciae

2092

14

-

68

12

-

2161

5

-

2156

14

-

 

1715

Reminiscere

2156

14

-

62

6

-

2218

20

-

2218

20

-

 

Trinitatis

2218

20

-

62

6

-

2281

5

-

2281

5

-

 

Crucis

2281

5

-

36

6

-

2317

11

-

2317

11

-

 

Luciae

2317

11

-

43

15

-

2361

5

-

2361

5

-

 

1716

Reminiscere

2361

5

-

47

3

-

2408

8

-

2408

8

-

 

Trinitatis

2408

8

-

59

9

-

2467

17

-

2467

17

-

 

Crucis

2467

17

-

44

12

-

2512

8

-

2412

8

-

 

Luciae

2512

8

-

47

9

-

2559

17

-

2559

17

-

 

1717

Reminiscere

2559

17

-

48

-

-

2607

17

-

2607

17

-

 

Trinitatis

2607

17

-

48

-

-

2655

17

-

2654

14

-

 

Crucis

2654

14

-

46

18

-

2701

11

-

2701

11

-

 

Luciae

2701

11

-

49

15

-

2751

5

-

2751

5

-

 

1718

Reminiscere

2751

5

-

56

-

-

2807

5

-

2805

11

-

 

Trinitatis

2805

11

-

51

9

-

2856

20

-

2854

14

-

 

Crucis

2854

14

-

50

6

-

2904

20

-

2869

19

-

 

Luciae

2869

19

-

2

6

-

2872

4

-

2872

4

-

 

1719

Reminiscere

2872

4

-

146

12

-

3018

16

-

3018

16

-

3)

Trinitatis

3018

16

-

52

18

-

3071

13

-

3050

10

-

 

Crucis

3050

10

-

35

15

-

3086

4

-

3086

4

-

 

Luciae

3086

4

-

35

15

-

3121

19

-

3121

19

-

 

1720

Reminiscere

3121

19

-

35

15

-

3157

13

-

3131

7

-

 

Trinitatis

3131

7

-

18

12

-

3149

19

-

3149

19

-

 

Crucis

3149

19

-

18

12

-

3168

10

-

3168

10

-

 

Luciae

3168

10

-

1

9

-

3169

19

-

3169

19

-

 

1721

Reminiscere

3169

19

-

1

9

-

3171

7

-

3138

13

4

4)

Trinitatis

3138

13

-

-

-

-

3138

13

-

3136

7

4

5)

1)     Eingekommene Zubuße im 1. Quartal nach der Belehnung

2)     12 Groschen Verlag auf jeden Kux

3)    „3086/ 4/ - den gesamten verrechneten Verlag in E: 255/ 19/ 2 sodann in Segen Gottes Erbstollen nach Görßdorff mit deren Zufriedenheit verlegt worden, auch des nechsten mal wiederum sollen bezahlet werden.“

4)     Hiervon sind wegen in Retardat verstandene Kuxen an angeleget und nicht eingekommene um Zubußen abzunehmen, 10 Personen teilweise mehrere Quartale und der vorrangegangenen Jahre keine Zubuße bezahlt

5)     in baar eingekommene Kuxe an Christop Müller der Quartale Trinitatis, Crucis und Lucia 1720, Reminiscere 1721 ausgezahlt wurden. A - /12/ -

  

Nachdem im Jahr 1721 die Zubuße der Gewerken auf über 3.136 Taler angestiegen war, ein Wert, der den Gewerken zustand und durch diese zurückgefordert werden konnte; jedoch keine Aussicht bestand, den Gewerken diesen, zur damaligen Zeit, „riesigen“ Betrag zurückzuzahlen, erfolgte wegen Aussichtslosigkeit die Aufgabe des Bergbetriebes. Danach blieb der Stolln mehrere Jahre im Bergfreien, bis 1730 der Steiger Christian Gutwasser den Stolln erneut muthete, 1733 diese Mutung erneuerte und vom Oberbergamt die Belehnung erhielt. Ein bergbaulicher Umtrieb dürfte aber nicht mehr stattgefunden haben.

  

 
 
 

Vereinigte Gesellschaft Gott mit uns Erbstolln (1775-1778)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Am Kleinen Hartenberg in Richtung Süden vorgetrieben.  Genauer Ort ist nicht bekannt.
Schichtmeister Gottlieb Helbig, auch Hälbig (bestätigt: 19.06.1775)
Ausbringen: keines
Quelle(n): Bestand 40010, Nr. 4420, S. 254;
Bestand 40186 Nr. 135437,136214, 136215, 136216, 135438

    

Am 12. Juli 1775 bekam ein Johann Gottlieb Helbig einen Erbstolln verliehen, der in Richtung des sogenannten „Kleinen Hartenberges“ in Richtung Süd vorgetrieben wurden war. Hierzu ist folgende Eintragung ins Lehn- und Verleihbuch durch den Bergmeister Johann Friedrich Engelschall, Bd. 1760-1780 (Bestand 40010, Nr. 4420, Seite 264) erfolgt:

A. D. 1775, No 2. Woche Crucis, den 12. Juli

hab ich, Johann Friedrich Engelschall, Bergmeister und Ober..., Vicibus des Herrn Bergmeister Scheithauer bestätigten Johann Gottlieb Helbig und Lehnsträger einen tiefen Erbstollen Vereinte Gesellschaft Gott mit uns genannt, am Kleinhartenberg zu Roßwein gelegen, einwelcher Flache Gange ... gegen Mittag in ... liegende Morgengänge getrieben sind.

Ward gemuthet am 19. Juni 1775 bestätigt. Freiberg uts. Johann Friedrich Engelschall“

  

Crucis 1775 gründete sich dann eine Gesellschaft, die einen Stolln auf einen flachen Gang in Richtung eines erschürften Morgenganges am Gebirge ansetze und vortrieb. Das Stollenort hatte bereits mit Abschluss des Quartals eine Erlängung von 68 m erreicht. Analoge Beschreibungen des Streichens der aufgeschlossenen Gänge lassen den Schluss zu, dass es sich um eine Aufgewältigung eines älteren Berggebäudes, vielleicht der alten Himmlischen Posaune Fundgrube handeln könnte. In Ermangelung finanzieller Mittel wurde der Betrieb auf diesem Stolln im Quartal Crucis 1778 wieder aufgegeben. Im Quartal Lucia 1778 erfolgte der Verkauf von Materialien und Inventaren für 1 Taler, 23 Groschen und 9 Pfennigen. Bei der Betriebsaufgabe stand eine Grubenschuld von 28 Talern, 18 Groschen und 1 Pfennig zu Buche, die der Schichtmeister persönlich aufbringen musste. Hinzu kam noch nach der Berechnung der Zubußeingänge am Ende des Quartales Crucis ein Rezeß von 490 Talern und 1 Groschen.

Der Schichtmeister schreibt im oben genannten Zechenregister vom Quartal Crucis 1778 folgenden Grubenbericht Crucis 1778:

1. Das tiefe Stollort welches zu Aufschließung des sanft gegen Mittag Morgen ansteigenden Gebirges und darinnen aufsetzenden Gänge getrieben wird, ist by
¾ Lachter Höhe, ¾ Lachter weiter gegen diesen im Ganggestein ins Feld gebracht worden, und wendet nunmehr in 99¾ Lachter von der Rösche bei der Bach bis Stollort gegen Mittag.

2. Zu 14½ Lachter wurde von diesen Orte zurück, ist außer dem daselbst überfahrenen schmalen Spath Gang 3/8 Lachter leng gegen Morgen ausgeräumt worden. Socher fällt gegen Mitternacht ist 2 Zoll, von (...) mit einbrechenden Kies mächtig.

3. Die Strecke steht 11 Lachter lang und 15 Zoll hoch, vom Orte zurück an, und die denen Örtern gewonnenen Berge, sind größtentheils durch den Steiger und einige ledige Schichten an Tag gebracht, theils aber auch der wenigen Geld Einnahme halber zu Fuß gehauen wurden.

Anmerkung: Steiger ist abgegangen“

   

Einnahme – Ausgabe – Rechnung (Bestand 40186, Nr. 135437, 135438 und136214 bis 136216):
  

 

 

Einnahme

Ausgabe

Ergebnis

Jahr

Quartal

Zubuße

Gnadensteuer

Gesamt-Einnahme

1775

Reminiscere

 

 

 

 

 

Trinitatis

 

 

 

 

 

Crucis

117/ 13/ -

2/ 15/ -

120/ 4/ -

120/ 4/ -

 

Lucia

1/ 23/ 9

 

1/ 2/ 9

2/ 5/ -

 

1776

Reminiscere

 

 

 

 

 

Trinitatis

 

 

 

 

 

Crucis

 

 

 

 

 

Lucia

 

 

 

 

 

1777

Reminiscere

 

 

 

 

 

Trinitatis

40/ 4/ -

2/ 14/ -

42/ 19/ -

51/ 18/ 2

8/ 23/ 2

Crucis

29/ 8/ -

2/ 15/ -

31/ 23/ -

43/ 5/ 2

11/ 6/ 2

Lucia

 

 

 

 

 

1778

Reminiscere

 

 

 

 

 

Trinitatis

 

 

 

 

 

Crucis

12/ 16/ -

2/ 15/ -

125/ 7/ -

43/ 19/ 10

20/12/10

Lucia

Verkauf von Materialien

1/ 23/ 9

30/ 17/ 10

28/ 18/ 1

   

Aufrechnung Grubenschuld - Quartal Crucis 1778 (Bestand 40186, Nr. 136216):
   

Gläubiger

Grubenschuld

Aus vorigem Quartal

hinzu kommt in diesem Quartal

darauf ist bezahlt

Verbleibende Grubenschuld

vorige sämtliche Arbeiter

 

 

 

 

Itzige sämtliche Arbeiter

 

 

 

 

o  Samuel Granwitz

o  Johann Michael Schurigt

o  Johann Michael Mühlberg

o  Karl Friedrich Preisleben

 o  Johann Gottlieb Vogel

2/ 10/ 7

4/ 6/ -

2/ -/ -

7/ 16/ 4

-/ 21/ -

-/ 3/ 9

 

 

-/ 7/ 2

 

2/ 14/ 4

4/ 6/ -

2/ -/ -

8/ 9/ 6

-/ 21/ -

 

17/ 5/ 11

-/ 20/ 11

 

18/ 2/ 10

sämtliche Lieferanten

 

 

 

 

Summe

17/ 5/ 11

/, 20/ 11

 

18/ 2/ 10

Quatember-Geld

 

 

 

 

Wegen erhaltenen Vorschuss Johann Gottlieb Helbig

10/ 10/ -

 

 

10/ 10/ -

Summe

27/ 15/ 11

-/ 20/ 11

 

28/  27/ 10

   

 
 
 

Beschert Glück Erbstolln (1573 und 1777-1779)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   „auf des Rittmeisters Lauterbachs Gütern“ – genauer Standort ist nicht bekannt
Schichtmeister nicht bekannt
Ausbringen: keines
Quelle(n): Bestand 40010, Nr. 4410, S. 636; Nr. 4420, S.  289 b;
Bestand 40186, Nr.  54269-54273

    

Der Stolln wurde unter der gleichen Bezeichnung zweimal, 1573 und 1777, verliehen. Genauere Angaben liegen zur zweiten Verleihung vor, nach denen war der Stolln auf einen Gang in Südsüdwestlicher Richtung vorgetrieben worden. Lagebeschreibung nach dem Zechenregister: „Einen tiefen Erbstollen Beschert Glück genannt. Eine Fundgrube und Obere 1. 2. Maas auf einen flachen Gang Johannes genannt“.

Sein Mundloch befand sich an der Mulde. Bei 8 m vom Mundloch weg wurde der flache Johannesgang überfahren. Im Quartal Lucia 1778 wurde der Stolln 4 m vorgetrieben und erreichte am Ende des Quartals eine Länge vom Mundloch aus von 33 m. Die Gelder reichten für einen Weiterbetrieb nicht aus und so wurde das Berggebäude im Quartal Reminiscere 1779 mit einer Grubenschuld von 12 Talern und 21 Groschen ins Bergfreie zurückgegeben. Es war einer der Vorgängerbaue des späteren Johannes Erbstolln.

  


Eintragung ins Bergbelehungsbuch von 1777 für das Berggebäude „Beschert Glück Erbstollen“ zu Roßwein für den Muther Johann Christoph Berthold,
Kopie im Besitz des Autoren.

  

Das Transkript lautet:

11. Woche Crucis den 11. September habe in Vicibus des Herrn Bergmeister Scheidhauers, ich Johann Friedrich Engelschall, Bergmeister und Obereinfahrer, bestätigt an den Muther Johann Christofs Berthold, einen tiefen Erbstolln Beschert Glück genannt, dessen Mundloch auf Herrn Advocat Gudin Grund und Boden vor Roßwein an der Mulde gegen Mittag und Abend ausgehet, dann

Eine Fundgrube und Obere 1. 2te Maase auf einen in 4 Lachter Länge vom Mundloch weg gegen Mitternacht und Morgen am Tage überfahrenen Flachen Gange Johannes genannt, und mehr Fundgrube ganz mit denen Oberen Maasen gegen Mitternacht zu

Ward gemuthet den qq. Juli 1777, bestätiget Freiberg uts.

Und werden darauf frei verbauet

1 Kux Erbtheil
2 Kux Gemeine Stadt
1 Kux Knappschaft

 Johann Friedrich Engelschall“      

   

 

40186 /Sig.

Quartal

Jahr

Gruben-schuld aus vorrigem Quartal

Ausgaben

Summe

Einnahmen

Summe abzügl. Einnahmen = Verbliebene Grubenschuld

 

 

 

Thl

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

Thl.

Gr.

Pf.

54269

Cr.

1777

-

-

-

42

2

2

42

2

2

38

-

-

4

2

2

54268

Lu.

1777

4

2

2

66

15

9

10

17

11

64

15

-

6

2

11

54269

Rem.

1778

6

2

11

44

17

8

50

20

7

46

19

-

4

1

7

54270

Tr.

1778

4

1

7

26

16

9

30

18

4

21

15

-

9

3

4

54271

Cr.

1778

9

3

4

22

21

5

32

-

9

20

15

-

11

9

9

54272

Lu.

1778

11

9

9

25

6

3

36

16

-

23

11

-

13

5

-

54273

Rem.

1779

13

5

-

17

9

-

30

14

-

17

17

-

12

21

-

Abkürzungen:    Rem.= Reminiscere; Tr.= Trinitatis; Cr.= Crucis; Lu.= Luciae
                        Thl.= Taler ; Gr.= Groschen; Pf.= Pfennige

   

 
 
 

Johannes Erbstolln (1802-1814)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Standort:   Das Mundloch befand sich auf dem Grundstück der ehemaligen Weberei Traugott Bauch und wurde nach dem Brand der Teppichweberei und dem Abriß der Gebäude verschüttet und ist heute nicht mehr auffindbar. Der Stollen erstreckte sich in Richtung Hartenberg. Der Hauptvortrieb endete etwa hinter dem Kindergarten Gersdorfer Straße unter dem Hartenberg.
Schichtmeister Christian Heinrich Engelschall
Schächte: 1 Treibeschacht, genannt Johannes- Tagesschacht (östlich der  Villa unter der heutigen Straße)
Ausbringen: keines
Quelle(n): Bestand 40174, Nr. 228, S. 2ff;
Bestand 40186, Nr. 12196 ff

    

1802 bildete sich unter dem Vorsitz des Schichtmeisters Christian Heinrich Engelschall eine Gewerkschaft, die den alten Johannes- Stolln wieder in bergbaulichen Umtrieb nehmen und aufgewältigen wollte. Die herausgegebenen Kuxe wurden mit 16 Groschen pro Kux gehandelt.

Ab dem Quartal Lucia 1802 wird der alte tiefe Stollen auf dem Johannes Flachen bis zum Stollenflügel auf dem Johannes Spat aufgewältigt, der sich in einem noch relativ guten Zustand befunden haben muss, und in Richtung des vorausliegenden Johannes Morgenganges vorgetrieben. Gegen Ende 1803 erfolgte die Zäpfung des auf dem Johannes Spat stehenden und von den Alten bereits rund 7 m abgeteuften Schachtes, welcher unter Wasser stand, mit dem anschließendem Durchschlag in einer Entfernung von 134 m vom Mundloch in rund 15,0 m Teufe auf das tiefe Stollort. Der Johannes Spat zeigte sich hier 12 bis 20 cm mächtig und soll aus Kalk, Fluß- und Schwerspat mit etwas einbrechenden Bleiglanz und Fahlerz bestanden haben. Allerdings traf man hier auch auf frühere Erzbaue, die durch die Vorfahren angelegt worden waren.

Bis Ende 1805 gelang es nicht, mit dem auf dem Johannis Spat in Südost getriebenen Stollnort den Morgengang, der über Tage durch eine Reihe von Bingen kenntlich war und von dem man sich einigen bergmännischen Erfolg erwartete, zu erreichen und zu untersuchen. Der Stollenflügel wurde mit einer Höhe von 2 m ausgelegt. Der zum Vortrieb des Stollflügelortes angeschlagene Gang zeigte sich 2 – 3 Zoll (5 bis 7 cm) mächtig und bestand aus Quarz.

Bevor man diesen Morgengang aber erreichen konnte, musste die Grube in Frist gesetzt werden, da die fälligen Zubußzahlungen innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich zurückgingen und im 4. Quartal auf Null sanken. Der Bergbetrieb wurde bis zum 3. Quartal nur durch den Steiger aufrechterhalten.

  


Kopie eines Zubuß-Zettels des vom Quartal Trinitatis 1804, der Johannes- Erbstolln- Gewerkschaft an Herrn Johann Friedrich Förster, praktizierender Arzt in Roßwein, über einen Betrag von 16 Groschen auf 1 Kux. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40186, Nr. 12206, Kopie im Besitz des Autoren.

  

Da die Aufgabe des Grubenbetriebes drohte, fand am Mittwoch, den 1. Juni 1808 eine Beratung im Bergamt Freiberg statt, auf der der Geschworene Wetzel im Ergebnis seiner Stollnbefahrung zum Vortrag brachte, dass man auf der letzten aufgefahrenen Länge einen stehenden und einen Spatgang überfahren und ersteren aus Quarz, Schwerspat und Spuren von Kupferkies bestehend vorgefunden habe. Da nun der anvisierte Morgengang nur noch ca. 10 m entfernt war, wurde die bergamtliche Resolution gefasst, dass der Vortrieb „in den seitherigen Maaße fortgestellt werde.“ (Bestand 40174, Nr. 228, S. 4-5)

  


Gersdorfer Straße, Blick aufwärts in Richtung Gersdorf bzw. Hartenberg. In diesem Bereich (Pfeil) könnte sich der ehemalige Tagesschacht des Johannes.Erbsstolln befunden haben. Eine genaue Zuordnung ist nicht mehr möglich, da im Zusammenhang mit dem Bau der Eisenbahn/Güterbahnhof Roßwein umfangreiche Geländeveränderungen (Auf- und Anschüttungen) im Bereich der jetzigen Gersdorfer Straße, erfolgten. (Foto: U. Bänsch)

   

Finanzielle Situation:

Nach der Befahrung durch das Oberbergamt 1804 bildete sich die Gewerkschaft neu, die Zubußzahlungen setzten wieder ein. Damit war der Weiterbetrieb vorerst gesichert. Aber die finanziellen Mittel reichten nicht, um einen schwunghaften Betrieb aufrecht zu erhalten, im Gegenteil, die Zubußen gingen wiederum rapide zurück und fielen im Quartal Crucis 1809 auf Null. Dies war sicher auch darauf zurückzuführen, dass es die Zeit der Napoleonischen Besetzung war, sich die Befreiungskriege ankündigten und die Bevölkerung durch Besatzungsauflagen keinen Spielraum mehr hatte, um finanzielle Mittel anderweitig anzulegen.

  


Grafik des Zubuß-Eingangs des Johannes Erbstolln der Jahre 1802 bis 1812 (Bänsch. 2020)

   

Ab Quartal Crucis 1809 ging die Grube abermals in Frist und erholte sich bis zur endgültigen Aufgabe zum Ende des Jahres 1814 nicht mehr, wie die obige Grafik zeigt.

Gleichzeitig wird auch das Dilemma deutlich, welches auf alle Gruben im Revier mehr oder weniger zutreffend war. Die Gruben bekamen fast nie die volle Zubuße, die ihnen entsprechend den herausgegebenen und veräußerten Kuxen zugestanden hätte. Viele weigerten sich, der vierteljährlichen Zahlung nachzukommen und nahmen es lieber in Kauf, ihre erworbenen Kuxe zu verlieren, als relativ aussichtslose Anlagezahlungen zu leisten. Die Bergbauunlust, die bei über mehrere Jahre erstreckender Erfolglosigkeit fast proportional zunahm, führte zu einer weiteren Verringerung der Zubußzahlungen bis zur vollständigen Einstellung, die fast immer die Zechenaufgabe nach sich zog.

Ein anderes Problem entwickelte sich beim Johannes Erbstollen zunehmend zu dessen Nachteil, wie es bei anderen Gruben im Roßweiner Raum selten auftrat. Es war die zunehmende Diskrepanz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben, die für die Betriebsführung notwendig waren.

  


Grafik des Verhältnisses von Einnahmen und Ausgaben beim Johannes- Erbstolln der Jahre 1802 bis 1814 (Bänsch)

  

Betrachtet man die vorstehenden Grafiken, so zeigt sich, dass über die gesamte Betriebszeit die Einnahmen nie die notwendigen Ausgaben abdeckten. So ergibt sich die Frage, wie war es möglich einen Grubenbetrieb über 7 Jahre aufrecht zu erhalten, in denen die Ausgaben beträchtlich über die Einnahmen lagen? Da die Grube, außer der ihr gesetzlich zustehenden Zuschüsse aus der Gnadengroschenkasse, die den Einnahmen zugerechnet wurden, keine weiteren Zu- oder Vorschüsse seitens des Bergamtes erhielt, bestehen letztlich nur drei Möglichkeiten. Zum ersten: Der Schichtmeister trug die Differenz selbst, was ziemlich unwahrscheinlich ist, oder zum zweiten: Da der Schichtmeister auch Schichtmeister anderer Gruben war, verwendete er Kapitalien aus diesen Gruben zum Betrieb des Johannes Erbstollns. Zum dritten: Notwendige Rechnungen oder Lohnzahlungen wurden nicht erfüllt. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass letzteres auch tatsächlich der Fall gewesen ist, wie das Schuldenverzeichnis zeigt.

Diese Schulden waren beträchtlich, wenn man gegenüberstellt, dass der Steiger für fünf Schichten in der Woche 1 Taler, 6 Groschen und ein Bergarbeiter in lediger Schicht 4 Groschen je Schicht erhielt.

