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Ein Beitrag von www.unbekannter-bergbau.de
  

 
 

Erzbergbau bei Geithain

Erstellt Oktober 2016.

Wir bedanken uns für die Informationen aus dem Stadtarchiv sowie für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Beitrages bei Herrn Dr. W. K. Reuter vom Geithainer Heimatverein.

Sie finden diesen Beitrag in einem Sammelband auf dem Qucosa- Server der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden im PDF- Format.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-172572

 

Zur historischen Einordnung

 

Die Region um Geithain lag vom 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts im unmittelbaren Grenzgebiet zwischen den reichsunmittelbaren Herrschaften des Pleißenlandes im Norden und Westen – hier insbesondere der Herrschaft Colditz – sowie der Burggrafschaft Rochlitz im Osten und Süden, welche bereits 1143 unter wettinische Hoheit gekommen war. Zentrum des nördlichen Pleißenlandes war die Burggrafschaft Altenburg.

Im Jahr 1324 unterstellte König Ludwig der Bayer die Burggrafschaft Altenburg der Lehnshoheit seines dem Haus Wettin angehörigen Schwiegersohnes, Markgraf Friedrich II., des Ernsthaften. Nach dem Tod des letzten Altenburger Burggrafen Albrecht IV. anno 1329 wurde durch kaiserliches Diplom der Übergang dieses Amtes an die Wettiner bestätigt, womit der endgültige Zerfall des Pleißenlandes eingeläutet war.

In derselben Zeit, nämlich 1327 und erneut 1349 unterstellten die Vögte von Plauen den noch heute als „Vogtland“ bezeichneten, südwestlichen Teil des stauffischen Reichslandes als Reichsafterlehen der Böhmischen Krone. Daraufhin erfolgte 1357 ein Gebietstausch mit den Meißner Markgrafen, bei dem letztere die Herrschaften Wiedersberg, Adorf und Pausa erhielten, dagegen Borna, Geithain und Kohren für einige Zeit an die Vögte von Plauen kamen (40016).

Ähnlich wie die Schönburger oder die Vögte von Plauen und Weida waren auch die Colditzer als staufische Reichsministeriale in den Besitz dieser Herrschaft gelangt. Der als Urahn des Geschlechtes geltende Thimo I. von Colditz wurde 1158 durch Kaiser Friedrich I., Barbarossa zum Reichsministerialen erhoben. Sie verfügten anfangs nur über die Burg Colditz und etwa 20 Dörfer, von denen die meisten während des Landesausbaus im Pleißenland gegründet worden sein dürften. Im 13. Jahrhundert standen die Herren von Colditz als Landrichter zeitweise sogar an der Spitze der Territorialverwaltung, bis das Pleißenland endgültig an die Wettiner fiel (20007).

In den Diensten der Markgrafen von Meißen gelang ihnen vorher noch ein Ausbau ihrer Herrschaft unter Wahrung einer gewissen Eigenständigkeit, die – wieder vergleichbar mit den Schönburgern – bis in die Nähe einer eigenen Landeshoheit reichte. So fungierte Thimo VIII. unter Kaiser Karl IV. als Landvogt der Oberlausitz und Hauptmann von Breslau. Weitere Familienmitglieder erlangten im 14. Jahrhundert die Bischofssitze von Meißen und Naumburg, ohne daß ihre Verbindung zum Stammhaus in Colditz selbst abriß (20007).

Nachdem die Bestrebungen der Meißner Markgrafen, die pleißenländischen Herrschaften unter ihre Landsässigkeit zu zwingen, auch gegenüber den Colditzern erfolgreich waren, ging der Einfluß des Geschlechts außerhalb des Muldenlandes zurück. Im Jahr 1404 verkauften die Brüder Albrecht und Georg von Colditz schließlich den Stammbesitz ihrer Familie endgültig an Markgraf Wilhelm I., dem Einäugigen, womit die langjährige Herrschaft der Herren von Colditz innerhalb des wettinischen Machtbereichs beendet war (20007).

Die Territorialgrenze zwischen den aus den Grafschaften später gebildeten Ämtern Borna, Colditz und Rochlitz behielt in den folgenden Jahrhunderten aber ihren Bestand. Die nördliche Flurgrenze der Stadt Geithain bildet bis heute eine Grenzlinie. Während Tautenhain und Alt-Ottenhain dem Amt Colditz angehörten und heute zur Stadt Frohburg gehören, gehörte Geithain immer zum Amt Rochlitz.

 

 

 

Zur Montanhistorischen Einordnung

 

Natürlich waren alle Territorialherrschaften bestrebt, die eigenen Ländereien auch hinsichtlich möglicher Erzvorkommen auszubeuten, nachdem sich herumgesprochen hatte, daß man bei Freiberg große Silbererzvorkommen erschlossen hatte.

Wie die archäologischen Funde in  Dippoldiswalde inzwischen belegen, gab es schon im 12. Jahrhundert an zahlreichen Orten mehr oder weniger erfolgreiche Bergbauversuche. Eigenständige Bergämter als bergrechtliche Verwaltungsbezirke bestanden in dieser Zeit aber noch nicht, denn noch aus dem Jahre 1404 ist z. B. überliefert, daß „der meißnische Bergmeister“ bei Besuchen in Plauen die Belehnungen im vogtländischen Bergbau mit erledigte (40016).  

Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts müssen auch die Colditzer das Bergregal in den ihnen gehörigen Territorien innegehabt oder zumindest für sich beansprucht haben, denn auch innerhalb ihres Herrschaftsgebietes blühten wenigstens schon ab Anfang des 14. Jahrhunderts ertragreiche Bergbaureviere, wie etwa der „Ullrichsberg“ einige Kilometer südlich von Penig bei Wolkenburg (wolkenburger-bergbaurevier.de). Die erste urkundliche Erwähnung des „Ullrichsberges“ datiert auf 1351 – also nach dem Übergang des Pleißenlandes in die wettinische Lehnshoheit – und beinhaltet die Einigung der Brüder Busso und Volrad von Colditz mit dem Markgrafen Friedrich III., dem Strengen, über die Neuverteilung ihrer Rechte am Ullrichsberg und letztlich den Übergang der Münzrechte an den Markgrafen (vgl. P. Albinus, 1590, in: III. Titel: Von den folgenden meißnischen Bergwerken. Dieselbe Urkunde wird erneut von H. Ermisch 1886 zitiert.).

Auch östlich von Geithain bei Rochlitz ging bereits innerhalb dieser ersten Bergbauperiode umfangreicher Bergbau auf Eisen und Silber um (bergbau-seelitz.de). Die erste urkundliche Erwähnung der Grube Vogelsang bei Seelitz datiert auf das Jahr 1468, als hier gleich drei Bergwerke verliehen wurden. Dabei wird bereits zu dieser Zeit von „alten Stolln“ gesprochen, so daß man annehmen muß, daß auch dieser Bergbau schon viel weiter in der Geschichte zurückreicht.  

Im 16. Jahrhundert wurde das Bergwesen in den einzelnen Revieren der Mark Meißen – insbesondere durch die Bergordnungen Herzog Georgs, des Bärtigen – gewinnorientiert straff organisiert. Nördlich des Erzgebirges wurden zu dieser Zeit aber keine weiteren Bergämter eingerichtet, da der Bergbau hier gegenüber den neuen Revieren im Oberen Erzgebirge zwangsläufig an Bedeutung verloren hatte. Stattdessen wurden die im Erzgebirge geschaffenen, kursächsischen Bergämter mit der Mitverwaltung der weiter im Norden bestehenden Bergwerke beauftragt.

Der Ullrichsberg bei Wolkenburg wurde im 16. Jahrhundert und noch bis zur Einstellung des Bergbaus Ende des 18. Jahrhunderts durch das Bergamt Marienberg beaufsichtigt (wolkenburger-bergbaurevier.de). Ähnliches ist auch für die im Weiteren beschriebene Mutung bei Geithain anzunehmen.

  

 
 
 

Zu den (Erz-) Bergbauversuchen bei Geithain

  

Aus einer Publikation des Geithainer Heimatvereines, die uns vom Autor freundlicherweise bereits vorab zur Kenntnis gegeben wurde, ist zu erfahren, daß es auch nördlich von Geithain bereits im 16. Jahrhundert Bergbauversuche auf Erze gegeben hat (Reuter, 2017).

Anlaß dafür könnten die noch von den Geologen späterer Zeiten immer wieder angeführten, gelegentlichen Funde von Buntmetallsulfiden, insbesondere Bleiglanz, Kupferkies und Buntkupferkies (Bornit), seltener Zinkblende, sowie von Kupferkarbonaten, wie Malachit und Kupferlasur (Azurit), in Hohlräumen und auf Klüften des Plattendolomits gewesen sein. Aufgrund der geologischen Situation ist dagegen kaum anzunehmen, daß nördlich von Geithain noch Erzgänge oder Erzlager vermutet wurden, denn so viel Sachkenntnis dürfen wir unseren Vorfahren auch in dieser Zeit getrost schon unterstellen. Aber die Alten haben auch sehr oft mit bewundernswertem Gottvertrauen in taube Berge eingeschlagen, Klüfte verfolgt in der Hoffnung, daß sie sich auftun und Erz bringen mögen und dabei – wie wir Nachgeborenen heute wissen – so manches von vornherein Vergebliche versucht...

In den Akten des Geithainer Stadtarchives taucht jedenfalls ein „Artzberg“ als Wegmarke „hinter dem artzberg“ erstmals 1532, danach 1548, 1558 und 1568 mehrfach auf. Von historischem Interesse ist dabei die Schreibweise „Artzberg“, die der Stadtschreiber offenbar genauso notierte, wie er den Ortsnamen von den Bergleuten gehört hatte. Auch der Landvermesser Tobias Mostel übernahm diese Schreibweise in seine Umgebungskarte aus dem Jahr 1576 (Reuter, 2017, sowie 12884, Nr. 001). Jeder, der heute im „Arzgebirg“ daheim ist, wird darin seine heimische Mundart sofort wiedererkennen. Der Schluß ist also nur zu berechtigt, daß der Muter des Erzberges und die Bergarbeiter damals aus dem obererzgebirgischen Raum gestammt haben müssen.