  

Spezielles Schuldenverzeichnis (Bestand 40186, ZR, Nr. 13380)
   
  Gläubiger Vorrige Schuld Neue Schuld Bezahlte Schuld Verbleibende
Schuld
    Thl Gr. Pf. Thl Gr. Pf. Thl Gr. Pf. Thl Gr. Pf.
1. 1. Jetzige Arbeiter 140 18 7 - - - - - - 140 18 7
                           
2. 2. Lieferanten 20 11 7 - - - - - - 20 11 7
                           
3. 3. andere Schulden 91 11 4 2 7 10 - - - 93 19 2
                           
  Sa. 252 17 6 2 7 10 - - - 255 1 4
                           
zu 1 welche zu fordern haben jetzige Arbeiter                        
  Steiger  Johann Georg Winkler 140 18 7 - - - - - - 140 18 7
                           
zu 2 Lieferanten                        
  Johann Georg Stayer - 18 - - - - - - - - 18 -
  Hans ....... 1 15 6 - - - - - - 1 15 6
  Johann Karl Neuber 18 2 1 - - - - - - 18 2 1
    20 11 7             20 11 7
                           
zu 3 andere Schulden                        
  der Schichtmeister Engelschall 87 19 4 2 7 10 - - - 90 3 2
  Markscheider Oehlschlegel für einen Bergriß 3 16 - - - - - - - 3 16 -
    91 11 4 2 7 10 - - - 93 19 2

   

Die Arbeits- und Betriebsorganisation war recht einfach gehalten. Einziger festangestellter Bergarbeiter auf dem Johannes Erbstollen war der Steiger, Johann Georg Winkler mit einem Wochenlohn von 1 Taler 6 Groschen für 5 Schichten. Ihm oblag der Vortrieb in der Woche, d. h. die Schießarbeit, der notwendige Grubenausbau und die Verwaltung des Gezähes. Er erhielt zusätzlich zum Lohn noch 4 Groschen pro durchgeführte Schießarbeit, wobei hierzu auch das Schlagen der notwendigen Löcher von 43 bis 50 cm Tiefe zählte.

Darüber hinaus war er laut Grubenhaushaltsplan verpflichtet, im Quartal eine unentgeltliche Mehrschicht zu leisten, dessen Erlös der Knappschaftskasse zugute gerechnet wurde. Die Beräumung der Berge erfolgte durchweg in ledigen Schichten von Bergleuten, die im Wolfstaler Erbstollen oder im Segen Gottes Erbstollen in Gersdorf in regulärer Arbeit standen. Da der Schichtmeister des Johannes Erbstollens Engelschall, auch gleichzeitig Schichtmeister des Wolfstaler Erbstolln und des Segen Gottes Erbstollens war, dürfte es ihm nicht schwergefallen sein, dazu entsprechende Arbeiter, die sich nebenbei noch etwas dazuverdienen wollten, zu finden. Vom Wolfstaler Erbstolln waren das: Johann Gottlieb Rössger, Carl Gottlob Otte, Salomo Fischer und vom Segen Gottes Erbstolln: Johann Georg Schüller. Sie leisteten pro Woche 1 bis 2 ledige Schichten im Johannes Erbstollen und erhielten pro Schicht 4 Groschen, wovon 1 Pfennig je Schicht als sog. Büchsenpfennig in die Sozial- Kasse des Bergamtes abgeführt wurde.

1812 löste sich die Gewerkschaft auf. Engelschall führte die Grube daraufhin als Versorger weiter, aber bedingt durch die fehlenden finanziellen Mittel war sie ab dem 1. Quartal 1813 nicht mehr haltbar. 1814 erfolgte der Verkauf des Inventars an den Wolfstaler Erbstolln für 5 Taler, 7 Groschen und 8 Pfennigen. Bei Betriebsaufgabe bestand eine Grubenschuld von 372 Talern, 13 Groschen und 10 Pfennigen, hinzu kam noch ein erheblicher Rezeß von 2.491 Talern und 4 Groschen. Im Quartal Lucia 1814 endete der bergbauliche Umtrieb auf dem Johannes Erbstolln bis zum heutigen Tag.

Bei Betriebseinstellung hatte man eine Stollenlänge vom Mundloch an von 239 m bei einer Stollenhöhe von 2,00 – 2,50 m erreicht.

   


Grundriß von Johannes Erbstolln zu Rosswein, gefertigt im Oktober 1802, nachgebracht im Juli 1803 von Herrn Markscheider Oehlschlegel; hiervon copiert im Monat November 1803 durch Friedrich Freiesleben, nachgetragen im Monat Februar 1807 durch Curt Friedrich Freiesleben, nachgebracht im Monat Oktober 1808 Gottlob. Friedrich Dittrich.“ Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. i3103.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

   


Grundriß von Johannes Erbstolln zu Rosswein, copiert nach einem im Bergarchiv befindlichen Riss von 1803 mit mehreren Nachrägen, Nachzeichnung U. Bänsch September. 2017

  

Stollenlänge im November 1808

Hauptstrecke vom Mundloch ab:      69,21 Lachter = 138,42 m

Abzweig bis Ende:                             60,72 Lachter = 121,44 m

Querschlag:                                         17,57 Lachter =   35,14 m

Gesamtstollnlänge:                          147,50 Lachter = 295,00 m

  

Vorgängerbaue des Johannes Erbstolln waren wahrscheinlich:

Jordan Fundgrube (1576 / 1580)

Belehnung:

22. February 1576

Eyne fundgrub / vnd ober negster mas / uff eynem stehendem gange / uff Jordan genannt / gelegen zu Rosswen / am Mummenberge / Georg Gemberleyn“ (Bestand 40010, Nr. Bibo 311150, S.184b)

1580:

Eine Fundgrube undt negster mas ... Roßwein zu, uff einen stehenden Gang Beginn zu Roßwein – den 28. Septembris 1580 - 32 Kux“ (Bestand 40186, Nr. 29550)

Johannes im Jordan Fundgrube (1582)

Belehnung:

Johannes Im Jordan funttgrube Ober 1. 2. ander 3.Mass Sampt Einen Erbstolln auf Einen Stehendengange am Sirrenberge gelegen Zu Roswin uff Lauterbachs güther – 17. Juli 82“ (Bestand 40186, Nr. 29540-29550)

Anno densy des 82 Jahres, den 14 aprilis

habe ich ..., B.M. verliehen Philip bohum Eine fundgrüb vnd ober negster 2, 3 mas samptt einen Erbstolln uff einen stehenden gange, Welcher In einem hocherinnlichgutt ist, vf S. Johannes Im Jordan genannt, gelegen am herrenperge bey Roswen. Vorvorliehen massen ohne haben. Besitzer: Gewerkschaft 32 Kux“

  


Rissbeilagen der Bergschadenkundlichen Analyse mit der Lage des Johannes Erbstollns, Quelle:
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40073-2, Nr. 1903 und Nr. 1904, Kartenblätter montiert, Kopie im Besitz des Autoren.

  

 
 
 

Weißes Roß und Weintraube Erbstolln (1764-1807 und 1821, 1829)

   

Standort:   Unterhalb des Weinberges im Troischauwinkel auf dem Gelände der jetzigen Morgenstern GmbH.
Schichtmeister bzw. Eigenlehner: 1764 -1765:
Karl Gottfried Schneider (SM) (bestätigt: 23. 04.1763)
1777 - 1779:
Johann Gottlob Gutwasser (E) (bestätigt: 10.09.1777) bis 1781
bis Crucis 1807:
Timmel, Richter
Crucis 1821:
Gewerkschaft des Wolfstaler Erbstollns legt sich in das Berggebäude ein
20.Jan.1906 bis 27.Mai 1908:
Baumeister Clemens Koch erhielt ein Grubenfeld vom Bergamt zugesprochen unter dem Namen Weißes Roß- und Weintraube. Es umfasste die Auffahrungen und erstreckte sich bis zum Kaiser Heinrich Spat.
4.Oktober 1924 bis 31.März 1928
Grubenfeld Verleihung an Steinbruchbesitzer William Apel aus Beiersdorf bei Grimma; es umfasste verschiedene Grubengebäude und war 144 Hektar groß. Es lag auf Fluren von Roßwein, Seifersdorf, Gersdorf und Etzdorf bis Gleisberg. 1924/25 Schürfarbeiten auf Baryt.
Nachnutzungen: 27 Nov. 1905:
Sächsische Glasmanufaktur Hey erhielt das Bergwasser zu gewerblichen Zwecken. Die Nutzung des Wassers erfolgt bis heute durch die Fa. Morgenstern GmbH
Ausbringen: keines
Quelle(n): Bestand 40174, Nr. 843, S. 185, 194;
Bestand 40024, Nr. 10-987, S. 115 ff;
Bestand 40001, Nr. 1293/ Nr.885, S. 24;
Bestand 40010, Nr.  4420, S. 36, 289;
Bestand 40186, Nr. 139112, 137628, 13912

    

Zum Namen Gutwasser gibt es noch ein interessantes Detail: Christian Gottlob Gutwasser (1725-1797) war Berggeselle auf der Prophet Jonas Fundgrube am Münzbach in Freiberg, verheiratet seit 19.11.1751 mit Anna Maria Tietzens aus Naundorf. Sein Sohn, Johann Gottlob Gutwasser (21.03.1755 -14.08.1781) ist im Bergwerk Gersdorf tödlich verunglückt; war verheiratet seit 11.02.1780 mit Johanna Christiane verw. Kunzin. Nach dem Tod von J. G. Gutwasser war die Familie im Mannesstamm erloschen.

  

Der Weiße Roß und Weintraube Erbstolln gehört zu den bekanntesten Grubengebäuden von Roßwein. Warum das so ist, kann höchstens aus dem Namen abgeleitet werden:

Ein anderer tiefer Stolln wurde aufgefahren in den Jahren 1770 eine Viertelstunde unterhalb erwähnter Stadt angesessen und nach dem Wappen dieser Stadt (ein weißes Roß und Weintraube) der Weiße Roß und Weintraube Stolln benannt, war dem Lehnträger Gutwaßer angehangen, später von seinen Nachfolger Timmel und (...) ebenfalls nur einem Lehnträger Richter bis mit Schluss des Quartales Crucis 1807 mit ziemlichen Schwung betrieben.“

Der Stolln befindet sich unterhalb des Weinberges im Winkel zwischen Weinberg und Troischaufelsen. Er ist heute noch zugänglich, allerdings ist sein Mundloch später durch einen Brunnenschacht umbaut wurden, um das austretende Bergwasser für die auf dem Grundstück befindlichen Betriebsanlagen nutzbar zu machen.

Ursprünglich wurde das Wasser durch die Glasfabrik Hey und jetzt von der Morgenstern GmbH als Brauchwasser genutzt, auf deren Grundstück sich das Mundloch befindet.

Zum Berggebäude Kayser Heinrich Fdgb. gibt es eine Abhandlung mit dem Titel: „Geschichte des Berggebäudes Kayser Heinrich Fdgr. in der Freiberger Bergamts und deren auswertigen Revier I te Abteilung zu Roßwein gelegen“, in: „Acta das Berggebäude Wolftal Erbstolln zu Roßwein betr.“ (1816-1822); (Bestand 40174, Nr. 843, Seite 184 ff)

  


Auszug aus dem Berg-, Lehn- und Verleihbuch, Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4420, S.36, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Die Abschrift lautet:

A. D. 1764, No 2. Woche Trinitatis,  den 17. April hab ich, Johann Samuel Köhler, Bergmeister, bestätigt an bezeichneten Karl Gottfried Schneider, Lehnsträger, einen tiefen Erbstollen Weißes Roß und Weintraube benannt, das sein Mundloch bei dem sogenannten Trouischtal und Weinberge bei Roßwein an der Mulde gegen Abend ausgeführt, dann eine Fundgrube auf einen Morgengange gleichen Namens, welche ihn erhalten aufn Stollen wie den Morgengange überfahren worden, neben und nebst der 1. Ober und 1. Unterer Maaße gegen Morgen strecken soll. Ward gemuthet den 23. April 1763

bestätigt uts. Jedoche under dem darauf frei verbauten

1 Kux  Erbtheil
2 Kuxe Gremium Stadt
1 Kux  Knappschaft

Johann Samuel Köhler Bergmeister“       

  

1. Betriebsperiode: 1764/1765

Die erste nachweisbare Mutung und Vergabe erfolgte 1764. Allerdings soll es zur damaligen Zeit, oberhalb über dem jetzigen Stolln, einen älteren, nicht sehr weit ins Feld vorgetriebenen Stolln gegeben haben. Dieser wurde aber nicht weiter verfolgt und ist heute nicht mehr auffindbar.

Als Eigentümer war eine Gewerkschaft eingetragen, die 128 Kuxe zum Betrieb herausgegeben hatten, in die sich 101 Gewerken teilten. Alle Gewerken stammten aus Roßwein und waren von Beruf Handwerker (Tuchmacher) oder Händler (Tuchhändler), sowie Angestellte der Stadtverwaltung. Vergeben waren 1 tiefer Stolln, 1 Fundgrube und
2 obere Maßen. Als Schichtmeister wurde ein Carl Gottfried Schneider benannt.

Mit Quartal Lucia 1764 begann die Auffahrung eines Stolln im Troischauwinkel auf der Talsohle in NO-Richtung, d. h. in Richtung des Kaiser Heinrich Spatganges.

Er war ein Versuch, den Kaiser Heinrich Spatgang von der westlichen Seite aus anzufahren. Man erhoffte sich, was dem Kaiser Heinrich Erbstolln nicht gelang, von der anderen Seite schneller an das vermutete Erz heranzukommen.

Ist der Grubenbau durch folgende Arbeit dieses Quartal Luciea 1764 betrieben wurden.

Hat man am Fuße des Gebirges (...) und am Muldenstrom die Rösche, welche gangseits gegen Mitternacht betrieben und 10 Lachter lang mit 5/8 Lachter aufgewältigt. Gott der oberste Berg und sorgende Herr segne unseren Bergbau und gebe seinen Segen dazu, um Jesus Christi Willen.“ (Bestand 40186, Nr.13912)

Soweit der erste Grubenbericht von 1764. Aber bereits im Quartal Reminiscere 1765 wurde der Betrieb mit einer Grubenschuld von 63 Gulden, 10 Groschen und 5 Pfennigen wieder eingestellt. Der Stolln hatte bis dahin eine Länge von 13 Lachter (26 m) erreicht.

Nach den Grubenberichten lag der Vortrieb im festen Gestein bei rund 2 m im Quartal, so ergibt sich eine Vortriebsleistung von 2,5 cm je Schicht.

Am 16.Juli 1764 fand eine Befahrung durch das Oberbergamt statt. Es wurde festgestellt, dass der Stolln bis auf eine Länge von 12 m (6 Lachter) auf einem Morgengang gegen Morgen vorgetrieben und eine tiefe Rösche von der Mulde aus herangeführt wurden war.

  

2. Betriebsperiode: 1777 - 1807

1777 übernahm Johann Gottlob Gutwasser das Berggebäude als Eigenlehner.

Im Lehnbuch von 1760 bis 1785 ist folgende Niederschrift enthalten:

A. D. 1777, No 11. Woche Crucis, den 10. September

hab ich, Vicibus des Herrn Bergmeister Scheidhauer, ich Johann Friedrich Engelschall, Bergmeister und Ober..., bestätigt an den Muther Johann Gottlob Gudwasser einen tiefen Erbstollen Weißes Roß und Weintraube genannt, daß sein Mundloch aufn Johann Gottlob Griechens Grund und Boden zu Roßwein an der Mulde gegen Abend ausgeführt, dann eine Fundgrube nebst 1. 2. 3. Obere Maaße, samt einen Spaatgange Kaiser Heinrich genannt.“ (Bestand 40010, Nr. 4420, S. 289)

Nachdem die Lösung der Grubenbaue vom Kayser Heinrich Fdgr. durch den Bau einer Wasserhaltungsmaschine gescheitert war, entschloß man sich durch Heranholung eines tiefen Stollortes eine Zäpfung zu ermöglichen. Hierzu sollte der unterhalb Roßweins angesetzte Weiße Roß und Weintraube Stolln herangeführt werden.

Der Kaiser Heinrich Spatgang liegt in etwa 130 m Entfernung vom Stollenmundloch. Bis dahin musste der Stollen im Quergestein aufgefahren werden. Aufgrund des harten Gesteines (Granulit) gelang es nicht, den Kaiser Heinrich Spat zu überfahren und die Kaiser Heinrich Fundgrube zu erreichen. Neben dem sehr festen und harten Gestein gab es auch Abschnitte, die einen aufwendigen Ausbau erforderten. Der Ausbau erfolgte bei Notwendigkeit als Holzzimmerung in Türstöcken. Die Stollnlänge betrug Ende 1778 37 m bei einer Stollenhöhe von 1,50 m.

   


Kopie der 1. Seite des Befahrungsberichtes vom 16. Juli 1764 Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40001, Nr. 1293 und  Nr. 885, S. 24,
Kopie im Besitz des Autoren.

  

In der Einleitung zum Einlegeregister von 1777 des Quartales Reminiscere (1.Quartal) ist nachfolgende Belehnung bzw. Vergabe formuliert (Bestand 40186, Nr. 137628):

ein tiefer Erbstollen Weißer Roß- und Weintraube genannt

Fundgrube nebst Obere 1, 2, 3 Maß auf einen Spatgang Kaiser Heinrich genannt

Eine Fundgrube und obere 1te Maß auf einen Spatgang gleichen Namens“

  

Nach der Belehnung 1777 schreibt Gutwasser in seinem Grubenbericht:

Obwohl diese Gebäude im vorigen Quartal Crucis 1777, so ist doch solche nicht betrieben wurden und dafür in Ermangelung einiger Einnahmen und Zugaben auf gedachtes Quartal kein Register abgeschlossen werden kann.“

Gutwasser war im Besitz von 124 der 128 Kuxe und arbeitete selbst mit. Im Bericht vom Quartal Lucia, 3. Woche 1779, heißt es dazu:

„Johann Gottlob Gutwaßer hat 26 Schichten a 4 gl so vor dem Stollort gemacht.“

Das Berggebäude wurde noch bis zum Quartal Luciae 1779 betrieben. Die Aufrechnung der Grubenschuld aus diesem Quartal verdeutlicht die finanzielle Lage:

26 Taler,  8 Groschen, 8 Pfennige vorige Schuld

  7 Taler,16 Groschen, 8 Pfennige jetziges Quartalsaufwand

33 Taler,  1 Groschen , 4 Pfennige

  6 Taler, 15 Groschen, -  Pfennig Einnahme  (aus Zubußen, Anm. d. Verf.)

26 Taler, 10 Groschen, 4 Pfennige Grubenschuld, so ich, der Lehnsträger zu fordern.“

Diese Aufrechnung lässt sich in den Unterlagen aller 8 Quartale der vorhergehenden zwei Jahre zurückverfolgen. Eine Ausbeute an Erz, gleich welcher Art, hat es nie gegeben. In Ermangelung von Ausbeute und fehlenden Kapital wurde dann wahrscheinlich im Jahre 1780 die Grube aufgegeben und liegt seitdem auflässig.

In einem Aktenbericht von 30. März 1822 wird hierzu folgendes beschrieben:

Besagter Weiße Roß und Weintraubestolln, welcher zur Lösung der alten berufenen Kupfer- und Silbererzeche Kaiser Heinrich in der sogennanten Wunderburg bei Roßwein im Jahre 1777 von Eigenlehnern aufgenommen, jedoch seit dem Jahre 1807 bis 84 Ltr. Länge vom Mundloche wieder verlaßen worden, ist circa 400 Ltr. gegen Mitternacht Abend unter genannter Stadt am nördlichen Muldengehange ungefähr 50 Ltr. von der Mulde selbst entfernt, angelegt und Morgen- und Stehendergangweise gegen Nordost theils auf unbedeutenden Gängen, meist aber im festem Gestein getrieben.“

(Bestand 40174, Nr. 844, „Acta das Berggebäude Wolftal Erbstolln zu Roßwein betr.“ (1822); Seite 10-11: Auszug aus dem Bericht „Wolfsthal samt Weißes Roß und Weintraube Stolln bei Roßwein betr.“ vom 30. März 1822)

  

3. Betriebsperiode: 1821 – 1829

Als 1821 der Wolfstaler Erbstollen mit Genehmigung des Oberbergamtes ihren Betrieb im Wolfstal einstellen durften, legte sich die Wolfstaler Gewerkschaft im Weißen Roß und Weintraube Stollen ein. Es erschien als höchst wünschenswert, „das ganze Roßweiner Gebirge durch ein tiefes Stollort zu untersuchen,“ und „so hält man es für am gerathesten, die – ohnedieß dem bisherigen Betriebe ganz abgeneigte – Gewerkschaft (unter Mitübertragung der Vorschüße und Beibehaltung des Wolfstaler Grubenfeldes) an einem anderen zweckmäßigen Punkt zu verlegen.

Im Einklang mit dieser Ansicht hat die Gewerkschaft von Wolfsthal bereits im Quartal Crucis 1821 unter hoher Genehmigung, den ehedem nach dem alten Kaiser Heinricher Berggebäude zu getrieben, etwa 400 Ltr. unterhalb Roßwein angeseßenen Weißen Roß und Weintraube Stolln wieder aufgemacht und bis vor ganz Orth fahrbar hergestellt, um ins künftige mit ihm den Kaiser Heinrich Spat aufzuschließen.“ (Bestand 401784, Nr. 1431; Bestand 40186, Nr. 139112 ff; Bestand 40174, Nr. 844)

Bis zum Quartal Trinitatis 1822 hatte man den Stolln auf 84⅜ Lachter Länge aufgewältigt und fahrbar gestaltet. Bis Ende 1822 wurde der Hauptstolln im Quergestein fortgeführt und dabei auf 87⅜ Lachter erlängt. Das tiefe Stollort war damit auf rund 175 m vorgetrieben.

Dabei hatte man in einer Entfernung von 114 m vom Mundloch verschiedene Spatgang-trümmer überfahren, die dem Kaiser Heinrich Spatgang zugeordnet wurden. Weitere
Gangüberfahrungen erfolgten nicht. Der mächtigste der überfahrenen Spattrümmer befand sich bei 57 Lachter Entfernung vom Mundloch in östlicher Richtung. Er hatte eine Mächtigkeit von 8 Zoll und wurde als der Kayser Heinrich Spath angesehen. Er bestand aus Quarz, Schwerspat und etwas eingesprengtem Kupferkies. Die nun erfolgte Auffahrung auf dem mächtigsten dieser Trümer im Ortsbetrieb wurde nach 54⅜ Lachter (109 m) Länge 1825 eingestellt, da sich die Gangverhältnisse nicht besserten. Die Zeche wurde daraufhin in Frist gestellt und 1829 ins Bergfreie zurückgegeben.

Daraufhin muteten der Segen Gottes Erbstolln Gersdorf diesen, neben Wolfstal und dem in Böhrigen befindlichen Johannes Stolln, als weiteres Beilehn. Da außer einigen Aufgewältigungs- und Unterhaltungsarbeiten ein bergbaulicher Umgang aber nicht nachweisbar ist, kann davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um eine Sicherstellungs-mutung gehandelt haben dürfte. 1885 mit der Schließung des Segen Gottes Erbstolln Gersdorf fiel auch der Weiße Roß und Weintraube Erbstolln endgültig ins Bergfreie.

Der Grundgedanke der 3. Betriebsperiode war, dass es wünschenswert erschien, das Roßweiner Gebirge durch einen tiefen Stollnort zu untersuchen. Es war das Ziel, nach wie vor, eine tiefere Lösung der Baue des Berggebäudes Kaiser Heinrich Fundgrube, bzw. eine zentrale, kostengünstige Entwässerung des Roßweiner Gebirges, unter Nutzung des Neuen Segen Gottes Erbstolln, des Hubertusburger Frieden Erbstolln, oder auch des Wolfstaler Erbstolln zu erhalten. Dieser Plan wurde aber aufgegeben, als Vermessungen und Berechnungen zeigten, dass das Einkommen dieser Tiefen Entwässerungsstollen sich nur wenige Meter unter dem Tiefen Wolfstaler Stolln befinden und damit kein größerer Nutzen entstehen würde.