  


Der Erzberg von Geithain auf einer Flurkarte aus dem Jahre 1576. Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 12884, (Karten und Risse), Schr. 000, F. 145, Nr. 001, Gesamtansicht.
Zur Orientierung: Am rechten Bildrand ist die Kirche St. Nikolai in Geithain zu erkennen. Die Kartendarstellung ist gegenüber heutigen Gewohnheiten leicht verdreht: Oben ist Nordosten.

Interessant für unseren Beitrag zum  Dolomitbergbau ist darüber hinaus, daß T. Mostel rund um Tautenhain, Ebersbach und Hopfgarten im 16. Jahrhundert noch keine weiteren Kalksteinbrüche vermerkt.

      


Ausschnitt aus obiger Karte. In der Bildmitte westlich der Straße nach Hopfgarten die „Kalckgruben“ nördlich von Geithain, östlich der Straße nach Hopfgarten der „Artzberg“. Am Südostrand des Ottenhains ist hier auch der „Goldborn“ eingezeichnet.

   


Wir vergrößern den Ausschnitt noch einmal, um die kleinen, teils schon verblaßten Beschriftungen für unsere Leser deutlich sichtbar zu machen: Links der „Artzberg“, rechts oben der „Goldborn“.

  

Im Jahre 1557 wurde vom damaligen Landesherrn, Kurfürst August, „die Stadt Geithen mit 16 Kuxen gnädigst bedacht“. Diese Kuxe wurden hiesigen Vereinigungen wie folgt zugeteilt: dem Rat der Stadt, der Geistlichen Vorsteherei, der St. Nikolaikirche und dem Gemeinen Kasten, jeweils zu einem Viertel, also je 4 Kuxe (Reuter, 2017).  

Dies entsprach durchaus gängigem, teils schon seit Jahrhunderten tradiertem Bergrecht. Weil ein einzelner Muter oftmals die Investitionen, um ein ihm verliehenes Grubenfeld bergmännisch zu erschließen, nicht allein tragen konnte, kamen Ende des 15. Jahrhunderts die „Kuxe“ als Anteilsscheine an einem Bergwerk bzw. Bergbaurecht auf. Das erste Mal erscheint dieser Begriff 1477 in Urteilen des Freiberger Berggerichts. Basis für die Aufteilung in Anteile waren zunächst die römischen Einheiten im Gewichts- und Münzwesen. Dabei wurde das zu Teilende gewöhnlich in Zwölftel geteilt, so daß jeder Anteilseigner einen bestimmten Anteil an Zwölfteln (z. B. 3/12) vom Bergwerk besaß.

Diese Anteilscheine, die Kuxe, wurden, wie heutige Aktien auch, an Privatpersonen verkauft. Um noch mehr Käufer erreichen zu können, wurde das Bergwerkeigentum später auch in 16, 32 oder 64 Teile aufgeteilt. Die maximale Anzahl der Anteilsscheine war aber in den meisten Bergordnungen zunächst auf 128 Stück pro Grube begrenzt.  

Eine Sonderform des Kuxes stellten „Freikuxe“ dar. Für diese Kuxe bestanden für ihre Besitzer keine Zubußpflichten, nur die Erträge wurden an ihren Inhaber abgegeben. Die Inhaber dieser Freikuxe hatten jedoch kein Stimmrecht in Betriebs- und Haushaltsangelegenheiten der Grube. Je nachdem, in wessen Hand sie waren, bekamen sie besondere Bezeichnungen: Freikuxe, die für die Armenkasse des Ortes bestimmt waren, nannte man z. B. „Armenkux“; Freikuxe, die im Besitz von Kirchen, Krankenhäusern oder Schulen waren, bezeichnete man auch als „fromme“ oder „heilige Kuxe“. Für die Verpflichtung, das benötigte Holz für die Grubenzimmerung unentgeltlich abzugeben, erhielt oftmals der Waldeigentümer einen Freikux, der auch als „Holzkux“ bezeichnet wurde. Da der Geithainer Stadtschreiber explizit darauf hinweist, daß ggf. auf die erhaltenen Kuxe Zubuße zu zahlen wäre, kann es sich bei diesen 16 Kuxen nicht um Freikuxe gehandelt haben.

 

Leider fehlen in den Akten des Geithainer Stadtarchives Informationen über den Fortgang der Arbeiten nach 1557. Petrus Albinus erwähnt aber ziemlich zeitnah – ausgangs des 16. Jahrhunderts – in seiner Meißnischen Bergchronik keinen Erzbergbau bei Geithain mehr, woraus zu schließen ist, daß dieser Bergbauversuch bei Geithain als mißlungen gelten muß und irgendwann nach 1557 – immerhin aber doch erst 25 Jahre nach der ersten Erwähnung der Ortsbezeichnung Erzberg – wieder aufgegeben wurde (Reuter, 2017).  

Die Ortsbezeichnung jedoch hat sich für lange Zeit erhalten und als Flurname auch noch in die etwa ab 1780 entstandenen Meilenblätter von Sachsen Eingang gefunden.  