In weiterer morgentlicher Fortsetzung des Stollns ... sind vorerst die Gänge der am linken Muldenufer gelegenen, jetzt ungangbaren Grubengebäude Neuer Segen Gottes- und
Hubertusburger Friede Erbstolln am großen Hartenberge, falls nicht der Neue Segen
Gottes Spat mit dem Kaiser Heinricher indentisch sein sollte, zu erreichen, dem nächst aber auch weiterhin mehrere am Muldenufer bei dem älterem Neuen Segen Gottesstolln und dem Reichen Schatzkasten Gottes Erbstolln früher hin, doch die mit glücklichen Erfolg bebauten Gänge einzuholen. Inzwischen ist auch schon deshalb um so weniger zu speculieren, als man daselbst mit dem Weißen Roß und Weintraubestolln kaum unter die Sohle der schon betriebenen alten Stölln einzukommen vermag. ... nurgedachten Stolln von dem Kaiser Heinricher Kunstschachte aus auf 900 Ltr. Länge fortgesetzt, so kann man ihn zuvor bis Wolfsthal jedoch dort nicht tiefer als -° 7´ -´´ unter dasigen Stollnsohle beim Mundloche einbringen.“

(Bestand 40174, Nr. 844, „Acta das Berggebäude Wolftal Erbstolln zu Roßwein betr.“ (1822); Seite 10-11/ Auszug aus dem Bericht „Wolfsthal samt Weißes Roß und Weintraube Stolln bei Roßwein betr.“ vom 30. März 1822)

  

Auszug aus dem Zechenregister Weißes Roß- und Weintraube- Erbstolln" zu Roßwein (1764 - 1779)

   

Jahr

Quelle

Quartal

Einnahme

Ausgabe

Ergebnis

Anzahl

Bemerkungen

 

Bestand 40186

 

Thl

GR

Pf

Thl

GR

PF

Thl

GR

Pf

Gewerken

 

1764

139112

Lucia

2

15

-

35

18

11

(-) 33

(-) 3

(-) 11

101

Gruben-schuld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1765

139113

Reminis-cere

5

3

6

35

10

5

(-) 63

(-) 10

(-) 5

101

Gruben--schuld

 

 

Trinitatis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Crucis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lucia

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1777

 

Reminis-cere

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trinitatis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Crucis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

137628

Lucia

12

15

-

18

4

8

(-) 10

-

-

4

Gruben-schuld

1778

137629

Reminis-cere

6

15

6

11

3

1

(-) 10

(-) 1

(-) 3

4

Gruben-schuld

 

137630

Trinitatis

7

15

6

10

-

8

(-) 12

(-) 10

(-) 5

4

Gruben-schuld

 

137631

Crucis

8

7

6

11

5

5

(-) 15

(-) 8

(-) 4

4

Gruben-schuld

 

137632

Lucia

7

11

6

11

4

2

(-) 19

(-) 1

-

4

Gruben-schuld

1779

137633

Reminis-cere

8

19

-

9

20

8

(-) 20

(-) 2

(-) 8

4

Gruben-schuld

 

137634

Trinitatis

6

15

6

9

-

9

(-) 2

(-) 11

(-) 10

4

Gruben-schuld

 

137635

Crucis

9

7

-

12

3

10

(-) 25

(-) 8

(-) 8

4

Gruben-schuld

 

137636

Lucia

6

15

-

7

16

9

(-) 26

(-) 10

(-) 4

4

Gruben-schuld

  


„Grund- und Saiger Riß des Berggebäudes Weißes Roß und Weintraube Erbstollen zu Rosswein, abgezogen im Monat März 1790 durch Friedrich Wilhelm Wagner, nachgebracht den 25. Juny 1806 von August Jonas Oelschlägel, Markscheider.“ Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. k5084.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

Anmerkungen (an rechter Seite obigen Risses):

Dieses Gebäude wird von Eigenlöhner gebauet, und der tiefe Stolln Weißes Roß und Weintraube nach vorliegenden Erlangen in Nord getrieben.

Auf´n Gebirge sind 3 Gänge mit ihren Ausstreichen bekannt; wovon einer dessen Fund bei A und Kaiser Heinrich genannt ist, nach seinen Streichen Stund 3.2. wenn er in das Gebirge gegen Westen fortsetzt und der tiefe Stollort B bei D zu überfahren war.

Bei C haben die Vorfahren einen oberen Stolln angefahren, der aber bald wieder zum Erliegen gekommen.“

  

Über die anzutreffenden bergbaulichen Verhältnisse im Stolln wird in dem vorgenannten Bericht folgendes beschrieben:

„(...) Mit dem quästionierten (in Frage stehenden – Anm. d. A.) Stolln sind besonders zwischen 57 und 74 Ltr. Länge mehrere Spathrümmer St. 8 - 8.5 streichend und bei 2-10 Zoll Mächtigkeit Schwerspath und Quarz mit eisenschüßiger Schwärze führend, überfahren. Die hinteren beiden Trümmer sind die schwächsten und fallen fast saiger, die vordersten aber sind die mächtigeren, und das bei 57 Ltr. Stollenlänge insonderheit, zeigt eine nördliche Verflächung von 70-75 Grad.

Zu den letzten, am meisten dem bei 57 Ltr. Länge ist auch bereits etwas ausgelängt und wie es scheint, ein leichter und bequemer Ortsbetrieb möglich, der das Lachter nur etwa 15 Thl, -, - , Gesamtkosten erfordern und wenig oder gar keine Zimmerung nöthig sein dürfte, übrigens ... man darauf einigen ... nur ganz geringen Wasserzudrang. Dagegen ist auf die letzten 30 Ltr. Länge, bei dem etwas eng und niedrig getriebenen Stolln schon ein ziemlicher Wassermangel bemerkbar. Nachdem der Stolln ... bis vor Orth nothdürftig wieder hergestellt wurde, so ist das Hauptorth selbst, in Erwägung, daß, dem Vernehmen nach die vorigen Eigenlehner nur noch 5 Ltr. bis zu dem Kaiser Heinricher Hauptspat-gange aufzufahren gehabt haben sollen, auch vor Orth selbst einige Wasser hervorbringen und daher die Vermutung an noch vorliegende Gänge erwachsen ist, mit dem Steiger und einem Häuer bis jetzt ½ Ltr. ohne Veränderung weiter fortgesetzt worden. Die Gesamtkosten pro Lachter dürften daselbst circa 30 Thl., -, -, betragen.“ (Bestand 40174, Nr. 844, „Acta das Berggebäude Wolftal Erbstolln zu Roßwein betr.“ (1822); Seite 10-11/ Auszug aus dem Bericht „Wolfsthal samt Weißes Roß und Weintraube Stolln bei Roßwein betr.“ vom 30. März 1822)

  


Auszug aus einem im Bergamtsarchiv befindlichen Riß, im Monat November 1821 gefertigten Markscheiderriß. Nachgetragen im Monat September 1823 von Gottlob Friedrich Dittrich. Nachgezeichnet U. Bänsch, 2005

  


Grundriß von den Berg Gebäude Wolsthal samt Weihsenrohs und Weintraube Erbstolln zu Rosswein. Copiert von dem im Bergamtarchiv befindlichen im Monat Nov. 1821 gefertigten Markscheider Riss im Monat September 1825 von Gottlob Friedrich Dittrich.“ Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. k5087.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

4. Betriebsperiode: ab 1905

Am 27. November 1905 erhielt die Sächsische Glasmanufaktur Hey das austretende Bergwasser durch das Bergamt zu gewerblichen Zwecken verliehen. Da das Mundloch zur damaligen Zeit nicht mehr feststellbar war, öffnete man den Stollen an der Wasseraustrittsstelle und umbaute diese Stelle mit einem brunnenartigen, in Ziegelmauerung ausgeführten Einstiegsschacht, um hier das austretende Wasser zu fassen. Dies Wasserfassung als Gebrauchswasser besteht bis heute fort und wird durch die Morgenstern GmbH weiter genutzt.

   


Weißes Roß und Weintraube Stolln, Aufmauerung des Zugangsschachtes
Foto: U. Bänsch, 2009

   


Weißes Roß und Weintraube Stolln, Blick in den Zugangsschacht (Wasserfassung). Foto: J. Liebig, 2010

   


Einzeichnung von Weißes Roß und Weintraube Erbstolln Roßwein in den Rissbeilagen der Bergschadenkundlichen Analyse, Rote gestrichelte Linie: „Kaiser-Heinrich-Spatgang“ angedeutet. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40073-2, Nr. 1903 und Nr. 1904,
Kopie im Besitz des Autoren.

   

 
 
 

Reicher Schatzkasten Gottes Erbstolln (1787-1792)

   

Besitzer:  Johann Gottlob Geudel
Standort:   Dieser Stolln soll im Talbad, nahe der Eisenbahnbrücke gewesen sein, ca. 200 m oberhalb des Mühlenwehres.
Quelle(n): Bestand 40040, Nr. B4455;
Bestand 40010, Nr. 4421;

Bestand 40186, Nr.
119761 bis 119780

    

Das Berggebäude tritt unter dieser dieser Bezeichnung im Situationsriß über das Gebirge an der Mulde von A. J. Oehlschlegel, 1810, (Bestand 40040, Nr. B4455) als auch in der Gangkarte von Weinhold (1866) auf. Die Betriebszeit (1787-1792) ist identisch mit der Betriebszeit des Reichen Schatzkasten Gottes in Seifersdorf bei Großschirma (vergl. Witzsch, 1927 und Pönitz, 1998).

Nach Pönitz (1998) gibt es in Seifersdorf bei Großschirma ein Berggebäude mit gleichem Namen und gleich benannten Gängen. Es steht hier die Vermutung nahe, dass es sich um eine Verwechslung mit einem Stollen gleichen Namens in Seifersdorf bei Roßwein handelt, da die noch vorhandenen Zechenregistereinlagen es nicht immer eindeutig erkennen lassen, ob das Berggebäude in Seifersdorf bei Roßwein oder das bei Großschirma gemeint ist. Fest steht jedenfalls, dass es eine Eintragung zur Verleihung im Lehn- und Verleihbuch des Bergamtes Freiberg gibt. Der nachfolgende Text in der Kopie der Eintragung ins Lehn- und Verleihbuch des Bergamtes Freiberg besagt:

D. 1787 No: 10.W.Cruc: dem 5. Sept: habe ich, Christian Wilhelm Friedrich Schmid, Bergmeister, bestätigt den Lehnträger Johann Gottlob Geudeln, Reichen Schatz Kasten Gottes Erbstolln zu Seifersdorf bey Roswein zum Besten.

Eine Fundgrube Oberer 1 ter Maas auf einen Stehenden Gang, Wegweiser genannt, und auf dem der Stolln getrieben ist und ins Feld gebracht ward; auf Fr: (...) des Lehnträgers eigenen  befindlichen Grund und Boden.“

   


Verleihungseintragung für den Schichtmeister, Johann Gottlob Geudel, aus dem Lehn- und Verleihbuch der Jahre 1785 bis 1801. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 4421 (Bd. 1785-1801),
Kopie im Besitz des Autoren.

 

In der Einlage zum Zechenregister vom Quartal Lucia 1788 ist durch den Schichtmeister folgende Belehnung formuliert (Bestand 40186, Nr. 119766):

Einen Tiefen Erbstollen Reicher Schatzkasten Gottes genannt.

Eine Fundgrube Obere 1. 2. Maaß aufn Reichen Schatzkasten Gottes Morgengang

Eine Fundgrube Obere und Untere 1. 2. Maaß auf einen Spatgang mit den Stollen gleichen Namens

Eine Fundgrube Obere 1. Maaß auf einen verweisenden stehenden Gang.“

  


Eintragung des Reicher Schatzkasten Gottes Erbstolln in der Gangkarte des Freiberger Bergreviers von C.W. Weinhold 1 : 12 000; Blatt Roßwein, Dresden 1866, Quelle: Landesamt für Umwelt und Geologie Freiberg, Signatur: LUG Schr. 3 / 4. 4. 1. 24,
Kopie im Besitz des Autoren.

   

Einnahme / Ausgabe – Rechnung, 3.Quartal 1787 – 2.Quartal 1792 (Quelle: BA - F / 40186, 119761 bis 119780)

  

 

Einnahme

Ausgabe

Jahr

Quartal

Nr.

Einlage

Lehn- träger

Gnaden -steuer

Gesamt

Quatembergeld

Gesamt

1787

Crucis

22

57/ 13/  8

2/ 15/ -

60/ 4/ 8

- / 22/ -

60/ 4/ 8

 

Lucia

67

65 / 19 / 9

2/ 15/ -

68/10/ 9

- / 22/ -

68/10/ 9

1788

Reminiscere

21

62/ 4/ 8

2/ 15/ -

64/19/ 8

- / 22/ -

64/19/ 8

 

Trinitatis

66

59 / 21 / 3

2/ 15/ -

42/12/ 3

- / 22/ -

42/12/ 3

 

Crucis

20

31 / 22 / 7

2/ 15/ -

34/13/ 7

- / 22/ -

34/13/ 7

 

Lucia

65

27 / 19 / 2

2/ 15/ -

30/10/ 2

- / 22/ -

30/10/ 2

1789

Reminiscere

18

27/ 4/11

2/ 15/ -

29/19/11

- / 22/ -

29/19/11

 

Trinitatis

62

15/ 4/ 6

2/ 15/ -

17/19/ 6

- / 16 / -

17/19/ 6

 

Crucis

19

19 / 28 / -

2/ 15/ -

21/17/ 8

- / 16 / -

21/17/ 8

 

Lucia

64

23 / 19 / -

2/ 15/ -

26/10/ -

- / 16 / -

26/10/ -

1790

Reminiscere

16

23/11/ 1

2/ 15/ -

26/ 2/ 7

- / 16 / -

26.02.07

 

Trinitatis

61

18 / 17 / 10

2/ 15/ -

21/ 8/10

- / 16 / -

21/ 8/10

 

Crucis

17

19 / 19 / 20

2/ 15/ -

22/10/ 2

- / 16 / -

22/10/ 2

 

Lucia

63

20/ 7/ 8

2/ 15/ -

22/22/ 8

- / 16 / -

22/22/ 8

1791

Reminiscere

59

19 / - / 10

2/ 15/ -

21/15/10

- / 16 / -

21/15/10

 

Trinitatis

14

15 / 16 / 8

2/ 15/ -

18/ 7/ 8

- / 16 / -

18/ 7/ 8

 

Crucis

15

19/ 4/ 4

2/ 15/ -

21/19/ 4

- / 16 / -

21/19/ 4

 

Lucia

60

19 / 20 / 8

2/ 15/ -

22/11/ 8

- / 16 / -

22/11/ 8

1792

Reminiscere

13

27/ 4/ 2

2/ 15/ -

29/19/ 2

- / 16 / -

29/19/ 2

 

Trinitatis

58

14 / 23 / 4

5/ 6/ -

20/ 5/ 4

- / 16 / -

 

   

Grubenbericht (gekürzt und sinngemäß) vom Quartal Lucia 1787:

Dieses Gebäude ist mit 3 Mann beleget und von solchen ausgebaut wurden.

Das tiefe Stollort welches stehende gangweise gegen Mittag ausgeführt war in diesem Quartal wiederum 8 Lachter bis an Spathgang aufgewältigt, beträgt sämtliche Länge 28 Lachter.

Von den Spatgange gegen Mittag hat man dieses Quartal 2 ½ Lachter lang mit ½ Lachter Höhe aufgefahren.

Hat man auf gedachten Spathgange abend 4 Lachter lang mit ½ Lachter Höhe in Bergen und Schlämmen aufgewältigt. Der Stollen aber wo es nöthig war mit Schwartenhölzer und Türpfosten verwahret.

Der Schichtmeister schreibt in der letztem Zechenregistereinlage im Grubenbericht folgendes: „Von den Stollorte welches stehender Gang weise gegen Sept. nach erliegenden Gängen getrieben wurden, ist in diesem Quartal 1½ Lachter lang mit ½ Lachter Höhe aufgefahren wurden, beträgt sämtliche Länge 52 Lachter und Ist in 44 Lachter vom Mundloch weg auf einen Spathgange Reicher Schatzkasten Gottes genannt in diesem Quartal ½ Lachter tief ausgebaut wurden, beträgt sämtliche Länge 1 Lachter.“ (Bestand 40186, Nr.119780)

Demnach betrug die erreichte Länge des Stolln, zur Zeit der Einstellung des Grubenbetriebes Ende 1792, 104 m und er hatte eine Höhe von 2 m. Dabei wurde im letzten Quartal ein Vortrieb von 2,50 m erreicht.

Warum der Bergbetrieb aufgegeben wurde, ist unklar, da der Betrieb, soweit aus den Akten zu ersehen ist, kostendeckend erfolgte. Er gehört damit zu den wenigen Bergbetrieben in Roßwein, die ohne Schulden zu hinterlassen, abgemeldet wurde.

  

Auf dem Berggebäude waren über die Jahre hinweg 3 Bergarbeiter beschäftigt. Hinzu wurden je nach anfallender Arbeit weitere Arbeiter für Gedinge- Leistungen und sonstige Aufgaben eingestellt. Die Zechneregistereinlage vom Quartal Lucia 1787, etwa in der Mitte des berggemäßen Umganges auf dem Reichen Schatzkasten Gottes Erbstolln, gibt die Situation wieder. Analog ließen sich die anderen Quartale entsprechend aufarbeiten. Zum Beispiel gibt die nachfolgende Tabelle und der Grubenbericht, der hier in verkürzter Form wiedergegeben wird, einen representativen Überblick. (Bestand 40186, Nr. 119761 bis 119780)
  

Beschäftigte und ihre Löhne im Quartal:

Schichtmeister Johann Gottlob Geudel wöchentlich 3 Pfennige

Lehrheuer Johann Georg Lantzsch auf 13 Wochen a´ 1 Thaler

Bergknecht Christian Conrad auf 13 Wochen a´20 Pfennige

Gedinge Arbeit:

Johann Georg Lantzsch von 38 Schichten a´4 Pfennige

Christian Conrad auf 31 Schichten a´4 Pfennige

   

Bereits im Jahr 1789 hat der Schichtmeister durch einen Vertreter den Stolln beim Bergamt abgemeldet und ins Freie zurückgegeben, worüber es nachfolgende Eintragung im Verleihbuch gibt (Bestand 40010, Nr. 4421; Seite 143):

Reicher Schatzkasten Gottes zu Seyfersdorf betr.

Es hat dato vor uns der Lehnträger zum Reichen Schatzkasten Gottes zu Seyfersdorf, Johann Gottlieb Geudel in der Person seines Agentens Schichtmeister Johann Gottlob Müller von besagter Zeche Eine Fundgrube Oberer 1. 2.ter. Maas durch einen Morgengange, Schlüssel, genannt, berggerichtliches waget und ins freie gelassen. Daher Bergamts (...) den Herrn Gegenschreiber Gotthart Benjamin Schmidt zur behörigen Beschreibung dieses Feldes im (...) Beleihungsgegenbuche solches anders eröffnet wird.

Sig. Freiberg, den 27. Mai 1789

Churfürstl. Durchl. zu Sachsen verordnetem Bergamte allda

Christian Wilhelm Friedrich Schmid, Oberbergmeister“       

   


Ausschnitt aus dem „Situationsriss über das Gebirge an der Mulde von Rohswein bis Pietschen Bach beym Adolpus Stolln und den darin befindlichen Bergbau...“ aufgenommen von Markscheider August Jonas Oelschlägel im Jahr 1810, Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. b4455.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

 


Wahrscheinliche Lage des Mundlochs des Reichen Schatzkasten Gottes Stolln an der Kreisstraße (K 7522) von Roßwein nach Gleisberg, unterhalb der Eisenbahnbrücke der Strecke Leipzig-Döbeln-Roßwein-Meißen-Dresden. (Foto: U. Bänsch)

  


Reicher Schatzkasten Gottes Erbstolln, Bergwasser-Auslauf. Oberhalb von Roßwein und unterhalb der Straße von Roßwein nach Gleisberg befindet sich in der Böschung zur Freiberger Mulde dieses Rohr, welches rund um die Uhr reinstes Bergwasser aus dem Reichen Schatzkasten Gottes Stolln liefert. Bei der Sanierung der Straße wurde das ehemalige Tonrohr durch ein Plasterohr ersetzt. Viele Anwohner holen hier noch heute ihr Trinkwasser in Flaschen und Kanistern. (Foto: Bänsch)

  

 
 
 

Matthäus- Fundgrube (1768-1770)

   

Besitzer:  Tuchmacherinnung Roßwein
Schichtmeister: Johann Gottlob Zschoche (bestätigt: 29.06.1767)
Standort:   Genaue Lage ist nicht bekannt. Östlich der Vogelstange in Richtung Seifersdorf in der Nähe des Fußweges.
Quelle(n): Bestand 40010, Nr. 4420, S. 254;
Bestand 40186, Nr.106611 – 106617

    

Am 23. September 1767 wurde dem „löbl. Tuchmacherhandwerk zu Roßwein, in der Person Ihres Bevollmächtigten Meister Gottlob Zschoche daselbst Eine Fundtgrube nebst der nachstehenden und darunter und darüber weg gegen Mittag1.2.3.Maaß...“ verliehen (40010 Bergamt Freiberg, 4420, S. 254,) welche auf „des Richters zu Seifersdorf, Gottfried Richter, Grund und Boden...“ gelegen war (ebenda), verliehen.

Es erfolgten zwar einige Grabungs- und Schürfarbeiten, die durch die Tuchmacherinnung selbst durchgeführt wurden, aber bereits im 3.Quartal 1770 erfolgte die Rückgabe der Zeche ins Bergfreie mit der Bemerkung, dass das „Tuchmacher Handwerk zu Roßwein“ 13 Gulden und 12 Pfennige an gezahlten Zubußen zurückzufordern sich vorbehält. Als Gewerke tritt ausschließlich das Tuchmacherhandwerk bzw. die Tuchmacherinnung von Roßwein auf.

Im Zechenregister des letzten Quartals vor der Aufgabe hat der Schichtmeister Zschoche folgendes vermerkt (Bestand 40186, Nr. 106617):

Einnahme-Ausgabe-Rechnung auf das Quartal Luciae 1770:

            Einnahme:  1/ 10/ -  Ausgabe:        - / 8 / - Quatembergeld

                                                                       - / 14 / - Fahrgeld

                                                                        - / 8 / - Schreib- Materialien

                                                                        - / 4 / - Insgemein

                                             Summa:         1 / 10 / - gesamt

Abrechnung des Verlages Luciae 1770:

12 / 2 / - sind mit Schluß vorrigen Quartales Trinitatis in Recess verblieben.

Hinzu kommt

1 / 10 / - welches dieses Quartal Crucis 1770 entrichtet wurden.

13 / 12 /- So das löbl. Tuchmacherhandwerk zu Roßwein als neuen Verlag zu fordern behält“

Weitere Angaben sind nicht bekannt.