Auf dem betreffenden Blatt der Äquidistantenkarten von Sachsen, Section No 44, Rochlitz, Ausgabe 1874, und in allen nachfolgenden, jüngeren Kartenwerken findet man diese Ortsbezeichnung dagegen nicht mehr.  

  


Ausschnitt aus den Meilenblättern von Sachsen, hier Berliner Exemplar, aufgenommen vom Sächs. Ing.-Korps 1780–1806 unter Leitung von F. L. Aster, auch als „Königsexemplar“ bezeichnet. Daraus Blatt 105: Geithain, Wickershain, Narsdorf, Noßwitz, Bruchheim, eingenordet. Am linken Bildrand die „Kalkäcker“ auf der nördlichen Feldflur Geithains. An dem – hier noch bewaldeten – Seitentälchen des Kalkbachs in der Bildmitte findet man die Bezeichnung „der Artzberg“.
Am rechten Bildrand ist anstelle des vormaligen Goldborns jetzt „der Goldberg“ verzeichnet.

 


Der Ausschnitt noch mal etwas vergrößert und der besseren Lesbarkeit halber wieder zurückgedreht. Die hier dargestellten Teiche gibt es heute nicht mehr.

  


Eine zweite Ausschnittsvergößerung aus dem Meilenblatt mit dem oberen Tal der Kleinen Eula, in welchem aus dem früheren „Goldborn“ jetzt „der Goldberg“ geworden ist.

  


Ausschnitt aus der Geologischen Karte des Königreiches Sachsen, Sektion No 60: Rochlitz und Geithain, 1. Ausgabe, 1896, ergänzt.

  


Dieser etwa diagonal von NW nach SO durch oben gezeigten Kartenausschnitt verlaufende, geologische Schnitt zeigt uns, daß im fraglichen Bereich über dem Rochlitzer Porphyr (Pr) lediglich Tuffe (To) sowie Sandsteine und Konglomerate des oberen Rorliegenden (ro) und darüber der – im Südosten aber längst erodierte – Zechsteindolomit (blau dargestellt) anstehen.

 

Trotzdem gab es Anfang des 19. Jahrhunderts noch einmal die Idee, diesen überlieferten Bergbau wieder aufzunehmen (20425, Nr. 754); dem Titel der Akte nach diesmal „…bei dem sogenannten Goldborn auch Alt-Ottenhainer Revier“. Vermutlich beabsichtigte man dazumal vom Tal der Kleinen Eula ausgehend – die von den Anliegern in diesem Abschnitt übrigens noch heute als „Goldbach“ bezeichnet wird (Mitteilung von Herrn Dr. Senf) – einen Stolln vorzutreiben, um die nach den Überlieferungen oberhalb des südlichen Talgehänges vermutete Lagerstätte auf tieferer Sohle anzufahren. 

Die Verortung dieser Akte im Bestand des Ritterguts Hopfgarten gab uns zunächst Anlaß zu der Vermutung, daß sich dessen damalige Besitzer selbst mit der Absicht trugen, diesen Bergbau „am Artzberg“ wieder aufzunehmen. Das Gut Hopfgarten befand sich seit 1455 im Besitz der weitverzweigten Familie von Einsiedel, bildete aber eines der kleinsten Güter innerhalb ihres Besitzes. Gottlob Innozenz von Einsiedel (*1683, †1738) schließlich hinterließ nach seinem Tod eine solche Schuldenlast, daß seine beiden Rittergüter Hopfgarten und Großzössen durch das Amt Borna sequestriert wurden und der Konkurs eröffnet werden mußte.

Erst Georg Detlev Abraham von Einsiedel (*1764, †1847) und seinem Sohn Detlev Haubold von Einsiedel (*1805, †1880) gelang es schließlich, Hopfgarten Anfang des 19. Jahrhunderts durch Abfindungszahlungen wieder in den alleinigen Besitz der Familie von Einsiedel zu bekommen. Daher erschien es uns durchaus wahrscheinlich, daß diese Gutsbesitzer jeden Strohhalm zu nutzen suchten, um ihr Einkommen aufzubessern (20425).

Tatsächlich aber verlief es etwas anders: Infolge eines Rezesses war das Rittergut „...in usufructuarischen Besitz der Frau Gräfin von Ronnow auf Ottenhain, welche dem Einsiedel'schen Geschlechte angehört“ gekommen (Poenicke, 1860). Im Jahr 1801 saß auf Hopfgarten dann deren Neffe, Herr Hauptmann Gottlob Johann August Friedrich von Schindler. Der wiederum hatte überhaupt kein Interesse an Bergbauversuchen, sondern fühlte sich durch das ihm nicht angetragene Ansinnen gestört. Ein vorgeblicher Bergmann habe einfach ein „Billett“ vorgezeigt – aber nachdem man schon sieben Schürfversuche gemacht hätte – mit dem Inhalt: „Copie; daß ein mir Endes Unterschriebenen neue Muthung nach einem tieffen Erb-Stollen welcher in Hopfgarten - des Herrn Hauptmann von Schindler’s Grund und Boden in der Ottenhayner Bach in das Gebirge gegen Northen (Norden) getrieben werden soll, auch von Gottlob Friedrich Bahnert (oder Bähnert) aus Geithayn bey dem hiesigen Berg-Amte eingeleget worden; wird hier durch Schrift und Signatura attestiert; Freyberg den 20. October 1801; Gottlob Leberecht Selbmann, Schichtmeister.“

Herr von Schindler beschwerte sich daraufhin heftigst sowohl am 26. Oktober beim Oberbergamt in Freiberg als auch am 31. Oktober 1801 beim Rat der Stadt Geithain: „Da mir nun von allen diesen Sachen nichts bekannt gemacht worden, noch weniger einer von alten Leuten bey uns gar nichts weiß, von einem tieffen Erb-Stollen wißend ist, so habe (ich) mit Ew. Wohledlen Hochachtbaren (Rat der Stadt) hierüber zu communicieren, um so mehr für dienlich und nöthig erachtet, als dem vergangenen 26ten huius („heuer“, hier im Sinne von „dieses Monats“) Nachmittags sich Arbeiter mit Schippen und Schaufeln, welche drey Bürger aus Geithayn, worunter Herr Gottlieb Aurich gewesen …(und) der nehmlich(e) Berg-Mann, so am 23ten huius bey mir gewesen, wieder in Arbeit daselbst finden laßen…“ Nebenbei fordert er den Stadtrat auf: „Ihren Bürgern und Einwohnern zu bedeuten, und zu warnen, nicht zwinglich Speculationes und Demarches (franz.: Abläufe, Entwicklungen, Schritte) auf Berg-Werks-Versuche, oder wie es fast mehr den Anschein hat, zur Schatz-Gräberey zu machen, die außer ihrem Grund und Boden liegen, ohne vor(her) Ihren Haus-Herrn darüber begrüßet zu haben.“

Der Stadtrat hat auch wirklich nachgeforscht und am 4. November 1801 protokolliert: „Acto ward Meister Johann Gottfried Loßmann, Zimmermann, wegen des angeblichen Erbstollen beym Goldborn befragt und von ihm erfordert, seine Wissenschaft daran zu eröffnen, wie er solche zu beschwören im Standt (ist. Er) giebt hierauf an: Der Zimmergesell Bahnert, welcher bey Kurbern in Königsfeld als Geselle arbeite, habe ihn vor einiger Zeit verleitet, daß er mit auf den Goldborn gehen und daselbst mit nachsuche(n) müßen, weil sie in dem Born-Ertz Schlacken gefunden hätten, weil aber der Gerichtsherr in Hopfgarten nicht zugegeben, daß nachgegraben werden dürfe, so habe er auch weiter nichts dabey gethan.“

Was Herr Bahnert und der befragte Herr Loßmann unter „Schlacken“ im „Born-Ertz“ verstanden haben, ist nicht mehr zu ergründen. Schlackenfunde könnten auf einen Hütten- oder Schmiedstandort hingewiesen haben. Zum genauen Ort der Mutung finden wir in der Beschwerde des Herrn von Schindler beim Bergamt noch diesen Hinweis: „Noch auch zu bemerken, habe ich nicht nur überfleißig gehalten, daß dieses Revier der Neue Ottenhayn, wo der so genannte Gold-Born lieget, in welcher der vorgebliche Erb-Stollen sein soll, gantz nahe an Geithayns Felder und Holtz-Stücken grenzet, und der angebliche Ottenhayner Bach nichts weiter ist als ein kleines wildes Waßer zu seiner Trift an dem Wassergraben, … so nach Zusammenschluß etlicher Quellen in die… Ottenhayner Teiche fällt…“ Bahnert’s Schürfversuche scheinen also dort stattgefunden zu haben, wo schon T. Mostel 1576 den „Goldborn“ verzeichnet hat.

Der Oberberghauptmann Friedrich Wilhelm Heinrich von Trebra höchstselbst (der just 1801 dieses Amt angetreten hatte) schrieb am 5. November 1801 aus Freiberg an den Rittergutsbesitzer und bestätigte ihm: „(Es) …ist gegen einen unbefugten Schürfer gantz recht verfahren worden. Hätte dieser Mensch, er mochte seyn wer, mochte schürfen in welchem Wald er wollte, ein Recht befragen sollen, auf dem Boden Ihres Rittergutes zu schürfen, so sollte er müßen einen Schürfzeddel des einheimischen Bergamts vorzeigen...“ Interessanterweise stellte Herr von Trebra nebenbei fest: „Ich bin sehr erfreut geworden, bey dieser Gelegenheit in die nähere Bekanntschaft eines hochachtbaren Mannes zu treten, mit dem ich, wenn gleich in einer Weitläufigkeit, der Ehe halber verwand zu seyn, denn meine Frau ist eine gebohrene Hartz (…), Schwester der Frau von Klengel, Mutter der Gräfin von Ronnow. (Auch von Schindler‘s Tante war eine Frau Justine von Ronnow.) Auch hatte ich das Vergnügen, in dem Jahre 1761 und 1762 mit einem Herrn von Schindler in Jena zu studieren, vielleicht war er gar Ew. Hochwohlgebohren Bruder.“ In Adelskreisen kannte man sich eben…