   

 
 
 

Empfängnis Christi Fundgrube samt einem Erbstolln (1582)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Schichtmeister: nicht namentlich bekannt (bestätigt: 17. Juli 1582)
Standort:   Genaue Lage ist nicht bekannt. Auf einen stehenden Gang samt dem Erbstolln, welcher an der Mulde ausgeht zu Roßwein auf Johann Lauterbachs Gütern, weitere Angaben fehlen.
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 28325

    

Die Angaben zu diesem Grubengebäude sind sehr dürftig. Es gibt nur eine Einlage aus dem Jahre 1582 in den Zechenregistern sächsischer Bergreviere, die folgende Belehnungseintragung beinhaltet:

Empfängnis Christi Fundgrube Ober Under, 3. mass sampt Einem Erbstolln auf Einen stehenden Gange zu Roßwein auf Johann Lauterbache gutter an der molde“

Darin befindet sich außerdem ein Zettel mit folgendem Wortlaut zur Belehnung:

Anno (…) des 82. Jahres, den 14. April habe Ich (… ) B.M. (…) Eine fündige ober negster 2., 3. mas uff einen stehendengange sampt dem Erbstolln welcher an der Molden sein ausgehend, Empfängnis Christi genannt, gelegen zu Roswein uff Joan Lauterbachs gütern…“

Zu Dr. Johann Lauterbach (*07.11.1565, †23.07.1619) gibt es folgendes anzumerken: Er war der erste Sohn des Bartholomaeus (Barthel) Lauterbach (1549-1578), Besitzer des Rittergutes Gersdorf; Churf. Sächs. Hof- und Kammerrat beim Kurfürsten Moritz, Oberamtmann und Oberlandrentmeister sowie Oberamtmann von Nossen und Chemnitz.  J. Lauterbach verkaufte das Gut 1587 für 29.393 Gulden an den Kurfürsten Christian I. Die Summe wurde unter den Geschwistern aufgeteilt und Johann kaufte dann von seinem Anteil das Gut Noschkowitz, wo er mehrere juristische Bücher schrieb.

  

 
 
 

Nachtigall Fundgrube (1614)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Schichtmeister: Gregor Barthel (bestätigt: 22.09.1614)
Michael Lindner (bestätigt: Reminiscere 1615)
Standort:   Genaue Lage ist nicht bekannt. Auf Hans Schadens Gütern, aus heutiger Sicht nicht mehr zuzuordnen.
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 139990, 30436,111738

    

Belehnung:

Zum 22. September 1614

Eine fundtgrube unter und Obernegster mas Auf einen gange welcher noch nicht entblößt, Zu Roßwen uff Hans Schadens güttern gelegen“ (Bestand 40186, Nr. 30 436)

Diese Fundgrube ist nicht zu verwechseln mit der Nachtigall Fundgrube von 1574 im Wolfstal. Aus dem Jahre 1614 befinden sich zwei Zechenregistereinlagen im Bergarchiv aus denen hervorgeht, dass eine Zeche Namens Nachtigall auf einen noch nicht entblößten Gang verliehen worden war. Weitere Angaben fehlen. Es kann angenommen werden, dass ein bergbaulicher Umtrieb nicht stattgefunden hat.

   

 
 
 

Georg Fundgrube (1597)

   

Besitzer:  wahrscheinlich eine Gewerkschaft
Schichtmeister: unbekannt
Standort:   Genaue Lage ist nicht bekannt.
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 28495

    

Über dieses Berggebäude ist fast nichts bekannt.  Im Archiv befindet sich nur eine Einlage im Zechenregister Sächsischer Bergreviere vom 23. Februar 1597:

Eine Fundgrube untter mit ober negster mas uf einem stehendem gange , sampt einem Erbstolln zwischen (…) Roßwein gelegen.“

Entsprechend den berggesetzlichen Vorgaben wurden 32 Kuxe ausgegeben. Als Gewerke wurden aber nur die Freikuxe: Erbtheil; Gemeine Stadt und Georg Fdgb. Belegschaft genannt. Keine weiteren Angaben vorhanden.

   

 
 
 

Grüner Zweig Fundgrube (1602)

   

Besitzer:  Gewerkschaft
Schichtmeister: Blasius Fischer
Standort:   Genaue Lage ist nicht bekannt.
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 28764

    

Belehnung: Zum  18.August 1602 wurde  angegeben:

Eine fundgrube uff  einem stehendem gange zu Roßwein gelegen.”

Zum 16. Februar 1603 wurde angegeben:

Ein Stolln ufm flachen gange, ist dazugeschrieben, dem 1.  Februari 1603”

Die Belehnungseintragung erscheint etwas irritierend, da diese später erweitert oder korrigiert wurde. Beide Eintragungen befinden sich in einem Zechenregister.

Im 3. Quartal (Crucis) gründete ein Blasius Fischer eine Gewerkschaft, die 32 Kuxe herausgegeben hat, in die sich 18 Gewerken teilten. Ob ein Einschlag erfolgte, ist nicht bekannt. Außer einer Einlage zum Zechenregister sächsischer Bergreviere aus dem Quartal Crucis (3. Quartal) vom 18. August 1602 sind im Archiv keine Unterlagen vorhanden. Geschrieben wurde die Einlage am 16. Februar 1603.

   

 
 
 

Heilige Dreifaltigkeit und Beschert Neuglück Fundgrube (1595)

   

Besitzer:  unbekannt
Schichtmeister: unbekannt
Standort:   Genaue Lage ist nicht bekannt. Das Grubengebäude ist vielleicht nicht der Stadt direkt zuzuordnen, sondern dem Wolfstaler Bergbau.
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 28951 und 28953

    

Belehnung:

Heilige Dreifaltigkeit und Beschert Neu Glück und, eine Fundgube obernegster mas uff einem gange zum Wolffstall bey Roßwein gelegen - 13.September 95.“

  

 
 
 

Tiefer Erbstolln (1617)

   

Besitzer:  Eigenlöhner
Schichtmeister: Zacharias Schilling (1617)
Standort:   unbekannt
Quelle(n): Bestand 40186, Nr. 31428, 61927, 11919, 8977

    

Belehnung:

Erbstolln mit aller Gerechtigkeit wie ein Erbstolln von Rechtswegen haben soll, bey Roßwein gelegen von Luciae ao. 1617.“

 

Im Bergarchiv Freiberg befinden sich vier Zechenregistereinlagen aus den Jahren 1578, 1617 und 2 Stück von 1618. Die letzte Zechenregistereinlage von 1618 verweist auf einen Rezeß (Grubenschuld für eingezahlte Zubuße) von 294 Gulden 2 Groschen. Weitere Angaben sind nicht bekannt.

Es gab in der Vergangenheit immer eine gewisse Unsicherheit zu diesem Berggebäude. Ursächlich war die in der Vergangenheit verschieden angenommene Doppelbenennung des Berggebäudes in einerseits „Erbstolln“ und andererseits „Tiefer Erbstolln“. Da man dieses umgehen wollte, wurde öfter sogar die Bezeichnung „Erbstolln Erbstolln“ verwendet, was zu einer noch größeren Verwirrung führte. Auch heute steht noch nicht eindeutig fest, dass das Berggebäude „Tiefer Erbstolln“ auch tatsächlich zu Roßwein zu rechnen ist, da in den Akten keine konkreten Beschreibungen zu dem Standort zu finden sind. In den Belehnungsbeschreibungen der betreffenden Zechenregistereinlagen wird immer nur von einer Lokalität „bey“ Roßwein geschrieben. Das kann auch „in der näheren Umgebung von Roßwein“ bedeuten, während bei anderen Fundgruben oder Erbstolln, deren Lage heute bekannt ist, immer die Formulierungen „zu“ oder „in“ Roßwein verwendet wurden.

   

Unter diesen Bezeichnungen sind zumindest aktenkundig:

Tiefer Erbstolln zu Schmalbach

Eindeutig fest steht, dass sich der „Tiefe Erbstolln“, dessen Belehnung auf das Jahr 1578 zurückgeht, in Schmalbach befunden hat, sein Mundloch am Dorfbach war und der Stolln in mehreren Maaßen, der 2. bis 13. Maaß in Richtung Berbersdorf vorgetrieben gewesen sein soll. Ob hier ein wesentlicher Grubenbetrieb erfolgte, ist zu bezweifeln, da im erhaltenen Zechenregister keine Eintragungen zu ausgeführten Arbeiten oder finanzielle Vorgänge irgendwelcher Art verzeichnet sind.

Erbstolln bei Roßwein

1617 tritt ein Michael Lindner als Eigenlehner auf, der im Quartal Lucia 1617 mit einem Berggebäude unter der Bezeichnung „Erbstolln“ belehnt wurde. Beschäftigt waren ein Steiger Namens Jacob Kupfer mit einem Verdienst von 1 Gulden, 9 Groschen je Woche, ein Häuer, Hans Feldmann, mit einem Verdienst von 1 Gulden und 1 Groschen je Woche, sowie 2 Berg-Knechte zu 20 Groschen bzw. 18 Groschen je Woche.

Aber bereits im Quartal Trinitatis 1618 wird ein Zacharias Schilling als Schichtmeister genannt, der das Berggebäude in eine, heute würde man sicher dazu sagen, in eine Eigenlöhner- Gewerkschaft umwandelte. Er gab 128 Kuxe zum Betrieb des Berggebäudes heraus, in die sich 8 Gewerken teilten, wovon er allein den Hauptanteil für sich behielt.

Mindestens 8 Gewerken waren notwendige Voraussetzung, um eine Gewerkschaft zu gründen und auch staatliche Förderung aus der Gnadengroschenkasse oder andere Förderungen zu erhalten. Wahrscheinlich Ende des Quartals Trinitatis 1618 wurde der Grubenbetrieb mit einem Rezeß von 294 Gulden und 2 Pfennigen eingestellt.

  

 
 
 

Berggebäude bei Etzdorf
 
Concordia Fundgrube (1874-1882)

   

Betriebszeit gemutet: 30.03.1874; verliehen: 14. 08.1874, 19.11.1876; verlängert: bis 14.02.1876; losgesagt: 21.02.1882
Lage: NO-SO: Neue Sorge, Tiefer Grund, Hartenberg, Saubusch; NW-WS: Neue Sorge, Kirche Etzdorf, Saubusch

    

Nach dem der Rechtsanwalt Georg Hermann in Chemnitz bereits am 14. August 1874 ein Schürffeld in den Grenzen: Oberneusorge, Tiefer Grund, Hartenberg Gasthof Etzdorf, verliehen bekam, ließ er diese mit veränderter Grenzführung unter der Bezeichnung Concordia Fundgrube am 19.11.1876 im Verleihbuch des Bergamtes Freiberg eintragen. Das Zentrum befand sich etwas nördlich der Kreuzung Nossener Straße / Roßweiner Straße, Waldheimer Straße und der Straße zur Höhe. Es erfolgten einige unbedeutende Schürfungen auf Eisenerz aber ohne größeren Erfolg.

  


Grubenfeld /Schürffeld der Eisenerzgrube Concordia Fundgrube in Etzdorf. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. i1659.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  


Eintragung des Grubenfeldes Concordia in der Verleihkarte 183 vom 15. März 1905. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044-7, Nr. i1097, Kopie im Besitz des Autoren.

  

 
 
 

Bergsegen Fundgrube (1906-1911)

   

Betriebszeit Muthung: 19. August 1906; Verleihung: 19. Dezember 1906; Lossagung: 15. Februar 1911
Träger: Kirchgemeinde Etzdorf vertreten durch Pfarrer Dr. Klette
Lage: Flurstück Nr. 1052, Gemeinde Etzdorf

    

Interessant hierbei ist, daß nach der Grubenfeldverleihung an Johrisch der damalige Pfarrer von Etzdorf, Dr. Klette, um seine Grundstücke fürchtete, denn das Grubenfeld von Johrisch grenzte unmittelbar an das Pfarrlehn- Grundstück an. Um jetzt für die Kirche die eventuell unter dem Kirchengrundstück befindlichen und noch nicht vollständig abgebauten Erze zu sichern und unberechtigte Schürfarbeiten auf diesem Grundstück zu unterbinden, mutete der Etzdorfer Pfarrer zum Schein das Grubenfeld und bekam es am 19. Dezember 1906 unter dem Namen Bergsegen Fundgrube verliehen. (Bestand 40174, Nr. 1428, S. 1)

Dieses Grubenfeld deckt sich mit dem Kirchenflurstück Nr. 1052. In einem Schreiben der Berginspektion an das königliche Bergamt Freiberg wurde u. a. mitgeteilt, „daß auch keine Versuchs- oder Aufschlußarbeiten gemacht worden sind. Es sind daher auch Verwahrungsarbeiten irgendwelcher Art nicht erforderlich. Das Flurstück Nr. 1052 des Flurbuches für Etzdorf, mit dem das Grubenfeld zusammenfiel, hat ständig der Landwirtschaft gedient. Es handelte sich also um eine reine Sicherungsmutung zur Sicherung der kirchlichen Interessen.“ (Bestand 40174, Nr. 1428; S. 25)

Am 23. Januar 1911 sagte sich die Kirche, nachdem sich Johrisch von seinem Grubenfeld bereits 1908 losgesagt hatte, von dem Recht auf Bergbau ebenfalls wieder los, ohne das eine einzige bergbauliche Tätigkeit auf diesem Grundstück stattgefunden hat. In einem Schreiben der Kircheninspektion an das Königliche Bergamt Freiberg vom 23. Januar 1911 wird u. a. folgendes mitgeteilt:

Nachdem, wie aus dem jenseitigen Schreiben vom 16. vor. Mts. hervorgeht, das jetzige Bergrecht das Pfarrlehn Etzdorf dahin sicherstellt, daß weder durch das Lösen eines Schurfscheines noch durch die Erwerbung eines Bergrechtes das etwa unter dem äußersten Nordteil des Besitzers des genannten Pfarrlehns lagernde Baryt seitens Dritter abgegraben werden darf, hat der Kirchenvorstand beschlossen, nunmehr die Lossagung des verliehenen Gubenfeldes „Bergsegen“ (Flurstück Nr. 1052 des Flurbuches für Etzdorf) in vollem Umfange zu beantragen.“ (Bestand 40174, Nr. 1428; Seite: 19)

   


Bergsegen Fundgrube (Ausschnitt aus der Verleihkarte Nr. 143 Grubenfelderblatt Roßwein-Gersdorf, Seifersdorf, Etzdorf; Datierung: 1906-1928;
Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044-7, Nr. i1098, Kopie im Besitz des Autoren.

  

 
 
 

Friedrich August III. Erbstolln (1764)

   

Lehnträger: Carl Gottlob Grafe (als Eigenlehner) 
Quelle: Bestand 40186, Nr. 67156

    

Die Lage des Berggebäudes ist nicht bekannt.

Es liegt nur eine Zechenregister- Einlage vor. Demnach muss zur Zeit angenommen werden, daß das Grubengebäude nur in einem Quartal, nämlich im Quartal Reminiscere 1764, bebaut wurde. Vom Bergamt genehmigt und herausgegeben waren 128 Kuxe. Davon hielt Carl Gottlob Grafe 124 Kuxe in seinem Besitz und hatte damit die volle Mehrheit. Er gilt damit als Eigenlehner. Der Rest der Kuxe teilten sich entsprechend des Berggesetzes in die Freikuxe: 1 Kux als Erbkux, 2 Kuxe für die Gemeine Stadt und 1 Kux fiel auf die Knappschaft. Angestellt für die eigentlichen Bergarbeiten vor Ort war der Lehrhäuer Johann Adam Erfurt für 2 Taler die Woche. Erfurt ist später bei verschiedenen Gruben wieder anzutreffen.

Grubenbericht (Bestand 40186, Nr. 67156)

Hat man im oben erwähnten Quartale stehender gangweise die Woche auf 10 Lachter lang gehalten worden und so dann Ortweise welches Morgengangweise getrieben wird, von selben 2 Lachter lang mit ¾ Höhe aufgefahren auch mit nötiger Zimmerung versehen wurden.

Die Berge sind zu Tage heraus gefördert wurden.“

  

 
 
 

Gott Allein die Ehre Erbstolln (1783-1785)

   

Lehnträger: Johann George Richter (Schichtmeister)
Standort: unbekannt
Quelle: Bestand 40186, Nr. 72566 – 72575

    

Belehnung:

Einen Erbstolln Gott allein die Ehre genannt, eine Fundgrube und oberer 1ter Maasen auf einen stehenden Gang „Gott allein die Ehre“

Im Quartal Crucis 1783 ließ der Schichtmeister Johann George Richter einen Stolln, dessen Mundloch unweit und in Richtung des Etzdofer Dorfbaches ausgeht, an- und auffahren. Richter schrieb im ersten Grubenbericht der Abrechnung des Quartales folgenden Grubenbericht (Bestand 40186, Nr. 72566):

Dieses Gebäude ist von den bauenden Gesellen folgender maßen betrieben wurden, Von dem Stollort welches Stehendergangweise gegen Mitternacht getrieben ist, in diesem Quartal 17 Lachter lang mit 1 Lachter Höhe aufgefahren worden.“

Zur Eröffnung des Grubenbetriebes und des erhofften schwunghaften Weiterbaues wurde durch den Schichtmeister Johann George Richter eine Gewerkschaft gegründet, die entsprechend den damaligen bergrechtlichen Vorschriften 128 Kux ausgegeben hatte, die sich in 124 Kuxen für die Gewerke und die 4 Freikuxe in der Aufteilung: 1 Kux Erbteil, 2 Kux für Gemeine Stadt und 1 Kux für die Knappschaft aufteilten.

Der Ertrag im ersten Quartal des bergbaulichen Betriebes reichte aus, um den Betrieb schwunghaft zu betreiben. Aber bereits ab Ende des nächsten Quartals ist erkennbar, das bereits eine gewisse Bergbauunlust eingetreten war. Die Ursache war sicherlich nicht nur der Tatsache geschuldet, dass die Gewerken das notwendige Geld für die quartalsmäßige Zubuße nicht mehr aufbringen konnten. Ein zweiter Grund mag auch darin begründet sein, dass die Gewerken nicht von außerhalb des Bergbetriebes kamen, sondern dass die Gewerken zugleich die im Bergbetrieb beschäftigten Berggesellen gewesen sind. Das wiederum hatte zur Folge, dass die Bergleute, die in der Zeche arbeiteten, quartalsweise die Zubuße bezahlen mussten, um letztlich in der Grube arbeiten zu können, was natürlich einen gewissen Widerspruch in sich darstellte. So nahm das Zubußverhalten der Gewerken ganz schnell ab.

   

Im 1. Quartal des Bergbetriebes, also Quartal Crucis 1783, teilten sich acht Gewerken in die anstehenden 124 Kuxe. Das brachte eine Einlage an Zubußen von:

 

 

Crucis 1783

Lucia 1783

Crucis 1784

Quelle:

40186/ 72566

40186/ 72567

40186/ 72570

Gewerke

th

gr

pf

th

gr

pf

th

gr

Johann George Richter

14

12

9

2

14

0

2

12

Johann Michael Eckardt

14

12

9

2

14

0

 

 

Johann Gottfried Eckardt

14

12

9

2

14

0

 

 

Johann George Jahn

14

12

9

2

14

0

2

12

Gottlieb Richter

14

12

9

2

14

0

2

12

Carl Gottlob Böhme

14

12

9

2

14

0

 

 

Johann Gottfried Franke

14

12

9

2

14

0

2

12

Johann George Zauchert

14

12

9

2

14

0

 

 

Emil Gottlob Böhme
(für Joh. Gotl. Richter)

 

 

 

 

 

 

2

12

Einnahmen:

116

6

0

20

0

0

12

12

  

Einnahme – Ausgabe- Berechnung des Berggebäudes Gott Allein die Ehre Erbstolln, im Freiberischen Berg-Amts und deren auswärtigen Abteilung zu Etzdorf gelegen

  

Signatur Berg- archiv Freiberg

Jahr

Quartal

Zubuße

Zuschuß aus der Gnaden- steuer- Kasse

Summe aller Ein-nahmen

Grubenschuld aus          vorherigen Quartal

Ausga-ben in diesem Quartal

offene Forder- ungen

Verblei-bende Berg-Schuld

 

1783

R

 

 

 

 

 

 

 

 

T

 

 

 

 

 

 

 

72566

C

116/ 6/0

2/15/-

118/ 21/-

 

118/ 21/-

 

 

72567

L

20/-/-

2/15/-

22/15/-

 

25/8/9

 

2/17/ 9

72568

1784

R

13/4/-

2/15/-

15/19/-

2/17/9

16/16/ 3

19/10/-

3/15/ -

72569

T

12/12/-

2/15/-

15/3/-

3/15/-

16/1/9

19/16/9

4/13/ 9

72570

C

12/12/-

2/15/-

15/3/-

4/12/9

10/17/3

21/7/-

6/4/ -

72571

L

Keine Einnahmen

6/4/-

3/20/9

10/-/9

10/ -/ 9

72572

1785

R

10/-/9

3/16/9

13/17/6

10/17/ 6

72573

T

10/17/6

3/16/9

14/10/3

14/10/ 3

72574

C

14/10/3

-/17/8

15/3/11

15/ 3/11

72575

L

14/10/3

-/17/8

15/21/7

15/21/ 7

 

1800

R

 

 

 

 

8949

T

18/13/10

1/7/6

19/21/4

 

19/21/4

 

0/0/0

   

Zubuß-Berechnung auf das Quartal den Gott Allein die Ehre Erbstolln zu Etzdorf betreffend, der Jahre 1783 bis 1785

  

Signatur Bergarchiv Freiberg
Bestand 40186

Jahr

Quartal

vom vorrigem Quartal im Receß

dieses Quartal eingegangen

Wegfall v. losgesagten Kuxen

verbleibt im Receß

 

1783

R

 

 

 

 

 

T

 

 

 

 

72566

C

116/6/ -

 

 

116/6/ -

72567

L

116/6/ -

20/-/-

 

136/6/ -

72568

1784

R

136/6/ -

13.04.22

 

149/10/ -

72569

T

149/10/ -

12/12/-

 

161/22/ -

72570

C

161/22/ -

12/12/-

 

174/10/ -

72571

L

174/10/ -

 

 

174/10/ -

72572

1785

R

174/10/ -

3/-/-

 

177/10/ -

72573

T

177/10/ -

 

 

177/10/ -

72574

C

177/10/ -

 

 

177/10/ -

72575

L

177/10/ -

 

 

177/10/ -

  

Ab dem Quartal Lucia 1784 gab es im wesentlichen bis zur Aufgabe des Berggebäudes de facto keine Einnahmen mehr. (Im Quartal Reminiscere 1785 kamen noch einmal 3 Taler ein.) Da die Zuwendungen aus der Gnadengroschenkasse an die Aktivitäten der Gewerken gebunden war, gab es auch von dieser Seite keine Zuflüsse mehr, so daß die Arbeiten im Beggebäude ruhten und für die nächsten Quartale nur noch Fristregister erstellt werden konnten.

Ende 1785 musste der Bergbetrieb schließlich ganz aufgegeben werden.

Im Quartal Trinitatis 1800 öffnete der Schichtmeister Johann George Richter den Stolln, welcher auf dem Gott Allein die Ehre Stehendengange getrieben ist, wieder. Der Grubenbetrieb erfolgte wahrscheinlich nur im Eröffnungs-Quartal. Das ist anzunehmen, da keine weiteren Unterlagen bis jetzt gefunden wurden. Am Ende des Quartals ergab sich folgende Aufrechnung:

Einnahmen:                                                  Zubuße:  18 Taler, 13 Groschen,10 Pfennige

              Zuschuß aus der Gnadengroschenkasse:    1 Taler,    7 Groschen,  6 Pfennige

                                    Summe aller Einnahmen:       19 Taler, 21 Groschen,   4 Pfennige

Ausgaben:                                                                    19 Taler, 21 Groschen und 4 Pfennigen  

stehen den Einnahmen gegenüber. Das ergibt am Ende des Quartales Trinitatis 1800 ein ausgeglichenes Ergebnis, mit dem das Quartal geschlossen werden konnte.

 

Der Stolln soll durch Gesellenschichten 18 m aufgewältigt und 6 m im festen Gestein bis zu einer Gesamtlänge von 24 m vom Mundloch aufgefahren worden sein. (Bestand 40186 Nr. 8949). Hier scheint aber etwas nicht zu stimmen, denn bereits im Quartal Luciae 1784, besagt der Grubenbericht, dass der Stolln stehendergangweise bis 44 Lachter (88 m) Länge getrieben worden sein soll. Um das zu überprüfen, müsste der Stolln gefunden und geöffnet werden, um entsprechende Messungen durchführen zu können.

  

 
 
 

Berggebäude bei Gleisberg
 
Sankt Elias Erbstollen (1788-1802)

   

Besitzer: Gewerkschaft
Schichtmeister: Christian Heinrich Engelschall (bestätigt: 16.07.1788)
Standort: Nahe der Burgmühle, neben der Burgmühlenbrücke unterhalb des Weges nach Kummersheim
Quelle: Bestand 40010, Nr. 3155, S. 93 f;
Nr. 4422, S. 19b, 20a;
Bestand 40186, Nr. 63648 ff

    

Von dem sich an dem linken Muldenufer neben der Burgmühlenbrücke unterhalb des Fahrweges nach Kummershain befindlichen Mundloch wurde der Stollen 1788 angesetzt. Der Stollen wurde auf dem St. Elias Stehenden ca. 36 m in den anstehenden Tonschiefer vorgetrieben. Der Gang wird mit einer Mächtigkeit von 10 bis 20 cm angegeben und aus Quarz mit etwas eingelagertem Schwefelkies, der etwas silberhaltig gewesen sein soll, bestehen. Allerdings müssen diese Einlagerungen für einen Abbau zu gering gewesen sein, denn ein Ausbringen ist nicht verzeichnet.

Nach der Aufgabe des Grubenbetriebes vermerkte der Ober- Bergmeister Christian Wilhelm Friedrich Schmidt folgende Eintragung im Lehn- und Verleihbuch, Bd. 1801-1837 (Bestand 40010, Nr. 4422, Blatt 19b):

„St. Elias Erbstollen zu Kummershain betr.

(...) acto vor Uns der Interims Schichtmeister Herr Christian Heinrich Engelschall, das Berggebäude St: Elias Erbstolln zu Kummershain, und zwar in Sonderheit den am 16ten July 1788 verliehenen tiefen Erbstollen St: Elias gleichen eine Fundgrube auf einem Stehenden Gange gleiches Namens, (...) mit ausdrücklichem Vorbehalt des seit 1797 dazu gemutheten tiefen Erbstollens Johannes zu Roßwein berggerichtlich loßgesaget und ins Freie gelassen; Es wird Bergamtswegen solches dem Herrn Gegenschreiber Ober Bergamts Sekretär Aleksander Wilhelm Köhler, wegen dessen behöriger Abschreibung im Berg – Belehnungs-Gegenbuche hiermit bekannt gemacht

Sign. Freiberg, den 16ten October, 1802

Sr. Churfürst. Durchl. zu Sachsen verordnetes Berg Amt allda.

Christian Wilhelm Friedrich Schmidt     
Ober. Bergmeister“    

   


Ausschnitt aus dem Grund- und Seiger Riss das Berg Gebäude zu Gersdorf betreffend, woraus zu ersehen wie unterhalb Rohswein, ein tiefer Stolln anzulegen ist, wodurch unter den Tiefen Adam Stolln beym Klengel Schachte B. noch ein Gefälle zu einem 20 bis 22 Ellen hohen Kunstrade einzubringen ist. Abgezogen in Monat Juni 1800 von August Jonas Oehlschlegel, Marks. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. b4454.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

 

 
 
 

Goldene Aue Erbstollen (1776-1801 und 1854-1861)

   

Besitzer: Eigenlehner, später Gewerkschaft
Standort: an der Straße von Gleisberg nach Marbach
Quelle: Bestand 40174, Nr. 1395, S.280 ff;
Bestand 40186, Nr. 71552 ff

    

Der Stolln befand sich 880 m in Süd von der Mündung des Baches in die Mulde und war in das steil anstehende Gebirge vorgetrieben wurden. Der Goldene Aue Stehende Gang, auf dem der Stollen vorgetrieben wurde, war 7 bis 15 cm mächtig und führte Quarz und Braunspat mit Spuren von Schwefel- und Kupferkies. Der Gang war aber nirgends bauwürdig und wurde 1801 wieder aufgegeben.

1854 wurde dieser Stolln anstelle des am Burgberg ansetzenden Winkler Stollns wieder in Betrieb genommen und auf 86 m bis an das anstehende Stollort wieder aufgewältigt. Neben der Untersuchung des Goldenen Aue Stehenden verfolgte man die Absicht, die durch den Glücklichen Kaltenborner Stolln bekannt gewordenen Gänge anzufahren, was aber nicht gelang. Daraufhin wurde das Berggebäude Quartal Trinitatis 1859 in Frist gesetzt und Ende Trinitatis 1861 vollständig ins Bergfreie zurückgegeben. Er war in das anstehende feste Gestein aufgefahren und nur die ersten 5 m vom Mundloch waren in Türstockzimmerung gesetzt.

  


Ausschnitt aus dem Grund- und Seiger Riss das Berg Gebäude zu Gersdorf betreffend, woraus zu ersehen wie unterhalb Rohswein, ein tiefer Stolln anzulegen ist, wodurch unter den Tiefen Adam Stolln beym Klengel Schachte B. noch ein Gefälle zu einem 20 bis 22 Ellen hohen Kunstrade einzubringen ist. Abgezogen in Monat Juni 1800 von August Jonas Oehlschlegel, Marks. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. b4454.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  

 
 
 

Neuglück Stollen (1864-1871) und Neu Glück- Fundgrube (1856)

   

Besitzer: Gewerkschaft von Glücklicher Kaltenborner Erbstollen
Standort: Neuglück-Stolln: östlich der Burgmühlenbrücke am Gehänge des Burgberges, unmittelbar an der jetzigen Kreisgrenze zum Kreis Meißen. 
Neu-Glück Fundgrube: Südlich Burgberg zwischen Bach und Mulde; umfaßt: Elias-Erbstollen, Goldene Aue- Erbstollen
Quelle: Bestand 40174, Nr. 1395, S.26 ff;
Bestand 40040, Nr. d1393;
Bestand 40044-7, Nr. i1099, i1095, i914
Ausbringen: keines.

    

Im Quartal Lucia 1864 legte sich die Gewerkschaft des Glücklichen Kaltenborner Erbstollns in diese Berggebäude ein und ließ den verbrochenen Stollen wieder aufgewältigen. Der Stolln wurde in südlicher Richtung in das steil aufsteigende Gebirge des Burgberges erst im Tonschiefer und ab 70 m Erlängung vom Mundloch im Gabbro vorgetrieben. Das Ziel, die weiter östlich und südlich vom Glücklichen Kaltenborner Stolln aufsetzenden Gänge anzufahren, wurde nicht erreicht. Man überfuhr lediglich 4 erzleere unbauwürdige Gänge und erreichte eine Gesamtstollnlänge vom Mundloch aus von 208 m. 1871 wurde der Grubenbetrieb wegen Aussichtslosigkeit eingestellt und das Berggebäude in Bergfreie zurückgegeben. Weitere Angaben sind nicht bekannt.

   


Grubenfeld des Neuglück Erbstollen am Burgberg bei Gleisberg in einem Ausschnitt aus dem Croquisriss über das alte sowie über das unterm 25. Juli 1856 nachgemuthete bestätigte Grubenfeld zu Beihilfe Erbstolln. Mit Angabe der an vorgedachter Grube angrenzenden fiskalischen und gewerkschaftlichen Grubenfeldern. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. d1393.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

   

 
 
 

Berggebäude bei Grunau
 
Grubenfeld von Seidels Fundgrube in Grunau bei Roßwein

   

Das Grubenfeld befand sich ausgehend vom Schnittpunkt 1 der Straße von Etzdorf nach Reichenbach rechtseitig der Straße auf den Feldern über Grunau, einerseits und der Grenzverlauf zwischen den Punkten 1 und 4 verlief parallel der Striegis, bis diese im Punkt 4 wieder berührt wurde, etwa beim Abzweig zur heutigen Firma „malermiersch“. Westlich dieser Grenzlinie befand sich das Grubenfeld. Insgesamt befand es sich auf dem nordwestlichen Höhenrückenplateau von Grunau.

   


Crocuis von dem Grubenfelde Seidels Fundgrube zu Grunau bei Roßwein nach einer Mutung vom 23ten Juli 1873 gefertigt im Juli 1875 von F. Neubert Berg-Markscheider,
Bemerkungen: Das zwischen den Punkten 1 bis 4 gelegene Grubenfeld enthält 1.126.170 □Meter = 252 Maßeinheiten...“ Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. i4699, Kopie im Besitz des Autoren.

  

 
 
 

Sonstige Verleihungen nach 1849/1850
 
Berthold Erbstolln (1849-1850)

   

Soweit bei den Quellenangaben nichts anderes vermerkt ist, beziehen sich die Aussagen im Folgenden auf die Darstellungen in den Verleihkarten des Oberbergamtes Freiberg.

   

Quelle: Bestand 40174, Nr. 972, S. 1 ff 

    

Der Roßweiner Bürger Carl August Berthold bekam am 3. 10.1849 einen alten verbrochenen Stolln auf dem Grund und Boden des Gartennahrungsbesitzers Preiß aus Kadorf befindlichen Stolln zur Gewinnung aller verleihbaren metallischen Erze von Bergamt in Freiberg am Mittwoch in der 9ten Woche des Quartales Lucia, den 3. Oktober 1849, verliehen (Bestand 40174, Nr. 972).

Werden dem Muther Carl August Berthold in Roßwein ein alter Stollen, dessen Mundloch auf des Gartennahrungsbesitzers Preis zu Kadorf bei Roßwein Grund und Boden, 100 Ltr: oberhalb des Roßweiner Mühlenwehres angesessen und welcher in das rechte Muldengebirge im Quergestein gegen Nord Getrieben werden, dermalen aber verbrochen ist, unter dem Namen

Berthold

mit allen, einem Stollen in den Bergwerken zustehenden Rechten und Gerechtigkeiten in Lehn gereicht und bestätigt. Zugleich wurde Berthold vorläufig mittels Handschlag unter Vorbehalt künftiger Verpflichtung als Lehnträger angenommen.

So nachweislich anher vermerkt und zur Signatur vorgelegt von
Friedrich Julius Weiß, Bergmeister“

   

Dieser Stolln befand sich rechtsseitig am Muldenhang etwa 200 m oberhalb des Mühlenwehres. Da sich die Aufgewältigung als problematischer erwies, als vermutet, zeigte es sich schnell, daß die hierfür notwendigen finanziellen Mittel nicht ausreichten und so wurde das Berggebäude Anfang 1850 wieder aufgegeben. In einem Schreiben vom 14. Februar 1850 schreibt Karl August Berthold an das königliche Bergamt zu Freiberg folgenden Brief (Bestand 40174, Nr. 972, Seite 2):

Königliches Bergamt zu Freiberg

Unterm 3ten Oktober vorigen Jahres wurde mir gehorsamst unterzeichneten Lehnträger der seither zu Bruche gelegene alte Stollen zu Kadorf bei Roßwein unter dem Namen „Berthold Erbstollen“ seiten des Königlichen Bergamtes in Lehn gereicht.

Da nun bei der Aufgewältigung des Stollens sich mehrfach Umstände und Ergebnisse so darstellten, daß man einmal im Hinblick auf bergmännische Hoffnungen das andere mal in Betracht des Aufstandes auf eine nicht unbedeutende Geldsumme vom diesselbigen Grubenbetrieb absehen möchte, so findet sich der gehorsamste Lehnträger dann der dasige Hauptgeselle (…) das königliche Bergamt zu bitten:

Denselben (...) den seit obbemerkten Zeit in Lehn gehaltenen Erbstollen vom Quartal Reminiscere a.c. wieder ins Freie treten zu lassen, die Rechnungsablegung dieser Zeche mit dem auf das Quartal Luciae 1849 eingelegten Register für beendet erachten und zu letzt, das andere deshalb erforderliche betreffenden Ortes  (...) verordnen.“

Daraufhin wurde das folgende Protokoll (Bestand 40174, Nr. 972, Seite 3) aufgesetzt, woraufhin dann die Aufgabe der bergbaulichen Tätigkeit erfolgte und der Stolln ins Freie zurückgegeben wurde.

Bergamt Freiberg,

Sonnabend in No. 8te Woche des Quartales Reminiscere, den 23. Februar 1850

Auf schriftlichen Ansinnen des Lehnträgers bei Berthold Erbstollen sowie des dasigen Hauptgesellen, daß diese Zeche vom Quartal Reminiscere d.J. wieder ins Freie fallen möchte, sowie das Fortbestehens derselben mit vielen Kosten verbunden sei, welche nicht zu decken vermöchten wird dieselbe im Berglehnbuche und aus den Ausbeutebögen ausgetragen und mag die Rechnungsverlegung mit den auf das Quartal Lucie vor. Jahres eingelegten Register beendet sein. Durch abschriftliche Hinausgabe dieses 8 n/. wird hiervon sowohl die Gegenbuchs = Erzentation als auch die Quatembergelder = Einnahme und Regreßschreiberei in Kenntnis gesetzt werden.

So nachrichtlich vermerkt und zur Signatur vorgelegt
von Friedrich Julius Weiß, Bergmeister“

   

Die genaue Lokalisation des Stollens ist heute nicht mehr bekannt bzw. aufgrund der ungenauen Lagebeschreibung nicht mehr nachvollziehbar.

Es wird vermutet, dass es sich um den alten, als „Reicher Schatzkasten Gottes Erbstollen“, unterhalb von Kadorf an der Kreisstraße nach Gleisberg (K 7522) befindlichen Grubenbau, handeln könnte. Möglich wäre auch, dass es sich um den Stolln gehandelt haben könnte, der sich nach verschiedenen Erzählungen zwischen dem Gabbrofelsen und der ehemaligen Gaststätte „Talbad“ befunden haben soll.

  

 
 
 

Roßweiner Fundgrube (1891 - 1892)

   

gemutet: 25. 02. 1891; verliehen: 12.03.1891;
gelöscht: 22.03.1892
Standort: Nach der Beschreibung der Verleihungsurkunde:

Der Anfagngspunkt der Begrenzung liegt vor der NO Ecke des nördlichen Gebäudes der „Neuen Sorge“ in Richtung 254,8°  und 624 m entfernt.
Von der liegt der Eckpunkt 2 in Richtung    2,3° und 438 m
Von der liegt der Eckpunkt 3 in Richtung  80,3° und 520 m
Von der liegt der Eckpunkt 4 in Richtung 130,0° und 540 m
Von der liegt der Eckpunkt 1 in Richtung 259,5° und 966 m entfernt.
Streichrichtungen sind auf den astronomischen Meridian bezogen, die Längen söhllig gemessen.“

Quelle: Bestand 40174, Nr. Nr. 539, S. 5-11;
Bestand 40024, Nr. 10-771

    

Der Roßweiner Bürgermeister Dr. Carl Rudolf Rüder bekam 1891 ein 30.427,9 qm großes Grubenfeld zur Gewinnung aller verleihbaren metallischen Mineralien auf der Oberneusorge verliehen. Der Text der Verleihungsurkunde vom 12. März 1891 lautet (Bestand 40174, Nr. 539):

Herrn Schichtmeister Rüder in Roßwein ist auf die von ihm beim Bergamte unterm 24./25. Februar dieses Jahres eingelegte Muthung am heutigem Tage unter dem Namen Roßweiner Fundgrube ein im bergfreien gelegenen Grubenfeld welches 30.427,9 Quadratmeter oder 77 Maßeinheiten umfaßt zur Gewinnung aller verleihbaren metallischen Mineralien verliehen worden.“

  
Es wurde mit einem 22 m tiefen Schacht ein gegen 100 cm mächtiger Gang aufgefahren, der lediglich aus Quarz und Schwerspat bestand und es wurden keine abbauwüdigen Erzmittel angetroffen. Zum Betrieb es Grubengebäudes hatte sich Rüder Bergleute aus Altenburg „ausgeliehen“. Nach einer Überprüfung durch Beamte des Oberbergamtes Freiberg wurde festgestellt, dass der Grubenbetrieb gegen jede, damals gültige, Arbeitsschutz- Ordnung erfolgte. Das geht aus dem Fahrbericht der Berginspektion II vom März 1891 (Bestand 40174, Nr. 539) hervor:

In der Zeit des Schürfwilligen, die von Frist am 26. Februar dieses Jahres abgelaufen ist, hat Herr Bürgermeister Rüder von 3 Altenburger Bergleuten, die sich artich von dem ihm befreundeten Bergverwalter Voigt in Altenburg gegen einen Tagelohn von je 3 M 50 Pf. geborgt hatte, einen mit einem Raum überbauten Schürfschacht absinken lassen. Der Schacht hängt im südöstlichen Teile des Schürffeldes, in etwa 150 m nordwestlicher Entfernung von der sogenannten „Oberneusorge“, einem Bauerngute, ist 1,25 lang ebenso weit und gegen 22 m tief, steht in Kastenzimmerung und ist mit Fahrten, richtiger Leitern, welche bei Mangel einer Abruheläufen oder eines Ruhesitzes an dem einen Stoße bis 22 m tief saiger angebracht sind, ausgestattet. Im Tiefsten des ziemlich engen Schachtes hat man einen hor. 6.6. streichenden 60° in Nord einfallenden gegen 1 m mächtigen Gang aufgefahren, welcher etwas Quarz...“ und die sofortige Einstellung der Arbeiten wurde angeordnet.

  
Gleichzeitig geriet Rüder immer mehr in Bedrängnis, da man im Stadtrat der Meinung war, dass in seiner Funktion als Bürgermeister eine solche Unternehmung nicht „schicklich“ wäre. So sah er sich gezwungen, nach einem Jahr den Grubenbetrieb am 30. Mai 1891 mit der Begründung, Zitat: „da sich dies mit meiner amtlichen Stellung als Bürgermeister nicht verträgt,“ die schriftliche Bitte zur Aufhebung der Muthung einzureichen. So erfolgte am 23. März 1892 folgende Mitteilung des königlichen Bergamtes Freiberg an das königliche Amtsgericht Roßwein:

Das von Herrn Bürgermeister Rüder in Roßwein vom 10. / 11. Oktober 1891 losgesagte Bergbaurecht Roßweiner Fundgrube ist nach Anzeige des königl. Amtsgerichtes Roßwein vom 16. / 22. dieses Monats erloschen und vom heutigen Tage im bergamtlichen Lehnbogen gelöscht wurden.“

Daraufhin wurde der Schacht verfüllt und ist heute nicht mehr auffindbar.

  


Falscher Eintrag der Lokalisation der Roßweiner Fundgrube in der Verleihkarte von 1905, im Gebiet der „Sorge“.  Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044-7, Nr. i1097
, Kopie im Besitz des Autoren.

   

 
 
 

Schürffeld Klemens Koch (1905)

   

verliehen: 27.09.1905; aufgegeben: 20.10.1905
Grenzen: Troischau (Grüne Aue), in gerader Verlängerung zur Döbelner Straße, Untere Weinbergstraße, unterer Stadtgraben, nördlich bis Friedhof
Quelle: Bestand 40044-7, Nr. i1100

    

 
 
 

Grubenfeld Weißes Roß und Weintraube Stollen (1906-1908)

   

verliehen: 20.01.1906; aufgegeben: 27.05.1908
Quelle: Bestand 40044-7, Nr. i1098;
Bestand 40024, Nr. E 987, S.1- 15

    

Nach dem bereits 1905 der Roßweiner Baumeister Klemens Koch ein Schürffeld verliehen bekam, das er im gleichen Jahr wieder aufgab, erhielt er am 20. Januar 1906 ein Grubenfeld unter dem Namen Weißes Roß und Weintraube Stolln vom Bergamt Freiberg verliehen. Dieses Grubenfeld umfasste die Auffahrung des gleichnamigen alten Erbstolln und erstreckte sich in Richtung des Kaiser Heinrich Spatganges. Es erfolgte die Öffnung des Mundloches im Troischauwinkel. Weiter ist kein Betrieb umgegangen, denn 1908 gab er das Grubenfeld wieder auf. Das Stollnmundloch wurde mit einer Betonplatte abgedeckt. Bergbauliche Tätigkeiten, wie Schürfen oder Auffahrungen, erfolgten aus finanziellen Gründen nicht. So wurde am 27 Mai 1908 das Grubenfeld zurückgegeben und im Verleihregister gelöscht.

  


Verleihkarte (Ausschnitt) für das Grubenfeld Weißes Roß und Weintraube von Clemens Koch, beinhaltet auch Schürffeld von Richard Jurisch für den Muther Baumeister Clemens Koch aus Roßwein von 20.Januar 1906. Es umfasst die alten Auffahrungen des Weißen Roß und Weintraube Stolln und erstreckt sich bis zum Kaiser Heinrich Spat. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044-7, Nr. i1100
, Kopie im Besitz des Autoren.

 

 
 
 

Weintraube Stollen vereinigt Feld (1924-1928)

   

verliehen: 14. 04 1924; erloschen: 21. 08. 1928 
Quelle: Bestand 40024, Nr. E 993, S. 9 – 95;
Bestand 40044, Nr. 7-I 367;
Bestand 40174, Nr. 1441

    

Das Grubenfeld umfasste folgende alte Berggebäude: Wolfstal- Erbstollen, Kaiser Heinrich, Neuer Segen Gottes, Johannis, Augustus, Kaufmanns Schürffeld, Bergsegen, Schürffeld von Richard Johrisch, Weißes Roß und Weintraube Erbstolln.

In den zwanziger Jahren des 20.Jahrhunderts erfolgte eine nochmalige Grubenfeldverleihung. So muthete der Steinbruchbesitzer Wiliam Apel aus Beiersdorf bei Grimma ein Grubenfeld mit einer Größe von 144 Hektar. Dieses Grubenfeld umfasste mehrere alte Grubengebäude und erstreckte sich über Roßwein, Seifersdorf, Gersdorf, Wolfstal und Etzdorf bis Gleisberg. Zur gleichen Zeit erfolgte durch die Metallwarenfabrik Daniel Heinrich Batz & Co. aus Dresden am Hasensprung Schurfarbeiten. Es erfolgten auch unterirdische Arbeiten unter totaler Nichtachtung gesetzlicher Bestimmungen. Da die Stadt um die mit einem hohen Kostenaufwand im Walter Schacht eingebauten Wasserförder-anlagen fürchtete, kam es am 12. Oktober 1924 zu einem Vergleich mit der Stadtverwaltung, in dem Apel sich von dem Wolfstaler Erbstolln wieder lossagte. In den Jahren 1924 und 1925 ließ er Schürfarbeiten auf Baryt durchführen, die aber wahrscheinlich nicht den gewünschten Erfolg brachten, denn am 31. März 1928 gab er das Grubenfeld im Oberbergamt zurück.