  

Erst nachdem es nämlich oben beschriebenen Streit mit dem Grundbesitzer gegeben hatte, hatte der Herr Gottlob Friedrich Bahnert, Maurergeselle aus Geithain, beim Bergamt Marienberg die Mutung eingelegt. Ende Oktober nahm das Bergamt Marienberg die Mutung schließlich zu seinen Akten (Abschrift in 20425, Nr. 754). Die Eintragung vermittelt uns einen weiteren Einblick in diesen Interessenkonflikt: „Protocolliert im Churf. Bergamt Marienberg, sonnabends, 4te Woche des Quartals Luciae, den 31. October 1801; Bergmeister Bauer, Bergassessor Klotzsch, Geschworener Müller.
Auf die von Gottlob Friedrich Bahnert zu Geithayn unterm 24. Oct. a. c. eingelegte Muthung, einen auf den Fluren des Ritterguts Hopfgarten zu treibenden tiefen Erbstollns, worin er zugleich, um von den Grundbesitzern keiner Behinderung ausgesetzt zu sein, um baldige Zusendung des Muthungsscheins oder eines Schürfzeddels bittet, soll ihm der erbetene Schürfzeddel zwar sofort zugeschickt, jedoch zugleich durch Mittheilung eröffnet werden, daß die dasige Gegend soweit dem Churfürstlichen Bergamte bekannt, bloß Porphier und Flözgebirge enthält, so wenige Hoffnung zur Auffindung erzführender Züge oder Lagerstätte macht, daß aber der Supplicant (der Bittsteller) dem ohngeachtet etwas Bauwürdiges durch Schürfen aufgefunden hätte, solches dem Churfürstlichen Bergamte anzuzeigen gäbe, um hierauf gegen Entrichtung der gebührenden Auslösung (für) die Besichtigung des Aufgefundenen durch den Herrn Geschworenen Müller, sodann aber die Bestätigung des etwa Gemutheten zu erwarten habe...“

Wie wir nach dem Blick in die geologischen Karten schon geahnt haben, war auch das Bergamt der Ansicht, daß es hier wohl eher kein bauwürdiges Erz zu finden gäbe.

Mit der bergbehördlichen Bestätigung des Bergbaurechtes auf dem „Schürf-Zettel“ hatte Herr Bahnert nun jedenfalls das Recht erwirkt, daß ihn der Grundbesitzer bei seinen weiteren Schürfversuchen nicht mehr „behindern“ durfte. Hier deren wesentlicher Inhalt: „Auf darum beschehenes Ansuchen wird hiermit Herr Gottlob Friedrich Bahnert von Geithayn verstattet, auf den Fluren des Rittergutes Hopfgarten Grund und Boden, nach Gängen, Flözen und andern Erzlagern zu schürfen, zudem Schächte zu sinken, Stolln … zu treiben und andere nöthige Vorkehrungen zu machen, wobey dann demselben niemand einiges Hinderniß zu erregen (hat), vielmehr wird jedermann und besonders dem Besitzer des zum Schürfen ausersehenen Grund und Bodens hiermit bedeutet, gedachten Herrn Gottlob Friedrich Bahnert und die zum Schürfen von ihm angelegten Arbeiter, bey zwanzig Mark Silber Strafe, nicht abzutreiben, noch sie sonst in ihrer Schürfarbeit auf irgendeine Weise zu turbiren (stören), wohingegen der Schürfer Hr. Bahnert, die Schürfe, womit keine Gänge oder Erzlager entblößt worden, sofort wiederum zuzufüllen und einzuebnen (hat) oder das solches auf seine Kosten geschehen werde, zu gewärtigen, auch sich aller muthwilligen Beschädigung bey unnachbleiblicher Ahndung zu enthalten hat.
Marienberg, 2ten November 1801, Churfürstl. Sächs. Berg-Amt allda, Carl Gotthelf Bauer, Bergmeister.“
Allein schon die beachtliche Höhe dieser Strafandrohung durch die Bergbehörde illustriert, daß es im Vorfeld einigen Streit gegeben haben muß.

  

Da sich bisher keine weiteren Akten (insbesondere nicht in den Beständen des Bergarchives) zu diesem Ansinnen finden ließen, ist mit Gewißheit anzunehmen, daß es bei dem Plan geblieben ist. Weder das Blatt 14, Altenburg bis Oschatz, der Geognostischen Karte des Königreiches Sachsen von 1846, noch die 1896 erschienene 1. Auflage der Geologischen Specialkarte des Königreiches Sachsen, Blatt No 60, Rochlitz-Geithain, weisen im fraglichen Bereich alten Bergbau aus.