  


Verleihkarte für das Grubenfeld für Wiliam Apel  aus Beiersdorf von 1924. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044-7, Nr. i1098, Kopie im Besitz des Autoren.

  

 
 
 

Schürffeld Kaufmann Richard Jorisch einschließlich Grubenfeld Hasensprung (1905-1908)

   

verliehen: 12.05.1905 / 12.01.1907; losgesagt am 18.12.1908
Quelle: Bestand 40174, Nr. 1, S. 1 – 20, S. 24 – 36;
Bestand 40044 Nr.  7-i1099

    

Der Roßweiner Getreidehändler Richard Jorisch bekam am 12.05.1905 ein Grubenfeld am Tuchscherberg und Hasensprung, welches das ehemaligen Grubenfeld des ehemaligen Augustus Stollns und der Roßweiner Fundgrube umfaßte, verliehen. Unter veränderter Grenzführung erfolgte am 12. Januar 1907 eine Neuverleihung des Schürffeldes, das jetzt ab dem Gut Oberneusorge, die Roßweiner Fundgrube umfaßte und sich bis in die Etzdorfer Fluren erstreckte. Es sollen an drei verschiedenen Stellen unbedeutende Einschläge gemacht worden sein, deren Standorte nicht genau bekannt sind. Da diese wahrscheinlich keine bergbauliche Hoffnung erkennen ließen, erfolgte alsbald die Lossagung.

  

 
 
 

Hermanns Hoffnung Fundgrube (1873-1878)

   

verliehen: gemutet: 22.12.1873; verliehen 26. 02.1874;
gelöscht: 24.08.1878
nachgemutet: 25.09.1876; verliehen: 25.10.1876;
losgesagt: 16. 11.1877; gelöscht: 24.08.1878
Quelle: Bestand 40044, Nr. 7-i1096 Verleihkarte 143 von 1877,
Nr. 7-i1097 Verleihkarte von 1905

    

Das Grubenfeld befand sich in folgenden, grob umrissenen Grenzen: Niederstriegis, Mühlberg, Eichberg, Grunaer Mühle, Spitzberg. Diese Fundgrube wurde mehrmals gemutet und wieder losgesagt und dabei das Feld in seinen Erstreckungen verändert.

Als Besitzer wird der Chemnitzer Rechtsanwalt G. H. Kaufmann genannt und als Obersteiger und Betriebsleiter C. H. Eckhardt, Steiger auf Himmelfahrt Fundgrube Freiberg und als Dienstversorger A. Uhlmann. Geplant war ein Abbau auf Antimonerze. Außer einiger unbedeutender Schürfungen scheint kein größerer Betrieb umgängig gewesen zu sein.

  


Croquis von dem Grubenfelde Hermanns Hoffnung bei Hohenlauft nach einer Muthung vom 22ten Decbr. 1873 gefertigt im Januar 1874 von F. Neubert, Bgts. Mks.,
Bemerkung:
Das zwischen den Punkten 1.2.3.4 und 5. Gelegene Grubenfeld enthält 288.660 Quadtratmeter oder 722 Maßeinheiten und erstreckt sich auf der Verleihkarte Nr.143 über die Quadrate a/1, b/2, c/3“

Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40040, Nr. i3072.

Link zum Digitalisat  archiv.sachsen.de

  


Verleihkarte 143 von 1905 Ausschnitt: Eintrag der Hermann Hoffnung Fundgrube bei Hohenlauf / Roßwein. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40044-7, Nr. i1097
, Kopie im Besitz des Autoren.

 

 
 
 

Wolfstal- Erbstollen (ab 1925 bis heute)

   

verliehen: am 10.10.1925 
Quelle: Bestand 40024-22, Nr. 839, S. 21

    

Die Verleihung erfolgte an die Stadtverwaltung Roßwein zum Zwecke der Nutzung des Bergwassers zu städtischen Zwecken. 

  

 
 
 

Sonstige Verleihungen

   

Nach den Verleihkarten des Oberbergamtes erfolgten weitere Schürffeld- und Fundgruben- Verleihungen, über die aber bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben möglich sind:

Beihilfe-Erbstollen (1851-1856)

Quelle:                       Bestand 40044, Nr. 7-I1095;  7-I914;  Bestand 40040, Nr. E5172,                                         D1393 und D5171)

Grenzen:                    N-W: Klinge, Schießhaus, Hasensprung, Etzdorf;

                                    N-O: Klinge, Neidhard, die Glanze bis nördlich von Gleisberg

Schürffeld Johann Gottfried Jäckisch

Quelle:                       Bestand 40044 Generalrisse, Nr. 7-I 1099

gemutet:                    16. 10. 1873; abgesagt: 9. 12. 1873

Erstreckung:              Neidhard, Forstbach bis Forstweg

 

Zwei Brüder Erbstolln (1864)

Quelle:                       Bestand 40044, Nr. 7-I 1095, 7-I 914, 7-I 750

Erstreckung:             Von der Mulde Richtung Gleisberg bis auf Nossener Flur

 

Meißner Aluminium Erzfeld (1924 – 1928)

Quelle:                       Bestand 40044, Nr. 7-I 367

 

Glückauf-Erbstolln

Es befand sich westlich von Malitzsch. Weitere Angaben sind bis jetzt nicht bekannt.

 

Kaiser Wilhelm Fundgrube bei Roßwein (1869-1879)

Quelle:                       Bestand 40044, Nr.  7-I750

   

 
 
 

Berggebäude, über die kein gesondert Buch geführt wurde
 
Unbenannter Stolln am Troischaufelsen

   

An der Straße von Roßwein nach Döbeln, direkt am Troischaufelsen, befindet sich der Ansatzpunkt eines rißkundigen Stollens unbekannten Alters. Er wird umgangssprachlich als der „Alte Stolln“ bezeichnet. Das Niveau des Stollns befand sich kurz über dem Muldenspiegel und er wurde in dem steil aufsteigenden standfesten Granulit aufgefahren. Die Restöffnung des Mundloches befand sich bis zu Sanierung der Straße im nördlichen Straßengraben. Die rißlichen Aufzeichnungen lassen eine Gesamtlänge des Stollns einschließlich aller Streckenverzweigungen von 70 m vermuten. Ein Abbau ist nicht aktenkundig, Bei diesen Berggebäude hat es sich offenbar um einen Suchstollen gehandelt.

  


„Alter Stolln“ im Straßengraben am Troischaufelsen und Döbelner Straße. (n. erh.),
Foto: Bergsicherung Dresden,1983

  

 
 
 

Unbenannter Stolln am Muldenwehr

   

Am südlichen Muldengehänge, in der Nähe des ehemaligen Mühlenwehres, unter der Eisenbahnstrecke Roßwein – Nossen befindet sich im anstehenden Serpentin- Granulit ein Stolln unbekannten Alters. Seine Sohle befindet in Höhe des Muldenspiegels. Der Stolln wurde auf eine Länge von 13 m und einer Breite von 60 cm bis 80 cm in das anstehende, steil aufstrebende Gestein getrieben. Die ursprüngliche Höhe des Stollns betrug durchschnittlich 2 m. Nach dem Hochwasser im August 2002 verfüllte sich der Stolln mit Treibgut und Schlamm, so daß er gegenwärtig noch eine Höhe von 100 cm aufweist.

Im hinteren Teil verbreitert er sich auf 160 bis 200 cm in einer Form, die den Eindruck entstehen läßt, daß hier ein Stollenflügel in südöstlicher Richtung angesetzt werden sollte. Warum dies nicht weiter verfolgt und der Vortrieb eingestellt wurde, ist nicht bekannt.

  


Versuchsstolln unterhalb des Bahndammes am Roßweiner Mühlenwehr Foto: U. Bänsch 2004

  

Während dem extremen Hochwasser im Jahre 2002 stand der Stolln vollständig unter Wasser. Nach dem Abzug des Wassers war der Mundlochbereich bis zur Hälfte mit Sedimenten gefüllt. Diese nehmen nach hinten zwar ab, aber die ursprüngliche Höhe von 2 m ist nicht mehr gegeben.

  

 
 
 

Unbenannter Stolln am Gabbrofelsen im Talbad

   

An der Straße von Roßwein nach Gleisberg am Gabbrofelsen, kurz vor der ehemaligen Gaststätte „Talbad“, befand sich ein rißkundlich gemachter Stolln unbekannten Alters. Außer einer rißlichen Lokalisation ist über diesen Stolln nichts bekannt. Es könnte sich hierbei ebenfalls um einen Suchstollen gehandelt haben. Auch der vorstehend, unter Punkt 6.6.1. genannte Berthold Erbstolln (1849-1850), unterhalb von Kadorf, könnte dafür in Frage kommen (siehe dort). (Bestand 40174, Nr. 972, S. 1 ff)

  

 
 
 

Bekannte Personen, die im Roßweiner Bergbau tätig waren

   

Die Klärung der Frage nach den Personen, die ehemals im Roßweiner Bergbau tätig gewesen waren, gestaltete sich sehr kompliziert und aufwendig. In Roßwein werden die Kirchenbücher erst ab 1742 geführt. Deshalb ist es kaum möglich, zu Personen, die vor 1742 verstorben sind, eine Aussage zu treffen. Erschwert wird die Personensuche auch dadurch, dass insbesondere Offizianten, d. h. Schichtmeister der Gruben, nicht aus Roßwein stammten, sondern oft aus dem Freiberger Zentralrevier und zum Teil auch Funktionen beim Bergamt bzw. Oberbergamt bekleideten. Aus Roßwein selbst kamen im Wesentlichen die Steiger, Häuer und Bergknechte. Gerne von den Schichtmeistern eingestellt wurden, neben Bergknechten, auch Lehrhäuer. Letzterer ist noch kein vollwertiger Häuer und daher „preisgünstiger“ als ein ausgebildeter Häuer.

Die Anstellung erfolgte wöchentlich bzw. insbesondere bei Bergknechten tagesweise (Tagelöhner) je nach Arbeitsanfall und gegebenen finanziellen Möglichkeiten. Die Arbeitszeit pro Schicht betrug 4 bis 6 Stunden. Entsprechend erfolgte die Auszahlung der Löhne wöchentlich und bei Tagelöhnern nach den geleisteten Anzahl Schichten. Eine besondere Stellung nahmen die sogenannten Grubenjungen ein. Wir finden hier zwei Möglichkeiten. Zum einen waren es Jungen ab 14 Jahren, die den Beruf eines Bergmanns erlernen wollten und meist aus Bergarbeiterfamilien kamen und zum anderem waren es Jungen etwa ab 10 Jahre, die im Rahmen der Kinderarbeit einen finanziellen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten der Familie beitragen mussten und meist aus ärmeren Familien stammten.

Die Höhe der jeweiligen Entlohnung war zentral geregelt und wurde durch das Oberbergamt in Form von Nominallöhnen festgelegt. Dabei gab es Toleranzgrenzen, in denen sich die Arbeitgeber (Schichtmeister oder Eigenlöhner) bewegen durften, die aber nicht unter- oder überschritten werden durften. Die Einkünfte der Schichtmeister wurden, entsprechend der Größe der Berggebäude, für die er zuständig war, vom Oberbergamt individuell festgelegt. Unter Nominallöhnen versteht man den zahlenmäßigen Betrag des ausgezahlten Entgelts für eine geleistete Arbeit. Im Gegensatz zum Reallohn lässt der Nominallohn keine Aussagen über die tatsächliche Kaufkraft des Geldes zu.

Aufgabenbereiche der Bergarbeiter im Roßweiner Revier:

  • Grubenjungen und Berg-Knechte: Vorwiegend für das Fördern der Erze und Verbringen des tauben Gesteines
  • Häuer / Lehrhäuer: Gewinnung der Erze, Streckenvortrieb und Schachtabteufen
  • Obersteiger / Steiger: für die technische Anleitung und Kontrolle der Arbeiten
  • Schichtmeister: wirtschaftliche und finanzielle Leitung der  Gruben. Sie befanden sich zumeist nicht in Roßwein. Sie waren oft auch Schichtmeister auf anderen Gruben bzw. Erbstolln, vorrangig im Bergrevier um Freiberg und Brand-Erbisdorf

  

Nachfolgend zwei Beispiele über das gezahlte Entgeld für in Roßweiner Bergbau Beschäftigte im Vergleich mit den Nominallöhnen.

1. Auszug aus dem Zechenregister der Jahre 1755 (2. Quartal) und 1756 (3. Quartal) des Augustus Erbstolln; Schichtmeister: Carl Gottfried Schneider, wöchentliches Einkommen: 1Thl, 8 Gr., 0 Pf. (Bestand 40186, Nr. 50566 bis 50571):

Jahr

Quartal

Woche

Steiger

Lohn

Bergarbeiter

 

Lohn

Anzahl Schichten

1755

2

1

Johann Michael Schubert

1/6/-

Johann Michael Schubert

LS

9/-/-

54 Schichten
a 4 gr.

 

 

 

 

 

Gottlob Gebhard

LS

4/6/-

34 Schichten
a 3 gr.

 

 

2+3

Johann Michael Schubert

2/12/-

Gottlob Gebhard

J

1/12/-

 

 

 

4-7

Johann Michael Schubert

2/12/-

Gottlob Gebhard

J

1/12/-

 

 

 

8-13

Johann Michael Schubert

2/12/-

Gottlieb Richter

K

1/16/-

 

1756

3

1+2

Johann Michael Schubert

1/6/-

keine Belegung

 

 

 

 

 

3+4

Johann Michael Schubert

2/12/-

Hannß Gottfried Große

K

-/20/-

auf eine Woche

 

 

5+6

Johann Michael Schubert

2/12/-

Hannß Gottfried Große

K

1/16/-

 

 

 

7+8

Johann Michael Schubert

2/12/-

Hannß Gottfried Große

K

1/16/-

 

    9-13 keine Belegung    

   

Hierzu zum Vergleich: die festgelegten Nominallöhne und Gehälter von Freiberger Bergleuten: (Wagebreth, O. und Wächtler, E. „Der Freiberger Bergbau – Technische Denkmale und Geschichte“, Springer Spektrum Verlag, 2.Auflage 1988, Nachdruck 2015, Seite 89/90)

(je nach Zubuße oder Ausbeute der Grube)

1767

Steiger

1 Th 12 Gr bis
2 Th 12 Gr

Häuer

25 Gr. bis
1 Th 3 Gr

Grubenjungen u. Knechte

15 bis
20 Gr.

 

   
2. Auszug aus dem Zechenregister der Jahre 1803 (4.Quartal) und 1804 (1.Quartal) des Johannes Erbstolln; Schichtmeister: Christian Heinrich Engelschall, wöchentliches Einkommen: 1Thl, 16 Gr. 0 Pf. (Bestand 40186, Nr.12196 ff):
  

Quartal

Woche

Steiger

Lohn

Anzahl                    Schichten

Bergarbeiter                                 in ledigen Schichten

Lohn

Anzahl Schichten

4.Quartal 1803

 

1+2

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlieb Otte

-/4/-

6

3+4

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Johann Georg Winkler

-/6/-

1

5+6

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

-

 

 

7+8

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlieb Otte

-/16/-

4

 

 

 

 

Carl Christoff Zill

-/16/-

4

9+10

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlieb Otte

-/16/-

4

 

 

 

 

Carl Christoff Zill

-/16/-

4

11+12

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlieb Otte

-/16/-

4

 

 

 

 

Carl Christoff Zill

-/16/-

4

13

Johann Georg Winkler

1/6/-

5

-

 

 

1.Quartal 1804

 

1

Johann Georg Winkler

1/6/-

5

-

 

 

2+3

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Johann Gottlob Rößger

-/20/-

5

4+5

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Johann Georg Winkler

-/6/-

1

 

 

 

 

Johann Gottlob Rößger

-/8/-

2

6+7

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Johann Gottlob Rößger

-/12/-

3

8+9

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlob Otte

-/8/-

2

10+11

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlob Otte sen.

-/8/-

2

 

 

 

 

Johann Gottlieb Rößger

-/8/-

2

12+13

Johann Georg Winkler

2/12/-

10

Carl Gottlob Otte sen.

-/8/-

2

 

 

 

 

Johann Gottlieb Rößger

-/8/-

2

  

Hierzu zum Vergleich: die festgelegten Nominallöhne und Gehälter von Freiberger Bergleuten:

1801

Steiger

1 Th. 6 Gr. bis
9 Th. 19 Gr.

Häuer

1 Th.  6 Gr. bis
1 Th. 10 Gr.

Grubenjungen  und Knechte

18 bis
25 Gr.

(Vor 1841 der Taler zu 24 Groschen gerechnet – Anm. d. Verf.)

  

Etwas anders sah die Situation bei den Schichtmeistern aus. Während die Steiger, Häuer und Knechte am Ort waren und auf der Grube, bei der sie arbeiteten, mehr oder weniger fest angestellt waren, führten die Schichtmeister meist die Leitung mehrerer Gruben aus. Darüber hinaus waren sie oft in Festanstellung beim Bergamt oder Oberbergamt oder selbst Lehnsträger der Berggebäude. Sie bekamen damit von allen Gruben, die von ihnen geleitet wurden, den ihnen zustehenden Lohn und hatten damit ein Vielfaches an Einkommen gegenüber einem Häuer oder gar einem Knecht.

Bisher konnten von folgenden Schichtmeistern und Bergleuten in Roßwein die Hintergründe geklärt werden:

  

Christian Heinrich Engelschall

- Schichtmeister und Knappschaftsschreiber

- geb.: 3. Juni 1757, Eibenstock; gest. 28. Juni 1830, Freiberg

Er war der Sohn von Johann Friedrich Engelschall, Bergmeister (später Obereinfahrer) in Freiberg und seiner Ehefrau, eine geborene Runaden. Beide sind in Freiberg verstorben und da beerdigt wurden.

Christian Heinrich Engelschall studierte an der Bergakademie Freiberg und erhielt im Jahre 1817 den Posten eines Knappschaftsschreibers beim Oberbergamt Freiberg. Vom Oberberghauptmann Freiherr von Herder erhielt er die silberne und später zu seinem 50jährigen Dienstjubiläum die goldene Verdienstmedaille.

Er heiratete 1789 die Johanna Sophia Engler, Tochter eines Pulvermühlenbesitzers und Destillateurs in Freiberg.  Mit ihr zeugte er vier Kinder. (Christian August Bertram „Neuer Nekrolog der Deutschen“, Zweiter Teil; Ilmenau, 1832; Druck und Verlag von Bernh. Fr. Voigt, Seite 516 / 517)

Er übte auf folgenden Berggebäuden die Schichtmeisterfunktion aus:

  • Febr. 176S - Gesegnete Bergmanns Hoffnung Obergruna   (BA-F/ C 29/ K 285) 
  • 16. Juli 1788 - Tiefer Erbstollen Saint Elias zu Gleisberg/Kummershain (BA-F/ C 29/ K 285, S. 19b)
  • 24. Aug. 1796 - Wolfstal Erbstollen als Beilehn zu Segen Gottes (BA-F/ C 29/ K 285, S. 359a) 
  • 19. Aug. 1797 - Segen Gottes Erbstollen zu Gersdorf; 3.4.5.6.7.8. Maas auf dem Aron Morgengang (BA-F/ C 29/ K 28, S.p. 377)
  • 16. Okt. 1802 - Johannes Erbstollen zu Roßwein  (1802-1814), (BA-F/ C 29/ K 285, S. 19a)

Desweiteren wird Engelschall als Schichtmeister der Jungen David Fundgrube am Muldenberg und dem Erz Engler Stolln bei Freiberg sowie einigen Gruben im Gebiet um Brand Erbisdorf genannt.

 


„Alte Bergschänke“ im oberen Burggraben, Roßwein (nicht erhalten), Abriß etwa um 2010). Erkennbar ist am oberen Haus die Kante, die nach dem Aufstocken des ehemals einstöckigen Gebäudes entstand.
(Foto: U. Bänsch, 1968)

   


Reproduktion eines Grundrisses des Erdgeschoßes der „Alten Bergschänke“  im Burggraben. Zu erkennen ist es, wie eng es in dem Haus gewesen sein muß. Quelle: Archiv des Bauamtes der Staddtverwaltung Roßwein

  


Fotoreproduktion eines Aquarells vom Roßweiner Kunst-Maler Horst Knoth (2004). Es zeigt die „Alte Bergschänke“ im oberen Burggraben (in der Mitte des Bildes) kurz vor dem Abriß. Das Gebäude war das letzte Haus, das an den historischen Bergbau in Roßwein erinnerte. Gerade hier im Burggraben hatten viele ehemalig im Bergbau Beschäftigte ihre meist einstöckigen Häuser. Gut dargestellt ist zum Beispiel auf dem Bild, des an der rechten Bildseite dargestellten Haus die Kante, über den unteren Fenstern, welche entstand, als das Gebäude um ein Stockwerk aufgestockt wurde.
(Foto: Bänsch)

  

Johannes Heinrich Hörnig (Schichtmeister)

- Lebensdaten nicht bekannt.

Johannes Heinrich Hörnig war, neben einigen Gruben in Roßwein, vor allem Schichtmeister einiger Gruben um Brand- Erbisdorf. Nachfolgend eine Auswahl der Gruben, die ihm unterstellt wurden:

  • den 14. November 1711, „Hat Hannß Heinrich Hörnig das lehn und Versorgung auf der Alten Silberschnurfundgrube an Hanns Friedrich Förstern übergeben, und diesen versprochen, die mit Crucis, dieses Jahres, verbleibende ReceßSchuld bey iedesmahliger Lieferung oder Einnahme, und zwar von 10 fl mit 1 fl an bemelten Hörnigen zu bezahlen. Actum ut supra J.G. Richter“  (Bestand 40010, Nr. 4417, S. 460A; Bibo 311152-311154, S. 602)
  • 10. April 1709 und 13. Mai 1713 – „eine Fundgrube und Ober nechster Maaß, auf einem Spaatgange, Die Beständige Liebe genannt, und soll sich die Fundgrube ganz nach der Oberen Maase strecken, ferner eine Fundgrube uf einen Flachen Gange. Die Rechte Treue genannt, noch eine Fundgrube uf einen Flachen Gange  Der Fröhliche Bergmann genannt, so in Kälber Tanz Hangenden sich befindet“ (Bestand 40010, Nr. 4417, S. 460A; Bibo 311152-311154, S. 630)
  • 10. April 1709 – Margaretha Flachen Gange. Der Margaretha Fundgrube. zu gute und eine Fundgrube  auf Einhörner stehenden Gang auf Hans Fritzschens und Haubolds Gütern zu St. Michael  (Bestand 40010, Bibo 311152-311154, S. 668)
  • 10.April 1709 - Fdgr. Zartes Fräulein auf beständige Liebespaat, Alles der beständigen Freundschaft Fdgr. zu gute. Auf des Pfarrers Balthasar Müller Beygute zu Erbisdorf (Bestand  40010, Nr. 4417, S. 460A; 311152-311154, S. 669)
  • 23. 11. 1698 -. Margaretha Fundgrube, Erbisdorf  (Bestand 40010, Nr. 4417, S. 335B; Bibo 311152-311154, S. 427)
  • 1716 - Lustgarten, Junge Daniel, Beständige Freundschaft, (Bestand 40010, Nr. 4417, S. 519B; Bibo 311152-311154, S 686)
  • 4. Juni 1708 – „Einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeit und darauf eine Fundgrube samt oberer nächsten Maas, auf einen Morgengang, der Augustus genannt, auf der Roßweiner Stadtflur am Tuchscherberge gelegen“. (Bestand 40010, Nr. 4417, S. 333b)
  • 25. Januar 1708 – „Einen Erbstollen mit seiner Gerechtigkeit und darauf eine Fundgrube samt Oberste 2. 3. 4. Maas, auf einen Stehenden Gange der Kaiser Heinrich genannt“  (Bestand 40010, Nr. 4417, S.. 417).

  

In Roßwein:

  • Schichtmeister auf dem Kaiser Heinrich Erbstolln
  • Eigenlehner auf dem Augustus Erbstolln (Trinitatis 1709 – Reminiscere 1710)
  • Im Quartal Trinitatis 1709 ließ sich Johannes Heinrich Hörnig als Eigenlehner den alten Stolln am Tuchscherberg, der ursprünglich ein Beilehn zum Kaiser Heinrich Erbstolln gewesen ist, verleihen.
  • Schichtmeister auf dem Augustus Erbstolln (Crucis 1710 – Crucis 1715 und Lucia 1717- Crucis 1719)

  

Am 25. Januar 1708 wurde er mit dem Kayser Heinrich Erbstolln (s. d.) belehnt. Bereits 1711 kam es zu einem Eklat zwischen dem Schichtmeister und der Gewerkschaft des Kaiser Heinrich Erbstolln. Die Gewerkschaft verklagte den Schichtmeister beim Berggericht beim Oberbergamt in Freiberg wegen folgender Strittigkeiten:
  • Wegen seiner angeblich übelgeführten Administration
  • Wegen seiner Maßnahme gemeinsam mit dem Steiger Gottfried Eichler in einem Garten unberechtigt einen Schacht geöffnet und ihn ausgebaut zu haben
  • Wegen seiner Forderung, die ihm angelastete Gruben- Schuld von 263 Th 19 gr 5 pf  der Gewerkschaft zurückzufordern und er von seinem Nachfolger, Schichtmeister Riedeln unberechtigt bereits 33 Th 19 gr 5 pf als Teilzahlung auf die Schuld erhalten zu haben.

Hörnig hatte das Nachsehen, seine Forderungen wurden nicht anerkannt. Er sollte auf Beschluß des Oberbergamtes auch den bereits erhaltenen Teilzahlungsbetrag wieder zurückzahlen.

 

Von der Roßweiner Bergmannsfamilie Gutwasser sind heute drei Generationen bekannt:

Johann Christian Gutwasser (Schichtmeister und Eigenlöhner)

- Lebensdaten nicht bekannt.

Quelle:  Mitteilung (2003) der Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Roßwein, nach den vorhandenen Eintragungen in den Kirchenbüchern  

Ober- Steiger auf Kayser Heinrich Erbstolln bis August 1728. Entlassung aufgrund einer Schlägerei in einem Roßweiner Schenke mit dem in Roßwein stationierten Musketier Johann David Ebert.

In einem Artikel in der Zeitschrift „Roßweiner Familienkalender“ von 1928 wurde ein Artikel aus Anlaß der 200 Wiederkehr einer Begebenheit aus dem Leben eines Roßweiner Bergmanns mit dem Titel „Steiger Christian Gutwasser“ veröffentlicht. Zitat:

Es war an einem schönen Sommerabend des Jahres 1728. Auf der Kaiser Heinrich-Zeche war der Steiger Christian Gutwasser tätig, ein Mensch dessen sehr übles Betragen und ärgerliche Aufführung mit keiner Feder zu beschreiben war. Eine Person, die statt des Gebetes fast täglich alle Donner, Hagel, Blitz, Wetter, Teufelsholen, Gottstrafen usw. ausstieß.  Am 28. August genantten Jahres saß Gutwasser beim Handelsmann Reichel zu Bier. Da öffnete sich die Tür, hereintrat ein Msketier von der in der Stadt im Quartier liegenden Kolba´schen Kompanie um eine Kanne Bier zu trinken. Johann david Ebert schritt an den nächsten Tisch zu und nahm neben Gutwasser Platz. Nach empfangenem Bier wollte sich Ebert eine Pfeife Tabak anzünden.

„Nur nicht so brutal, Ihr könnt ja wohl erst um Erlaubnis bitten, ehe Ihr das Licht wegnehmt,“ fuhr es dem Steiger ... heraus.

Der Musketier aber sagte: „Ich werde wohl deswegen vor Euch den Hut nicht abzunehmen brauchen, wir sitzen beide an einem Tische und haben an dem Licht gleiches Recht.“

Da drohte Gutwasser mit der Hand zuzuschlagen. Doch der Musketier Ebert setzte ihm auseinander, daß er solches zu unterlassen habe.

Plötzlich fielen beide übereinander her, der Wirt hatte Mühe und Not die Streitenden zu trennen. (...) da gab ihm der Steiger unversehens eine Maulschelle. Der Musketier stürzte sich nun auf Gutwasser warf ihn zu Boden und hielt ihn solange auf dem Boden fest, bis der Handelsmann Reichelt die Wache herbei gerufen hatte...“

 

Darauf beschwerte sich der Kompanie-Kapitän de Kolba bei den „Wohledlen, Großachtbaren, Rechts- und Wohlgelehrten, auch Wohlweisen Herrn Bürgermeistern und Rath der Stadt Roßwein“, dass Gutwasser zu einer verdienten Strafe heran gezogen werden sollte. Durch die Gewerkschaft des Kaiser Heinrich Erbstolln wurde Gutwasser schließlich entlassen. (Quelle: „Steiger Christian Gutwasser“, in: Roßweiner Familienkalender, 1928)

Die nachfolgende Kopie besagt die Zeugenaussage zum Verhalten des Steigers auf Kaiser Heinrich Erbstolln zu Roßwein Christian Gutwasser anläßlich der Untersuchung zu den Vorkommnissen einer Schlägerei mit einem Musketier in einer Schenke in Roßwein.

   


Aktenkopie der Zeugenaussage vom 22. Februar 1728 zum Verhalten des Steigers auf dem Kaiser Heinrich Erbstollen Christian Gutwasser getätigt von Christian Hanß, Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, Bestand 40010, Nr. 3020, S. 108, Kopie im Besitz des Autoren.

   

Zitat:

Auff begehrs E. löbl. Gewerkschaft auffen Kayser Heinrich Erbstolln allhier zu Roßwein attestier ich Ends unterschriebener, das ich wegen des dasigen Steigers Christian Gutwassers seiner übel Aufführung und Zanklust halber, auff besagter ... solange dieser Steiger da ist, nicht mitbauen ... werd, weil mit demselben, wie Stadtkundig, kein Mensch auskommen kann, und bey ihm wegen seines Fluchens und Gotteslästerns kein Seegen zu hoffen ... habe ich dieses Attestat ... unterschrieben, und besiegelt.

So geschehen Roßwein am 22.Febr. 1728“

Am 07.Juli und 30 Sept. 1733 erfolgte dann noch Belehnungen als Eigenlehner mit dem „Neuen Segen Gottes Erbstolln“. Danach tritt der Name in den Unterlagen nicht mehr in Erscheinung.

   

Christian Gottlob Gutwasser (Berggeselle)

(geb. um 1725, gest. 3. Dezember 1797)

Quelle: Mitteilung (2003) der Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Roßwein, nach den vorhandenen Eintragungen in den Kirchenbüchern, Sohn des Johann Christian Gutwasser.

„Am 19.November 1751 (Traubuch Nr. 30) heiratete Christian Gottlob Gutwasser Juvenis und Berggeselle auf dem Propheten Jonas Fundgrube an der Münzbach in Freyberg und Einwohner allhier, Joh. Christian Gutwaßers, gewesenen Ober- Steiger auf Kayser Heinrich Erbstolln allhier hinterlassener ehelicher Sohn, die Jungfrau Anna Maria, des Johann Tiezens, Gärtners und Schneiders zu Naundorf, eheliche Tochter.“

Zum Zeitpunkt der Trauung des Christian Gottlob Gutwasser im Jahre 1751 war der Vater Johann Christian Gutwasser wahrscheinlich schon verstorben. Es fanden sich zu ihm keine weiteren Eintragungen im Kirchenbuch. Der Sohn verstarb am 03.12.1797 im Alter: von 72 Jahren und wurde am 6. Dezember 1797 in Roßwein, mit nachstehendem Eintrag unter der Nr. 142 des Bestattungsbuches, beerdigt.

„Juvenis und Berggeselle auf dem Proheten Jona Fundgrube an der Münzbach bei Freybegr und Einwohner allhier. 1764 bis 1765, Bergknecht auf Neue Hilfe Gottes Erbstolln Roßwein und 1765 bis 1767 Häuer auf gleicher Grube.“

  

Johann Gottlob Gutwasser (Eigenlehner und Berggeselle)

10. Sept. 1777 - 1779, Belehnung als Eigenlöhner mit dem Weißen Roß und Weintraube

Ab 1779 Bergmann auf Segen Gottes Erbstolln Gersdorf, hier tödlich verunglückt.

Quelle: Mitteilung (2003) der Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Roßwein, nach den vorhandenen Eintragungen in den Kirchenbüchern.

Er war der Sohn von Christian Gottlob Gutwasser, Bürger und Bergmann allhier und Anna Maria, geb. Tizin und Enkel des Johann Christian Gutwasser aus Roßwein.

Er heiratete am 11.Februar 1780 in Roßwein Frau Johanna Christina KunzinGeorg Kunzens, Zimmermeisters allhier, nachgelassene Witwe.“

Johann Gottlob Gutwasser starb bei einem Grubenunglück im Bergwerk Segen Gottes Erbstolln zu Gersdorf am 14. August 1781. Er wurde durch „ein hereingesand Erd Donner auf der Stelle erschlagen“ und am 16. August 1781 „mit halber Procession und Abdankung“ beerdigt. Damit endete der Name in Roßwein im Mannesstamm.

   

Jonas (Johannes) Riedel (Schichtmeister)

- Lebensdaten nicht bekannt.

Riedel war Königlicher Polnischer und Churfürstlich Sächsischer bestellter Kux- Kränzler. Er war bereits Schichtmeister der Jungen Himmelfahrter Fundgrube hinter Erbisdorf und wurde als solcher am:

  • 8.1.1727 mit der zugehörigen Poch- und Wäschstatt und am 19.04.1730 mit den 1. bis 4. Maaßen auf dem Dorothea-Stehenden samt einer Fundgrube hinter Erbisdorf  belehnt. (BA-F/ II K 9/  Nr. 18, Seite 72)
  • 22.Febr. 1708 erhielt er die Belehnung für „einen Erbstolln mit seiner Gerechtigkeit und darauff eine Fundgrube zusambt der Ober Negsten 2. maas auf einem Spaatgange. Der Neue Segen Gottes genannt“
  • am 16.01.1732 bekam Jonas Riedel den Kaiser Heinrich- Erstolln verleihen. Unter seiner Leitung wurde der Bergbetrieb auf dem Kaiser Heinrich-Erbstolln noch bis 1738 aufrechterhalten, aber ohne wieder auf abbauwürdige Erze zu stoßen, und wurde daraufhin im gleichen Jahr, wegen Erfolglosigkeit, für immer eingestellt.
  • 1709 erfolgte die Verleihung des Segen Gottes Erbstolln zu Gersdorf an den Schichtmeister Jonas Riedel, nachdem der Grundbesitzer Kay von Rumohr auf Gersdorf das Kaufgeld von 16.000 Taler als Rezeßschuld auf das Gebäude überschrieben hatte. Dies geschah infolge der Machenschaften des betrügerischen Christoph Heinrich Köhler, Amtmann von Nossen, an der Grube Segen Gottes Erbstolln, Gersdorf.

     

Weitere Schichtmeister, die in Roßwein tätig waren und namentlich bekannt sind, aber über die keine weiteren Hintergrundinformationen vorliegen, sind unter den Bezeichnungen bzw. Beschreibungen der Gruben genannt.

  

 
 
 

Zusammenfassung

   

Das vorstehend behandelte Bergbaugebiet der Region Roßwein gehörte zum II. auswärtigen (nördlichen) Freiberger Bergrevier. Ende des 13. Jahrhunderts wurde dieses Gebiet durch den Markgrafen Friedrich dem Freidigen dem Kloster Altzella geschenkt und gehörte bis zur Säkularisation des Klosters zum Kernbesitz desselben. Eingebettet in eine reizvolle, vor Jahrmillionen in der Variszischen Ära entstandene und nach ihrer Heraushebung durch die Flüsse modellierte Landschaft, entstand hier am östlichen Rand des Sächsischen Granulitgebirges im ausgehenden Mittelalter eine sehr unterschiedlich geprägte Bergbaulandschaft, die von der montanhistorischen Forschung der letzten Jahrzehnte verstärkt in den Blickpunkt gerückt wurde.

Auf Roßweiner Fluren, weisen alle Indizien auf einen Beginn bergbaulicher Aktivitäten auf den Anfang des 16. Jahrhunderts hin. Nachdem der Landesherr Prämien für das Auffinden neuer und auch auflässiger Erzgänge ausgelobt hatte, setzte in Sachsen allgemein ein neues fieberhaftes Suchen nach abbauwürdigen Erzgängen ein. In ad notam verschiedener Hinweise, die in der Literatur auf einen Beginn des Bergbaues hier im Gebiet auf das 13. Jahrhundert verweisen, ist durch die Montanforschung der letzten Jahrzehnte der Beleg erfolgt. Zu nennen wäre hier besonders die archäologisch untersuchte Siedlung „Gerschberg“ in Nähe des Rittergutes Gersdorf unweit von Roßwein gelegen. Für Roßwein sind solche Befunde bis heute leider nicht nachweisbar. Wobei nicht auszuschließen ist, dass es in früheren Zeiten bergbauliche Versuche gegeben haben kann, die aber aufgrund des Entwicklungsstandes der Produktivkräfte kaum von Erfolg gewesen sein dürften. Die Berggebäude befanden sich alle am Rand des Granulitmassivs sowie in der Kontaktzone der angrenzenden Gesteinsschichten.

  

Im Stadtinnerem hat es nie bergbauliche Produktionsgebäude, weder über- noch untertage, gegeben. Die im Gebiet bebauten Erzgänge waren mehrheitlich in ihrer Richtung Spatgänge und Flachgänge, die Kalkspat, Flußspat und Quarz mit Beimengungen von Kupferkies, Kupferfahlerz und Bleiglanz enthielten und überwiegend der fluor-barytischen Formation (fba-Formation) sowie der kiesig-blendigen Beierzformation (kb-Formation) zugeordnet werden können. Als einzige Zechen haben der Kaiser Heinrich Erbstollen und vor allem der Wolfstaler Erbstollen verschiedentlich Ausbeute gebracht. Neben diesem waren von Bedeutung der Weiße Roß und Weintraube Erbstolln, der Neue Segen Gottes Erbstolln, der Augustus Erbstolln, der Johannes Erbstolln und als wichtigster der Wolfstaler Erbstolln. Insgesamt sind für 400 Jahre bergbauliche Tätigkeit zurzeit 24 Zechen für Roßwein, und 3 für Gleisberg namentlich nachweisbar. Davon wurden 18 tatsächlich aufgefahren und der Rest nur ein bis zwei Jahre nach der Verleihung wieder aufgegeben. Ob bei letzteren überhaupt ein Bergeinschlag erfolgte, ist bei einigen sehr fraglich.

Beachtet werden muss auch, dass die Zechen nicht nebeneinander existierten, sondern die meisten in zeitlicher Reihenfolge und dass in den einzelnen Perioden, die bedingt waren durch politische Ereignisse, und dass gleiche Berggebäude teilweise unter anderem Namen neu gemutet wurden. Alle Berggebäude waren Zeit ihres Bestehens trotz teilweiser ausgebrachter Erzmittel, Zubußgruben, die nur durch die quartalsmäßigen Zuzahlungen der Gewerken existieren konnten. Hierin begründet war auch letztlich das Dilemma aller Zechen, dass die Gewerken nicht gewillt waren, über Jahre hinaus nur zuzuzahlen und keine Dividende zu erhalten.

  

Der Rückgang der Zubußzahlungen und der damit verbundene Verzicht auf die Kuxe, auch als Bergbauunwilligkeit der Einwohner bezeichnet, führte dann nach einer bestimmten Zeit immer zur Aufgabe des Betriebes, da die entstehenden Kosten nicht mehr gedeckt werden konnten. Der Begriff der Bergbauunwilligkeit wird für Roßwein auch dadurch determiniert, dass die Stadtverwaltung ein gewisses Desinteresse an der bergbaulichen Tätigkeit zeigte und sogar so weit ging, dass diese einen Teil der dem Bergbau zustehenden finanziellen Mittel, welche aus Steuervergünstigungen resultierten, diesem vorenthielten und zu eigenen Zwecken einsetzten, was letzten Endes Anfang des 18. Jahrhunderts zur Aberkennung der Bergfreiheit für Roßwein führte und sich die Stadt fortan nicht mehr Bergstadt nennen durfte.

Der letzte aktive Bergbau fand im Jahre 1891 bei der Roßweiner Fundgrube statt, die aber schon ein Jahr später wieder aufgegeben wurde. Danach erfolgten etwa bis 1940 mehrfach Schürf- und Grubenfeldverleihungen, auf denen es aber nie zu nennenswerten bergbaulichen Aktivitäten gekommen ist. Mit Beginn des II. Weltkrieges erloschen alle bergbauliche Akivitäten in der Stadt vollends und wurden auch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht wieder aufgenommen.

Der Bergbau hat die Geschicke insbesondere der Stadt Roßwein nie wesentlich beeinflusst. Die Stadt Roßwein hatte sich in ihrer gesellschaftlichen Struktur aus einer Ackerbürgerstadt des Mittelalters zu einer Tuchmacher- und Handwerkerstadt entwickelt. Letzteren hatte sie auch ihre Wohlhabenheit in den vergangenen Jahrhunderten zu verdanken. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgte dann der Aufbau einer modernen Textilindustrie, die aus der Tradition des Tuchmacherhandwerkes hervorging, und es erfolgte darüber hinaus in der Zeit der industriellen Revolution, die Entwicklung einer kapitalkräftigen Metall- und Schuhmacherindustrie, die dann das Leben und die Wirtschaft in Roßwein über viele Jahrzehnte bestimmte.

  

Glück Auf!

 

Und ist das Tagwerk vollbracht

nach manchen kräftigen Schlägen,

dann wird für das Mal Schicht gemacht!

  

 
 
 

Weiterführende Quellen

   

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 Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.

  

  

         Allgemeine Quellen

  1. geoportal-sachsen.de

  2. mineralienatlas.de

  3. wikipedia.de

  4. Agricola, G.: „Bermannus oder über den Bergbau, Basel 1530 IN: Ausgewählte         Werke, Gedenkausgabe d. Staatl. Museums f. Minerologie und Geologie,            Dresden , Hrsg. V. H. Prescher, Dt. Verlag der Wissenschaften, Berlin, 1955

  5. Agricola, G.: „De re metallica libri XII“ Basel 1556, In: Ausgewählte Werke, Gedenkausgabe d. Staatl. Museums f. Mineralogie und Geologie, Dresden, Hrsg. V. H. Prescher, Dt. Verlag der Wissenschaften, Berlin, 1974

  6. Agricola, G.: „De re metallica libri XII” Reprintausgabe, Fourierverlag, 2004

  7. Anderson, James: An enquiry into the nature of the corn laws, with a view to the new corn bill proposed for Scotland (Edinburgh 1777)

  8. Anonym: „Das Königlich Sächsische Berggesetz”, Dresden 1868/69

  9. Anonym: Kirchenbücher der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Roßwein

  10. Anonym: Akten des Archivs der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Etzdorf

  11. Anonym: „Kalender für den sächs. Berg- und Hüttenmann auf das Jahr 1828“ Hrsg.  Bey der königl. Bergakademie zu Freiberg 1828 Bergarchiv Freiberg / ZA 89/1828

  12. Anonym: „Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen im Königreich Sachsen auf das  Jahr 1892“ Hrsg. Königl. Finanzministerium, von Oberbergrath C. Menzel Bergarchiv Freiberg / ZA 89 / 1892, Teil B, S. 10

  13. Anonym: „Über die Gerichtsbarkeit der Bergbehörden im Königreich Sachsen“ von einem sächsischen Bergverständigen, Freiberg, 1833

  14. Bänsch, U.: „Auf den Spuren des Bergbaues um Roßwein“, Hrsg.: Regionalmanagement und Bürgermeisterrat Klosterbezirk Altzella, Reinsberg, 2006

  15. Bänsch, U.: „Kartierung geologischer Aufschlüsse und alter, offen liegender Steinbrüche im Großraum: Roßwein- Hainichen- Frankenberg“, Striegistal, 2016

  16. Baumann, L.: „Die Lagerstätten der Freiberger Randgebiete“ In: Freiberger Forschungshefte C188, Freiberg 1964 

  17. Baumann, L., Weber, W., Hofmann, F.: „Glück Auf – Freiberg“, Bode Verlag, 1997

  18. Bayer: „Das Cistercienser- Stift und Kloster Altzella im Bistum Meißen“ Dresden 1855

  19. Berger, A.: „Altzella – das Kloster der Mark Meißen“, Nossen 1935

  20. Clauß, H.: „Die Entwicklung des Erbbereitens bis zu seinem Erlöschen im Jahre 1750 und seine Wertung als alter bergmännischer Rechtsbrauch“ IN: Freiberger Forschungshefte D21, Freiberg 1956

  21. Dalmer, K. u. Dathe, E.: „Erläuterungen zur geologischen Spezialkarte des Königreiches Sachsen“, Sektion Roßwein – Nossen, Blatt 63, Leipzig 1909

  22. Ermisch, H.: „Das sächsische Bergrecht des Mittelalters“, Leipzig 1887

  23. Ermisch, H.: „Das Urkundenbuch der Stadt Freiberg“, Leipzig 1886 /1891

  24. Giese, J. H.G.: Mitteilung über ahnenkundliche Nachforschungen in Kirchenbüchern  der Gemeinde Roßwein, Schreiben vom 18.02.2003

  25. Grimm, Gebr.: „Deutsches Wörterbuch“, Verlag S. v. Hirzel, Leipzig 1885

  26. Grunert, S.: „Eine Übersicht der Geologie von Sachsen“, In: Sächsische Heimatblätter, 38 (2) 1992, S. 85-90

  27. Hermann, W.: „Bergbau und Kultur“ In: Freiberger Forschungshefte D 2, Freiberg 1953

  28. Hermann, W. und Ermisch, H.: „Das Freiberger Bergrecht“ In: „Neues Archiv für            sächsische Geschichte“ Bd. III Heft 2, Seite 123

  29. Hermann, W.: „Bergbau und Kultur“ In: Freiberger Forschungshefte D2; Akademie-Verlag, Berlin, 1953

  30. Kaufmann, F.: „Aus der Geschichte des Bergbaues in Roßwein“ In: Festschrift zum Roßweiner Schul- und Heimatfest 1955, Pflugbeil, Roßwein 1955