Die oben ausführlich zitierte Akte jedenfalls endet mit einer Mitteilung des Herrn von Schindler an das kurfürstliche Bergamt Marienberg vom 14. Januar 1802, daß Herr Bahnert „dieses angefangene Werk liegen laßen (habe)“ und weiter: „Wahrscheinlich ist seyne Absicht dabey blos diese gewesen, leichtgläubige Personen ums Geld zu bringen...“  Diese Ansicht kann man teilen. Sicherheitshalber hatte selbst der Rat der Stadt seine Bürger gewarnt: „…So ist doch noch denen wegen anderer Expedientorum convocierter (zur Teilnahme überredeter) Bürger hiervon Eröffnung geschehen, und selbige ernstlich verwarnet worden, sich nicht von Bahnerten oder andern expedientorum convocierten Bürgern …, seinethalben verleiten zu laßen, demselben auch auf Ungewißheit hin, bey seinen Unternehmungen mit Geld Vorschüßen nicht zu unterstützen…“

Und damit endet auch diese Episode der Montangeschichte.

Noch im Jahr 1999 soll das senkrechte, fast kreisrunde „Einstiegsloch“ auf dem Flurstück Nr. 126 der Neuottenhainer Gemarkung sichtbar gewesen sein, allerdings schon fast bis zum Rand verfüllt, zwischen den umliegenden Äckern brachliegend, mit einem kleinen Baum als Wegmarke; etwa 400 m² groß und mit trapezförmigen Grundriß. Bei einer danach durchgeführten Flurbereinigung wurde die Pinge verfüllt und es ist heute vom „Artzberg“ leider nichts mehr erhalten geblieben (Reuter, 2017).

Wir haben natürlich nachgeforscht, wo der Schacht bzw. die Pinge des „Artzbergs“ gelegen haben kann.

   


Zunächst die Lage des benannten Flurstücks 126 der Gemarkung Neu-Ottenhain im Vergleich mit den Angaben aus der Karte von 1576. Kartengrundlage vom Geoportal.sachsen.de

  


Ausschnitt aus obiger Reliefkarte. Der Steinbruch am nördlichen Talhang oberhalb des Teiches befindet sich bereits auf Neuottenhainer Flur, kann also nicht Anlaß eines Bergbauversuches „im Alt-Ottenhainer Revier“ gewesen sein. Die Alt-Ottenhainer Flur reicht gerade bis an das Flurstück 126 heran.
Kartengrundlage vom Geoportal.sachsen.de

  

Am südwestlichen Rand des benannten Flurstücks ist in den Reliefdaten vom Geoportal noch eine kleine Bodenunebenheit zu erkennen. Tatsächlich gehört auch der Talgrund unmittelbar nordöstlich dieses Flurstückes bereits zur Altottenhainer Gemarkung, die im Wesentlichen sonst nur den „Ottenhain“ – den alten Forst – umfaßt. Es wäre also durchaus denkbar, daß von dort ausgehend auch 1801 der Stollen angesetzt werden sollte. Wenn sich der Schacht aus dem 16. Jahrhundert am anderen Ende dieses Flurstückes befunden hat, hätte dieser Stollen aus dem Goldbach-Tal heraus etwa 370 m weit vorgetrieben werden müssen, um den alten Schacht und die dort vermutete Lagerstätte zu erreichen. In Anbetracht des geologischen Untergrundes wäre dies ein ausgesprochen waghalsiges Unternehmen geworden!

Die Angabe von Schindler‘s, daß „…der so genannte Gold-Born … in welcher der vorgebliche Erb-Stollen sein soll, gantz nahe an Geithayns Felder (grenzt)“ trifft tatsächlich auf die von T. Mostel 1576 angegebene Lage und heute noch immer zu. Der Zielrichtung zum alten Erzberg hin (von dort aus nach Westen) widerspräche aber die Angabe des Schichtmeisters Selbmann, daß der Stolln 1801 „nach Norden“ angesetzt werden solle.

  


Im Bereich des Gold-Borns von T. Mostel bzw. des Goldbergs der Meilenblätter können wir im aktuellen Relief nicht wirklich Hinweise auf Relikte alten Bergbaus entdecken. Die nördlich des hier von Osten in die Kleine Eula mündenden Seitentälchens in zwei parallelen Linien aufgereihten, kleinen Bodenunebenheiten stellten sich als zwei Schneisen heraus. Von den Schürfversuchen des Herrn Bahnert ist nichts mehr aufzufinden.

  

Wir schauen selbstverständlich einmal nach, ob die betreffenden Orte in der Landschaft noch auffindbar sind.

 


Die kleine Brachfläche an der Südwestecke des Flurstücks 126 liegt mitten auf dem Feld und ist nur über Wirtschaftswege zu erreichen.
 

Neben dem kleinen Baum als Wegmarke ist inzwischen noch ein Holunderbusch gewachsen.
  

Östlich neben dem Baum ist noch eine kleine Einsenkung im Gelände zu erahnen. Offenbar aber pflügen die Bauern bis heute respektvoll drum herum.
  

Im Tal der Kleinen Eula bei Ottenhain liegen mehrere Teiche – ein Platz für Naturfreunde.
  

Am Wegrand an der Nordseite des Tals findet der Geologe Aufschlüsse von Sandsteinen und Konglomeraten des Ober-Rotliegenden.
  