  31. Klette (Pfarrer zu Etzdorf): „Die Parochie Etzdorf“ In: Neue Sächsische Kirchengalerie - Ephorie Leisnig, Leipzig 1900

  32. Knauth, J. C.: „Alt Zellische Chroniken“, Dresden / Leipzig 1722

  33. Köhler, A. W.: „Anleitung zu den rechten und der Verfassung bey dem Bergbaue im Königreiche Sachsen“ Freyberg, 1924

  34. Köhler, J.: „Die Keime des Kapitalismus im sächsischen Silberbergbau (1168 bis um 1500)“ In: Freiberger Forschungshefte D13, Akademie-Verlag 1955 

  35. Krenkel, P.: „Zu der Urkunde des Markgrafen Otto vom 2. August 1185“ In: Freiberger Forschungshefte D 11, Freiberg 1955

  36. Kretzschmar, Dr.: „Allgemeine Bergpolizei-Vorschriften für das Königreich Sachsen“ königliches Bergamt, Gerlachsche Buchdruckerei Freiberg, 1901

  37. Krug: „Grundzüge des im Königreich Sachsen geltenden Bergpolizeirechtes“; In: Die Königlich Sächsische Bergakademie zu Freiberg und Königliche Geologische Landesanstalt nebst Mitteilungen über die Entwicklung und dem Stand des Berg- und Hüttenwesens  und der Bergpolizei im Königreich Sachsen“ , Herausgegeben von der Königlichen Bergakademie; Freiberg, 1904

  38. Kube, Siegfried: „Der Bergbau in der werdenden markgräflich meißnischen Landesherrschaft“ – Interpretation des Vertrages von Krumm- Hennersdorf, 8.August 1241, Dresden 1955 In: Freiberger Forschungshefte

  39. Kugler, J.: „Einleitung“; In: Geschichte des Bergbaues zu Gersdorf bei Roßwein im Freiberger Revier von Kurt Alexander Richter aus dem jahre 1869; Reihe: Akten und Berichte vom sächsischen Bergbau, Heft 21, Kleinvoigtsberg, 1999, S.1

  40. Leipold, J.: „Deutsches Städtebuch II, 1941, Seite 202

  41. Löscher, H.: „Vom Bergregal im sächsischen Erzgebirge“ In: Freiberger Forschungshefte, D22C, Akademie-Verlag, Berlin 1957

  42. Maetschke, M.: „Verdammung der Missethäter zur Bergarbeit“ – Das Scheitern der    Bergwerksstrafe im frühneuzeitlichen Europa; Verlag Mohr Siebeck, Tübingen,1916

  43. Magirius, H.: „Die Baugeschichte des Klosters Altzella“ Akademie-Verlag, Berlin 1962

  44. Marx, K.: „Lohn, Preis und Profit“ Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, S. 370 ff,       Dietzverlag Berlin, 1970

  45. Molenda, D.: „Bergstädte und Merkantilismus in Oberschlesien und Kleinpolen im XVII. Jahrhundert“ In: Städtewesen und Merkantilismus in Mitteleuropa, Köln und Wien, 1983

  46. Müller, A.: „Erzgänge des Freiberger Reviers und des Erzgebirges“, Freiberg 1901

  47. Neuberg, C.: „Goslars Bergbau bis 1552“ Ein Beitrag zur Wirtschafts- und   Verfassungsgeschichte des Mittelalters, Hannover 1892

  48. Neumann, K.: „Die Paradekleidung des sächsischen Berg- und Hüttenmannes“

  49. In „Glück auf, der Steiger kommt...“ Hrsg. Sächs. Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e.V., Freiberg,1999

  50. Niemetz, G.: „Geschichte der Sachsen vom germanischen Stamm bis zum Freistaat“ Oberlausitzer Verlag, Spitzkunnersdorf 1999

  51. Pönitz, H.: „750 Jahre Seifersdorf; 1248 bis 1998“ Festschrift aus Anlaß des 750.  Jahrestages der Gründung von Seifersdorf bei Großschirma; Herausgeber: Gemeinde Seifersdorf

  52. Ricardo Sah Sir Edward West, David: “Die Grundsätze der politischen Oekonomie,       oder die Staatswirthschaft und die Besteuerung“, London, 1817

  53. Richter, A. K.: „Geschichte des Bergbaues zu Gersdorf bei Roßwein im Freiberger Revier“ Freiberg, 1869; In: Schriftenreihe: Akten und Berichte vom Sächsischen Bergbau, Heft 21 Kleinvoigtsberg, 1999

  54. Schellhaas, W.: „Die älteste Urkunde des sächsischen Bergbaues“ In. Freiberger Forschungshefte D11, Freiberg 1955

  55. Schreiter, P. u. Jubelt, R.: “Gesteinsbestimmungsbuch”, VEB Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1974, 2. Auflage

  56. Schwabenicky, W.: „... war einst eine reiche Bergstadt“ Veröffentlichungen der Kreisarbeitsstelle für Bodendenkmalpflege Mittweida, Heft 1, Mittweida 1991

  57. Schwarz, K.: „Untersuchungen zur Geschichte der deutschen Bergleute im späten Mittelalter“, In: Freiberger Forschungshefte D 20, Freiberg 1958

  58. Smith, Adam: „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ London, 1776

  59. Veith, H.: „Deutsches Bergwörterbuch“ 1871; Reprint – Ausgabe Vaduz/Lichtenstein, 2005

  60. Wagenbreth, O. u. Hofmann, F.: „Alte Freiberger Bergwerksgebäude und Grubenbaue“ In: Freiberger Forschungshefte, D 19, Akademie- Verlag, Berlin 1957

  61. Wagenbreth, O. u. Wächtler, E.: „Technische Denkmale in der DDR”, VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1969

  62. Wagenbreth, O. u. Wächtler, E.: „Bergbau im Erzgebirge“ Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1990, 1. Auflage

  63. Wagenbreth, O. u. Wächtler, E.: „Der Freiberger Bergbau – Technische Denkmale und Geschichte“ VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig1986

  64. Weiske, J.: „Der Bergbau und das Bergregal“ Verlag Georg Reichardt, Eisleben 1845

  65. Westhoff, W.: „Geschichte des deutschen Bergrechtes“ In: Zeitschrift für Bergrecht, 50. Jahrgang, 1909 (Sonderabdruck)

  66. Witzsch, R.: „Die Erzgruben an der Striegis und bei Roßwein“ In: Unsere Heimat, (8) 1927 Nr. 6, Seite 44 bis 46

  67. Knauth, Johann Conrad: „Des alten berühmten Stiffts-Closters und Landes- Fürstlichen Conditorii Alten-Zella, an der Freybergischen Mulda, So wohl von alters her darzu gehöriger dreyen respective Städte, Berg- und Marck-Flecken, Roßwein, Siebenlehn und Nossen Geographisch- und Historische Vorstellung“; Teile I bis VII; Leipzig /Dresden, 1721/1722

  68. Beyer, Eduard: „Das Cistercienser- Stift und Kloster Alt- Zelle in dem Bistum Meißen“ Dresden (1855), S. 517 – 730

  69. Zeuzsch, A. S. Von: „Alphabetisches Verzeichnis aller in dem Churfürstenthum Sachsen und in denen dazu gehörigen incorporierten Landen befindlichen Schrift= und Amtsäßigen, auch accisebaren großen und kleinen Städte, Ämter, Schlösser, Flecken, Rittergüter ...“  Waltherische Hofbuchhandlung, Dresden, 1791

  70. Leipold, Johannes: Deutsches Städtebuch, II, 1941, S. 202

  71. Wolfgang Schwabenicky: Der mittelalterliche Silberbergbau im Erzgebirgsvorland und im westlichen Erzgebirge, 2009

  72. Gross, Reiner: „Geschichte Sachsens“. Edition Leipzig 2012

  73. Blaschke, Karlheinz: „Geschichte Sachsens im Mittelalter“. Union Verlag Berlin 1991

  74. Kube, Siegfried: „Der Bergbau in der werdenden markgräflich meißnischen      Landesherrschaft“; In Freiberger Forschungshefte, D21 1957

  75. Clauss, Herbert: „Rechtsbestimmungen für die bergmännische Arbeit im 12., 13. und 14. Jahrhundert“; In Freiberger Forschungshefte, D21 1957
     
     
    Archiv des Stadtbauamtes Roßwein
      

  76. Akten zum Huthaus des Kaiser Heinrich Erbstolln

  77. Akten zur „Alten Bergschenke“

  78. Zeichnung vom Walterschacht im Wolfstal; 1910
     
     
    Kirchenbücher der Marienkirchengemeinde Roßwein (Kirchenverwaltung)
      

  79. Tauf-, Heirats- und Sterbekataster ab 1742
      
     

    Staatsarchiv Leipzig
     

  80. von Haugwitz, F. A.: „Erb-Register des Rittergutes Gersdorf bei Roßwein“  April 1697; RG 931 (alte Signatur)
     
     
    Bergarchiv Freiberg
     

  81. Bestand 40003 (Geognostische Gang- und Landesuntersuchungskommission), Nr. I436: Verleihkarte No. 143 – coloriert, um 1820

  82. Bestand 40010 (Bergamt Freiberg), Nr. 3020: Roßweiner Bergbau betreffend, dat.1718 - 1723, 1728, 1734

  83. Ebenda, Nr, 1433: Acta, Weißes Roß- und Weintraube-Stolln bei Roßwein betr., dat.1905-1909

  84. Ebenda, Nr.  539: Acta, Angelegenheiten bei Roßweiner Fundgrube zu Roßwein  betr., dat.1891

  85. Ebenda, Nr. 972: Acta, das Berggebäude Berthold Erbstolln oberhalb des Roßweiner Mühlenwehres am rechten Muldenufer betr., dat. 1849 – 1850

  86. Ebenda, Nr. 1441: Acta, Weintraube Erbstolln vereinigtes Feld bei Roßwein

  87. Ebenda, Nr. 144: Acta, das Berggebäude Hubertusburger Frieden Erbstollen zu Roßwein  und Glücklichen Kalten Born Erbstollen bei Kloster Zella betr., dat. 1766, 1799-1804

  88. Ebenda, Nr. 228: Acta, das Berggebäude Johannes – Erbstolln zu Roßwein  betr., dat. 1803-1808

  89. Ebenda, Nr.  841: Acta, das Berggebäude Wolfstal zu Roßwein s.w.d.a. betr. Vol. I, dat. 1799

  90. Ebenda, Nr.  842: Acta, das Berggebäude Wolfsthal Erbstolln zu Roßwein s.w.d.a. betr. Vol. II, dat. 1809-1815

  91. Ebenda, Nr.  843: Acta, das Berggebäude Wolfsthal zu Roßwein s.w.d.a. betr. Vol. III, dat. 1816 - 1822

  92. Ebenda, Nr.  1431: Acta, das Berggebäude Wolfsthal zu Roßwein s.w.d.a. betr. Vol.  IV enthält u. a.: Übersichtsblatt.- Verleihung an die Stadtgemeinde Roßwein. Infristhaltung.

  93. Ebenda, Nr.  844: Acta, den Wolfstaler Bergbau betr., dat. 1822-1858, 1905    „Zusammenfassung des Berichtes über den Wolfstaler Bergbau vom 22. Juni 1822“

  94. Ebenda, Nr. 3049: Acta, die Verwahrung der im hiesigen Bergamtsrevier durch  den Einsturz alter Schächte und anderer Grubenbaue von  Zeit zu Zeit entstehenden Tagesbrüche s.w.d.a. betr. Vol. III, dat. 1825

  95. Ebenda, Nr. 1395: Acta,das Berggebäude Glücklicher Kalteborn Erbstolln unter Alt-Zella s.w.d.a. betr.-Vol. III, dat. 1866-1888

  96. Ebenda, Nr. 1428: Acta, Bergsegen bei Etzdorf betr.

  97. Ebenda, Nr. 4410: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1572-1577; mit Verweis auf: Bibo 311150: Abschrift A. Becke

  98. Ebenda, Nr. 4411: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1578 – 1583

  99. Ebenda, Nr. 4412: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1583-1588

  100. Ebenda, Nr. 4413: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1604-1612; mit Verweis auf Bibo 311151: Abschrift A. Becke

  101. Ebenda, Nr.  4414: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1613 -1630

  102. Ebenda, Nr.  4417: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1671-1720; mit Verweis auf Bibo 31152-311154: Abschrift A. Becke

  103. Ebenda, Nr.  4418: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1721-1742; mit Verweis auf Bibo 311157-311159: Abschrift A. Becke

  104. Ebenda, Nr.  4420: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1760-1780

  105. Ebenda, Nr.  4421: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1785 -1801

  106. Ebenda, Nr.  4422: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1801-1837

  107. Ebenda, Bibo 311150: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1572-1578; Abschrift A. Becke

  108. Ebenda, Bibo 311151: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1604-1612; Abschrift A. Becke

  109. Ebenda, Bibo 311152-311154: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1671-1720; Abschrift A. Becke

  110. Ebenda, Bibo 311157-311159: Berg-Lehns- und Verleihbuch dat. 1721-1742; Abschrift A. Becke

  111. Ebenda, Nr. 3678: Klage der Gewerkschaft in Kaiser Heinrich Erbstolln zu Roßwein gegen den vorigen Schichtmeister Johann Heinrich Hörnig, dat. 1711

  112. Ebenda, Nr. 10: Das zum Kaiser Heinrich Erbstolln bei Roßwein von einem dort anfahrenden Bergmann, Georg Schubart, aufzubauende Huthaus und die vom Rat [der Stadt] unternommene Störung (durch Bauverbot) und Eingriff in die Zuständigkeit des Bergamtes Freiberg, dat. 1711 – 1737

  113. Ebenda, Nr.  3982: Abgebranntes Zechenhaus Oberer Kaiser Heinrich zu Roßwein, dat. 1835 – 1838

  114. Ebenda, Nr.  3677: Sammlung der älteren, während der Justizverwaltung durch das Bergamt Freiberg aufgenommenen Urkunden über die abgegebenen Zechenhäuser Kaiser Heinrich und Oberer Kaiser Heinrich bei Roßwein,  dat.1778 bis 1835

  115. Ebenda, Nr.  3980: Untersuchungssache gegen den Tagemaurer Carl Gottlob Beiligzu Roßwein wegen Verdachts der Brandstiftung [am Huthaus vom Berggebäude Kaiser Heinrich] dat. November 1835 - Februar 1836

  116. Ebenda, Nr.  3981: Untersuchungssache gegen den Tagemaurer Carl Gottlob Beilig zu Roßwein wegen Verdachts der Brandstiftung am Huthaus vom Berggebäude Oberer Kaiser Heinrich zu Roßwein dat. März 1836 - Dezember 1850

  117. Ebenda, Nr.  3155: Protokoll über den Betrieb verschiedener Eigenlehnerzechen, worüber besondere Acta nicht gehalten worden sind (Vol. III; 1825)

  118. Ebenda, Nr.  972: Extra-Quatemberabgaben-Befreiung für die Bergleute und diesbezüglich vom Bergamt ausgestellte Attestate, dat. 1730 – 1733

  119. Bestand: 40001 (Oberbergamt Freiberg), Nr. 1293/Nr. 885: General Befahrungsregistratur über den Weißen Roß und Weintraube Stolln,

  120. Ebenda, Nr. 1293 Nr. 884: General-Befahrungs-Registratura, gehalten Montag, den 16ten July, 3te Woche Crucis ao. 1764 auf Neue Hilfe Gottes Erbstolln zu Roßwein 

  121. Ebenda, Nr. 1293 Nr. 886: General-Befahrungs-Registratura, gehalten Montag, den 16ten July, 3te Woche Crucis ao. 1764 auf Augustus Erbstollen zu Roßwein 

  122. Ebenda, Nr.  1293 Nr. 883: General-Befahrungs-Registratura, gehalten Montag,  den 16ten July, 3te Woche Crucis ao. 1764 auf Himmelfahrt Christi Erbstolln zu  Roßwein 

  123. Ebenda, Nr. 1293: General-Befahrungs-Registratura, gehalten Montag, den  16ten July, 3te Woche Crucis ao. 1764 auf Neue Hilfe Gottes Erbstollen zu  Roßwein 

  124. Bestand 40024 (Landesbergamt Brechtigungssachen), Nr. 10-96: Bergsegen zu Etzdorf (Berechtigungssachen dat.1906 -1911)

  125. Ebenda, Nr. 22-839: Roßwein, Wolfstal Stollnwasser im Grubenfeld Segen Gottes betr., dat. 1887 - 1893, 1904 - 1906, 1933 – 1947

  126. Ebenda, Nr. 10-771: Roßweiner Fundgrube bei Roßwein - Berechtigungen

  127. Ebenda, Nr. 10-993: Verleihkarte dat. 1924 – 1928, Weintraube Stolln vereinigtes Feld bei Roßwein – Berechtigungen

  128. Ebenda, Nr. 10-987: Acta, Berechtigungsangelegenheiten bei dem Berggebäude Weißes Roß- und Weintraube-Stolln bei Roßwein betr., dat. 1906

  129. Bestand 40036 (Deponierte Risse), Nr. B 12491

  130. Bestand 40040 (Fiskalische Risse zum Erzbergbau), Nr.  K1053 u. B 1052 Augustus Erbstolln zu Rosswein, Grundriß dat. 1792

  131. Ebenda, Nr. E 5172: Beihilfe Erbstolln, Verleihkarte dat. nach 1851

  132. Ebenda, Nr. E 5172: Beihilfe Erbstolln, Grubenfeld dat. Nach 1851

  133. Ebenda, Nr. D 5171: Beihilfe Erbstolln, Grubenfeld dat. Nach 1851

  134. Ebenda, Nr. D 5171: Beihilfe Erbstolln, Verleihkarte, Grubenfeld

  135. Ebenda, Nr. D1393: Beihilfe Erbstolln. Croquis über das alte sowie über das unterm 25. Juli 1856 nachgemuthete Grubenfeld

  136. Ebenda, Nr. I1659: Concordia Fundgrube zu Etzdorf, Croquis der Eisenerzgrube

  137. Ebenda, Nr. C2718: Himmelfahrt Christi Erbstolln, Grund- und Saigerriß

  138. Ebenda, Nr. K3047: Hubertusburger Friede Erbstolln, Grund- und Saigerriß

  139. Ebenda, Nr. J3103: Johannes Erbstolln zu Rosswein, Grundriß

  140. Ebenda, Nr. H3929: Neuer Segen Gottes Erbstolln, Grund- und Saiger Riß des            Berggebäudes

  141. Ebenda, Nr. B4454: Segen Gottes Erbstolln Gersdorf, Grund- und Saiger Riss

  142. Ebenda, Nr. C6070: Situationsriss der Gegend um Roßwein mit eingezeichneten       Bergwerksanlagen

  143. Ebenda, Nr. C5670: Situationsriss der Gegend um Roßwein mit eingezeichneten        Bergwerksanlagen

  144. Ebenda, Nr. K5807: Situationsriß über das Gebirge an der Mulde von A. J. Oehlschlegel 1810

  145. Ebenda, Nr. K5084: Weißes Roß und Weintraube Erbstolln, Grund- und Saiger Riß  des Berggebäudes

  146. Ebenda, Nr. B5085: Wolfstal Erbstolln, Anlagezeichnung z. Kunstgezeug, 1811

  147. Ebenda, Nr. K5077: Wolfstal Erbstolln, Grund- und Saigerriß über das    Berggebäude 1791

  148. Ebenda, Nr. J5080: Wolfstal, Grund- und Saigerriß zu den Teichen, 1806

  149. Ebenda, Nr. K5077: Wolfstaler Erbstolln Saigerriß des Tiefen Stolln

  150. Ebenda, Nr. K5807: Wolfstaler Erbstolln, Ausschnitt aus einem Grundriss des Jacob Spats, dat. um 1818

  151. Ebenda, Nr. K5087: Wolfsthal samt Weihsenrohs und Weintraube Erbstolln, Grundriß von den Berg Gebäude

  152. Ebenda, Nr. K5086: Wolfsthaler Erbstolln, Grundriss über das Berggebäude

  153. Bestand 40044 (Generalrisse), Nr. 2-K7

  154. Ebenda, Nr. 7-I1100

  155. Ebenda, Nr. 7-I1098

  156. Ebenda, Nr. 7-I367

  157. Ebenda, Nr. 7-I1099

  158. Ebenda, Nr. 7-I 1096

  159. Ebenda, Nr. 7-I 1095

  160. Ebenda, Nr. 7-I 914

  161. Ebenda, Nr. 7-I750

  162. Ebenda, Nr. 7-I1098

  163. Ebenda, Nr. 7-I1100

  164. Ebenda, Nr. 7-I367

  165. Ebenda, Nr. 7-I1098

  166. Bestand 40050 (Bergamt Dresden), Nr. 125: Verschiedene Gruben und eingelegte Mutungen, über die keine Einzelakten geführt wurden, dat. 1869 - 1879

  167. Bestand 40073 (Bergschadenkundliche Analysen), Nr. 1-77: Nossen, Teil 1: Roßwein, dat. 1982-1983

  168. Ebenda, Nr. 40073-2, Nr. 1858-1925, Rissbeilagen zur BSA Nossen

  169. Bestand 40174 (Grubenakten des Bergreviers Freiberg), Nr. 1: Hasensprung bei Roßwein (Berechtigungssachen -1906) dat. 1907 - 1909

  170. Bestand 40186 (Zechenregister sächsischer Bergreviere): Nr.  52366, 52370, 52374, 52378, 52380)

  171. Ebenda, Nr. 53133 ff

  172. Ebenda, Nr. 50566 u. 50571

  173. Ebenda, Nr. 52323

  174. Ebenda, Nr. 52327

  175. Ebenda, Nr. 52366, 52370, 52374, 52378, 52380

  176. Ebenda, Nr. 52363 bis 52380

  177. Ebenda, Nr. 54269 bis 54273

  178. Ebenda, Nr. 28325

  179. Ebenda, Nr. 28495

  180. Ebenda, Nr. 71552 ff

  181. Ebenda, Nr. 28764

  182. Ebenda, Nr. 28952 und 28953

  183. Ebenda, Nr. 80317 bis 0322, 80990 bis 80993, 81690 bis 81694, 83751 und 83752

  184. Ebenda, Nr. 82934 bis 82939, 29232 bis 29238

  185. Ebenda, Nr. 29 239

  186. Ebenda, Nr. 29 231

  187. Ebenda, Nr. 12196 ff

  188. Ebenda, Nr. 12206

  189. Ebenda, Nr. 13380

  190. Ebenda, Nr. 13380

  191. Ebenda, Nr. 29540 bis 29550

  192. Ebenda, Nr. 29550

  193. Ebenda, Nr. 97452

  194. Ebenda, Nr. 97405

  195. Ebenda, Nr. 10661 und 106617

  196. Ebenda, Nr. 139990, 30436 und 111738

  197. Ebenda, Nr. 113331 ff

  198. Ebenda, Nr. 4109796 ff

  199. Ebenda, Nr. 63648 ff

  200. Ebenda, Nr. 13350

  201. Ebenda, Nr. 63648 ff

  202. Ebenda, Nr. 63648 ff

  203. Ebenda, Nr. 31428 und 61927; 11919 und 8977

  204. Ebenda, Nr. 135437, 136214, 136215, 136216 und 135438

  205. Ebenda, Nr. 139112 und 137628 ff