Auch in dem kleinen Steinbruch, der in der Reliefkarte oben schon zu sehen war, baute man offenbar diesen Sandstein als Baumaterial ab.
  

Das Gestein ist hier im Liegenden dickbankig, nach oben zunehmend dünnplattig ausgebildet.
 

Es handelt sich um grobkörnige Sandsteine und geröllführende Konglomerate, die wie der nachfolgende Buntsandstein oft durch Eisenoxide rotbraun gefärbt sind. Auf Kluftflächen setzt sich Brauneisen ab.
   

Noch ein Fundstück am Wegesrand: Konglomerat mit zentimetergroßen Quarzgeröllen. In unverputzten Bruchsteinmauern in Ottenhain und Tautenhain findet man dieses Baumaterial gelegentlich wieder.
  

Im Bereich des alten Teichdammes, der auch auf der Reliefkarte zu sehen war und der hier die Flurgrenze zur Gemarkung Alt-Ottenhain bildet, …
  

… ist das etwa 10 m bis 15 m in die Hochfläche eingetiefte Tal der Kleinen Eula stark verwachsen. Ein hoher Buchenanteil im Baumbestand weist auf den kalkreichen Boden hin. Dadurch besteht heute aber keine Chance mehr, ggf. noch Reste eines vielleicht doch 1801 hier irgendwo am Südhang des Tales angesetzten Stollens zu finden.
  

Im Herbst sind wir talaufwärts noch einmal bis hinauf zum Goldborn spaziert. Die Talsohle verbreitert sich hier und ist durch lichte Hangwälder eingefaßt. Nach Osten (im Foto links) grenzt der alte Forst des „Ottenhains“ an.
  

Südlich des im Bild von links einmündenden Seitentälchens liegt hier der „Goldberg“ aus den Meilenblättern.
   
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Außer diesem, weiteren alten Teichdamm und alten Hohlwegen entlang der Seitentäler haben wir aber auch hier nichts mehr von den Bergbauversuchen Anfang des 19. Jahrhunderts entdecken können. Dafür haben wir einen schönen Waldspaziergang gehabt !

  


Wir haben auch da schnell mal nachgeschaut: Das Geoportal Sachsen macht es ja möglich. In diesem Kartenausschnitt sind Hohlraumverdachtsgebiete nach § 8 SächsHohlrV braun markiert. Wir sehen ein Rechteck am Stadtberg in Geithain unten und die Braunkohlentiefbaue bei Thierbaum und Nauenhain oben. Weder an unserem „Erzberg“ zwischen Geithain und Ottenhain noch am Goldborn hat das Sächsische Oberbergamt aktuell einen Verdacht, daß unbekannte unterirdische Hohlräume noch heute die Sicherheit der Oberfläche gefährden könnten.

  

Weitaus erfolgreicher war man in Geithain dagegen bei dem Abbau von  Dolomit.

Vielleicht können andere nach uns noch etwas mehr Licht ins Dunkel dieser Geschichte bringen... Für Neugierige, die weitersuchen wollen, steht unten eine Liste mit einigen Ansatzpunkten für die Recherche.

Glück Auf!

J. B.

  

Weiterführende Quellen

 

          Allgemeine Quellen
 

  1. Wikipedia.org

  2. Geoportal.sachsen.de

  3. Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) Dresden (deutschefotothek.de),
    u. a.:
    G. A. Poenicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser des Königreichs Sachsen, Leipzig, um 1860

  4. Wolkenburger-bergbaurevier.de

  5. Bergbau-seelitz.de

  6. P. Albinus: Meißnische Bergchronica, Dresden, 1590, Digitalisat der SLUB Dresden

  7. H. Ermisch: Urkundenbuch der Stadt Freiberg in Sachsen, Band 2, Bergbau, Bergrecht, Münze, Leipzig, 1886

  8. Dr. W. K. Reuter: Silberbergbau in Geithain, in: Vom Turm geschaut, Schriftenreihe des Geithainer Heimatvereins e.V. (Hrsg.), Heft 16, Erscheinen voraussichtlich 2017


    Sächsisches Hauptstaatsarchiv
     

  9. Bestand 12884 (Karten und Risse), Schr. 000, F. 145, Nr. 001: Die zu den von Einsiedel‘schen Gütern Hopfgarten und Syhra gehörige Gegend zwischen Geithain, Frohburg, Borna und Lausigk in den Ämtern Colditz und Rochlitz mit den Waldungen des Otthain, Tobias Mostel, dat. 1576


    Staatsarchiv Leipzig
     

  10. Bestand 20007 (Amt Colditz), Bestandserläuterungen

  11. Bestand 20017 (Amt Rochlitz), Bestandserläuterungen

  12. Bestand 20425 (Rittergut Hopfgarten), Bestandserläuterungen

  13. Ebenda, Nr. 754: Acta privata, daß bei dem sogenannten Goldborn, auch Alt-Ottenhainer Revier, ein alter tiefer Erbstolln getrieben werden solle betreffend, dat. 1801-1802


    Bergarchiv Freiberg
     

  14. Bestand 40016 (Bergamt Schneeberg, Voigtsberger Abteilung), Bestandserläuterungen